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Economie
Agriculture
La surproduction et la précarité de la situation financière, qui nécessitent une augmentation de la réglementation de l'économie agricole, mettent en évidence les intérêts divergents des paysans — Certaines voix agricoles exigent un renforcement de l'aide à l'exportation — Le prof. Wittmann présente un nouveau concept relatif à la politique agricole: s'écartant du système du contingentement, il préconise la mise sur pied d'un cadastre de la production nationale où seraient affichées les garanties des prix différenciées par région — L'Union suisse des paysans refuse le versement compensatoire général destiné aux agriculteurs et s'en tient à sa politique traditionnelle des prix — Le Conseil fédéral ne se range que partiellement aux exigences paysannes en matière de prix et recommande des montants compensatoires en faveur des régions de montagnes — Le référendum contre l'arrêté fédéral sur l'économie laitière nécessite la mise en place d'une réglementation transitoire; après la promesse faite aux producteurs d'appliquer généreusement le contingentement individuel, l'arrêté revoit l'approbation du souverain — Propositions diverses à propos de la limitation de la surproduction animale: le Conseil national approuve la limitation des effectifs, par exploitation, du cheptel — La loi fédérale sur la protection des animaux est ratifiée par le peuple — La baisse des prix sur le marché mondial relève les coùts relatifs de la production végétale indigène. pénalisant ainsi l'Etat et les consommateurs: l'augmentation du prix du pain est acceptée au scrutin populaire — Le Conseil national accepte un nouvel arrêté sur l'économie sucrière — Il ratifie également la révision de la loi sur le désendettement de domaines agricoles — Face à la demande croissante des locations de terrains, les fermiers demandent une protection accrue.
 
Die schweizerische Landwirtschaft verzeichnete im Jahre 1978 manchen ökonomischen und politischen Erfolg [1]. Überdurchschnittliche Ernteergebnisse und positive Abstimmungsresultate konnten indes nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich in jüngster Zeit sowohl die Widersprüche zwischen der Gesamtwirtschaft und dem Agrarsektor als auch die Konflikte innerhalb des letzteren erheblich verschärft haben. Gleichzeitig sieht sich der Staat — mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage — immer mehr aus seiner alten Funktion des solventen Förderers unserer Landwirtschaft in die neue Rolle eines darbenden Bremsers agrarischer Überproduktion gedrängt [2].
Agrarpolitik
Der qualitative Wandel der Staatsfunktion kommt darin zum Ausdruck, dass die Agrarpolitik, die bisher vorwiegend mit «distributiven» Methoden —d. h. mit positiven Sanktionen in Form von finanziellen Anreizen — die landwirtschaftliche Produktion zu steuern suchte, immer stärker «regulativen» Charakter gewinnt: die staatlichen Förderungsmassnahmen und Subventionen werden mit negativen Sanktionen wie zunehmenden Reglementierungen oder gar Kontingentierungen der Produktion verknüpft. Diese neuen Instrumente verleihen zwar der Agrarpolitik ein höheres Steuerungsniveau, haben aber auch ein grösseres Konfliktpotential zur Folge. Je mehr sich nämlich die betroffenen Produzenten in ihrer unternehmerischen Bewegungsfreiheit eingeschränkt fühlen, umso deutlicher artikulieren sie ihre bedrohten Partikularinteressen und umso.schwieriger wird es für die etablierten Interessenorganisationen, einen politischen Konsens zu finden, der sowohl vom Staate als auch von den radikalisierten Teilen der bäuerlichen Basis akzeptiert werden kann. Da sich der Staat zur selben Zeit anschickt, höhere Steuern und Gebühren einzufordern, werden zudem auch die volkswirtschaftlichen Kosten der Agrarpolitik deutlicher sichtbar. Steuerzahler und Konsumenten erkennen zusehends den « redistributiven » Charakter bisher als rein distributiv wahrgenommener staatlicher Massnahmen: das ökonomische Spiel der Verteilung verfügbarer Mittel wird damit zum Kampf urn gesellschaftliche Umverteilung [3].
Angesichts des wachsenden Konfliktpotentials intensivierte sich auch die Grundsatzdebatte um die agrarpolitischen Konzepte [4]. Umstritten war dabei nicht etwa die mehrdimensionale Zielsetzung unserer Landwirtschaftspolitik, wohl aber die Prioritätensetzung und die Methode, mit welcher die Zielkonflikte, wie sie der Fünfte Landwirtschaftsbericht des Bundesrates offen formuliert hat, entschärft werden sollen. Die Behörden zeigten — im Zeichen der Milchschwemme — eine vorab finanzpolitisch motivierte Tendenz, von der Politik der Produktivitätsförderung abzurücken, ohne indes einer Strukturerhaltung um jeden Preis das Wort zu reden. Gleichzeitig schoben sich versorgungspolitische Ziele etwas in den Vordergrund und moderne ökologische Interessen fanden — auch in kantonalen Gesetzesentwürfen — einen bescheidenen Niedersch lag [5].
Wesentlich händfestere Interessen vertraten viele Repräsentanten der Landwirtschaft, die zwar — vor allem in der welschen Schweiz — ihre Abneigung gegen jegliche Form von staatlichem Dirigismus in der Produktion nicht verhehlten, dafür aber ein umso grösseres Engagement des Bundes in der Absatzförderung verlangten. Die Probleme der Landwirtschaft seien nicht etwa über Produktionseinschränkungen zu lösen, sondern mittels einer Exportoffensive und anhand eines umfassenden Marketingkonzepts. Eine diesbezügliche Motion Egli (cvp, LU) wurde vom Nationalrat in der abgeschwächten Form eines Postulates überwiesen [6]. Wenn auch die Exportmöglichkeiten insbesondere für (subventionierten) Schweizer Käse noch nicht völlig ausgeschöpft sind, so muss doch daran erinnert werden, dass jede Produktionsausweitung mit höheren Kosten für die Allgemeinheit verbunden ist; die Käseverwertung schlägt bereits heute mit 300 Mio Fr. zu Buche [7].
Als schärfster Gegner solcher Exportprojekte profilierte sich der Freiburger Finanzwissenschafter W. Wittmann. Die Landwirtschaft belaste den Bundeshaushalt schon jetzt mit mehr als 1,4 Mia Fr. jährlich ; die Steuerzahler dürften deshalb nicht noch stärker als bisher zur Finanzierung von Agrarprodukten herangezogen werden, die sie ja gar nicht benötigten. Zielscheibe für Wittmanns Kritik bildete namentlich das System der produktionsabhängigen Subventionen, welches bei wichtigen Produkten zu Überschüssen führe, die wiederum mit Hilfe teurer Subventionen verwertet und exportiert werden müssten. Ganz abgesehen davon; dass dieses System die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital am falschen Ort dauerhaft binde und unnötige Umweltbelastungen zur Folge habe, vergrössere es die Einkommensdisparität innerhalb der Landwirtschaft und könne daher die Bewirtschaftung der Kulturfläche in Berg- und Randgebieten nicht gewährleisten. Das überhöhte Kosteniveau werde letztlich von den Konsumenten getragen, was erfahrungsgemäss die unteren Einkommen härter treffe, während diese doch bereits aufgrund der Finanzierung der Subventionen über mehrheitlich indirekte Steuern eine regressive Einkommensbelastung in Kauf nehmen müssten [8].
Wittmanns Vorschlag für eine grundlegende Neukonzeption der Landwirtschaftspolitik verlangt verbindliche, nach Produkten spezifizierte und quantitativ fixierte Produktionsziele, die sich nach den versorgungspolitischen Erfordernissen — auch für Zeiten erschwerter Zufuhr aus dem Ausland — auszurichten hätten. Nach Abklärung der mengenmässigen, kostenmässigen und produktionstechnischen Probleme könnte ein zentraler Produktionskataster für die schweizerische Landwirtschaft erstellt werden, aufgrund dessen die Kostendeckungs- und Absatzgarantien nur noch für jene Erzeugnisse gewährt würden, die innerhalb der dafür ausgeschiedenen Zonen produziert werden. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften hätten von den Produzenten innerhalb des Katasters die volle Erzeugung der jeweils vorgesehenen Produkte zu kostendeckenden Preisen zu übernehmen und auf dem freien Agrarmarkt abzusetzen, wo sie mit nichtsubventionierten Produzenten von ausserhalb des Katasters und allfälligen Importeuren zu konkurrieren hätten. Mindererlöse aufgrund von Differenzen zwischen Markt- und Produzentenpreisen einschliesslich einer Handelsmarge gliche der Bund mit direkten Zahlungen an die Genossenschaften aus.
Wittmanns Konzept kann als Versuch gewertet werden, mittels einer regional differenzierten Preispolitik und unter Verzicht auf Produktionsverbote und Kontingentierungen den zentralen Zielkonflikt zwischen paritätslohngerechtem Einkommen und marktgerechten Produktionsmengen zu lösen, ohne dabei die Postulate nach höherer Effizienz der Produktionsfaktoren, nach gleichmässigerer Einkommensverteilung sowie nach einer Entlastung des Bundeshaushalts, der Konsumenten und der Kulturlandschaft aus den Augen zu verlieren. Die geharnischte und teilweise unsachliche Reaktion aus bäuerlichem Lager bewies indes, wie wenig man auf dieser Seite zu einer rationalen Diskussion neuartiger Vorschläge bereit ist, die zwar das traditionelle Instrumentarium, nicht aber die grundlegenden Zielsetzungen der Landwirtschaftspolitik radikal in Frage stellen [9].
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Einkommenspolitik
Ebenfalls auf Ablehnung der bäuerlichen Interessenvertreter stiess das Konzept genereller und prodtiktionsunabhängiger Ausgleichszahlungen an die Bauern in Form von Beiträgen für die von ihnen bewirtschafteten Flächen, wie sie übrigens auch in Wittmanns Vorschlag und in einer Parlamentarischen Initiative Schmid (sp, SG) als ergänzende Massnahme vorgesehen sind [10]. Ausgehend vom Dilemma der traditionellen (globalen) Preispolitik, dass zu kostendeckenden Preisen der Markt die Produkte nicht mehr aufnehmen kann, bei marktkonformen Preisen aber die Kosten nicht gedeckt sind, setzt sich — v. a. bei Ökonomen — zunehmend die Ansicht durch, bei einer klaren Trennung von Preis- und Einkommenspolitik könnten die Ziele einer absatzgerechten Produktion und einer Sicherung des Paritätslohnes besser erreicht werden als bisher und dies erst noch zu geringeren volkswirtschaftlichen Gesamtkosten. Einerseits liesse sich über direkte Einkommenstransfers, abgestuft nach den jeweiligen Betriebsgrössen und Produktionsbedingungen, die gewünschte Bewirtschaftung des Kulturlandes auch in Berg- und Randgebieten erreichen, und andererseits könnten die Preismassnahmen einer wirksamen Produktionslenkung vorbehalten bleiben [11].
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hielt indes — jedenfalls für die Talbetriebe — unentwegt an der traditionellen Preispolitik fest, obwohl diese das landwirtschaftliche Einkommen längst nicht mehr zu sichern vermag [12]. Selbst in einem guten Jahr wie 1978 erreichten die für die Preispolitik massgebenden, rationell geführten Betriebe den Paritätslohn nicht; der Arbeitsverdienst je Normalarbeitstag blieb um 4 Fr. hinter demjenigen eines Facharbeiters zurück, im Dreijahresmittel 1976-78 gar um 11 Fr. [13].
Wesentlich höher als. die Einkommensdisparitäten zwischen Landwirtschaft und vergleichbaren Wirtschaftsgruppen sind jedoch die Unterschiede im Arbeitsverdienst innerhalb der Bauernschaft selbst zu veranschlagen, und diese Unterschiede nehmen bei linearen Preisverbesserungen tendenziell noch zu [14]. Innerhalb derselben Zonen verdienten die Grossbauern nicht selten viermal mehr als die Inhaber von Kleinbetrieben, und für die Berglandwirtschaft belief sich das Manko zum Paritätslohn im Mittel gar auf 43 Fr. [15].
Für den Sonderfall der Berggebiete forderte auch der SBV produktionsunabhängige Einkommenstransfers aus der Bundeskasse [16]. Vom Parlament dazu aufgefordert, schickte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der Bewirtschaftungsbeiträge für Hang- und Steillagen sowie Alpungsbeiträge vorschlägt, die dafür zu budgetierenden Mehrausgaben von 80 Mio Fr. jährlich jedoch mit der Bedingung verknüpft, erst müsse die Bundesfinanzreform 1978 vom Volk genehmigt werden [17]. Die Vorlage fand allgemein eine positive Aufnahme, aber gleichzeitig wurde betont, es gehe nicht an, diese notwendige und auch in den Regierungsrichtlinien vorgesehene Unterstützung der Berglandwirtschaft, die das Einkommensmanko ohnehin nur um ein Fünftel reduzieren könne, zum Gegenstand politischen Drucks der Exekutive auf den Souverän zu machen [18]. Das Parlament forderte die Regierung auf, die Kostenbeiträge für Viehhalter im Berggebiet nur noch an bedürftige Bauern auszurichten [19]; die Subventionsmöglichkeiten des Bundes für die Wohnbausanierung in Bergregionen wurden hingegen verbessert [20].
Die Behörden betonten, der Paritätslohnanspruch sei zwar keine gesetzliche Verpflichtung, wohl aber ein moralisches Recht, auf das sich die Einkommenspolitik auszurichten hätte [21]. Der Bundesrat sah sich jedoch ausserstande, Preisforderungen des SBV aus dem Vorjahr voll zu entsprechen. Nachdem er bereits Ende 1977 Preisverbesserungen für gewisse Agrarprodukte und eine Vergrösserung der Basismilchmenge beschlossen hätte, erhöhte er auf den 1. Mai den Milchgrundpreis um 1 Rappen und reduzierte den Rückbehalt von 3,5 auf 2 Rappen je Liter. Damit gewährte er nur die Hälfte der von den Bauern geforderten Mehreinnahmen von 5 Rappen pro Liter, konnte die Kosten jedoch der Milchrechnung belasten, ohne die Konsummilch verteuern zu müssen [22].
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Tierische Produktion
Die neue, stärker regulative Funktion der staatlichen Agrarpolitik und die Differenzen innerhalb der Bauernsame kamen in der Milchwirtschaft am deutlichsten zum Ausdruck. Die explosionsartige Produktionszunahme in diesem Sektor, der rund ein Drittel des landwirtschaftlichen Endrohertrags liefert, hat in den letzten zehn Jahren das Defizit der Milchrechnung um das Dreifache auf über 600 Mio Fr. jährlich anwachsen lassen, von denen weit mehr als die Hälfte aus Bundesmitteln berappt werden müssen [23]. Diese Entwicklung zerstörte die agrarpolitische Illusion, der Staat könne gleichzeitig Preise und Absatz garantieren, ohne der Erzeugung Schranken zu setzen.
Der von den Räten bereits im Vorjahr verabschiedete Milchwirtschaftsbeschluss (MWB) 1977 soll wie sein gleichnamiger Vorgänger aus dem Jahre 1971 angemessene Produzentenpreise sicherstellen sowie Qualität und Absatz von Milch und Milchprodukten fördern. Da das alte System der Globalkontingentierung die Milchschwemme nicht verhindern konnte, enthält der MWB 1977 gesetzliche Grundlagen für die weit wirksamere einzelbetriebliche Milchkontingentierung. Diese Regelung, die für jeden Produzenten genau festsetzt, wieviel Milch er zum vollen Preis abliefern darf, wirdbereits seit Mai 1977 praktiziert; allerdings in vereinfachter Form und mit Hilfe des Notrechts (Dringlicher Bundesbeschluss gegen übermässige Milchlieferungen) [24].
Im Gefolge des Referendums gegen den MWB 1977, das von oppositionellen bäuerlichen Kreisen vor allem der Westschweiz ergriffen worden war, erhoben sich manche kritische Stimmen gegen die einzelbetriebliche Milchkontingentierung, die von vielen Bauern als übertrieben dirigistischer Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit empfunden wurde [25]. Insbesondere die Vertreter der vorwiegend auf der Rauhfutterproduktion basierenden Betriebe der Berg- und Hügelzonen gaben zu bedenken, dass ihnen keine rentablen Alternativen zur Milcherzeugung offenstünden, zumal das Kontingentierungssystem die Talbetriebe vermehrt auch zur eigenen Aufzucht veranlassen werde [26]. Die Erfahrungen mit dem Dringlichen Bundesbeschluss gegen übermässige Milchlieferungen, der seit Mai 1977 in Kraft stand und namentlich für sanierungs- und expansionswillige Betriebe besondere Härten mit sich .brachte, trugen zum Vorbehalt der Bauern gegenüber der Einzelkontingentierung bei [27]. Die landwirtschaftlichen Dachverbände suchten ihrer Basis diese Form der Produktionslenkung als notwendiges Übel verständlich und akzeptabel zu machen [28]; es gelang ihnen auch, dem neuen System der Produktionslenkung bereits im voraus die gefährlichsten Zähne zu ziehen und damit den Grossteil der bäuerlichen Skepsis gegenüber der Vorlage auszuräumen. Zunächst wurde der Bundesrat aufgefordert, bei der Verteilung der Einzelkontingente grosszügig vorzugehen und Härtefälle zu vermeiden; als Ergebnis resultierte ein neues Gesamtkontingent, das wesentlich über der bisher abgelieferten Milchmenge liegt [29]. Sodann wurde die Exekutive mit zwei gleichlautenden Motionen (NR Reichling, svp, ZH, und StR Herzog, svp, TG) verpflichtet, die neue Basismilchmenge auf die regionalen, Milchverbände und die örtlichen Genossenschaften aufzuteilen und den MWB 1977 so abzuändern, dass die einzelnen Milchproduzenten ihre Überlieferungsabzüge nur dann zu bezahlen hätten, wenn das gesamtschweizerische, das regionale und das örtliche Kontingent überschritten würden [30]. Und schliesslich beauftragten zwei weitere gleichlautende Motionen (NR Nef, fdp, SG, und StR Vincenz, cvp, GR) den Bundesrat, im MWB 1977 weitgehende Erleichterungen für die Berggebiete zu verankern [31].
Solchermassen entschärft, hatte der MWB 1977 keine Mühe, die plebiszitäre Hürde zu nehmen; der Souverän stimmte ihm im Dezember mit überwältigendem Mehr zu, wobei mehr als 90% der Bauern zu den Befürwortern der Vorlage zählten. Wie eine repräsentative Umfrage ergab, vermochten die Nein-Parolen der Linksparteien und des Landesrings, welche das neue Kontingentierungssystem als Alibiübung bezeichneten und eine grundsätzliche Überprüfung der Landwirfschaftspolitik verlangten, beim Stimmbürger noch weniger zu verfangen als die Argumente der Union des producteurs suisses und der oppositionellen bäuerlichen Komitees, die eine Übervorteilung der Kleinbauern durch die Milchbarone befürchteten [32].
Da der MWB 1977 infolge des Referendums nicht, wie ursprünglich geplant, bereits auf Mai 1978 in Kraft gesetzt werden konnte, mussten der MWB 1971 und der Dringliche Bundesbeschluss gegen übermässige Milchlieferungen, die beide schon 1978 ausgelaufen wären, verlängert werden. Die Interessendifferenzen innerhalb des bäuerlichen Lagers und das Unbehagen gegenüber der mangelnden Planung unserer Landwirtschaftspolitik, die solch notrechtliche Übergangslösungen erforderte, kamen nicht zuletzt darin zum Ausdruck, dass der Nationalrat etwelche Mühe bekundete, das für die Dringlicherklärung notwendige qualifizierte Mehr zusammenzubringen [33]. Ebenfalls umstritten war die Änderunug des Milchbeschlusses, der die Vermarktung von Milch und Milchprodukten regelt. Ini Gegensatz zum bundesrätlichen Vorschlag hielt die Grosse Kammer an der Bewilligungspflicht und der Quartiereinteilung für den Verkauf von Offenmilch fest; der Liberalisierung bezüglich Pastmilchherstellung und -verkauf wurde jedoch zugestimmt [34].
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Auch im Bereich der übrigen tierischen Produktion zeigten sich Bestrebungen, mit regulativen Methoden auf das Geschehen Einfluss zu nehmen. Die schweizerische Landwirtschaft erreicht in der Fleischerzeugung bereits heute einen Selbstversorgungsgrad von 90-100%, und da die Milchkontingentierung eine Produktionsverlagerung zur Folge haben wird, ist ein Anwachsen gravierender Verwertungsschwierigkeiten auch in diesem Sektor absehbar [35]. Diese gefährliche Entwicklung in der Tierproduktion ist von einem rasanten Konzentrationsprozess begleitet; bereits heute wird z. B. ein Viertel aller Schweine in Ställen mit mehr als 500 Tieren gehalten und 0,3% der Legehennenhalter besitzen über die Hälfte aller Legehennen [36]. Solche «Tierfabriken» basieren meist auf importierten Futtermitteln und drücken dank weitgehender Rationalisierungsmöglichkeiten den Produzentenpreis oft so weit in die Tiefe, dass die Veredelungswirtschaft der bäuerlichen Familienbetriebe nicht mehr rentabel ist. Weil jedoch auch die kleinen und mittleren Bauern zur Einkommensverbesserung auf den Verdienst aus Schweinemast und Geflügelhaltung angewiesen sind und sich in diesen Kreisen zunehmend die Ansicht durchsetzt, ohne ausländisches Kraftfutter für die «Bahnhofbauern» wäre auch die Milchkontingentierung nie notwendig geworden, sah sich der Zentralverband Schweizerischer Milchproduzenten, unterstützt vom SBV, veranlasst, eine Initiative gegen übermässige Futtermittelimporte und «Tierfabriken» zu lancieren, welche die Produktion auf betriebs- und landeseigener Futterbasis besser schützen soll. Da die bodenunabhängige industrielle Massentierhaltung weder zur Landschaftspflege noch zur Selbstversorgung der Schweiz beitrage, sei nicht einzusehen, weshalb.sie vom verfassungsmässigen Agrarschutz profitieren und die bäuerlichen Betriebe konkurrenzieren dürfe [37].
Der Bundesrat hatte seinerseits schon Ende 1976 vorgeschlagen, die tierische Veredelungsproduktion anhand einer Futtermittelbewirtschaftung für die bäuerlichen Familienbetriebe wieder einträglicher zu gestalten [38]. Nachdem die redistributive, auf Importbelastungen und abgestuften Subventionen basierende Vorlage auf vielfachen Widerstand von seiten der Importeure, des Handels und der Konsumenten gestossen war, entschied sich die nationalrätliche Kommission für eine regulative Konkurrenzvariante, die nach heftiger Débatte die Zustimmung der Grossen Kammer fand [39]. Das neue Führungsinstrument für die Fleisch- und Eierproduktion sieht — unabhängig von der betriebseigenen Futterbasis — Höchstgrenzen für die Tierbestände und massive Abgaben im Falle ihrer Überschreitung vor. Während kleine und mittlere Betriebe subventioniert werden sollen, müsste der Bund für eine Übergangszeit von zehn Jahren mit zusätzlichen Beiträgen den Abbau zu hoher Tierbestände sowie die Stillegung zu kleiner und unrentabler Betriebe fördern. Gleichzeitig würde die Bewilligungspflicht für Stallbauten, die der Bundesrat als Instrument zur Produktionslenkung auf dem Verordnungsweg bereits eingeführt hat, nun auch als strukturpolitisches Instrument im Landwirtschaftsgesetz verankert [40].
Da nach den Vorstellungen der Nationalratskommission als zulässige Höchstbestände pro Betrieb z. B. 12 000 Legehennen, 1200 Mastschweine und 300 Mastkälber zu bewilligen sind, können die auch von bäuerlicher Seite kritisierten Auswüchse der industriellen Tierhaltung wohl nur mit Hilfe des neuen Tierschutzgesetzes bekämpft werden, das auch für die Fleisch- und Eierproduktion eine tiergerechte Haltung vorschreibt [41]. Nachdem die Differenzen zwischen den beiden Rätenbereinigt werden konnten, ergriff eine Genfer Liga zur Bekämpfung der Vivisektion das Referendum gegen das Tierschutzgesetz, da sie die Vorschriften über Tierversuche und Tierhaltung als zu large und zu unverbindlich beurteilte [42]. Praktisch alle Parteien und Interessenverbände sowie die meisten Tierschutzorganisationen setzten sich jedoch für die Ja-Parole ein, so dass die Vorlage im Dezember vom Souverän mit überwältigender Mehrheit genehmigt wurde [43].
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Pflanzliche Produktion
Während in der tierischen Produktion immer wieder Milchschwemmen und Fleischberge zu bewältigen sind, müsste die pflanzliche Produktion aus versorgungspolitischen Gründen noch stärker gefördert werden als bisher, deckt doch die Schweiz ca. 40% ihres Brotgetreide- und 80% ihres Zuckerbedarfs mit Importen aus dem Ausland [44]. Der Umstand, dass im Bereich des Ackerbaus praktisch nur die Erzeugung jener Pflanzen zunimmt, die wiederum als Rohstoffe für die tierische (Über-) Produktion Verwendung finden, deutet auf eine gestörte Preisparität zwischen pflanzlichen und tierischen Produkten hin [45]. Allein, die Preise von Lebensmitteln massiv erhöhen, die im Ausland bedeutend billiger zu haben sind, hiesse den Widerstand provozieren gegen eine redistributive Agrarpolitik, da die Einkommensumverteilung von Konsumenten und Steuerzahlern auf die Landwirte allzu offensichtlich würde. Wollen die Behörden den Bauern auch nur kostendeckende Preise garantieren, so hat bereits dieses Bestreben die an sich paradoxe Erscheinung zur Folge, dass die Belastung des schweizerischen Finanzhaushalts oder des Konsums umso höher steigt, je tiefer die Welthandelspreise sinken, denn der Bund muss die nun grösser gewordene Differenz zwischen Welthandelspreisen und Gestehungskosten der Inlandprodukte begleichen, sofern es nicht gelingt, diese Mehrausgaben auf die Konsumenten abzuwälzen [46].
Trotz Referendumshürde war es möglich, das Zolltarifgesetz im Interesse des Bundesbudgets und im Interesse der Landwirtschaft, die hier ausnahmsweise einmal identisch waren, zu revidieren, indem man die künstliche Verteuerung des Importgetreides als «Reduktion der Brotpreisverbilligung» deklarierte. Tatsächlich wurden jedoch die Mehrkosten aus der grösser gewordenen Differenz zwischen Import- und Inlandpreisen mittels einer 833%igen Zollerhöhung aufdie Konsumentenpreise geschlagen, was die Stimmbürger aber sanktionierten [47].
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Eine ähnliche Problematik manifestierte sich beim Zucker. Da auch hier die Preise auf dem Weltmarkt stark gefallen sind, die Zuckerrübenproduktion im Inland aber bessere Erträge lieferte, erhöhten sich für die schweizerische Zuckerwirtschaft die Verluste, (lie in diesem Fall jedoch der Bundeskasse belastet und dadurch indirekt den Steuerzahlern aufgebürdet wurden [48]. Unter solch kostspieligen Bedingungen wird verständlich, weshalb nach der neuen Zuckerordnung, die der Nationalrat im Dezember behandelte, die Anbauflächen für Zuckerrüben nicht in dem Masse ausgedehnt werden sollen, wie es eigentlich im Interesse der Landwirte, im Sinne ihrer Umstellung auf pflanzliche Produkte und damit im Hinblick auf eine bessere Selbstversorgung der Schweiz angezeigt wäre [49].
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Die Weinproduktion ist am Endrohertrag der schweizerischen Landwirtschaft mit 5% beteiligt, deckt aber nur ein Drittel des inländischen Konsums. Um den Rebbauern kostendeckende Preise zu garantieren und gleichzeitig den Absatz sicherzustellen, sind auch in diesem durch Zölle und Importbeschränkungen wohl am stärksten geschützten Zweig unseres Agrarsektors regulative Massnahmen zur Lenkung der Produktion nötig. Der Bundesrat schlug dem Parlament vor, das bereits bestehende Verbot der Schaffung neuer Rebberge weiterzuführen und die Qualitätskontrollen zu verschärfen [50].
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Agrarstruktur
Die Grosse Kammer genehmigte als Zweitrat die Revision des Bundesgesetzes über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen, die eine zeitgemässere Ertragswertbestimmung und eine flexiblere Berechnung der zulässigen Hypothekarbelastung ermöglicht, damit aber auch eine gewisse Zinserhöhung für die landwirtschaftliche Pacht zur Folge haben wird [51]. Die Nachfrage nach Pachtland, das 37% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausmacht, ist seit der Rezession stark gestiegen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den MWB 1977, der die Zuteilung der Einzelkontingente von der bewirtschafteten Bodenfläche abhängig macht [52]. Um die Pächter vor Kündigung, illegalem Zinswucher und der für die Bodenbesitzer rentableren Parzellierung ganzer Höfe besser zu schützen, verlangten die Pächterverbände und mehrere Vorstösse im Parlament eine Revision des bäuerlichen Pachtrechts [53].
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[1] Vgl. NZZ. 302, 29.12.78 ; IBZ, 53,28.12.78 ; 2, 11.1.79 ; SBG, Schweiz. Wirtschaftsjahr 1978, Zürich 1978, S. 73 fi.
[2] Vgl. La Gruyère, 4, 12.1.78 ; IBZ, 8, 16.2.78 ; Vat., 168, 22.7.78. Vgl. auch C. Cartier, Paysans aujourd'hui en Suisse. Lausanne 1978.
[3] Zu den Kategorien « distributiv », «regulativ» und «redistributiv» vgl. F. Da Pozzo, « Staatliche Politiken, politischer Prozess und institutionelle Legitimation», Bern 1978 (Masch.schrift, Forschungszentrum fir schweiz. Politik).
[4] Vgl. dazu allgemein R. Anderegg, Konzepte für die schweiz. Landwirtschaft, 5 Bde, St. Gallen 1977. Vgl. auch J. Valarché, «L'effet de la politique agricole sur les structures agricoles suisses», in Revue économique et sociale, 36/1978, S. 63 ff. und H. C. Binswanger (Hg.), Die europäische Agrarpolitik vor neuen Alternativen, Bern 1977. Vgl. ferner wf, Dok., 49, 4.12.78.
[5] Fünfter Landwirtschaftsbericht: BBI, 1977, I, S. 242 ff. ; vgl. auch SPJ, 1977, S. 87. Versorgungspolitik: vgl. oben, Teil I, 3 (Landesversorgung) und SPJ, 1977, S. 54. Biologische Landwirtschaft: vgl. TG, 35, 11.2.78; Vr, 232, 4.10.78 NZZ, 248, 25.10.78 ; Verhandl. B. vers., 1978, V/VI, S. 45 (Motion Morel, sp, FR). Kantone: Presse vom 24.8. und 29.9.78 (ZH); NZZ, 98, 28.4.78 und CdT, 244, 29.9.78 (TI); vgl. auch unten, Teil II, 3b.
[6] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 236 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1978, S. 49 ff. (Interpellation Genoud, cvp, VS); S. 610 ff. (Interpellation Jauslin, fdp, BL); Amtl. Bull. NR, 1978, S. 251 f. (Interpellation Röthlin, cvp, OW); S. 255 f. (Interpellation Hungerbühler, cvp, SG). Vgl. ferner H. Reymond, Condition paysanne et politique agricole suisse, Lausanne 1977; IBZ, 9, 23.2.78; 1 1, 9.3.78; 17, 20.3.78; JdG, 46, 24.2.78; 70, 25.3.78.
[7] TA, 78. 5.4.78: Vr, 78, 5.4.78. Vgl. auch Schweiz. Käseunion, Jahresbericht. 42/1977-.78.
[8] W. Wittmann, «Zentraler Produktionskataster für die Landwirtschaft», in NZZ. 32, 8.2.78. Ähnliche Vorstellungen vertrat auch StR Heimarm (Idu, ZH) in BT, 273, 21.22.78.
[9] Replik SBV : NZZ, 57,9.3.78 ; vgl. auch /BZ, 11, 9.3.78; 14,30.3.78; 16, 13.4.78; 23, 1.6.78; 31.27.7.78; BüZ, 68, 22.3.78. Duplik Wittmann: NZZ, 69, 23.3.78; IBZ, 26, 22.6.78.
[10] Vgl. Verhandl. B. vers., 1978, V/VI, S. 14.
[11] Vgl. Ww, 18, 3.5.78; Vat., 107, 10.5.78; TW, 141, 20.6.78; NZZ. 120, 27.5.78; BaZ. 289, 11.11.78.
[12] IBZ, 53, 28.12.78. Vgl. auch TLM, 16. 16.1.78; Union, 4. 25.1.78.
[13] NZZ, 226, 29.9.78; 230, 4.10.78; IBZ, 46, 9.11.78; 2, 11.1.79; TLM, 357, 23.12.78. Vgl. ferner Duttweiler, Ergebnisse von landwirtschaftlichen Buchhahungserhebungen, Tänikon 1978.
[14] BaZ, 65, 7.3.78. Vorschläge für differenzierte Produzentenpreis: 14 Heures, 1 I,14.I.78 ; TA, 101, 3.5.78 ; BaZ, 123, 9.5.78; NZZ, 173, 28.7.71; 175, 31.7.78.
[15] Vgl. TLM, 16, 16.1.78; Presse vom 1.3.78; MZ. 59, 11.3.78; IBZ, 28, 6.7.78. Vgl. ferner CdT, 111, 18.8.78; Vr, 289, 9.12.78 und B. Walther, Die landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe im Berggebiet, Diss. Bern 1977.
[16] IBZ, 8, 16.2.78; 53, 28.12.78.
[17] Amtl. Bull. StR, 1978, S. 52 f. (Motion Vincenz, cvp, GR); Amtl. Bull. NR, 1978, S.256 f. (Motion Tschumi, svp, BE); Presse vom 26.4.78.
[18] Vgl. TW, 96, 26.4.78; NZZ, 120, 27.5.78; 173, 28.7.78; IBZ, 35, 24.8.78.
[19] Amt Bull. NR, 1978, S. 85 f. (Motion Rippstein, cvp, SO) und 1534 f. (Motion des StR). Vgl. auch SPJ, 1977, S. 90.
[20] BBI, 1977, III, S. 69 ff.; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 724 ff.; Amtl. Bull NR, 1978, S. 257 ff.: BBl, 1978, I, 659 ff. Vgl. auch Bundesamt für Wohnungswesen, «Massnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten», in Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 218 ff und BR Hürlimann, «Die Sozialpolitik des Bundes im Dienste der Berggebiete», in Documenta, 1978, Nr. 5, S.20 f.
[21] Vgl. 24 Heures, 46, 24.2.78; Bund, 124, 21.5.78; IBZ, 24, 8.6.78.
[22] Vgl. IBZ, 1, 29.12.77 ; 2, 5.1.78 ; NZZ, 50, 1.3.78 ; GdL, 96, 26.4.78 ; Presse vom 27.4.78. Vgl. auch Amtl. Bull NR, 1978, S. 1540 f. (Motion Dürr, cvp, SG). Vgl. ferner SPJ, 1977, S.87 f.
[23] Presse vom 6.4.78. Vgl. auch Vr, 119, 25.5.78.
[24] Vgl. SPJ, 1977, S. 88 f.
[25] Vgl. BaZ, 2, 3.1.78; 19, 20.1.78; Union, 1, 4.1.78; 2, 11.1.78; Bund, 59, 11.3.78; NZZ, 79, 6.4.78.
[26] Vgl. IBZ, 4, 19.1.78; 12, 16.3.78; Blick, 22, 27.1.78; BüZ, 36, 13.2.78.
[27] Vgl. LNN, 4, 6.1.78 ; Union, 3, 18.1.78 ; IBZ, 11, 9.3.78 ; 12, 16.3.78 ; 29/30, 13.7.78 ; Ldb, 74, 1.4.78. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1978, S. 245 f. (Postulat Jung, cvp, LU).
[28] Vgl. IBZ passim.
[29] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 87 ff. (Motion Jung, cvp, LU); Amt!. Bull. StR, 1978, S. 113 f. (Postulat Knüsel, fdp, LU). Vgl. auch TA, 52, 3.3.78; TW, 56, 8.3.78.
[30] Amtl. Bull. NR, 1978,S. 1537 f ; Amtl. Bull StR, 1978, S. 606 ff. Vgl. auch TA, 298, 22.12.78 ; 22, 27.1.79 und Amtl. Bull NR, 1978, S. 1434 f. (Interpellation Hungerbühler, cvp, SG).
[31] Amtl. Bull. NR, 1978. S. 1537; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 609 f. Vgl. auch Ldb, 54, 7.3.78.
[32] Vgl. die Presse von November und Anfang Dezember 1978 und Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen 3.12.78. Abstimmungsresultat: 1 092 586 7a: 502 405 Nein (vgl. BBI, 1979, I, S. 210).
[33] BBI, 1978, I, S. 396 ff.; Amtl. Bull. NR. 1978, S. 264 ff., 347 ff., 374, 467, 469; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 98 ff., 146; AS, 1978, S. 489 ff. Vgl. auch Presse vom 3.-8.3.78 und IBZ, 15, 6.4.78.
[34] BBl, 1977, I, S. 165 ff. und 234 ff.; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1045 ff.; 1978, S. 970 ff.
[35] Vgl IBZ, 3, 12.1.78; Union, 5, 1.2.78. Vgl. ferner Schweiz. Viehproduzentenverband, Jahresbericht, 30/1977-78.
[36] Vgl. Ww, 16, 19.4.78; Brückenbauer, 22, 2.6.78; IBZ, 32, 3.8.78; TA, 235, 10.10.78.
[37] IBZ. 2, 5.1.78; 3, 12.1.78; 6, 2.2.78; 15, 6.4.78; 37, 31.8.78; BBI, 1978, II, S. 1228. Vgl. auch NZZ, 32, 8.2.78 ; Vat., 35,11.2.78 ; BaZ, 252, 29.9.78 ; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 223 f. (Motion Broger, cvp, AI). Vgl. ferner SPJ, 1977, S. 89 f.
[38] BBl, 1977, I, S. 173 ff. und 237 f. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1535 f. (Interpellation Hungerbühler, cvp, SG) und SPJ, 1977, S. 89 f.
[39] BBl, 1978, II, S 1318 ff.; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1485 ff. Vgl. auch Bund, 66, 20.3.78 ; NZZ, 74, 31.3.78 ; 201, 31.8.78; Brückenbauer, 34,25.8.78; 44, 3.11.78 sowie die Presse vom 7.7. und 23.-25.10.78.
[40] Vgl. IBZ, 1, 29.12.77. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1978, S. 354 f. (Interpellation Ueltschi, svp, BE).
[41] BBI, 1978, I, S. 662 ff. Vgl. auch LNN, 246, 23.10.78; 288, 13.12.78; Coop-Zeitung, 46, 16.11.78. Vgl. ferner SPJ, 1977, S. 91.
[42] Amtl. Bull. NR. 1978, S. 78 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 63; BBl, 1978, I, S. 1674. Vgl. auch Tat, 67, 21.3.78; JdG, 81, 8.4.78.
[43] Vgl. die Presse von November und Anfang Dezember 1978 sowie Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 3.12.78. Abstimmungsresultat: 1339252 Ja: 300 045 Nein (vgl. BBI, 1979, I, S. 211).
[44] Vgl. IBZ, 36, 31.8.78 ; NZZ, 213, 14.9.78. Vgl. auch TA, 9, 12.1.78.
[45] IBZ, 14, 30.3.78.
[46] Vgl. zu diesem Problem Amtl. Bull. NR, 1978, S. 139 und Amtl. Bull. StR, 1978, S. 372 f. (Motion Augsburger, svp, BE).
[47] Vgl. die Presse vom Mai 1978 sowie Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 28.5.78. Abstimmungsresultat: 971 908 Ja : 801 167 Nein (vgl. BBI, 1978, II, S. 370). Vgl. auch SPJ, 1977, S. 21 f. und 81.
[48] NZZ, 26, 1.2.78; Presse vom 16.2.78.
[49] BBI, 1978, II, S. 1256 ff.; Amtl. Bull. NR. 1978, S. 1886 ff. Vgl. auch die Presse vom 14.9., 1.11. und 15.-16.12.78.
[50] BBI, 1978, II, S. 1677 ff. Vgl. auch die Presse vom 27.6. und 22.12.78 sowie NZZ, 235, 10.10.78.
[51] BBI,1977, II,5.616 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 577 ff ; Amtl. Bull NR, 1978, S. 2 ff. ; BBI, 1978, I, S. 657 f. Vgl. auch IBZ, 5, 26.1.78 sowie SPJ, 1977, S. 90.
[52] Vgl. IBZ, 4, 19.1.78; 8, 16.2.78; NZZ, 44, 22.2.78; TA, 77, 4.4.78.
[53] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 217 f (Motion Muheim, sp, LU), 1020 (Einfache Anfrage Oehen, na, BE), 1310 ff. (Interpellation Diethelm, sp, SZ), 1869 ff. (Motion der LdU-Fraktion); Verhandl. B. vers., 1978, III/IV, S. 13 (Parlamentarische Initiative Diethelm, sp, SZ). Vgl. auch Union, 2, 11.I.78; 6, 8.2.78; Lib.. 86, 13.1.78; 154, 5.4.78; 176, 1.5.78; NZZ (sda), 55, 7.3.78; Tat, 87, 15.4.78; 102, 5.5.78; 111, 17.5.78 sowie die Presse vom 1.6.78.
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