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Sozialpolitik
Sozialversicherungen
Verschiedene Akteure forderten die Einführung einer obligatorischen Alterspflegeversicherung. - Die Strategie Altersvorsorge 2020 stiess in der Vernehmlassung auf viel Kritik, wird aber dennoch nahezu unverändert ins Parlament gelangen. - Die Räte nahmen das neue Aufsichtsgesetz über die soziale Krankenversicherung nach ausführlicher Differenzbereinigung an. - Die Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse" wurde an der Urne deutlich abgelehnt.
Allgemeine Fragen
Im Zuge der starken medialen und politischen Präsenz einerseits des Krankenversicherungs- und andererseits des Altersvorsorgesystems, und weil Ende Dezember die dreijährige Einführungsphase der neuen Pflegefinanzierung auslief, wurde im Jahr 2014 eine bereits früher geäusserte Forderung erneut breit diskutiert: Jene nach einer obligatorischen Alterspflegeversicherung. Einen konkreten Anlass dazu bieten die demographische Alterung und die Entwicklungen in der Medizin, welche die Kosten der Alterspflege stark ansteigen lassen: Manche Experten rechnen mit einer Verdoppelung der aktuellen Kosten bis ins Jahr 2030. Eine durchschnittliche Person in der Schweiz wird heute im Alter von 81 Jahren pflegebedürftig und muss dann für rund 950 Tage gepflegt werden, wobei sich die Kosten in einem Pflegeheim im Schnitt auf CHF 7 500 monatlich belaufen. Unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen müssen die Bewohnerinnen und Bewohner einen maximalen Anteil der Pflegekosten von CHF 26,60 täglich übernehmen, für den Rest kommen die Krankenversicherung und die öffentliche Hand auf. Die Kosten für Hotellerie und Betreuung gehen dagegen vollständig zulasten der Patientinnen und Patienten. Diese Kosten übersteigen die Möglichkeiten vieler Rentnerinnen und Rentner, welche in Folge auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV angewiesen sind. Aktuell trifft dies auf 53% der Personen in Alters- und Pflegeheimen zu. Die Kosten für EL haben sich seit dem Jahr 2000 fast verdoppelt und betragen gegenwärtig rund CHF 4,5 Mrd. jährlich, was in der Grössenordnung der Ausgaben für die Landesverteidigung liegt (siehe auch unten). Zudem werden Kantone und Gemeinden, welche sich an den Kosten ihrer Pflegeplätze beteiligen, stark belastet. Vor diesem Hintergrund wurden Forderungen nach verschiedenen Massnahmen geäussert, um die bestehenden Sozialwerke und die Steuerzahlenden zu entlasten sowie die Finanzierung der Alterspflege auf eine nachhaltige Basis zu stellen. Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen schlug zwei Modelle für die Abdeckung dieses Risikos vor: Entweder könnten ab einem Alter von 40 oder 45 Jahren zusätzliche Beiträge an die Krankenversicherung entrichtet werden - hier sei mit individuellen Zusatzkosten von rund CHF 30 monatlich zu rechnen - oder es solle eine neue, durch Lohnabzüge finanzierte Pflegeversicherung eingerichtet werden. Auch der Direktor der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sprach sich für eine obligatorische Pflegeversicherung aus. Im Juli veröffentlichte die liberale Denkfabrik "Avenir Suisse" ein Buch, in dem sie unter anderem eine Versicherung nach dem Kapitaldeckungsprinzip vorschlug, in die alle älteren Bürgerinnen und Bürger einzahlen würden. Diese Versicherung sollte organisatorisch bei der Krankenversicherung angesiedelt werden. Ausgehend von einem Beitragsbeginn mit 55 Jahren und einer Beitragsdauer von 26 Jahren würde eine monatliche Prämie von rund CHF 300 resultieren - ein hoher Betrag, der jedoch zum Teil durch Einsparungen bei Krankenversicherungsprämien und Steuern kompensiert werden könnte. Ergänzt würde das Vorsorgekapital durch Zinserträge. Nicht aufgebrauchtes Kapital sollte nach dem Ableben vererbt werden können, um einen Anreiz für einen haushälterischen Umgang mit den Geldern zu schaffen, höhere Kosten sollten dagegen durch eine klassische Versicherung mit Risikoprämien gedeckt werden. Sämtliche geäusserten Ideen stiessen auf ein gemischtes Echo und erhielten eher pessimistische Prognosen betreffend ihrer politischen Durchsetzbarkeit. Während bürgerliche Kreise sich gegen die Schaffung eines neuen, eigenen Sozialwerkes stellen dürften, befürchteten andere eine Schwächung der Solidarität durch verstärkte Belastung der älteren Generation. Das Gesundheitssystem basiere auf der Kostenbeteiligung aller Versicherten. Auch wurde betont, die Finanzierung der Pflege über Steuern sei erwünscht, da sie höhere Einkommen stärker belaste als tiefere. Manche Sachverständige erwarten zudem mittelfristig eine Entspannung der Lage, da der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern, welche Leistungen aus der seit 1985 obligatorischen beruflichen Vorsorge beziehen, zunimmt  [1] .
Im August 2014 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative "für ein bedingungsloses Grundeinkommen", die im Vorjahr zustande gekommen war. Hinter dem Anliegen steht ein parteipolitisch und konfessionell neutrales Initiativkomitee aus der Deutschschweiz, welches von Kulturschaffenden ideell unterstützt wird. Der Bundesrat empfahl die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Bei einer Annahme wären einschneidende Folgen für die Wirtschaftsordnung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit zu erwarten, so die Stellungnahme. Die Wirtschaftsordnung werde durch die zu erwartende Abnahme der Beschäftigung aufgrund verminderter Erwerbsanreize insbesondere für Wenigverdienende und Teilzeitarbeitende, die verminderte Wertschöpfung und das damit verbundene gebremste Wachstum beeinträchtigt. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und soziale Sicherheit würden gefährdet, weil das Prinzip, wonach nur jene Personen Sozialleistungen erhalten, welche diese auch benötigen, aufgebrochen würde. Für die Gewährleistung des Grundeinkommens wäre ein Umverteilungsvolumen von über CHF 200 Mrd. vonnöten, wovon rund 150 Mrd. neu über Steuern zu beschaffen wären. Nicht zuletzt würde das System der sozialen Sicherheit durch das Grundeinkommen - entgegen der Aussage der Initianten - nicht vereinfacht, da eine Abklärung der über den Betrag des Grundeinkommens hinausgehenden Bedürfnisse nach wie vor vonnöten wäre. Damit würde ein grosser Teil der bestehenden Verwaltungskosten auch weiterhin anfallen  [2] .
Im November 2014 beschloss der Bundesrat, die Obergrenze für den versicherten Lohn in der obligatorischen Unfallversicherung per Anfang 2016 anzuheben. Der Höchstbetrag ist massgebend für die Berechnung von Prämien und Leistungen der Unfallversicherung. Ausserdem dient er zur Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der Taggelder der Invalidenversicherung (IV). Gegenwärtig liegt die Obergrenze bei einem Jahreslohn von CHF 126 000, ab 2016 soll sie bei CHF 148 200 liegen. Die Änderung war aufgrund der Lohnsteigerung in den letzten Jahren nötig geworden, damit erneut, wie gesetzlich vorgeschrieben, mindestens 92% der Versicherten zu ihrem vollen Lohn versichert sind. Der Gewerbeverband kritisierte die Erhöhung und forderte eine Entkoppelung der IV und ALV von der Unfallversicherung: Bei ersteren komme es durch die Anhebung der Lohnobergrenze zu Mehreinnahmen und Mehrausgaben, was einem versteckten Sozialausbau entspreche. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wehrte sich gegen eine Entkoppelung und betonte, alle drei Sozialwerke müssten für eine gute Abdeckung bei einem "überwiegenden Teil" der Erwerbstätigen sorgen, was auch Personen mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 126 000 umfasse  [3] .
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Das Jahresergebnis 2013 der AHV fiel schlechter aus als noch jenes des Vorjahres. Während das Umlageergebnis (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Berücksichtigung der Kapitalgewinne) 2012 CHF 261 Mio. betragen hatte, schmolz es 2013 auf noch lediglich CHF 14 Mio. zusammen. Die fixen Einnahmen der AHV deckten ihre Ausgaben also nur noch knapp; im Vergleich zum Vorjahr waren die Ausgaben erneut um 3% gewachsen, während die Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand nur um 0,1% angewachsen waren. Laut Abschätzung von Fachpersonen wird das Umlageergebnis der AHV im Jahr 2015 zum ersten Mal negativ sein. Die Kapitalrendite des AHV-Fonds betrug 2013 2,8%, womit insgesamt ein Plus von CHF 908 Mio. als Betriebsergebnis resultierte. Per Ende 2013 enthielt der AHV-Fonds CHF 43,08 Mrd.  [4] .
Die Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB wurde im Januar 2014 mit gut 111 000 gültigen Unterschriften für formell zustande gekommen erklärt. Nebst den grossen Kantonen Zürich und Bern waren auch in der Waadt und im Tessin je rund 10 000 Unterschriften zusammengekommen. Im Mai beschloss der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Es gebe keinen finanziellen Spielraum in der AHV, so die Begründung. Mit der Strategie Altersvorsorge 2020 (siehe unten) wolle man dagegen langfristige Stabilität gewährleisten  [5] .
Der Nationalrat behandelte in der Frühjahrssession eine Motion der BDP-Fraktion zur automatischen Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung. Sowohl das gesetzliche Rentenalter als auch der effektive Renteneintritt sollten fortan automatisch an die Entwicklung der Lebenserwartung geknüpft sein, wobei eine gewisse individuelle und berufsspezifische Flexibilität erhalten bleiben soll, so die Forderung. Damit würde die höchst politisch und emotional geführte Diskussion durch eine klare und rationale Logik ersetzt. Der Bundesrat beantragte mit Verweis auf die in der Strategie Altersvorsorge 2020 (siehe unten) festgehaltenen Massnahmen zur Erhöhung des gesetzlichen und effektiven Rentenalters, die Motion abzulehnen. Eine Angleichung der beiden Werte sei zudem kaum möglich und laufe den Flexibilisierungsabsichten in der AHV zuwider. Auch sei eine blosse Berücksichtigung demographischer Parameter zur Festsetzung des Rentenalters ungenügend. Eine bürgerliche Mehrheit im Nationalrat - unter Einschluss der GLP, aber nur einer Minderheit der CVP - widersprach dieser Ansicht und nahm die Motion mit 97 zu 73 Stimmen bei 8 Enthaltungen an  [6] .
Die Räte behandelten 2014 die Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)", die im Vorjahr zustande gekommen war. Erstrat war der Ständerat. Nachdem er den Entwurf zuerst an die Kommission zurückgewiesen hatte, um die Frage nach der Gültigkeit der Initiative - problematisch ist die vorgesehene rückwirkende Einführung der Steuer - und nach der Einheit der Materie zu klären, folgte die kleine Kammer in der Herbstsession schliesslich dem Bundesrat und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Bezüglich der AHV hatte der Bundesrat in seiner Botschaft betont, Zusatzeinnahmen seien grundsätzlich sehr willkommen, angesichts der Nachteile der Initiative wolle man die Finanzierung jedoch im Rahmen der Strategie Altersvorsorge 2020 (siehe unten) mit anderen Mitteln sicherstellen. Im Ratsplenum erläuterten die Befürworter der Initiative, man erwarte durch die Steuer Einnahmen von rund CHF 3 Mrd. jährlich, wovon zwei Drittel der AHV zugutekommen würden. Dieses Geld werde dringend benötigt, sei doch ab dem Jahr 2020 oder spätestens 2025 mit einer Unterdeckung zu rechnen. Dank den Zusatzeinnahmen könnte die im Rahmen der Strategie Altersvorsorge 2020 geplante Mehrwertsteuererhöhung auf einen Prozentpunkt statt zwei beschränkt und die AHV-Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden könnten gesenkt statt erhöht werden, was die Wirtschaft ankurble. Eine Verwendung von Erbschaftssteuereinnahmen für die AHV sei zudem vernünftig, da sich heute viele Erben und Erbinnen zum Zeitpunkt der Erbschaft selbst bereits im Rentenalter befänden. Die Gegnerschaft ging mehrheitlich nicht auf die AHV-Thematik ein, jedoch wurde der Einwand geäussert, durch die zusätzliche Finanzierung würde das strukturelle Problem der AHV, die demographische Veränderung, nicht gelöst. Es werde also kein Beitrag zu einer nachhaltigen Reform geleistet, vielmehr beabsichtige das Initiativkomitee einen weiteren Ausbau der ersten Säule. In der Wintersession schloss sich der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates an, womit die Initiative dem Volk zur Ablehnung empfohlen wird. Für eine ausführliche Betrachtung der Parlamentsdebatte und insbesondere der - im Zentrum stehenden - steuerlichen Aspekte, vgl. oben, Teil I, 5 (direkte Steuern)  [7] .
Die kleine Kammer nahm in der Sommersession 2014 eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) zur AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen ohne Diskussion an. Die grosse Kammer hatte dem Geschäft, welches die Wohlfahrtsfonds entlasten will, bereits im Vorjahr zugestimmt  [8] .
Die Räte behandelten eine Motion Schneider-Schneiter zur Befreiung von Babysitting und Hausdienstarbeit von AHV-Beiträgen. Bei kleinen Dienstleistungen unter Verwandten und Nachbarn, wie gelegentlichem Babysitting oder kleinen Gartenarbeiten, die mit geringen Geldbeträgen oder Naturalien entschädigt werden, sei den Beteiligten oft nicht klar, dass ein Arbeitsverhältnis vorliege und damit AHV abgerechnet werden müsse; sie befänden sich somit unwissentlich in der Illegalität. Zwar liege gerade bei Hausdienstarbeiten unbestreitbar eine Missbrauchsgefahr vor, so die Motionärin. Jedoch führe auch das Festhalten an einer Rechtsnorm, welche den Betroffenen unverständlich erscheine und konkret nicht durchsetzbar sei, zu einem geminderten Respekt vor dieser Norm und damit zu Missbrauchsgefahr. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, stellte jedoch bereits in Aussicht, die Befreiung auf Arbeitnehmende unter 25 Jahren und einen Jahresverdienst von maximal CHF 750 beschränken zu wollen. Der Nationalrat nahm den Vorstoss in der Sommersession stillschweigend an. Im Gegensatz dazu entfaltete sich im Ständerat in der Herbstsession eine Debatte, angestossen durch die SGK-SR, welche gegen eine Minderheit Seydoux (cvp, JU) die Ablehnung der Motion beantragte. Die Mehrheitssprecherin äusserte den Verdacht, die Motion sei nicht aufgrund eines Bündels negativer Erfahrungen mit den betreffenden Bestimmungen, sondern vielmehr aufgrund eines Einzelfalles - gemeint war jener von Nationalrat Hans Fehr (svp, ZH) (siehe unten, Teil III, a (Parteien)) - lanciert worden. Die Notwendigkeit einer neuen Regelung sei nicht gegeben und bei Hausangestellten mit vielen Arbeitgebenden, welche je nur Löhne von einigen hundert Franken jährlich bezahlten, sei die Gefahr von Missbrauch und folglich von Beitragslücken gross. Eine entsprechende Regelung würde zudem eine Ausnahme zur Ausnahme bilden - Jahreslöhne unter CHF 2 300 pro Arbeitgeber sind nicht AHV-pflichtig, ausser die Tätigkeit wird in einem Privathaushalt ausgeführt - und damit das System weiter verkomplizieren. Die Minderheitssprecherin hielt dagegen, negative Erfahrungen lägen nur darum nicht vor, weil die Regel allgemein unbekannt sei. Auch der Bundesrat spreche von einer Disproportionalität zwischen dem Aufwand für die AHV-Abrechnung und den tatsächlichen Beiträgen, und die von ihm vorgeschlagene Lösung sei nicht übertrieben kompliziert, bringe jedoch Rechtssicherheit für die Privathaushalte. Ein Ordnungsantrag Niederberger (cvp, NW), der die Motion aufgrund der Nichtübereinstimmung des Motionstexts mit der vorgeschlagenen Umsetzung des Bundesrates zur Prüfung an die Kommission zurückweisen wollte, wurde deutlich abgelehnt. Der Rat überwies die Motion mit 22 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen  [9] .
Eine Motion Feller (fdp, VD) bezweckt die Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Dass der Ausgleichsfonds als Verwalter bedeutender öffentlicher Vermögenswerte im Gegensatz z.B. zur Bundesverwaltung und den ETH nicht diesem Gesetz unterstellt ist, sei unverständlich. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, der Nationalrat folgte dem Antrag in der Herbstsession stillschweigend  [10] .
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Altersvorsorge 2020
Die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020 dauerte bis Ende März 2014. Am Vernehmlassungsverfahren beteiligten sich alle Kantone, alle grösseren Parteien, die eingeladenen Spitzenverbände der Wirtschaft und diverse Organisationen von Versicherten und Versicherern. Insgesamt gingen 168 Stellungnahmen ein. Ein Grossteil äusserte sich unter anderem zur Revision als Ganzes, wovon rund drei Viertel deren grundsätzliche Stossrichtung - eine gemeinsame Betrachtung der 1. und 2. Säule - begrüssen. Dazu gehören die bürgerlichen Mitteparteien mit Ausnahme der FDP und eine Mehrheit der Kantone, wobei einige jedoch starke Kostenfolgen befürchten. Der Freisinn beurteilt die Reform äusserst kritisch: Umfangreichen Mehreinnahmen stünden nur geringe Einsparungen gegenüber. Damit sei die Reform chancenlos. Ein ausgewogener Kompromiss hätte dagegen Erfolgschancen. Die SVP lehnt die Stossrichtung der Reform aus ähnlichen Überlegungen dagegen grundsätzlich ab und schlägt eine Aufteilung in drei Pakete vor. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und Gewerbeverband kritisierten das Paket als überladen und zu stark auf Mehreinnahmen fokussierend; erstere forderten eine Erhöhung des Rentenalters, um die Rentenhöhe erhalten zu können. SP und Grüne sowie der Gewerkschaftsbund plädierten für eine Stärkung bzw. Erhaltung der 1. Säule; die Interessen der Versicherten müssten im Mittelpunkt stehen. Der Gewerkschaftsbund lehnt zudem eine Staffelung der Reform explizit ab, ebenso jegliche Erhöhungen des Rentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule. Weiter bemängelten linke Parteien, Gewerkschaften und Frauenorganisationen, die Einsparungen fielen einseitig zulasten der Frauen aus. Die im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Standpunkte entsprachen weitgehend den bereits zuvor öffentlich bezogenen Positionen. Die stark divergierenden Forderungen der verschiedenen Akteure führten rasch zur Befürchtung, die Reform werde im Parlament scheitern und damit weitere kostbare Zeit für eine Neuaufgleisung der Altersvorsorge ungenutzt verstreichen. Im Juni entschied der Bundesrat, das Reformpaket voranzutreiben und noch im Jahr 2014 eine Botschaft auszuformulieren. Dabei sollten einige kleinere Korrekturen zum Vernehmlassungsentwurf vorgenommen werden: Die Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der AHV soll auf maximal 1,5 anstelle von 2 Prozentpunkten beschränkt werden, die bereits seit 1999 erhobenen MWSt.-Anteile für die AHV sollen an diese zweckgebunden und der Bundesbeitrag im Gegenzug entsprechend gesenkt werden, und der Koordinationsabzug im obligatorischen Teil der 2. Säule soll abgeschafft werden. Der Bundesrat gab jedoch an, er wolle sich in der Botschaft in weiten Teilen an den Vorentwurf halten, was umgehend auf Kritik stiess. So soll insbesondere an der Behandlung der Reformen der 1. und 2. Säule in einem einzigen Paket festgehalten werden, ebenso an der Abschaffung von Witwenrenten für Frauen ohne minderjährige Kinder. In der Folge war in der Presse zunehmend von einer drohenden Rückweisung der Vorlage durch das Parlament an den Bundesrat die Rede, damit dieser sie in einzelne, kleinere Pakete aufteilen würde. Mitte November wurde bekannt, dass der Entwurf zuerst in den Ständerat kommen würde, was Innenminister Bersets Wunsch entsprechen dürfte. Während die rückweisungswilligen Parteien SVP, FDP und BDP im Nationalrat mehrheitsfähig sind, dürfte im Ständerat die in dieser Sache kompromissbereitere CVP eine Schlüsselrolle spielen. Zudem äusserten sich verschiedene Ständeratsmitglieder der Mitteparteien skeptisch gegenüber einer diskussionslosen Rückweisung, welche zu unnötigen Verzögerungen führen würde. Nichtsdestotrotz erklärten diverse Medien die Reformvorlage bereits für gescheitert, sprachen sich doch auch die bürgerlichen Sozialpolitikerinnen und -politiker im Ständerat für eine Auftrennung der Reform in ihre Bestandteile aus, wobei sie diese jedoch selbst vornehmen und nicht dem Bundesrat überlassen wollten. Einer ebenfalls Mitte November publizierten repräsentativen Umfrage zufolge, welche GfS Bern im Auftrag von Pro Senectute duchgeführt hatte, würden sich 62% der Stimmberechtigten (Stichzeitpunkt Ende September bzw. Anfang Oktober 2014) deutlich oder eher für die Rentenreform aussprechen und nur 28% klar oder eher dagegen  [11] .
Der Ständerat überwies in der Herbstsession ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE) zur Prüfung der Auswirkungen des Mischindex auf die AHV-Renten. Der Mischindex sei nun seit 35 Jahren in Kraft, so die Postulantin, und bei der Diskussion der Rentenhöhen im Zuge der Reform der Altersvorsorge sei es wichtig, seine Auswirkungen während dieser Zeit zu kennen  [12] .
Der Ständerat beriet in der Wintersession eine Motion Niederberger (cvp, NW) zur Abschaffung unnötiger Administrativarbeiten für die AHV. Ziel der Motion ist es, die Unternehmen von bürokratischem Aufwand, der durch die Abrechnung der AHV entsteht, zu entlasten. Dazu sollen der AHV-Ausweis und die Pflicht zur unterjährigen Meldung neuer Arbeitnehmender an die Ausgleichskasse abgeschafft werden. Die Forderung geht zurück auf den bundesrätlichen Bericht zu zwei Postulaten aus dem Jahr 2010, in dem die genannten Massnahmen als Teil eines Massnahmenkatalogs zur Entlastung der Unternehmen im Bereich der AHV aufgelistet werden. Im Sommer 2014 hatte sich der Bundesrat entschieden, die bereits beschlossenen Streichungen nicht vorzunehmen, insbesondere aus Gründen der Schwarzarbeitsbekämpfung und der Regelung der Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern. An diesem Entscheid sollte nun festgehalten werden. Der Rat folgte dem nicht und nahm die Motion mit 26 zu 13 Stimmen ohne Debatte an  [13] .
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Invalidenversicherung (IV)
Wie bereits in den letzten Jahren gestaltete sich auch das Jahresergebnis 2013 der IV durchzogen. Das Umlageergebnis (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Berücksichtigung der Kapitalgewinne) konnte zwar von CHF 394 Mio. im Jahr 2012 auf CHF 509 Mio. im Jahr 2013 gesteigert werden, ohne die befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer und die Übernahme der Schuldzinsen für die Schulden des IV-Fonds beim AHV-Fonds durch den Bund hätten aber erneut rote Zahlen resultiert. Beide Massnahmen, die zusammen im Jahr 2013 knapp CHF 1,3 Mrd. ausmachten, werden voraussichtlich Ende 2017 auslaufen. Die Schulden bei der AHV konnten 2013 um 4% reduziert werden und betragen aktuell noch knapp CHF 13,8 Mrd. Der IV-Ausgleichsfonds enthielt per Ende 2013 unverändert CHF 5 Mrd. Rund 230 000 Personen bezogen im Jahr 2013 eine Rente der Invalidenversicherung, wovon die mit Abstand grösste Gruppe, 102 000 Personen umfassend, aufgrund psychischer Erkrankungen rentenberechtigt war  [14] .
2013 hatte der Nationalrat eine Motion Büchler (cvp, SG) angenommen, welche für teilinvalide Landwirte IV-Renten in einer ausreichenden Höhe forderte, um den Landwirtschaftsbetrieb weiterführen zu können. In der Frühlingssession 2014 lehnte der Ständerat das Anliegen jedoch ohne Debatte ab  [15] .
Die Räte befassten sich mit einer Motion Kuprecht (svp, SZ) zur Vermeidung unnötiger IV-Renten. Der Vorstoss wollte dem Bundesrat den Auftrag erteilen, das IV-Gesetz so anzupassen, dass sämtliche Leistungserbringende bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit ihrer Patientinnen und Patienten eine Meldepflicht an die IV-Stelle hätten. So könnten durch eine verbesserte Zusammenarbeit Arbeitsplatzerhalt oder Arbeitsplatzgewinnung rascher thematisiert und manche Neuberentungen verhindert werden, lautete die Begründung. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus, da im Zuge der 5. IV-Revision bereits die Meldepflicht für Ärztinnen und Chiropraktoren eingeführt worden sei; eine Ausdehnung auf alle Leistungserbringende sei nicht zweckmässig. Der Ständerat nahm die Motion jedoch in der Frühlingssession 2014 mit 21 zu 18 Stimmen an. Die Debatte im Nationalrat fand in der Herbstsession statt. Die SGK-NR setzte dem Vorstoss eine eigene Kommissionsmotion (siehe unten) entgegen und beantragte die Ablehnung der Motion Kuprecht, eine Minderheit Bortoluzzi (svp, ZH) sprach sich für die Annahme aus. Der Rat folgte der Mehrheit und lehnte den Vorstoss mit 127 zu 55 bei 4 Enthaltungen ab  [16] .
Der Nationalrat überwies in der Sommersession 2014 stillschweigend eine Motion Zanetti (sp, SO) zur Aufnahme von Trisomie 21 in die Liste der Geburtsgebrechen. Der Ständerat hatte dem Anliegen bereits im Vorjahr zugestimmt  [17] .
2013 hatte der Ständerat eine Motion Schwaller (cvp, FR) für eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung angenommen. In der Sommersession 2014 kam der Vorstoss in den Nationalrat, wo ihm eine zusätzliche Komponente hinzugefügt wurde. Die ursprünglichen drei Punkte - weitere Abtragung der Schulden beim AHV-Fonds auch nach Ablauf der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung, Schaffung einer einheitlichen Gesetzesgrundlage für alle Sozialversicherungen zum Zweck der Betrugsbekämpfung, Verstärkung der Massnahmen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt - waren unbestritten. Die äusserst knappe Kommissionsmehrheit, welche nur durch einen Stichentscheid des Kommissionspräsidenten zustande kam, schlug gegen eine Minderheit Schenker (sp, BS) nun vor, die zurückgestellten Teile der im Vorjahr gescheiterten IV-Revision 6b als vierten Punkt wieder aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Bestimmungen zu Kinderrenten und zur Übernahme von Reisekosten. Die Mehrheit argumentierte mit aktuellen Zahlen zur Entwicklung der IV, welche aufzeigen, dass die Revision 6a für eine nachhaltige Sanierung nicht ausreichen dürfte. Die Minderheit hatte sowohl inhaltliche als auch formelle Einwände. Inhaltlich argumentierte sie, die derzeitige finanzielle Lage der IV würde eine starke Leistungskürzung zulasten der Kinder nicht rechtfertigen, diese sei in der ursprünglichen Beratung der Revision gerade aufgrund des erwarteten Widerstands zurückgestellt worden. Eine Kürzung der Kinderrenten und der Reisekostenvergütung bringe zwar Einsparungen, sei aber keine nachhaltige Massnahme. Vielmehr gelte es bei der Eingliederung junger Menschen mit psychischen Krankheiten anzusetzen. Formell, so die Minderheit, sei es unlogisch, die Vorlage erneut dem Bundesrat zu unterbreiten, denn diese sei sistiert worden und liege damit bei der Kommission. Der Bundesrat ging mit der Minderheit einig und beantragte die Annahme der Motion ohne den hinzugefügten vierten Punkt. Der Nationalrat folgte dem nicht und nahm die ersten drei Punkte stillschweigend, den vierten mit 109 zu 80 Stimmen ohne Enthaltungen an. In der Herbstsession hatte der Ständerat daher noch über die Wiederaufnahme der Revision 6b zu befinden, die restlichen Punkte waren mit dem Ja des Nationalrats bereits überwiesen worden. Die Kommission beantragte mit deutlicher Mehrheit, die Wiederaufnahme abzulehnen. Die SGK-NR habe inzwischen beschlossen, die Revision 6b nach der Herbstsession als eigenständiges Geschäft wieder aufzunehmen; der Auftrag an den Bundesrat, selbst einen Entwurf auszuarbeiten und diesen dem Parlament zu unterbreiten, würde daher zu Doppelspurigkeiten führen. Der Rat folgte der Kommission und lehnte die vierte Ziffer stillschweigend ab  [18] .
Der Nationalrat beriet in der Herbstsession eine Motion seiner SGK mit dem Titel "Massnahmen zur Früherfassung von Krankheitsfällen gemeinsam entwickeln", welche als Gegenvorschlag zu einer Motion Kuprecht (svp, SZ) mit dem Titel "Unnötige IV-Renten vermeiden" (siehe oben) eingereicht worden war. Der Motionstext beauftragt den Bundesrat, umgehend Massnahmen zu ergreifen, die die Früherfassung von Krankheitsfällen bei Erwerbstätigen gewährleisten, um die Rückkehr in den Arbeitsprozess zu garantieren und eine langfristige Abhängigkeit von Leistungen der IV zu verhindern. Zu diesem Zweck sollen die Arbeitgebenden, die medizinischen Fachpersonen und die IV-Stellen stärker koordiniert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und betonte, die Optimierung der Eingliederung insbesondere von jungen Erwachsenen und Personen mit psychischen Beeinträchtigungen sei ein zentrales Anliegen innerhalb der aktuellen Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung der IV. Eine Minderheit Rossini (sp, VS) hatte sich ursprünglich gegen die Motion ausgesprochen, zog ihren Antrag jedoch zurück und der Vorstoss passierte die grosse Kammer stillschweigend. Die Beratung im Ständerat stand 2014 noch aus  [19] .
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Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV betrugen 2013 rund CHF 4,5 Mrd., was einen Zuwachs von 2,1% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Ausgaben für EL zur AHV, welche rund 60% der Gesamtausgaben ausmachen, waren dabei um 3,2% angestiegen, jene für EL zur IV um lediglich 0,6%. Insgesamt bezogen 2013 gut 300 700 Personen Ergänzungsleistungen, davon 185 500 solche zur AHV. Damit sind 12,2% aller Personen über 65 Jahre zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf Ergänzungsleistungen angewiesen. In den letzten Jahren wuchs diese Zahl im Schnitt um 5 000 Personen jährlich an. Gemäss offiziellen Schätzungen wären weitere 10 000 AHV-Rentnerinnen und -Rentner zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigt, haben diese jedoch nicht beantragt  [20] .
Ende Juni 2014 gab der Bundesrat bekannt, er habe erste Richtungsentscheide für eine Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV (EL) gefällt. Das Leistungsniveau der EL soll erhalten bleiben, um eine Kostenverlagerung zur Sozialhilfe zu vermeiden. Damit möglichst wenige Personen im Alter auf EL angewiesen sind, soll die Verwendung von eigenen Mitteln für die Altersvorsorge verbessert werden. Dazu soll der Vorbezug von Kapital aus der beruflichen Vorsorge eingeschränkt, bereits vererbtes Kapital bei der Berechnung der EL besser berücksichtigt und die geltenden Freibeträge beim Reinvermögen für den EL-Bezug gesenkt werden. Zudem sollen Schwelleneffekte und unerwünschte Anreize zum EL-Bezug abgebaut werden. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern, einen entsprechenden Vorentwurf zu erarbeiten  [21] .
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Berufliche Vorsorge
Für die umfassende Strategie des Bundesrates zur Revision der ersten und zweiten Säule, siehe oben (Altersvorsorge 2020).
Das Jahresergebnis 2013 der Pensionskassen war positiv, die durchschnittliche Kapitalrendite betrug rund 6%. Damit konnten sich viele Einrichtungen von den Folgen der Finanzkrise erholen: Hatten im Jahr 2012 noch 41% der Pensionskassen ohne Staatsgarantie ein hohes oder eher hohes Risiko aufgewiesen, waren es Ende 2013 nur noch deren 13%. Der Deckungsgrad der privatrechtlichen Einrichtungen betrug im Schnitt 110%, wobei 93% der Einrichtungen einen Deckungsgrad von mindestens 100% erreichten. Trotzdem verringerte sich die Anzahl an Vorsorgeeinrichtungen weiter: Seit dem Jahr 2006 hat sie um rund 700 auf noch knapp 2 000 abgenommen. Im gleichen Zeitraum war die Anzahl aktiv Versicherter um rund eine halbe Million angestiegen. Die laufenden Konzentrationsprozesse werden auf eine steigende Regulierungslast zurückgeführt, die es für kleine und mittlere Unternehmungen zunehmend unattraktiv macht, eigene Pensionskassen zu führen. Sie schliessen sich in der Folge Sammeleinrichtungen und Verbandslösungen an oder versichern ihre Arbeitnehmenden bei Lebensversicherungen, deren Vollversicherungslösungen sich grosser Beliebtheit erfreuen. Der zu beobachtende Anstieg der Anzahl grosser Einrichtungen bringt einerseits Grössenvorteile, andererseits warnen Fachpersonen vor der Entstehung einer "Too big to fail"-Problematik. Als weiterhin ungelöst wurde das Problem der steigenden Lebenserwartung und der langfristig tiefen Zinsen in Verbindung mit einem zu hohen gesetzlichen Mindestumwandlungssatz thematisiert. Den meisten Kassen drohe mittelfristig eine Unterdeckung, womit Gelder von den aktiven Versicherten umverteilt werden müssten, um die laufenden Renten zu garantieren. Dies steht im Widerspruch zum Kapitaldeckungsprinzip in der zweiten Säule und ist im Gesetz explizit nicht vorgesehen. Im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der keinen gesetzlichen Mindestumwandlungssatz kennt, wählen die Pensionskassen bereits seit längerer Zeit tiefere Umwandlungssätze  [22] .
Im Gegensatz zu einer durchschnittlichen Kapitalrendite in der beruflichen Vorsorge von 6% im Jahr 2013 konnte die Pensionskasse des Bundes Publica eine Rendite von bloss 3% erwirtschaften. Während ihre 14 offenen Vorsorgewerke eine Deckung von mindestens 100% aufweisen, gerieten zwei Rentnerkassen knapp in die Unterdeckung, weshalb der Bund und die anderen ehemaligen Arbeitgeber, wie beispielsweise die Swisscom, voraussichtlich werden Geld einschiessen müssen, um die Renten zu garantieren  [23] .
Der Nationalrat behandelte in der Frühjahrssession 2014 eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion, welche anstrebt, die Zweckentfremdung von Vorsorgekapital zu verhindern. Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, die Grundlagen für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) so anzupassen, dass im Falle eines zuvor erfolgten Vorbezugs von Kapital aus der zweiten Säule das mutmassliche Einkommen ohne diesen Vorbezug als Grundlage für die Bedarfsberechnung gilt. Dabei soll das sozialrechtliche Existenzminimum bei der Berechnung der jährlichen EL nicht unterschritten werden. Mit einer solchen Regelung könnte der stossende Missbrauch der Ergänzungsleistungen durch Einzelne unterbunden werden, ohne die Möglichkeiten zum Vorbezug von Vorsorgekapital, die von einer Mehrheit verantwortungsvoll genutzt würden, einzuschränken. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da derzeit verschiedene Lösungsvorschläge für die betreffende Problematik geprüft würden und man sich noch nicht auf einen einzelnen festlegen wolle. Dem folgte nur die Ratslinke: Die bürgerliche Mehrheit nahm die Motion mit 118 zu 57 Stimmen bei 3 Enthaltungen an  [24] .
Der Ständerat hatte 2013 eine Motion Schwaller (cvp, FR) angenommen, welche eine Datenerhebung zu den Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert, um zusätzliches Wissen über den Vorbezug von Altersleistungen zwecks Erwerbs von Wohneigentum zu generieren. In der Frühjahrssession 2014 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Seine SGK legte eine modifizierte Version vor, wonach auch die anderen Arten des Kapitalvorbezugs - zwecks Unternehmensgründung, Frühpensionierung oder dauerhafter Wohnsitznahme im Ausland - zu evaluieren seien. Der Rat folgte diesem Vorschlag ohne Diskussion. In der Sommersession stimmte der Ständerat der Änderung mit grosser Mehrheit zu und überwies damit die Motion  [25] .
Eine 2013 eingereichte Motion Aeschi (svp, ZG), welche als Folge der Annahme der Minder-Initiative gegen die Abzockerei die freie Pensionskassenwahl hatte einführen wollen, wurde in der Frühjahrssession 2014 vom Nationalrat als Erstrat mit 100 zu 72 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Der Rat folgte damit dem Bundesrat. Dieser hatte argumentiert, für die Wahl einer Pensionskasse wäre ein sehr hoher Informationsstand seitens der Versicherten notwendig. Das Abstimmungsverhalten der Kassen bei Generalversammlungen würde dabei kaum als entscheidendes Kriterium dienen. Nicht zuletzt würde ein Systemwechsel zu unnötig hohen Kosten führen, so die Regierung  [26] .
Eine Motion Graber (cvp, LU) fordert die Ermöglichung von Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und die Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz. Um die Investitionen in entsprechende Werte zu ermöglichen, solle der Bundesrat Änderungen in Gesetzen und Verordnungen vornehmen; der Fonds solle privatwirtschaftlich geführt werden und auf Wunsch der Pensionskassen die Betreuung der Anlagen übernehmen. Zwar würden die Schweizerinnen und Schweizer insbesondere in den Pensionskassen hohe Beträge ansparen, jedoch werde das Kapital aufgrund der geltenden Sicherheitsvorschriften und weil professionelle Intermediäre fehlten, primär in Staatsschulden und ähnliche Papiere investiert, welche nicht zum Wachstum beitragen. Sinnvoller sei es jedoch, in den technologischen Fortschritt zu investieren, um künftigen Generationen einen hohen Lebensstandard zu ermöglichen, so die Begründung. Der Zukunftsfonds Schweiz solle dabei die wichtige Rolle des Intermediärs übernehmen. Im Ständerat wurden in der Frühlingssession von linker Seite Bedenken laut. Man opponiere nicht, jedoch müsse der Bundesrat das Anliegen im Falle einer Annahme erneut gründlich prüfen. Die Pensionskassen hätten gegenwärtig bereits die Möglichkeit, in Risikokapital zu investieren, ihre primäre Funktion sei jedoch die sichere Anlage der Altersguthaben. Auch sei der Bedarf nach weiterem Venture Capital ökonomisch umstritten. In Einklang mit dem Antrag des Bundesrates nahm die kleine Kammer die Motion einstimmig an. In der Herbstsession gelangte das Geschäft in den Nationalrat, wo trotz geteilter Meinungen in der Kommission keine Gegenargumente vorgebracht und der Vorstoss stillschweigend angenommen wurde  [27] .
Die grosse Kammer beriet in der Sommersession 2014 eine Motion Egerszegi (fdp, AG), welche die kleine Kammer im Vorjahr gegen den Willen des Bundesrates angenommen hatte. Der Vorstoss mit dem Titel Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge forderte eine Änderung der Aufsichtsverordnung AVO, um eine Anpassung der Risikobeiträge an das in den letzten Jahren gesunkene Invaliditätsrisiko zu erreichen. Mit 123 zu 55 Stimmen folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit gegen eine Minderheit Rossini (sp, VS) und lehnte die Motion ab. Die Mehrheit führte insbesondere an, eine von der Reform der Altersvorsorge 2020 (siehe oben) losgelöste Behandlung der Frage sei nicht sinnvoll. Die anwesende Finanzministerin ergänzte, die Prämiensätze der Kollektivlebensversicherungen im Bereich der beruflichen Vorsorge unterlägen den Marktkräften und die Finma setze einzig einen Rahmen zur Verhinderung von Missbrauch oder Insolvenz  [28] .
Im März 2013 hatte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative eingereicht, welche forderte, dass Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge bis zu 50% ihrer Investitionen in Immobilien tätigen können. In der Sommersession 2014 behandelte der Ständerat die Initiative. Die vorberatende Kommission beantragte einstimmig, keine Folge zu geben. Die bestehenden Limiten seien mehr als Richtwert denn als starre Grenzen zu verstehen und sie hätten sich in den letzten Jahren gut bewährt. Der Rat folgte diesem Antrag und gab der Initiative keine Folge  [29] .
Der Nationalrat überwies in der Sommersession mit einer grossen Mehrheit von 180 Ja-Stimmen ein Postulat Vitali (fdp, LU) mit dem Auftrag an den Bundesrat, im Rahmen des BVG Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Deckungsgrade zwischen den Vorsorgeeinrichtungen zu prüfen. Dabei sollte das Ausweisen einer Kennzahl oder ein Ampelsystem erwogen werden. Zusätzliche Transparenz sei angesichts des schwindenden Vertrauens in die Pensionskassen unabdingbar, so die Argumentation. Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen: Angesichts der Unterschiedlichkeit der Vorsorgeeinrichtungen sei ein Vergleich mittels Index kaum zu bewerkstelligen und liefere zwangsweise inadäquate Ergebnisse  [30] .
Der Nationalrat beriet in der Herbstsession als Erstrat eine Motion Schilliger (fdp, LU), welche die BVG-Umverteilung aufzeigen will. Konkret soll gemäss dem Vorstoss den Versicherten im obligatorischen Bereich auf ihren jährlichen Vorsorgeausweisen aufgeführt werden, in welchem Umfang Kapital aufgrund des zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes zu ihren Ungunsten umverteilt wird. Den Versicherten sei diese Umverteilung, welche dem Kapitaldeckungsprinzip in der 2. Säule widerspreche, oft nicht bewusst, so die Begründung. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Zwar sei tatsächlich eine unerwünschte Umverteilung bei vielen Pensionskassen festzustellen. Diese zu quantifizieren, sei jedoch schwierig bis kaum möglich, da die korrekten Werte der beiden zentralen Parameter Lebenserwartung und technischer Zinssatz unbekannt seien. Der Nutzen der Erstellung einer so genannten "Generationenbilanz" sei damit nicht gegeben. Jedoch solle im Zuge der Reform der Altersvorsorge 2020 (siehe oben) der Mindestumwandlungssatz auf das versicherungstechnisch korrekte Niveau gesenkt werden, womit die unerwünschte Umverteilung nicht nur ausgewiesen, sondern beendet werde. Davon liess sich der Rat nicht beeindrucken und nahm die Motion mit 132 Stimmen gegen 48 Stimmen aus dem linksgrünen Lager bei 8 Enthaltungen an  [31] .
Nachdem beide Kommissionen ihr im Jahr 2012 Folge gegeben hatten, gelangte eine parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in der Herbstsession 2014 in den Nationalrat. Der Vorstoss bezweckt eine Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen durch einen Abbau von Vorschriften. Das ZGB unterstellt die Fonds unter zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge BVG. Bei Beratung und Beschluss des BVG sei aber kaum an den speziellen Charakter der Fonds gedacht worden, weshalb sich der administrative Aufwand für deren Unterhalt stark erhöhe. Dieser massive Aufwand bringe viele Stiftungsräte dazu, ihren Fonds zu liquidieren, was aus sozialer und volkswirtschaftlicher Sicht nicht wünschenswert sei. Der Vorstoss listet konkret jene Bestimmungen auf, die für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zukünftig nicht mehr anwendbar sein sollen. Die Subkommission BVG der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hatte nach Beratungen mit den betroffenen Kreisen und der Bundesverwaltung einen Erlassentwurf ausgearbeitet, den die Kommission einstimmig angenommen und in die Vernehmlassung geschickt hatte. Nach mehrheitlich positiven Antworten wurden nur noch kleine Änderungen vorgenommen und das Resultat dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hiess den Entwurf grundsätzlich gut, da er bestehende Rechtsunsicherheiten beseitige und zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds beitrage. Er beantragte jedoch, die Transparenzbestimmungen auch weiterhin auf Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anzuwenden und regte an, die Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung der Fonds zu präzisieren. Aufgrund zeitlich eng beieinander liegender Termine war es der SGK nicht möglich gewesen, alle Vorschläge des Bundesrates bis zur Parlamentsdebatte zu beraten, weshalb der Sprecher auf die Möglichkeit der weiteren Abklärung und Bearbeitung durch die Kommission des Zweitrats hinwies. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wurden drei Minderheitsanträge gestellt, zwei von Silvia Schenker (sp, BS) und einer von Bruno Pezzatti (fdp, ZG), welche beim Rat allesamt keine Zustimmung fanden. Anlass zur Diskussion bot das Verhältnis zur AHV: Die Kommissionsmehrheit strebte an, dass nur jener Personenkreis, der der AHV unterstellt ist, von Leistungen aus den Wohlfahrtsfonds profitieren kann. Damit sollte eine Umgehung des drei-Säulen-Prinzips verhindert werden, da Wohlfahrtsfonds zur beruflichen Vorsorge und somit zur 2. Säule gehören. Die Minderheit Pezzatti hatte sich aus Vereinfachungsgründen für eine Streichung der entsprechenden Bestimmung ausgesprochen, was der Rat mit 94 zu 83 Stimmen ablehnte. Für Annahme des Minderheitsantrags setzten sich die Fraktionen der SVP, FDP und BDP ein. Der erste Minderheitsantrag Schenker griff das Transparenzthema auf und plädierte für die Version des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit hatte sich dafür ausgesprochen, die Transparenzbestimmungen nicht auf der Liste jener Bestimmungen zu führen, die für die Wohlfahrtsfonds nach wie vor gelten sollten, denn die Einhaltung des Transparenzstandards generiere einen überproportionalen administrativen Aufwand. Mit ihrem zweiten Antrag forderte die Minderheit, dass Wohlfahrtsstiftungen mit Ermessensleistungen, um steuerbefreit zu werden, den Grundsatz der Angemessenheit und Gleichbehandlung berücksichtigen müssen. Dies sei nicht nur aus Fairnessgründen wichtig, sondern insbesondere im Zusammenhang mit dem Fatca-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA relevant, da die Wohlfahrtsfonds ansonsten von den USA als Mittel zum Steuermissbrauch verstanden werden könnten. Es gelte, eine Infragestellung des Abkommens für alle Vorsorgeeinrichtungen zu verhindern. Auch in diesem Punkt ging die Minderheit mit dem Bundesrat einig. Die Kommissionsmehrheit betonte dagegen, ihr würde betreffend Fatca das nötige Fachwissen fehlen - dieses liege bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) - und man wolle die Beurteilung deshalb dem Zweitrat überlassen. Die Minderheitsanträge wurden mit 129 zu 59 bzw. 130 zu 59 Stimmen abgelehnt, wobei sich jeweils die bürgerlichen Fraktionen gegen Links-grün durchsetzten. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 133 Nationalratsmitglieder für den Entwurf aus. Es gab keine Gegenstimmen und der Beschluss gilt damit als einstimmig, obwohl sich 55 Mitglieder aus der SP- und der grünen Fraktion der Stimme enthielten. Die Beratung im Ständerat wird für das Jahr 2015 erwartet  [32] .
Ab Oktober 2014 gab die Rolle der Lebensversicherer in der 2. Säule zu reden. In einer Pressekonferenz kritisierten die Gewerkschaften, Lebensversicherer stellten ein Systemrisiko für die Schweizer Altersvorsorge dar. Für Lebensversicherer, bei denen 44% der in der 2. Säule versicherten Arbeitnehmenden einzahlen, ist eine Unterdeckung nicht erlaubt. Deshalb wählen diese vornehmlich risikoarme Kapitalanlagen, welche jedoch auch tiefe Zinserträge abwerfen. In der auf die Finanz- und Wirtschaftskrise folgenden und bis heute anhaltenden Tiefzinsphase habe sich die Differenz zwischen der tatsächlichen Rendite und dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzinssatz weiter erhöht, weshalb die Versicherer langfristig ihren Verpflichtungen nicht mehr werden nachkommen können, so die Kritik. Der Versicherungsverband SVV bestritt ein solches Risiko. Im gleichen Monat kritisierte der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse die Gewinne der Lebensversicherer: Diese hätten seit 2005 mehr als CHF 4 Mrd. betragen; Geld, das bei den Renten fehle. Aus diesem Grund verlangten die Gewerkschaften vom Bundesrat, im Zuge der Botschaft zur Altersvorsorge 2020 (siehe oben) die Legal Quote - jenen Prozentsatz der Überschüsse aus der zweiten Säule, den die Versicherer den Versicherten zugutekommen lassen müssen - deutlich zu erhöhen. Aktuell beträgt die Legal Quote 90%, die Gewerkschaften streben eine Erhöhung auf mindestens 95% an. Dagegen wehrte sich der Versicherungsverband: Die Lebensversicherer übernähmen insbesondere für KMU sämtliche Risiken. Diese Akteure könnten sicher sein, sich niemals mit Sanierungsbeiträgen oder Leistungskürzungen konfrontiert zu sehen. Das sei nur durch genügend Eigenkapital möglich, zu dessen Aufbau die Gewinne dienten - nebst dem Bezahlen von Steuern und der Entschädigung von Kapitalgebern  [33] .
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Private Vorsorge
Der Nationalrat hatte 2013 eine Motion Reimann (svp, AG) zur Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit angenommen. In der Frühjahrssession 2014 folgte der Ständerat seiner geschlossen auftretenden Kommission und dem Bundesrat und lehnte das Anliegen ab, wobei sich die Argumentation auf drohende Steuerausfälle und den Wunsch einer einheitlichen Lösung im Rahmen der Altersvorsorge 2020 (siehe oben) konzentrierte  [34] .
Eine Motion Pezzatti (fdp, ZG) wollte mit einem Ausbau der Säule 3a die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge stärken, indem die maximalen jährlichen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die gebundene Vorsorge deutlich erhöht werden sollten. Begründet wurde das Anliegen mit der schwierigen Situation der ersten und zweiten Säule. Zudem würde eine Stärkung der dritten Säule junge Familien beim Kauf eines Eigenheims unterstützen, ohne dabei Lücken in die berufliche Vorsorge zu reissen, so der Motionär. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus: Bereits heute nähme nur ein Drittel der Steuerpflichtigen überhaupt einen Abzug für Säule 3a-Beiträge vor, weniger als zehn Prozent seien in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Eine Erhöhung des Freibetrages käme damit ausschliesslich einkommensstarken Haushalten zugute. Zudem bemesse sich der Maximalabzug anhand des Mischindexes an der Lohn- und Preisentwicklung, und nicht zuletzt würde ein Aufstocken der Freibeträge jährliche Mindereinnahmen von CHF 240 Mio. für die Bundeskasse bedeuten. Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Frühjahrssession 2014 und nahm die Motion mit 94 zu 85 Stimmen ohne Enthaltungen gegen den Widerstand der links-grünen und grünliberalen Fraktionen an. In der Herbstsession gelangte der Vorstoss in den Ständerat, wo eine knappe Kommissionsmehrheit sich für seine Ablehnung aussprach. Eine Minderheit Keller-Sutter (fdp, SG) beantragte die Annahme. Die Minderheitssprecherin argumentierte, der Erfolg der Strategie Altersvorsorge 2020 (siehe oben) sei noch ungewiss und eine erweiterte private Vorsorge daher notwendig. Weiter könnte eine Steuererleichterung die Erwerbsbeteiligung von Frauen als Zweitverdienerinnen fördern, da sie Schwelleneffekte abmindere. Ausschlaggebend sei jedoch die Absicht des Bundesrats, den Kapitalbezug aus der 2. Säule zwecks Erwerbs von Wohneigentum einzuschränken, weshalb dieses nur noch über die 3. Säule finanziert werden könne. Die kleine Kammer folgte schliesslich ihrer Kommissionsmehrheit mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen und verwarf die Motion  [35] .
Der Ständerat lehnte in der Frühjahrssession 2014 ohne Debatte eine Motion Markwalder (fdp, BE) zur Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen ab und folgte damit dem Antrag des Bundesrates. Der Nationalrat hatte dem Geschäft im Vorjahr noch deutlich zugestimmt  [36] .
Der Ständerat überwies in der Wintersession 2014 ein Postulat Eder (fdp, ZG) zur Prüfung der Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten. Es handelt sich dabei um einen wieder aufgegriffenen Vorschlag des früheren Gesundheitsministers Couchepin. Angedacht ist ein 3-Säulen-Prinzip in der Krankenversicherung, wobei die 1. Säule durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die 2. Säule durch die freiwillige Zusatzversicherung und die 3. Säule durch die erweiterte Säule 3a gebildet würde. Letztere würde dem steuerbegünstigten freiwilligen Vorsorgesparen mit Zweckbindung dienen. Die Befürworter erhoffen sich durch den Vorschlag eine Stärkung der Eigenverantwortung und eine Entlastung der jüngeren Generation bei Krankenversicherung und Steuern  [37] .
Eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion bezweckt eine Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b. Dabei soll eine Überbesteuerung aufgehoben werden: Nach aktueller Rechtslage wird beim Rückkauf einer Rentenversicherung der Säule 3b pauschal ein Anteil von 40% als (Zins-) Ertrag angesehen und muss damit als Einkommen versteuert werden. Dieser Betrag entspreche im heutigen Zinsumfeld längst nicht mehr der Realität, so die Begründung zur Motion, vielmehr müsse somit das eingelegte Kapital doppelt versteuert werden. Auf diesen Missstand habe auch das Bundesgericht bereits hingewiesen. Mit der heutigen Technik sei es für die Versicherer im Gegensatz zu früher ein Leichtes, den Ertragsanteil und den Anteil der Kapitaleinlage an einer Rückzahlung auszuweisen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Der erhöhte administrative Aufwand einer genauen Berechnung sei nicht sachgerecht, und nebst der kritisierten Über- sei mit der aktuellen Regelung durchaus auch eine Unterbesteuerung möglich, welche ebenfalls wegfallen würde, so die Begründung. Man sei aber bereit, die Höhe der Pauschale zu überprüfen. Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession. Er verzichtete auf eine Debatte und nahm die Motion mit 120 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die ablehnenden Stimmen kamen dabei von den linken Fraktionen und Teilen der CVP  [38] .
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Krankenversicherung
Stärker noch als in den Vorjahren beschäftigte das Thema der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Berichtsjahr Medien und Öffentlichkeit, was auch mit der im September stattfindenden Abstimmung über eine öffentliche Krankenkasse (siehe unten) zusammenhing. Bereits im Frühjahr wurde bekannt, dass die Gesundheitskosten im Jahr 2013 um den Rekordwert von 6,7% gewachsen waren (Hauptkostentreiber waren die Spitalbehandlungen), wobei es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gab. Insbesondere waren die Kosten jedoch deutlich stärker angestiegen als die Prämien, eine Entwicklung, die sich 2014 fortsetzte und zu schrumpfenden Reserven bei den Versicherern führte. Früh wurde daher die Befürchtung eines Prämienschocks laut, da die Prämien 2015 auch die Steigerung der Gesundheitskosten der beiden Vorjahre kompensieren müssten. Jedoch wurde auch, insbesondere seitens linker Politiker, der Verdacht laut, die Kassen würden ihre Prämien weiterhin künstlich tief halten, um ein Ja zur Einheitskassen-Initiative aufgrund eines im Zeitraum der Abstimmung durch das BAG angekündigten starken Prämienanstiegs zu verhindern. Die Versicherer würden einen Teil ihrer verbleibenden Reserven nutzen, um das Prämienwachstum zu dämpfen, so die Vermutung. Dem widersprachen Branchenvertreter und Gesundheitsminister Berset, der drei Tage vor der Abstimmung eine Prämienerhöhung von durchschnittlich 4% ankündigte - ein deutlich stärkerer Anstieg als in den Vorjahren, jedoch kein eigentlicher Prämienschock. Das BAG habe die Angaben der Versicherer genau geprüft und könne daher taktisch zu tiefe Prämien aufgrund der Abstimmung ausschliessen, weshalb auch für 2016 nicht mit einem Prämiensprung zu rechnen sei, so das Amt. Die Prämienerhöhungen fielen kantonal und nach Bevölkerungsgruppen sehr unterschiedlich aus: Stark betroffen waren die Zentralschweiz und die jungen Erwachsenen, am moderatesten gestaltete sich der Anstieg im Kanton Bern. Der vom BAG bekanntgegebene durchschnittliche Prämienanstieg gebe nicht das gesamte Wachstum des Prämienvolumens wieder, wurde kritisiert: Die 4% Prämienwachstum bezögen sich auf erwachsene Versicherte im Standardmodell mit einer Franchise von 300 Franken. Viele Versicherte würden heute jedoch ein Modell mit höherer Franchise oder eingeschränkter Arztwahl wählen. Gerade bei den Hausarzt- und Telmed-Modellen sei mit höheren Anstiegen zu rechnen, da manche Versicherer in den Vorjahren aggressive Preisstrategien gewählt hätten, um junge, gesunde Versicherte zur Wahl eines solchen Modells zu bewegen. In der Folge seien die Rabatte teils zu hoch gewesen und würden insbesondere aufgrund des neuen, verfeinerten Risikoausgleichs nun infrage gestellt, so die Kritik. Die Anzahl der Anbieter im Markt verkleinerte sich erneut: Sieben Kassen erfüllten per Stichdatum die Mindestanforderungen des BAG für die Reserven nicht; zwei von ihnen werden ihre Geschäftstätigkeit deshalb per Ende 2014 aufgeben, womit 59 Kassen übrig bleiben. Weiter wurde bekannt, dass der Anteil der Verwaltungskosten am Prämienvolumen, der seit der Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung rückläufig ist, auch 2013 erneut gesunken war und noch 5,0% betrug  [39] .
Im Januar bzw. April 2014 gaben die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats und Ständerats einer parlamentarischen Initiative Kessler (glp, SG) Folge, welche die Risikoselektion von Patienten mit teuren Medikamenten durch die Krankenkassen unterbinden will. Der Vorstoss will bei der Abrechnung von Leistungen das System des Tiers payant, das bereits für stationäre Behandlungen gilt, auf den Bezug von Medikamenten ausweiten. Gemäss diesem System schulden die Versicherungsunternehmen den Leistungserbringenden die Vergütung direkt. Im Gegensatz dazu schulden beim System des Tiers garant, das grundsätzlich bei allen übrigen Leistungen gilt, die Patientinnen und Patienten den Leistungserbringern die Vergütung, die sie anschliessend von den Versicherern zurückfordern können. Derzeit sind für Medikamente beide Systeme erlaubt; eine Minderheit der Kassen macht vom Recht auf das System des Tiers garant Gebrauch. Gerade bei teuren Präparaten wie Krebsmedikamenten, welche monatlich vierstellige Summen kosten können, sei es den Versicherten oft jedoch nicht möglich, die hohen Beträge vorzuschiessen. Um nicht auf das Entgegenkommen der Apotheken angewiesen zu sein, die die Medikamente teils auf Kredit abgeben, würden viele chronisch Kranke zu einer Kasse mit dem Abrechnungssystem des Tiers payant wechseln, so die Begründung des Anliegens. Die Kassen erreichten dadurch mit dem System des Tiers garant eine für sie positive Risikoselektion, weil teure Patientinnen und Patienten freiwillig abwanderten. Ohne gesetzliche Massnahmen sei eine weitere Ausbreitung des System des Tiers garant für Medikamente in der Kassenlandschaft zu befürchten. Apothekenvertreter äusserten sich kritisch zum Anliegen: Zwar halte man den Tiers payant für das patientenfreundlichere System, man habe aber ein Interesse daran, diesen auf Verhandlungsbasis mit den Versicherern zu vereinbaren. Vertreter der Ärzteschaft betonten, bei ambulanten Leistungen solle am derzeit üblichen System des Tiers garant festgehalten werden  [40] .
Die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" wurde am 9. Februar 2014 deutlich abgelehnt. Vgl. dazu unten, Teil I, 7d (Soziale Gruppen)  [41] .
Die eidgenössische Volksinitiative "Für eine vernünftige Finanzierung der Gesundheitskosten", welche im Jahr 2012 lanciert worden war und die Finanzierung der Kranken- und Unfallversicherung durch eine Steuer auf nicht erneuerbare Energien, Drogen, Spielbanken und ungesunde Lebensmittel anstrebte, scheiterte Ende Februar 2014 im Unterschriftenstadium  [42] .
Der Nationalrat hatte 2013 einen auf zwei ähnlich lautende parlamentarische Initiativen der Sozialdemokratischen und der FDP-Liberalen Fraktion zurückgehenden Entwurf zur raschen Einführung eines wirksamen Risikoausgleichs in der Krankenversicherung angenommen. Er hatte dabei eine Änderung vorgenommen, welche drei Anweisungen an den Bundesrat enthielt. Dieser habe eine Entwicklung von einem Risiko- zu einem Kostenausgleich zu verhindern, er solle bei der Entwicklung der Indikatoren für ein erhöhtes Krankheitsrisiko mit den Versicherern zusammenarbeiten und die Indikatoren einzeln einer Wirkungsanalyse unterziehen. In der Frühjahrssession 2014 stimmte der Ständerat als Zweitrat diesen Änderungen zu. Eintreten und Annahme des Entwurfs wurden einstimmig beschlossen. Die Votanten und Votantinnen betonten die Wichtigkeit eines zusätzlichen Faktors zum Risikoausgleich, um die Jagd nach guten Risiken einzuschränken. Ein verfeinerter Risikoausgleich habe zudem zu den unbestrittenen Elementen der 2012 an der Urne abgelehnten Managed-Care-Vorlage gehört. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 139 zu 52 Stimmen bei 4 Enthaltungen an, der Ständerat einstimmig ohne Enthaltungen  [43] .
In der Frühjahrssession 2014 befasste sich der Ständerat erneut mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. Im Vorjahr hatte die kleine Kammer als Erstrat einen vom Entwurf des Bundesrates abweichenden Entschluss gefasst. Danach hatte die grosse Kammer, in der eine Mehrheit eine Überregulierung des Krankenversicherungsmarktes befürchtete, beschlossen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser eine Ergänzung und Verbesserung der Aufsicht in Form einer Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vornehme und auf die Schaffung eines neuen Gesetzes verzichte. 
In der ersten Runde der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat nun nach einer kurzen Debatte, die Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen und am im Vorjahr beschlossenen Entwurf festzuhalten. Er folgte damit dem Antrag einer grossen Mehrheit seiner Kommission und des Gesundheitsministers, der erneut betonte, für viele wichtige Aufsichtstätigkeiten fehlten heute die gesetzlichen Grundlagen. 
Bereits in der folgenden Woche schloss sich der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates an und verzichtete auf eine Rückweisung an den Bundesrat. Das Geschäft ging damit an die SGK-NR zur Detailberatung. In der Herbstsession gelangte das Gesetz erneut in den Nationalrat. Die Debatte stand im Zeichen der knapp drei Wochen später stattfindenden Abstimmung über eine öffentliche Krankenkasse (siehe unten) und gestaltete sich äusserst ausführlich. Während die bürgerliche Mehrheit ihren grundsätzlichen Widerstand gegen das neue Gesetz angesichts der drohenden Einführung einer Einheitskasse aufgab, scheiterten zahlreiche linke Anträge auf Verschärfung der Aufsicht. Die Kommissionsmehrheit ging mit Bundes- und Ständerat einig in der Absicht, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung im neu zu schaffenden Krankenversicherungsaufsichtsgesetz KVAG zu regeln. Eine Minderheit de Courten(svp, BL) setzte sich dagegen weiter für eine Integration einiger ihrer Ansicht nach wesentlicher Bestimmungen des Entwurfes in das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und das Fallenlassen der restlichen Artikel ein. Dazu wollte sie das Geschäft erneut an die Kommission zurückweisen. Die bestehenden Aufsichtsinstrumente seien bei konsequenter Anwendung absolut ausreichend, so die Begründung. Alle Fraktionen bis auf jene der SVP betonten jedoch die Wichtigkeit des neuen Aufsichtsgesetzes und seiner sofortigen Beratung, woraufhin der Rückweisungsantrag mit 144 zu 40 Stimmen abgelehnt wurde und die Detailberatung begann. In der umstrittenen Frage der Kontrolle von Versicherungsgruppen folgte der Nationalrat dem Ständerat gegen den Antrag des Bundesrates und einer Minderheit Fehr Jacqueline (sp, ZH): Das BAG soll demnach innerhalb einer Gruppe, welche verschiedene Versicherungsprodukte wie Zusatzversicherungen, Taggeldversicherungen und Pensionskassen anbietet, nur jene Geschäftsbeziehungen kontrollieren können, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung betreffen. Linke und Grünliberale warnten vor neuen Missbrauchsmöglichkeiten, unterlagen jedoch bei allen diese Problematik berührenden Artikeln den bürgerlichen Fraktionen, die ausführten, es sei nicht die Aufgabe des BAG, ausserhalb der Krankenversicherung liegende Versicherungsbereiche zu kontrollieren. Diese Kontrolle liege in der Zuständigkeit der FINMA, mit der es keine Konflikte zu schaffen gelte. Ein linker Minderheitsantrag Carobbio (sp, TI), der die Publikation von Prämien vor deren Genehmigung durch das BAG verbieten wollte, wie es der Bundesrat vorgesehen und der Ständerat beschlossen hatte, scheiterte an der bürgerlichen Mehrheit im Rat. Diese folgte der Kommissionsmehrheit in ihrem Beschluss, die provisorischen Prämien dürften mit Hinweis auf deren noch ausstehende Genehmigung veröffentlicht werden. Ebenso klar scheiterten zwei Minderheitsanträge de Courten (svp, BL): Der erste wollte den Passus streichen, wonach das BAG die Genehmigung von Prämien verweigern kann, falls diese zur Bildung übermässiger Reserven führe. Der zweite wollte im Gesetz festschreiben, dass während der Dauer eines Beschwerdeverfahrens zwischen dem BAG und einer Krankenkasse über die Prämienhöhe automatisch die höhere der beiden vorgeschlagenen Prämien zur Anwendung kommen sollte. Die Anträge wurden nur von der SVP- und der BDP-Fraktion unterstützt. Einen wichtigen Teil des neuen Gesetzes bilden die Bestimmungen über die Rückerstattung zu hoher Prämien. Der Rat folgte seiner Kommission diskussionslos darin, den Prämienausgleich für die Kassen freiwillig zu erklären: Der Versicherer "kann" gemäss diesem Beschluss einen Prämienausgleich vornehmen. Die Rückerstattung erfolgt dabei an alle im fraglichen Jahr bei der Kasse versicherten Personen, auch wenn diese inzwischen den Kanton oder die Kasse gewechselt haben, und er erfolgt im Folgejahr. Der Ständerat hatte sich noch für einen zwingenden Ausgleich ausgesprochen, der im übernächsten Jahr an jene Personen erfolgen sollte, die nach wie vor bei der Kasse versichert sind. Bundesrat und Ständerat hatten die Möglichkeit einer Regulierung der Werbekosten und der Provisionen für Vermittler durch die Regierung vorgesehen. Im Gegensatz dazu wollte der Nationalrat lediglich die aktuell fehlende gesetzliche Grundlage für eine Branchenvereinbarung zur Regelung der Telefonwerbung und der Vermittlerprovisionen schaffen. Ebenfalls gegen die Version von Bundes- und Ständerat sowie einer nur von der SVP-Fraktion gestützten Minderheit de Courten (svp, BL) folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit darin, die Kassen zum gesonderten Ausweisen von Werbe- und Vermittlerkosten in der Jahresrechnung zu zwingen. Eine Abschwächung des Entwurfs zugunsten der Kassen beschloss der Nationalrat bei der Offenlegung der Entschädigungen für die Mitglieder der leitenden Organe: Während Bundes- und Ständerat sowie eine Minderheit Fehr Jacqueline (sp, ZH) eine Offenlegung sämtlicher Entschädigungen des Verwaltungsrats und der höchsten Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder jeweils unter Namensnennung anstrebten, folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit darin, auf die Namensnennung zu verzichten. Die linke Minderheit hatte argumentiert, ihre Version folge Richtlinien der Economiesuisse und es gelte, das Vertrauen der Bevölkerung in die Krankenkassen wieder zu stärken. Sie unterlag der bürgerlichen Mehrheit, welche gleiche Regeln wie bei den übrigen obligatorischen Sozialversicherungen schaffen wollte. Ein Minderheitsantrag Pezzatti (fdp, ZG) war erfolgreich, der im Falle besonderer Überprüfungen durch die externe Revisionsstelle die Kosten nur dann der geprüften Kasse anlasten will, falls ein Verdacht auf schwere Mängel besteht. Bei der Kontrolle durch von der Aufsichtsbehörde herangezogene Dritte gewann die Kommissionsmehrheit gegen eine Minderheit Carobbio (sp, TI) mit ähnlichem Resultat: Die Kosten sollen den Kassen nur dann angelastet werden können, wenn tatsächlich Unregelmässigkeiten festgestellt werden. Die Minderheit wollte angesichts der Unsicherheit über zukünftige Entwicklungen keine abschliessende Aufzählung der Fälle, in denen diese Möglichkeit besteht, die Mehrheit dagegen argumentierte mit Klarheit und Rechtssicherheit. Seiner Kommissionsmehrheit gegen eine Minderheit Steiert (sp, FR) folgend, beschloss der Nationalrat auch, im Gesetz die möglichen sichernden Massnahmen, welche die Aufsichtsbehörde gegen die Kassen verfügen kann, abschliessend aufzuzählen. Zudem sollten diese nur bei schwerwiegenden Verletzungen der Bestimmungen des KVAG oder des KVG anwendbar sein und vom BAG formell verfügt werden. In der Gesamtabstimmung sprachen sich alle Fraktionen bis auf jene der SVP geschlossen für das neue Gesetz aus. Durch die SVP-Fraktion zog sich ein Röstigraben: Während die Deutschschweizer Mitglieder sich gegen das neue Gesetz aussprachen, stimmten alle welschen und Tessiner Mitglieder dafür oder enthielten sich ihrer Stimme. Es resultierten 139 Stimmen für und 40 gegen das neue Gesetz (8 Enthaltungen). 
Bereits in der Folgewoche gelangte das Geschäft zur zweiten Runde der Differenzbereinigung erneut in den Ständerat. Die Debatte war verhältnismässig kurz, und völlig unkontrovers - der Rat folgte in allen Punkten ohne Gegenvoten seiner Kommission. Die Differenzen zum Nationalrat wurden mehrheitlich, jedoch nicht vollständig behoben. So wurde am Verbot der Publikation noch nicht genehmigter Prämien festgehalten, ebenso an der Bestimmung, wonach die betroffenen Kassen die Kosten der speziellen Prüfung durch eine externe Revisionsstelle zu bezahlen haben und dies auch dann, wenn kein Verdacht auf schwere Mängel besteht. Gemäss der vom Ständerat gewählten Version kann das BAG die Kosten aber in Ausnahmefällen ganz oder teilweise erlassen. Auch in der Frage der sichernden Massnahmen wollte der Ständerat nicht von seinem Beschluss abrücken: Diese sollen bei jeglichen, und nicht nur bei schwerwiegenden, Verletzungen des KVG und KVAG sowie ohne formelle Verfügung des BAG anwendbar sein und im Gesetz nicht abschliessend aufgezählt werden. 
Mit diesen drei verbliebenen Differenzen gelangte das Geschäft bereits am Folgetag wiederum in den Nationalrat. Dieser schloss sich auf Empfehlung seiner Kommission gegen eine Minderheit de Courten (svp, BL) bei der Frage der Prämienbekanntgabe mit grosser Mehrheit dem Ständerat und damit dem Verbot der Publikation noch nicht bewilligter Prämien an. Bei der Frage der Kostenübernahme für eine externe Überprüfung eines Versicherers schlug die SGK-NR einen Mittelweg vor, nach welchem der Versicherer die Kosten zu tragen hat, falls ein Hinweis auf Unregelmässigkeiten oder gesetzeswidrige Handlungen vorliegt. Dem folgte der Rat stillschweigend. Bei den sichernden Massnahmen forderte die Kommissionsmehrheit, dem Ständerat zuzustimmen, während eine Minderheit de Courten (svp, BL) an der eigenen Version festhalten wollte. Mit 113 zu 66 Stimmen schloss der Rat sich der Mehrheit an. 
Damit verblieb die neue Formulierung als einzige Differenz zum Ständerat, welche dieser unmittelbar darauf und eine knappe Woche vor der Abstimmung über die Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse diskussionslos ausräumte. 
Somit erübrigte sich eine Einigungskonferenz, vor der diverse Voten bereits gewarnt hatten, und die Räte schritten am 26. September zur Schlussabstimmung. Im Nationalrat wurde das neue Gesetz mit 139 zu 51 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Die Gegenstimmen kamen aus der SVP-Fraktion, wobei sich wiederum 4 Mitglieder für das Gesetz aussprachen und 3 der Stimme enthielten. Im Ständerat sprachen sich 41 Mitglieder für und 4 gegen das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz aus, wobei sich kein Ständeratsmitglied der Stimme enthielt. Die bis zum 15. Januar 2015 laufende Referendumsfrist verstrich ungenutzt  [44] .
Die kleine Kammer lehnte in der Frühjahrssession 2014 ohne Debatte eine Motion der CVP-EVP-Fraktion für ein hausarztfreundliches Tarifsystem ab, welche die grosse Kammer im Vorjahr noch angenommen hatte. Der Rat folgte damit seiner Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat, welche betonten, seit der Einreichung der Motion sei im entsprechenden Bereich bereits einiges unternommen bzw. angedacht worden  [45] .
Der Ständerat behandelte in der Frühlingssession 2014 eine Motion Cassis (fdp, TI), welche der Nationalrat im Vorjahr angenommen hatte. Der Vorstoss bezweckte die Einrichtung eines nationalen Forschungsprogramms zur Erforschung des Ausmasses des Überkonsums medizinischer Leistungen in der Schweiz. Die vorberatende Kommission beantragte einstimmig und in Einklang mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen, da inzwischen im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 entsprechende Forschungsaktivitäten angestossen worden waren. Diesem Antrag folgte der Rat ohne Debatte  [46] .
Die Räte behandelten eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion für eine bessere Betreuung und mehr Effizienz im KVG. Angesichts der Tatsache, dass die ungenügende Einhaltung der ärztlich verordneten Behandlungspfade - wie regelmässige Medikamenteneinnahme oder Physiotherapie - durch die Patientinnen und Patienten hohe Kosten von insgesamt rund 10% der gesamten Gesundheitsausgaben verursacht, strebt der Vorstoss an, im KVG die gesetzliche Grundlage für so genannte Case-Management-Programme zu schaffen. Die Case Manager betreuen die Patienten und Patientinnen eng bei ihrem Genesungsprozess und sollen so das Entstehen einer Kostenspirale durch ungenügende Befolgung der verschriebenen Therapiemassnahmen verhindern. Die Motion fordert, dass die Krankenkassen Anreize schaffen können sollen, welche den Beitritt zu solchen Programmen gerade für kostenintensive Kranke attraktiv macht. Der Bundesrat stellte sich gegen das Anliegen, mit dem Argument, entsprechende Vorschläge würden bereits diskutiert. Er anerkannte jedoch, dass eine vertiefte Debatte mit allen Akteuren nötig sei, um ein neues, ausgewogenes Projekt erarbeiten zu können. Der Nationalrat stimmte der Motion in der Frühjahrssession 2014 trotzdem mit 122 Stimmen aus dem bürgerlichen Lager gegen 54 Stimmen aus dem links-grünen Lager bei zwei Enthaltungen diskussionslos zu. Der Ständerat bestätigte diesen Entscheid in der darauf folgenden Sommersession mit 21 zu 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen - ebenfalls ohne Debatte  [47] .
Nachdem der Nationalrat 2013 eine Motion Maire (sp, NE) für ein Verbot von Telefonwerbung durch Krankenversicherer gegen den Willen des Bundesrats und wirtschaftsliberaler Stimmen angenommen hatte, befasste sich in der Frühjahrssession 2014 der Ständerat mit dem Geschäft. Die Kommissionsmehrheit sprach sich für eine Ablehnung aus, da ein Verbot unverhältnismässig und nicht mit der Wirtschaftsfreiheit zu vereinbaren sei, einseitig nur eine Branche treffe und sich zudem aufgrund der üblichen Vorgehensweise der Callcenter nur schwer durchsetzen lasse. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb biete bereits die Möglichkeit, sich vor unerwünschten Anrufen zu schützen; diese vorhandene gesetzliche Grundlage müsse vom Seco konsequent durchgesetzt werden. Das zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht verabschiedete neue Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (siehe oben) enthalte nicht zuletzt eine Bestimmung, welche den Bundesrat ermächtigen würde, die Entschädigung der Vermittlertätigkeit und die Kosten der Werbung zu regeln. Eine Minderheit Stöckli (sp, BE) sprach sich für die Motion und damit für ein Verbot aus. Sie argumentierte, wenige Tage vor der Debatte sei die Selbstregulierungsvereinbarung des Krankenversichererverbands Santésuisse aus kartellrechtlichen Gründen aufgehoben worden: Der Schutz durch einen Sterneintrag im Telefonbuch wirke nicht, da er kaum beachtet werde. Zudem sei die Vorgehensweise, um eine Sanktionierung zu erreichen, für die Versicherten kompliziert. Das von der Gegnerschaft erwähnte Aufsichtsgesetz sei vom eigenen Rat nach langer Debatte mit diversen Änderungen nur sehr knapp angenommen und vom Nationalrat noch nicht verabschiedet worden. Schliesslich sprachen sich 12 Ratsmitglieder für und 24 gegen die Motion aus, womit das Anliegen erledigt wurde  [48] .
Die Frage der Telefonwerbung von Krankenkassen beschäftigte 2014 einmal mehr nicht nur die Politik, sondern auch eine breite Öffentlichkeit. Mitte 2011 war eine Branchenvereinbarung in Kraft getreten, in der die Versicherer sich verpflichteten, auf Telefonwerbung für ihre Grundversicherungsangebote zu verzichten und die Maklerprovisionen zu beschränken. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten hatte der Krankenversichererverband Santésuisse die Vereinbarung der Wettbewerbskommission Weko zur Prüfung vorgelegt, um sich kartellrechtlich abzusichern. Diese gab im Februar 2014 bekannt, die Vereinbarung enthalte Anhaltspunkte für eine mögliche Wettbewerbsbeschränkung. Es sei wichtig, dass die Versicherer über Informationsmittel verfügten, denn sie ermöglichten einen funktionierenden Wettbewerb. Eine Beschränkung führe zu Intransparenz und zu hohen Prämien. Santésuisse hob daraufhin die Vereinbarung auf - laut verschiedenen kritischen Stimmen war diese ohnehin unwirksam gewesen. So waren bei Konsumentenschutzorganisationen innerhalb von zwei Jahren über 7 000 Beschwerden eingegangen, wonach Callcenter Telefonnummern trotz Sternmarkierungen im Telefonbuch angerufen hätten. Die Vermittlungsfirmen hätten sich zudem einfach auf den Verkauf von Zusatzversicherungen spezialisiert, welcher nicht geregelt und rentabler sei. Das im Herbst verabschiedete neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) schuf schliesslich die gesetzlichen Grundlagen für eine neue Branchenlösung, ohne jedoch selbst eine Beschränkung der Telefonwerbung zu enthalten  [49] .
In der Frühjahrssession 2014 beriet der Nationalrat die Botschaft zur Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse", die der Ständerat im Vorjahr angenommen hatte. Obwohl der Entscheid schliesslich deutlich zugunsten des vom Bundesrat erarbeiteten und vom Erstrat angenommenen Entwurfs ausfiel, gestaltete sich die Debatte äusserst ausführlich. Die Trennung in ein befürwortendes und ein gegnerisches Lager sowie die Argumentation vollzogen sich dabei entlang ähnlicher Linien wie zuvor bereits im Ständerat. Die vorberatende Kommission beantragte dem Rat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ihr Sprecher betonte die Wichtigkeit der freien Kassenwahl für das System, da es die Kassen zwinge, im Wettbewerb zu bestehen und möglichst günstige Prämien anzubieten, ein Anreiz, der bei einer Einheitskasse wegfallen würde. Im Falle einer Monopolstellung müsste mit politisch motivierten Defiziten wie bei der IV und ALV gerechnet werden, die längerfristig mit Leistungskürzungen und Steuergeldern korrigiert werden müssten. Aufgrund des fehlenden Wettbewerbs seien steigende Prämien und Staatsbeiträge zu befürchten, und die Umsetzungskosten bewegten sich laut einer Schätzung um CHF 2 Mrd. Eine Minderheit Fehr Jacqueline (sp, ZH) beantragte im Namen der SP-Fraktion und des Initiativträgervereins, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Das derzeitige Krankenversicherungssystem habe gar nie funktioniert, wovon jährlich steigende Prämien, eine sich verschärfende Risikoselektion und hohe Werbekosten zeugten. Die Mengenausweitung sei eine natürliche Folge des Wettbewerbs. Das System werde immer komplizierter und seine Einheiten arbeiteten primär im eigenen Interesse und zum Nachteil der Patientinnen und Patienten. Mit einer Verbesserung sei ohne Einheitskasse nicht zu rechnen. Die öffentlich-rechtliche Krankenversicherung, aufgezogen anhand des Modells Suva, würde dagegen Kosten einsparen können, indem sie sich nachhaltig um ihre Patientinnen und Patienten kümmere, anstatt darauf hinzuarbeiten, diese loszuwerden. In der weiteren Debatte betonten die bürgerlichen Gegnerinnen und Gegner, das Volk habe die Idee einer Einheitskasse schon mehrfach an der Urne abgelehnt. Eine Einheitskasse bringe keine Kostensenkung, da sie an der Mengenausweitung, welche den zentralen Kostentreiber im System darstelle, nichts verändere. Im Gegenteil würde die Monopolstruktur zu Qualitätseinbussen führen, da diese nicht mehr durch den Wegzug der Versicherten sanktioniert werden könnten. Die in der Initiative vorgesehenen kantonalen Einheitsprämien seien eine Fehlkonstruktion und würden für die ländliche Bevölkerung, welche nachweislich tiefere Kosten verursache, massive Prämiensteigerungen bedeuten. Die Einheitskasse sei auch in der Position, die freie Arztwahl einzuschränken, wie dies bereits bei der Suva oft der Fall sei. Es gelte schliesslich, das bewährte Versicherungssystem - unter anderem mittels noch hängiger Vorstösse - zu optimieren und nicht zugunsten eines Experiments mit ungewissem Ausgang aufs Spiel zu setzen. Die Befürworter hielten dagegen, das System sei unnötig kompliziert: 60 verschiedene Kassen und eine grosse Anzahl verschiedener Versicherungsmodelle seien bei identischen Leistungen und dem Verbot, mit der Grundversicherung einen Gewinn zu erzielen, nicht sinnvoll. Die fehlende Trennung zwischen Grund- und Zusatzversicherung führe zu fortlaufender Verwirrung und erleichtere die Risikoselektion der Kassen. Der Risikoausgleich, der die Selektion einschränken sollte, sei unvollständig, kompliziert und teuer. Die hohen Reserven von rund CHF 6 Mrd. stellten eine Verschwendung von Prämiengeldern dar, die Festsetzung der Prämienhöhe durch die Kassen sei intransparent und oft inadäquat. Die hohen Prämienunterschiede zwischen Versicherten im selben Kanton seien ungerecht und müssten durch kantonale Einheitsprämien im Rahmen der Einheitskasse behoben werden. Auch die alljährlichen Kassenwechsel mit ihren hohen Kosten würden durch das Einheitssystem wegfallen. Die Aufsicht über das derzeitige System sei komplex und ungenügend, werde aber aufgrund der im Parlament gut vertretenen Interessen der Versicherer nicht verbessert. Nur durch eine staatliche Einheitskasse, welche einen Service Public für ihre Versicherten darstelle, liesse sich diese lange Liste von Problemen beheben, so die Initiativbefürworter aus dem links-grünen Lager. Am Ende der Debatte sprachen sich 124 Ratsmitglieder für den Antrag der Mehrheit aus, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, 61 stimmten für die Empfehlung auf Annahme der Initiative, bei einer Enthaltung. Die fünf gleichlautenden Motionen, welche eine rasche Abstimmung über die Volkinitiative ohne einen Gegenvorschlag gefordert hatten, wurden damit abgeschrieben. In der Schlussabstimmung am Ende der Frühlingssession nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 132 zu 62 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, in der kleinen Kammer sprachen sich 27 Ständerätinnen und Ständeräte für den Beschluss und damit gegen die Initiative aus, 12 stellten sich gegen den Beschluss (3 Enthaltungen)  [50] .
Die politischen Kampagnen zur Abstimmung über die Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" vom 28. September 2014 begannen schon bald nach der parlamentarischen Beratung in der Frühjahrsession und zogen sich mit grosser Intensität bis zum Abstimmungstermin hin. Die Argumentationslinien verliefen entlang denen in den Räten, wobei sich medial die häufige Beschäftigung der Bevölkerung mit dem Thema in ihrem Alltagsleben und gleichzeitig ein grosser Bedarf nach Faktenwissen abzeichneten. Zahllose Politikerinnen, Gesundheitsexperten, Kadermitglieder der Kassen und Journalistinnen äusserten sich in Interviews, Podien und Kolumnen. Auffallend stark mobilisierte das Thema in der Romandie, die sich bei Volksinitiativen mit ähnlichen Forderungen in der Vergangenheit bereits offener für einen Systemwechsel gezeigt hatte als die Deutschschweiz. Verschiedene Details gaben Anlass zu Diskussionen. So ortete zu Beginn der Kampagne das Gutachten eines St. Galler Rechtsprofessors, in Auftrag gegeben von der Initiativgegnerschaft, einen Fehler im Initiativtext: Da der Text kantonal einheitliche Prämien verlange, wären in Zukunft keine Rabatte für junge Erwachsene und insbesondere keine Kinderprämien mehr möglich. Auch Rabatte bei Hausarzt- oder Telemedizin-Modellen und bei hohen Franchisen wären laut dem Gutachten nicht mehr erlaubt. Die Initianten widersprachen: Es sei zu einer Unklarheit aufgrund ungenauer Übersetzung des ursprünglich in französischer Sprache eingereichten Initiativtexts durch die Bundeskanzlei gekommen. Bei genauer Übersetzung müsse es heissen: "Für jeden Kanton wird eine Prämie festgelegt", während in der geltenden Übersetzung von einer "einheitlichen" Prämie die Rede ist. Auch die Höhe der durch die öffentliche Kasse realisierbaren Einsparungen sorgte für Diskussionsstoff. Während die Befürworter von einer Milliarde - mittel- bis langfristig gar von drei Milliarden - sprachen, hielten die Gegner dagegen, man könne höchstens von CHF 350 Mio. an Einsparungen im administrativen Bereich ausgehen, viel wahrscheinlicher jedoch von nur CHF 100 Mio. Bereits im Frühling 2013 hatte sich das Gegner-Komitee "Alliance Santé" konstituiert, dem rund 100 Parlamentsmitglieder, Vertreter der Leistungserbringer, die beiden grossen Krankenversichererverbände Santésuisse und Curafutura, Patienten- und Konsumentenschutzverbände, der Versicherungs-, der Gewerbe- und der Bauernverband sowie der Pharmaverband Interpharma angehörten. Zwischen Juni und August 2014 formten sich zudem diverse kantonale Komitees. Die Ärzteschaft, der in Abstimmungen zum Gesundheitswesen ein grosser Einfluss zugeschrieben wird, bildete einen Spezialfall: Einige Verbände, unter ihnen der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, schlossen sich dem Ja-Komitee an, da sie sich von der Einheitskasse eine Minderung des eigenen administrativen Aufwands, mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten und eine bessere Koordination der Behandlungen erhofften. Andere, darunter der Spitalverband H+, befürchteten ein Staatsmonopol in der Medizin mit allfälliger Leistungsrationierung und schlossen sich dem Nein-Lager an. Der Dachverband FMH beschloss aufgrund der internen Divergenzen schliesslich Stimmfreigabe. Seitens der Parteien beschlossen nebst der SP die Grünen, die EVP und die CSP die Ja-Parole, alle anderen grossen Parteien sprachen sich für ein Nein aus. Travail.Suisse schloss sich dem Ja-Lager an. 
Einige Aufmerksamkeit erhielt die schwierige Rolle des Gesundheitsministers Berset, der im Abstimmungskampf das Nein des Bundesrates zur Initiative seiner eigenen Partei vertreten musste - eine Rolle, die er dem allgemeinen Tenor nach gut erfüllte. Deutlich umstrittener war die Rolle der Krankenversicherer im Abstimmungskampf. Durch ihre Verbände waren sie im Nein-Komitee vertreten und steuerten drei der fünf Millionen Franken zum Kampagnenbudget bei, viele engagierten sich aber auch direkt gegen die Volksinitiative. Bereits früh publizierten diverse Kassen in ihren auflagenstarken Kundenmagazinen Artikel gegen die öffentliche Krankenkasse oder boten in Interviews prominenten Mitgliedern des Nein-Lagers eine Plattform. Vom Initiativkomitee ernteten die Kassen damit umgehend Kritik: Sie würden das Gebot der objektiven, verhältnismässigen und zurückhaltenden Information krass verletzen, das für sie als mit öffentlichen Bundesaufgaben betraute Organe in gleicher Weise wie für staatliche Behörden gelte. Die Kassen hielten dagegen, sie würden auch befürwortenden Stimmen Platz in ihren Publikationen einräumen; zudem würden sie das Geschäft durch und durch kennen und hätten damit die Pflicht, über die Konsequenzen der Initiative zu informieren. Im Juli wurde im Kanton Bern eine Abstimmungsbeschwerde gegen sieben Kassen beim Regierungsrat eingereicht; diese hätten durch ihre nicht objektive und unsachliche Information in ihren Publikationen die Abstimmungsfreiheit verletzt. Der Beschwerdeführer wurde von der SP juristisch unterstützt. Wenige Tage darauf folgten Abstimmungsbeschwerden in den Kantonen Waadt, Genf, Basel-Stadt und Tessin. Allerdings stellte sich schnell heraus, dass die kantonalen Behörden nicht zuständig sind: Da die Beanstandungen kantonsübergreifende Aspekte betreffen, führe der Rechtsmittelweg direkt ans Bundesgericht, so die jeweiligen Antworten. Das daraufhin mit zwei Stimmrechtsbeschwerden angerufene oberste Gericht stellte knapp drei Wochen vor der Abstimmung fest, die Krankenkassen seien bei der vorliegenden Abstimmung nicht zur sonst erforderlichen Neutralität verpflichtet, da die Vorlage sie in qualifizierter Weise betreffe. Eine sachliche Argumentation und Zurückhaltung beim Einsatz von Werbemitteln und finanziellen Ressourcen könnten dennoch erwartet werden. Das Gericht zweifelte diese Sachlichkeit bei einzelnen Publikationen zwar an. Es führte aber aus, da der Abstimmungskampf intensiv geführt werde und auch das Ja-Lager ausreichend zu Wort käme, würden die Äusserungen der Krankenkassen das Abstimmungsergebnis nicht wesentlich beeinflussen. Auf diverse Punkte der Beschwerden war das Gericht gar nicht eingetreten, da diese als nicht ausreichend begründet angesehen wurden  [51] .
Am 28. September 2014 stimmten Volk und Stände über die Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" ab. Umfragen im Vorfeld der Abstimmung deuteten auf eine relativ deutliche Ablehnung der Initiative hin, was sich an der Urne bestätigte: Bei einer Stimmbeteiligung von 46,7% wurde die Initiative mit bloss 38,2% Ja-Anteil verworfen. Alle Deutschschweizer Kantone und das Tessin legten ein Nein ein, in den Kantonen Neuenburg, Waadt, Jura und Genf wurde die Initiative dagegen angenommen, in Fribourg nur sehr knapp abgelehnt. Die Resultate offenbarten einen überaus deutlichen Röstigraben, der sich in Fribourg entlang der innerkantonalen Sprachgrenze zog. Die SP Schweiz als Abstimmungsverliererin kündigte an, in Zukunft auf Reformen des Krankenversicherungssystems hinarbeiten zu wollen, bei fehlendem politischen Willen aber auch eine erneute Volksinitiative in Betracht zu ziehen. Dagegen äusserten die Gesundheitsdirektoren der zustimmenden Westschweizer Kantone, die bereits im Abstimmungskampf gemeinsam als Befürworter aufgetreten waren, die Absicht, die Einrichtung kantonaler Einheitskassen zu prüfen. Auch die Einrichtung einer einzigen Westschweizer Einheitskasse wurde nicht ausgeschlossen. Allerdings bedarf die Einrichtung von Einheitskassen auf subnationaler Ebene einer Änderung des KVG und damit eines Beschlusses der Bundesversammlung, was an bestehenden Mehrheiten scheitern dürfte. Aus diesem Grund wurde auch die Idee geäussert, eine Volksinitiative zu lancieren, welche den Kantonen die Einrichtung eigener Einheitskassen erlaubt. Die VOX-Analyse, durchgeführt von der GfS Bern und der Universität Bern, zeigte schliesslich, dass ein klassischer Links-Rechts-Gegensatz das Abstimmungsresultat geprägt hatte und die Einstellung der Stimmenden zur Rolle des Staates von grosser Bedeutung gewesen war. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative erhofften sich tiefere Prämien und drückten ihre Unzufriedenheit mit dem aktuellen System aus, während die Gegnerinnen und Gegner nicht an eine Prämiensenkung aufgrund der Einheitskasse glaubten. Sie befürchteten dagegen negative Konsequenzen aufgrund des fehlenden Wettbewerbs und eine Einschränkung der freien Arztwahl. Insgesamt nannte sowohl die befürwortende als auch die ablehnende Seite mehrheitlich rationale Stimmmotive  [52] .
Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse"
Abstimmung vom 28. September 2014

Beteiligung: 46,7%
Ja: 933 012 (38,2%)
Nein: 1 512 036 (61,8%)

Parolen:
- Ja: SP, GPS, EVP, CSP; SGB, Travail.Suisse, VPOD.
- Nein: SVP, CVP(2*), FDP, BDP, GLP; Economiesuisse, SGV.
- Stimmfreigabe: FMH, GDK

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen und über zwei Jahren des tariflosen Zustandes konnte im April 2014 eine Einigung zwischen den im Verband Tarifsuisse organisierten Krankenkassen und dem Verband der Physiotherapeuten Physioswiss erreicht werden: Der Taxpunktwert wurde um 9% erhöht. Allerdings beteiligen sich vier grosse Kassen, welche zusammen 35% der Grundversicherten halten, nicht an dem Kompromiss und vergüten damit weiterhin ohne vertragliche Grundlage nach dem seit 1998 nicht mehr angepassten Tarif  [53] .
Nachdem die Parlamentsdienste Anfang August das Register der Interessenbindungen der Ratsmitglieder aktualisiert hatten, wurde Kritik an den Verbindungen zwischen Parlamentsmitgliedern und Krankenkassen laut. Solche bestehen bei 16 Parlamentarierinnen und Parlamentariern, welche meist in Bei- oder Verwaltungsräten von Krankenkassen sitzen. Zwölf davon sind Mitglieder der für die Krankenversicherung zuständigen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit SGK ihres jeweiligen Rates. Es handelt sich dabei um Vertreterinnen und Vertreter der SVP, FDP, CVP und BDP. Laut eigenen Angaben der Parlamentsmitglieder und Recherchen aus Journalistenkreisen bewegen sich die Jahresgehälter für die Beirats- und Verwaltungsratsämter im tiefen bis hohen fünfstelligen Bereich. Linke Stimmen kritisierten, die Volksvertreterinnen und Volksvertreter stünden für die Interessen privater Firmen ein statt für jene ihrer Wählerschaft. Der Einfluss der Kassenlobby im Parlament sei ungesund und grenze gar an Korruption. Es sei grundsätzlich sehr unschön, dass das Parlamentsgesetz die Einsitznahme von Parlamentsmitgliedern in leitenden Organen der Durchführer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erlaube, wurde bemängelt. Schliesslich sei die Einsitznahme in ähnlichen Organen der ehemaligen Bundesbetriebe wie Post, Ruag und SRG untersagt. Die betreffenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier verteidigten sich, es liege in der Natur des Milizparlaments, dass jene Personen, welche sich für Gesundheit interessierten, auch beruflich mit diesem Bereich verbunden seien. Nicht nur die Krankenkassen, auch die Ärzteschaft, die Spitäler und die Pflegeberufe seien im Parlament vertreten und brächten wichtige Informationen ein. Im September lehnte das Bundesgericht die Beschwerden gegen sieben Krankenkassen bezüglich deren Beteiligung am Abstimmungskampf zur öffentlichen Krankenkasse ab, hielt in seiner Begründung jedoch unter anderem fest, dass Krankenkassen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung staatliche Aufgaben wahrnehmen. Damit handeln sie als Organe der Behörden. Auf dieses Urteil bezieht sich eine Ende September 2014 eingereichte parlamentarische Initiative Steiert (sp, FR), die im Parlamentsgesetz die Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und behördlichem Mandat auch für Krankenkassen festschreiben will. Sollte der Vorstoss am bürgerlichen Parlament scheitern, werde man notfalls die Lancierung einer Volksinitiative in Betracht ziehen, so Steiert. Für zusätzliche Verärgerung in linken Kreisen sorgte einen Tag nach der Abstimmung über die öffentliche Krankenkasse die Wahl der Ständeräte Schwaller (cvp, FR) und Eberle (svp, TG), beide Mitglied der SGK-SR, in den sechsköpfigen Verwaltungsrat der Groupe Mutuel  [54] .
Der Nationalrat überwies in der Herbstsession 2014 stillschweigend ein Postulat seiner SGK zur Prüfung der Anwendung des DRG-Systems (Diagnosis Related Groups). DRG, Deutsch "diagnosebezogene Fallgruppen", bezeichnen ein Klassifikationssystem für ein pauschaliertes Abrechnungsverfahren im medizinischen Bereich, mit dem Patientinnen und Patienten in Spitalbehandlung anhand ihrer medizinischen Daten (Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Behandlung, etc.) zu Fallgruppen zusammengefasst werden. Der Bundesrat soll in einem Bericht die Kantone, welche das System eingeführt haben, mit jenen vergleichen, die es nicht nutzen und dabei Auskunft darüber geben, ob in ersteren die Ziele erreicht werden  [55] .
Eine Motion Stahl (svp, ZH) strebt einen Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte an. Die vorgesehene Regelung komme einer staatlichen Planung des ambulanten Bereichs gleich und übertrage den Kantonen zu weitreichende Kompetenzen. Anstatt die Anzahl der Neuzulassungen von Spezialärztinnen und -ärzten für die Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu beschränken, solle der Bundesrat ab einer gewissen Ärztedichte die Vertragsfreiheit einführen, so das Anliegen. Dies solle dann der Fall sein, wenn in einem Kanton eine grössere Anzahl Ärzte und Ärztinnen einer Fachrichtung praktizieren würde, als zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung notwendig sei. Die entsprechende Höchstzahl solle der Bundesrat nach Anhörung der Ärzteschaft und der Versicherer schweizweit einheitlich festlegen. Der Bundesrat hatte im Frühjahr 2013 die Ablehnung der Motion insbesondere mit der Begründung beantragt, das Parlament habe demnächst über die vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung zu entscheiden und die Motion würde hier vorgreifen. Zudem wies die Regierung darauf hin, dass die Räte in der Vergangenheit Vorstösse, welche auf die Einführung der Vertragsfreiheit abzielten, abgelehnt hatten oder nicht auf sie eingetreten waren. Mittelfristig solle die bedarfsabhängige Zulassung durch eine nachhaltige neue Regelung ersetzt werden, welche zur Eindämmung der Kosten beitrage und dabei die Versorgung sicherstelle. Eine entsprechende Regelung solle in Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen erarbeitet werden, wobei die im Parlament eingereichten Vorstösse zur Thematik vertieft zu prüfen seien. Inzwischen hatten die Räte den Zulassungsstopp wieder eingeführt, trotzdem nahm der Nationalrat die Motion in der Herbstsession mit 128 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen den Widerstand des geschlossen auftretenden linken Lagers an  [56] .
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Leistungen
Der Nationalrat hatte 2013 eine Motion Steiert (sp, FR) zur Gleichbehandlung aller Patientinnen und Patienten beim Zugang zu Medikamenten angenommen. In der Frühlingssession 2014 stimmte auch der Ständerat dem Anliegen zu  [57] .
Der Ständerat beriet in der Sommersession 2014 eine Motion Humbel (cvp, AG) zur Streichung der Übernahme von Folgekosten bei nicht medizinisch induzierten kosmetischen Eingriffen durch die obligatorische Krankenversicherung, die der Nationalrat 2013 angenommen hatte. Übereinstimmend mit dem Bundesrat beantragte die zuständige Kommission die Ablehnung der Motion. Die Kommissionssprecherin betonte, eine Verschuldensabklärung in der solidarischen Krankenversicherung sei äusserst komplex und würde einen Paradigmenwechsel bedeuten, der unerwünscht sei. Der Rat folgte dieser Ansicht ohne entgegnende Voten  [58] .
Der Nationalrat beriet eine Motion der CVP-EVP-Fraktion zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, um die gleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalbehandlungen einzuführen. Durch den medizinischen Fortschritt könnten heute zunehmend Eingriffe ambulant ausgeführt werden, welche früher eine stationäre Unterbringung der Patientinnen und Patienten erfordert hatten. Diese volkswirtschaftlich sehr erwünschte Entwicklung führe jedoch zu einer Verlagerung von Kosten zu den Krankenversicherern, die im ambulanten Bereich alleinige Kostenträger sind, während im stationären Bereich eine Aufteilung zwischen Krankenversicherern und den Kantonen besteht. Neu sollten beide Arten von Leistungen nach der gleichen Tarifstruktur abgerechnet und die Kosten zwischen Kassen und Kantonen geteilt werden, so die Forderung. Zudem sollten nur jene Behandlungen überhaupt in Spitälern vorgenommen werden, für die ein Spitalaufenthalt vonnöten sei. Der Bundesrat gab an, das Anliegen im Kern zu befürworten. Jedoch sei in diesem Bereich eine vertiefte Diskussion und Zusammenarbeit mit den Kantonen notwendig, welche aktuell im Gange sei. Er wolle die Resultate dieses Prozesses abwarten, die Motion sei daher abzulehnen. Die grosse Kammer folgte dem bundesrätlichen Antrag nicht: Abgesehen vom Votum der Fraktionssprecherin und des Gesundheitsministers Berset verzichtete sie auf eine Debatte und hiess die Motion mit 92 zu 35 Stimmen bei aussergewöhnlichen 45 Enthaltungen gut. Zu den Befürwortern gehörten die GLP und die bürgerlichen Fraktionen mit Ausnahme der FDP, zu den Gegnern die FDP-Liberale und die Grüne Fraktion, während sich die SP-Fraktion annähernd geschlossen der Stimme enthielt  [59] .
Der Nationalrat überwies in der Herbstsession 2014 ein Postulat Humbel (cvp, AG) zur Entlastung der Krankenversicherung vor ungerechtfertigten Kosten. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, die Kosten zu evaluieren, welche in der Krankenversicherung durch das blosse Einholen von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen durch Arbeitnehmende bei Ärztinnen und Ärzten entstehen, und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Arbeitsdisziplin und des Vertrauens zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden liege bei den Sozialpartnern und nicht bei der Krankenversicherung, so die Postulantin. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab und begründete, zwischen den Kosten für die Behandlung einer Krankheit und für das Ausstellen eines Arztzeugnisses sei nicht zu unterscheiden. Eine Kostenübernahme durch eine andere Stelle als die obligatorische Krankenpflegeversicherung sei zudem aus Datenschutzgründen nicht möglich. 109 Ratsmitglieder aus dem bürgerlichen Lager sprachen sich für den Vorstoss aus, 64 aus dem linken Lager dagegen, 6 enthielten sich ihrer Stimme  [60] .
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Reserven
In der Frühjahrssession 2014 beriet der Nationalrat als Zweitrat in einer umfassenden Debatte die Änderung des KVG zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien. Im Vorjahr hatte der Ständerat abweichend vom Entwurf des Bundesrates beschlossen, eine Umverteilung im Umfang von CHF 800 Mio., aufgeteilt auf drei Jahre, vorzunehmen, welche je zu einem Drittel vom Bund, den Versicherern und den Versicherten zu bezahlen wäre. Zudem hatte die kleine Kammer das Geschäft mit jenem zum neuen Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (siehe oben) gekoppelt. In der grossen Kammer war Eintreten unbestritten. Wiederholt betonten die Votierenden, die vorliegende Lösung sei alles andere als optimal, jedoch politisch notwendig, und es sei wichtig, ähnliche Verzerrungen zukünftig durch ein griffiges Aufsichtsgesetz zu verhindern. Damit die Rückerstattung möglichst schnell begonnen und abgeschlossen werden kann, sei jedoch auf eine Koppelung mit dem Aufsichtsgesetz zu verzichten, da der Zeitpunkt von dessen Inkrafttreten noch ungewiss sei, so die abgesehen von zwei Enthaltungen geschlossen auftretende Kommission. Relativiert wurde in einem Votum das Ausmass der Verzerrungen: So hätten zum Beispiel im Kanton Zürich die Versicherten gerade einmal CHF 20 pro Jahr und Person zu viel bezahlt. In der Detailberatung beantragte die Kommissionsmehrheit, die Rückerstattung auf ein Zeitfenster von 1996 bis 2013 zu beziehen und damit nicht an das Aufsichtsgesetz zu koppeln, um zusätzliche Berechnungsschwierigkeiten zu vermeiden und die Ausgleichszahlungen rasch vornehmen zu können. Eine Minderheit Carobbio (sp, TI) beantragte, die Kopplung an das Aufsichtsgesetz beizubehalten und die Rückerstattung bis auf das Datum von dessen Inkrafttreten auszudehnen, wie es der Ständerat vorgesehen hatte. Damit wähle man eine Lösung, die auch für die nähere Zukunft bis zum Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes Bestand habe, so die Minderheit, denn auch nach 2013 würde die ungleiche Prämienbelastung in den Kantonen weiterbestehen. Mit 118 zu 56 Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Rat der Kommissionsmehrheit, womit sich eine Differenz zum Ständerat ergab. In allen weiteren Punkten folgte der Nationalrat der Position des Ständerates. In der Gesamtabstimmung nahm er den Entwurf mit 173 gegen 3 Stimmen ohne Enthaltungen an. In der Presse wurde in den folgenden Tagen die Ansicht geäussert, das weitgehende Einlenken des Nationalrats auf die Position des Ständerats sei darauf zurückzuführen, dass die bürgerliche Mehrheit im Rat angesichts der im Herbst anstehenden Abstimmung über eine öffentliche Krankenkasse (siehe oben) die Bevölkerung beim Thema Krankenversicherung besänftigen und für möglichst wenig Unzufriedenheit sorgen wolle. Noch in der gleichen Session stimmte der Ständerat dem Beschluss des Nationalrats zu, die Vorlage von jener zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu entkoppeln. Dies angesichts des unerwartet schnellen Voranschreitens der Arbeiten am Aufsichtsgesetz. In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf im Nationalrat mit 193 zu einer Stimme ohne Enthaltungen und im Ständerat einstimmig mit 42 Stimmen, ebenfalls ohne Enthaltungen, angenommen  [61] .
Eine Standesinitiative des Kantons Genf, die einen Maximalbetrag für die Reserven der Krankenversicherer gefordert hatte und der die Kommissionen 2010 Folge gegeben hatte, wurde nach zweimaliger Fristverlängerung im Frühjahr 2015 vom Nationalrat abgeschrieben, da ihr Anliegen durch das neue Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (siehe oben) erfüllt worden war  [62] .
Eine Standesinitiative des Kantons Genf zur kantonal separaten Reservebildung von Krankenkassen, der der Nationalrat 2010 Folge gegeben hatte, wurde nach zweimaliger Fristverlängerung im Frühjahr 2015 vom Ständerat abgeschrieben, da ihr Anliegen durch das neue Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (siehe oben) erfüllt worden war  [63] .
Der Nationalrat schloss sich in der Sommersession diskussionslos dem Urteil des Ständerats aus dem Jahr 2010 an, einer Standesinitiative des Kantons Genf aus dem Jahr 2009 zur Staffelung des Reserveausgleichs der Krankenversicherer keine Folge zu geben  [64] .
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Unfallversicherung
Die Suva konnte auf ein erfolgreiches Jahr 2013 zurückblicken. Sie profitierte von der robusten Inlandkonjunktur und verbuchte auf ihren Kapitalanlagen eine Performance von 4,7%. Zudem stockte sie ihre Wertschwankungsreserven auf und kam so im Mai 2014 auf einen Deckungsgrad von mehr als 131%. Bei den Prämien sei ein Gleichgewicht erreicht worden, so die Suva-Führung, sodass nach sieben Jahren der Prämiensenkungen nun für drei Viertel der Firmen keine Anpassungen mehr vorgenommen würden. Bei den restlichen Firmen würden die Prämien entweder erhöht oder weiter gesenkt. Grund für den Stopp der Prämiensenkungen sind die gestiegenen Heilungskosten aufgrund der Teuerung im Gesundheitssektor und die erstmals seit zehn Jahren wieder angestiegene Anzahl der IV-Neurenten  [65] .
Der Ständerat nahm sich in der Frühjahrssession 2014 einer Motion Darbellay (cvp, VS) an, der der Nationalrat im Vorjahr zugestimmt hatte. Der Vorstoss verlangt, eine Rechtslücke in der Unfallversicherung dahingehend zu schliessen, dass Erwerbstätigen auch bei Arbeitsunfähigkeit, welche sich aufgrund der Spätfolgen eines in der Jugend erlittenen Unfalls ergibt, ein Taggeld aus der obligatorischen Unfallversicherung ausbezahlt wird. Im Ständerat schlug die Kommissionsmehrheit eine Modifikation der Motion vor, wonach der Bundesrat das Problem auch durch die Änderung anderer einschlägiger Bestimmungen als des UVG lösen könne. Gegen die bereits im Erstrat geäusserten Bedenken des Bundesrates brachte der Kommissionssprecher vor, das Nachweisen eines Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Spätfolgen sei generell schwierig, und dies nicht nur bei in der Jugend erlittenen Unfällen. Damit könne dieses Argument nicht gelten. Das Abschliessen einer freiwilligen Taggeldversicherung sei gerade bei Vorbelastung durch einen Unfall oft nicht möglich, da die Versicherer Vorbehalte anbrächten. Eine Minderheit Kuprecht (svp, SZ) beantragte die Ablehnung der Motion. Die Ausdehnung der Leistungspflicht auf Personen, die zur Zeit des Unfalls noch nicht zum Versichertenkreis gehörten, laufe dem aktuellen Versicherungssystem zuwider und rücke die Unfallversicherung in die Nähe einer Volksversicherung. Die Systemänderung wäre schwierig und kostspielig, ebenso der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Unfall und Beschwerden, was zu zahlreichen Gerichtsverhandlungen führen würde, so die Befürchtung der Gegner. 20 Ratsmitglieder folgten dem Mehrheitsvotum, zehn lehnten die Motion ab, zwei enthielten sich ihrer Stimme. In der Sommersession stimmte der Nationalrat der vorgenommenen Formulierungsänderung mit 102 zu 80 Stimmen zu und überwies damit die Motion  [66] .
Im Juni eröffnete der Bundesrat ein einmonatiges Vernehmlassungsverfahren über die Zusatzbotschaft zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes. 2011 hatten die Räte die Botschaft zur UVG-Revision mit dem Auftrag an die Regierung zurückgewiesen, sich auf die strikt notwendigen Änderungen zu begrenzen. Diese umfassten im neuen Vorentwurf, an dessen Ausarbeitung die Sozialpartner beteiligt gewesen waren, nun technische Änderungen zu den Leistungen, zur Finanzierung und zur Organisation der Unfallversicherung sowie Neuregelungen betreffend der SUVA. Konkret umfasst der Entwurf unter anderem Massnahmen gegen eine potentielle Überversicherung nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters der Versicherten, eine Verschiebung der Regelung zur Unfallversicherung Arbeitsloser vom AVG ins UVG und die Einrichtung eines Ausgleichsfonds für Grossereignisse. Da gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan bereits ein Rückstand vorlag, wurde ein konferenzielles Verfahren durchgeführt, um den überarbeiteten Entwurf noch im Jahr 2014 dem Parlament unterbreiten zu können. Das Einreichen schriftlicher Stellungnahmen war ebenfalls möglich; beide Varianten wurden genutzt. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer äusserte sich kritisch zu den gewählten Vernehmlassungsmodalitäten, insbesondere der kurzen Frist. Die Revisionsvorschläge selbst, getragen von den Sozialpartnern, der Suva und dem Schweizerischen Versicherungsverband, stiessen dagegen generell auf breite Zustimmung und es wurde betont, davon solle im Gesetzgebungsprozess möglichst nicht mehr abgewichen werden  [67] .
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats gab einer parlamentarischen Initiative Poggia (mcg, GE) Folge, die von Roger Golay (svp, GE) übernommen worden war. Das Begehren fordert, dass die Kantone Streitigkeiten aus der obligatorischen Unfallversicherung und den Zusatzversicherungen zu dieser einer einzigen gerichtlichen Beschwerdeinstanz zuweisen können, wie sie das bei Fällen im Zusammenhang mit den privaten Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung tun können. Eine Behandlung bei zwei verschiedenen Instanzen - namentlich der kantonalen Spezialinstanz für Sozialversicherungen und der normalen kantonalen Instanz - erschwere und verlängere die Verfahren unnötig. Zudem sei die fehlende Kohärenz zwischen obligatorischer Krankenpflegeversicherung und obligatorischer Unfallversicherung stossend, so die Begründung des Vorstosses  [68] .
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Arbeitslosenversicherung (ALV)
Bei der Arbeitslosenversicherung standen 2013 Einnahmen von rund CHF 6,9 Mrd. (- 1% im Vergleich zum Vorjahr) Ausgaben von rund CHF 6,3 Mrd. (+ 8,7%) gegenüber; es resultierte ein Rechnungssaldo von CHF 587 Mio. Der grösste Teil der Einnahmen stammte von Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber, 9% stammten von der öffentlichen Hand. Die Verwaltungs- und Durchführungskosten machten 10,7% der Gesamtausgaben aus. Für die Arbeitslosenquoten vgl. oben, Teil I, 7a (Marché de travail)  [69] .
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Weiterführende Literatur
Afonso, Alexandre und Ioannis Papadopoulos. "How the Populist Radical Right Transformed Welfare State Reforms: Pension and Unemployment Policy Reforms in Switzerland, 1994-2010", in Social Science Research Network, 2014.
Beck, Konstantin, Viktor von Wyl, Christian Biener und Marting Eling. "Brennpunkt Solidarität", in Diskussionsbeiträge zur Weiterentwicklung der Sozialen Krankenversicherung, herausgegeben von der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik, Bern 2014.
Canela, Carlos, et al. "Die invalidenversicherungsrechtliche Begutachtung in der Schweiz vor dem Hintergrund der letzten Gesetzesrevision und neueren Rechtsprechung", in Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 2/2014, S. 106-116.
Cardinaux, Basile (Hg.). 20 Jahre Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge, Freiburg 2014.
Chaufan, Claudia. "Is the Swiss Health Care System a Model for the United States?", in International Journal of Health Services, 2/2014, S. 255-267.
Cosandey, Jérôme (Hg.). Generationenungerechtigkeit überwinden. Revisionsvorschläge für einen veralteten Vertrag, Zürich 2014.
Crivelli, Luca und Paola Salari. "The Inequity of the Swiss Health Care System Financing from a Federal State Perspective", in International Journal for Equity in Health, 1/2014, S. 17-29.
Crivelli, Luca und Paola Salari. "The Impact of Federalism on the Healthcare System in Terms of Efficiency, Equity, and Cost Containment: The Case of Switzerland" in Health Care Provision and Patient Mobility, 2014, S. 155-178.
Fritschi, Tobias, Robert Fluder und Renate Salzgeber. "Welche Gruppen von Arbeitslosen riskieren, längerfristig von Sozialleistungen abhängig zu werden?" in Die Volkswirtschaft, 4/2014, S. 32-35.
Kohler, Alexander und Jörg Schwanemann. "Verwaltungskosten der Lebensversicherer im Bereich der 2. Säule: Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen", in Beiträge zur sozialen Sicherheit, 8/2014.
Landolt, Hardy. "Plädoyer für die Einführung einer Pflegeversicherung", in Pflegerecht, 3/2014, S. 130-138.
Mesnil, Marie. "Réaffirmation de la prise en charge de l'IVG par l'assurance-maladie obligatoire en Suisse. Droit d'avortement", in La Revue des droits de l'homme, Webdokument, 2014.
Müller, Stefan und Salome Schüpbach. "Finanzielle Entwicklung der Beruflichen Vorsorge zwischen 1987 und 2012", in Soziale Sicherheit CHSS, 2014, S. 291-298.
Rubin, Boris. Commentaire de la loi sur l'assurance-chômage, Zürich 2014.
Sauvain, Mélanie. "Sozialversicherungen: Neuerungen per 1. Januar 2015 und laufende Reformen", in Soziale Sicherheit CHSS, 2014, S. 315-317.
Schmid Botkine, Céline und Carmen Borrat-Besson. "Demografische Alterung und Altersvorsorge: Das Beispiel der Schweiz", in Das erzwungene Paradies des Alters, herausgegeben von A. Amann und F. Kolland. Wiesbaden 2014.
Sonnet, Anne, Hilde Olsen und Thomas Manfredi. "Towards More Inclusive Ageing and Employment Policies: The Lessons from France, The Netherlands, Norway and Switzerland", in De Economist, 4/2014, S. 315-339.
 
[1] TA, 4.4., 28.6. und 11.7.14; AZ, 4.7.14 ; LZ, 5.7. und 27.9.14; NZZ, 11.7.14; vgl. auch Po. 14.3912 (siehe unten).
[2] BRG 14.058: BBl, 2014, S. 6551 ff.; NZZ, 28.8.14.; vgl. SPJ 2013, S. 340.
[3] Medienmitteilung BAG vom 12.11.14; TA, 15.11.14.
[4] www.bsv.admin.ch; TA und NZZ, 29.3.14; NZZ, 17.5.14.
[5] BRG 14.087: BBl, 2014, S. 961 f.; NZZ, 15.5.14; vgl. SPJ 2013, 342.
[6] Mo. 12.4131: AB NR, 2014, S. 110 f.
[7] BRG 13.107: BBl, 2014, S. 125 ff.; AB SR, 2014, S. 409 ff., 902 ff.; AB NR, 2014, S. 2209 ff.; NZZ, 9.12.14.
[8] Mo. 13.3664: AB SR, 2014, S. 557 f.; vgl. SPJ 2013, S. 342.
[9] Mo. 14.3126: AB NR, 2014, S. 1274; AB SR, 2014, S. 825 ff.
[10] Mo. 14.3390: AB NR, 2014, S. 1827.
[11] Ergebnisbericht des Bundesrates zur Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020; Schlussbericht Auslegeordnung Reformpaket von gfs.Bern im Auftrag von Pro Senectute Schweiz; NZZ, 26.3, 28.3., 26.6. und 30.10.14; BZ, 29.3.14; AZ, 17.11. und 24.11.14; Presse vom 20.11.2014; vgl. SPJ 2013, S. 342 ff.
[12] Po. 14.3581: AB SR, 2014, S. 829.
[13] Mo. 14.3728: AB SR, 2014, S. 1085 f.
[14] www.bsv.admin.ch; NZZ, 29.3.14.
[15] Mo. 11.4012: AB SR, 2014, S. 24; vgl. SPJ 2013, S. 345.
[16] Mo. 13.4060: AB SR, 2014, S. 24 ff.; AB NR, 2014, S. 1433 ff.
[17] Mo. 13.3720: AB NR, 2014, S. 839; vgl. SPJ 2013, 345.
[18] Mo. 13.3990: AB NR, 2014, S. 839 ff.; NZZ, 4.6.14; vgl. SPJ 2013, S. 347.
[19] Mo. 14.3661: AB NR, 2014, S. 1433 ff.
[20] www.bsv.admin.ch; TA, 1.10.14.
[21] Medienmitteilung BSV vom 25.6.14.
[22] AZ, 22.05. und 26.04.14; NZZ, 4.11. und 8.03.14; BZ, 7.5.14.
[23] NZZ, 2.5.14.
[24] Mo. 12.4170: AB NR, 2014, S. 112 f.
[25] Mo. 13.3656: AB NR, 2014, S. 108; AB SR, 2014, S. 500 f.; vgl. SPJ 2013, S. 350.
[26] Mo. 13.3017: AB NR, 2014, S. 117.
[27] Mo. 13.4184: AB SR, 2014, S. 320 f.; AB NR, 2014, S. 1436 f.
[28] Mo. 13.3894: AB NR, 2014, S. 891 f.; vgl. SPJ 2013, S. 351.
[29] Kt. Iv. 13.305: AB SR, 2014, S. 505 f.
[30] Po. 13.3109: AB NR, 2014, S. 1142 f.
[31] Mo. 13.3313: AB NR, 2014, S. 1441 f.
[32] Pa. Iv. 11.457: BBl, 2014, S. 6165 f.; AB NR, 2014, S. 1423 ff.
[33] TA, 2.10.14; NZZ und LZ, 28.10.14.
[34] Mo. 12.3229: AB SR, 2014, S. 35 f.; vgl. SPJ 2013, S. 352.
[35] Mo. 12.3519: AB NR, 2014, S. 206 f.; AB SR, 2014, S. 790 ff.
[36] Mo. 11.3983: AB SR, 2014, S. 316; vgl. SPJ 2013, S. 352.
[37] Po. 14.3912: AB SR, 2014, S. 1084 f.
[38] Mo. 12.3814: AB NR, 2014, S. 1535 f.
[39] SO, 16.2.14; AZ, 4.4., 21.6., 26.9. und 27.9.14; NZZ, 7.7. und 26.9.14 LZ, 26.9. und 16.10.14.
[40] Pa. Iv. 13.411: www.parlament.ch; NZZ, 7.2. und 5.4.14.
[41] BRG 12.052: vgl. SPJ 2013, S. 357 f.
[42] BBl, 2014, S. 2357.; vgl. SPJ 2012, S. 305 f.
[43] Pa. Iv. 11.473; 12.446: AB SR, 2014, S. 11 ff., 376; AB NR, 2014, S. 570.; vgl. SPJ 2013, S. 359.
[44] BRG 12.027: AB SR, 2014, S. 18 ff., 810 ff., 862 f., 981; AB NR, 2014, S. 173 ff., 1346 ff., 1584 ff., 1865; BZ, 5.3.14; NZZ, AZ und Lib, 10.9.14.; vgl. SPJ 2013, S. 355 f.
[45] Mo. 11.3888: AB SR, 2014, S. 21 f.; vgl. SPJ 2013, S. 358.
[46] Mo. 13.3222: AB SR, 2014, S. 67 f.; vgl. SPJ 2013, S. 358.
[47] Mo. 12.4171: AB NR, 2014, S. 114; AB SR, 2014, S. 551 f.
[48] Mo. 11.4117: AB SR, 2014, S. 313 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 363.
[49] NZZ und TA 26.2.14.
[50] BRG 13.079: AB NR, 2014, S. 73 ff.; 573 f.; AB SR, 2014, S. 378.; vgl. SPJ 2013, S. 354 f.
[51] BRG 13.079: LZ, 5.07.14; SO, 2.3. und 23.3.14; NZZ, 22.3., 24.5., 30.6., 10.7., 29.7. und 10.9.14; BZ, 9.5. und 21.7.14; BaZ, 24.5.14; Lib, 1.7.14; 24H, 23.7.14; CdT, 9.8.14; TA, 15.9.14.; vgl. SPJ 2013, S. 354 f.
[52] BRG 13.079: NZZ, 23.8. und 30.9.14; Presse vom 29.9.14; Lit. Heidelberger et al., S. 2 f.; vgl. SPJ 2013, S. 354 f.
[53] NZZ, 11.4.14; TA, 9.5.14.
[54] Bundesgerichtsurteil 1C_372/2014, 1C_373/2014; AZ, 7.8.14; TG, 29.8.14; LZ, 1.10.14; BaZ, 3.10.14.
[55] Po. 14.3385: AB NR, 2014, S. 1437.
[56] Mo. 13.3265: AB NR, 2014, S. 1440 f.; TA, 12.9.14.
[57] Mo. 12.3816: AB SR, 2014, S. 554; vgl. SPJ 2013, S. 356 f.
[58] Mo. 12.3246: AB SR, 2014, S. 554; vgl. SPJ 2013, S. 362 f.
[59] Mo. 13.3213: AB NR, 2014, S. 1395 f.
[60] Po. 13.3224 AB NR, 2014, S. 1397 f.
[61] BRG 12.026: AB NR, 2014, S. 61 ff., 569; AB SR, 2014, S. 146 ff., 375; NZZ und TG, 6.3.14.; vgl. SPJ 2013, S. 363 f.
[62] Kt. Iv. 09.320: AB NR, 2015, S. 556; AB SR, 2014, S. 1298.
[63] Kt. Iv. 09.319: AB NR, 2015, S. 556; AB SR, 2014, S. 1298; vgl. SPJ 2010, S. 245 f.
[64] Kt. Iv. 09.316: AB NR, 2014, S. 795.
[65] NZZ, 14.06.14.
[66] Mo. 11.3811: AB SR, 2014, S. 317 ff.; AB NR, 2014, S. 838 f.; vgl. SPJ 2013, S. 364.
[67] BRG 08.047: Ergebnisbericht des EDI über die Vernehmlassung zur Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung; SN, 9.07.14; LT, 20.09.14; vgl. SPJ 2011, S. 317.
[68] Pa. Iv. 13.441: www.parlament.ch
[69] www.bsv.admin.ch