Année politique Suisse 2012 : Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Bundesrat und Parlament empfahlen die Initiative zur Volkswahl des Bundesrates zur Ablehnung. – Die Staatsleitungsreform verkam zur Minireform. – Das Informatikprojekt „Insieme“ im EFD lief aus dem Ruder und musste abgebrochen werden; 105 Mio. CHF wurden in den Sand gesetzt. – Die Räte hiessen die Revision des Bundespersonalgesetzes gut. – Maja Graf war 2012 die erste grüne Nationalratspräsidentin. – Per Videoerfassung nachgewiesene Zählfehler zwangen den Ständerat, auf einen Vorstoss zur Einführung einer elektronischen Zählanlage zurückzukommen. – Die Akkreditierung von Lobbyisten war Gegenstand mehrerer Ratsdebatten. – Mit der Zweitwohnungsinitiative wurde das neunzehnte Volksbegehren seit 1891 angenommen.
 
Regierung
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Wahlen
In der Wintersession wählte die vereinigte Bundesversammlung Ueli Maurer turnusgemäss zum Bundespräsidenten für das Jahr 2013. Maurer erhielt 148 von 202 gültigen Stimmen. 40 Stimmen entfielen auf Didier Burkhalter, vierzehn auf Verschiedene; 27 Wahlzettel wurden leer und acht ungültig eingelegt. Die 148 Stimmen sind im langjährigen Vergleich wenig: nur sechs Mal in den letzten 90 Jahren gab es noch weniger Stimmen. Im Vorfeld hatte die GP ihre Unterstützung verweigert und auch der Fraktionschef der SP, Andy Tschümperlin (SZ) hatte mehrmals öffentlich gedroht, Maurer nicht wählen zu wollen. Zum Vizepräsidenten wurde Didier Burkhalter gewählt. Der FDP-Bundesrat erhielt 205 Stimmen, vierzehn entfielen auch bei ihm auf Diverse, dreizehn wurden leer eingelegt und acht waren ungültig. Seit 35 Jahren wurde kein besseres Resultat mehr erzielt. Freilich sind die Stimmen bei den Präsidentschafts- und Vizepräsidentschaftswahlen lediglich eine Anzeige der Zufriedenheit des Parlaments mit dem entsprechenden Magistraten. Usanz ist, dass die Funktionen streng nach Anciennitätsprinzip vergeben werden [1].
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Wahlverfahren
Im Berichtjahr berieten die Räte über die Initiative für eine Volkswahl des Bundesrates. Die SVP hatte im Vorjahr 108 826 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Das Begehren verlangt, dass der Bundesrat nicht mehr von der Bundesversammlung, sondern durch die Wahlbevölkerung gewählt wird. Die Wahl würde zeitgleich mit den Gesamterneuerungswahlen für den Nationalrat und im Majorzverfahren mit der Schweiz als einem Wahlkreis durchgeführt. Den italienischen und französischen Sprachminderheiten wären zwei Sitze garantiert. In seiner Mitte Mai an einer Medienkonferenz präsentierten Botschaft listete der Bundesrat zwar einige Vorteile einer Wahl der Regierung durch die Bürgerinnen und Bürger auf – so etwa die Stärkung der Legitimität der Exekutive, die Möglichkeit einer Belebung der Demokratie durch eine Debatte über Regierungsprogramme oder die zumindest vordergründig höhere Transparenz – er empfahl das Begehren letztlich aber aufgrund gewichtigerer Nachteile zur Ablehnung: das Regierungsgremium wäre kein Kollegium mehr, sondern eher eine Versammlung parteipolitischer Akteure. Die Kooperation mit den Medien würde im Interesse einer Wiederwahl noch stärker werden. Das Gewaltengefüge würde sich verändern, weil die Bundesversammlung eines wichtigen Kontroll- und Entscheidungsinstruments beraubt würde. Die stärker im Zentrum stehende Partei- statt Sachpolitik berge die Gefahr von Blockaden zwischen Parlament und Regierung. Weil bevölkerungsstarke Kantone mit dem vorgeschlagenen Wahlverfahren bevorteilt wären, würde das föderale Gleichgewicht gestört. Die teuren Wahlkampagnen würden zu einer Stärkung der Landes- gegenüber den Kantonalparteien führen und würden erstere überlasten. Die sprachliche Quotenregelung könnte sich als kontraproduktiv erweisen, weil ein Schutz der rätoromanischen Sprachminderheit gar nicht vorgesehen ist und die italienische und die französische Minderheit gegeneinander ausgespielt würden. Der Bundesrat wies insbesondere darauf hin, dass es für die Änderung gar keinen Anlass gebe. Die bisherigen, von der Bundesversammlung gewählten Bundesratskollegien seien nicht nur repräsentativ für alle Landesgegenden, sondern würden auch hohes Ansehen in der Bevölkerung geniessen und hätten sich als fähig erwiesen, Kriege, Bedrohungen und Wirtschaftskrisen zu umschiffen und verschiedene Herausforderungen erfolgreich anzunehmen und zu meistern. Es gäbe keinen Anlass, ein derart bewährtes Wahlverfahren zu ändern. In den langen und lebhaften Ratsdiskussionen wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Idee einer Volkswahl des Bundesrates bereits bei den Verfassungsdiskussionen 1848 und 1872 und zwei Mal als Initiative der SP 1900 und 1942 jeweils abgelehnt worden sei. Diskutiert wurde auch ein drohender permanenter Wahlkampf, der stark von der finanziellen Potenz einzelner Parteien abhängen würde. Die SVP-Ratsvertreter argumentierten, dass die direkte Wahl der Exekutive in allen Kantonen sehr gut funktioniere. Die direkte Demokratie würde mit diesem Anliegen ausgebaut. Im Nationalrat hatten zwei Anträge von linker Seite für einen Gegenvorschlag, der die Erhöhung der Mitgliederzahl im Bundesrat auf neun und eine Transparenz der Kampagnenfinanzierung gefordert hätte, keine Chance. In der Schlussabstimmung wurde die Initiative im Ständerat mit 34 zu fünf Stimmen (bei 3 Enthaltungen) und im Nationalrat mit 137 zu 49 Stimmen abgelehnt. Zu den 48 Stimmen aus der SVP-Fraktion gesellte sich die Stimme von Girod (gp, ZH). Dass das Anliegen nicht wirklich in ein links-rechts Schema passt, zeigt die im Berichtjahr noch nicht behandelte Initiative Wermuth (sp, AG), die ebenfalls eine Volkswahl allerdings in Verbindung mit einer Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun und einer Einführung von Wahlfinanzierungsregeln fordert. Der Vorstoss fand einige Mitunterzeichner aus dem linken Lager [2].
Gleich zwei parlamentarische Initiativen Minder (parteilos, SH) zielten auf eine Reform des Wahlverfahrens bei der Bestellung der Bundesräte ab. Im ersten Vorstoss forderte der Schaffhauser Ständerat, dass Bundesräte gesamthaft und nicht einzeln gewählt werden. Gewählt würde in mehreren Runden so lange, bis die nötige Anzahl Personen (sieben bei Gesamterneuerungswahlen) das absolute Mehr erreicht haben. Damit würde taktischen und parteipolitischen Ränkespielen ein Riegel vorgeschoben. Die zweite Initiative wollte die Gesamterneuerungswahl der Exekutive zeitlich nach hinten verschieben. Konkret: der Bundesrat sollte erst ein Jahr nach den Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates bestellt werden. Damit sollte neu gewählten Ratsmitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, die Bundesräte und allfällige Ersatzkandidatinnen und -kandidaten besser kennen zu lernen. Darüber hinaus würde damit vermieden, dass zu spät vereidigte, gewählte National- und Ständeräte den Wahltag verpassen würden. Schliesslich würde damit auch die zunehmend vorgebrachte Forderung der Übersetzung von Wähleranteilen in Regierungssitze abgeschwächt. Nachdem die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) die zweite Vorlage mit der Begründung abgelehnt hatte, dass das Parlament bei grossen Wahlverschiebungen rasch handeln können müsse, da es sonst zu Friktionen zwischen Legislative und Exekutive kommen könne, zog Minder diesen Vorstoss zurück. Mehr Erfolg hatte hingegen seine erste Idee, für die von der SPK-S mit Stichentscheid des Präsidenten Folge geben beantragt wurde. Die Wahlreihenfolge sei in der Tat ein sachfremdes Kriterium. Mit einer Listenwahl werde die Wahlfreiheit der Mitglieder der Bundesversammlung hingegen erweitert, da ein Kandidierender auch nicht gewählt werden könne, ohne dass dabei Auswirkungen auf nachfolgende Kandidierende bedacht werden müssten. Die SPK-N verweigerte im Berichtjahr allerdings ihre Zustimmung. Die Behandlung in den Räten stand Ende 2012 noch aus [3].
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Regierungsreform
Die regelmässig vor allem von Minderheiten vorgebrachte Forderung einer Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder von sieben auf neun war auch im Berichtsjahr Gegenstand parlamentarischer Beratung. Im Nationalrat stiessen zwei Standesinitiativen des Kantons Tessin allerdings auf taube Ohren. Die Mehrheit der zuständigen staatspolitischen Kommission hob die Vorteile der geringeren Zahl in einem Kollegium hervor und wies darauf hin, dass mehr Sitze nicht unbedingt wie von den Initianten erhofft eine adäquatere Repräsentation aller Landesteile bedeuten würde, sondern dass eher grössere Kantone davon profitieren könnten. Gegen den zweiten Tessiner Vorstoss, der zusätzlich eine adäquate Vertretung der Landesteile gefordert hatte, wendete die Kommission ein, dass der Bundesrat kein Repräsentativorgan sein dürfe. Das Kollegium müsse das gesamte Landesinteresse und nicht einzelne Regionen vertreten. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission allerdings nur knapp mit 92 zu 85 Stimmen gegen die erste und mit 97 zu 77 Stimmen gegen die zweite Standesinitiative. Auf Sympathien stiess die Idee bei Teilen der CVP- und der FDP-Fraktion. Die SP und die GP stimmten geschlossen für das Anliegen, die GLP geschlossen und die SVP mit grosser Mehrheit dagegen. Die Minderheit wies vergeblich auf die wichtige symbolische Bedeutung der Vertretung der verschiedenen Landesteile in der Regierung hin. Die Diskussion dürfte – obwohl beide Kammern im Rahmen der Staatsleitungsreform eine Vergrösserung der Regierung abgeschrieben haben (siehe unten) – noch nicht abgeschlossen sein, da gleich drei im Nationalrat eingereichte im Berichtjahr aber noch nicht behandelte Motionen hängig sind. Im Ständerat wurde derweil ein Postulat Comte (fdp, NE) knapp mit 19 zu 18 Stimmen abgelehnt. Es hätte vom Bundesrat einen Bericht mit Massnahmen für eine bessere Vertretung der Landesteile – insbesondere der italienischsprachigen Regionen – im Bundesrat gefordert [4].
Neben der Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder wurden im Rahmen der schier endlosen Debatte um eine Staatsleitungsreform – das Geschäft war Ende 2001 eingereicht, 2004 an den Bundesrat zurückgewiesen und 2010 mit einem Zusatzbericht ergänzt worden – zwei weitere Vorschläge diskutiert: die Verlängerung des Bundesratspräsidiums um ein Jahr und eine Erhöhung der Anzahl der Staatssekretäre bzw. eine Erweiterung deren Funktion. Der Bundesrat erhoffte sich von einer Verlängerung des Präsidiums, für die er sich in der Zusatzbotschaft von 2010 stark gemacht hatte, eine bessere und kontinuierlichere Repräsentation im Ausland und die effizientere Nutzung von Erfahrungen. Der Nationalrat beschloss allerdings, nicht auf diesen Punkt einzutreten, womit die Idee eines zweijährigen Präsidiums vorläufig vom Tisch war. Beide Räte willigten hingegen in eine Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ein, die die Rolle der Bundeskanzlei aufwertet, einen permanenten Präsidialstab einrichtet und die Schaffung zusätzlicher Staatssekretäre erlaubt. Allerdings forderten die Räte, dass die Regierung die Staatssekretäre primär im Verkehr mit dem Ausland aber nicht – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – für Verhandlungen mit dem Parlament einsetzen soll [5].
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Regierungspolitik
Eine parlamentarische Initiative Hodgers (gp, GE) wollte im Sprachengesetz regeln, dass öffentliche Ansprachen von Regierungsmitgliedern immer in einer offiziellen Amtssprache gehalten werden. Der Initiant stiess sich am Umstand, dass in den letzten Jahren Bundesrätinnen und Bundesräte an öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien immer häufiger Dialekt sprechen würden. Dies vermittle nicht nur den Eindruck, dass Hochdeutsch eine zweitrangige Sprache in der Schweiz sei, sondern würde auch den Zugang zu den Äusserungen für die nicht dialektkundige Bevölkerung erschweren. Die WBK-NR begründete ihre Empfehlung, der Initiative nicht Folge zu geben, damit, dass keine stossende Verletzung des Prinzips eines übermässigen und unreflektierten Gebrauchs der Dialektsprache erkennbar sei, und dass die Regierungsmitglieder autonom und ohne gesetzliche Grundlage in der Lage seien, Sensibilitäten situativ richtig abzuwägen. Die grosse Kammer folgte dieser Argumentation mit 149 zu 24 Stimmen. Letztere stammten vorwiegend aus der Grünen Partei aber auch von Ratsmitgliedern der lateinischen Schweiz [6].
Die SVP erachtet den Umstand als stossend, dass der Bundesrat bei der Ausformulierung der Ausführungsbestimmungen in Verordnungen zu viel Spielraum habe und in Einzelfällen Bestimmungen aufnehme, die vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen waren. Da ein Gesetzgebungsprozess mit der Schlussabstimmung eigentlich abgeschlossen sei, könnten diese nachfolgenden Bestimmungen nur mit neuen Vorstössen wieder korrigiert werden. Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die SVP-Fraktion deshalb ein einfaches, von einem Viertel der Mitglieder beider Räte einzuforderndes und der einfachen Mehrheit der Räte anzunehmendes Veto gegen bundesrätliche Verordnungen. Während die SPK-N einstimmig Folge geben empfahl, wandte sich die SPK-S gegen diese Idee. Die Kammern folgten ihren jeweiligen Kommissionen. Ausschlaggebend für das Nein im Ständerat war die Angst vor einer Verletzung der Gewaltentrennung. Zudem hätten die Kommissionen bereits heute Konsultations- und Mitsprachemöglichkeit beim Erlass von Verordnungen. Die Fronten verliefen damit, wie bereits bei früheren ähnlichen Vorstössen, zwischen den Kammern [7].
Ende Januar legte der Bundesrat seinen Bericht über die Legislaturplanung 2011-2015 vor. Sechs politische Leitlinien und 26 zugeordnete Ziele und entsprechende zielführende Massnahmen wurden darin formuliert. Die politischen Leitlinien der 49. Legislatur umfassen (1) einen attraktiven, wettbewerbsfähigen, finanziell gesunden und institutionell effizienten Standort Schweiz, (2) eine starke regionale und internationale Positionierung der Schweiz, (3) die gewährleistete Sicherheit des Landes, (4) einen gefestigten gesellschaftlichen Zusammenhalt mit dem sich die demographischen Herausforderungen meistern lassen, (5) die nachhaltige und effiziente Nutzung von Energie und Ressourcen mit welcher dem zunehmendem Mobilitätsbedürfnis Rechnung getragen wird, sowie (6) die Pflege eines Spitzenplatzes in Bildung, Forschung und Innovation. Eine Spezialkommission des Nationalrates (Legislaturplanungskommission) beriet den Bericht, der in einem einfachen Bundesbeschluss zu genehmigen ist, an sechs Sitzungstagen vor. Obwohl in der Ratsdebatte während der Sondersession im Mai lediglich über die Anträge dieser Kommission entschieden werden sollte, verkam die Debatte in der grossen Kammer – wie bereits vor vier und vor acht Jahren – zu einem eigentlichen Marathon. Die Beratung wurde, nachdem der lange diskutierte Rückweisungsantrag der SVP abgelehnt wurde, in sechs Blöcken organisiert, die insgesamt drei volle Sitzungen in Anspruch nahmen. Die Fraktionen wurden nicht müde zu versuchen, ihre eigenen politischen Ziele in den Bericht einzubauen. Die grosse Kammer einigte sich schliesslich darauf, eine siebte Leitlinie aufzunehmen, welche auf die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter abzielt. Mit einer von beiden Räten noch im Sommer überwiesenen Motion beauftragte die Sonderkommission den Bundesrat, die erforderlichen Indikatoren zu entwickeln, welche die Fortschritte in der Gleichstellung erfassen. Darüber hinaus fügte der Nationalrat dem Bericht zahlreiche Massnahmen hinzu. Im Ständerat, der das Geschäft in der Sommersession behandelte, war die Debatte wesentlich kürzer. Die ständerätliche Legislaturplanungskommission beantragte die integrale Übernahme des Berichts mit Ausnahme einer Ergänzung bei einem der 26 Ziele. Sie schlug zudem eine eigene neue Massnahme, sowie die Streichung von 20 bzw. die Ergänzung von vier der vom Nationalrat eingefügten Massnahmen vor. Seit dem revidierten Parlamentsgesetz von 2007 ist vorgesehen, dass es für den Legislaturplanungsbericht ein abgekürztes Differenzbereinigungsverfahren gibt, indem eine Einigungskonferenz gleich nach der ersten Lesung eingesetzt wird und die Differenzen einzeln diskutiert und bereinigt werden, was noch in der Sommersession geschah. Für die total 25 Differenzen wurden jeweils Einzelanträge gestellt, über die in der Folge in den Räten einzeln abgestimmt werden musste. Bei den einzelnen Anträgen hatte sich neunzehnmal der Ständerat und sechsmal der Nationalrat durchgesetzt. Darüber hinaus wurde vierzehnmal eine Rückkehr zum Entwurf des Bundesrates vorgeschlagen. Der Nationalrat nahm alle Vorschläge der Einigungskonferenz an. Der Ständerat seinerseits hielt an einer seiner eigenen Bestimmungen fest, und folgte in zwei Fällen dem Antrag des Bundesrates und entschied damit gegen die Einigungskonferenz, womit die jeweiligen Bestimmungen aufgrund der Differenz gestrichen wurden. Während der Eintretensdebatte im Ständerat drehte sich die Diskussion weniger um materielle als vielmehr um verfahrenstechnische Fragen. Sprich: um die Unzufriedenheit mit der Art der Behandlung der Legislaturplanung durch das Parlament. Da diese Planung ein Produkt der Exekutive sei, komme es zu einer Vermischung, wenn das Parlament das Recht auf Änderungen habe. Darüber hinaus handle es sich bei den parlamentarischen Entscheidungen nur um Grundsatzbeschlüsse und somit lediglich um Vorentscheidungen für die Planung bestimmter Massnahmen. Der grosse Aufwand für die Beratung des Legislaturplanungsberichtes stehe deshalb in keinem vernünftigen Verhältnis zum relativ geringen Nutzen. Die Unzufriedenheit manifestierte sich in einer parlamentarischen Initiative der Sonderkommission, die forderte, dass die Bundesversammlung die Legislaturplanung in einer Debatte nur noch zur Kenntnis nimmt, aber keine Änderungen mehr beschliessen kann. Die SPK-S empfahl Folge geben. Eine Antwort der SPK-N stand im Berichtsjahr noch aus. Im Nationalrat wurde im Mai eine parlamentarische Initiative der CVP-EVP-Fraktion mit gleicher Stossrichtung eingereicht. Zudem forderte eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion neben der Änderung hin zur reinen Kenntnisnahme eine Anpassung des Aufbaus des Berichtes, so dass Prioritäten und Schwerpunkte klarer ersichtlich seien. Beide nationalrätlichen Vorstösse wurden im Berichtsjahr ebenfalls noch nicht behandelt. Mit einer Motion verlangte schliesslich die FDP-Fraktion, dass der Bundesrat für seine nächste Legislaturplanung keine sektorielle, sondern eine interdepartementale Herangehensweise wähle. Damit könnten Probleme vernetzter und damit effizienter angegangen werden. Beide Räte nahmen diese vom Bundesrat unterstützte Motion diskussionslos an [8].
Die Übernahme eines Verwaltungsratsmandates von alt Bundesrat Moritz Leuenberger bei der Baufirma Implenia, die zur Amtszeit Leuenbergers einige wichtige Bundesaufträge erhalten hatte, hatte seit 2010 zu einigen Vorstössen geführt. Die staatspolitischen Kommissionen beider Räte hatten 2011 zwei parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, die eine Wartefrist für die Übernahme bezahlter Mandate durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte fordern. Der Bundesrat hatte in der Folge angekündigt, in dieser Frage selber aktiv zu werden. Die Ergänzung seines „Aide-mémoires“ ging beiden SPK aber zu wenig weit. Die Beratung der parlamentarischen Initiativen Binder (svp, ZH) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) wurden deshalb auf 2013 traktandiert [9].
Auch 2012 führte der Bundesrat die Idee von Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ fort, um seine Verbundenheit mit der Bevölkerung in allen Regionen der Schweiz zu bekunden. Die 2010 begonnene Tradition führte im Berichtsjahr nach Schaffhausen, wo die Regierung nach ihrer Sitzung mit der Bevölkerung zusammenkam und den Schaffhauser Regierungsrat zu einem Arbeitsessen einlud [10].
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Vernehmlassung
Das seit 2005 geltende, revidierte Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren war seit einiger Zeit Gegenstand wiederholter Kritik wegen zu kurzer Fristen, intransparenter Auswahl der Adressaten oder fehlender Nachvollziehbarkeit der Auswertung der verschiedenen Stellungnahmen. Nicht nur die Parteien hatten einen schriftlichen Protest beim Bundesrat eingereicht, sondern auch die Staatschreiberkonferenz der Kantone intervenierte bei der Bundeskanzlei. Aufgrund dieser Kritik hatten die GPK beider Räte bereits 2010 beschlossen, eine Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis durchführen zu lassen. Aus dem Evaluationsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle leitete die GPK-N verschiedene Empfehlungen ab, denen sie mit drei Postulaten Nachdruck verleihen wollte. Das erste Postulat fordert den Bundesrat auf, Möglichkeiten für mehr Transparenz bei der Kommunikation der Ergebnisse einer Vernehmlassung aufzuzeigen. Mit dem zweiten Postulat erhält der Bundesrat den Auftrag, eine Abschaffung konferenzieller Anhörungen zu prüfen. Mit dem dritten Vorstoss soll der Bundesrat die Unterschiede zwischen Anhörung und Vernehmlassung aufzeigen und prüfen, ob es weiterhin zweckmässig sei, beide Instrumente beizubehalten. Der Nationalrat überwies die Postulate in der Herbstsession. Noch hängig ist eine im Berichtsjahr von der SVP-Fraktion eingereichte Motion, die den Bundesrat zusätzlich beauftragen möchte, die Rolle und die Kompetenzen der Bundeskanzlei im Vernehmlassungsverfahren zu klären und eine Begründungspflicht bei verkürzten Antwortfristen einzuführen. Darüber hinaus will die Motion das konferenzielle Verfahren ganz abschaffen [11].
 
Verwaltung
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Organisation
Ab dem 1. Januar 2013 wird das Eidgenössische Wirtschaftsdepartement (EVD) seinen Namen ändern. Es heisst neu Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), womit deutlich gemacht werden soll, dass neben der Wirtschaft auch die Bildung in ihrer ganzen Breite im Departement untergebracht ist [12].
Für das ab 2013 operative neue Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), welches durch einen Zusammenschluss des bis anhin dem EDI angehörenden Bundesamts für Bildung und Forschung und dem Bereich ETH mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gebildet und neu im EVD (WBF) angesiedelt wurde, war eine dreiköpfige Direktion und elf Abteilungen vorgesehen. Neuer Staatssekretär des Bildungsamtes wurde Mauro Dell’Ambrogio. Im Vorfeld der Wahl hatte ein Vorschlag von Bundesrat Schneider-Ammann, einen Freund aus der eigenen Firma zum Chef des Bildungsamtes zu ernennen, für einigen Presserummel gesorgt [13].
Zu einer Neuorganisation kam es auch im EDI, zu welchem im Vorjahr das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet, bisher EVD) zugeteilt worden war. Das BVet soll mit der Abteilung Lebensmittelsicherheit im Bundesamt für Gesundheit vereint werden, damit nur noch eine einzige Bundesbehörde für die Lebensmittelsicherheit zuständig ist [14].
Eine externe Untersuchung zeigte, dass die noch von Eveline Widmer-Schlumpf vorgenommene Reorganisation des Bundesamtes für Migration (BfM) nicht die erhofften Effizienzsteigerungen gebracht hatten. Den Medien gab die seit 2011 dem EJPD vorstehende Simonetta Sommaruga zu Protokoll, dass das Resultat der Evaluation leider noch schlechter sei, als befürchtet. Es wurde deshalb ein erneuter Umbau des BfM in Angriff genommen. Die ursprüngliche Reform war zudem Thema in der Presse, wo vermutet wurde, dass einzelne Aufträge für die Amtsreform rechtswidrig waren [15].
Im Rahmen der Diskussion um Open Government Data – die Öffnung von Datenbeständen des Bundes – forderte eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie die Erarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen für einen freien Zugang zu den Daten von Meteo Schweiz. Der Bundesrat unterstützte die Idee, wies aber auf zusätzlichen finanziellen Bedarf hin, da eine Umsetzung von Open Government Data bei Meteo Schweiz zu Einnahmeverlusten führe und Ausgaben für den Betrieb des Datenbezugs nach sich ziehe. Nach wie vor ausstehend war die Beratung des 2011 eingereichten Postulats Riklin (cvp, ZH), das einen eigentlichen Masterplan für Open Government Data fordert [16].
Mit E-Government steigen die Möglichkeiten für eine moderne Bundeskommunikation und für eine Vereinfachung verwaltungstechnischer Abläufe. Allerdings wird die Verwaltung dabei auch von Herstellern von E-Government-Plattformen abhängig. Sind diese nicht mit allen verschiedenen Betriebssystemen und Browsern kompatibel, so kann es zu Ungleichbehandlung von Nutzerinnen und Nutzern kommen. Dieses Problem war Gegenstand einer Motion Graf-Litscher (sp, TG), die eine nichtdiskriminierende E-Government Lösung für Landwirte forderte. Konkret wurde die im Januar 2011 eingeführte Plattform Agate kritisiert, die Anwender von Open Source (Linux) benachteilige. Die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion verlangt von den Behörden bei der Erstellung und beim Ausbau von E-Government die Berücksichtigung von Standards wie Browser- und Plattformunabhängigkeit. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen und vom Ständerat im Berichtsjahr noch nicht behandelt [17].
Die durch den Ständerat 2011 vorgenommene Änderung der Motion Noser (fdp, ZH), die eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Einführung von E-Billing vorsah, wurde im Berichtjahr vom Nationalrat gutgeheissen. Damit wurde die modifizierte Motion überwiesen und der Bundesrat beauftragt, den Rechnungsverkehr der Bundesverwaltung möglichst rasch elektronisch zu organisieren [18].
Für viel Wirbel sorgte im Berichtjahr das Informatikprojekt „Insieme“. Bereits 2001 war beschlossen worden, die veralteten Informatiksysteme der Steuerverwaltung durch ein kundenfreundliches Gesamtsystem zu erneuern. Das „Insieme“ getaufte Projekt wurde 2005 vom Parlament mit einem Kredit von 71 Mio. CHF bewilligt. Der amerikanische Softwarekonzern Unisys erhielt zwar 2006 den Zuschlag für die Realisierung des Projektes, ein Streit zwischen der Firma und der Steuerverwaltung führte aber – nach Entschädigungszahlungen von rund 6,4 Mio. CHF – zu einer Neuausschreibung im Jahr 2008. Diesmal wurden verschiedene Teilaufträge an unterschiedliche Softwarefirmen vergeben. 2010 wurde deutlich, dass der finanzielle Rahmen nicht ausreichen würde. Der Bundesrat sprach einen Zusatzkredit von CHF 56 Mio. 2011 trennte sich die Steuerverwaltung aufgrund von Verzögerungen und aus dem Ruder laufenden Kosten vom Gesamtprojektleiter. Zu Beginn des Berichtjahres stellte die Finanzkontrolle sodann Ungereimtheiten fest, worauf die Vorsteherin des EFD, Eveline Widmer-Schlumpf, eine Administrativuntersuchung anordnete. Das Urteil der parlamentarischen Finanzdelegation fiel vernichtend aus: die noch vorhandenen finanziellen Mittel würden lediglich noch die elementaren Projektziele abdecken. Der Skandal weitete sich aus, nachdem klar wurde, dass zahlreiche Beschaffungsaufträge unter der Hand vergeben worden waren und der dafür verantwortliche Direktor der Steuerverwaltung, Urs Ursprung, freigestellt wurde. Auch der Entwicklungschef von Insieme musste seinen Hut nehmen, da seine Stelle nicht WTO-konform ausgeschrieben worden war. Im September beschloss das EFD, Insieme abzubrechen. Im November wurde schliesslich klar, dass sich die Gesamtkosten auf CHF 105 Mio. belaufen, die letztlich in den Sand gesetzt wurden. Der Bundesrat hatte bereits im Sommer erste Konsequenzen gezogen und Massnahmen für ein departementsübergreifendes Beschaffungscontrolling und eine verbesserte Führung von IT-Schlüsselprojekten angekündigt. Das Scheitern von Insieme führte zu einigen, in den Räten im Berichtsjahr noch nicht behandelten, politischen Vorstössen. Die SP reichte eine parlamentarische Initiative ein mit der sie eine PUK fordert, die die Ereignisse um Insieme aufarbeiten soll. Eine Motion Noser (fdp, ZH) möchte den Bundesrat beauftragen, eine Beschaffungsstrategie für Informatik- und Telekommunikationsprojekte zu entwickeln und ein Postulat Amherd (cvp, VS) fordert griffigere Massnahmen für die Finanzkontrolle. Von beiden Räten noch in der Wintersession überwiesen wurden zwei gleich lautende Motionen der Finanzkommissionen beider Räte, mit denen der Bundesrat beauftragt wird, so rasch wie möglich einen Pool von Informatikprojektleiterinnen und -leitern zu schaffen, aus dem für grosse Informatikprojekte erfahrene Expertinnen und Experten für Beratung oder eine straffe Führung beigezogen werden können [19].
Das Öffentlichkeitsgesetz, das seit dem 1.7.2006 in Kraft ist, erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern, Dokumente der Bundesverwaltung einzusehen. Eine vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsberater (Edöb) erstellte Übersicht zeigte eine markante Steigerung der Anfragen im Jahr 2011 gegenüber den Vorjahren. Die 466 Anfragen, die hauptsächlich das UVEK betrafen, entsprachen zwar gegenüber den 239 Fällen im Vorjahr tatsächlich einer Zunahme, im Vergleich zu andern Ländern – in Grossbritannien werden jährlich mehr als 40 000 Anfragen gestellt – hat die Schweiz aber noch Aufholbedarf. Der Bericht zeigt weiter auf, dass rund ein Drittel der Gesuche abgelehnt wurde [20].
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Personal
Ende 2012 legte das Eidgenössische Personalamt (EPA) den vierjährlich zu erstellenden Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Der Bericht zeigt auf, dass der Anteil französischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten vier Jahren leicht zugenommen hat und mit 21,2% dem Sollwert von 22% immer näher kommt. Ebenfalls noch nicht beim Sollwert angelangt ist der Anteil italienischsprachiger (6,7%; Soll: 7%) und rätoromanischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (0,3%; Soll 1%). In der Bundesverwaltung übervertreten ist entsprechend die deutsche Sprache (71,8%; Soll: 70%). Obwohl mit Artikel 9 des Sprachengesetzes Bundesangestellte das Anrecht auf die Muttersprache als Arbeitssprache haben, zeigte die Befragung des Personals im Jahr 2011, dass lediglich 73% in ihrer bevorzugten Amtssprache arbeiten. Das EPA wies zudem verschiedene unternommene Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit aus, wie etwa eine zentralisierte Sprachausbildung, Marketinganstrengungen, um den Bund als Arbeitgeber auch in der französischen und italienischen Schweiz bekannt zu machen oder die Erarbeitung von Massnahmenkatalogen durch die Bundeskanzlei und die Departemente. Die Räte waren mit dem Erreichten noch nicht zufrieden und forderten in einer Motion der staatspolitischen Kommission SR eine Zentralisierung der strategischen Steuerung für die Förderung der Mehrsprachigkeit beim EFD. Weiter beauftragten sie den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Führungskräfte zwei Amtssprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen, wobei die Ausbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen sei. Für die Umsetzung dieser Massnahmen solle die Regierung einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten ernennen. Zwei noch nicht behandelte Postulate Romano (cvp, TI) und Cassis (fdp, TI) verlangen zudem einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung [21].
Ende November trat der Delegierte für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, Vasco Dumartheray, zurück. Der Delegierte soll gemäss Sprachenverordnung die italienische und französische Sprache in der Verwaltung fördern und die Verwaltungseinheiten bei der Personalrekrutierung unterstützen. Aufgrund der Motion „Förderung der Mehrsprachigkeit“ (vgl. oben) und auf der Basis der im Berichtsjahr erst vom Nationalrat angenommenen Motion Maire (sp, NE) bestimmte neu der Bundesrat den Delegierten, der zudem nicht mehr beim Eidgenössischen Personalamt, sondern beim EFD angesiedelt werden soll. Ein Nachfolger von Dumartheray wurde2012 noch nicht bestimmt [22].
Im Bericht über die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung von 2008 bis 2011, den der Bundesrat Ende Jahr genehmigte, wurde eine leichte Zunahme des Frauenanteils um 1,2 Prozentpunkte auf 42% in der Bundesverwaltung ausgewiesen. Eine recht grosse Zunahme von Frauen um 3,7 Prozentpunkte konnte dabei im höheren Kader nachgezeichnet werden; allerdings ist in den hohen Lohnklassen der Frauenanteil mit 14,3% auch nach dieser Zunahme noch gering. Die Verbesserung der Chancengleichheit wurde unter anderem auf die Einführung von Massnahmen zur familienergänzenden Kinderbetreuung und den Lohngleichheitsdialog zurückgeführt [23].
Die im März präsentierte Berichterstattung über das Personalmanagement (2011) zeigte erfreuliche Resultate. Der Stellenbestand war im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (32 179 Vollzeitstellen bzw. 35 618 Mitarbeitende) und der Anteil an Lernenden (5%; Soll: zwischen 4 und 5%) und an Menschen mit Behinderungen (1,2%; Soll: zwischen 1 und 2%) lagen in den von der Personalstrategie 2011-2015 festgelegten Zielbändern. Die regelmässig durchgeführten Personalbefragungen zeigten zudem eine hohe Arbeitszufriedenheit. Optimierungspotenzial bestehe allerdings hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben [24].
Im Berichtjahr wurden im Nationalrat drei Postulate und zwei Motionen gemeinsam debattiert, die auf eine bessere Steuerung der Personalpolitik abzielten. Die Vorstösse basierten auf einem GPK-Bericht zur Personalpolitik des Bundes aus dem Jahr 2009 bzw. der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Bericht aus dem Jahr 2010, der Nachkontrolle der GPK von 2011 und der entsprechenden Reaktion des Bundesrates von 2012. Mit den sechs Vorstössen soll den Empfehlungen der GPK, denen die Regierung laut der Kommission noch nicht genügend nachgekommen sei, Nachdruck verliehen werden. Unzufrieden war die GPK insbesondere mit der internen Organisation der Personalpolitik, die noch zu wenig auf einer Prozess- und Leistungsanalyse beruhe. Zudem gäbe es noch einige Kohärenzmängel und identische Aufgaben würden auf unterschiedlichen Hierarchiestufen angesiedelt. Das erste Postulat und die eine Motion forderten entsprechend eine zentraler gesteuerte Personalpolitik und eine Stärkung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA). Die beiden weiteren Postulate und die zweite Motion wurden zum Thema Vertrauensarbeitszeitmodell eingereicht. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, ob Vertrauensarbeitszeit funktions- statt lohnklassenabhängig anwendbar sei und wie dies zu organisieren wäre. Die Motion forderte die Einführung eines entsprechenden Kontrollkonzeptes. Der Nationalrat überwies die drei Postulate und die erste Motion einstimmig und die zweite Motion mit lediglich einer Gegenstimme. Im Ständerat wurde die Stärkung des EPA diskussionslos angenommen. Die Motion zum Kontrollkonzept wurde hingegen der eigenen GPK und den Argumenten des Bundesrates folgend verworfen: ein Vertrauensverhältnis, dem die Idee der Vertrauensarbeitszeit unterliege, dürfe nicht auf einem flächendeckenden Kontrollinstrument beruhen. Die Beurteilung, ob Vertrauensarbeitszeit gewährt würde oder nicht, sei eine dem jeweiligen spezifischen Verhältnis angemessene Führungsaufgabe [25].
Mit der Revision des Bundespersonalgesetzes wollte der Bundesrat die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin steigern und das Personalrecht dem für die Privatwirtschaft geltenden Obligationenrecht weiter annähern. Ziele der Änderung des seit 2002 geltenden Rahmengesetzes waren unter anderem eine grössere Flexibilität bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen und bessere Regelungen der Unterstützung bei unverschuldeter Kündigung. Der Ständerat brachte als Erstrat neben ein paar sprachlichen Detailkorrekturen einen zusätzlichen Passus ein, mit dem geeignete Massnahmen zur Sicherstellung einer adäquaten Vertretung der Landessprachen in der Verwaltung sowie zur Förderung der Sprachkenntnisse einer zweiten Amtssprache und passiver Kenntnisse einer dritten Amtssprache bei den höheren Kadern gefordert werden. Darüber hinaus präzisierte die kleine Kammer den Übergang von befristeten zu unbefristeten Anstellungsverhältnissen, setzte der Kündigungsfrist eine maximale Obergrenze von sechs Monaten und legte die maximale Entschädigung bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen einem Monats- und einem Jahreslohn fest. Die Vorschläge von Thomas Minder (parteilos, SH) Abgangsentschädigungen als grundsätzlich unzulässig zu erklären und die Kündigungsfristen statt auf Verordnungs- auf Gesetzesstufe zu regeln, blieben chancenlos. Im Nationalrat scheiterte ein gleich begründeter Antrag der SVP-Fraktion auf Nichteintreten. Auch die SVP plädierte erfolglos für konkrete gesetzliche Bestimmungen für Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und Ferien. Auch in der grossen Kammer waren die Abgangsentschädigungen ein Diskussionsthema. Aber auch hier hatte der SVP-Vorschlag, grundsätzlich auf Abgangsentschädigungen zu verzichten, keine Chance. Der Nationalrat schuf einige Differenzen zum Ständerat, die allerdings lediglich sprachliche Präzisierungen waren und von der kleinen Kammer in der zweiten Lesung alle gutgeheissen wurden. Ausnahme bildete einzig eine Präzisierung der Abgangsentschädigung bei Kündigungen ohne eigenes Verschulden, auf die der Ständerat verzichten wollte. Der Nationalrat folgte diesem Wunsch und hiess das revidierte Bundespersonalgesetz bei der Schlussabstimmung in der Wintersession mit 177 zu 12 Stimmen zu. Der Ständerat sprach sich einstimmig (40 Stimmen) bei zwei Enthaltungen für die Revision aus [26].
Eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates wollte der Verwaltung ein flexibleres Lohnsystem verschaffen, das ungenügende Leistungen weniger stark und überdurchschnittliche Leistungen stärker belohnen sollte. Obwohl der Bundesrat in seiner Ablehnungsempfehlung geltend machte, dass es sich beim Lohnsystem in der Bundesverwaltung um ein austariertes Gesamtsystem handle und dass der Bundesrat eine grössere Flexibilisierung der Lohnentwicklung im Rahmen der Personalstrategie prüfe, nahm der Nationalrat die Motion gegen den Widerstand von SP und GP an. Der Ständerat folgte hingegen der Argumentation der Regierung und versenkte den Vorstoss [27].
 
Parlament
Im Berichtjahr präsidierte Hansjörg Walter (svp, TG) den Nationalrat. In der Wintersession 2012 wurde Vizepräsidentin Maja Graf (gp, BL) als erste grüne Nationalrätin mit 173 von 183 gültigen Stimmen zur Präsidentin für das Jahr 2013 gewählt – dem fünftbesten Ergebnis in den letzten 50 Jahren. Zum neuen ersten Vizepräsident in der grossen Kammer wurde Ruedi Lustenberger (cvp, LU) und zum zweiten Vizepräsident Stéphane Rossini (sp, VS) bestimmt. Im Ständerat löste Vizepräsident Filippo Lombardi (cvp, TI) für 2013 den amtierenden Präsidenten Hans Altherr (fdp, AR) ab. Lombardi erhielt 39 der 39 gültigen Stimmen bei 6 leeren Wahlzetteln, was für den Ständerat einen Negativrekord bedeutete. Hannes Germann (svp, SH) und Claude Hêche (sp, JU) wurden zum ersten bzw. zweiten Vizepräsidenten gewählt [28].
Im Berichtsjahr kam es zu fünf Mutationen im Parlament. Für den in den Bundesrat gewählten Ständerat Alain Berset (sp, FR) wurde Christian Levrat (sp, FR) gewählt (siehe Teil I, 1 e, Ständeratswahlen). Dessen Nationalratssitz erbte Ursula Schüttel Schneider (sp, FR). Zwei Räte verstarben 2012 im Amt: Otto Ineichen (fdp, LU) und Peter Malama (fdp, BS). Ihre Sitze übernahmen Peter Schilliger (fdp, LU) und Daniel Stolz (fdp, BS). Schliesslich musste Bruno Zuppiger (svp, ZH) aufgrund einer Erbschaftsaffäre zurücktreten. Für ihn rutschte Gregor Rutz (svp, ZH) nach [29].
Mitte Dezember bestätigte das Parlament die Wahl Philippe Schwabs zum neuen Generalsekretär der Bundesversammlung. Mitte November hatte die Koordinationskonferenz, bestehend aus den beiden Büros der beiden Kammern, Schwab als Nachfolger von Christoph Lanz bestimmt, der Ende 2013 pensioniert wird und das Amt seit 2008 inne hatte [30].
Um nach der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative (vgl. unten Teil I, Kapitel 6c, Bodenrecht) den „Alpengraben“ wieder etwas aufzuschütten, schlug eine Parlamentarische Initiative Buttet (cvp, VS) eine Session extra muros im Kanton Wallis vor. Dieser Kanton sei von der Weber-Initiative am meisten betroffen und eine Session in einer Bergregion könnte als Zeichen der Solidarität wirken. Die Initiative wurde von den Räten im Berichtjahr zwar noch nicht behandelt die Mehrheit des Büros lehnte den Vorstoss jedoch ab. Zwar seien die drei bisherigen Sessionen extra muros in Genf (1993), Lugano (2001) und Flims (2006) für die Förderung des Verständnisses der Sprachregionen ein Erfolg gewesen, die beträchtlichen Zusatzkosten, der Aufwand der einzelnen Parlamentsmitglieder und die teilweise kritische Beurteilung der Presse und der Bevölkerung stünden aber in keinem Verhältnis zur wahrscheinlich geringen Wirkung des Vorhabens [31].
Gleich mit drei Vorstössen wollte die SVP ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat durchsetzen. Während die parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG) eine Veröffentlichungspflicht für die Abstimmungsresultate in der kleinen Kammer forderte, wurde mit der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage wie sie der Nationalrat bereits seit längerer Zeit benutzt, auch in der Ständeratskammer gefordert, da diese 2011 ohnehin einer baulichen Revision unterzogen werde. Die Kommission des Nationalrates stellte sich gegen beide Vorstösse. Sie begründete dies damit, dass der Nationalrat dem Ständerat nicht vorschreiben dürfe, wie dessen Abstimmungsprozedere aussehen soll. Darüber hinaus stehe im Ständerat eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) an, die dasselbe Ziel verfolge. Würde den beiden Initiativen Folge gegeben, sei dies im besten Fall überflüssig und im schlechtesten Fall kontraproduktiv. Die grosse Kammer hielt sich jedoch nicht an diese Begründung. Die Wählerschaft müsse die Möglichkeit haben, das Abstimmungsverhalten nicht nur der National- sondern auch der Ständeräte zu kennen. Mit 93 zu 70 Stimmen wollte die grosse Kammer dem Ständerat ein Signal setzen und gab beiden Initiativen Folge. Die Fraktionen waren dabei mit Ausnahme der geschlossen für Folge geben stimmenden SVP und GLP und der bei fünf Enthaltungen geschlossen dagegen stimmenden CVP gespalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerates und die kleine Kammer äusserten sich zu den beiden Vorstössen im Berichtjahr noch nicht. Behandelt wurde aber die angesprochene Parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL). Diese verlangt die elektronische Erfassung und die Veröffentlichung von Namenslisten bei Schluss- und Gesamtabstimmungen in der kleinen Kammer. Die staatspolitische Kommission des Ständerates empfahl mit Stichentscheid ihres Präsidenten der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentierte, dass Diskussion und Kompromissfindung als wichtige Grundlage in der kleinen Kammer eingeschränkt würden, weil aufgrund des öffentlichen Drucks bzw. der Erwartungen von Interessengruppen und Parteien die Bereitschaft des einzelnen Ratsmitglieds für Konzessionen eingeschränkt würde. Die Debattenkultur und differenzierte Argumentationsweise würde aufgrund tendenziös durch Ratings ausgewerteter Abstimmungslisten auf eine Schlussabstimmung reduziert. Die Minderheit argumentierte nicht nur mit mehr Transparenz, sondern auch mit einer geringeren Fehleranfälligkeit der elektronischen Stimmabgabe gegenüber der Auszählung von Hand. Im Ständerat entbrannte in der Sommersession eine lebendige Debatte, die schliesslich – unter Namensaufruf – knapp mit 22 zu 21 Stimmen und einer Enthaltung zugunsten der Initiative ausfiel. Bereits im Oktober legte die SPK-SR eine entsprechende Vorlage für die nötige Änderung des Geschäftsreglements des Ständerats vor. Darin wurde vorgeschlagen, alle Abstimmungen elektronisch durchzuführen und Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern in Form von Namenslisten zu veröffentlichen. Damit geht die Vorgabe weniger weit als das Prozedere im Nationalrat, wo alle Abstimmungen, insbesondere auch die Detailberatungen, veröffentlicht werden. Anders als noch im Juni folgte die kleine Kammer mit 25 zu 20 Stimmen dem Antrag der Minderheit und beschloss Anfang Wintersession Nichteintreten. Nachdem dann allerdings innert kurzer Zeit Fehler beim Auszählen von Hand passierten – die Internetplattform Politnetz filmte die Abstimmungen und konnte nachweisen, dass bei der Abstimmung über das Importverbot von Reptilienhäuten gleich zwei Mal falsch gezählt wurde – stellte Jenny (svp, GL) einen Rückkommensantrag, der nach nochmaliger Diskussion mit 23 zu 20 Stimmen angenommen wurde. Jenny wollte den Vorschlag noch einmal an die Kommission zurückgeben und der Rat beschloss mit 28 zu 10 Stimmen Eintreten. Die SPK-SR muss sich des Geschäfts 2013 also noch einmal annehmen [32].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Candinas (cvp, GR), welches das Büro des Nationalrates auffordert, zu prüfen, ob zumindest Teile der Homepage des Parlaments in Rätoromanisch angeboten werden könnten. Das Büro wies auf die bestehenden Angebote in der vierten Landessprache (Staatskundeangebote unter www.juniorparl.ch, Broschüre „vardad cumplaina concernent la sala mez vida“) und auf technische und finanzielle Probleme hin. Insbesondere das Fehlen von Übersetzungen der offiziellen Dokumente (z.B. amtliches Bulletin) würde eine Einbindung des Rätoromanischen erschweren. Trotzdem sprach sich das Büro für die Prüfung der Idee eines sprachlichen Ausbaus des Internet-Angebots aus. Die grosse Kammer nahm das Postulat ohne Diskussion an [33].
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Instrumente
Im Berichtsjahr wurden in den Räten total 1486 neue Geschäfte (exklusive einfache Anfragen und Fragen) neu eingereicht. Die Zahl an neuen Vorstössen hatte damit im Vergleich zum Vorjahr, als insgesamt 1402 neue Begehren lanciert wurden, leicht zugenommen. Während die Anzahl neu eingereichter Parlamentarischer Initiativen von 102 (2011) auf 87 (2012) zurückging, nahm die Zahl an Standesinitiativen zu (2011: 21; 2012: 26). Es wurden zwar weniger Motionen (2011: 542; 2012: 445), aber dafür mehr Postulate (2011: 196; 2012: 251) und Interpellationen (2011: 476; 2012: 582) eingereicht als im Vorjahr. Zudem legte der Bundesrat im Berichtjahr 95 neue Geschäfte vor, was ebenfalls eine Zunahme bedeutete (2011: 65). Verglichen mit dem langjährigen Durchschnitt (1.1.1996 bis 31.12.2012) war insbesondere die Zahl an parlamentarischen Initiativen relativ gering. Im Schnitt wurden in den 17 Jahren seit 1996 pro Jahr 84 Bundesratsgeschäfte, 90 parlamentarische Initiativen, 19 Standesinitiativen, 352 Motionen, 166 Postulate und 376 Interpellationen eingereicht [34].
Verglichen mit dem Vorjahr war die Erledigung von Vorstössen in den Räten im Berichtsjahr, also im ersten Jahr der neuen Legislatur, weniger umfangreich. Zwar wurden etwas mehr parlamentarische Initiativen behandelt als im Vorjahr (2011: 130; 2012: 135), aber sowohl die Behandlung von Standesinitiativen (2011: 33; 2012: 30), von Motionen (2011: 715; 2012: 420), von Postulaten, (2011: 265; 2012: 215), von Interpellationen (2011: 634; 2012: 477) und von Bundesratsgeschäften (2011: 94; 2012: 80) war rein zahlenmässig weniger umfangreich, allerdings im langjährigen Mittel dennoch überdurchschnittlich. Im Schnitt wurden in den 17 Jahren seit 1996 pro Jahr 82 Bundesratsgeschäfte, 1 parlamentarische Initiativen, 15 Standesinitiativen, 326 Motionen, 161 Postulate und 353 Interpellationen erledigt [35].
Nachdem der Ständerat im Vorjahr der Initiative seiner staatspolitischen Kommission zwecks Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes Folge gegeben hatte, war das Geschäft in der grossen Kammer Gegenstand einer längeren Debatte in der Wintersession. Die vorgeschlagenen kleineren Änderungen, Präzisierungen und Schliessungen von Gesetzeslücken waren unbestritten. Zu reden gaben hingegen drei substanzielle Änderungen mit denen der Ständerat der Vorstossflut in der grossen Kammer und der inflationären Einberufung von ausserordentlichen Sessionen Einhalt gebieten will: die Forderung, dass parlamentarische und Standesinitiativen nur noch in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs statt wie bisher als allgemeine Anregung eingereicht werden dürfen, die Bedingung hängiger Geschäfte in beiden Räten für die Einberufung von ausserordentlichen Sessionen sowie die Verankerung eines Obligatoriums für die mündliche Beratung von Motionen. Die Kommission des Nationalrats stellte sich gegen die Forderung eines ausgearbeiteten Vorentwurfs für parlamentarische und Standesinitiativen. Die Anwendung des Instruments der parlamentarischen Initiative werde dadurch zu stark eingeschränkt und die Forderung beschneide aufgrund des nötigen juristischen Vorwissens bei der Ausformulierung eines Vorentwurfs letztlich die Rechte der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Die SPK-N schlug zudem mit der Idee der aktuellen Debatte eine Neuerung vor. Eine solche Debatte, die von 75 Mitgliedern des Nationalrats beantragt werden könnte, würde die Diskussion aktueller Ereignisse in der grossen Kammer ermöglichen, ohne dass eine Sondersession einberufen werden müsste. Hinsichtlich der mündlichen Beratung von Motionen schloss sich die nationalrätliche Kommission dem Vorschlag ihrer Schwesterkommission an. Damit solle der Entwicklung im Nationalrat Einhalt geboten werden, in organisierten Debatten zahlreiche Vorstösse gleichzeitig zu überweisen ohne im Detail auf die einzelnen Vorstösse einzugehen. Dies – so akzeptierte die SPK-N – erschwere die Arbeit des Ständerats als Zweitrat. Allerdings wollte die nationalrätliche Kommission so genannte organisierte Debatten mit maximal 20 Vorstössen zum selben Thema explizit von dieser Detaildiskussionspflicht ausnehmen. Die grosse Kammer folgte in allen Punkten ihrer Kommission. Das Geschäft wurde an den Ständerat zurückgegeben, der es im Berichtjahr nicht mehr behandelte [36].
Im Berichtjahr wurde über Massnahmen gegen die zunehmende Gesetzesflut diskutiert, wobei parlamentarische Initiativen von rechts und von links eingereicht wurden. Die Initiative Stahl (svp, ZH) forderte eine Ergänzung in der Bundesverfassung, die den Gesetzgeber dazu verpflichten sollte, bei neuen Gesetzen sowie bei Revisionen systematisch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Institutionen, Bevölkerung und Unternehmen darzustellen. Die staatspolitische Kommission betrachtete das Anliegen in der Sache zwar gerechtfertigt, aber als im Parlamentsgesetz (Art. 141) bereits geregelt. Der Argumentation der Kommissionsminderheit, dem Anliegen durch eine Verankerung in der Bundesverfassung mehr Gewicht zu geben, folgte nur eine Ratsminderheit von 54 vorwiegend SVP-Fraktionsstimmen, die 129 Stimmen gegenüberstanden, welche der Initiative keine Folge gaben. Das gleiche Schicksal ereilte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (lg, VD) die einen unbürokratischen Gesetzesvollzug und die Formulierung allseits verständlicher Gesetze gefordert hätte. Nachdem die SPK-NR im Vorjahr der Initiative Folge gegeben, ihre Schwesterkommission dazu allerdings ihre Zustimmung verweigert hatte, kam es im Berichtsjahr zu Debatten in den Räten. Im Nationalrat stiess das Begehren zwar noch auf offene Ohren und die grosse Kammer folgte ihrer Kommission mit 130 zu 40 Stimmen, den Ständerat passierte das Anliegen allerdings nicht. In der Zwischenzeit war die von der FDP lancierte Volksinitiative „Bürokratie-Stopp!“ mit praktisch identischem Text im Unterschriftenstadium knapp gescheitert (siehe dazu auch Teil III a). Dies veranlasste zwar ein paar FDP-Ständeräte dazu, die parlamentarische Initiative zu unterstützen, die Mehrheit der kleinen Kammer (28:8 Stimmen) sprach sich aber gegen Folge geben aus [37].
Nicht weniger als die Abschaffung der Fragestunde forderte eine parlamentarische Initiative Landolt (bdp, GL). Die Fragestunde dient der mündlichen Auskunft durch den Bundesrat. Die Fragen sollten zwar auf ein aktuelles Thema Bezug nehmen, müssen aber weder Dringlichkeit noch Wichtigkeit unter Beweis stellen. Der Initiant machte geltend, dass dies nicht nur Ressourcen binde – der Bundesrat muss bei den Fragen anwesend sein und gleichzeitig werden immer mehr Vorstösse eingereicht – sondern auch ineffizient sei. Die einfache Anfrage, die in der Regel schriftlich beantwortet wird, würde ausreichen. Zudem komme der Ständerat ohne Fragestunde zurecht. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates begründete ihr einstimmig gefälltes negatives Urteil gegen den Vorstoss mit der Attraktivität der Fragestunde, die es der Öffentlichkeit und den Räten erlaube, zu sehen, wie der Bundesrat zu aktuellen Problemen Stellung beziehe. Darüber hinaus sei das Instrument sehr wohl effizient, da zu erwarten wäre, dass viele Fragen bei einem Verbot in Form von Vorstössen eingereicht würden, was zu einer noch grösseren Belastung führen könnte. Der Nationalrat folgte dieser Begründung und gab der Initiative mit 146 zu 18 Stimmen keine Folge [38].
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Parlamentsmandat
Eine parlamentarische Initiative Galladé (sp, ZH) verlangte einen neuen Sessionsrhythmus, der die Vereinbarkeit des Parlamentsmandates mit Beruf, Familie und Aus- bzw. Weiterbildung verbessere. Die Miliztauglichkeit werde aufgrund unregelmässiger und wenig berechenbarer Sitzungszeiten strapaziert. Es seien Modelle auszuarbeiten, die auf einem regelmässigeren Rhythmus aufbauten – die Initiantin schlug als Beispiel wöchentliche Plenums- und Kommissionssitzungen jeweils von Montag bis Mittwoch vor. Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission empfahl dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben, da es nicht möglich sei, ein Modell zu finden, das den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gerecht würde. Eine Kommissionsminderheit wies allerdings darauf hin, dass das heutige System vielen Personen ein Parlamentsmandat verunmögliche, da dieses nicht mit der privaten oder beruflichen Situation vereinbar sei. Die Initiative könnte deshalb auch zu einer verbesserten Repräsentativität des Parlaments führen. Dieses Argument verfing im Rat allerdings nur bei links-grün: die geschlossenen GP, GLP und SP-Fraktionen standen mit ihren 69 Stimmen gegen die 89 bürgerlichen Stimmen auf verlorenem Posten [39].
Nachdem der Ständerat im Vorjahr der parlamentarischen Initiative seines Büros Folge gegeben hatte, welche die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der beruflichen Vorsorge vorschlug, beschloss die grosse Kammer in der Frühjahrssession knapp mit 78 zu 74 Stimmen (Teuerungsausgleich) bzw. mit 80 zu 74 Stimmen (berufliche Vorsorge) Nichteintreten. Während die bürgerliche Mehrheit den Gürtel enger schnallen und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit gutem Beispiel vorangehen wollte, wies die links-grüne Minderheit auf den Umstand hin, dass das Milizparlament kein Freiwilligenparlament sei und es lediglich darum gehe, die teilweise seit 2001 nicht mehr erhöhten Entschädigungen der Teuerung anzupassen. Der Ständerat, an den das Geschäft zurückging, hielt am Eintreten fest, kam dann aber in der Sommersession auf seinen Entscheid zum zweiten Teil der Vorlage (berufliche Vorsorge) zurück. Sein Büro hatte eine Sistierung verlangt, um noch genauere Abklärungen vornehmen zu können. Somit musste das erste Teilgeschäft noch einmal in der grossen Kammer behandelt werden. Die diesmal etwas breiter besetzten Ränge führten dazu, dass mit 92 zu 83 Stimmen Eintreten beschlossen und die Vorlage bei der Schlussabstimmung mit 98 zu 90 Stimmen angenommen wurde. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 36 zu 2 Stimmen bei drei Enthaltungen an. In seiner parlamentarischen Initiative nahm Thomas Aeschi (svp, ZG) sodann ein in der Debatte häufig vorgebrachtes Argument auf. Nämlich einen Teuerungsausgleich jeweils nicht am Anfang, sondern am Schluss einer Legislaturperiode zu beraten, damit nicht die aktuellen Ratsmitglieder über die eigene Erhöhung entscheiden müssen, sondern diese quasi von ihren Vorgängerinnen und Vorgängern gewährt wird. Der Vorstoss wurde im Berichtsjahr noch nicht verhandelt [40].
In den Ratsdiskussionen um die Erhöhung der eigenen Entschädigung werden immer wieder Stimmen laut, die es als stossend empfinden, dass sich das Parlament selber eine Lohnerhöhung gewähren kann. Um eine institutionelle Kontrolle einzuführen, wurden im Berichtsjahr zwei parlamentarische Initiativen aus SVP-Kreisen eingereicht, die die Unterstellung von Lohnerhöhungen des Parlamentes unter das fakultative Referendum fordern. Beide wurden im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Die SPK des Nationalrates empfahl jedoch beide knapp mit 11 zu 10 Stimmen zur Ablehnung [41].
Der Ständerat nahm ein Postulat Recordon (gp, GE) an, das vom Bundesrat eine Übersicht über verschiedene Grundsätze und Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten und das allfällige Aufzeigen von Handlungsbedarf verlangt. Recordon machte am Beispiel des Rücktritts von Nationalbankpräsident Hildebrand geltend, dass Unsicherheit über das Vorgehen bei Interessenkonflikten herrsche. Konflikte zwischen privaten und öffentlichen Interessen sind in der Verwaltung, in Aufsichtsbehörden, aber auch in parlamentarischen Stellen möglich, die Untersuchungs- und Aufsichtskompetenzen besitzen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, einen Bericht zu verfassen, zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Herbeiführung von Verbesserungen mit einheitlichen Regeln [42].
Auch 2012 stiess das Anliegen für eine Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier auf taube Ohren. Nachdem 2011 bereits zwei Vorstösse gescheitert waren, wollte der Nationalrat im Berichtjahr auch einer parlamentarischen Initiative Tschümperlin (sp, SZ) keine Folge geben. Die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer wehrte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegen eine obligatorische jährliche Auskunftspflicht über die eigene berufliche Tätigkeit und Nebeneinkünfte im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat. Neben den geschlossen für das Anliegen stimmenden GLP-, GP- und SP-Fraktionen fanden sich auch vereinzelte Pro-Stimmen aus dem bürgerlichen Lager. Darunter etwa Lukas Reimann (svp, SG), der seine im Vorjahr lancierte Transparenzinitiative mit ähnlichem Ansinnen im September des Berichtsjahres aufgrund ungenügender Unterschriftenzahlen als gescheitert erklären musste [43].
Eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) forderte eine Regulierung des Zugangs von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude. Mit einer Akkreditierung solle dem an sich legitimen und für das Funktionieren einer Demokratie wichtigen Lobbyismus mehr Transparenz verliehen werden. Der Zutritt soll – so die Forderung des Initianten – nicht mehr lediglich zwei Personen pro Parlamentarier erlaubt sein, sondern eine Akkreditierung unter bestimmten Massnahmen und noch zu bestimmenden Voraussetzungen sollte es allen Vertretern von Interessengruppen ermöglichen, Zutritt zum Parlament zu erhalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Die Transparenz sei seit der Veröffentlichung der Liste mit den zugangsberechtigten Personen bereits wesentlich verbessert worden. Sie warnte vor einer noch höheren Frequentierung des Parlamentsgebäudes. Bereits heute würden sich ab und an zu viele Personen in den Vorzimmern des Ständerates aufhalten. Eine Kommissionsminderheit machte geltend, dass die jetzige Situation – Lobbyisten erhalten quasi als Gäste von Parlamentariern getarnt Zutritt – stossend sei. In der Presse wurde gemutmasst, dass einzelne von Parlamentariern vergebene Badges gar gegen Geld verkauft wurden. Eine knappe Mehrheit der kleinen Kammer (19 zu 17 Stimmen) entschied schliesslich, der Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend war auch, dass sich die Ausformulierung der Kriterien für eine Akkreditierung als sehr diffizil und bürokratisch erweisen könnte. Im Nationalrat reichte Andrea Caroni (fdp, AR) kurz nach dem abschlägigen Entscheid der kleinen Kammer eine parlamentarische Initiative mit ähnlicher Stossrichtung ein, die im Berichtsjahr von der SPK-NR aber noch nicht behandelt wurde. Eine Verschärfung der Zugangsregelung verlangte auch eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH): seine Forderung, Lobbyisten den uneingeschränkten Zugang ganz zu verbieten und die beiden Badges nur noch persönlichen Mitarbeitern oder Familienmitgliedern abzugeben, wurde im Rat mit 17 zu 22 Stimmen abgelehnt. Die knappe Mehrheit wurde jedoch als Unmut ob der aktuellen Situation interpretiert. Schliesslich scheiterte auch eine Motion Baumann (svp, TG), die strengere Regeln für ehemalige Parlamentsmitglieder verlangt hätte. Altparlamentarierinnen und -parlamentarier geniessen einen privilegierten Zugang zum Parlamentsgebäude und nutzen diesen nach ihrem Rücktritt auch für die Vertretung von Interessen. Die im Nationalrat diskussionslos angenommene, im Ständerat aber knapp (22:17 Stimmen) abgelehnte Motion hätte die Ausarbeitung einer bis jetzt fehlenden Regelung für die Zutrittsberechtigung ehemaliger Ratsangehöriger verlangt. Seit Anfang 2012 können zudem Kantone je einen Interessenvertreter mit einem separaten Zutrittsausweis nach Bern schicken. Davon Gebrauch machten bisher die Kantone Tessin, Genf, Waadt und Basel-Stadt. Ziel ist ein stärkerer Einfluss auf Bundesebene. Schliesslich erliess der Bundesrat Ende November die neue Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden, welche die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren für die Zulassung von Medienschaffenden für das Medienzentrum im Bundeshaus regelt und per 1.1.2013 in Kraft tritt [44].
Aufgrund der Affäre Hildebrand musste die 2011 neu geschaffene Immunitätskommission erstmals tagen und über die Immunität von Christoph Blocher (svp, ZH) entscheiden. Zur Debatte stand, ob Blocher, der unter Verdacht stand, Anfang Dezember 2011 Bankdaten an Dritte weitergegeben zu haben, als Parlamentarier gehandelt hatte oder nicht. Blocher war zwar zur fraglichen Zeit bereits in den Nationalrat gewählt und stellte sich auf den Standpunkt, dass er auch in seiner Funktion als Nationalrat gehandelt habe, die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, die das Strafverfahren eröffnet hatte, war hingegen der Ansicht, dass die zu untersuchenden Handlungen Blochers nicht der Immunität unterstehen. Dies betraf eine ebenfalls 2011 neu geschaffene Regelung betreffend die so genannte relative Immunität. Bisher musste lediglich ein Zusammenhang zwischen Handlung und Mandat bestehen, um Immunität geniessen zu können; neu wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verlangt. Die neun Mitglieder der nationalrätlichen Kommission luden Blocher Mitte April zu einem Hearing ein und entschieden dann, dass er für die erste vermutete Bankgeheimnisverletzung vom 3. Dezember 2011 keine Immunität erhält, wohl aber für die zweite vermutete Widerhandlung gegen das Bankengesetz, die vermutlich am 27. Dezember stattgefunden haben soll. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass Blocher erst am 5. Dezember als Nationalrat vereidigt worden war. Die ständerätliche Rechtskommission – anders als der Nationalrat hatte die kleine Kammer für Fragen der Immunität keine neue Kommission geschaffen – überstimmte die Immunitätskommission Ende Mai. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass die Handlungen Ende Dezember nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Nationalratsmandat stehen und deshalb auch hierfür keine Immunität gelte. Weil beide Kommissionen an ihrem Entscheid festhielten, wurde Blocher die Immunität entzogen und die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte ihre Ermittlungen weiterführen. Im November musste die Immunitätskommission ein weiteres Mal über die Aufhebung der Immunität eines Parlamentariers befinden. Alfred Heer (svp, ZH) hatte sich in einer Fernsehsendung abschätzig über Tunesische Asylbewerber geäussert worauf zwei Tunesier eine Strafanzeige einreichten. Die Kommission entschied, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Aussage und Parlamentsmandat bestehe und dass die Aussage nicht gravierend, sondern eine sehr pointierte Meinung in einer lebhaften Diskussion gewesen sei. Sie hob die Immunität Heers entsprechend nicht auf. Unmittelbar nach dem definitiven Entscheid zur Aufhebung der Immunität von Christoph Blocher reichte die SVP zwei parlamentarische Initiativen ein, mit denen sie das neue Immunitätsverfahren ganz oder zumindest teilweise rückgängig machen wollte. Insbesondere sollte die Möglichkeit einer Beschwerde ans Ratsplenum eingebaut werden [45].
Die Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments wurde im Berichtjahr von beiden Kammern gutgeheissen. Sie beruht auf einer 2009 von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates eingereichten parlamentarischen Initiative, die auf eine Verbesserung der Wirksamkeit und der Koordination der internationalen Tätigkeiten der Bundesversammlung abzielt. Neben einer besseren Regelung der Empfänge ausländischer Delegationen sollten die zahlreichen eigenen Abgeordnetengruppen besser koordiniert und die aussenpolitische Aktivität des Parlaments fokussiert werden. In der im Berichtsjahr nötig gewordenen Differenzbereinigung pochte der Nationalrat auf eine Verschlankung der Vorlage. Die grosse Kammer befürchtete, dass die geplanten zusätzlichen Ausschüsse etwa für den Empfang ausländischer Delegationen eine Überreglementierung mit sich bringen würden. Aufgrund der oft kurzfristigen Anmeldungen ausländischer Delegationen würden sich die bisherigen Ad-hoc-Gruppen besser eignen. Der Ständerat seinerseits beharrte auf einer festgeschriebenen Verpflichtung für die zuständigen Kommissionen, sich mindestens jährlich fundiert mit den Berichten zu den internationalen politischen Versammlungen auseinandersetzen zu müssen. Die Kammern akzeptierten die Differenzen und nahmen die Verordnung einstimmig (45:0) bzw. mit 139 zu 46 Stimmen an. Die SVP lehnte die Vorlage geschlossen ab [46].
Für einige Polemik sorgte eine Rangliste aufgrund der Abwesenheit der Nationalräte, die von der Internetplattform Politnetz erstellt wurde. Berücksichtigt wurden dabei alle 1448 Abstimmungsprotokolle seit Legislaturbeginn im Winter 2011 bis zur Wintersession 2012. Die Rangliste wurde angeführt von Peter Spuhler (svp, TG), der bei 44% aller Abstimmungen fehlte, gefolgt von Christoph Blocher (svp, ZH) mit einer Absenzenquote von 38% und Hans Grunder (bdp, BE) mit 33%. Im Schnitt lag die Quote bei rund 10%. In der Folge reichte Yvette Estermann (svp, LU) Ende Berichtjahr eine Motion ein, mit der sie eine Streichung der Sitzungsgelder bei unentschuldigtem Fehlen an mehr als 30% der Abstimmungen fordert [47].
Der im Berichtsjahr angekündigte Rücktritt von Peter Spuhler (svp, TG) und der längere gesundheitsbedingte Ausfall von Natalie Rickli (svp, ZH) lösten eine Debatte über die Grenzen des Milizsystems aus. Spuhler kündigte an, aufgrund seiner hauptberuflichen Belastung keine Zeit mehr für die nationale Politik zu haben und Rickli musste sich aufgrund eines Burnouts behandeln lassen. Auf der einen Seite wurde moniert, dass aufgrund des hohen Zeitaufwands und der hohen Entschädigung für nationale Mandate das Milizsystem sowieso ein Mythos sei. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass das halbprofessionelle Parlament zur Schweiz gehöre und wesentlich effizienter sei, als ein Berufsparlament. Darüber hinaus seien Milizparlamentarier unabhängiger von Partei- und Verbandsinteressen [48].
 
Gerichte
Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Gilbert Kolly (cvp) zum Bundesgerichtspräsidenten für die Jahre 2013 und 2014. Zum Vizepräsidenten wurde Ulrich Meyer (sp) bestimmt. Nachfolger des zurückgetretenen Peter Locher (fdp) als nebenamtlicher Bundesrichter wurde als erster Grünliberaler Rolf Benz. Darüber hinaus kam es im Berichtjahr zu einem Sesselrücken im Bundesgericht. Von Bedeutung war dabei die Rochade von Peter Karlen in die I. Öffentlich-Rechtliche Abteilung, womit erstmals seit 20 Jahren wieder ein Richter der SVP in der Kammer, die etwa auch für Einbürgerungen zuständig ist, Einsitz nahm. Im Juni wählte die Bundesversammlung Lorenz Kneubühler und Niklaus Oberholzer (beide sp) ins Bundesgericht und im September wählte das Parlament Alexia Heine (svp) für den zurücktretenden Bundesgerichtspräsidenten Lorenz Meyer als neue Bundesrichterin [49].
Eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion wollte die parlamentarische Arbeit in Bezug auf die eidgenössischen Gerichte stärken. Der Vorstoss hätte die Gerichtspräsidenten immer dann zu persönlichen Anhörungen verpflichtet, wenn die Kommissionen Erlasse diskutieren, welche die Zuständigkeit, Organisation oder Verfahren der eidgenössischen Gerichte tangiert. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hatte noch 2011 – nach Anhörung des Bundesgerichtspräsidenten, der das Anliegen befürwortete – empfohlen, der Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission entschied dann aber einstimmig gegen das Ansinnen. Sie monierte, dass die Sitzungsteilnahmepflicht zu weit gehe und gar ein Problem für die Gewaltentrennung darstellen könne. In der Folge schloss sich die nationalrätliche Kommission im Sommer des Berichtsjahres dieser Begründung an. Ihrer mit 17 zu 7 Stimmen beschlossenen Empfehlung, der Initiative keine Folge zu geben, folgte der Nationalrat in der Herbstsession gegen die geschlossene SVP-Fraktion und drei BDP-Stimmen mit 124 zu 52 [50].
Im Berichtjahr gaben die Kommissionen für Rechtsfragen beider Kammern ihre Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative der RK-N, die mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, das im Juni 2012 nach dreieinhalb Jahren Bauzeit in St. Gallen bezogen werden konnte, von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen erhöhen wollte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte aufgrund zunehmender Engpässe entsprechenden Bedarf angemeldet. Für die Bestimmung der Anzahl Richter ist die Bundesversammlung zuständig, die dazu eine Verordnung erlässt. Das Bundesgericht, welches das Bundesverwaltungsgericht beaufsichtigt, hatte allerdings Zweifel angemeldet, ob eine Erhöhung der Richterstellen tatsächlich nötig sei. Bei der Beratung des Geschäftsberichts des Bundesgerichtes in der Sommersession des Nationalrats plädierte der Gerichtspräsident Lorenz Meyer gar offen für weniger Richter und weniger, dafür aber wichtige Fälle. Auch der Bundesrat empfahl Nichteintreten. Die rasch ausgearbeitete Verordnung wurde jedoch noch Ende Jahr im Nationalrat behandelt und mit 110 zu 50 Stimmen angenommen. Im Ständerat fand die Beratung 2012 noch nicht statt [51].
Auch die Richterstellen des Bundesstrafgerichts waren Gegenstand eines Vorstosses der Rechtskommissionen beider Kammern. Der parlamentarischen Initiative der RK-S, zwei Verordnungen auszuarbeiten, mit denen erstens die Zahl der nebenamtlichen Richterstellen am höchsten Strafgericht auf höchstens drei festgelegt und zweitens die Entschädigung der nebenamtlichen Richter und Richterinnen entsprechend der Bestimmungen für nebenamtliche Richterstellen am Bundesgericht geregelt werden soll, gaben beide Kommissionen ihre Zustimmung. Die beiden bereits vorliegenden Verordnungen wurden vom Bundesrat grundsätzlich begrüsst, von den Räten im Berichtsjahr jedoch noch nicht behandelt [52].
Die Rechtskommission des Ständerates stimmte im Berichtsjahr einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zu, mit der auf Begehren des Bundesstrafgerichtes das Strafbehördenorganisationsgesetz geändert werden soll. Neu soll das Bundesstrafgericht Vizepräsidien einrichten und über wichtige Fälle mit drei Richterinnen und Richtern urteilen können. Der geplante Revisionsentwurf lag im Berichtjahr noch nicht vor [53].
Die Änderung der Richterverordnung, mit der die Berechnungsgrundlage der Löhne der erstinstanzlichen Richterinnen und Richter dem System der Bundesverwaltung angepasst und deren Höchstalter um 4 bzw. 3 Jahre auf 68 Jahre angehoben werden soll, passierte auch die kleine Kammer ohne Opposition. Der parlamentarischen Initiative der RK-N wurde im Vorjahr bereits in der grossen Kammer einstimmig Folge gegeben. Einzig Thomas Minder (parteilos, SH) machte sich im Ständerat erfolglos gegen die automatische, jährliche Lohnerhöhung um 3% stark [54].
Das Parlament beriet im Berichtjahr das Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis, das auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrates zurückgeht. Ziel des Gesetzes ist die Harmonisierung des Beizugs anwaltlicher Dokumente als Beweismittel in den verschiedenen Verfahrensgesetzen auf eidgenössischer Ebene. Konkret sollte das anwaltliche Berufsgeheimnis besser geschützt und in den Verfahrensgesetzen gleich geregelt werden wie in der Zivil- bzw. der Strafprozessordnung. In beiden Kammern war Eintreten unbestritten und die Vorlage passierte beide Räte ohne grosse Debatte. Umstritten war einzig, ob das Berufsgeheimnis nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern auch Patentanwältinnen und Patentanwälte vor der Herausgabe von Korrespondenz schützen soll. Der Ständerat als Erstrat folgte in diesem Punkt knapp dem Bundesrat, der den Schutz nur dann gewähren wollte, wenn Patentanwälte Parteien vor Gericht vertraten und so die Funktion von Rechtsanwälten übernahmen. Der Nationalrat wollte den Schutz hingegen generell anwenden. Der Ständerat folgte der grossen Kammer und nahm das so angepasste Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig (45:0) an. Auch den Nationalrat passierte das Gesetz oppositionslos (188:0 Stimmen) [55].
Ein eigentliches Anwaltsgesetz forderte eine Motion Vogler (csp, OW). Das bestehende Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) erfasse den Anwaltsberuf nicht in seiner Gesamtheit und decke die Lücken nicht, die aufgrund zunehmender Mobilität der Anwaltschaft und der Revision der Zivil- und Strafprozessordnung entstehen. Vor allem beratend tätige Anwältinnen und Anwälte unterstünden dem BGFA nicht. Auch die Zulassung zum Anwaltsberuf sowie die Organisationsmöglichkeiten von Anwaltskanzleien müssten kantonal einheitlich geregelt werden. In der Herbstsession sagte der Nationalrat ja zu diesem Vorstoss. Das auch vom Bundesrat empfohlene Anliegen wurde im Berichtsjahr in der kleinen Kammer allerdings noch nicht behandelt [56].
Im Mai reichte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine parlamentarische Initiative ein, mit der Rechtsgrundlagen für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen geschaffen werden sollen. Solche Grundlagen fehlen für Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, für Bundesanwältinnen und -anwälte sowie für stellvertretende Bundesanwältinnen und -anwälte. Das Wiederwahlverfahren soll zudem so angepasst werden, dass Entscheide spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden können. Im Berichtsjahr beschlossen beide RK Zustimmung [57].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat knapp eine auf zwei parlamentarische Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) zurückgehende Vorlage der RK-N gutgeheissen, die auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zielt. Die Vorlage war nach einigen Debatten im Rat und Diskussionen in der Presse von der SP, den Grünen, Anwälten, Richtern sowie zwölf Kantonen, später dann auch vom Bundesrat begrüsst worden, während FDP und SVP Opposition bekundet hatten. Im Berichtjahr wurde das Geschäft in der kleinen Kammer behandelt. Diese hatte sich bereits bei der Einreichung der beiden parlamentarischen Initiativen 2005 sehr schwer getan. In der engagierten und langen Debatte ging es letztlich um die Frage, wer letztverbindlich zuständig sein soll für die Konkretisierung von Verfassungsnormen. Eine Kommissionsminderheit wollte diese Entscheidung politisch, also von den Institutionen (direkte Demokratie, Parlament) fällen lassen und beantragte Nichteintreten. Die Mehrheit der RK-S plädierte hingegen für eine juristische Letztentscheidung. Die sich zu Wort meldenden Befürworter und Gegner der Vorlage gehörten unterschiedlichen Lagern an und ein parteipolitischer Graben konnte nur bedingt ausgemacht werden. Letztlich entschied sich die Mehrheit der kleinen Kammer mit 27 zu 17 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit ging das Geschäft zurück an den Nationalrat, der noch im Dezember über einen Minderheitenantrag der SVP, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten, befinden musste. Auch in der grossen Kammer gab es gespaltene Fraktionen. Zwar stimmten die GP und die GLP geschlossen gegen den Minderheitsantrag und die SVP geschlossen dafür, die CVP (19:7 für Nichteintreten), die BDP (6:2), die FDP (18:5) und die SP (6:34 und 1 Enthaltung) waren sich jedoch nicht einig. Mit 101 zu 68 Stimmen wurde der Minderheitsantrag schliesslich angenommen und die auf eine achtjährige Vorlaufzeit zurückblickende Vorlage endgültig abgelehnt. Die Debatte um die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit nahm damit ein vorläufiges Ende, die Diskussion um den geeigneten Akteur für die Prüfung der Vereinbarkeit von Volksinitiativen und Grundrechten war damit aber nicht vom Tisch (vgl. unten) [58].
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Bundesanwaltschaft
Der 2011 erstmals vom Parlament gewählte Bundesanwalt Michael Lauber, trat Ende März nach 100 Tagen im Amt vor die Medien. Nach den stürmischen Zeiten in der Bundesanwaltschaft – Valentin Roschacher hatte 2006 zurücktreten müssen und Erwin Beyeler wurde 2011 vom Parlament abgewählt – hatte Lauber etwas Ruhe ins Amt gebracht und setzte vor allem Zeichen hinsichtlich einer besseren Kommunikation um die Reputation wiederherzustellen. Die Presse stellte dem Neuen ein insgesamt gutes Zeugnis aus; er müsse sich aber bei schwierigen Fällen erst noch bewähren. Lauber ist für vier Jahre gewählt [59].
Erstmals veröffentlichte die neu geschaffene Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA) einen Tätigkeitsbericht. Alle operativen und nicht operativen Einheiten wurden im Herbst 2011 inspiziert und eine Bestandesaufnahme von Bereichen erstellt, die in Zukunft besondere Aufmerksamkeit erhalten sollen [60].
Kein parlamentarisches Nachspiel hatte der so genannte Fall Ramos. Der in den USA verurteilte Jose Manuel Ramos war vom ehemaligen Bundesanwalt Roschacher als Vertrauensperson eingesetzt worden, um Geldwäschereifälle aufzudecken. Die Hinweise von Ramos, die aufwändige Untersuchungen evozierten, führten jedoch alle ins Leere. Zwar hatte die GPK diesen Fall 2007 mit einem Untersuchungsbericht abgeschlossen, Geri Müller (gp, AG) wollte jedoch mit einer parlamentarischen Initiative eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen, die diesen Fall neu und vor dem Hintergrund neuer Informationen noch einmal untersuchen sollte. Der GPK seien Informationen vorenthalten worden. Im Nationalrat wurde dem Anliegen allerdings nicht Folge gegeben. Müller fand lediglich bei seiner eigenen und in der SVP-Fraktion Unterstützung für sein Anliegen [61].
 
Volksrechte
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Nutzung der Volksrechte
Im Berichtsjahr wurde an den vier Terminen über insgesamt zwölf nationale Vorlagen abgestimmt: sieben Volksinitiativen, drei fakultative Referenden und zwei obligatorische Referenden, die beide Gegenentwürfe zweier Volksinitiativen darstellten, wurden am 11. März (5 Vorlagen), am 17. Juni (3 Vorlagen), am 23. September (3 Vorlagen) und am 25. November (1 Vorlage) den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Entscheidung vorgelegt. In neun Fällen folgten diese den Empfehlungen der Behörden, wobei für die beiden abgelehnten Bausparinitiativen eigentlich keine Behördenempfehlung vorlag, weil sich National- und Ständerat nicht hatten einigen können. Entgegen den Empfehlungen von Parlament und Bundesrat wurde hingegen die Zweitwohnungsinitiative angenommen aber die Bundesgesetze zu Managed Care und zur Buchpreisbindung, gegen die jeweils das Referendum ergriffen worden war, abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug im Schnitt 38,5% – der tiefste Wert seit 15 Jahren. Besonders gering war die Partizipation am 25. November: Aufgrund des Scheiterns der Referenden gegen die Staatsverträge über die Abgeltungssteuer mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien wurde im November lediglich über die Revision des Tierseuchengesetzes abgestimmt, gegen die das „Netzwerk Impfentscheid“ erfolgreich das Referendum ergriffen hatte. Nur 27,6% aller Stimmberechtigten gingen an die Urne. Lediglich vier Mal war die Beteiligung seit 1877 (Beginn der Erhebung der Partizipation) geringer [62].
Die Popularität von Volksinitiativen war nach wie vor gross (vgl. Tabelle Volksinitiativen_2012.pdf). Zwar wurden 2012 nur noch etwa halb so viele Initiativen (10) lanciert als noch im Wahljahr 2011 (23), als viele Parteien das Volksrecht als eigentliches Schwungrad für den Wahlkampf gebrauchten. Im Berichtjahr schafften aber nicht weniger als zehn Volksbegehren das Unterschriftenquorum (2011: 8). Mit diesen zehn im Berichtjahr zustande gekommenen Initiativen waren Ende 2012 total 20 Volksvorstösse hängig (2011: 22). Im Unterschriftenstadium befanden sich Ende 2012 total 20 Begehren (2011: 28), neun Anliegen waren im Laufe des Jahres im Sammelstadium gescheitert oder konnten nicht genügend Unterschriften sammeln (2011: 3) und fünf wurden zurückgezogen (2011: 3), zwei davon bedingt (2011: 1).
Mit der Zweitwohnungsinitiative wurde die neunzehnte Volksinitiative seit 1891 angenommen. Mehr als die Hälfte dieser 19 Begehren (11) fanden bei Volk und Ständen seit 1990 Unterstützung. Interessanterweise waren es vor allem Initiativen von Bürgerkomitees mit relativ spezifischen Anliegen, denen bisher Erfolg beschieden war. Ein Erfolg an der Urne ist aber für Initianten erst der Anfang, da die Umsetzung des Begehrens auf Gesetzesstufe mitunter lange dauern kann, wie etwa das Beispiel der Alpeninitiative zeigt [63].
Gleich drei Mal musste die Bundeskanzlei die Unterschriften für die letztlich sehr knapp nicht zustande gekommene Bürokratie-Stopp-Initiative der FDP nachzählen. Ein zweimaliges Nachzählen ist bei knappen Zahlen vorgesehen. Eine dritte Kontrolle wird nötig, wenn die Zahl der Unterschriften zwischen 95 000 und 101 000 liegt. Für die FDP-Initiative, die drei Stunden vor Ablauf der Sammelfrist eingereicht wurde, wurden letztlich 97 537 gültige Unterschriften ausgewiesen. Auch die CVP und die GLP bekundeten einige Mühe, die nötige Zahl an Unterschriften für ihre Initiativen zu sammeln [64].
Im Berichtjahr wurde gegen sechs parlamentarische Beschlüsse ein Referendum ergriffen. Erfolgreich zu Stande kamen drei, nämlich das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Managed Care; am 14. Februar mit 131 158 gültigen Unterschriften), das Referendum gegen das Tierseuchengesetz (am 16. Juni mit 51 110 gültigen Unterschriften) und das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Raumplanung (am 16.10.12 mit 69 277 gültigen Unterschriften). Über die ersten beiden wurde noch im Berichtjahr abgestimmt. Die Abstimmung über die Raumplanungsrevision wurde für das Frühjahr 2013 traktandiert. Kein Erfolg war den drei Referenden gegen die Bundebseschlüsse über die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (48 604 Unterschriften), Österreich (46 848 Unterschriften) und Grossbritannien (47 363 Unterschriften) beschieden. Alle drei verfehlten laut Bericht der Bundeskanzlei vom 30. Oktober das Quorum (siehe nachfolgend). Im Vergleich zu den Vorjahren wurde die Referendumswaffe damit wieder häufiger eingesetzt (2010 und 2011: je 1 zustande gekommenes Referendum; 2009: 1 zustande gekommenes und 1 nicht zustande gekommenes Referendum) [65].
Für einigen Wirbel sorgten die Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich, die von der Auns, dem Bund der Steuerzahler, der Juso und der jungen SVP ergriffen wurden. Aufgrund von Termindruck musste das Abstimmungsbüchlein mit den Referenden bereits gedruckt werden, obwohl noch nicht klar war, ob die Referenden überhaupt zustande kommen würden. Erst Ende Oktober verfügte die Bundeskanzlei das Nichtzustandekommen der drei Referenden aufgrund fehlender Unterschriften. Vom 56-seitigen Bundesbüchlein waren also nur noch 18 Seiten (für die Änderung des Tierseuchengesetzes) gültig. Die Mehrkosten für den Druck betrugen rund 1 Mio. CHF. Für lange Diskussionen sorgte aber auch die Kritik der Referendumskomitees an einzelne Gemeinden, welche für die Beglaubigung der Unterschriften zu viel Zeit gebraucht hätten. Das Bundesgesetz über politische Rechte (Art. 62) sieht vor, dass die Unterschriften „unverzüglich“ beglaubigt und dem Komitee zurückgegeben werden müssen. Vor allem die Auns bemängelte insbesondere Gemeinden aus dem Kanton Genf, die beglaubigte Unterschriften mittels B-Post zurückgeschickt hätten, welche dann nicht fristgerecht eingereicht werden konnten. Sie kündigte eine Liste säumiger Gemeinden und gar eine Beschwerde ans Bundesgericht an. Auch der Gewerbeverband beklagte das Verhalten der Gemeinden im Rahmen seiner Unterschriftensammlung gegen das Raumplanungsgesetz. In der Folge wurden verschiedene Lösungen diskutiert. Den Gemeinden solle etwa eine Frist vorgeschrieben werden oder die Beglaubigung sei ausserhalb der Referendumsfrist von 90 Tagen anzusetzen. Eine ähnliche Diskussion wurde bereits Anfang der 1990er Jahre geführt, als das Referendum gegen die NEAT nur sehr knapp zustande gekommen war. Die Staatspolitische Kommission reichte in der Folge eine Kommissionsmotion ein, die getrennte Fristen für das Sammeln und Beglaubigen der Unterschriften verlangt. Noch in der Wintersession nahm die grosse Kammer das Begehren an. Im Ständerat stand das Geschäft 2012 noch aus. Ebenfalls noch nicht behandelt war eine Motion Stamm (svp, AG), die die Verantwortung für die Beglaubigung nach der Frist für die Unterschriftensammlung an die Bundeskanzlei übertragen will [66].
Um eine Abkürzung der Frist bei der Behandlung einer Volksinitiative zu erzwingen, wurden im Berichtsjahr gleich fünf gleich lautende im Berichtjahr noch nicht behandelte Motionen eingereicht. Normalerweise hat der Bundesrat nach Einreichung einer Initiative ein Jahr Zeit, um eine Botschaft vorzulegen. Er hat zudem die Möglichkeit, einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten, womit sich die Frist für die Botschaft um sechs Monate verlängert. Von dieser Möglichkeit wollte die Regierung für die Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ eigentlich Gebrauch machen. Die Motionen verlangten nun aber, dass die Initiative möglichst rasch und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangt. Offiziell begründet wurde dies mit der Behandlung verschiedener Vorstösse zum Krankenversicherungswesen. Inoffiziell wollten die bürgerlichen Parteien, von denen die Vorstösse stammten, verhindern, dass die von der SP eingereichte Initiative zur Einheitskrankenkasse den Sozialdemokraten im Wahljahr 2015, wenn die Initiative aufgrund der verlängerten Frist wahrscheinlich zur Abstimmung gelangen würde, Aufwind verleihen könnte. Eine Verkürzung der Behandlungsfrist für Volksinitiativen war Gegenstand einer parlamentarischen Initiative Graf-Litscher (sp, TG). Das Parlament hat aktuell zweieinhalb Jahre Zeit für die Behandlung einer Volksinitiative, wobei sich diese Frist um ein Jahr verlängert, wenn ein direkter oder indirekter Gegenentwurf angenommen wird und noch einmal um ein Jahr, wenn dieser in die Differenzbereinigung muss. Graf-Litscher zog ihr Begehren zurück, nachdem die SPK-N einstimmig zugesagt hatte, das Geschäft im Rahmen der Revision des Parlamentsgesetzes zu behandeln (vgl. oben) [67].
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Reform der Volksrechte
Im Juni 2012 wurde über die Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk)“ abgestimmt. Das Volksbegehren verlangt ein obligatorisches Referendum für aussenpolitische Verträge in wichtigen Bereichen sowie völkerrechtliche Verträge mit einmaligen Ausgaben von mehr als 1 Mia. CHF oder wiederkehrenden Kosten von mehr als 100 Mio. CHF jährlich. Ein Gegenvorschlag des Bundesrates scheiterte im Vorjahr im Ständerat. Bereits Mitte März – unüblich früh – äusserte sich der Bundesrat an einer Medienkonferenz kritisch gegen die Initiative der Auns. Zwar klinge die Argumentation der Initianten, die direkte Demokratie ausbauen zu wollen, auf den ersten Blick sympathisch, so Bundesrätin Sommaruga. Bei einem Ja müsse die Stimmbevölkerung aber zu zahlreichen unbestrittenen Vorlagen abstimmen, was nicht nur aufwändig, sondern auch teuer sei. In der Presse kolportierte Expertenuntersuchungen rechneten mit rund acht zusätzlichen Abstimmungsvorlagen pro Jahr. Die Auns, die dem Bundesrat vorwarf, Staatsverträge „am Volk vorbeizuschmuggeln“, rechnete mit maximal ein bis drei zusätzlichen Vorlagen pro Jahr. Die Economiesuisse griff auch finanziell in den Abstimmungskampf ein, da sie der Ansicht war, dass eine Annahme der Vorlage der Wirtschaft Schaden zufügen werde: wenn die Bevölkerung auch über Handelsabkommen abstimmen müsse, entstehe eine grosse Unsicherheit für den Wirtschaftsstandort Schweiz (ausführlich zur Abstimmung berichten wir unten, Teil I, 2, Principes directeurs) [68].
Noch Ende 2011 waren zwei Motionen diskutiert worden, die auf Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten abzielten. Auf der Basis des bundesrätlichen Zusatzberichts zum Verhältnis von Völkerrecht und Volksinitiativen verlangte die Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerates einen Katalog von rechtlichen Grundlagen für die nichtbindende materielle Vorprüfung eines Initiativtextes vor der Sammlung der Unterschriften. Beide Kammern hatten diesen Vorstoss angenommen, die nationalrätliche SPK verlangte aber in einer von der grossen Kammer ebenfalls 2011 noch angenommenen zweiten Motion zusätzlich Vorschläge für eine Erweiterung des Katalogs der Gründe für die Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative (z.B. ein Gebot der Beachtung der Grundrechte oder der Menschenrechtskonvention in der Verfassung). In der Frühjahrssession war dieser zweite Punkt Gegenstand recht ausführlicher Diskussionen im Ständerat über die Bedeutung der direkten Demokratie gegenüber zentraler Grund- und Menschenrechte. Schliesslich stimmte der Rat mit Stichentscheid des Präsidenten für Annahme der auch vom Bundesrat unterstützten Motion [69].
Die SVP-Fraktion wollte mit einer parlamentarischen Initiative eine Änderung des Parlamentsgesetzes erwirken. Artikel 102 Absatz 2 sieht vor, dass das Parlament bei gleichzeitigem Vorliegen einer Volksinitiative und eines Gegenvorschlages nur den Gegenvorschlag zur Annahme empfehlen kann, nicht aber die Initiative. Die SVP wollte dieses Verbot mit der Begründung streichen, dass dadurch die freie Willensäusserung des Parlaments nicht mehr eingeschränkt werde. Mit 118 zu 64 Stimmen gab die grosse Kammer der Initiative allerdings keine Folge. Sie stützte sich dabei auf die Begründung ihrer Staatspolitischen Kommission, das Parlament dürfe Gegenvorschläge nicht aus taktischen Gründen entwerfen, sondern müsse den Gegenentwurf als bessere Lösung präsentieren. Abgelehnt wurde auch eine Motion Minder (parteilos, SH), die ein Verbot der Gleichzeitigkeit von direktem und indirektem Gegenvorschlag sowie ein Verfahren mit einer vorgängigen Eventualfrage (statt dem Stichentscheid) und zwei Abstimmungsfragen (Initiative vs. geltendes Recht bzw. Gegenvorschlag vs. geltendes Recht) vorgesehen hätte [70].
Auf eine Vereinfachung des Abstimmungsverfahrens bei gleichzeitigem Vorliegen von Initiative und Gegenvorschlag zielte eine parlamentarische Initiative Borer (svp, SO). Seine Idee, auf eine Stichfrage zu verzichten und bei doppeltem Ja der Vorlage mit den meisten Stimmen den Vorzug zu geben, fand allerdings nur in seiner eigenen Fraktion Unterstützung. Mit 138 zu 55 Stimmen wurde sie abgelehnt. Die SPK-N hatte darauf hingewiesen, dass nur mit einer Stichfrage alle Präferenzen korrekt abgebildet würden. Wer etwa Initiative und Gegenvorschlag dem Status Quo vorzieht, die Initiative aber präferiert, der müsste den Gegenvorschlag ablehnen, wenn er nicht die Stichfrage hätte, mit der er seiner Präferenzordnung (Initiative vor Gegenvorschlag vor Status Quo) Ausdruck verleihen könne [71].
Der Export einer Schaffhauser Spezialität war das Ziel einer Motion Minder (parteilos, SH). Mit der Volksmotion sollte „das partizipative Vakuum“ zwischen der einflussreichen, aber aufwändigen und teuren Volksinitiative und der vergleichsweise schwachen Petition gefüllt werden. Die Volksmotion, die von einer zu bestimmenden Anzahl Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden soll, würde in den Räten den gleichen Prozess durchlaufen, wie eine parlamentarische Motion. Das Instrument war in den letzten rund dreissig Jahren in einigen Kantonen und Gemeinden eingeführt worden. Der Bundesrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass ein Mehr an Volksrechten diese nicht unbedingt stärken würde, sondern eher schwächen, wovon etwa auch das Scheitern der allgemeinen Volksinitiative zeuge. Der Ständerat lehnte die Motion ab. Ebenfalls eine Erweiterung des Katalogs an Volksrechten strebte eine 2012 noch nicht behandelte parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion an, die die Einführung eines ebenfalls in den Kantonen weit verbreiteten fakultativen Finanzreferendums fordert. Die kantonalen Erfahrungen zeigen, dass die Vetomöglichkeit der Bevölkerung gegen finanzpolitische Vorlagen mit geringeren Ausgaben und Schulden sowie tieferen Steuern einhergeht [72].
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Abstimmungen und Wahlen
Nachdem der Ständerat im Vorjahr relativ überraschend der Motion seiner staatspolitischen Kommission zur Offenlegung der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen, trotz ablehnender Haltung des Bundesrates, knapp zugestimmt hatte, lehnte die grosse Kammer dieses Ansinnen ab. Sie folgte damit der Empfehlung ihrer SPK, die argumentierte, dass grosse Probleme bei der Umsetzung dieser Idee entstünden. Grundsätzlich lebe eine Demokratie von Diskussionen, die mitunter durch finanzielle Mittel erst angekurbelt werde. Erst eine finanzierte Kampagne könne mobilisieren und informieren. Die Finanzierungsquelle müsse dabei aber nicht unbedingt offengelegt werden. Die Angst davor, dass Geld zu Abstimmungserfolgen führe, sei unbegründet. Es gäbe zahlreiche Beispiele, die zeigten, dass Abstimmungen auch mit sehr geringem Mitteleinsatz gewonnen werden könnten. Transparenzregeln könnten zudem gar kontraproduktiv sein, da Vollzugsprobleme bei deren Anwendung zu Missbrauch und so zu Misstrauen in die Politik führen könnten. Eine grosse links-grüne Minderheit argumentierte vergeblich, dass es letztlich nur darum gehe, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, zu erfahren, wer finanziell hinter einer Kampagne stehe und so für eine breitere Entscheidungsbasis zu sorgen. Die grosse Kammer lehnte die Motion mit 97 zu 72 Stimmen ab [73].
Eine vom EJPD in Auftrag gegebene Studie, die anhand von 400 Pressetiteln, Plakatkampagnen und Kinowerbung die Geldflüsse für politische Werbung (Wahlen und Abstimmungen) für den Zeitraum von 2005 bis 2011 schätzte, kam zum Schluss, dass bei Abstimmungen das Geld zwischen Befürwortern und Gegnern einer Vorlage in fünf von sechs Fällen ungleich verteilt ist. Wie und ob Geld einen Einfluss auf Abstimmungsresultate hat, war allerdings nicht Gegenstand der Studie. Die Zahlen lassen den Schluss zu, dass Abstimmungsresultate eher nicht käuflich sind, dass sich allerdings je nach Thema bestimmte Muster zeigen. So sind etwa die Wirtschaftsverbände, wenn sie sich auch finanziell in Abstimmungskampagnen engagieren, relativ erfolgreich. Insgesamt zeigt sich zudem, dass die bürgerlichen Parteien – allen voran die SVP – über deutlich mehr Mittel verfügen als Links-Grün. Dies wies die Studie auch für die Nationalratswahlen 2011 nach, für die insgesamt geschätzte 42 Mio. CHF für Wahlwerbung ausgegeben worden seien (der effektive Betrag dürfte höher sein). Die SVP warf fast einen Drittel dieser Summe auf (13 Mio. CHF), gefolgt von der FDP (8,5 Mio. CHF) und der CVP (5 Mio. CHF). Die Ausgaben der SP (3,3 Mio. CHF) und der GP (1 Mio. CHF) waren vergleichsweise bescheiden [74].
Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die SVP die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zwecks Untersuchung der „massiven Fehlinformationen“ im Rahmen der Volksabstimmung über die Abkommen von Schengen und Dublin vom 5. Juni 2005. Die Kosten für den Beitritt zum Schengen-Raum wurden im Bundesbüchlein mit jährlich 7,4 Mio. CHF veranschlagt. Ein Bericht des Justizdepartements hatte 2011 jedoch aufgezeigt, dass seither rund 43 Mio. CHF pro Jahr aufgewendet worden waren. Brisant war, dass Christoph Blocher (svp, ZH) damals dem EJPD vorstand, aber vehement abstritt, für die Zahl verantwortlich gewesen zu sein. Er unterstellte ehemaligen Kollegen gar eine bewusste Falschangabe. Mit ihrer Forderung nach einer PUK wollte die SVP nicht nur ihre Kritik am Schengen-Vertrag äussern, sondern auch abklären lassen, wie falsche Zahlen und irreführende Aussagen durch Behörden im Rahmen von eidgenössischen Abstimmungen künftig verhindert werden können. Das Büro des Nationalrats lehnte die Forderung der SVP ab. Eine PUK dürfe nur bei Vorkommnissen besonderer Tragweite eingesetzt werden. Zwar seien die zu tief eingeschätzten Kosten tatsächlich ein Ärgernis, der Bundesrat habe aber zu diesem Problem im Rahmen verschiedener Vorstösse bereits ausführlich Stellung genommen und es sei an der GPK zu entscheiden, ob weitere Untersuchungen nötig seien. Auch der Nationalrat sah eine PUK als unnötig an und sprach sich mit 125 zu 45 Stimmen aus der geschlossenen SVP-Fraktion gegen Folgegeben der Initiative aus [75].
Eine Neuauslegung von Art. 77 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durch ein Bundesgerichtsurteil von 2009 provozierte eine parlamentarische Initiative Joder (svp, BE). Das Bundesgesetz sieht vor, dass Beschwerde geführt und eine Nachzählung von Abstimmungen und Wahlen verlangt werden kann, wenn es zu „Unregelmässigkeiten“ kommt. Das BG hielt fest, dass dies bereits der Fall sein könne, wenn ein Resultat knapp sei. Joder und mit ihm die SPK-N beanstandeten dieses Urteil und mahnten eine Schwächung der Demokratie an, wenn Resultate alleine aufgrund von knappen Ausgängen hinterfragt werden dürften. Im Berichtsjahr äusserte sich die Schwesterkommission dazu noch nicht [76].
Verschiedene Resultate der Gesamterneuerungswahlen vom Vorjahr waren Anlass für Vorstösse mit Reformvorschlägen für die Nationalratswahlen. Der Umstand, dass erstmals seit 1979 kein Vertreter des französischsprachigen Berner Juras in den Nationalrat gewählt wurde, bewegte den Kanton Bern zur Einreichung einer Standesinitiative, die eine Zusicherung einer adäquaten Anzahl Sitze für sprachliche Minderheiten in mehrsprachigen Kantonen fordert. Das Begehren war im Berichtjahr von den SPK noch nicht behandelt worden. Eine Motion der FDP-Liberale Fraktion und eine Motion Frehner (svp, BS) forderten ein Verbot von Listenverbindungen. Wahltaktische Überlegungen hätten zu Verzerrungen des Wählerwillens geführt. Frehner (svp, BS) führte in seiner Begründung das Beispiel seines eigenen Kantons an, in welchem die abgewählte grüne Nationalrätin Anita Lachenmeier (gp, BS) zwar etwa dreimal mehr Stimmen als der neu gewählte Markus Lehmann (cvp, BS) erhalten habe, letzterer aber dank der Listenverbindung der CVP mit GLP, EVP und BDP den Sitz erobern konnte. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass Listenverbindungen in den vergangenen Jahrzehnten tatsächlich kontinuierlich zugenommen hätten und eine Folge des Sitzzuteilungsverfahrens Hagenbach-Bischoff seien. Vor- und Nachteile dieses bewährten Systems würden sich die Waage halten und eine Änderung sei nicht angezeigt. Die Verzerrungen seien primär Folge der sehr unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise und ein Verbot von Listenverbindungen käme lediglich einer Symptombekämpfung gleich. Beide Motionen wurden im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Eine Korrektur dieser Verzerrung mit Hilfe eines alternativen Wahlverfahrens, dem so genannten „doppelten Pukelsheim“ schlug eine Motion Minder (parteilos, SH) vor. Mit dem doppeltproportionalen Sitzverteilungsverfahren werden Sitze in einem ersten Schritt auf die Parteilisten gemäss nationalem Wähleranteil und erst in einem zweiten Schritt auf die einzelnen Kantone verteilt. Damit würden nicht nur Listenverbindungen obsolet, sondern auch Verzerrungen des Wählerwillens würden zumindest verkleinert. Diese Idee, die bereits Gegenstand mehrerer früherer erfolgloser Vorstösse sowie verschiedener kantonaler Reformen war, fand jedoch weder beim Bundesrat noch in der kleinen Kammer genügend Anhänger. Der Bundesrat wollte erst die Entwicklungen in den Kantonen abwarten, weil die Wahlprozedere möglichst auf allen föderalen Stufen gleich sein sollten. Die ablehnende Haltung gegenüber der Einführung des doppelten Pukelsheim in den Kantonen Bern, Luzern, Schwyz, Zug, Solothurn, Basel-Stadt und St. Gallen weise auf eine gewisse Skepsis in der Bevölkerung hin auch wenn das Verfahren in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen eingeführt worden sei. Eine Motion Girod (gp, ZH) schliesslich griff die Diskussionen um die Informationsbroschüre der Bundeskanzlei anlässlich der Gesamterneuerungswahlen wieder auf. Die mit dem Titel „In der Kürze liegt die Würze“ versehene Wahlbroschüre erklärte mit Hilfe von Vergleichen aus der Gastronomie das Wahlprozedere und stellte die Parteien vor. Der Motionär wollte die Bundeskanzlei verpflichten, Wahlunterlagen zukünftig objektiv zu gestalten und auf klare Information der Wählerschaft zu fokussieren. Die Motion wurde vom Bundesrat abgelehnt, da damit eine 2007 beschlossene Darstellung der Parteien nicht mehr möglich sei. Obwohl die Exekutive die Kritik des Motionärs nicht teilte, versprach der Bundesrat den Anregungen im Hinblick auf eine neue Wahlanleitung für 2015 Rechnung zu tragen [77].
Im Schnitt hatten bei den nationalen Parlamentswahlen im Herbst 2011 rund 1,3% der Stimmenden oder 33 191 Personen ungültig gewählt. Auffallend waren dabei die kantonalen Unterschiede: während der Anteil ungültig Stimmender im Kanton Schwyz 3,9% betrug, lag er im Kanton Zürich, wo die Falschstimmen allerdings anders gezählt werden als im Rest der Schweiz bei 0,1%. Stossend sind insbesondere die unterschiedlichen kantonalen Regelungen für die nationalen Wahlen. Die Bundesgesetzgebung, die fünf Ungültigkeitsgründe kennt (kein Name eines Kandidaten des entsprechenden Wahlkreises, nicht amtliche Stimmzettel, anders als handschriftlich ausgefüllte bzw. geänderte Stimmzettel, Stimmzettel mit ehrverletzenden Äusserungen oder offensichtlichen Kennzeichnungen) wird von zahlreichen Kantonsklauseln föderal sehr unterschiedlich ergänzt. Lediglich die Hälfte der Stände folgte dem Aufruf des Bundes für eine Auswertung dieser Unterschiede. Der Bericht des Bundesrates zu diesen Unterschieden wurde in der Folge unter Verschluss gehalten [78].
Auch im Berichtjahr war an Abstimmungen eine elektronische Stimmabgabe (E-Voting) in ausgewählten Testgemeinden und insbesondere für Auslandschweizer ermöglicht worden. Für die nationalen Abstimmungen hatten jeweils rund 165 000 Personen in 12 Kantonen die Möglichkeit, ihre Stimme mittels E-Voting abzugeben. Die kantonale Obergrenze wurde vom Bundesrat nach wie vor bei 30% fixiert. Eine Mitte April erschienene, vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie der Berner Fachhochschule zeigte mögliche Weiterentwicklungen auf. Die grössten Schwierigkeiten stellten die Sicherheit und die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe dar. Eine kurzfristige Umsetzung sei nach wie vor nicht geplant, so die bundesrätliche Stellungnahme zur Studie [79].
 
Weiterführende Literatur
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Marc Bühlmann
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[1] AB NR, 2012, S. 2292; LT, 24.7.12; Blick, 28.11.12; Presse vom 5. und 6.12.12; TA, 14.12.12; das bisher schlechteste Resultat (106 Stimmen) erzielte Michelin Calmy-Rey bei ihrem zweiten Präsidium; Tschümperlin: Blick, 22.7.12; Presse vom 23.7.12; NZZ, 21.und 29.11.12.
[2] BRG 12.056: BBl. 2012, S. 5655 ff.; AB SR, 2012, S. 841 ff., 1262; AB NR, 2012, S. 1986 ff., 2285; Presse vom 18.5.12; NZZ, 21.9.12; Presse vom 25.9.12; NZZ, 19.11.12; Presse vom 5. und 6.12.12.
[3] Pa.Iv. 11.491 (gesamthafte Wahl): Bericht der SPK-S vom 3.4.12; Pa.Iv. 11.495 (zeitversetzte Wahl): Bericht der SPK-S vom 2.4.12; SGT, 4.4. und 7.4.12; NZZ, 25.4.12.
[4] Kt.Iv. 12.307; 10.321: AB NR, 2012, S. 1263; Mo. 11.4103 (Fehr); Mo. 11.4107 (de Buman); Mo. 11.4110 (Bulliard-Marbach); Po. 11.4215 (Comte): AB SR, 2012, S. 54 ff.; NZZ, 6.9.12, Presse vom 11.9.12; LT, 12.9.12; Presse vom 28.11.12.
[5] BRG 01.080: AB NR, 2012, S. 432 ff., 473 ff., 1255 ff., 1312 ff., 1816; AB SR, 2012, S. 473 ff., S. 789, S. 933; NZZ, 15.3., 8.6., 23.6., 6.9., 11.9. und 13.9.12.
[6] Pa.Iv. 10.476: AB NR, 2012, S. 62 f.
[7] Pa.Iv. 11.480: AB NR, 2012, S. 1395 ff.; AB SR, 2012, S. 973 f.; für Vorstösse in den Vorjahren vgl. SPJ 2011, S. 44 f., SPJ 2010, S. 42 und SPJ 2009, S. 34; NZZ, 14.9. und 28.11.12.
[8] BRG 12.008: BBl 2012, S. 481 ff.; AB NR, 2012, S. 568 ff. und 1152 ff.; AB SR, 2012, S. 456 ff. und 635 ff.; Mo 12.3339 (Kommission 12.008-NR): AB NR, 2012, S. 638; AB SR, 2012, S. 469; Pa.Iv. 12.433 (Kommission 12.008-SR); Pa.Iv. 12.427 (SVP); Pa.Iv. 12.432 (CVP-EVP). Mo. 12.3185: AB NR, 2012, S. 1210; AB SR, 2012, S. 977; NLZ, 22.3.12; Presse vom 3.5.12; NZZ, 7.6.12; SPJ 2008, S. 35.
[9] Pa.Iv 10.511 (Binder) und Pa.Iv. 10.517 (Leutenegger Oberholzer); Medienmitteilung SPK-N vom 24.2.12; vgl. SPJ 2011, S. 45.
[10] Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 15.3.12; SN und SGT, 29.3.12; vgl. SPJ 2011, S. 45.
[11] Po. 12.3649, Po. 12.3650 und Po. 12.3651: AB NR, 2012, S. 1561 ff.; Mo. 12.3759; Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes, Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle vom 9.6.11; NZZ, 14. und 15.11.12.
[12] Medienbericht des EVD vom 28.12.12.
[13] NZZ, 9.3.12; Schneider-Ammann: Presse vom 11.-12.5.12; Dell’Ambroggio: Presse vom 24.5.12; NZZ, 8.9.12; AZ, 2.10. und 21.12.12; vgl. SPJ 2011, S. 44; vgl. auch Teil I, 8a.
[14] NZZ, 1.12.12; vgl. auch Teil I, 4c.
[15] Presse vom 3.2.12; TA, 23.2.12; NZZ, 16.3.12; Kritik an Reform: Presse vom 30.5.12.
[16] Mo. 12.3335: AB NR, 2012, S. 715 f.; AB SR, 2012, S. 893; Po. 11.3902; SPJ 2011, S. 45 f.
[17] Mo. 11.3359: AB NR, 2012, S. 673 ff.
[18] Mo. 09.3396: AB NR, 2012, S. 442 f.; SPJ 2011, S. 46.
[19] Bericht der Administrativuntersuchung zu den Beschaffungsprozessen der Eidgenössischen Steuerverwaltung im IT-Projekt INSIEME vom 19.6.12; Medienmitteilung BR vom 4.7.12; Pa.Iv. 12.490 (SP-PUK); Mo 12.4152 (Noser); Po 12.420 (Amherd); Mo. 12.3986: AB NR, 2012, S. 1915; Mo. 12.3987: AB SR, 2012, S. 1088; Presse vom 20. bis 23.6.12; NZZ, 28.6., 5.7.12; TA, 20.9.12; Presse vom 21.9.12; NZZ, 27.9. und 9.10.12; Presse vom 17.10.12; NZZ, 25.10. und 9.11.12; SGT, 30.11.12; NZZ, 12.12.12.
[20] SGT und NLZ, 18.7.12; www.öffentlichkeitsgesetz.ch.
[21] Evaluationsbericht: Medienmitteilung BR vom 30.11.12; Mo. 12.3009: AB SR, 2012, S. 209 ff.; AB NR, 2012, S. 1450; Po. 12.4050 (Romano); Po. 12.4265 (Cassis); NZZ, 1. und 27.12.12.
[22] Medienmitteilung EFD vom 31.8.12; Mo. 12.3009 (vgl. oben); Mo. 12.3828 (Maire): AB NR, 2012, S. 2251.
[23] Medienmitteilung BR vom 30.11.12; NZZ, 1.12.12.
[24] Medienmitteilung BR vom 28.03.12.
[25] Po. 12.3644, Po. 12.3645, Po. 12.3646: AB NR, 2012, S. 1483 ff.; Mo. 12.3647, Mo. 12.3648: AB NR, 2012, S. 1483 ff; AB SR, 2012, S. 1123; NZZ, 13.7.12; SPJ 2011, S. 46 f.
[26] BRG 11.049: AB SR, 2012, S. 191 ff., 1036 ff. und 1260; AB NR, 2012, S. 1436 ff., 2051 und 2282; TA, 4.2.12; NZZ, 18.9.12; vgl. SPJ 2011, S. 47.
[27] Mo. 11.4049: AB NR, 2012, S. 369 f.; AB SR, 2012, S. 789 f.
[28] 12.214 (Wahl Präsidium NR): AB NR, 2012, S. 1836 ff.; 12.213 (Wahl Präsidium SR): AB SR; 2012, S. 940 ff.; CdT, 13.11.12; BaZ, 19.11.12; LT, 20.11.12; Presse vom 23. bis 27.11.12; BaZ, 29.11.12.
[29] www.parlament.ch; Berset: SPJ 2011, S. 39 ff.; Otto Ineichen: Presse vom 7.6.12; So-Bli, 17.6.12; NZZ, 18.6.11; Peter Malama: Presse vom 24.9.12; BaZ und NZZ, 2.10.12; BaZ, 9.10.12; NZZ, 10.10.12; Zuppiger: Presse vom 7.1. und 11.9.12; NZZ, 2.10.12; TA, 5.10.12; SPJ 2011, S. 39 ff.
[30] NZZ, 13.12.12.
[31] Pa.Iv. 12.431; Bericht des Büros NR vom 9.11.12.
[32] Pa.Iv. 11.406 (Reimann) und Pa.Iv. 11.410 (SVP-Fraktion): AB NR, 2012, S. 1490 ff.; Pa.Iv. 11.490 (Janny): AB SR, 2012, S. 517 ff., S. 977 ff., S. 1115 ff.; NZZ, 9.3. und 8.6.12; TA, 9.6.12; SGT, 11.6.12; Presse vom 12.6.12; BAZ, 13.6.12; NZZ, 9.8.12; Presse vom 29.11.12; BaZ, 30.11.12; Presse vom 6., 7., 10. und 11.12.12.
[33] Po. 12.3132: AB NR, 2012, S. 1213.
[34] www.parlament.ch; BaZ, 27.12.12.
[35] www.parlament.ch.
[36] Pa.Iv. 10.440: AB NR, 2012, S. 1535 und 2067 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 49; NZZ, 8. und 11.12.12.
[37] Pa.Iv. 10.534 (Stahl): AB NR, 2012, S. 246 f.; Pa.Iv. 10.537 (Zisyadis): AB NR, 2012, S. 26; AB SR, 2012, S. 974 ff.
[38] Pa.Iv. 11.443: AB NR, 2012, S. 462.
[39] Pa.Iv. 11.453: AB NR, 2012, S. 463 ff.
[40] Pa.Iv. 11.468: AB NR, 2012, S. 203 ff., 1041 f. und 1243; AB SR, 2012, S. 230 ff., 370 ff. und 643; vgl. SPJ 2011, S. 49 f.; Pa.Iv. 12.418 (Aeschi).
[41] Pa.Iv. 12.410 (Fraktion SVP) und Pa.Iv. 11.497 (Heer); Medienmitteilung SPK-N vom 16.12.12.
[42] Po. 12.3114: AB SR, 2012, S. 453 f.; zum Rücktritt von Hildebrand vgl. Teil I, 4b.
[43] Pa.Iv. 11.463: AB NR, 2012, S. 528 ff.; für 2011 vgl. SPJ 2011, S. 50; Transparenzinitiative: BBl, 2012, S. 9785; NZZ, 10.9. und 6.12.12; vgl. SPJ 2011, S. 50.
[44] Pa.Iv. 11.448 (Berberat): AB SR, 2012, S. 235 ff.; Pa.Iv. 12.430 (Caroni); Pa.Iv. 12.401 (Minder); AB SR, 2012, S. 836 ff.; Mo. 11.4029: AB NR, 2012, S. 536; AB SR, 2012, S. 971 ff.; Medienmitteilung BR vom 30.11.12; NZZ, 31.1.12; SGT und NLZ, 10.3.12; SGT, 1.5.12; TA, 21.9.12; Presse vom 25.9.12; NZZSO, 28.10.12; NZZ, 28.11.12.
[45] Blocher: AZ, 21.3.12; Presse vom 22. und 23.3.12; BaZ, 24.4.12; NZZ, 27.3.12; Presse vom 29.3., 25.4. und 26.4.12; Presse vom 1.6. und 2.6.12; NZZ und WW, 7.6.12; Presse vom 8. und 12.6.12; Heer: Presse vom 14.11.12; Vorstösse der SVP: Pa.Iv. 12.458 und Pa.Iv. 12.455: LT und TA, 16.6.12; vgl. SPJ 2011, S. 50 f.
[46] Pa.Iv. 09.472: AB NR, 2012, S. 876 ff., 1470 f., 1816; AB SR, 2012, S. 669 ff., 933 f.; vgl. SPJ 2011, S. 51.
[47] NLZ, 17.3.12; SGT, 19.3.12; NLZ, 2.10.12; BZ, 3.10.12; AZ, 4.10.12; NZZSo und SoZ, 16.12.12; Presse vom 17.12.12; BZ und NLZ, 18.12.12; NF, 24.12.12.
[48] Presse vom 14.9.12; SGT und NLZ, 19.9.12; SGT, 22.9.12; Presse vom 3.10.12; NZZ und TA, 5.10.12; Presse vom 6.10.12; CdT, 13.10.12; NZZ, 7.11.12; TA, 22.11.12; NZZ, 4.12.12.
[49] AB NR, 2012, S. 2294 ff.; NZZ, 14.6., 25.6. und 27.9.12; TAM, 28.9.12; NZZ und Lib., 13.12.12.
[50] Pa.Iv. 10.425: AB NR, 2012, S. 1398 f.
[51] Pa.Iv. 12.425: AB NR, 2012, S. 2225 f.; Lorenz Meyer: BRG 12.002: Geschäftsbericht des Bundesgerichts 2011; AB NR, 2012, S. 838 ff.; SGT, 6.1.12; NZZ, 14.3.12; SGT, 20.4.12; NZZ, 15.6.12.
[52] Pa.Iv. 12.462.
[53] Pa.Iv. 12.426: Medienmitteilung RK-N vom 27.4.12 und RK-S vom 24.8.12.
[54] Pa.Iv. 10.505: AB SR, 2012, S. 42 ff.; SPJ 2011, S. 52.
[55] BRG 11.067: AB SR, 2012, S. 222 ff., 840 f., 935; AB NR, 2012, S. 1197 ff; 1819; Motion RK-N 09.3362: SPJ 2010, S. 45.
[56] Mo. 12.3372: AB NR, 2012, S. 1792.
[57] Pa.Iv. 12.434: Medienmitteilung der RK-S vom 22.5.12.
[58] Pa.Iv. 05.445 (Studer) und Pa.Iv. 07.476 (Müller-Hemmi): AB SR, 2012, S. 432 ff.; AB NR, 2012, S. 1968 ff.; NZZ, 24.2.12; Presse vom 1.3.12; NZZ, 4.6. und 4.12.12; TA 5.6.12; Presse vom 6.6.12; NZZ, 3.11. und 4.12.12; SPJ 2011, S. 52.
[59] Presse vom 31.3.12; WW, 29.9.12; Blick, 22.12.12; SPJ 2011, S. 52 f.
[60] NZZ, 26.4.12.
[61] Pa.Iv. 11.496: AB NR, 2012, S. 1621 ff.
[62] 11. März: VI „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“, VI „Bauspar-Initiative“, VI „6 Wochen Ferien für alle“, BB über die Regelung der Geldspiele, BG über die Buchpreisbindung; 17. Juni: VI „Eigene vier Wände dank Bausparen“, VI „Staatsverträge vors Volk“, BG Managed Care; 23. September: BB über die Jugendmusikförderung, VI „Sicheres Wohnen im Alter“, VI „Schutz vor Passivrauchen“; 25. November: Revision Tierseuchengesetz. Über die einzelnen Abstimmungen berichten wir in den jeweiligen Kapiteln (vgl. auch Tabellen im Anhang); www.swissvotes.ch.
[63] TA, 13. und 14.3.12; BaZ, 17.3.12; SGT und NZZ, 19.3., 12.4., 27.4., 6.7. und 5.9.12; Lit. Rohner.
[64] NZZ, 21.6.12; Presse vom 12.-14.4.12; Presse vom 5.7.12.
[65] Managed Care: BBl. 2012, S. 7685; Tierseuchengesetz: BBl., 2012, S. 7503; Raumplanung: BBl., 2012, S. 8527; Doppelbesteuerungsabkommen: BBl. 2012, S. 8555, 8591 und 8575; zu den einzelnen Vorlagen vgl. auch die jeweiligen Kapitel.
[66] Mo. 12.3975 (SPK-N): AB NR, 2012, S. 2106 f.; Medienmitteilung SPK-N vom 18.10.12; Mo.12.4260 (Stamm); NZZ, 2.7. und 24.8.12; Presse vom 4.10.12; TA, 6.10.12; NZZ, 9.10. und 10.10.12; 24h, 12.10.12; BZ und Blick, 15.10.12; NZZ, 19.10.12; AZ, 25.10.12; SGT, 30.10.12; Presse vom 16.11.12; Neat: vgl. SPJ 1992, S. 162 ff.
[67] Mo. 12.4123 (de Courten); 12.4157 (Humbel); 12.4164 (Cassis); 12.4207 (Hess); Mo. 12.4277 (Schwaller); Pa.Iv 11.455 (Graf-Litscher): Medienmitteilung SPK-N vom 14.5.12; Revision Parlamentsgesetz: 10.440.
[68] Presse vom 21.3.12; SPJ 2011, S. 58 f.
[69] Mo. 11.3468: AB SR, 2012, S. 45 ff.; NZZ, 24.2.12; Presse vom 1.3.12; Lit. Christmann; vgl. SPJ 2011, S. 59.
[70] Pa.Iv. 10.469: AB NR, 2012, S. 58 f.; Mo. 12.3963: AB SR, 2012, S. 954 ff.
[71] Pa.Iv. 11.464: AB NR, 2012, S.531; Bericht der SPK-N vom 13.12.2011.
[72] Mo. 12.3712: AB SR, 2012, S. 953 ff.; SN, 12.9.12; NZZ, 27.11.12; Pa.Iv. 12.459.
[73] Mo. 11.3467: AB NR, 2012, S. 514 f.; Presse vom 22.2.12; Lib. 16.3.12; SPJ 2010, S. 60.
[74] Presse vom 22.2.12; TA, 5.3.12; Lit. Hermann; Über die Parteienfinanzierung berichten wir in Kapitel IIIa.
[75] Pa.Iv. 11.454: AB NR, 2012, S. 465; zum Bericht des Justizdepartements vgl. SPJ 2011, S. 145.
[76] Pa.Iv. 11.502: Medienmitteilung der SPK-N vom 18.10.12; BGE 136 II, S. 138; NZZ, 19.10.12.
[77] Kt.Iv. 12.314 (Bern), Vertretung Berner Jura vgl. SPJ 2011, S. 86; Mo 12.3050 (Frehner): Stellungnahme BR vom 23.5.12; Mo 12.3374 (FDP): Stellungnahme BR vom 22.8.12; zum Beispiel BS: SPJ 2011, S. 91 f.; Mo. 12.3711 (Minder): AB SR, 2012, S. 949 ff.; frühere ähnliche Vorstösse: Po. 03.3377 (Genner); Po. 07.3884 (Waber); Pa.Iv. 09.410 (Zisyadis); zu den kantonalen Reformen vgl. Teil I, Kapitel 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen); Mo 11.4193 (Girod): AB NR, 2012, S. 535; Stellungnahme des BR vom 15.2.12 und vom 23.5.12; vgl. auch SPJ 2011, S. 79; NZZ, 29.3.12; BZ, 16.5.12; Bund, 30.5.12; NZZ, 27.11.12.
[78] Medienmitteilungen BR vom 10.11.12; TA, 20.2.12; AZ, 21.2.12.
[79] Medienmitteilungen BK vom 11.3., 10.4., 17.6. und 23.9.2012; Medienmitteilung BR vom 4.4., 27.6., 29.8. und 14.12.12; Presse vom 5.4.12; LM, 10.4.12.
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