Grundlagen der Staatsordnung
Föderativer Aufbau
Im Föderalismus-Monitoring der Konferenz der Kantonsregierungen wird eine anhaltende Tendenz zur Zentralisierung festgestellt. - Mit verschiedenen Besuchen versuchten die Regierungsmitglieder die angespannte Stimmung im Kanton Tessin zu beruhigen. - Der Trend zu Gemeindezusammenschlüssen hält an - seit Beginn des Bundesstaates sind mehr als ein Viertel aller Gemeinden verschwunden. - Die Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft spricht sich gegen eine Fusion mit dem Kanton Base-Stadt aus. Die Mehrheit des Stadtkantons hätte die Aufgleisung eines Zusammengangs begrüsst. - Die Lösung der Jurafrage wird auf Gemeindeebene verschoben: die Bernjurassischen Gemeinden Moutier, Belprahon und Grandval verlangen eine kommunale Abstimmung für einen Anschluss an den Kanton Jura.
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
In der gängigen Lehrmeinung ist der
Föderalismus - neben dem Milizsystem und der direkten Demokratie - einer der zentralen
Pfeiler des Politischen Systems der Schweiz. In der Tat scheint die Identifikation mit der Schweiz über das Verbundenheitsgefühl mit der eigenen Gemeinde und vor allem mit dem eigenen Kanton zu funktionieren - die abgelehnten Gemeinde- und Kantonsfusionen können hier als Indizien herangeführt werden. Allerdings geraten die Vielgliedrigkeit und das Subsidiaritätsprinzip immer stärker unter Druck: Globalisierung, Mobilität oder Kommunikationstechnologien scheinen die Organisation vieler Probleme auf nationalstaatlicher, ja internationaler Ebene vordringlich zu machen. Abhängigkeiten über Kantons- und Landesgrenzen hinweg machen föderale Lösungsansätze und das Subsidiaritätsprinzip obsolet. Zunehmender Zentralisierungsdruck (vgl. dazu das Föderalismus-Monitoring) machen dem Föderalismus zu schaffen. Der auch im Berichtjahr heftig umstrittene Finanzausgleich (vgl. dazu ausführlich Kapitel 5), aber auch die zunehmenden interkantonalen Konkordate scheinen lediglich Hilfskonstrukte zu sein, mit denen zwar die territoriale Gliederung erhalten wird, die letztlich aber ebenfalls zu einer Zentralisierung von Problemen beitragen. Eine lose Reihe von Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis, die in der NZZ unter dem Stichwort "Föderalismus in Bewegung" erschienen, wollte dem Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Zentralisierung auf den Grund gehen. Wurden auf der einen Seite ökonomische Gründe für die Überkommenheit des Kantönligeistes ins Feld geführt, wurde auf der anderen Seite darauf hingewiesen, dass die multiethnische Zusammensetzung der Willensnation Schweiz letztlich ohne föderale Organisation nicht bestehen könne. Die vorgebrachten Vorschläge, wie etwa eine grundlegende Reform der territorialen Strukturen über Kantonsgrenzen hinweg, Änderungen des Ständemehrs, Aufwertung der Städte oder Strukturen, die nichtterritorialen Minderheiten besser Rechnung tragen, waren allerdings nicht wirklich neu und wiesen darauf hin, dass der Föderalismus eine Dauerbaustelle bleiben wird. Auch die Teilnehmer an der Föderalismustagung - die alle vier Jahre stattfindet und von der CH-Stiftung organisiert ist, welche von den Kantonen getragen wird - kamen zum Schluss, dass sich an den 200-jährigen föderalistischen Strukturen in absehbarer Zeit kaum etwas ändern wird. Für grosse Reformen gehe es der Schweiz schlicht zu gut, so die Quintessenz.
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Nachdem es 2013 bei der Abstimmung zum Familienartikel zum neunten Mal zu einer
Kollision zwischen Ständemehr und Volksmehr gekommen war, wurden einige Vorschläge für eine Revision der Idee des Kantonsschutzes diskutiert. Überbleibsel der damals rasch wieder verstummenden Diskussionen war eine parlamentarische Initiative Roger Nordmann (sp, VD), die unter dem Stichwort "Ausbalancierung des Föderalismus" eine Anpassung des Ständermehrs und der Zusammensetzung des Ständerates an heutige Verhältnisse forderte. Eine Anpassung sei insbesondere deshalb vonnöten, weil die französischsprachigen Kantone und die grossen Stadtkantone in der Regel zu den Verlierern gehörten, wenn das Ständemehr eine Abstimmung entscheide. Der sich in der Zusammensetzung des Ständerates widerspiegelnde Föderalismus schütze zudem die Sprachminderheiten nicht. Obwohl in der französischsprachigen Schweiz ein Viertel und in der italienischsprachigen Schweiz rund 5% der Schweizer Bevölkerung lebten, seien beide Regionen mit 17% bzw. 4% der Ständeratsmitglieder untervertreten. Die SPK-NR empfahl mit 13 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie begründete dies mit fehlendem Leidensdruck - es habe sich bisher noch nie ein Kanton beschwert -, mit der Angst vor Instabilität, weil das System dauernd neu angepasst werden müsste, und mit der geringen Zahl an bisherigen Konfliktfällen zwischen Stände- und Volksmehr. Obwohl dem Anliegen durchaus auch Verständnis entgegengebracht wurde - tatsächlich hätten sich die Verhältnisse zwischen kleinstem und grösstem Kanton stark verändert - wurde es mit 113 zu 58 Stimmen versenkt. Die Befürwortung stammte aus dem geschlossenen links-grünen Lager unterstützt von zwei Grünliberalen und einer EVP-Stimme.
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Die Ohnmacht, in der sich grössere
Städte im föderalistischen System ab und zu befinden, weil sie von bevölkerungs- und strukturschwächeren ländlichen Gebieten häufig überstimmt werden, brach sich 2014 im Kanton Zürich Bahn in Form einer kantonalen Interpellation zweier SP-Gemeinderätinnen, die die Stadtregierung über die Möglichkeiten und Chancen eines Halbkantons "Stadt Zürich" befragten. Auch in Luzern und in Bern wurde die Idee eines Stadtkantons auf Internetforen und in öffentlichen Debatten diskutiert. Nachdem ein Vorprojekt für eine mögliche Fusion zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt aufgrund der ablehnenden Mehrheit der Baselbieter abgeschmettert wurde, dachte man auch in der Stadt Basel laut über die Idee eines Vollkantons nach. Die Idee, dass städtische Gebiete aufgewertet werden müssen, ist allerdings nicht neu und hat sich bisher als chancenlos erwiesen (vgl. auch die Diskussionen um die Reform des Ständemehrs). Es ist durchaus möglich, dass der Stadt-Land-Graben in Zukunft virulenter wird und solche Diskussionen mit grösserer Verve geführt werden.
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Ende Juni legte die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ihr
Föderalismus-Monitoring für die Jahre 2011 bis 2013 vor, in dem eine anhaltende Tendenz zur Zentralisierung festgestellt wurde. Diese Konklusion beruhte auf einer Analyse von rund 250 Vorstössen zwischen 2011 und 2013, die die Beziehung zwischen Bund und Kantonen tangierten. Mehr als drei Viertel dieser Vorstösse strebten eine Zentralisierung an. Lediglich 34 der 205 Vorstösse im Nationalrat zielten auf eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und 21 Anliegen hatten eine dezentralisierende Absicht. Die Verhältnisse im Ständerat waren ähnlich, obwohl die Kantonskammer ja eigentlich eher für föderalistische Lösungen sein müsste - so der Bericht. Als Gründe für die Zentralisierungstendenz wurde neben verstärktem Lobbying, das sich teilweise über die Kantonshoheit hinwegsetze, auch die zunehmende internationale Verflechtung genannt. Der Bund wurde zudem kritisiert, dass er den Kantonen viele Vollzugsaufgaben überantworte, ohne dafür zu bezahlen. Selbstkritisch kam der Bericht allerdings auch zum Schluss, dass die Kantone aus Bequemlichkeit oder in Erwartung von Bundesmitteln leichtfertig Aufgaben an den Bund abträten.
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Um den Föderalismus "als tragende Säule" zu erhalten, reichte Andrea Caroni (fdp, AR) Ende 2014 eine Motion ein, mit der eine Art
Verfassungsgerichtsbarkeit "light" eingeführt werden soll. Weil Kantone keine rechtliche Handhabe haben, um sich gegen die auch von einem KdK-Bericht festgestellte Zentralisierungstendenz zur Wehr zu setzen, sollte ein Verfassungsgericht eigens für die Kantone geschaffen werden. Hier würden auf Antrag der Kantone Bundesgesetze kassiert, die föderalistische Rechte beschneiden. Die Motion wurde 2014 nicht mehr behandelt und auch der Bundesrat gab noch keine Stellungnahme dazu ab.
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Die
Gewährleistung der kantonalen Verfassungen, die bei kantonalen Verfassungsänderungen - etwa durch kantonale Volksinitiativen oder Verfassungsrevisionen - von der Bundesversammlung vorgenommen werden muss, ist in der Regel eine Routineangelegenheit. Nur sehr selten gibt es überhaupt eine Debatte in den Räten. Dem Parlament wurde deshalb auch schon vorgeworfen, die Aufgabe der Überprüfung der Vereinbarkeit der Änderungen mit der Bundesverfassung nicht ernst genug zu nehmen. 2013 war diesbezüglich eine Ausnahme, weil die Räte die Wahlrechtsreform im Kanton Schwyz nicht gutgeheissen hatten. Die Gewährleistungen im Jahr 2014 entsprachen (fast) wieder der gängigen Tradition. Die Räte hiessen die unbestrittenen Teilrevisionen in sechs Kantonen diskussionslos gut (ZH, BE, SO, BL, GR, VD). Mehr zu reden - zumindest im Nationalrat - gab allerdings die neue Verfassung des Kantons Genf: Ein Minderheitsantrag Andreas Gross (sp, ZH) wollte Artikel 66 der neuen Genfer Verfassung, der ein Verbot des doppelten Neins für Abstimmungen über den Finanzhaushalt vorsieht, nicht gewährleisten. Der Passus sah vor, dass entweder ein Sanierungsvorschlag oder eine Steuererhöhung angenommen werden muss. Gross beanstandete, dass so die Entscheidung für den Status Quo ausgeschlossen sei. In seiner Botschaft machte der Bundesrat klar, dass dies nicht als Einschränkung der politischen Rechte angesehen werden solle und beurteilte den Passus deshalb als bundesrechtskonform. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dem Antrag des Bundesrates. Zudem sei Artikel 66 eins zu eins von der alten Verfassung übernommen und bei der alten Verfassung also schon gewährleistet worden. Gross, der vergeblich darauf hinwies, dass man alte Fehler nicht zu wiederholen brauche, erhielt lediglich 31 Stimmen aus seiner Fraktion. 126 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) gewährleisteten die gesamte Verfassung des Kantons Genf. Die umstrittenen Teilrevisionen in den Kantonen Bern bzw. Tessin, in denen eine Verschärfung von Einbürgerungen bzw. ein Burkaverbot festgeschrieben wird, standen 2014 noch nicht auf der parlamentarischen Traktandenliste. Allerdings hatte der Bundesrat in seiner Botschaft Ende Jahr die Gewährleistung des Tessiner Begehrens beantragt. Er halte das Vermummungsverbot zwar für nicht sinnvoll, so der Bundesrat, aber juristisch lasse es sich mit der Verfassung dann vereinbaren, wenn die Religionsfreiheit nicht tangiert werde. Die Regierung stützte sich bei ihrer Begründung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der unlängst ein Burkaverbot in Frankreich bestätigt hatte.
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Mit 68,2% war die Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative im
Kanton Tessin mit Abstand am höchsten. Das Resultat wurde mit der negativen Stimmung erklärt, die in der Südschweiz aufgrund des Grenzgängerphänomens herrschte. Lange Zeit hatte einzig die Lega mit dem Thema zu punkten versucht. Mittlerweile bezeichnete aber auch die Tessiner Regierung die Effekte der Personenfreizügigkeit für den Grenzkanton offen als vorwiegend negativ. Immer heftiger wurden die Themen Lohndumping, Arbeitsplatzverdrängung durch billige Grenzgänger oder Verkehrskollaps verursacht durch pendelnde Arbeitnehmer diskutiert. Bereits unmittelbar vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative hatte der Kanton Tessin eine Standesinitiative eingereicht, mit der er eine Kündigung des Grenzgängerabkommens mit Italien und eine Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Nachbarn im Süden gefordert hatte (Kt.Iv. 14.302). Mit zwei weiteren Standesinitiativen wollte der Südkanton den Druck nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative aufrechterhalten. Erstens sollen Gebiete, die von der Personenfreizügigkeit besonders betroffen sind, einen Sonderstatus erhalten und die negativen Auswirkungen sollen im Finanzausgleich adäquat berücksichtigt werden (Kt.Iv. 14.303). Zweitens wurde gefordert, dass im Rahmen des Ausführungsgesetzes zur Masseneinwanderungsinitiative den Kantonen Autonomie zur Festlegung der Grenzgänger-Kontingente überlassen wird (Kt.Iv. 14.304). Im Ständerat, dem die drei Begehren als Erstrat zugeteilt wurden, stand deren Beratung 2014 noch aus. Die WAK des Ständerates anerkannte zwar die schwierige Situation im Tessin, die durch die Aufhebung des Franken-Mindestkurses hinsichtlich Arbeitsmarkt, Einkaufsverhalten, Tourismus und Exportindustrie noch einmal verschärft worden sei. Weil die Beratungen über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative aber im Gange seien, müsse der Kanton seine Position via die herkömmlichen Vernehmlassungsprozesse deutlich machen. Es sei nicht angebracht, hier einen parallelen Gesetzgebungsprozess anzustossen.
Ein Blitzbesuch von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Südkanton, die mit der Tessiner Regierung über die Probleme und das wuchtige Ja zur SVP-Initiative diskutierte, vermochte die Gemüter nur bedingt zu beruhigen. Lega-Anhänger pfiffen die Finanzministerin bei ihrer Ankunft aus. Bis im Juni hatten alle Bundesrätinnen und Bundesräte dem Kanton Tessin mindestens einmal mit einem Besuch die Referenz erwiesen und zu signalisieren versucht, dass die Regierung die Sorgen des südlichen Grenzkantons sehr ernst nehme. Die Phase der Unsicherheit bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative bedinge einen engen Kontakt zwischen Bern und Bellinzona, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga bei ihrem Besuch im Juni bekannt. Auch die im August im Kanton Tessin durchgeführte Botschafterkonferenz extra muros, bei der die Regierung jeweils in corpore anwesend ist, wurde als positive Geste gewertet.
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Aufgabenverteilung und Finanzausgleich (NFA)
Auch 2014 war der
Nationale Finanzausgleich (NFA) Zankapfel zwischen den Kantonen (ausführlich zur politischen Debatte vgl. Kapitel 5). Uneinigkeit herrschte vor allem zwischen den zehn ressourcenstarken Geber- (BS, BL, GE, NW, SH, SZ, TI, VD, ZG, ZH) und den 16 ressourcenschwachen Nehmerkantonen. Erschwerend kamen die sich ankündigenden härteren wirtschaftlichen Zeiten hinzu. Die Geberkantone - allen voran die Kantone Schwyz und Zug - empfanden es als ungerecht, dass sie ein Sparprogramm schnüren und gleichzeitig ihre Beiträge für die Nehmerkantone erhöhen mussten.
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Eine Motion Anita Fetz (sp, BS), die eine
jährliche Ausweisung der kantonalen Verteilung von Bundesgeldern forderte, wurde im Berichtsjahr von beiden Räten stillschweigend angenommen. Die Motionärin rannte mit ihrer Forderung offene Türen ein, da die bis 2007 im Rahmen der offiziellen Publikation "Öffentliche Finanzen der Schweiz" veröffentlichten Angaben laut Bundesrat ab 2014 wieder in die jährlich publizierte Finanzstatistik aufgenommen werden solle. Der Überblick über die Einnahmen der einzelnen Kantone aus Bundesquellen soll so wieder verfügbar sein und die Transparenz der Finanzströme erhöht werden. Der Bundesrat kündigte an, auch Einnahmen der Kantone aus Investitionsbeiträgen, Entschädigungen und Kantonsanteilen an den Bundeseinnahmen detailliert aufnehmen und im Internet veröffentlichen zu wollen.
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Eine Untersuchung der Weltwoche ging der Verteilung der jährlich im Umfang von rund CHF 20 Mrd.
an die Kantone überantworteten Bundesmittel nach. Damit wurde auf die gesamte Umverteilung von Mitteln von der Bundes- auf die Kantonsebene fokussiert und eine etwas globalere Sichweise auf den Streit um den Nationalen Finanzausgleich (NFA) ermöglicht. Zum Vergleich: Der NFA verteilt lediglich rund CHF 4,6 Mrd. um, wobei die Kantone 1,5 Mrd. beisteuern und 3,1 Mrd. aus Bundesquellen kommen. Im Schnitt stammt laut der Weltwoche rund ein Viertel aller kantonalen Einnahmen aus unterschiedlichen Bundestöpfen. Umgerechnet auf CHF pro Kantonsbewohner zeigte die Analyse der Weltwoche, dass ein Kanton pro Jahr im Schnitt CHF 2'485 pro Kopf aus der Bundeskasse erhält. Die wenigsten Mittel erhalten die Kantone Aargau (CHF 1'457 pro Kopf), Basel-Landschaft (CHF 1'534 pro Kopf) und Zürich (CHF 1'735 pro Kopf). Die finanzschwachen und topografisch eher benachteiligten Kantone Jura (CHF 5'964 pro Kopf), Uri (CHF 5'842 pro Kopf) und Graubünden (CHF 5'830 pro Kopf) bilden das Spitzentrio der meistbegünstigten Kantone. Während der Kanton Uri mehr als die Hälfte seines Budgets aus Bundesmitteln bildet, machen die Bundeseinnahmen für den Kanton Basel-Stadt lediglich 13% des kantonalen Haushaltes aus.
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Städte, Regionen, Gemeinden
Die Anzahl Gemeinden nahm auch 2014 weiter ab. Ende 2014 gab es in der Schweiz noch 2'324 Gemeinden. Zum Vergleich: Noch 1990 lag die Zahl selbständiger Kommunen in der Schweiz bei 3'021. Zwischen 1848 (3'205 Gemeinden) und 1990 hatte sich die Zahl der Gemeinden zwar ebenfalls reduziert, dies war aber weniger auf Fusionen als vielmehr auf Eingemeindungen in Städte zurückzuführen und der Bestand blieb während rund 140 Jahren praktisch stabil. Der seit rund 20 Jahren anhaltende starke Trend zu
Gemeindezusammenschlüssen dürfte auch in den nächsten Jahren anhalten. In zahlreichen Kantonen gibt es Pläne für umfassende Gebietsreformen. So etwa im Kanton Graubünden wo es in einigen Jahren nicht mehr rund 150, sondern nur noch 50 Gemeinden geben soll oder im Kanton Bern, wo die rund 380 Gemeinden ebenfalls zu noch 50 Kommunen fusioniert werden sollen. Auch im Kanton Freiburg gibt es Pläne, die 164 Gemeinden auf noch 35 Gebietseinheiten zu reduzieren. Weil neben reinen Effizienzgründen auch zunehmend gesellschaftspolitische Aspekte wie Milizsystem, politische Vertretung oder bürgernahe Verwaltung bei Fusionsprozessen mitdiskutiert werden, schienen weniger Projekte zu scheitern. Allerdings kamen viele Projekte auch gar nicht zur Abstimmung, weil die lokale Identität an vielen Orten nach wie vor sehr stark ist was zum Rückzug von Fusionsbemühungen führen kann.
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Da ein Postulat Lehmann (cvp, BS), das einen Bericht über die Möglichkeit von
Fusionen über Kantonsgrenzen hinweg verlangt hatte, mehr als zwei Jahre hängig war, wurde es abgeschrieben. Der Bundesrat hätte das Anliegen ohnehin abgelehnt, weil es einen Eingriff in die Kantonsautonomie dargestellt hätte. Markus Lehmann doppelte deshalb im Berichtsjahr mit einem neuerlichen Postulat mit praktisch identischem Inhalt nach. Er machte geltend, dass das Problem in den nächsten Jahren akuter werde, weil immer mehr kleine Gemeinden die Aufgaben nicht mehr tragen könnten. Da eine regionale Gemeindefusion über Kantonsgrenzen hinweg vielfach eine gute Lösung darstellen würde, dies aber heute aus juristischen Gründen praktisch nicht möglich sei, sei es angebracht, mit einem Bericht künftige Möglichkeiten zu evaluieren. Der Bundesrat lehnte das Postulat erneut ab mit dem Hinweis, dass man nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen könne; zudem berührten Fusionen nicht nur rechtliche, sondern auch politische, soziologische und emotionale Aspekte.
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Ein Problem vor allem der kleinen und mittleren Gemeinden ist die Rekrutierung von politischem Personal. Kaum jemand will sich noch für ein
kommunales Milizamt engagieren. Es müssen externe Geschäftsführer angestellt, Bürgerinnen und Bürger mittels Wahlzwang zu Ämtern überredet oder die Verwaltung gar dem Kanton anvertraut werden. Mitte Oktober regte der Schweizerische Gemeindeverband deshalb mit einem Vorschlag für bessere Anreizstrukturen eine Diskussion an. Entschädigungen für Milizämter sollen von der Steuer befreit werden. Ähnlich wie bei der Feuerwehr soll der Sold für ehrenamtlich tätige kommunale Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker steuerfrei werden. Die Idee wurde auch von Jean-Pierre Grin (svp, VD) im Parlament als Postulat deponiert. Der Vorschlag steht allerdings in Anbetracht der Forderungen, die Spesen von nationalen Parlamentariern zu besteuern, etwas quer in der Landschaft. Ebenfalls auf die Stärkung des kommunalen Milizsystems zielt eine noch nicht behandelte Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR). Sie fordert den Bundesrat auf, ein öffentlich zugängliches Bildungsangebot für kommunale Behördenmitglieder zu schaffen, mit dem Steuerung und Führung auf lokaler Ebene geschult werden können. Ideen für das Überleben des Milizgedankens auf kommunaler Ebene stossen in der Regel zumindest in der interessierten Öffentlichkeit auf Anklang. Tatsächlich klagen fast zwei Drittel aller Schweizer Gemeinden über Schwierigkeiten, genügend Personal für Milizämter zu finden. Als Gründe für das schwächer werdende bürgergesellschaftliche Engagement wurden neben der zunehmend knappen Zeit neben Beruf und Familie und der sinkenden Wertschätzung gegenüber politischen Amtsträgerinnen und Amtsträgern auch die Effizienzdiskussionen im Rahmen von New Public Management der 1990er Jahre genannt. Dort habe eine Entpolitisierung der Gemeindebelange stattgefunden, was zu einem fatalen Bedeutungsverlust lokaler Politik, einer Abnahme der Betätigung politischer Parteien als wichtige Rekrutierungsnetzwerke und einem sinkenden Willen geführt habe, sich für kommunale Belange zu engagieren. Es gab zudem Stimmen, die vor dem Trend warnten, der Gemeindeverwaltung mehr Aufgaben zu übertragen und den Gemeindepolitikern nur noch operative Tätigkeiten zu überlassen. Dies würde der Entpolitisierung und der Entdemokratisierung lokaler Politik weiter Vorschub leisten.
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Die Diskussion über die ideale Form der kommunalen Legislative wurde im Berichtsjahr durch Vorstösse in den Kantonen Luzern, Zug und Schwyz angefacht. In Luzern weibelte die SVP, die sich sonst eher als Gralshüterin der direkten Demokratie engagiert, gegen die
Gemeindeversammlung und forderte in mehreren kommunalen Initiativen die Abschaffung der Versammlungsdemokratie und deren Ersatz durch Urnenabstimmungen. Im Kanton Zug forderte die GLP, dass Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohnern über die Einführung eines Parlaments abstimmen müssen. In der Tat gibt es im Kanton Zug mit Baar und Cham zwei Gemeinden, in denen die rund 25'000 Einwohner die kommunalen Geschäfte nach wie vor in einer Versammlung beraten und entscheiden. Im Kanton Schwyz sollen die Gemeindeversammlungen nicht abgeschafft, aber entmachtet werden, indem Wahlgeschäfte nicht mehr dort, sondern an der Urne getätigt werden. Die Argumente der Gegner der Gemeindeversammlung konzentrierten sich auf deren Legitimität, die nicht gegeben sei, wenn aufgrund mangelnder Partizipation weniger als 5% der Stimmberechtigten über wichtige Belange entschieden. Urnengänge würden mehr Personen erreichen und seien deshalb demokratischer. Auf der anderen Seite muss auf die deliberative Qualität von Versammlungen hingewiesen werden. Ein Forum für eine öffentliche Debatte fehlt bei reinen Urnengängen.
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An der
Spitze des Gemeindeverbandes kam es 2014 zu einem Wechsel. Der seit 2006 amtierende Direktor Ulrich König wurde pensioniert und durch Reto Lindegger ersetzt. Lindegger ist Stabschef des Stadtpräsidenten von Biel.
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Der Gemeindeverband hatte bereits 2012 einen Verein "Schweizerische Prüfungsorganisation öffentliche Verwaltung" gegründet. Ziel dieses Vereins war die Anerkennung des Berufsabschlusses in der öffentlichen Verwaltung mit einem eidgenössischen Fachausweis. Bisher konnten sich Angestellte der öffentlichen Verwaltung nicht im dualen Bildungssystem weiterbilden und der Erwerb eines eidgenössischen Fachausweises blieb ihnen verwehrt. Der Verein hatte bis Anfang 2014 die beruflichen Handlungskompetenzen und die Prüfungsmodalitäten ausgearbeitet. Mit der finanziellen Zusicherung von CHF 115'000 durch das Staatssekretariat für Berufsbildung, Forschung und Innovation (BFI) kam das Projekt "
Eidgenössischer Fachausweis Höhere Berufsbildung öffentliche Verwaltung" weiter voran. Die Eingabe der Unterlagen ist für 2015 geplant.
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Mit der Gründung einer
Konferenz der städtischen Finanzdirektoren (KSFD) Ende August 2014 in Zürich wollen die Städte mehr Einfluss auf die nationale Finanzpolitik nehmen. Ziel sei, dass man den finanz- und steuerpolitischen Anliegen der Städte mehr Gehör verschaffe. Erstes Ziel des städtischen Schulterschlusses ist eine Einflussnahme auf die Unternehmenssteuerreform III, mit der Steuerausfälle erwartet werden, die insbesondere auch die Städte treffen dürften. Obwohl dies der Fall sei, seien sie bisher nicht angehört worden, so Renate Amstutz, die Direktorin des Schweizer Städteverbandes. Die Städte wollen, dass der Bund nicht nur wie versprochen die Kantone für die prognostizierten Steuerausfälle entschädigt, sondern auch direkt die Städte.
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Territorialfragen
Am 28. September 2014 entschieden sich die Stimmbevölkerungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft, nicht zu einem einzigen
Kanton Basel zu fusionieren. Zur Debatte gestanden hatte die Einsetzung eines Verfassungsrates, der aus 75 Vertretern des Land- und aus 50 Vertretern des Stadtkantons hätte bestehen und die Rahmenbedingungen in einem mehrjährigen Prozess hätte ausarbeiten sollen, die in einen anschliessenden, noch einmal zur Abstimmung stehenden Zusammenschluss hätten münden können. Doch nicht einmal diese unverbindlichen Vorarbeiten für eine Fusion fanden die Gnade der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. In der Stadt gab es ein laues Ja; vor allem die Baselbieter standen einer Fusion aber sehr skeptisch gegenüber. Die Regierung von Basel-Landschaft hatte sich bereits 2013 mit 3 zu 2 Stimmen gegen das ursprüngliche Initiativbegehren ausgesprochen. Mitte Januar 2014 gab die Stadt-Regierung die Empfehlung für ein Fusionsvorprojekt ab. Die Lebensräume seien mit den Kantonsgrenzen nicht mehr kongruent.
In der Folge kam es zu einem eigentlichen Hick-Hack um die Abstimmungsvorlage. Zwar erklärte Ende Januar auch der Baselbieter Landrat die Fusionsinitiative für rechtsgültig - einzig die SVP stimmte geschlossen gegen den Antrag. Mitte April wurde neben der in beiden Kantonen gleichlautenden Initiative aber noch ein von der städtischen Regiokommission ausgearbeiteter Gegenvorschlag vorgelegt. Dieser sah einen Verfassungsrat vor, der nicht wie von der Initiative verlangt 120 paritätisch auf die beiden Kantone aufgeteilte Mitglieder umfassen sollte, sondern deren 100, wobei 40 aus der Stadt und 60 aus dem Baselbiet stammen sollten. Das baselstädtische Parlament veränderte den Gegenvorschlag Mitte Mai schliesslich auf die Formel 50 zu 75. Auf der einen Seite wurde dies als Geste des Stadtkantons zugunsten einer wohlwollenden Prüfung durch den Landkanton gedeutet, auf der anderen Seite aber als Nachbesserung eines demokratischen Murks interpretiert. An den Grundeinstellungen änderte sich jedoch auch mit dem Gegenvorschlag nichts. Die Regierung von Basel-Landschaft blieb - mit Ausnahme des Grünen Isaac Reber - bei ihrem Nein. Eine engere Zusammenarbeit sei sinnvoller als eine Fusion. Trotzdem einigte sich eine Woche später auch der Baselbieter Landrat knapp auf den Gegenvorschlag. Neben der SVP äusserten sich dazu auch FDP, BDP und CVP skeptisch. Die emotional angeheizte Stimmung wurde deutlich, als die SVP während der Debatte statt eines Votums die Baselbieter Hymne anstimmte und sich die Regierung dabei spontan erhob. Trotz der kritischen Einwände sprach sich die Mehrheit des Parlments des Kantons Basel-Landschaft dafür aus, der Bevölkerung den Gegenvorschlag vorzulegen. Da letztlich beide Kantonsparlamente nach einigen weiteren kleineren aber letztlich erfolglosen Scharmützeln den Gegenvorschlag auch in zweiter Lesung guthiessen, wurden beide Initiativen zurückgezogen. In beiden Kantonen stand also nur noch der Gegenvorschlag zur Abstimmung. Obgleich der Baselbieter Landrat den Gegenvorschlag angenommen hatte, konnte er sich nicht zu einer Abstimmungsempfehlung durchringen. Obwohl SVP und FDP für eine Nein-Empfehlung optiert hatten, obsiegte letztlich der Kompromissvorschlag: Ein Parlament könne nicht zuerst einen Vorschlag gutheissen und diesen dann zur Ablehnung empfehlen. Die Regierung empfahl mehrheitlich ein Nein, was im Abstimmungsbüchlein dann auch wesentlich deutlicher sichtbar war als die Stimmfreigabe, was wiederum von einigen Befürwortern der Fusion heftig kritisiert wurde.
Bereits im Vorfeld der Parlamentsdebatten waren Fusionsstudien angeregt worden, um eine bessere Grundlage für den Entscheid bereitzustellen. Eine Simulationsstudie war aber schon 2012 von beiden Kantonsregierungen abgelehnt worden und eine durch den Verein "Regio Basilensis" angeregte Evaluation scheiterte an fehlenden Finanzen. Grund für die Ablehnung war, dass es ja noch nicht um eine Fusion gehe, sondern gerade der geplante Verfassungsrat solche Eckdaten ausarbeiten solle. Umso mehr Interesse weckten die Untersuchungen, die im Vorfeld der Abstimmung zur Verfügung standen. Die alljährliche UBS-Studie der kantonalen Wettbewerbsfähigkeit etwa, die in der Regel als Grundlage für Standortmarketing dient, gewichtete die Werte für beide Basel zusammen. Sie kam zum Schluss, dass ein fusioniertes Basel noch mehr Wettbewerbsfähigkeit aufweisen würde als der Stadt-Kanton alleine, der im Jahr 2013 immerhin als drittstärkster Kanton eingestuft worden war. Weil viele Firmen bereits über die Kantonsgrenzen hinweg vernetzt seien, könnten mit einem kantonalen Zusammenschluss viele administrative Hürden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Im September wies eine weitere Studie der Credit Suisse darauf hin, dass Basel-Landschaft für Unternehmen steuerlich attraktiver sei als Basel-Stadt, was bei einer Fusion etwa in Form hoher kommunaler Steuerautonomie berücksichtigt werden müsste. Die Studie wies zudem darauf hin, dass ein vereinigtes Basel wohl weniger Mittel aus dem Nationalen Finanzausgleich erhalten würde. Eine eindeutige Empfehlung für oder gegen eine Fusion liess sich von den unabhängigen Evaluationen allerdings nicht ableiten. Dies kam eher den Fusionsgegnern zupass, da es den Befürwortern so nicht gelang, mit objektiv fundierten sachlichen Argumenten für ein Fusionsprojekt zu werben.
Die Stimmung in der Bevölkerung liess sich bereits an den Fasnachtssujets ablesen, stiess doch die Kantonsfusion in den Baselbieter Schnitzelbänken grossmehrheitlich auf starke Ablehnung. Die Fronten im Abstimmungskampf waren ebenfalls früh bezogen. Die SVP, die sich als Gegnerin auf beiden Seiten der zur Disposition stehenden Kantonsgrenze profilierte, stellte bereits ein Jahr vor den Baselbieter Gesamterneuerungswahlen 90 Grossratskandidierende als Botschafter gegen die Fusion auf. Parteipräsident Oskar Kämpfer (BL, svp) erhoffte sich damit auch bessere Chancen für die kantonalen Wahlen von 2015. Von den Parteien im Baselbiet sagte auch die BDP dezidiert Nein zu einer Fusionsprüfung. Die FDP beschloss ebenfalls die Nein-Parole, wogegen allerdings die Jungfreisinnigen opponierten. Die CVP, in der sich Befürworter und Gegner die Waage hielten, entschied sich für Stimmfreigabe. Die SP, die GP und die GLP sowie die EVP, welche ihre Parole gemeinsam mit ihrer Schwester aus der Stadt fasste, empfahlen den Vorschlag zur Annahme. Im Stadtkanton empfahlen alle Parteien (SP, GP, FDP, LDP, GLP, EVP und CVP) mit Ausnahme von SVP und BDP ein Ja zum Vorprojekt für eine Fusion.
Im Kanton Basel-Landschaft fanden sich während der Abstimmungskampagne, die in den Medien praktisch täglich in Meinungsbeiträgen ausgefochten wurde, nur wenige Befürworter, denen vor allem die CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) eine Stimme gab. Auf der Gegnerseite war ein Komitee ,Pro Baselbiet' mit umfangreichen Aktionen - darunter etwa die stark umstrittenen Höhenfeuer in fast allen Baselbieter Gemeinden - sehr aktiv. Der bikantonale Verein ,Ein Basel', der ursprünglich die Initiativen eingereicht hatte, wurde hingegen lange Zeit kaum wahrgenommen. Für etwas mehr Wind sorgte ,Jugend für ein Basel', eine Organisation, der Jungparteien mit Ausnahme der jungen SVP angehörten. Die Meinungen über ein Fusionsprojekt schienen umso negativer, je weiter weg von der Stadt eine Gemeinde war. Vor allem die Oberbaselbieter Gemeinden fürchteten bei einer Fusion den Verlust der eigenen Identität. Eine Verstärkung der Verstädterung durch eine Fusion würde sie noch stärker an den Rand drängen. Im Gegensatz zum Landkanton verlief der Abstimmungskampf in der Stadt auffallend emotionslos.
Wenig überraschend gab es beim Urnengang am 28. September ein deutliches Nein aus dem Landkanton und lediglich ein lauwarmes Ja in der Stadt. Mit total 68,3% lehnte eine deutliche Mehrheit der Baselbieter Bevölkerung die Vorstufe für eine mögliche Fusion ab. In keiner Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft fand sich eine Ja-Mehrheit und die deutlichsten Nein-Mehrheiten zeigten sich - wenig erstaunlich - im Oberbaselbiet. In einigen kleineren Dörfern betrug der Nein-Anteil gar über 90%. Obwohl die Stadtbevölkerung das Projekt mit 54,9% guthiess, war die Idee einer Fusion beider Basel somit für die nächsten Jahrzehnte wieder vom Tisch. Das Nein wurde auch damit begründet, dass die Fusionsbefürworter keine klaren Vorteile eines Zusammengehens aufzeigen konnten und zu wenig stark für ihre Idee aufgetreten waren. Letztlich sei die Unsicherheit eines Fusionsprojektes zu gross gewesen. In der Tat schienen Fakten unwichtig, Emotionen dafür umso wichtiger zu sein. Es wurde weitaus häufiger über Symbolik - von historischen Schlachten über mögliche Hauptstädte bis hin zur Bewilligung von Höhenfeuern als Mahnmale gegen die Fusion - als über mögliche zukünftige Projekte diskutiert. Ob das Resultat nun in eine vertiefte Partnerschaft mündet, wie dies von den Fusionsgegnern immer wieder betont worden war, bleibt abzuwarten. Die unterschiedlichen Haltungen in den beiden Halbkantonen dürften eine thematische Partnerschaft eher erschweren. Vielmehr dürften die während der Kampagne gepflegten, alten Reminiszenzen noch eine Weile kochen und entfremdend wirken. Freilich hatten auch das Nein der Baselbieter und das Ja der Baselstädter im Jahr 1969, wo eine Fusion an der Urne abgelehnt worden war, zu stärkerer Zusammenarbeit geführt. Es scheint zumindest fraglich, ob dies in einer Zeit, in der die Differenzen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten eher zu wachsen scheinen, in ähnlichem Umfang möglich sein wird.
Kurz nach dem Urnengang wurde eine alte Idee wieder aufgewärmt, nämlich den Landkanton zu einem Vollkanton zu machen. In der Tat war diese Idee seit 1988 Bestandteil der Baselbieter Verfassung. Allerdings waren bisher mehrere Vorstösse in diese Richtung von Baselbieter wie auch Baselstädter Parlamentariern in Bern erfolglos geblieben. Auch den neuen Ideen wurden kaum Chancen eingeräumt. Allerdings waren die Bemühungen in letzter Zeit deshalb gebremst worden, weil eine mögliche Fusion zur Debatte stand, die nun ja zumindest für einige Jahre wieder vom Tisch ist. Auch Alt-Nationalrat Rudolf Gysin (BL, fdp) schaltete sich mit einer Regio-Kooperationsinitiative und einer Vollkanton-Initiative wieder in die Diskussionen ein
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Das Postulat Lehmann (cvp, BS), das einen Bericht über ökonomische Vor- und Nachteile bei
Gebietsreformen sowie über gesetzliche Grundlagen gefordert hatte, wurde im Berichtsjahr abgeschrieben, weil es über zwei Jahre hängig war.
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Im Kanton
Graubünden hiess die Stimmbevölkerung Ende November mit 62,6% Ja-Stimmenanteil eine
Gebietsreform gut. Gegen die Umsetzung ebendieser wurde ein Referendum ergriffen, das bei einer Stimmbeteiligung von 41,9% an der Urne letztlich erfolglos war. Ab 2015 wird Graubünden nicht mehr in 11 Bezirke, 14 Regionalverbände, 39 Kreise und 146 Gemeinden (Stand Ende 2014) unterteilt sein, sondern zwischen Kantons- und Kommunalebene sollen nur noch 11 Regionen stehen. Als Wahldistrikte für den Grossen Rat sollen die Kreise jedoch weiterhin bestehen. Die schlankeren Strukturen sollen zusammen mit den angestrebten Gemeindefusionen - 2020 soll es nur noch 100, später gar nur noch 50 Gemeinden geben - den Kanton dynamischer machen. Die mittlere Ebene soll allerdings keine rechtsetzenden Befugnisse haben. Widerstand hatte sich vor allem gegen die Idee der Regionalkonferenz aus Gemeindepräsidenten formiert. Es wurden Befürchtungen laut, dass die Gemeinden so zu wenig Einfluss auf die Gestaltung ihrer Regionen hätten und das mächtige Chur die Autonomie der Gemeinden untergrabe. Gefordert wurden deshalb auch Regionalparlamente. Der sehr heterogene Kanton sei auf eigenständige Regionen angewiesen.
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Jura
Nachdem sich 2013 lediglich Moutier und mit einem Patt aus 110 zu 110 Stimmen auch die Gemeinde Belprahon für einen möglichen Fusionsprozess mit dem Kanton Jura ausgesprochen hatten, war die
Jurafrage noch nicht ganz vom Tisch. Das Abkommen zwischen den Kantonen Bern und Jura sah die Möglichkeit von kommunalen Abstimmungen nach der Kantonal- bzw. Regionalabstimmung vom 24. November 2013 vor. Gesuche für eine kommunale Abstimmung können bis zwei Jahre nach dem Urnengang eingereicht werden. Allerdings mussten die Rechtsgrundlagen für den eigentlichen Abstimmungsprozess noch geschaffen werden - den kommunalen Urnengängen haben auch noch jeweils kantonale zu folgen. Umstritten war dabei insbesondere die Reihenfolge, ob es also zuerst eine kommunale Konsultativabstimmung geben sollte und erst anschliessend eine Verhandlung zwischen den Kantonen Bern und Jura. Letztlich akzeptierte die Berner Regierung den Vorschlag von Moutier, dass ein allfälliges Ja bei einer Abstimmung nicht einfach eine konsultative Absichtserklärung, sondern ein Bekenntnis für eine Fusion darstelle. Dies bedingte allerdings, dass vor einer Abstimmung die Modalitäten in einem Staatsvertrag ausgehandelt werden müssen. Eine kommunale Abstimmung kann so frühestens Ende 2016 stattfinden.
Die Gemeinde Moutier deponierte ihr Gesuch für eine solche kommunale Abstimmung Mitte April 2014 beim Berner Regierungsrat. Bei der Abstimmung 2013 hatte sich die Bevölkerung von Moutier knapp, mit 55%, für einen Prozess ausgesprochen, mit dem eine mögliche Fusion geplant werden sollte, nicht aber für eine definitive Fusion. Darüber hinaus hatte sich Moutier bereits 1998 in einer Konsultativabstimmung knapp gegen eine Fusion mit dem Kanton Jura ausgesprochen. Der Ausgang einer möglichen Abstimmung blieb also offen. Anfang September wurde bekannt, dass auch die Gemeinden Belprahon und Grandval einen Antrag auf eine kommunale Abstimmung gestellt hatten. Im Fall von Grandval hatte im November 2013 noch eine Mehrheit der Stimmenden für den Verbleib im Kanton Bern gestimmt. Beide Kleinstgemeinden machten deutlich, dass sie erst über eine mögliche Fusion mit dem Kanton Jura abstimmen wollten, wenn klar sei, wie Moutier entscheide. Dagegen regte sich allerdings rasch Widerstand von Pro-Berner-Seite: Eine Abstimmungskaskade müsse verhindert werden. Befürchtet wurde ein eigentlicher Dominoeffekt nach einem allfälligen Ja von Moutier. Deshalb müssten alle kommunalen Abstimmungen gleichzeitig stattfinden. Die Entscheidung darüber war 2014 noch offen.
Dass die Jurafrage auch mit der deutlichen Abstimmung von 2013 noch nicht vom Tisch ist, wurde auch in kleinen politischen Scharmützeln sichtbar. So wies etwa der scheidende, langjährige PSA-Grossrat Jean-Pierre Aellen darauf hin, dass der Dialog für eine Vereinigung immer weiter gehen müsse, was bei einigen SVP-Grossräten auf grossen Widerwillen stiess. Aber auch die Berner SVP, die sich zu den Siegerinnen der Jura-Abstimmung zählte, hielt die Jurafrage weiterhin am Köcheln. Insbesondere ihr aus dem Berner Jura stammende Regierungsratskandidat und Grossrat Manfred Bühler (BE, svp) versuchte aus der klaren Ablehnung, welche die französischsprechenden Berner einem Fusionsprozess mit dem Kanton Jura entgegenbrachten, Profit zu schlagen. So wollte er etwa von der Berner Regierung in einer Interpellation wissen, wie viel die Lösung des Konflikts den Kanton Bern bisher gekostet habe. Der Urnengang und die Finanzierung der Interjurassischen Versammlung, der tripartiten Organisation, die ab 1994 für den Prozess hin zur Abstimmung 2013 verantwortlich war und die per Ende 2015 aufgelöst wird, wurden insgesamt auf rund CHF 3,7 Mio. veranschlagt. Während die Regierung dieses Geld als gute Investition für eine befriedete Zukunft bezeichnete, hegte Bühler Zweifel. Insbesondere der Zusatz in der jurassischen Verfassung, der nach wie vor die Möglichkeit einer künftigen Fusion vorsah, war ihm ein Dorn im Auge. Die jurassische Regierung beschloss Anfang Juni, diesen Passus zu streichen und die bisherige Zusammenarbeit mit dem Berner Jura zu überdenken. Die Bemühungen Bühlers fruchteten jedoch auch hinsichtlich seiner Regierungskandidatur letztlich nicht. Er erhielt zwar bei den Regierungswahlen im ganzen Kanton mehr Stimmen als Philippe Perrenoud (BE, sp), konnte aber im Berner Jura zu wenig stark überzeugen. Dort holte der amtierende Perrenoud entscheidend mehr Stimmen. Die anschliessende Diskussion um den Jurasitz, der demjenigen Kandidierenden aus dem Berner Jura zufällt, der das grösste geometrische Mittel aus Stimmenzahl aus dem ganzen Kanton und aus dem bernjurassischen Wahlbezirk erhält, hielt in der Folge nicht lange an. Die SVP, die diese Regel Ende der 1980er Jahre mit eingeführt hatte, wehrte sich trotz Niederlage nicht dagegen. Es sei nicht der richtige Moment, darüber zu diskutieren, so SVP-Fraktionschef Peter Brand (BE, svp). Man wolle nicht als schlechter Verlierer dastehen, obwohl man sich gut vorstellen könne, die für den Wähler zu komplizierte Formel in Zukunft einmal abzuändern, so Anne-Caroline Graber (BE, svp). Mitte September heizten auch die Autonomisten aus dem Kanton Jura die Stimmung ein wenig an, indem sie ihre Solidarität mit Moutier bekundeten. Mit ihrer Liebeserklärung kreierten die Autonomisten quasi eine neue, kleine Jurafrage.
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Nachdem sich - auch aufgrund des deutlichen Resultats bei der Jura-Abstimmung - die Wogen wieder geglättet hatten, zog Rudolf Joder (svp, BE) sein 2012 eingereichtes Postulat wieder zurück. Joder hätte eine
Überprüfung des Verfahrens für die Juraabstimmung verlangt
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Die Standesinitiative des Kantons Bern, die eine
Sitzgarantie für sprachliche Minderheiten mehrsprachiger Kantone forderte und die 2013 vom Nationalrat abgelehnt worden war, fand 2014 auch im Ständerat keine Gnade. Zwar wurde das Anliegen als berechtigt betrachtet - immerhin seien im Kanton Bern 8% der Bevölkerung aufgrund ihrer französischen Muttersprache mit keinem der 26 Berner Parlamentarier vertreten - dies zu beheben sei allerdings nicht Sache des Bundes, sondern der Kantone selber (vgl. dazu auch Kapitel 1c).
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Weiterführende Literatur
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Bolkensteyn, Arun, Le contrôle des normes, spécialement par les cours constitutionnelles cantonales, Bern 2014.
Bundi, Erwin, Entwicklung der Regionen in Graubünden und der Schweiz, Chur 2014.
Ehrenzeller, Bernhard (Hg.), Die schweizerische Bundesverfassung: St. Galler Kommentar, Zürich 2014.
Freiburghaus, Dieter, Gelebter Föderalismus: was Kantone voneinander lernen können, und warum sie das auch öfter tun sollten / Vergleiche und Lageberichte, Zürich 2014.
Glanzmann, Lukas, Umstrukturierungen: eine systematische Darstellung des schweizerischen Fusionsgesetzes, Bern 2014.
Mérillat, Loranne, Accommodation of diversity in unity through federalism: a comparison of the Spanish state of autonomies and the Swiss federal state, Bern 2014.
Territorialfragen
Kureth Cotelli, Sara, Question jurassienne et idéologies langagières: langue et construction identitaire dans les revendications autonomistes des minorités francophones (1959-1978), Lausanne 2015.
[1] NZZ, 8.10., 15.10., 21.10., 22.10., 29.10., 30.10., 4.11., 5.11., 12.11., 14.11., 18.11., 25.11. und 26.11.14; SZ, 27.11.14; AZ, 28.11.14; NZZ, 29.11.14. [2] Pa.Iv. 13.417: AB NR, 2014, S. 669 ff.; Bericht SPK-N vom 11.10.1; vgl SPJ 2013, S. 89. [3] TA, 17.7.14; BLZ, 19.7.14. [4] BZ, 27.6.14; NZZ, 13.9.14; CH-Stiftung Föderalismus Monitoring 2011-2013; vgl. SPJ 2013, S. 88. [5] Mo. 14.4038; TA, 30.12.14. [6] BRG 14.037 (ZH, BE, SO, BL, GR, VD): AB NR, 2014, S. 468 ff.; AB SR, 2014, S. 287 f.; BBl 2013, S. 9281; BRG 13.089 (GE): AB NR, 2014, S. 1725; AB SR, 2014, S. 835 ff.; BBl 2014, S. 3723; NZZ, 13.11.14; vgl SPJ 2013, S. 88. [7] Kt.Iv. 14.302: Bericht WAK-S vom 20.4.15 (14.302); Kt. Iv. 14.303; Bericht WAK-S vom 20.4.15 (14.303); Kt. Iv. 14.304: Bericht WAK-S vom 20.4.15 (14.304); Blick, 14.1. und 15.1.14; CdT, 5.2., 15.2. und 18.2.14; NZZ und CdT 19.2.14; CdT, 21.2.14; NZZ, 26.2.14; CdT, 5.4. und 7.5.14; NZZ, 14.6.14. [8] NZZ, 11.7.14; vgl. SPJ 2013, S. 90 f. [9] Mo. 14.3207: AB SR, 2014, S. 609 f.; AB NR, 2014, S. 2325; Bericht WBK-N vom 9.10.14. [11] NZZ, 21.1.14; SO, 5.10.14; SoZ, 30.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 92. [12] Po. 12.3203; Po. 14.3500; vgl. SPJ 2013, S. 92 f. [13] Mo. 14.3904 (Bulliard-Marbach); Po. 14.3831 (Grin); NZZ, 27.3.14. [17] AZ, 22.8.14; BaZ, 23.8.14. [18] BLZ, 8.1.14; NZZ und BaZ, 22.1.14; BaZ, 31.1.14; BLZ, 5.3.14; BLZ, 12.3., 8.4. und 15.4.14; BaZ und BLZ, 16.4.14; BLZ, 14.5.14; BaZ, 15.5.14; BLZ und NZZ, 21.5.14; BaZ, BLZ und NZZ, 23.5.14; BLZ, 13.6.14; BaZ, 13.6.14; BaZ und BLZ, 26.6.14; BLZ, 30.6.14; BaZ, 2.7., 22.7., 28.7. und 31.7.14; BLZ, 2.8.14; BaZ, 6.8.14; BLZ, 12.8., 18.8. und 23.8.14; NZZ und BLZ, 27.8.14; BLZ, 2.9.14; Presse vom 3.9.14; BLZ, 9.9.14; NZZ, 10.9.14; LZ, 15.9.14; SO, 21.9.14; BZ, 27.9.14; Presse vom 29.9. und 30.9.14; BaZ, 1.10.14; Blick und BLZ, 2.10.14; BaZ, 26.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 92 f. [20] NZZ, 21.11. und 1.12.14. [21] Bund, 6.1.14; TG, 4.2.14; Bund, 6.2.14; BZ, 5.3.14; Bund, 27.3., 1.4. und 2.4.14; Presse vom 16.4.14; Lib, 23.4.14; BZ, 3.6.14; LT, 26.6.14; BZ, 5.9. und 15.9.14; QJ, 15.9.14; Bund, 2.10.14; vgl. SPJ 2013, S. 93 ff. [23] Kt. Iv. 12.314: AB SR 2014, S. 368; vgl. SPJ 2013, S. 96.