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Sozialpolitik
Sozialversicherungen
Die Volksinitiativen „AHVplus“ und „für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ kamen zustande. – Der Bundesrat konkretisierte seine umfassende Reformstrategie „Altersvorsorge 2020“, welche eine finanzielle Konsolidierung bei Erhaltung des Leistungsniveaus bringen soll. – Die Räte konnten sich bei grossen Teilen des zweiten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision nicht einigen und versenkten das Revisionsvorhaben schliesslich. – Nach heftiger Kritik in der Vernehmlassung verzichtete der Bundesrat auf einen Gegenentwurf zur Initiative „für eine öffentliche Krankenkasse“. – In einem Dringlichkeitsverfahren führten die Räte die bedarfsabhängige Zulassung für Spezialärzte vorübergehend wieder ein.
Allgemeine Fragen
Sistierung von Sozialversicherungsrenten an strafrechtlich verurteilte Personen[1]für ein bedingungsloses Grundeinkommen[2]
Im November begann die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020 (siehe unten). Parallel dazu publizierte der Bundesrat einen umfangreichen Bericht mit einer Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035 in Erfüllung dreier Postulate aus den Jahren 2005-2012. Der Bericht erläutert das heutige Finanzierungssystem und die Finanzierungsperspektiven im Hinblick auf verschiedene demographische und ökonomische Szenarien für alle Sozialversicherungszweige und enthält eine Gesamtbetrachtung zu AHV und beruflicher Vorsorge. Weiter enthält der Bericht eine Gesamtbetrachtung zu AHV und beruflicher Vorsorge. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht nach diesen Ausführungen nur bei der AHV, die anderen Zweige weisen ausgeglichene oder gar positive Rechnungssaldi aus. Bei den Ausgaben von AHV, Ergänzungsleistungen (EL) und Krankenpflegeversicherung (KV) wird für die nächsten zwei Jahrzehnte ein im Vergleich zum Bruttoinlandprodukt (BIP) überproportionales Wachstum erwartet; die Ausgaben von IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Familienzulagen (FZ) sollen dagegen gemessen am BIP zurückgehen, während jene der Arbeitslosenversicherung (ALV), der beruflichen Vorsorge (BV) und der Unfallversicherung (UV) weitgehend ähnlich bleiben. Insgesamt wird ein Anstieg der Sozialleistungsquote von aktuell gut 21 auf rund 25% im Jahr 2035 erwartet. Der dringendste Handlungsbedarf besteht bei der AHV: Ohne Reformen wäre deren Fonds im Jahr 2028 vollständig geleert. Auch bei der beruflichen Vorsorge seien aber aufgrund der steigenden Lebenserwartung Anpassungen notwendig [3].
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Im Februar des Berichtsjahres erschienen die Anlageergebnisse des Ausgleichsfonds der AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) für das Jahr 2012. Die positive Stimmung an der Börse führte zu einer Bruttorendite von 7,0%, welche fast an jene der Pensionskassen heranreichte. Auf das Gesamtergebnis drückte einzig der IV-Einzelfonds, bei dem aufgrund der hohen Verschuldung des Sozialwerks nur geringe Risiken eingegangen werden dürfen. Insgesamt überstiegen die Einnahmen 2012 die Ausgaben des Ausgleichsfonds [4].
Die 2011 lancierte eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ kam im Berichtsjahr zustande. Siehe dazu Teil I, 5 (direkte Steuern).
Der Nationalrat überwies ohne Debatte ein Postulat Humbel (cvp, AG), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die insbesondere infolge der Unternehmenssteuerreform II erwarteten drohenden Beitragsausfälle bei der AHV zu erstellen und allfällige Gegenmassnahmen zu präsentieren [5].
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) lancierte im Januar eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer Schuldenbremse für die AHV. Mit dieser Massnahme soll die langfristige Sicherung der Finanzen der AHV und die Verhinderung einer Schuldenanhäufung zulasten der nächsten Generation, welche im Fall eines Scheiterns der Altersvorsorge 2020 (siehe unten) befürchtet wird, erreicht werden. Das Instrument soll zweistufig ausgestaltet werden: Bei dauerhafter Unterschreitung eines vorher definierten Grenzwertes im AHV-Fonds soll Regierung und Parlament eine Frist zur Ergreifung von Massnahmen zur Stabilisierung gesetzt werden. Scheitert das Reformvorhaben oder dauert es zu lange, sollen automatische Sofortmassnahmen in Kraft treten, welche sich sowohl auf die Ausgaben als auch auf die Einnahmen beziehen. Im Mai gab die nationalrätliche Schwesterkommission dem Anliegen Folge. Damit hat die SGK-S nun zwei Jahre Zeit, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten [6].
Die grosse Kammer beriet eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion, welche eine rasche Einführung einer AHV-Schuldenbremse fordert. Diese soll nach der Fiskalregel ausgestaltet werden. Die parlamentarische Beratung der neuen Strategie zur Altersvorsorge (siehe unten) könne lange Zeit dauern, zudem sei ihr Scheitern nicht ausgeschlossen, so die Begründung. Je länger aber zugewartet werde, desto tiefer würden die Einschnitte schliesslich sein, denn voraussichtlich gerate die AHV im Jahr 2020 in die roten Zahlen. Der Bundesrat sprach sich gegen eine Auskopplung einzelner Elemente aus der als Gesamtpaket konzipierten Reform aus und beantragte die Ablehnung der Motion. Diese Ansicht fand im Rat jedoch keine Mehrheit: Er nahm den Vorstoss mit 123 zu 58 Stimmen gegen die Opposition des linken Lagers an. Der Ständerat behandelte die Motion im Berichtjahr noch nicht [7].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Müller (fdp, SG) zur Aushandlung eines Abkommens mit Liechtenstein angenommen, um eine Doppelbesteuerung in der Schweiz lebender AHV-Bezüger, die ihre Rente aus dem Fürstentum erhalten, zu verhindern. Im Berichtsjahr nahm auch der Ständerat die Vorlage an. Zuvor hatte die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben eine Ergänzung angebracht, wonach bei den Grenzgängern der Status quo erhalten bleiben und eine in Liechtenstein geplante Quellenbesteuerung der Schweizer Arbeitnehmenden verhindert werden solle [8].
Der Nationalrat stimmte gegen den Antrag des Bundesrates sowie gegen den Willen der Ratslinken und grosser Teile der FDP diskussionslos einer Motion Parmelin (svp, VD) zur Anpassung der AHV an die Gegebenheiten der heutigen Gesellschaft zu. Die Vorlage verlangt, im Zuge der 12. AHV-Revision die Renten für Kinder AHV-beziehender Eltern abzuschaffen. Begründet wurde dies einerseits mit der schwierigen finanziellen Situation der AHV. Andererseits sei die Entscheidung zunehmend verbreitet, nach Erreichen des Rentenalters einen ganz neuen Lebensabschnitt inklusive erneuten Kinderwunsches zu beginnen, womit die Allgemeinheit für Kosten aufkommen müsse, welche die betroffenen Rentenbeziehenden durchaus selbst tragen könnten. Dies gelte in besonderem Masse, da zur Kinderrente aus der ersten noch eine aus der zweiten Säule sowie allfällige Familienzulagen des anderen, noch erwerbstätigen Elternteils hinzu kommen können [9].
Zur Volksinitiative der CVP „für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe!“, welche unter anderem die AHV betrifft, siehe Teil I, Kapitel 5 (direkte Steuern).
Wie im Vorjahr angekündigt, lancierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) im Berichtsjahr die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“. Der kurze Initiativetext verlangt eine Erhöhung aller AHV-Renten um 10%, was bei einem durchschnittlichen Versicherten rund CHF 200 monatlich entsprechen würde. Erklärtes Ziel der Initianten ist es, den verfassungsmässigen Grundsatz, wonach die Renten aus der ersten und zweiten Säule zusammen eine angemessene Weiterführung des gewohnten Lebensstandards erlauben sollen, wieder besser umzusetzen. Die SP Schweiz gab bekannt, das Anliegen zu unterstützen. Nachdem die Sammlung im März begonnen hatte, konnten bereits im Dezember über 112 000 beglaubigte Unterschriften eingereicht werden, wobei die Initianten für die Einreichung bewusst den Beginn der Vernehmlassung zur Altersvorsorge 2020 (siehe unten) abwarteten. Das Komitee verwies auf verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die auf rund CHF 3,6 Mrd. geschätzten Kosten der Rentenerhöhungen, darunter eine nationale Erbschaftssteuer, wie sie die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ fordert, Erträge aus der Tabak- und Alkoholbesteuerung, welche dem Sozialwerk gemäss den Initianten ohnehin zustünden, das AHV-Mehrwertsteuerprozent und höhere Lohnbeiträge [10].
Der Nationalrat nahm diskussionslos eine Motion seiner SGK zur AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen an. Der Vorstoss verlangt eine Lockerung der Beitragspflicht, um die in Bedrängnis gekommenen Wohlfahrtsfonds, welche wichtige volkswirtschaftliche Funktionen erfüllen, zu entlasten [11].
Die Räte überwiesen eine Motion Frehner (svp, BS), welche die Einsitznahme von Ausländern im Kassenvorstand von Verbandsausgleichskassen erlauben will. Bei den heutigen Arbeitsmarktverhältnissen seien die geltenden Restriktionen unbegründet und Fachkenntnisse sollten über die Nationalität gestellt werden, so der Motionär. Dem stimmte die grosse Kammer in der Sommer-, die kleine in der Wintersession zu [12].
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Im Vorjahr hatte Innenminister Berset angekündigt, die Probleme der ersten und zweiten Säule gemeinsam in einer umfassenden Reformstrategie angehen zu wollen. Im Berichtsjahr schritt der entsprechende Prozess voran und erzielte unter dem offiziellen Titel „Altersvorsorge 2020“, inoffiziell auch „Rentenstrategie 2020“, grosse Aufmerksamkeit in Medien und Öffentlichkeit. 2020 bezeichnet das Jahr, in dem die Reform voraussichtlich wirksam werden soll, denn ungefähr ab diesem Zeitpunkt werden für die AHV rote Zahlen erwartet. Im November 2012 hatte der Bundesrat die sogenannten „Leitlinien“ für die Reform publiziert. Ziel sind demnach die „Erhaltung des Leistungsniveaus der ersten und der zweiten Säule, die finanzielle Konsolidierung der Altersvorsorge und die Steuerung der Kosten der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV“. Mit den Leitlinien wurde der Auftrag an das Eidgenössische Departement des Innern erteilt, bis Mitte des Berichtsjahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Die inzwischen angelaufenen Diskussionen in der Öffentlichkeit brachten zwar verschiedenste Vorschläge, primär jedoch grosse Divergenzen zwischen den beteiligten Akteursgruppen zu Tage [13].
Im Juni präsentierte Bundesrat Berset die Eckwerte der Reform. Das generelle Rentenalter soll ersetzt werden durch ein sogenanntes „Referenzalter“ von 65 Jahren, das für die erste und zweite Säule sowie für Männer und Frauen gelten soll. Angesichts der Schwierigkeit, ältere Arbeitnehmende im Arbeitsmarkt zu integrieren, sei eine Erhöhung nicht zu rechtfertigen, so das Papier. Jedoch sollen mehr Anreize gesetzt werden, auch tatsächlich bis ins Alter von 65 Jahren zu arbeiten. Zudem soll der Zeitpunkt der Pensionierung flexibilisiert werden: Ein Vorbezug ab 62 Jahren bzw. ein Aufschub bis zum Alter von 70 Jahren, verbunden mit entsprechenden Rentenkürzungen bzw. -zustüpfen, soll ermöglicht werden, ebenso ein schrittweiser Rückzug mit einer AHV-Teilrente, wie in der beruflichen Vorsorge bereits möglich. Zur Finanzierung der AHV sieht der Bundesrat die Notwendigkeit von höheren Einnahmen, welche er über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal zwei Prozentpunkte erreichen will. Auf diesem Weg würden auch die Rentner selbst zu den Einnahmeerhöhungen beitragen, was bei einer Anhebung der Lohnbeiträge nicht der Fall sei. Ein Teil der Mehreinnahmen soll verwendet werden, um Personen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und wenig verdient haben, eine Frühpensionierung zu erleichtern – von dieser Massnahme würden insbesondere Frauen profitieren. Einsparungen soll eine Abschaffung der Witwenrente für kinderlose Frauen und eine Senkung derselben für verwitwete Mütter und Väter von 80% auf 60% der Altersrente bringen. Im Gegenzug werden die Waisenrenten von 40% auf 50% erhöht. Die Bevorteilung Selbständigerwerbender gegenüber Arbeitnehmenden bei den AHV-Beiträgen soll aufgehoben werden. Zur Sicherung der langfristigen Stabilität der AHV wird eine Schuldenbremse in Form eines zweistufigen Interventionsmechanismus geplant. Die erste Stufe soll dabei ausgelöst werden, wenn der Bestand des AHV-Ausgleichsfonds einen Schwellenwert von 70% der jährlichen AHV-Ausgaben unterschreitet. Zudem wird eine Teilentflechtung von AHV- und Bundesfinanzen vorgeschlagen. Derzeit wird ein fixer Anteil von knapp 20% der AHV-Ausgaben durch Bundesgelder aus der Alkohol- und Tabaksteuer sowie aus allgemeinen Bundesmitteln gedeckt. Im Gegensatz zu den Einnahmen des Bundes sinkt dieser Anteil bei schwacher Konjunktur nicht, mit der demografischen Entwicklung steigt er real an. Damit belastet er den Bundeshaushalt. Zukünftig soll nur noch die Hälfte des Bundesbeitrages fix sein, die andere Hälfte soll sich nach den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer richten. In der zweiten Säule erachtet der Bundesrat den heute geltenden Umwandlungssatz von 6,8% als deutlich zu hoch. Er soll daher in vier Schritten auf noch 6% gesenkt werden. Um trotz der Senkung das Leistungsniveau zu erhalten, will der Bundesrat den Koordinationsabzug neu regeln, um einen grösseren Teil des Einkommens zu versichern, was vor allem Geringverdienenden und Teilzeitarbeitenden zugutekommen würde. Weiter will er die Beiträge der Arbeitnehmenden mittleren Alters erhöhen, bei einer Übergangsgeneration Kapital aus dem Sicherheitsfonds einschiessen und allenfalls den Beginn der Einzahlung für die Altersvorsorge vor das aktuell geltende 25. Lebensjahr setzen. Um das Vertrauen in die zweite Säule zu stärken, will der Bundesrat die Transparenz bei den Lebensversicherern, welche Sammelstiftungen für KMU betreiben, erhöhen und den Anteil der Erträge, welche die Stiftungen an die Versicherten auszahlen müssen, anheben [14].
Bei der Präsentation seiner Rentenstrategie betonte der Bundesrat die Wichtigkeit einer globalen Reform der Altersvorsorge, um die verschiedenen Massnahmen aufeinander abstimmen zu können. Mit der vorgeschlagenen Reform würden tiefere Renten oder ein generell höheres Rentenalter vermieden, wofür jedoch die erwähnten Zusatzeinnahmen vonnöten seien. Damit sei die Reform ehrgeizig, aber ausgewogen – die Vergangenheit habe gezeigt, dass reine Sparvorlagen jeweils spätestens an der Urne scheiterten, wohingegen die präsentierte Vorlage im Parlament und beim Volk mehrheitsfähig sei, so Berset. Bereits zeichnete sich ab, dass das Parlament die Vorlage im Wahljahr 2015 beraten wird; eine Konstellation, welche sich als schwierig herausstellen könnte. Eine Volksabstimmung ist für 2018 oder 2019 geplant, wobei die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über ein Gesamtpaket mit den nötigen Gesetzen und der Verfassungsänderung zur Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zu befinden haben werden. So soll eine einseitige Annahme nur der Reform, nicht aber deren Finanzierung oder umgekehrt verhindert werden [15].
Die Reaktionen auf die vorgestellte Strategie waren äusserst durchzogen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnte sie schlichtweg ab und bezeichnete die vorgesehene Senkung des BVG-Umwandlungssatzes als „grösste Rentensenkung aller Zeiten“. Zudem sei eine Senkung im Grunde gar nicht zwingend nötig. Auch die Erhöhung des Frauenrentenalters kritisierte der Gewerkschaftsbund scharf. Travail.Suisse sah den Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung als unhaltbar an, zeigte aber Verständnis für die Senkung des Umwandlungssatzes und lobte die dafür vorgesehenen Kompensationsmassnahmen. Der Gewerbeverband dagegen lehnte grundsätzlich die Stossrichtung der Reform ab: Diese basiere einseitig auf Einnahmeerhöhungen. Die Leistungen der Sozialwerke müssten aber deren finanzieller Situation angepasst werden und nicht umgekehrt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband drückte seine Zustimmung zur Flexibilisierung des Rentenalters aus, forderte aber weitere Massnahmen, um dieses effektiv zu erhöhen. Nur bei einer Heraufsetzung auf 67 Jahre sei auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer akzeptierbar. Auf Seite der Parteien kritisierten die Bürgerlichen die geplanten Mehreinnahmequellen und die fehlende Erhöhung des Rentenalters, gleichzeitig forderten sie mehr Tempo bei der Durchsetzung von Reformen und sprachen sich für ein Vorziehen einzelner Elemente aus. Die SP zeigte verhaltene Zustimmung zur Reform, wiederholte aber ihre Forderung, die Harmonisierung des Rentenalters von Mann und Frau sei zwingend mit Lohngleichheit zu verknüpfen. Zudem wehrte sich die Partei gegen einen Interventionsmechanismus in der AHV, der automatisch die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung sistieren könnte. Im Verlaufe des Herbsts präsentierten verschiedene Akteure eigene Vorschläge für eine Reform der Altersvorsorge, so der Gewerbeverband, der sich für eine automatische Anhebung des Rentenalters bei einer starken Lücke im AHV-Ausgleichsfonds aussprach, und der Arbeitgeberverband, der eine Aufsplittung der Vorlage verlangte, um das seiner Ansicht nach vorprogrammierte Scheitern der gesamten Reform zu verhindern. Im November schickte der Bundesrat den Vorentwurf für die Reform der Altersvorsorge in die Vernehmlassung. Diese dauert bis März 2014 [16].
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Invalidenversicherung
Die Jahresergebnisse 2012 der Invalidenversicherung fielen positiv aus: Die IV konnte ihre Schulden beim AHV-Ausgleichsfonds um CHF 592 Mio. senken, womit der Fehlbetrag am Jahresende noch rund CHF 14,4 Mrd. betrug. Ausgaben von rund CHF 9,3 Mrd. standen 2012 Einnahmen von rund CHF 9,7 Mrd. gegenüber, dazu kam ein Anlagegewinn von rund CHF 200 Mio. Die Ausgabensenkung sei vor allem durch die funktionierende Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt und die abnehmende Zahl an Neurenten erreicht worden, so das Bundesamt für Sozialversicherungen. Im Vergleich zum Vorjahr hatte die Anzahl der nach Umfang gewichteten Renten um knapp 2% abgenommen, die Zahl der Massnahmen zur beruflichen Eingliederung war gestiegen [17].
Der Ständerat nahm eine Motion Zanetti (sp, SO) zur Eintragung von Trisomie 23 (Down-Syndrom) in die Liste der Geburtsgebrechen an, was dem Antrag des Bundesrates entsprach. Dass die Krankheit bisher noch nicht auf dieser Liste aufgeführt ist, sei objektiv nicht nachvollziehbar, so der Motionär. Der Entscheid des Nationalrates stand Ende 2013 noch aus [18].
Der Nationalrat nahm gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion Büchler (cvp, SG) an, die für teilinvalide Landwirte IV-Renten in einer Höhe fordert, die eine Weiterführung des Betriebs bis zur Übernahme durch die nächste Generation ermöglicht. Der Bundesrat hatte argumentiert, die IV biete eine Kompensation für den Erwerbsfähigkeitsverlust durch Invalidität, jedoch keine Garantie dafür, auf dem angestammten Beruf zu bleiben. Eine Andersbehandlung der Landwirte laufe dem Prinzip der Volksversicherung zuwider. Die Vorlage wurde vom Ständerat 2013 noch nicht behandelt [19].
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Nachdem der Nationalrat im Vorjahr diverse Änderungen beschlossen hatte, ging der Entwurf 1 zur 6. IV-Revision im Berichtsjahr ins Differenzbereinigungsverfahren. In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat mit dem Geschäft und hielt dabei an den geforderten Einsparungen fest. Seiner Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat folgend und entgegen einer Minderheit Kuprecht (svp, SZ), beschloss der Rat, dem nationalrätlichen Entscheid aus dem Vorjahr, mit den Kinderrenten und der Übernahme von Reisekosten einen umstrittenen Teil des Entwurfes 1 als Entwurf 3 auszukoppeln und an die Kommission zurückzuweisen, zuzustimmen. Die Befürworter der Aufteilung argumentierten, die Chancen der Vorlage bei einem – nicht unwahrscheinlichen – Referendum seien auf diese Weise deutlich höher und die Verzögerung der neu im Entwurf 3 eingeplanten Einsparungen seien angesichts der durch die Revisionen 5 und 6a bereits erreichten Ausgabenrückgänge zu verkraften. Die Gegner beklagten dagegen eine Verwässerung der Revision wegen ungenügender Sparbemühungen. Diese seien beim Volks-Ja zu einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV Bedingung gewesen. Es sei zu befürchten, dass der Entwurf 3 schliesslich unbehandelt von der politischen Bildfläche verschwinde. Der Nationalrat hatte im Vorjahr die Einführung eines stufenlosen Rentensystems auch für laufende Renten von Personen bis 55 Jahren beschlossen und dabei den minimalen Invaliditätsgrad für eine Vollrente von 80 auf 70% gesenkt. Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission empfahl gegen eine Minderheit Maury Pasquier (sp, GE), am ursprünglichen Beschluss des Ständerates festzuhalten. Somit würde das neue System erst für Neurenten eingeführt und der minimale Invaliditätsgrad wäre bei 80% anzusetzen. Im Gegensatz zum Vorschlag des Nationalrates könnten damit tatsächlich Kosten eingespart werden, so die Begründung. Wichtig sei auch der vom Systemwechsel ausgehende Erwerbsanreiz, da zusätzlich verdientes Geld fast vollumfänglich behalten werden könne. Zudem sei das Reintegrationsziel gefährdet, sollte eine volle Rente bereits bei 70% Invalidität gewährt werden. Die Gegner sprachen sich zwar ebenfalls für ein lineares Rentensystem aus, lehnten aber ab, Einsparungen zulasten der Behinderten mit einem Invaliditätsgrad zwischen 70 und 79% vorzunehmen. Die blosse Kostenneutralität der Massnahme sei angesichts der schwarzen Zahlen der IV und der positiven Aussichten durchaus akzeptabel. Die durch die Erhöhung auf 80% angestrebten Einsparungen seien blosse Kostenverlagerungen, denn die Eingliederung gelinge in der Regel nicht und die entstehenden Härtefälle würden in Zukunft auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen sein. Mit 25 zu 19 Stimmen entschied die kleine Kammer sich schliesslich für den Antrag der Mehrheit, womit eine Differenz zum Nationalrat erhalten blieb. Ein Minderheitsantrag Kuprecht (svp, SZ), der eine Verrechnung der IV-Kinderrenten mit den Familienzulagen verlangte, um zu verhindern, dass IV-beziehende Eltern ein höheres Einkommen erzielen als erwerbstätige, fand keine Mehrheit. Grössere Abweichungen zum Nationalrat bestanden zudem beim Interventionsmechanismus, wo der Nationalrat die Festschreibung von automatischen Massnahmen im Falle einer finanziellen Schieflage gänzlich abgelehnt hatte. Die Kommissionsmehrheit im Ständerat beantragte, am ursprünglichen Beschluss mit einer automatischen Beitragserhöhung und Sistierung der Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung festzuhalten. Die Schuldenbremse könne eine vernünftige Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben herstellen, die nachhaltige Sanierung der IV sei notwendig und dem Volk versprochen worden. Eine Minderheit I Rechsteiner (sp, SG) beantragte, nur den Beitragssatz automatisch zu erhöhen, die selbe Minderheit II sprach sich alternativ für den Beschluss des Nationalrates und damit den Verzicht auf jegliche automatischen Massnahmen aus. Die Bestimmungen, wonach der Gesetzgeber beim Erreichen einer kritischen Grenze Massnahmen zu beschliessen habe, welche durch eine automatische Beitragserhöhung ergänzt würden, sei demokratisch und habe sich in der Arbeitslosenversicherung bewährt, so die Minderheit. Ein automatischer Eingriff in die Renten sei dagegen präzedenzlos und würde zu einer Entkoppelung der IV- von den AHV-Renten führen, womit faktisch das Niveau des Anspruchs zur Existenzsicherung gesenkt werde. Eine solche Absenkung sei verfassungswidrig. Dieser Argumentation folgte jedoch nur knapp ein Drittel der Ratsmitglieder, womit der Mehrheitsantrag deutlich angenommen wurde. In der Sommersession kam das Geschäft zum zweiten Mal in den Nationalrat, wo die Differenzen zum Ständerat nicht vollständig bereinigt werden konnten. So blieb die grosse Kammer gegen den Antrag ihrer Kommissionsmehrheit und mit einer Minderheit Lohr (cvp, TG) bei ihrem Beschluss, bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70% eine Vollrente zuzusprechen. Das Resultat fiel dabei mit 108 zu 78 Stimmen recht deutlich aus; Unterstützung fand die Verschärfung nur bei der SVP, der FDP und bei einzelnen Mitgliedern der CVP/EVP-Fraktion. Mit einem sehr ähnlichen Stimmenverhältnis von 107 zu 74 Stimmen sprach der Rat sich dagegen für ein Streichen der Bestimmung zur Anpassung der Renten für Kinder im Ausland lebender IV-Beziehender an die dortige Kaufkraft und diesbezüglich also zugunsten einer Bereinigung mit dem Ständerat aus. Eine Minderheit Bortoluzzi (svp, ZH) hatte verlangt, am früheren Beschluss festzuhalten. Mit 108 zu 74 Stimmen blieb die grosse Kammer hingegen entsprechend dem Antrag ihrer Kommission bei ihrer Haltung gegen eine Schuldenbremse mit automatischen Massnahmen. Wie bereits in früheren Verhandlungen stellten sich dabei SP und Grüne gegen automatische Rentenkürzungen, während die SVP sich gegen höhere Lohnbeiträge wehrte. Diese unheilige Allianz überstimmte die Mitteparteien. Alle Fraktionen stimmten geschlossen ab und es gab keine Enthaltungen. Damit verblieben als Differenzen zwischen den beiden Kammern die Festlegung des minimalen Invaliditätsgrads zur Auszahlung einer Vollrente, die Ausgestaltung des Interventionsmechanismus sowie eine Begriffsänderung im IV-Gesetz. Bereits eine Woche später kam die Vorlage erneut zur Verhandlung in den Ständerat. Dieser hielt gegen Minderheitsanträge von linker Seite an der Schwelle von 80% Invalidität für eine volle Rente und an der Ausgestaltung der Schuldenbremse mit automatischen Beitragserhöhungen und Einfrieren der Renten fest. Zwei Tage später beschloss der Nationalrat, ebenfalls bei seiner Position zu bleiben. Damit kam der Entwurf in die Einigungskonferenz, welche noch in der gleichen Session zusammentrat. Die Konferenz schloss sich mit jeweils sehr knappen Mehrheiten bei der Frage des minimalen Invaliditätsgrads dem Nationalrat, bei jener der Schuldenbremse dem Ständerat an, womit eine Einigung nicht zustande kam. Die Kommissionen mussten daher ihren Räten beantragen, das Geschäft abzuschreiben. Dagegen wehrte sich im Ständerat ein Antrag Gutzwiler (fdp, ZH), der eine nochmalige Einberufung der Einigungskonferenz verlangte. Dieser Antrag wurde angenommen, am selben Tag lehnte jedoch der Nationalrat einen gleichlautenden Antrag Weibel (glp, ZH) klar ab, wobei sich wiederum eine unheilige Allianz aus Grünen, SP und SVP durchsetzte. Damit wurde Entwurf 1 der IV-Revision 6b definitiv abgeschrieben. Entwurf 3 war im Vorjahr an die Kommission zurückgewiesen und im Berichtsjahr nicht mehr behandelt worden [20].
Nachdem die Revision 6b der IV gescheitert war, griff in der Wintersession eine Motion Schwaller (cvp, FR) im Ständerat einige der Anliegen wieder auf, mit dem Ziel, eine nachhaltige Sanierung der IV zu erreichen. Der Vorstoss fordert vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung, damit die Schulden der IV beim AHV-Fonds auch nach dem Ende der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung weiter abgetragen und bis ins Jahr 2028 getilgt werden können. Zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung soll eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen geschaffen werden. Zudem sollen die Massnahmen zur verstärkten Wiedereingliederung bzw. zum Verbleiben im Arbeitsmarkt intensiviert und insbesondere auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen ausgedehnt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, die auch von Behindertenverbänden unterstützt wurde. Eine Minderheit Kuprecht (svp, SZ) beantragte, die Motion abzulehnen. Während verstärkte arbeitsmarktliche Integrationsmassnahmen nicht notwendig oder nicht im Gesetz über die Invalidenversicherung zu regeln seien, seien Massnahmen zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung im zurückgestellten Entwurf 3 der Revision 6b enthalten, der nun angesichts neuer Zahlen wieder hervorgeholt werden könne. Inzwischen seien die Ressourcen des Bundesamtes für Sozialversicherungen für die Altersvorsorge 2020 (siehe oben) zu verwenden. Diese Minderheit wurde von einer grossen Mehrheit mit 29 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen überstimmt. Die Behandlung im Nationalrat stand im Berichtsjahr noch aus [21].
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Ergänzungsleistungen
In Beantwortung der Postulate Humbel und Kuprecht sowie der FDP-Liberalen Fraktion aus dem Vorjahr legte der Bundesrat einen Bericht vor, in dem er die Kostenentwicklung und den Reformbedarf bei den Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV darlegte. Innerhalb von fünf Jahren waren die Ausgaben in diesem Bereich um über CHF 500 Mio. angestiegen, seit 1998 hatte der Bestand an EL-beziehenden Personen um durchschnittlich 3,3% pro Jahr zugenommen. Im gleichen Zeitraum haben sich die Ausgaben für die EL auf CHF 4,4 Mrd. pro Jahr mehr als verdoppelt, wofür der Bundesrat verschiedene Gründe anführte. Ein grosser Teil des Kostenanstiegs sei auf eine Systemänderung aufgrund der Totalrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zu AHV und IV (ELG) im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) zurückzuführen. Weiter trügen Kostenverlagerungen als Folge der 5. IV-Revision und der Neuordnung der Pflegefinanzierung zur Kostenzunahme bei. Bis 2020 sei unter Berücksichtigung der Teuerung mit einem weiteren Anstieg auf CHF 5,5 Mrd. zu rechnen, was einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von 2,8% entspricht [22].
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Berufliche Vorsorge
Für die umfassende Strategie des Bundesrates zur Revision der ersten und zweiten Säule, siehe oben (Altersvorsorge 2020).
2012 war unter anderem dank der expansiven Geldpolitik vieler Zentralbanken ein starkes Börsenjahr gewesen, was sich auch auf die Lage der Pensionskassen auswirkte. Diese konnten Anfang des Berichtsjahres auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr mit hohen Renditen von durchschnittlich 7,2% zurückblicken. Viele kamen wieder aus der Unterdeckung heraus, in die sie in den zwei vorherigen Jahren geraten waren, zudem sanken die Verwaltungskosten. Allerdings vermochten die guten Anlageergebnisse die Probleme des Systems nicht zu lösen. So wurde bekannt, dass rund 300 der knapp 2 200 Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz so genannte „Rentnerkassen“ sind, also Kassen, bei denen der Anteil Rentner jenen der Aktiven stark übersteigt. Solche Kassen können, geraten sie in Unterdeckung, kaum aus eigener Kraft saniert werden. Eine im Mai publizierte Analyse der neuen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge zeigte, dass bei über einem Drittel der Einrichtungen ohne Staatsgarantie „eher hohe“ Risiken bestehen, bei rund 4% gar „sehr hohe“. Der Hauptgrund dafür sei der zu hohe vorgeschriebene Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Im überobligatorischen Teil wird dieser von vielen Einrichtungen bereits deutlich unterschritten, um den Deckungsgrad erhalten zu können. Von den Kassen mit Staatsgarantie erreicht nur gut ein Viertel einen Deckungsgrad von 100%, was unter anderem daran liegt, dass das Gesetz bisher für solche Fälle keinen Sanierungszwang vorsieht. Swisscanto, die Anlagegesellschaft der Kantonalbanken, publizierte eine Schätzung, wonach in der zweiten Säule jährlich CHF 600 Mrd. von den Aktiven zu den Rentnern umverteilt werden. Zudem bleibe die Situation auf den Finanzmärkten trotz der boomenden Börse angespannt. Dennoch stellte sich auch das Jahr 2013 für die Pensionskassen als erfolgreiches Anlagejahr heraus, was vor allem den hohen Gewinnen im Geschäft mit Aktien zu verdanken war [23].
Die Annahme der Minder-Initiative gegen die Abzockerei am 3. März des Berichtsjahres betrifft insbesondere auch die Pensionskassen. Sie sollen künftig verpflichtet sein, an den Generalversammlungen der Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, teilzunehmen und im Interesse ihrer Versicherten abzustimmen. Reaktionen auf die drohenden Veränderungen gab es schon im Vorfeld der Abstimmung: Die Wirtschaftsverbände Economiesuisse, SwissHoldings und die Bankiervereinigung sowie der Pensionskassenverband, die Anlagestiftung Ethos und der AHV-Ausgleichsfonds stellten in einem Versuch der Selbstregulierung neue Richtlinien für institutionelle Investoren auf. Nach der Annahme wurden Befürchtungen laut, die neuen Bestimmungen würden die Kosten bei den Vorsorgeeinrichtungen ansteigen lassen. Pensionskassenvertreter gaben an, sie würden sich für eine Umsetzung „mit Mass“ einsetzen. Eine am Tag nach der Abstimmung eingereichte Motion Aeschi (svp, ZG) verlangt, im Zuge der Umsetzung der Initiative die freie Pensionskassenwahl einzuführen, damit Versicherte, welche mit dem Stimmverhalten ihrer Vorsorgeeinrichtung unzufrieden sind, diese auch wechseln können. Die Motion wurde im Berichtsjahr noch nicht von den Räten behandelt [24].
Die Räte behandelten eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) über den Vorsorgeschutz von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern oder mit tiefen Einkommen. Der Vorstoss beauftragt die Regierung, im Rahmen der anstehenden AHV- und BVG-Revision Massnahmen zu treffen, um die Situation der betreffenden Arbeitnehmenden sowohl in Bezug auf die berufliche Vorsorge als auch auf die gesamte Altersvorsorge zu verbessern. Nachdem der Nationalrat die Motion in der Frühjahrssession ohne Diskussion angenommen hatte, beantragte in der Herbstsession im Ständerat eine Minderheit Jenny (svp, GL) ihre Ablehnung mit der Begründung, Teilzeit arbeitende Personen mit mehreren Arbeitgebern seien oft gar nicht an einer beruflichen Vorsorge interessiert und die von der Motion verlangte Lösung würde für die Unternehmen einen unverhältnismässig grossen Aufwand mit sich bringen. Angesichts der deutlichen Mehrheitsverhältnisse wurde der Minderheitsantrag jedoch schliesslich zurückgezogen und die kleine Kammer überwies die Motion [25].
Der Nationalrat überwies ohne Diskussion ein Postulat seiner SGK mit dem Auftrag an den Bundesrat, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation Selbstständigerwerbender in der beruflichen Vorsorge aufzuzeigen [26].
Die grosse Kammer überwies diskussionslos ein Postulat der BDP-Fraktion mit dem Auftrag, Infrastrukturfinanzierung (Public Private Partnership) als neue Anlageklasse für Pensionskassen und andere institutionelle Anleger zu prüfen [27].
Ab Mai gab die Vorsorgeeinrichtung der SBB zu reden, welche die Einführung variabler Renten prüfte, da sie sich aktuell angesichts eines zu hohen Umwandlungssatzes gezwungen sah, eine Umverteilung von Aktiven zu Rentnern vorzunehmen, um die Renten garantieren zu können. Eine solche Umverteilung ist in der beruflichen Vorsorge, welche auf dem Kapitaldeckungsprinzip beruht, systemfremd. Angedacht wurde die Kombination einer fixen Basisrente im Umfang von rund 90% einer aktuellen Rente mit einem variablen Bestandteil, der vom Anlageerfolg der Kasse abhängen würde. Während bestehende Renten einer Bestandsgarantie unterliegen, könnte das flexible Modell bei Neurentnern eingeführt werden. Zwei kleinere Pensionskassen arbeiten bereits mit variablen Komponenten, auch bei den Kassen der Swisscom, der Post und des Bundes wird die Möglichkeit im Stiftungsrat diskutiert. Die Reaktionen liessen nicht auf sich warten, der Begriff „Wackelrenten“ wurde geprägt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtete einen Sozialabbau und bezeichnete die variablen Renten als verfassungswidrig, da damit die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise nicht mehr gewährleistet werden könne. Dem widersprach der Schweizerische Arbeitgeberverband, der betonte, der fixe Teil der Rente sei gross, die Rente damit garantiert und die diskutierten Modelle bewegten sich im gesetzlichen Rahmen [28].
Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat der CVP/EVP-Fraktion zwecks Untersuchung der Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Pensionskassen. Es soll geprüft werden, welche Wirkungen der Vorbezug von Altersguthaben zum Erwerb von Wohneigentum und die hohe Scheidungsrate mit der entsprechenden Teilung von BVG-Guthaben zukünftig auf die Institutionen der zweiten Säule entfalten werden [29].
Seit 2012 befand sich der Mindestzinssatz für die zweite Säule aufgrund der tiefen Kapitalzinsen auf dem historischen Tiefstand von 1,5%. Im September des Berichtsjahres empfahl nun die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat, den Zinssatz aufgrund der guten Finanzmarktlage auf 1,75% zu erhöhen. Die Gewerkschaften forderten gar eine Erhöhung auf 2,25%, während die Pensionskassen für den Status quo plädierten. Die Regierung folgte der Empfehlung der Kommission mit der Begründung, der Swiss Market Index (SMI) habe im Vorjahr und im laufenden Jahr deutlich zulegen können. Zudem sei der gesetzliche Umwandlungssatz in der zweiten Säule nach wie vor zu hoch, was ausgeglichen werden müsse. Die Erhöhung sei massvoll und berücksichtige die immer noch angespannte Situation an den Finanzmärkten [30].
Der Nationalrat behandelte in der Herbstsession zwei Motionen der FDP-Liberalen Fraktion zur Entpolitisierung des Mindestzinssatzes und des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Die Vorstösse verlangen, dass der Mindestzinssatz in Zukunft automatisch mittels einer transparenten Formel der realen Situation an den Finanzmärkten angepasst wird. Der Mindestumwandlungssatz soll an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Lebenserwartung, des angesparten Kapitals und der erzielbaren Renditen bemessen werden. Sowohl Mindestzins- als auch Mindestumwandlungssatz sollen damit nicht mehr politischen Entscheiden unterstehen. Politischer Druck, so die Argumentation, habe in der Vergangenheit zum einen zu überhöhten Mindestzinssätzen geführt, was die Vorsorgeeinrichtungen zu riskanten Anlagen gezwungen habe. Zum anderen würden durch die politisch festgelegten hohen Mindestumwandlungssätze die Renditen nicht mehr zur Zahlung der Renten ausreichen, weshalb die Kassen auf ihre Aktiven zurückgreifen oder Beiträge von Arbeitnehmenden umlegen müssten. Beides habe die zweite Säule destabilisiert. Der Bundesrat wehrte sich gegen die Vorstösse. Der mittels der aktuellen, indikativ verwendeten Formel festgelegte Mindestzinssatz sei grundsätzlich erreichbar. Eine fixe Formel, wie sie die Motion verlangt, könne dagegen im Fall von unvorhergesehenen Marktschwankungen zu inädequaten Resultaten mit entsprechenden Folgen für Versicherte, Versicherer und Arbeitgeber führen. Beim Mindestumwandlungssatz bestehe tatsächlich Handlungsbedarf, auch wenn das Stimmvolk eine Änderung im März 2010 klar abgelehnt habe. Auch hier wies die Regierung jedoch darauf hin, dass eine starre Formel nicht wünschenswert sei. Zudem würde eine jährliche Anpassung des Umwandlungssatzes mittels starrer Anwendung einer Formel jeweils die Beiträge und auch die Renten verändern, was zu grosser Unsicherheit führen könnte. Sowohl beim Mindestzinssatz als auch beim Mindestumwandlungssatz wäre die Festlegung einer Formel zudem nicht ohne längere politische Auseinandersetzungen machbar, so der Bundesrat. Der Nationalrat zeigte sich von diesen Befürchtungen wenig beeindruckt und nahm die Motionen ohne Debatte mit 120 zu 52 Stimmen (Mindestzinssatz) und 125 zu 55 Stimmen (Mindestumwandlungssatz) an, wobei die Ratslinke von den Mitteparteien und der SVP überstimmt wurde. Damit besteht die Möglichkeit, dass die bürgerlichen Parteien insbesondere in Bezug auf den Mindestumwandlungssatz Änderungen des BVG erreichen können, welche im direkten Gegensatz zu der von Bundesrat Berset geplanten Rentenreform (siehe oben) stehen. Die ständerätliche Beratung der Geschäfte stand im Berichtjahr noch aus [31].
Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule[32]
Als Reaktion auf eine Motion Humbel (cvp, AG) zu Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule und in Bezugnahme auf die entsprechende Antwort des Bundesrates (siehe oben), wurde eine Motion Schwaller (cvp, FR) lanciert, welche eine Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert. Konkret soll statistisches Material über den Vorbezug von Altersguthaben aus der zweiten Säule zwecks Erwerbs von Wohneigentum erhoben werden. Gerade im Hinblick auf die Reform der Altersvorsorge sei eine Erweiterung der Datenerhebung unbedingt notwendig, so die Begründung. In seiner Stellungnahme drückte der Bundesrat Zustimmung zur Notwenigkeit der Erfassung aus und erklärte, ein entsprechendes Projekt des Bundesamtes für Statistik sei bereits vor Jahren angelaufen, habe aber wegen der hohen Komplexität bisher noch nicht ausgewertet werden können. Generell sei es äusserst schwierig, zwischen Ereignissen, welche mehr als zehn Jahre auseinanderliegen (Kapitalvorbezug, späterer Bezug von Ergänzungsleistungen), einen kausalen Zusammenhang nachzuweisen. Zudem habe die Bankiervereinigung 2012 ihre Richtlinien bezüglich Mindestanforderungen bei der Hypothekarvergabe verschärft, was dem Risiko des Verlusts der in Wohneigentum investierten Vorsorgegelder entgegenwirke. Der Ständerat zeigte sich mit der Argumentation der Motion einverstanden und nahm die Vorlage an. Kritisiert wurde einzig, dass die anderen beiden Möglichkeiten zum Kapitalvorbezug, nämlich zwecks Unternehmensgründung und definitiven Wegzugs ins Ausland, nicht berücksichtigt werden sollen [33].
Der Ständerat überwies in der Herbstsession ein Postulat Gutzwiler (fdp, ZH) im Zusammenhang mit der Altersvorsorge 2020 (siehe oben). Es fordert das Aufzeigen von Möglichkeiten einer dezentralen Finanzierung der Übergangsgeneration bei der Senkung des Mindestumwandlungssatzes, d.h. innerhalb der bestehenden Vorsorgeeinrichtungen. Der Bundesrat hatte für die Abfederung der Absenkung für ältere Arbeitnehmende ursprünglich eine zentrale Finanzierung über die AHV oder den BVG-Sicherheitsfonds vorgesehen. Der Postulant befürchtet, eine so vorgenommene Umverteilung könnte sich längerfristig in der beruflichen Vorsorge etablieren, was unerwünscht sei. Die Erarbeitung von Lösungen zwischen den jeweiligen Sozialpartnern und ihren Kassen habe sich dagegen bereits bei der schrittweisen Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,8% seit 2005 bewährt. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats mit den Argumenten, nicht alle Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere nicht jene mit einer ungünstigen Altersstruktur, würden für eine dezentrale Finanzierung aufkommen können. Inzwischen sei ohnehin ein Entscheid für eine Lösung mit dem BVG-Sicherheitsfonds und gegen den Einbezug der AHV gefallen, womit die befürchtete Vermischung der Säulen und ihrer Finanzierungsprinzipien nicht mehr bestehe. Zudem könnten die Vorschläge des Postulates, welche sich gegen die Umsetzung der vom Bundesrat bereits verabschiedeten Reform richten, gar nicht mehr berücksichtig werden. Der Rat widersetzte sich diesem Antrag ohne Debatte und überwies das Postulat mit 27 zu 8 Stimmen [34].
Die kleine Kammer beriet im November eine Motion Egerszegi (fdp, AG) mit dem Titel Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat, via Verordnungsänderung sicherzustellen, dass die von der Finma genehmigten Tarife für die Prämien privater Lebensversicherer ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risikobeiträgen und Versicherungsleistungen garantieren. In den letzten Jahren sei dies nicht der Fall gewesen, denn trotzt dem Rückgang der IV-Renten infolge der 4. und 5. IV-Revision seien die Risikoprämien nicht bei allen Versicherern entsprechend gesunken. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung mit der Begründung, der Sachverhalt werde in der Strategie Altersvorsorge 2020 (siehe oben) aufgegriffen und es sei nicht sinnvoll, diesen Teilbereich vorwegzunehmen. Im Rat überwog jedoch eine knappe Mehrheit mit der Ansicht, es bestehe sofortiger Handlungsbedarf. Die kleine Kammer hiess die Motion mit 20 zu 16 Stimmen gut. Die grosse Kammer wird sie 2014 beraten. In eine ähnliche Richtung wie die Motion ging die bereits im Oktober geäusserte Kritik des Arbeitnehmerverbands Travail.Suisse und des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB). Die Rückstellungen der Lebensversicherer im Geschäft mit der zweiten Säule würden eine deutlich höhere als die tatsächlich herrschende Lebenserwartung abdecken, die Forderung der Versicherer nach einer Senkung des Umwandlungssatzes aufgrund der demographischen Entwicklung sei daher unbegründet [35].
Der Ständerat überwies ohne Diskussion ein Postulat Egerszegi (fdp, AG), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge auf die Versicherten zu verfassen [36].
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Eine Motion Markwalder (fdp, BE) verlangt die Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen mit der Begründung, das Parlament habe diese bereits vor 15 Jahren beschlossen, sie sei aber nie umgesetzt worden. Die Ungleichbehandlung der Nichterwerbstätigen gelte es insbesondere angesichts des steigenden finanziellen Drucks auf die Sozialwerke zu beseitigen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies auf die Schwierigkeiten der Umsetzung der angesprochenen parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 1996, die eine Integration aller Personengruppen in das BVG forderte, womit zentrale Bestandteile des Gesetzes geändert werden müssten. Jedoch werde der Bundesrat in seinem Bericht zur zweiten Säule prüfen, wie die Möglichkeiten zur Weiterführung der steuerbegünstigten Vorsorge bei Erwerbsunterbruch ausgebaut werden können, denn ein vorübergehender Unterbruch entspreche eher den heutigen Lebensmodellen als ein dauerhafter Erwerbsverzicht. Der Nationalrat zeigte sich in der Herbstsession von dieser Argumentation nicht überzeugt und nahm die Motion mit 118 zu 59 Stimmen bei 10 Enthaltungen an. Die ständerätliche Behandlung des Vorstosses stand noch aus [37].
Der Nationalrat nahm ohne Debatte eine Motion Reimann (svp, AG) zur Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit an. Das Anliegen beauftragt den Bundesrat, auf dem Verordnungsweg die Grundlagen zu legen, damit Personen, die über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben, bis zur tatsächlichen Aufgabe der Erwerbstätigkeit steuerbegünstigte Beiträge in die Säule 3a leisten und den Bezug von Altersleistungen der Säule bis dann herauszögern können. Heute ist dies bis ins Alter von 70 Jahren bei Männern und 69 Jahren bei Frauen möglich; eine Grenze, die die Motion aufheben möchte. Der Bundesrat beantragte mit Verweis auf die durch die Motion zu erwartenden Steuerausfälle, diese abzulehnen. Die grosse Kammer nahm sie jedoch mit 105 zu 74 Stimmen bei 8 Enthaltungen an, womit die Ratslinke, die GLP und die Hälfte der CVP von den restlichen bürgerlichen Parteien überstimmt wurden. Der Ständerat konnte sich im Berichtsjahr noch nicht zum Geschäft äussern [38].
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Krankenversicherung
Anfang des Jahres veröffentlichte das Konsumentenforum die Ergebnisse einer repräsentativen Konsumentenbefragung, in welcher die hohen Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien als grösste Sorge der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz bezeichnet wurden. Bereits im Frühjahr gaben verschiedene grosse Krankenversicherungsunternehmen bekannt, für 2014 nur kleine Aufschläge von einem bis drei Prozent auf die Prämien der obligatorischen Grundversicherung anzuvisieren. Jedoch zeichneten sich nebst regionalen Unterschieden in diesem Jahr auch Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsmodellen ab: In einem Kreisschreiben an die Versicherer kündigte das Bundesamt für Gesundheit im Juni an, spätestens bis im Jahr 2016 nur noch jene Prämienrabatte für Managed-Care-Modelle bewilligen zu wollen, welche sich aus effektiven Kosteneinsparungen ergeben. Nicht mehr bewilligt werden sollen Prämienrabatte, die durch eine günstige Risikoselektion in die entsprechenden Modelle zustandekommen. Während einige Kassen gelassen auf die neuen Bestimmungen reagierten, befürchteten andere eine Prämienerhöhung von bis zu 10% für Versicherte in Modellen mit eingeschränkter Arztwahl. Infolgedessen sei mit einer Rückkehr in klassische Versicherungsmodelle zu rechnen, was den Bemühungen des Innenministers Berset, Managed-Care-Modelle auf freiwilliger Basis zu fördern, zuwiderlaufe. Im September gab Berset schliesslich einen Prämienanstieg von durchschnittlich 2,2% bekannt, wobei der Zuwachs in den Ostschweizer Kantonen, bei den Kinderprämien und den Prämien für junge Erwachsene überdurchschnittlich ausfiel. Wie bereits im Vorjahr rief der moderate Prämienanstieg angesichts der wachsenden Gesundheitskosten erneut die Befürchtung wach, in näherer Zukunft sei mit einem sprunghaften Aufschlag zu rechnen [39].
Aufgrund der 2012 eingeführten neuen Spitalfinanzierung, durch die sich die Beteiligung der Kantone an den Spitalkosten erhöht hatte, waren die Spitalzusatzversicherungen stark entlastet worden. Jedoch waren die Prämien für die Versicherten noch nicht entsprechend gesunken. Daher beschloss die Finma im Sommer des Berichtsjahres die Tarife sämtlicher Spitalzusatzversicherungen zu überprüfen, was sie selbst als aussergewöhnliche Massnahme bezeichnete. Ziel sei es, zu verhindern, dass die Versicherer missbräuchlich hohe Gewinne erzielten. Die Abklärungen der Finma führten schliesslich zu Ermahnungen an 22 Versicherer, ihre Prämien teils geringfügig, teils massiv zu senken [40].
Die im Vorjahr eingereichte Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ erregte im Berichtsjahr grosse Aufmerksamkeit auf dem politischen und medialen Parkett. Im Dezember 2012 hatten im Nationalrat alle vier bürgerlichen Fraktionen, sowie im Ständerat Urs Schwaller (cvp, FR) insgesamt fünf gleichlautende Motionen eingereicht, welche eine rasche Volksabstimmung über die Initiative ohne Gegenvorschlag verlangen. Zusammengezählt hatte über die Hälfte der Parlamentsmitglieder mindestens eine dieser Motionen unterschrieben. Trotzdem beschloss der Gesamtbundesrat im Februar des Berichtsjahres, einen Entwurf für einen indirekten Gegenvorschlag zur Einheitskassen-Initiative in die Vernehmlassung zu schicken. Dieser konzentriert sich auf die bereits zuvor angekündigten Elemente: Einen verfeinerten Risikoausgleich mit zusätzlichen Kriterien, eine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung zur Verhinderung von Geld- und Informationsflüssen zwischen den beiden Bereichen innerhalb eines Versicherungsunternehmens und – zentral – die Einrichtung eines von allen Versicherern proportional zur Anzahl Versicherter gespiesenen Hochrisikopools für besonders teure Behandlungen. Als speziell umstritten stellte sich der letzte Punkt heraus. Bürgerliche Kreise, Krankenversicherer und Wirtschaftsverbände warfen dem Gesundheitsminister vor, mittels einer umfassenden Rückversicherung die „Einheitskasse light“ einführen zu wollen. Zudem wurde das Vorgehen Bersets und des bürgerlich dominierten Gesamtbundesrats, einen im Parlament offensichtlich chancenlosen Gegenvorschlag in die Vernehmlassung zu schicken, kritisiert. In der Frühjahrssession, als sich der Gesetzesentwurf also noch in der Vernehmlassung befand, behandelten die jeweiligen Ersträte die Motionen. Die Befürworter der Motionen argumentierten dabei primär inhaltlich. Die Initiative führe nicht zu einer Kostendämpfung, im Gegenteil entfalle mit der Konkurrenz unter den Kassen auch der Sparanreiz und der Anreiz für die Versicherten, mit den Leistungserbringern für die Patienten vorteilhafte Tarife auszuhandeln. Grundsätzlich sei ein derartig tiefer Eingriff in das liberal funktionierende Modell abzulehnen, weshalb auch ein Gegenvorschlag hinfällig sei. Die Initiative blockiere zudem den Weg für sinnvolle Reformen des Systems, weshalb sie mittels rascher Volksabstimmung möglichst schnell ad acta gelegt werden solle. Die Vorstossgegner indes, SP, Grüne und Grünliberale sowie Gesundheitsminister Berset, führten staatsrechtliche Vorbehalte gegen das Vorgehen der Motionäre an. In beiden Räten wurden die Motionen deutlich angenommen. Kurz nach Abschluss der Vernehmlassung bestätigten beide Kammern in der Sommersession ihre bereits geäusserte Haltung und überwiesen alle fünf Motionen. Auch in der Vernehmlassung stiess der indirekte Gegenvorschlag – trotz Zustimmung zu einzelnen Elementen – als Ganzes mehrheitlich auf Ablehnung. Insbesondere wurde die Einrichtung eines Hochrisikopools stark kritisiert [41].
Der Bundesrat beschloss aufgrund der Ablehnung eines indirekten Gegenvorschlags durch das Parlament und der negativen Reaktionen in der Vernehmlassung (siehe oben), die Botschaft zur Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ bereits in der Herbst- und nicht wie geplant erst in der Wintersession vorzulegen. Damit würde eine Abstimmung noch im Jahre 2014 und nicht erst, wie von bürgerlichen Parteien befürchtet, im Wahljahr 2015 möglich. Die Regierung beantragte den Räten lediglich, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen und damit verbundene parlamentarische Vorstösse abzuschreiben. Als Erstrat behandelte der Ständerat die Botschaft in der Wintersession. Nachdem der Nationalrat wenige Tage zuvor den Gesetzesentwurf zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung an den Bundesrat zurückgewiesen hatte (siehe unten), kam es trotz der klaren Mehrheitsverhältnisse zu einer längeren Debatte, in der mehrere Volksvertreter aus Mitteparteien angaben, Sympathien für die Einheitskasse zu hegen. Die bürgerliche Mehrheit der Kommission für Gesundheit und Soziales des Ständerates (SGK-S) beantragte jedoch, die Initiative abzulehnen. Die Möglichkeiten für Kosteneinsparungen bei einer Einheitskasse seien gering, da bereits beim aktuellen System die Verwaltungskosten weniger als 5% der totalen Kosten ausmachten. Wegfallen würden allein die Marketing- und ein Teil der Wechselkosten. Diese Einsparungen stünden aber in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten der Einrichtung einer Einheitskasse. Zudem würde im neuen System höchstwahrscheinlich der Leistungsbezug ausgeweitet, was zu höheren Prämien für die Versicherten und höheren Ausgaben der öffentlichen Hand zur Gewährleistung der Prämienverbilligung führe. Hauptargument gegen die Einheitskasse sei aber der Verlust des Wahlrechts der Versicherten im Falle von Unzufriedenheit. Die Monopolsituation und mögliche Interessenskonflikte der Führungspersonen der Einheitskasse, unter denen auch Vertreter der Kantone und der Leistungserbringer wären, würden zu Ineffizienzen bei der Behandlung und zu hohen Tarifen führen. Die kantonal einheitliche Prämie sei angesichts grosser Unterschiede zwischen Stadt und Land nicht angemessen. Nicht zuletzt würden Doppelspurigkeiten zwischen der für die Grundversicherung zuständigen Einheitskasse und den weiterhin bestehenden privaten Anbietern von Zusatzversicherungen zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei Kassen und Leistungserbringern führen. Weitere Gegner aus dem bürgerlichen Lager ergänzten, der angestrebte Systemwechsel sei ein grosses Risiko, das es nicht einzugehen gelte, und der internationale Vergleich zeige, dass ein staatliches Monopol zu einer schlechteren Versorgungsqualität führe. Eine Minderheit Rechsteiner (sp, SG) beantragte, die Initiative anzunehmen. Da die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung im Gesetz abschliessend geregelt und das Erwirtschaften eines Gewinns nicht erlaubt sind, sei ein Wettbewerb unter den derzeit 61 Kassen in Bezug auf die Leistungen auch heute gar nicht möglich. Die einzige Konkurrenzmöglichkeit bestehe für die Versicherer daher darin, sich gegenseitig die guten Risiken abzujagen. Dies sei ein Nullsummenspiel, verursache jedoch hohe Marketing- und Wechselkosten von CHF 300 bis 500 Mio. jährlich. Die Marketingaktivitäten in Form von Telefonanrufen seien nicht zuletzt ein Ärgernis für die Versicherten. Eine Einheitskasse sei effizienter, günstiger und transparenter. Sie würde sich zudem nachhaltiger und sorgfältiger um die Behandlung der Versicherten kümmern, da sie wisse, bis an deren Lebensende für sie verantwortlich zu sein. Bis heute würde eine wirksame Aufsicht über die soziale Krankenversicherung fehlen, was durch die ebenfalls störende intensive Lobbyarbeit der Versicherungsunternehmen weiter verhindert werde. Schliesslich folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnte die Initiative mit 28 zu 13 Stimmen ab, wobei sich die drei Mittepolitiker, welche sich in der Beratung positiv zur Einheitskasse geäussert hatten, ihrer Stimme enthielten. Die Beratung im Nationalrat wird 2014 stattfinden [42].
Die Räte begannen die Beratung des Entwurfs zu einem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung, den der Bundesrat im Vorjahr vorgelegt hatte. Das neue Gesetz soll Lücken schliessen, welche bestehen, weil das Krankenversicherungsgesetz (KVG) bei seiner Schaffung 1994 primär auf die Finanzierung der sozialen Krankenversicherung ausgerichtet worden war. Die Aufsicht dagegen ist nach Sicht des Bundesrates bisher ungenügend geregelt. Da eine Integration ins KVG nicht zweckdienlich wäre, soll ein eigenständiges Gesetz geschaffen werden, das in rund 60 Artikeln Verbesserungen im Bereich der finanziellen Sicherheit und Transparenz bietet, die Unternehmensführung der Kassen strenger regelt, die Kompetenzen der Aufsichtsbehörde erweitert und griffige Strafmassnahmen enthält. Konkret beinhaltet der Entwurf Vorschriften zur Unternehmensführung der Kassen mit Unvereinbarkeitsregelungen und Offenlegungspflichten hinsichtlich leitender Organe, welche denen für börsenkotierte Unternehmen ähnlich sind. Für die Aufsicht über Versicherungskonzerne, die sowohl in der Grund- als auch in der Zusatzversicherung tätig sind, soll ein Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und anderen Aufsichtsbehörden, insbesondere der Finanzmarktaufsicht (Finma), ermöglicht werden. Neu sollen die Mindestreserven der Kassen anhand der tatsächlichen Risiken für jede Kasse einzeln berechnet werden. Das Verfahren zur Genehmigung der Prämientarife wird im bundesrätlichen Entwurf präzisiert. Die Prämien müssen in jedem Fall kostendeckend sein; stellen sie sich im Nachhinein als zu tief heraus, muss die Lücke aus den Reserven gedeckt und die Reserven im folgenden Jahr durch eine Prämienerhöhung wieder aufgefüllt werden. Die Aufsichtsbehörde soll umgekehrt auch die Rückerstattung zu hoher Prämien anordnen können. Das neue Gesetz soll die bisher bereits üblichen Anordnungen der Behörden zur Sanierung von Kassen auf eine rechtliche Grundlage stellen und im extremen Fall einen Bewilligungsentzug erlauben, bevor der Konkurs über einen Versicherer eröffnet wird. Schliesslich sollen die möglichen Ordnungsbussen bei Zuwiderhandlung für Versicherer und leitende Personen von 5 000 auf neu maximal 500 000 Franken erhöht und auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren möglich werden. Erstrat war der Ständerat, der sich des Geschäfts in der Frühjahrssession annahm. Er beschloss dabei auch, die Vorlage mit jener über die Korrektur der zwischen 1996 und 2011 zu viel bezahlten Prämien zu verknüpfen (siehe unten), damit einerseits die Situation der Vergangenheit korrigiert und andererseits Massnahmen für die zukünftige Verhinderung einer Wiederholung dieser Situation getroffen werden können. Trotz diverser Divergenzen, insbesondere des Einwands der Überregulierung seitens der SVP, schien ein gewisser Konsens über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Aufsicht zu herrschen. Es wurden keine Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge gestellt. Die SGK-S hatte in einem langen Beratungs- und Konsultationsprozess eine Variante zum Entwurf des Bundesrates erarbeitet, welcher der Rat mehrheitlich folgte. So beschloss die kleine Kammer, die Aufsicht über Versicherungsgruppen weniger umfassend zu regeln als dies der Bundesrat vorgesehen hatte: Nach dem Entwurf der SGK sollte das BAG nicht alle Zahlungen zwischen den einzelnen Versicherungszweigen innerhalb der Gruppe überprüfen können. Die Absicht des Bundesrates, zukünftig die Vermittlung von Kunden und die Werbung regeln zu können, ging der Kommissionsmehrheit zu weit, eine Minderheit Bruderer (sp, AG) beantragte jedoch, an der Bestimmung festzuhalten. Der Rat folgte der Minderheit äusserst knapp mit Stichentscheid des Präsidenten Lombardi (cvp, TI). Mit einer deutlichen Mehrheit stimmte die Kammer dagegen für einen Antrag ihrer Kommission, wonach die Grösse des Insolvenzfonds für die Kassen weiterhin durch deren gemeinsame Einrichtung bestimmt werden soll. Der Bundesrat hatte eine Ausrichtung nach den tatsächlich abzudeckenden Risiken vorgesehen, was eine massive Aufstockung des Fonds verlangt hätte. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das neue Aufsichtsgesetz mit 31 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut. Die Beratung im Nationalrat fand in der Wintersession statt. Hier waren die Divergenzen deutlich ausgeprägter als im Ständerat. So beantragte die von den Mitteparteien unterstützte Kommissionsmehrheit, das Geschäft nach Eintreten mit dem Antrag an den Bundesrat zurückzuweisen, eine Ergänzung und Verbesserung der Aufsicht mit einer Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vorzunehmen und auf die Schaffung eines neuen Gesetzes zu verzichten. Dabei solle er die betroffenen Kreise einbeziehen. Eine Minderheit Bortoluzzi (svp, ZH) beantragte Nichteintreten, eine Minderheit Fehr Jacqueline (sp, ZH) die Ablehnung des Rückweisungsantrages. Die Mehrheit argumentierte, der Entwurf überschneide sich inhaltlich mit jenem zur Rückerstattung der zu viel bezahlten Prämien, was bei der Anwendung zu Interpretationsschwierigkeiten führen werde. Er schaffe eine Überreglementierung in einem ohnehin sehr stark beschränkten Wettbewerb und führe zu zusätzlicher Bürokratie. Zudem würde die vorgängige Genehmigung und nachträgliche Korrektur der Prämien durch den Staat de facto zu staatlichen Prämien führen, was das System einer Einheitskasse annähere. Die Minderheit Bortoluzzi vertrat die Ansicht, das bisherige System der Krankenversicherung habe gute Dienste erwiesen und die derzeitigen Instrumente für die Aufsicht seien ausreichend, würden sie denn konsequent genutzt werden. Der vorliegende Entwurf diene primär der Besänftigung der Befürworter einer Einheitskasse. Schliesslich trat der Rat mit 132 gegen 46 Stimmen bei 8 Enthaltungen auf das Geschäft ein und wies es anschliessend mit 98 zu 83 Stimmen bei 6 Enthaltungen an den Bundesrat zurück. Für die Rückweisungen stimmten SVP und BDP sowie die Mehrheit der FDP und der CVP. Die Antwort des Ständerates auf die Rückweisungsabsicht stand im Berichtsjahr noch aus [43].
Der Ständerat überwies ohne Debatte eine bereits im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Darbellay (cvp, VS), welche die künftige ausnahmslose Unterstellung in der Schweiz arbeitender ausländischer Forschender und Dozierender unter die Versicherungspflicht gemäss KVG fordert [44].
Im Vorjahr hatten Spannungen zwischen dem BAG und dem Internetvergleichsdienst Comparis aufgrund des BAG-Prämienrechners Priminfo für Medienaufmerksamkeit gesorgt. In der Frühjahrssession lehnte der Nationalrat die Motion Rossini (sp, VS), welche eine Rechtsgrundlage für den BAG-Dienst schaffen wollte, diskussionslos ab. Der Konflikt ging indes weiter. Im Vorjahr hatten das BAG und Comparis eine Einigung gefunden, wonach das BAG auf einen Prämienrechner mit direkter Offertenvermittlung verzichtet. Nach dem Bekanntwerden eines angeblichen Hackerangriffs auf das BAG-System durch einen Comparis-Mitarbeiter hatte Gesundheitsminister Berset jedoch die Einigung gekündigt und das EDI hatte im September 2012 Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Im Berichtsjahr stellte die zuständige Staatsanwaltschaft das Strafverfahren allerdings mit der Begründung wieder ein, politische und strategische Gründe hätten zu der Anzeige geführt, wobei der Urheber dem EDI bereits bekannt gewesen sei, sein Name jedoch bewusst unterschlagen wurde. Daraufhin reichte Comparis eine Klage gegen das EDI ein, mit dem Verdacht auf Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung und Amtsgeheimnisverletzung. Weiterhin diskutiert wurde eine Zusammenarbeit des BAG mit Privaten für den Betrieb einer Gratis-Prämienvergleichsseite, namentlich den Zeitschriften des Konsumenteninfo-Verlages [45].
Der Nationalrat nahm eine Motion Steiert (sp, FR) zur Gleichbehandlung aller Patientinnen und Patienten beim Zugang zu Medikamenten diskussionslos an. Der Vorstoss fordert, die Vergütung von nicht zugelassenen oder nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführten Medikamenten einheitlich und unabhängig vom Wohnort der Versicherten, vom Versicherer selber und weiteren Faktoren zu regeln [46].
Die kleine Kammer überwies in der Frühlingssession ein Postulat Bruderer (sp, AG) zur Klärung der Zuständigkeit für die Restfinanzierung bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten. Es beauftragt den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen Lösungen zu finden, damit die Zuständigkeitsfrage möglichst schnell analog zu den Bestimmungen im Gesetz über die Ergänzungsleistungen auch im KVG geregelt werden kann. In der Vergangenheit hatten Unklarheiten immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Kantonen geführt. In derselben Session überwies auch die grosse Kammer ein ähnlich lautendes Postulat Heim (sp, SO), in welchem die Postulantin betont, es habe sich gezeigt, dass interkantonale Vereinbarungen in diesem Bereich schwer zu erreichen seien, weshalb der Bund unterstützend einzugreifen habe [47].
Die Räte befassten sich mit einer Motion der Grünliberalen Fraktion zur Verbesserung des Risikoausgleichs mittels Krankheitsfaktoren. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, einen ergänzenden Risikoausgleich in der Krankenversicherung auszuarbeiten. Darin soll ein Krankheitsfaktor enthalten sein, in dem nebst dem Kriterium eines mindestens dreitägigen Spitalaufenthalts im Vorjahr auch die damaligen Medikamentenkosten berücksichtigt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion mit dem Argument, die Berücksichtigung pharmazeutischer Kostengruppen erhöhe die Erklärungskraft des für den Risikoausgleich verwendeten Modells stark und senke damit den Anreiz zur unerwünschten Risikoselektion. In der Frühlingssession nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 105 zu 80 Stimmen unter Opposition von SVP und CVP diskussionslos an. Dem folgte der Ständerat in der Herbstsession [48].
Der Krankenversichererverband Santésuisse veröffentlichte im April eine in seinem Auftrag von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften angefertigte Studie zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Die Kostensteigerung sei nicht primär, wie oft angenommen, durch steigende Preise bei Medikamenten und Leistungserbringern bedingt, sondern vielmehr durch eine Zunahme des Konsums von Gesundheitsleistungen, insbesondere bei Ärzten, Medikamenten und ambulanten Spitalleistungen. Die Konsummenge sei auch der entscheidende Faktor bei den Kostendifferenzen zwischen den Kantonen, so die Studie [49].
Zum Konflikt um den Krankenversichererverband Santésuisse und die Neugründung des Verbands Curafutura, siehe Teil III b (Andere Interessenorganisationen).
Im Berichtsjahr behandelten die Räte die Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“, welche der Bundesrat im Vorjahr zur Ablehnung empfohlen hatte. Während die Argumentation sowohl der Befürworter als auch der Gegner zwar mehrheitlich gesellschaftspolitischer Natur war, wurden dennoch auch die Auswirkungen auf die Krankenversicherung diskutiert. Die Einsparungen, so die Initiativgegner, seien aufgrund der tiefen Abtreibungsrate in der Schweiz minimal und würden rund CHF 8 Mio. jährlich betragen. Dies mache lediglich 0,03% der gesamten Gesundheitskosten aus, wobei die Tendenz noch sinkend sei. Die durch die Krankenversicherung zu tragenden Folgekosten möglicher illegaler Abtreibungen seien wahrscheinlich deutlich höher. Zudem würde ein guter Teil der Kosten bereits heute über Franchise und Selbstbehalt von den Versicherten selbst bezahlt. Weiter wurde geltend gemacht, die Initiative gefährde das Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung. Es sei zu befürchten, dass eine Nichtübernahme der Kosten von Abtreibungen in Zukunft Anlass sein könnte, auch die Behandlung anderer „selbst verschuldeter“ Krankheiten wie Diabetes bei stark Übergewichtigen oder Lungenkrebs bei Rauchern aus dem Leistungskatalog der Grundversicherungen zu streichen. Die Befürworter der Initiative argumentierten, die Kosten allfälliger Schwangerschaftsabbrüche könnten durch eine freiwillige Zusatzversicherung gedeckt werden. Beide Kammern folgten schliesslich der Empfehlung des Bundesrates und lehnten die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Die Volksabstimmung wurde für den 9. Februar 2014 angesetzt. Zur Debatte im Detail siehe Teil I, Kapitel 7d (Politique familiale) [50].
Der Nationalrat nahm in der Sommersession ohne Diskussion eine Motion Cassis (fdp, TI) zum Überkonsum medizinischer Leistungen und Untersuchungen an. Die Vorlage verlangt die Einrichtung eines nationalen Forschungsprogramms (NFP) beim Schweizerischen Nationalfonds zu dem Thema. Der Motionär und Arzt begründete die Wichtigkeit der Gewinnung von Zusatzerkenntnissen mit den in medizinischen Kreisen stärker werdenden Zweifeln an der Annahme, dass medizinische Untersuchungen in jedem Fall die Gesundheit der Patienten verbesserten und deren Kosten damit gerechtfertigt seien. Entsprechende wissenschaftliche Daten für die Schweiz würden noch vollkommen fehlen. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion empfohlen, deren Anliegen in bereits bestehende Forschungsvorhaben integriert werden könne. Die Motion wurde im Berichtsjahr vom Ständerat noch nicht behandelt [51].
In der Sommersession nahm der Ständerat eine Motion seiner SGK für differenzierte Einzelleistungstarife im KVG ohne Debatte an. Der Vorstoss verlangte vom Bundesrat, bei der Gesetzesrevision über die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte zur obligatorischen Krankenversicherung eine Festlegung von Einzelleistungstarifen durch den Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen vorzusehen. Dabei sollte zwischen Einzelleistungstarifen für Spezialärzte und für Grundversorger sowie nach Regionen differenziert werden, um vermehrt positive Anreize zu schaffen und das Gesundheitswesen zu steuern. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt. Nichtsdestotrotz lehnte der Nationalrat den Vorstoss auf Antrag seiner Kommission in der Herbstsession mit grosser Mehrheit ab. Der Bundesrat prüfe bei der Erarbeitung von mittel- und langfristigen Lösungen für die Zulassungsregulierung derzeit auch differenzierte Leistungstarife, so die Kommission. Damit habe die Motion keinen Mehrwert [52].
Die grosse Kammer überwies in der Sommersession diskussionslos ein Postulat Heim (sp, SO) zur Harmonisierung der Erfassung des Pflegebedarfs. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie die zurzeit regional unterschiedliche Erfassung mittels einheitlicher Kriterien für die Erfassungsinstrumente harmonisiert werden könnte [53].
Der Nationalrat überwies mit knapper Mehrheit eine Motion der CVP/EVP-Fraktion für ein hausarztfreundliches Tarifsystem zur Beratung an den Ständerat. Der Vorstoss verlangt diverse Anpassungen des Systems, um die Hausarztmedizin besserzustellen und so dem drohenden Hausärztemangel auf dem Land zu begegnen. So sollen unter anderem regional differenzierte Tarmed-Taxpunktwerte ermöglicht werden. Der Bundesrat hatte sich aus verschiedenen Gründen gegen die Motion ausgesprochen, insbesondere da in verschiedenen Bereichen bereits Arbeiten zur Aufwertung der Grundversorgung im Gange seien [54].
Im September des Berichtsjahres präsentierte der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des KVG bezüglich des Risikoausgleichs und der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung. Er strebt damit eine stärkere Trennung der Grund- und Zusatzversicherung innerhalb eines Versicherungsanbieters an, indem die beiden Sparten neu von unterschiedlichen juristischen Personen betrieben werden müssen und ein Austausch von Versichertendaten untersagt wird. Ebenfalls soll der Risikoausgleich mit differenzierteren Kriterien verfeinert werden. Der Gesetzesentwurf wurde im Berichtjahr vom Parlament noch nicht behandelt. Bereits wurde aber der Vorwurf geäussert, der Innenminister wolle mit der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung Schein-Probleme lösen und bei der Verfeinerung des Risikoausgleichs dem Parlament eine eigene Version vorsetzen, obwohl dieser bereits Gegenstand aktueller Beratungen sei (siehe unten) [55].
Der Nationalrat überwies ohne Diskussion ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH), das den Bundesrat beauftragt, die Auswirkungen der Franchise auf die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu prüfen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Frage gelegt werden, ob untere Einkommensklassen und kinderreiche Familien hohe Franchisen wählen, um Prämien zu sparen und dann eher auf medizinische Leistungen verzichten [56].
Die grosse Kammer überwies ein Postulat Darbellay (cvp, VS), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Kriterien für die Repräsentativität bei der Unterzeichnung von Tarifverträgen im Gesundheitswesen zu verfassen. Anlass dazu gab ein Konflikt im Bereich der Physiotherapie: Der Taxpunktwert der Physiotherapeuten war seit 1998 nicht nach oben angepasst worden, was laut dem Postulanten daran liege, dass die Santésuisse-Tochter Tarifsuisse ihren Vertrag nicht mit dem grössten Physiotherapeutenverband, sondern mit einem kleineren, nur regional aufgestellten Verband abgeschlossen habe, der nicht repräsentativ sei [57].
Bereits im Vorjahr hatte die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zwei ähnlich lautenden parlamentarischen Initiativen der Sozialdemokratischen und der FDP-Liberalen Fraktion zur raschen Einführung eines wirksamen Risikoausgleichs Folge gegeben. Im Januar des Berichtsjahres stimmte auch ihre ständerätliche Schwesterkommission zu. Konkret wird ein verfeinerter Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen zur Eindämmung der Jagd nach guten Risiken gefordert, wie er als Teil der 2012 an der Urne gescheiterten Managed-Care-Vorlage unbestritten gewesen war. Dabei soll die Festlegung der geeigneten Indikatoren dem Bundesrat überlassen werden. Im Dezember beriet der Nationalrat die Initiativen als Erstrat in einer ausführlichen Debatte. Die Befürworter argumentierten, der aktuelle Risikoausgleich sei ungenügend, weshalb sich die Kosteneinsparungsbemühungen der Kassen auf Risikoselektion konzentrierten, anstatt darauf, mit den Leistungserbringern effiziente Behandlungslösungen auszuhandeln. Dies stehe dem eigentlich beabsichtigten Markt zwischen den Versicherern entgegen, verteuere das gesamte System und laufe dem Solidaritätsgedanken in der Krankenversicherung zuwider. Ein besserer Risikoausgleich könne ein solches Verhalten einschränken, wenn auch nicht völlig unterbinden. Eine Minderheit Bortoluzzi (svp, ZH) beantragte Nichteintreten. Der verfeinerte Risikoausgleich sei als Teil des Managed-Care-Pakets vom Volk abgelehnt worden und solle daher nicht wieder aufgegriffen werden. Die Wirksamkeit der 2012 eingeführten Berücksichtigung früherer Spitalaufenthalte zur Einschätzung des Krankheitsrisikos sei noch nicht eruiert, die Erfassung generiere bei den Versicherern einen erheblichen Verwaltungsaufwand und eine Anpassung ändere nichts an der starken Mengenausdehnung, welche das Hauptproblem des Krankenversicherungswesens sei, so die Minderheit. Nur eine konsequente Marktlösung könne Verbesserungen bringen, der Markt werde jedoch mit einem stärkeren Risikoausgleich gar noch eingeschränkt. Unterstützung fand diese Minderheit nur von der SVP-Fraktion. Der Rat beschloss denn auch mit grosser Mehrheit, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung verlangte eine Minderheit Bortoluzzi, unterstützt von der SVP, der FDP und der Hälfte der CVP, der Bundesrat habe eine Entwicklung von einem Risiko- zu einem Kostenausgleich zu verhindern. Er solle zur Entwicklung der Indikatoren für ein erhöhtes Krankheitsrisiko mit den Versicherern zusammenarbeiten und die Indikatoren einzeln einer Wirkungsanalyse unterziehen. Die Kommissionsmehrheit sah diese Elemente als selbstverständlich an und betonte, sie würden bei einer expliziten Festschreibung im Gesetz einen Fremdkörper darstellen und bei der Umsetzung für Verwirrung sorgen. Der Rat folgte jedoch mit 95 zu 89 Stimmen knapp der Minderheit. In der Gesamtabstimmung nahm er den Entwurf mit 137 zu 35 Stimmen bei 17 Enthaltungen an, wobei alle Nein-Stimmen und Enthaltungen auf Mitglieder der SVP-Fraktion entfielen. Die ständerätliche Beratung stand im Berichtsjahr noch aus [58].
Eine Motion Humbel (cvp, AG) zur Wiedereinführung einer Zulassungssteuerung für Spezialärzte, welche der Nationalrat im Vorjahr angenommen hatte, wurde in der Wintersession des Berichtsjahrs von der kleinen Kammer abgelehnt. Angesichts der in der Sommersession beschlossenen dringenden Bundesmassnahme zur vorübergehenden Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung (siehe unten) sah der Rat die Motion bereits zu grossen Teilen erfüllt [59].
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Im Berichtsjahr beschäftigte eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes zur vorübergehenden Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung die Räte intensiv. Im November des Vorjahres hatte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft unterbreitet, in welcher er aufgrund der Zunahme von Praxiseröffnungen durch Ärzte aus dem EU-Raum und den dadurch zu befürchtenden Kostensteigerungen Handlungsbedarf feststellte. Per Ende 2011 war eine seit zehn Jahren gültige Zulassungsbegrenzung für Leistungserbringer im KVG ausgelaufen. Nachdem die Managed-Care-Vorlage, welche entsprechende Regelungen enthalten hatte, im Juni 2012 an der Urne abgelehnt worden war, hatten die Kantone kein Instrument mehr, um das Angebot im ambulanten Bereich zu steuern. Der Entwurf sieht eine Wiedereinführung der bis 2011 geltenden Beschränkungen für drei Jahre vor. In dieser Zeit könnten die Auswirkungen der Aufhebung evaluiert und neue Bestimmungen zur langfristigen Kosteneindämmung entwickelt werden. Im Februar sprach sich die Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) gegen diese Lösung aus, denn bereits heute herrsche in vielen Bereichen der Spezialmedizin ein Ärztemangel, der durch den Zulassungsstopp akzentuiert würde  [60] .
Der Nationalrat beriet das Geschäft als Erstrat in der Frühlingssession. Die Mehrheit seiner Kommission beantragte Eintreten. Eine Minderheit de Courten (svp, BL) verlangte Nichteintreten, eine zweite Minderheit Cassis (fdp, TI) Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, innert zweier Jahre Alternativvorschläge zur Steuerung der ambulanten Medizin zu unterbreiten. Die Mehrheit argumentierte, jene Kantone, welche ein übermässiges Wachstum des medizinischen Angebots feststellen, sollten rasch ein Instrument erhalten, um das Angebot wieder bedarfsgerecht steuern zu können. Der Entwurf sei aus Sicht des Föderalismus angemessen, da Kantone, welche im Gegenteil eine Knappheit befürchteten, sich auch für den Status quo entscheiden könnten. Eine definitive Lösung liege zudem zu weit ausser Reichweite, um auf eine Zwischenlösung verzichten zu können. Die bürgerlichen Minderheiten hielten die Wiedereinführung für rechtsstaatlich bedenklich und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Kosten als nicht bewiesen. Die Erarbeitung wirkungsvoller und dauerhafter Lösungen werde damit aufgeschoben. Die Datengrundlage bezüglich der tatsächlichen Leistungsmengenentwicklung aufgrund der Aufhebung der Zulassungssteuerung sei derzeit ungenügend und erlaube es nicht, neue Gesetze zu verabschieden. Schliesslich lehnte der Rat den Nichteintretensantrag gegen die Stimmen der SVP und FDP deutlich ab, den Rückweisungsantrag, der auch von der Grünen Fraktion unterstützt wurde, jedoch nur knapp. In der Detailberatung forderte ein Einzelantrag Ingold (evp, ZH), nebst Haus- und Kinderärzten sollten auch Mediziner, welche sich während fünf Jahren in der Schweiz weitergebildet hatten, keinen Bedürfnisnachweis für eine Zulassung benötigen. Eine solche Lösung würde die Qualität der Versorgung stärken und Mediziner mit Kenntnissen des Schweizer Systems fördern. Dieser Antrag war unbestritten und erhielt lediglich eine einzige Gegenstimme. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 103 Nationalrätinnen und Nationalräte für den Entwurf aus, 76 dagegen [61].
Im Ständerat empfahl die Kommissionsmehrheit, auf das Geschäft einzutreten und es anschliessend mit dem Antrag an den Bundesrat zurückzuweisen, eine Lösung mit einer Lockerung des Vertragszwangs vorzulegen. Eine Minderheit Eder (fdp, ZG) sprach sich für Nichteintreten aus, eine Minderheit Schwaller (cvp, FR) für eine Ablehnung der Rückweisung und damit für die noch nicht erfolgte Detailberatung in der Kommission. Die Mehrheit stellte die Verfassungsmässigkeit des Zulassungsstopps, welcher per dringliches Bundesrecht eingeführt worden und danach zwei Mal verlängert worden war, in Frage. Sie befürchtete eine Verschärfung des Mangels an inländischem Ärztenachwuchs bei einem erneuten Stopp und kritisierte die Unklarheit darüber, ob die Massnahme in den vergangenen Jahren überhaupt zu Kosteneinsparungen geführt habe. Nicht zuletzt sei zweifelhaft, ob der im Nationalrat angenommene Einzelantrag überhaupt mit der Personenfreizügigkeit vereinbar sei, da er ausländische Ärzte diskriminiere. Die Minderheit Eder erklärte, sie sei mit der Hin-und-Her-Politik der letzten Jahre nicht mehr einverstanden und wolle endlich eine umfassende Lösung. Sie wisse dabei verschiedene Parteien und Verbände sowie etliche Kantone hinter sich. Eine erneute Zulassungsbeschränkung sei ein schlechtes Signal an die jungen Ärztinnen und Ärzte, laufe dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ zuwider und sei rechtsstaatlich bedenklich. Zudem sei eine konsequente Marktlösung einer erneuten Regulierung des Angebots vorzuziehen. Die Minderheit Schwaller warnte vor ein bis zwei zusätzlichen Prämienprozenten, würde das Wachstum der Anzahl Zulassungen nicht gebremst, und führte aus, einzig die Massnahme eines Zulassungsstopps könne bereits kurzfristig dagegen wirksam werden. Eintreten wurde schliesslich mit 27 zu 17 Stimmen beschlossen. Beim Rückweisungsantrag ergab sich ein Patt von 22 zu 22 Stimmen. Mit Stichentscheid des Präsidenten Lombardi (cvp, TI) ging das Geschäft zur Detailberatung an die Kommission. Diese nahm umfassende Abklärungen vor bezüglich der Verfassungsmässigkeit des Bundesratsentwurfes, der Wirkungen der bisherigen Zulassungsbeschränkungen und insbesondere der Vereinbarkeit des vom Nationalrat aufgenommenen Zusatzes mit der Personenfreizügigkeit. Die Gutachten verschiedener Experten zu letzterem kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Die Abklärungen dauerten einige Zeit, womit das ursprüngliche Ziel des Innenministers Berset, den Zulassungsstopp bereits im April wieder einzuführen, nicht mehr erreicht werden konnte. Um eine möglichst rasche Beschlussfassung zu erreichen, hatte der Bundesrat im Vorjahr beschlossen, das Gesetz als dringlich einzustufen. Die Detailberatung im Ständerat fand in der Sommersession statt. Berset betonte zu Beginn der Debatte, bei dem 2012 beobachteten Anstieg der Neuzulassungen handle es sich nicht um einen simplen Aufholeffekt, was daran zu erkennen sei, dass der Anstieg in der ersten Jahreshälfte 2013 unverändert angehalten habe. Zu reden gab insbesondere die vom Nationalrat eingefügte Ausnahmebestimmung, wonach Ärzte mit mindestens fünfjähriger Schweizer Berufserfahrung von der Zulassungspflicht ausgenommen wären. Die Kommissionsmehrheit sprach sich mit Verweis auf die Personenfreizügigkeit dagegen aus. Eine Minderheit Rechsteiner (sp, SG) strebte einen Kompromiss an, indem sie die Frist auf drei Jahre beschränken wollte und gab an, ein allfälliges Ritzen der Personenfreizügigkeit angesichts der Vorteile in Kauf nehmen zu wollen. Diese Position unterlag mit 22 zu 18 Stimmen. Diskutiert wurden auch die Kompetenzen der Kantone bei der Festlegung der Kriterien für ein Bedürfnis nach Zulassungen von Leistungserbringern. Eine Minderheit Stöckli (sp, BE) sprach sich für die Version des Bundesrates aus, wonach die Kantone „anzuhören“ seien. Die Kommissionsmehrheit verlangte dagegen, der Bund habe die Kriterien mit den Kantonen zusammen einvernehmlich festzulegen. Die Minderheit begründete ihre Position damit, dass die Haltungen der Kantone stark auseinandergingen und eine Lösung im Einvernehmen damit nicht zu finden sei. Die Mehrheit hielt dagegen, die Kantone würden die Bedürfnisse auf ihrem Gebiet am besten kennen und dürften nicht von der Hauptstadt aus bevormundet werden. Mit 22 zu 21 Stimmen folgte der Rat der Position der Mehrheit. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 25 Kantonsvertreter für den Entwurf aus, 15 dagegen [62].
Damit ging das Geschäft zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat. Dieser senkte bei der Ausnahmeregelung die vorher geforderten mindestens fünf Tätigkeitsjahre auf drei, wollte aber nicht gänzlich auf die Bestimmung verzichten. Bezüglich der Kompetenz der Kantone blieb er bei seiner Haltung, ergänzte jedoch, dass nebst diesen und den Vertretern von Versicherern und Leistungserbringern auch jene der Patientinnen und Patienten anzuhören seien. Der Ständerat schloss sich daraufhin in beiden Punkten dem Beschluss des Nationalrats an. Beide Räte hatten nun noch die Dringlichkeitsklausel zu beschliessen, welche das Gesetz per 1. Juli in Kraft setzen und es einem allfälligen Referendum entziehen würde. Im Nationalrat ergaben sich 115 zu 79 Stimmen dafür, womit das erforderliche qualifizierte Mehr erreicht war. Die Gegenstimmen kamen aus dem Lager der SVP und der CVP. Im Ständerat sprachen sich 27 Stimmen gegen 15 für die Dringlichkeit aus, auch hier war das qualifizierte Mehr erreicht. In der Schlussabstimmung nahmen beide Räte das revidierte Gesetz an. Es trat per 1. Juli 2013 in Kraft, die entsprechende Verordnung einige Tage später [63].
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Die Räte behandelten eine parlamentarische Initiative Maury Pasquier (sp, GE) zur Gleichbehandlung der Versicherungsnehmerinnen bezüglich Kostenübernahme bei Mutterschaft, der die Kommissionen im Vorjahr Folge gegeben hatten. Zukünftig, so die Forderung, sollen auch Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt ohne Selbstbehalt von den Kassen übernommen werden. Im Ständerat war dies gänzlich unumstritten. Im Nationalrat regte sich Widerstand vonseiten der SVP-Fraktion, welche betonte, es handle sich um eine Ausweitung der Leistungspflicht im KVG, deren Kosten unklar seien. Alle anderen Fraktionen sprachen sich jedoch geschlossen für die Initiative aus, deren Kosten bei maximal rund CHF 30 Mio. pro Jahr lägen. Entsprechend klar war das Ergebnis von 132 zu 22 Stimmen bei 13 Enthaltungen. Mit jeweils sehr ähnlichen Stimmenverhältnissen wie bei der Beratung passierte die Initiative auch die Schlussabstimmung problemlos [64].
Die Räte berieten zwei gleichlautende Motionen Humbel (cvp, AG) und Kuprecht (svp, SZ) zur Vergütung ausserkantonaler ambulanter Behandlungen. Nach den aktuellen Bestimmungen des KVG werden nur jene Tarife vergütet, welche am Wohn- oder Arbeitsort der Versicherten sowie in deren näheren Umgebung gelten. Bei höheren Behandlungstarifen haben die Versicherten einen Aufpreis zu bezahlen. Die Motionen verlangen die Abschaffung der entsprechenden Bestimmung, welche für die Versicherten nicht einleuchtend sei und eine Ungleichbehandlung gegenüber Grenzgängern schaffe, die ihren Behandlungsort frei wählen können. Insbesondere sei aber die manuelle Überprüfung für die Versicherer angesichts der heutigen Mobilität sehr aufwändig und bringe mehr Kosten als Erträge. Der Bundesrat beantragte die Annahme beider Motionen. Dem folgten die Räte jeweils ohne Diskussion [65].
Der Nationalrat beriet eine Motion Humbel (cvp, AG), die fordert, dass künftig die allfälligen Folgekosten bei nicht medizinisch induzierten kosmetischen Eingriffen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden müssen. Entsprechende Eingriffe erfreuten sich einer zunehmenden Beliebtheit, so die Motionärin. Es sei jedoch nicht Aufgabe der Sozialversicherung, den Lifestyle-Bereich zu finanzieren. Der Bundesrat sprach sich gegen den Vorstoss aus. Die jährlichen Kosten für entsprechende Behandlungen seien gering und nur schwer abzugrenzen, weshalb allfällige Einsparungen leicht durch zusätzliche Abklärungskosten zunichte gemacht werden könnten. Zudem werde bisher im KVG das Verschulden der Versicherten bei der Leistungsübernahme nicht berücksichtigt – ein Vorgehen, das ethisch heikel wäre. Dieser Argumentation folgte die Ratslinke, sie wurde aber von der bürgerlichen Mehrheit klar überstimmt. Die ständerätliche Beratung stand noch aus [66].
Die grosse Kammer befasste sich mit einer Motion Maire (sp, NE), welche ein Verbot von Telefonwerbung durch Krankenversicherer anstrebt, nachdem eine 2011 in Kraft getretene Vereinbarung von Santésuisse mit ebendiesem Ziel ihre Wirkung verfehlt zu haben schien. Die Werbung verursache hohe Kosten und verärgere die Versicherten, welche sich nicht adäquat dagegen wehren könnten. Der Bundesrat sprach sich gegen ein Verbot aus, insbesondere mit der Begründung, ein solches wäre sehr schwer umzusetzen. Gleichzeitig schlug er aber vor, im Entwurf zum Gesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (siehe oben) eine Bestimmung einzubauen, welche es ihm ermöglicht, die Entschädigung der Vermittler und die gesamten Werbeausgaben zu regeln. Mit knapper Mehrheit nahm der Nationalrat die Motion gegen den Widerstand wirtschaftsliberaler Stimmen an. Die Beratung in der kleinen Kammer stand noch aus [67].
Der Ständerat überwies in der Herbstsession ohne Debatte eine Motion Fridez (sp, JU), die der Nationalrat bereits im Vorjahr angenommen hatte. Damit sollen die Leistungen von Podologinnen und Podologen für Diabeteskranke in den Leistungskatalog gemäss KVG aufgenommen werden [68].
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In der Herbstsession befasste sich der Ständerat als Erstrat mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien, den der Bundesrat im Vorjahr vorgelegt hatte. Der Entwurf sieht vor, die in den Jahren 1996-2011 in den Kantonen zu viel oder zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien rund zur Hälfte auszugleichen, indem Aufschläge oder Abzüge auf den Prämien vorgenommen werden. Die Aufschläge sollen dabei maximal der Höhe der Rückerstattung aus der CO2-Lenkungsabgabe, also rund CHF 50 pro Jahr, entsprechen. Die Gelder aus der CO2-Abgabe, welche als Lenkungsabgabe staatsquotenneutral ausgestaltet ist, werden bereits heute über die Krankenkassenprämien der Bevölkerung zurückerstattet. Indem die Aufschläge maximal dem Betrag der Rückerstattung entsprechen, soll eine eigentliche zusätzliche Prämienbelastung vermieden werden. Die Massnahme soll auf sechs Jahre begrenzt werden. Zu Beginn des Berichtsjahres hatte die SGK-S beschlossen, nicht auf das Geschäft einzutreten, revidierte ihre Entscheidung dann aber angesichts starken Widerstands aus den Kantonen der Westschweiz, Zürich und dem Tessin – allesamt Kantone, die in der Vergangenheit zu viel bezahlt hatten. Der neue Entwurf der Kommission, der auf einem Vorschlag der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren aufbaut, sieht eine Umverteilung im Umfang von CHF 800 Mio. vor, die zu je einem Drittel vom Bund, den Versicherern und den Versicherten getragen werden soll, wobei letztere auf die Rückerstattung der CO2-Lenkungsabgabe verzichten müssten. Die gesamte Umverteilung soll innerhalb dreier Jahre abgewickelt werden. Zudem sah die Kommission vor, das Inkrafttreten des Gesetzes mit jenem zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (siehe oben) zu koppeln, da dieses ähnliche Fehlberechnungen in der Zukunft verhindern soll. Obwohl der Vorschlag von verschiedenen Seiten als ungerecht kritisiert wurde, herrschte Einigkeit über die Notwendigkeit von Massnahmen, und im Ständerat war Eintreten unbestritten. In der Detailberatung folgte der Rat einer Minderheit Schwaller (cvp, FR), die einen Ausgleich über 16 Jahre forderte, wie es der Bundesrat ursprünglich geplant hatte. Die Kommissionsmehrheit hatte einen Ausgleich über 12 Jahre, zurückgerechnet vom Datum des Inkrafttretens des neuen Aufsichtsgesetzes aus, vorgesehen. Dies hätte, so die Meinung der Ratsmehrheit, Anlass zu erneuten Diskussionen und Verzögerungen geben können. Die Behandlung im Nationalrat stand im Berichtsjahr noch aus [69].
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Unfallversicherung
Zu Beginn des Berichtsjahres gab die Suva bekannt, dass die Anzahl von ihr gesprochener neuer Invalidenrenten auch im Jahr 2012 weiter gesunken sei. Mit knapp 1 600 Fällen sei der tiefste Wert seit der Einführung des Unfallversicherungsgesetzes 1984 erreicht worden. Der Rückgang sei unter anderem auf die gute Auftragslage in einigen bedeutenden Branchen zurückzuführen, so die Suva [70].
In der Herbstsession nahm die grosse Kammer eine Motion Darbellay (cvp, VS) zur Schliessung einer Rechtslücke in der Unfallversicherung an. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat eine Anpassung des Unfallversicherungsgesetzes, damit Erwerbstätige in Zukunft auch dann ein Taggeld erhalten, wenn sie aufgrund der Spätfolgen eines in der Jugend erlittenen Unfalls arbeitsunfähig werden. Aktuell werden diese Fälle mit einer Krankheit gleichgestellt, womit keine obligatorische Versicherung für den Erwerbsausfall im ersten Monat aufkommt. Der Bundesrat sprach sich für eine Ablehnung der Motion aus, da ihre Annahme eine Kostensteigerung für alle Versicherten bedeuten würde, die Arbeitgeber die Lücke bereits heute durch eine freiwillige Taggeld-Kollektivversicherung schliessen könnten und die nachträgliche Feststellung eines Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Beschwerden schwierig sei. Der Motionär betonte, es handle sich um eine kleine Anzahl von Fällen mit entsprechend geringen Kosten für das System, jedoch mit schwerwiegenden Konsequenzen für die betroffenen Individuen. Eine knappe Mehrheit im Rat folgte dieser Argumentation. Die Behandlung im Ständerat stand im Berichtsjahr noch aus [71].
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Arbeitslosenversicherung
Im April publizierte Kennzahlen zeigten, dass 2012 bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Jahresdurchschnitt 125 594 Personen registriert waren, was einer Quote von 2,9% entspricht. Bei Gesamtaufwendungen von rund CHF 5,78 Mrd. und Einnahmen von rund 6,94 Mrd. resultierte ein Überschuss von CHF 1,16 Mrd., womit ein Darlehen von 1 Mrd. an den Bund zurückbezahlt werden konnte. Die Schulden der ALV belaufen sich damit noch auf CHF 5 Mrd. [72].
Der Bundesrat legte dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Arbeitslosenversicherungs- und Insolvenzentschädigungsgesetzes (AVIG) vor: Mittels einer Deplafonierung des Solidaritätsprozents, sprich einer Ausdehnung auf Einkommen über CHF 315 000, sollen die Schulden des ALV-Fonds von derzeit rund CHF 5 Mrd. rascher abgebaut werden. Eine entsprechende Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) war im Vorjahr überwiesen worden. In seiner Botschaft führte der Bundesrat aus, angesichts der überproportionalen Zunahme der hohen Lohnanteile in den vergangenen Jahren könnte eine Deplafonierung des Solidaritätsprozents zusätzliche Einnahmen für die ALV von aktuell rund CHF 100 Mio. pro Jahr generieren. In der Vernehmlassung hatte ein grosser Teil der Antwortenden – Linke, Grüne, CVP und Gewerkschaften sowie auch der Bauernverband – die Deplafonierung als Instrument für eine raschere Entschuldung der ALV gutgeheissen, denn die zeitlich befristete Mehrbelastung der Arbeitgeber und gutverdienenden Arbeitnehmenden sei vertretbar, gerechtfertigt und grössere wirtschaftliche Folgen würden nicht erwartet. Durch eine frühere Aufhebung des Solidaritätsprozents bei erfolgreicher Entschuldung würden zudem längerfristig die Einkommen des gehobenen Mittelstandes zwischen CHF 126 000 und 315 000 entlastet. Gegen die Vorlage sprachen sich SVP, FDP, die Economiesuisse und der Gewerbeverband aus. Bei der Debatte im Nationalrat folgten die Befürworter und die Kommissionsmehrheit weitgehend der in der Vernehmlassung geäusserten Argumentation. Die VOX-Analyse zur Abstimmung über die 4. Revision des AVIG 2010 habe zudem gezeigt, dass eine Mehrheit der Ja-Stimmenden die Plafonierung nicht gutheisse, welche auch tatsächlich schwer nachvollziehbar sei. Eine Minderheit Wandfluh (svp, BE) forderte Nichteintreten. Das erst seit zwei Jahren geltende Gesetz dürfe nun nicht bereits wieder geändert werden, die Änderung widerspreche zudem dem Volkswillen und dem Versicherungsprinzip in der ALV. Das Solidaritätsprozent sei eine zusätzliche Steuer auf hohe Einkommen, wobei Gutverdiener schon bei der AHV und der Einkommenssteuer Solidaritätsbeiträge leisteten. Dies verteuere die Arbeit und schwäche durch die hälftige Belastung der Arbeitgeber den Wirtschaftsstandort Schweiz. Schliesslich folgte nur die SVP-Fraktion der Minderheit, der Rat nahm die Vorlage mit 132 zu 48 Stimmen an. Die Debatte im Ständerat verlief kurz und ohne Gegenanträge, die Vorlage wurde mit 26 zu 5 Stimmen angenommen. Die Einführung der Änderung wurde auf den 1. Januar 2014 festgelegt [73].
Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat seiner WAK zum Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) durch die Kantone. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, die kantonalen Effizienzunterschiede beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung zu analysieren [74].
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Weiterführende Literatur
Assi, Jenny, Travail flexible et couverture retraite: quelle retraite pour les free pension workers?, Fribourg 2013.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Hrsg.), Geschichte der sozialen Sicherheit = Histoire de la sécurité sociale = Storia della previdenzia sociale, Bern 2013.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Hrsg.), Ausgabe 1/2013 der Zeitschrift Soziale Sicherheit CHSS: „Soziale Sicherheit – gestern und morgen“, Bern 2013.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Hrsg.), Ausgabe 2/2013 der Zeitschrift Soziale Sicherheit CHSS: „Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs“, Bern 2013.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Hrsg.), Ausgabe 5/2013 der Zeitschrift Soziale Sicherheit CHSS: „Reform Altersvorsorge 2020“, Bern 2013.
Clasen, Jochen / Clegg, Daniel, „Regulating the risk of unemployment: National adaptations to post-industrial labour markets in Europe” in Internationale Revue für Soziale Sicherheit 66/2013, S. 133-137.
Cosandey, Jérôme / Bischofberger, Alois, Une cure de jouvence pour la prévoyance vieillesse: propositions de réforme du deuxième pilier, Genève 2013
Eling, Martin, Generationensolidarität in der Krankenversicherung: die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenversicherung in der Schweiz, St. Gallen 2013.
Kieser, Ueli, Alterssicherung von invaliden Personen: Überlegungen zum Zusammenfallen von Risiken im Sozialversicherungsrecht, Zürich 2013.
Pfiffner Rauber, Brigitte, Krankenversicherung, Bern 2013.
Sax, Anna, Einheitskasse - warum nicht? Krankenversicherungsmarkt oder öffentliche Krankenkasse: eine Wirkungsanalyse, Bern 2013.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Direktion für Arbeit (Hrsg.), Arbeitsmarktliche Massnahmen: ein erster Schritt zur Wiedereingliederung, Bern 2013.
Stauffer, Hans-Ulrich, Berufliche Vorsorge, Zürich 2013.
The Geneva Association, International Association for the Study of Insurance Economics, The four pillars: the next 25 years, Geneva 2013.
The Geneva Association, International Association for the Study of Insurance Economics, Insurance prospects 2012 and beyond, Geneva 2013.
Ueberschlag, Jakob / Beeler, Alex, Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie Ergänzungsleistungen, Bern 2013.
Usinger-Egger, Patricia, Unfallversicherung unter Berücksichtigung der Militärversicherung und der Erwerbsersatzordnung, Bern 2013.
Widmer, Dieter, Die Sozialversicherung in der Schweiz, Zürich 2013.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Hrsg.), Ausgabe 9/2013 der Zeitschrift Die Volkswirtschaft: „Wie sieht die Altersvorsorge 2020 aus?“, Bern 2013.
Zweifel, Peter, „Die Arbeitsteilung zwischen privater und sozialer Krankenversicherung aus ökonomischer Sicht“ in Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 102/2013, S. 311-324.
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[1] Mo. 12.3753: AB SR, 2013, S. 782; vgl. SPJ 2012, S. 299.
[2] BBI, 2012, S. 4175 f.; Presse vom 4.10.13; vgl. SPJ 2012, S. 299.
[3] Bericht des Bundesrates vom November 2013 in Erfüllung der Postulate 12.3244 (vgl. SPJ 2012, S. 299), 08.3934 und 05.3781.
[4] NZZ, 9.2.13; AZ, 26.3.13.
[5] Po. 12.4223: AB NR, 2013, S. 511.
[6] Pa. Iv. 13.400: Medienmitteilung SGK-N vom 24.5.13.
[7] Mo. 12.3553: AB NR, 2013, 1355 f.
[8] Mo. 12.3046: AB SR, 2013, S. 684 f.; vgl. SPJ 2012, S. 300.
[9] Mo. 11.4115: AB NR, 2013, S. 1329.
[10] BBl, 2013, S. 1845 ff.; AZ, 8.1.13; NZZ, 7.2.13; NZZ und Lib. 18.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 300; zur Erbschaftssteuer-Volksinitiative siehe oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern).
[11] AB NR, 2013, S. 1998.
[12] AB NR, 2013, S. 1182; AB SR, 2013, S. 1161.
[13] www.edi.admin.ch; Presse vom 22.6.13.
[14] www.edi.admin.ch.
[15] www.edi.admin.ch; AZ, 17.6.13; Presse vom 22.6.13; BaZ, 23.10.13; NZZ, 1.11.13.
[16] www.edi.admin.ch; Medienmitteilung BSV vom 20.11.13; Presse vom 22.6.13; BaZ, 23.10.13; NZZ, 1.11.13; Presse vom 21.11.13; vgl. SPJ 2012, S. 300.
[17] AZ, 26.3.13; NZZ, 18.5.13.
[18] Mo. 13.3720: AB SR, 2013, S. 1154.
[19] Mo. 11.4012: AB NR, 2013, S. 1325 f.
[20] BRG 11.030: AB SR, 2013, S. 112 ff., 476 ff., 599 ff.; AB NR, 2013, S. 728 ff., 971 ff., 1096 ff.; NZZ, 5.6.13; BZ, 12.6.13; vgl. SPJ 2012, S. 301 ff.
[21] Mo. 13.3990: AB SR, 2013, S. 1155 ff.
[22] Bericht des Bundesrats in Erfüllung der Postulate 12.3602, 12.3673 und 12.3677; vgl. SPJ 2012, S. 303.
[23] APZ, 3.1.13; NZZ, 8.3.13; TA, 8.5.13; AZ, BZ und TA, 16.5.13; LZ, 28.12.13.
[24] NZZ, 22.1. und 29.5.13; vgl. auch Mo. 13.3017; zur Minder-Initiative siehe Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht).
[25] Mo. 12.3974: AB NR, 2013, S. 434; AB SR, 2013, S. 788.
[26] Po. 12.3981: AB NR, 2013, S. 434.
[27] Po. 12.4132: AB NR, 2013, S. 511.
[28] NZZ, 4.5. und 6.9.13; LZ, 16.5.13; Blick, 6.7.13.
[29] Po. 13.3548: AB NR, 2013, S. 1746.
[30] TA, 30.8.13; BaZ und SGT, 4.9.13; BZ, 31.10.13.
[31] Mo. 11.3778 und 11.3779: AB NR, 2013, S. 1315 f.; TA, 12.9.13.
[32] Mo. 12.3601: AB NR, 2013, S. 1359.
[33] Mo. 13.3656: AB SR, 2013, S. 785 ff.
[34] Po. 13.3518: AB SR, 2013, S. 811 f.; NZZ, 20.9.13.
[35] Mo. 13.3894: AB SR, 2013, S. 985 ff.; TA, 23.10.13.
[36] Po. 13.3834: AB SR, 2013, S. 1160.
[37] Mo. 11.3983: AB NR, 2013, S. 1323 f.; Pa. Iv. 96.412: vgl. SPJ 1997, S. 268 f.; SPJ 1998, S. 264.
[38] Mo. 12.3229: AB NR, 2013, S. 1342 f.
[39] BAG, Kreisschreiben Nr. 5.3 vom 1.6.13; NZZ, 11.1.13; SO, 7.4.13; TA, 6.7.13; SGT, 27.9.13.
[40] SGT, 18.4.13; SoZ, 18.8.13; SO, 29.9.13; AZ, 8.11.13.
[41] Mo. 12.4123, 12.4157, 12.4164, 12.4207 und 12.4277: AB SR, 2013, S. 218 ff. , 427 f.; AB NR, 2013, S. 435 ff.976 f.; Presse vom 28.2.13; AZ, 19.3.13; AZ und BZ, 21.3.13; AZ, 21.9.13; NZZ, 10.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 65 f.; siehe auch Teil I, 1c (Volksrechte).
[42] BRG 13.079: BBl, 2013, S. 7929 ff.; AB SR, 2013, S. 1080 ff.; vgl. SPJ 2012, S. 305; Po. 11.3276: vgl. SPJ 2011, S. 312; www.edi.admin.ch.
[43] BRG 12.027: BBl, 2012, S. 1941 ff.; AB SR, 2013, S. 201 ff.; AB NR, 2013, S. 1998 ff., 2031 ff.; NZZ, 18.3. und 19.3.13; vgl. SPJ 2012, S. 304.
[44] Mo. 12.3609: AB SR, 2013, S. 225; vgl. SPJ 2012, S. 305.
[45] Mo. 12.3839: AB NR, 2013, S. 507; SOZ, 26.5.13; NZZ und TA, 14.8.13; vgl. SPJ 2012, S. 306.
[46] Mo. 12.3816: AB NR, 2013, S. 508.
[47] Po. 12.4099: AB SR, 2013, S. 225 f.; Po. 12.4051: AB NR, 2013, S. 510.
[48] Mo. 12.3815: AB NR, 2012, S. 2250; AB NR, 2013, S. 507; AB SR, 2013, S. 667 ff.
[49] NZZ, 5.4.2013.
[50] BRG 12.052: AB NR, 2013, S. 653 ff., 1772; AB SR, 2013, S. 661 ff., 933; vgl. SPJ 2012, S. 304.
[51] Mo. 13.3222: AB NR, 2013, S. 1184.
[52] Mo. 13.3371: AB SR, 2013, S. 425 f.; AB NR, 2013, S. 1350 f.
[53] Po. 12.4053: AB NR, 2013, S. 511, 1180.
[54] Mo. 11.3888: AB NR, 2013, S. 1319 f.
[55] BRG 13.080: BBl, 2013, S. 7975 ff.; TA, 21.9.13.
[56] Po. 13.3250: AB NR, 2013, S. 1744.
[57] Po. 11.4018: AB NR, 2013, S. 1326; TG, 7.3.13.
[58] Pa. Iv. 11.473 und 12.446: BBl, 2013, S. 7801 ff.; AB NR, 2013, S. 1987 ff.
[59] Mo. 12.3600: AB SR, 2013, S. 1094 f.; vgl. SPJ 2012, S. 306.
[60] BRG 12.092: AB NR, 2013, S. 65 ff.; NZZ, 1.2.13.
[61] BRG 12.092: AB NR, 2013, S. 65 ff.
[62] AB SR, 2013, S. 128 ff., 416 ff.; NZZ, 13.3. und 14.3.13.
[63] BRG 12.092: AB NR, 2013, S. 963 ff., 1048 f.,1214; AB SR, 2013, S. 559 ff., 602, 650; NZZ 4.7.13.
[64] Pa. Iv. 11.494: AB SR, 2013, S. 200 f., 646; AB NR, 2013, S. 740 ff.,1209; vgl. SPJ 2012, S. 308.
[65] Mo. 12.4224 : AB NR, 2013, S. 509; AB SR, 2013, S. 667.
[66] Mo. 12.3246: AB NR, 2013, S. 1345.
[67] Mo. 11.4117: AB NR, 2013, S. 1330.
[68] Mo. 12.3111: AB SR, 2013, S. 666 ff.; vgl. SPJ 2012, S. 308 f.
[69] BRG 12.026: BBl, 2012, S. 1923 ff.; AB SR, 2013, S. 770 ff.; NZZ, 4.5.13; vgl. SPJ 2012, S. 309.
[70] NZZ, 21.3.13.
[71] Mo. 11.3811: AB NR, 2013, S. 1316 f.
[72] NZZ, 10.4.13 (vgl. Teil I, 7a).
[73] BRG 13.027: BBl, 2013, S. 1915 ff.; AB NR, 2013, S. 866 ff., 1215; AB SR, 2013, S. 561 ff., 652; NZZ, 1.2.13; Mo. 11.3755: vgl. SPJ 2012, S. 309.
[74] Po. 13.3361: AB NR, 2013, S. 872.
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