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Enseignement et recherche
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In der Bildungspolitik führte die Rückbesinnung auf die eigentlichen Staatsaufgaben zu einigen grundsätzlichen Diskussionen. Noch vor wenigen Jahren wurden der Schule als Sozialisierungsinstanz zwischen Familie und Sozietät immer mehr Erziehungs- und Bildungsfunktionen überbunden. Dieser Tendenz gegenüber wurden vermehrt kritische Stimmen laut. An der Unesco-Tagung in Paris wandte sich der Vertreter der Schweiz entschieden gegen die kollektivistische Ausrichtung der Programme [1]. In einer Grundsatzschrift umriss die Berner SVP jenen Erziehungsbereich, für den das Elternhaus zuständig sein solle. Sie sprach sich auch gegen eine staatliche Unterstützung von Privatschulen aus, da nur die öffentliche Schule die gesamtgesellschaftliche Integrationsfunktion richtig wahrnehmen könne [2]. Demgegenüber wurde ebenfalls im Namen einer Politik, die die Staatsaufgaben einschränken will, betont, Eltern und Schüler sollten freie Schulwahl besitzen und die staatliche Unterstützung privater Bildungsinstitutionen entspreche einer echt liberalen Bildungspolitik [3].
Zur Kapazitätsplanung wurde zahlreiches statistisches Material veröffentlicht. Die Entwicklung der Schülerbestände zeigt, dass die Hochschulen und die Sekundarstufe II noch mit einem wachsenden Andrang rechnen müssen [4]. In der Reihe der statistischen Sozialindikatoren erschien ein Band, der Daten auch über Bereiche wie Hausaufgaben, Lehrabbrüche, Schulwegprobleme und den Zusammenhang zwischen schulischer Leistung und sozialer Schicht liefert [5]. Statistisches Neuland betrat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft mit der Veröffentlichung eines Modells zur Erstellung von universitären Sozialbilanzen [6].
Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bildungsbereich wurde weiter bereinigt durch Schritte zur Aufhebung der Bundesbeiträge für den Primarschulunterricht und die Kantonalisierung des Stipendienwesens [7].
Das bildungspolitische Hauptinteresse galt zweifellos der Realisierung von Reformvorhaben im Rahmen des kooperativen Föderalismus. Die gegenseitige Abstimmung der Schulgesetzrevisionen machte einige Fortschritte; das Ziel einer Vereinheitlichung des Schuljahrbeginns hingegen scheint auf föderalistischem Wege nicht mehr erreichbar.
Grund- und Mittelschulen
Zum Zwecke der Koordination auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen war 1970 ein Konkordat gegründet worden, das den einheitlichen Spätsommerschulbeginn anstrebte. In den Kantonen Zürich und Bern kamen im Juni Vorlagen vor's Volk, deren Annahme den Durchbruch in der deutschen Schweiz bedeutet hätte. Wie in früheren Volksentscheiden wurden die Vorlagen jedoch recht deutlich verworfen. Die angeführten Argumente pro und kontra sind altbekannt; es scheint, dass in den Abstimmungen viel Unterschwelliges mitentscheidend gewesen ist. Mit dem Verspielen dieser «letzten Chance» fand das« föderalistische Trauerspiel», wie die Presse titelte, ein Ende [8]. Unverzüglich wurden die Arbeiten für eine Bundeslösung an die Hand genommen. Die Nationalratskommission zur Behandlung der Volksinitiative, der drei Standesinitiativen sowie der parlamentarischen Einzelinitiative zur Vereinheitlichung des Schulwesens schlug dem Bundesrat vor, den Schuljahrbeginn einheitlich auf den Herbst festzulegen. Der Bundesrat schickte daraufden Entwurf für eine Verfassungsänderung in die Vernehmlassung, die den Termin auf «zwischen Mitte August und Mitte Oktober» fixieren will, womit er die Formulierung aus dem Schulkoordinationskonkordat übernommen hat. Bereits ist Opposition gegen diesen zentralstaatlichen Lösungsversuch angemeldet worden [9].
Diese Kontroverse verhinderte, dass alle Kräfte auf das eigentliche Ziel der inneren Koordination, die nach wie vor auf Konkordatsebene angestrebt wird, konzentriert werden konnten. Im Bereich der Abstimmung von Rahmenlehrplänen und Lehrmittel konnte die Pädagogische Kommission der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) Teilerfolge erzielen. Auch wurden erste Ergebnisse des Hauptreformprojektes Sipri (Überprüfung der Situation der Primarschulen) vorgelegt [10].
Zur Verwirklichung der Chancengleichheit für Mädchen und Knaben wurden wichtige Schritte getan. In verschiedenen Kantonen sind Gesetzesrevisionen im Gange, die auf Empfehlung der EDK diesem Grundsatz Rechnung tragen wollen. Anderseits setzten sich auch gewerkschaftliche und feministische Kreise für gleiche Erziehung und Ausbildung von Mädchen und Buben ein. An einem nationalen Aktionstag wurde Bilanz gezogen. Über zwei Fälle von Ungleichbehandlung musste schliesslich das Bundesgericht befinden [11].
Die privaten Bildungsinstitute, die insgesamt rund 100 000 Schüler umfassen, beschlossen, die Öffentlichkeitsarbeit zu fördern. Als zentrale Aufgabe bezeichnete die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Privatschulen, der auch die konfessionellen Schulen angehören, die staatliche Anerkennung durch Verankerung im Bildungsartikel und in den kantonalen Schulgesetzen. Das amerikanische System der Bildungsgutscheine, das die freie Schulwahl garantieren soll, wurde vermehrt diskutiert [12].
Auf Mittelschulstufe stand die Diskussion um eine Reduktion der Maturitätstypen und Maturitätsfächer im Vordergrund. Zwar wurde mehrheitlich eine Vereinfachung gewünscht, aber nur wenige Erziehungsdirektionen konnten sich für einen der EDK-Vorschläge erwärmen [13]. Diesen Reduktionsbestrebungen entgegen lief der Vorstoss der Mittelschulturnlehrer, die prüfen wollen, ob Sport zum Maturfach erklärt werden soll [14].
Eine Anpassung der Maturitätsanerkennungsverordnung ist auch nötig geworden, um den gebrochenen Bildungsgang (Anschluss an die Sekundarstufe I), die Erwachsenenmatura und den veränderten Fächerkatalog zu regeln. In diesem Sinne beantragte die EDK, die längerfristig eine Totalrevision anstrebt, dem EDI eine Teilrevision [15].
Am Notendruck und den Selektionsmechanismen, insbesondere beim Übertritt von der Primar- zur Sekundarstufe, entfachten sich von neuem Diskussionen. Aufsehen erregte das Plädoyer eines Genetikers für eine selektionsfreie Schule [16]. Die Gewerkschaft Erziehung lancierte in Solothurn eine Volksinitiative «Bildung ohne Selektion und Konkurrenzkampf» [17]. In Bern wurde eine POCH-Initiative «Fördern statt auslesen» vom Souverän deutlich verworfen [18]. Eine Initiative des LdU, die den prüfungsfreien Übertritt in die Realschule forderte, wurde vom Schafthauser Volk abgelehnt. Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat im Sommer 1982 Grundsätze zur Entwicklung des bernischen Bildungswesens in die Vernehmlassung geschickt, die im Bereich der Selektionierung ebenfalls wichtige Änderungen postulieren [19]. Im Kanton Basel-Stadt lehnte der Regierungsrat in einem Antrag an den Grossen Rat zwei in den letzten Jahren eingereichte Begehren ab, die eine Verlängerung der Primarschule und eine 3jährige Orientierungsstufe verlangen [20]. Die Selektionsprüfungen auf die Zeit nach dem 4. Schuljahr herausschieben will auch eine Initiative in der Waadt, die eine Beobachtungsstufe im 5. und 6. Schuljahr anstrebt [21].
In Genf wurde eine Initiative für ein schulfreies Wochenende in der Volksabstimmung klar abgelehnt. Das Begehren hätte die Viertagewoche gebracht, da nach französischem Vorbild bereits der ganze Donnerstag schulfrei ist [22]. In der Waadt hingegen stimmte der Grosse Rat, einem Volksbegehren Rechnung tragend, einem Gesetzesentwurf über die schulische Fünftagewoche zu und legte den Einführungstermin auf den August 1983 fest. Das Schulpensum soll dabei nicht reduziert werden [23].
Die Revision der kantonalen Schulgesetze kam z.T. nur langsam voran. Die schulpolitischen Ansichten waren oft so widersprüchlich, dass Kompromissvorlagen an einer heterogenen Opposition scheiterten. So wurde im Kanton Neuenburg ein Schulgesetz, aus dem die strittige Frage der Orientierungsstufe bewusst ausgeklammert worden war, vom Volk deutlich verworfen [24]. Nicht besser erging es einem totalrevidierten Schulgesetz im Kanton Graubünden. Obwohl alle bürgerlichen Parteien das Gesetz unterstützten, scheint eine gewisse Angst vor zuviel Zentralisierung die Vorlage zu Fall gebracht zu haben [25]. Die Totalrevision des Berner und des Walliser Schulgesetzes ging nur langsam voran [26]. Einige bemerkenswerte Veränderungen sind im Entwurf für ein totalrevidiertes Schulgesetz des Kantons Tessin enthalten, das der Vernehmlassung zugeleitet wurde. Familie und Gemeinschaft sollen stärker als bisher Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte erhalten. In der Verwaltungsstruktur sind unter anderem Schüler- und Elternversammlungen vorgesehen [27].
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Berufsbildung
Die kantonale Einführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die Berufsbildung kam in den meisten Kantonen problemlos voran. Der Schweizerische Gewerbeverband wertete die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz insgesamt als positiv, wobei er feststellte, dass keine grossen Änderungen eingetreten sind [28]. Besonderes Augenmerk lag nach wie vor auf der Entwicklung der Anlehren. Die Befürchtungen des SGB bewahrheiteten sich bis anhin nicht; die prognostizierten 5% Anlehren (gemessen an allen Lehrverhältnissen) wurden bei weitem nicht erreicht, doch scheint die Zahl im Zunehmen begriffen [29]. Verschiedentlich wurde aber betont, dass das Genehmigungsverfahren durch die kantonalen Berufsbildungsämter garantiere, dass nur jene Jugendlichen einen Anlehrvertrag eingehen, für die eine normale Berufslehre nicht in Frage kommt [30].
Gesamthaft bezeichneten die kantonalen Stellen das Lehrstellenangebot als ziemlich problemlos. Die verzögerte Wirkung des Geburtenrückgangs führte zu einem gesamthaften Gleichgewicht, jedoch differierten im einzelnen Wunsch und Bedarf nach wie vor. Bau, Verkauf und Gastgewerbe hatten Nachwuchssorgen, während Kunsthandwerk, Kaufmännisches und Elektronik besonders begehrt waren [31]. Das BIGA bezeichnete die Lage auf dem Lehrstellenmarkt als befriedigend und stellte fest, dass sich die Lage insbesondere in wirtschaftlichen Ballungsgebieten zu entspannen begonnen habe. V. Moser, Sekretär der Jugendkommission des SGB, betonte demgegenüber, dass sich die Lage in Randregionen und für benachteiligte Gruppen nicht entschärft habe [32].
Die Initiative der Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) für eine gesicherte Berufsbildung, mittels der rund 10 000 Plätze in öffentlichen Lehrwerkstätten geschaffen werden sollen, wurde im Sommer eingereicht [33]. Der SGB liess verlauten, dass er nicht prinzipiell gegen öffentliche Lehrwerkstätten sei, dass er aber die Schwerpunkte anders setze. Er forderte erneut die Unterstellung der Lehrlinge unter die Gesamtarbeitsverträge [34]. Junggewerkschafter unterstrichen dieses Begehren mit einer breit angelegten Lehrlingsumfrage [35]. Der Gewerbeverband sah in dieser Politik eine Gefährdung der betriebliche Meisterlehre, weil die Lehrlinge damit in die eigentliche Produktion abgedrängt würden [36]. Zur Verwirklichung der Chancengleichheit für Mädchen und Jünglinge in der Berufsbildung hat der Nationalrat ein Postulat der Neuenburgerin Deneys (sp) überwiesen, das insbesondere die Schaffung einer Anlaufstelle für angehende Lehrtöchter verlangt [37].
Das BIGA hat zwei Erlasse zur Reorganisation der Berufsmittelschule in die Vernehmlassung geschickt. Arbeitgeber wie Gewerkschaften sprachen, sich gleichermassen gegen die vorgesehene Trennung vom übrigen Berufsschulunterricht auch im Pflichtbereich aus [38]. Das 1972 gegründete Institut für Berufspädagogik zog in einem Bericht Bilanz und stellte fest, dass man zwar dem Hauptauftrag, der Ausbildung von Berufsschullehrern, nachkommen konnte, dass jedoch der Aufbau einer Dokumentationsstelle und einer eigenen Forschungstätigkeit nicht gelungen war. Zudem war das Institut in den Räumlichkeiten eingeschränkt. Das Neubauvorhaben wurde von den eidgenössischen Räten trotzdem reduziert [39].
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Hochschulen
Infolge der sich öffnenden Schere zwischen Bedürfnissen und materiellen Möglichkeiten legten die Hochschulen besonderes Gewicht auf die Aufrechterhaltung und Kansolidierung des Erreichten. Die Berichte der Beitragsempfänger gemäss Hochschulförderungsgesetz (HFG) waren denn auch geprägt durch die angespannte Finanzlage. Die 1981 erstmals gezahlten Beiträge der Nichthochschulkantone vermochten die Probleme, die sich den Hochschulen durch die im selben Jahr erstmals der linearen Kürzung unterworfenen Subventionsbeiträge des Bundes stellten, nicht ganz zu lösen [40].
Hervorgerufen durch einen verzögerten Übertritt der Maturanden mussten die prognostizierten Studentenzahlen revidiert werden. Die Zahl der Studienanfänger wird voraussichtlich bis 1986 anwachsen, diejenige der Studierenden insgesamt bis 1990 [41]. Der Anteil der weiblichen Studierenden überstieg im Wintersemester 1981/82 erstmals einen Drittel; unter den Neuimmatrikulierten wurden gar 40% Studentinnen gezählt [42]. Die wirtschaftliche Unsicherheit scheint sich auch auf die Studienwahl ausgewirkt zu haben. Als Folge der verminderten Experimentierfreudigkeit stieg der Andrang zu traditionellen Studienrichtungen [43].
Am prekärsten war die Situation eimal mehr im Bereich der Medizin. Nachdem 1981 die Zahl der Medizinstudenten erstmals wieder um 10% gestiegen war, befürchtete man, dass bei einem weiteren Anstieg ein Numerus clausus (NC) unumgänglich werde [44]. Nach Genf, Basel-Stadt und der Waadt hat auch der Kanton Freiburg die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Lehrgebiete an der Universität einzuführen [45]. Verschiedentlich wurde auf die drohende Fehlentwicklung hingewiesen, wobei die Überproduktion von Ärzten eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen mit sich bringe [46]. Das Sekretariat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) sah sich gezwungen, verschiedene NC-Varianten zu prüfen [47]. Betroffene studentische Kreise wandten sich kategorisch gegen Zulassungsbeschränkungen. Sie setzten sich für ein Sozialjahr für alle Studienanwärter der Medizin ein und forderten den Bundesrat auf, Massnahmen zur Verhinderung des NC zu ergreifen [48]. Vielleicht auch infolge des Dissuasionseffektes der abschreckenden NC-Publizistik blieben jedoch die Anmeldungen für das Medizinstudium entgegen den Befürchtungen im Rahmen des Vorjahres [49]. Gleichwohl verabschiedete der Bundesrat eine Vorlage zur Erhaltung des freien Zuganges zu den schweizerischen Hochschulen, die er den Räten im Dringlichkeitsverfahren zuleitete. Die gegen einen NC in der Medizin gerichteten Massnahmen sehen erhöhte Beitragssätze für Studienplatzerweiterungen im Rahmen von bereits für die Hochschulförderung beschlossener Mittel vor [50].
Im Juni gab das Plenum der SHK seinen Entscheid bekannt, keinen NC einzuführen [51]. In seiner Botschaft betonte der Bundesrat, dass das Problem der steigenden Medizinalkosten nicht über eine Beschränkung der Studienplätze, sondern nur durch direkte staatliche Eingriffe im Rahmen der Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik zu lösen sei. Im Nationalrat wandte sich O. Fischer (fdp, BE) vehement gegen Eintreten; er fand Schützenhilfe beim Sprecher der LdU/EVP-Fraktion. Auch einige Zürcher Freisinnige äusserten sich kritisch zur Vorlage, der jedoch im September klar zugestimmt wurde.
Auch der Ständerat unterstützte die Regierungspolitik trotz Zweifeln, ob die unter alarmierenden Vorzeichen ausgearbeiteten Massnahmen überhaupt noch nötig seien [52]. Nachdem gewerbliche Kreise sich schon vorher für gezielte Zulassungsbeschränkungen ausgesprochen hatten, wurde an der vom Bund betriebenen Hochschulpolitik auch aus Arztekreisen Kritik geübt. Die Ausbildung möglichst vieler Ärzte bringe die Gefahr einer Qualitätseinbusse mit sich [53]. Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte machte seine Referendumsdrohung jedoch nicht wahr, nachdem die Ärztevereinigung FMH keine Unterstützung zusagen wollte [54].
Die Diskussion um den NC hatte grundsätzliche bildungspolitische Probleme aufgeworfen. Weiteste Kreise stellten mit Befriedigung fest, dass es dank den Bemühungen der SHK gelungen war, den freien Zugang auch zu den Hochschulen, ein Grundpfeiler der liberalen Hochschulpolitik, auilechtzuerhalten. Im Berichtsjahr konnte Genf die Reduktion der Klinikerplätze in Basel auffangen, so dass die Vorjahreskapazität erhalten blieb [55]. Die Realisierungschancen für die klinische Hochschule St. Gallen blieben jedoch ungewiss. Verschiedene Kreise kritisierten das Projekt und eine finanzielle Beteiligung der Nachbarkantone über den Rahmen des Konkordats hinaus stiess auf Ablehnung [56].
Der Entscheid des Leitenden Ausschusses, der den Haupttermin für das erste Propädeutikum einheitlich auf den Herbst festlegen wollte (Verunmöglichung einer Repetition im gleichen Jahr), rief starke studentische Opposition hervor. In Freiburg und Bern wurden Protestaktionen gegen die Abschaffung des Sommertermins durchgeführt und der Verband Schweizerischer Medizinstudenten hat beim EDI Beschwerde eingereicht. Auch die Hochschulkonferenz beantragte darauf, die Terminfrage nochmals zu überprüfen [57].
Eine Studie zur Beschäftigungssituation der Neuabsolventen schweizerischer Hochschulen stellte keine grossen Veränderungen gegenüber früheren Erhebungen fest. 1981 betrug der Prozentsatz der Erwerbstätigen 84% (1979: 85,3%), arbeitslos waren 2,2% (unverändert). Am grössten waren die Arbeitsmarktprobleme für Sozial- und Geisteswissenschaftler. Der Schweizerische Wissenschaftsrat sprach die Befürchtung aus, dass sich die Beschäftigungsprobleme für Neuabsolventen noch verschärfen werden und postulierte eine bildungspolitische Strategie der Rekurrenz [58].
In Lausanne konnte das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung dank einer grosszügigen privaten Spende eröffnet werden. Dem Institut wurden neben Dokurnerltations- und Forschungsarbeiten auch Auskunfts- und Gutachtefunktionen der Bundesverwaltung übertragen [59]. Ebenfalls in Lausanne konnte im Herbst das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung den Betrieb aufnehmen [60]. In Solothurn wurde die erste private Fernuniversität eröffnet. Sie warb mit der Verleihung eines amerikanischen Titels in Betriebswirtschaft. Die Qualität der Ausbildung und des Titels wurden von verschiedenen Seiten angezweifelt [61].
Den Eidgenössischen Technischen Hochschulen sind aus dem Personalstopp und den finanziellen Engpässen gewichtige Schwierigkeiten erwachsen. Die Spitzenstellung im europäischen Rahmen und die Ausbildungsqualität könnten dadurch gefährdet werden, warnten ETH-Vertreter [62]. Der Schulrat hat beschlossen, die Militärwissenschaften an der ETH Zürich auszubauen und dem Bundesrat eine entsprechende Änderung des ETH Reglementes beantragt [63]. Hingegen sprach sich die Oberbehörde der Technischen Hochschulen aus finanziellen Erwägungen gegen den Wunsch der Bündner Regierung aus, an der ETH Zürich einen Lehrstuhl für Rätoromanisch zu schaffen, eine Forderung, die der Bundesrat aber weiter überprüfen will [64].
Diesem Anliegen kam jedoch der Zürcher Kantonsrat entgegen, der gegen den Antrag des Erziehungsdirektors ein Postulat, das die Schaffung eines Lehrstuhles für Rätoromanisch an der Universität Zürich verlangt, überwies [65]. Im Kantonsrat wurde ferner die Ausländergebührenverordnung nochmals thematisiert, nachdem der Senat die Regierung aufgefordert hatte, auf ihren Entscheid zurückzukommen, und das deutsche Generalkonsulat mit einem Memorandum interveniert hatte. Der Regierungsrat, dem in dieser Frage eine provinzielle Haltung vorgeworfen wurde, erklärte sich jedoch nicht bereit, den Entscheid wiederzuerwägen [66]. Nachdem im Vorjahr die CVP-Unigesetz-Initiative verworfen worden war, führte nun die Behördeninitiative für eine Änderung des Unterrichtsgesetzes, mit der der Erziehungsrat insbesondere die Stärkung der Führungsstruktur anstrebte, zum Erfolg. Die Gesetzesvorlage setzte sich gegen linke und rechte Kritiker durch, die sich beide an den Mitbestimmungsartikeln stiessen. Neu sollen die Studentenvertreter im Senat das Stimmrecht erhalten [67]. Ein Novum stellte auch die erstmalige Wahl einer Frau zur Rektorin dar [68]. Bei einer studentischen Störaktion anlässlich eines Vortrages von Bundesrat Chevallaz musste das Rektorat Polizei einsetzen; die anschliessenden Disziplinarmassnahmen gegen einen Störer waren sehr umstritten [69]. Auch die erneute Anstellungsverweigerung für eine Tutorin erregte die studentischen Gemüter [70].
Schiffbruch erlitt im Kanton Bern der Versuch, neue gesetzliche Grundlagen für die Universität zu schaffen. Der Grosse Rat hatte sich schliesslich für eine Variante entschieden, die eine öffentlichrechtliche studentische Zwangskörperschaft mit einigen Funktionen — die Informationspolitik allerdings ausgenommen — vorsah und auch in der Mitbestimmungsfrage einen Kompromiss suchte. In einer Versammlung zeigten sich die Studierenden von der Vorlage zufriedengestellt, doch ergriff ein Komitee aus Linksorganisationen und studentischen Gegnern das Referendum, das vorerst vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) und schliesslich doch auch noch von der bernischen Studentenschaft unterstützt wurde. Ein bürgerliches Referendumskomitee meldete Opposition von rechts an [71]. Die als Gegenvorschlag gedachte studentische Initiative «Uni für alle», nur von Linkskreisen unterstützt, wurde in der Volksabstimmung deutlich verworfen. Gegen die darauf zur Abstimmung gebrachte Regierungsvorlage regte sich jedoch so starke Opposition von links und rechts, dass auch ihr die Zustimmung versagt blieb [72].
Die Universität Basel, seit 1960 um 150% gewachsen, sah sich mit akuten Platzproblemen konfrontiert. Die Liberaldemokratische Partei lancierte eine Initiative für einen Neubau, in dem naturwissenschaftliche Fächer untergebracht werden sollen [73]. Die Wahl eines Ordinarius für Geschichte gegen den Willen der Berufungskommission, der Fakultät und des Historischen Seminars löste heftige Diskussionen über die Berufungsverfahren aus. Verschiedene studentische Protestaktionen vermochten jedoch nicht, den Regierungsrat von seinem Entscheid abzubringen [74]. In Genf spitzten sich die Wohnungsprobleme der Studierenden zu und führten zu einer gewaltsamen Demonstration. Ein Vorschlag, nur noch jene Studierenden an die Uni zuzulassen, die einen festen Wohnsitz in Genf nachweisen können, stiess trotzdem auf breite Ablehnung [75].
Von St. Gallen aus ging die Initiative zur Gründung eines neuen Dachverbandes Schweizerischer Studentenorganisationen (DSO). Der damit konkurrenzierte VSS sprach die Befürchtung aus, dass diese organisatorische Spaltung auf höchster Ebene den Einfluss der Studierenden insgesamt gefährden könnte. Aufgrund der unklaren Verhältnisse war im Gesetzesentwurf der Eidgenössischen Stipendienkommission der studentische Vertretungsanspruch gestrichen worden. Die Initianten des neuen Dachverbandes betonten demgegenüber, dass sie sich im linkslastigen VSS vergeblich um eine Demokratisierung bemüht hätten. Der VSS hielt an der Majorzwahl der Delegierten fest. In einer Urabstimmung beschloss die Studentenschaft der Hochschule St. Gallen, dem neuen Verband beizutreten, dem ansonsten — im Unterschied zum VSS — nur politisch orientierte Studentenvereine angehören [76].
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Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Ständen genehmigte die Kleine Kammer eine Verfassungsänderung zur Kantonalisierung des Stipendienwesens. Darauf verabschiedete sie das Rahmengesetz über die Ausbildungsbeiträge, in dem Zuständigkeit und Bezugsberechtigung geregelt werden. Opposition erwuchs den Vorlagen lediglich aus der sozialdemokratischen Fraktion. Da bereits die 10%ige Subventionskürzung in zwei Ständen einen Leistungsabbau zur Folge gehabt hatte, wurde befürchtet, dass insbesondere in finanzschwachen Kantonen, deren Stipendiensystem durch die hohen Subventionssätze stimuliert worden sei, die Einsparungen die einzelnen Beztiger treffen könnten [77]. In die gleiche Richtung argumentierte der VSS, der in einer Petition an die eidgenössischen Räte für einen Ausbau des Rahmengesetzes eintrat. Im Namen einer Harmonisierung schlug er vor, ein subventioniertes Minimalstipendium und ein einheitliches Berechnungssystem im neuen Bundesgesetz zu verankern [78]. Um die entstehende Lücke von rund 80 Mio Fr. zu füllen, stellte der Verband schweizerischer liberaler Studentenorganisationen die Schaffung einer gesamtschweizerischen Kasse für Studiendarlehen zur Diskussion [79]. Die notwendig gewordenen kantonalen Stipendiengesetzrevisionen orientierten sich am Modell, das aufgrund der Aufgabenteilung von der EDK ausgearbeitet worden war [80]. Da das neue Gesetz über Ausbildungsbeiträge an ausländische Studierende und Künstler nicht fristgerecht fertiggestellt werden konnte, beantragte der Bundesrat dem Parlament eine weitere Verlängerung des Ende 1983 auslaufenden Bundesbeschlusses [81].
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Forschung
In der Schweiz werden jährlich rund 3,8 Mia Fr. für Forschung und Entwicklung ausgegeben, was knapp 2,5% des Bruttoinlandproduktes entspricht. Damit steht die Schweiz weltweit an der Spitze. Die Privatwirtschaft bestreitet rund drei Viertel des Gesamtaufwands. Die Staatsquote von einem Viertel ist im internationalen Vergleich relativ gering [82].
Die etwa auf dem Stand von 1980 gebliebenen Mittel des Nationalfonds führten aufgrund der Teuerung zu weiteren Einschränkungen. Mit dem Sparzwang stieg auch der politische Druck auf die Forschungsinstitution [83]. Im Berichtsjahr konnte das erste nationale Forschungsprogramm, das sich mit der prophylaktischen Wirkung gesundheitserzieherischer Massnahmen befasste, abgeschlossen werden. Neu bewilligte Projekte bearbeiten vorwiegend ökologische und soziale Problemstellungen [84], Zusätzliche forschungs- und entwicklungspolitische Impulse gab der Bund durch Kredite für technologische Bereiche [85].
Das Forschungsgesetz wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Trotz Kornmissionsantrag wurde der Anwendungsbereich nicht auf Staatsverträge im Zusammenhang mit internationalen Forschungsobjekten ausgedehnt. Umstritten war ferner die Rückzahlung von wirtschaftlich nutzbaren Forschungsergebnissen [86].
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[1] NZZ, 247, 24.11.82; 276, 26.11.82; 284, 6.12.82; 24 Heures, 277, 28.11.82.
[2] Grundsätze zur Bildungspolitik, hrsg. von der SVP des Kantons Bern, Februar 1982.
[3] Vgl. SPJ, 1981, S. 151 ff. ; SGT, 62, 16.3.82.
[4] Entwicklung der Schülerbestände von 1980-1990: TA, 85, 14.4.82; Presse vom 20.4.82; BaZ, 99, 29.4.82.
[5] Bund, 227, 29.9.82.
[6] Wissenschaftspolitik, Beiheft 28, 1982; NZZ, 189, 17.8.82.
[7] Primarschulbeiträge: Amtl. Bull. StR, 1982, S. 621. Stipendien: siehe unten. Ferner genehmigte der Bundesrat das Hochschulkonkordat: AS, 1982, S. 46 ff.
[8] Vgl SPJ, 1980, S. 144; 1981, S. 152; Mitteilungen der Schweiz. Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen... (abgekürzt: Mitteilungen), 21/1982, Nr. 81/82, S. 3 f.; Presse vom 7.5.82 und 7.6.82; TA, 114, 19.5.82; 125, 3.6.82; NZZ, 120, 27.5.82.
[9] NZZ, 134, 14.6.82; 223, 25.9.82; 231, 5.10.82; 265, 13.11.82; TA, 192, 20.8.82.
[10] BaZ, 165, 19.7.82; TA, 178, 4.8.82.
[11] SGT, 30, 6.2.82; TA, 141, 22.6.82; Suisse, 174, 23.6.82.
[12] Vgl. SPJ, 1981, S. 153; SGT, 62, 16.3.82; Bund, 225, 27.9.82; NZZ, 229, 2.10.82; 269, 18.11.82.
[13] LNN, 113, 17.5.82; TA, 132, 11.6.82; NZZ, 163, 17.7.82.
[14] BaZ, 187, 7.8.82.
[15] Mitteilungen, 21/1982, Nr. 81/82, S. 23 f.; NZZ, 254, 1.11.82.
[16] TA, 52, 4.3.82; 64, 18.3.82; 69, 24.3.82.
[17] SZ, 74, 30.3.82.
[18] Bund, 265, 12.11.82.
[19] NZZ, 128, 7.6.82.
[20] BaZ, 276, 25.11.82.
[21] 24 Heures, 46, 25.2.82; 113, 17.5.82.
[22] Suisse, 56, 25.2.82; 59, 28.2.82; 61, 2.3.82; JdG, 55, 8.3.82.
[23] Vgl. SPJ, 1980, S. 145 f.; 24 Heures, 214, 14.9.82; 215, 15.9.82; 220, 22.9.82.
[24] TLM, 294, 21.10.82; 333, 29.11.82.
[25] NZZ, 55, 8.3.82; 56, 9.3.82.
[26] Wallis: 24 Heures, 74, 30.3.82x256, 3.11.82. Bern: TW, 172, 173, 176, 182, 188, 27.7.-14.8.82.
[27] CdT, 26, 3.2.82.
[28] NZZ, 67, 22.3.82; 117, 24.5.82.
[29] Bund, 121, 27.5.82.
[30] Vgl. SPJ, 1981, S. 154 f.; LNN, 170, 26.7.82.
[31] NZZ, 74, 30.3.82; 122, 29.5.82.
[32] BaZ, 284, 4.12.82 ; NZZ, 283, 4.12.82. Die Jugendarbeitslosigkeit, d.h. der Anteil der unter 25jährigen an den Ganzarbeitslosen, hat von 1977 bis 1982 von 28,2 % auf 22,8 % abgenommen (Bund, 283, 4.12.82; vgl. auch Vr, 256, 31.12.82).
[33] Vgl. SPJ, 1981, S. 154 f.; Bund, 100, 1.5.82; Presse vom 4.6.82.
[34] BaZ, 12, 15.1.82.
[35] Vr, 71, 14.4.82; NZZ, 144, 25.6.82; 198, 27.8.82.
[36] TW, 223, 6.10.82; Vat., 287, 11.12.82.
[37] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 538 f. Die Volkskammer verhinderte hingegen den neuerlichen Versuch zur Aufhebung des obligatorischen Turnunterrichts an Berufsschulen: Amtl. Bull. NR, 1982. S. 1298 ff.
[38] NZZ, 102, 5.5.82 ; BaZ, 104, 6.5.82; TA, 134, 14.6.82. Statistisches zur Berufsschule und Berufsmittelschule in: Die Volkswirtschaft, 56/1983, S. 45 ff.
[39] BBl, 1981, III, S. 149; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 168 ff.; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 879 ff.; NZZ, 171, 27.7.82.
[40] Wissenschaftspolitik, 11/1982, S. 153 ff.; S. 221 ff.; Vat., 16, 21.1.82.
[41] 1979 entschlossen sich noch 87% der Maturanden zu einem Hochschulstudium und 59% begannen sofort damit, 1980 nur noch 85% resp. 53%. NZZ, 45, 24.2.82; Bund, 48, 27.2.82.
[42] Vat., 282, 4.12.82. Der Gesamtanteil stieg damit in 2 Jahren um 2%.
[43] Vat., 25, 1.2.82.
[44] Presse vom 22.1.82; Bund, 32, 9.2.82; SGT, 16, 21.2.82; TA, 94, 24.4.82.
[45] Lib., 162, 15.4.82; 181, 7.5.82.
[46] NZZ, 104, 7.5.82. Der Bericht Gilliand prognostizierte eine Verdreifachung der Ärztezahlen bis zum Jahr 2010.
[47] NZZ, 97, 28.4.82; LNN, 99, 30.4.82; TA, 103, 6.5.82.
[48] Zürcher Student/in, 4, 14.5.82; Ww, 20, 19.5.82.
[49] Presse vom 10. und 11.6.82.
[50] Presse vom 15.6.82.
[51] Presse vom 25.6.82.
[52] BBl, 1982, II, S. 497 ff.; III, S. 156 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1034 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 436 ff.; Presse vom 6.7.82, 21.9.82 und 28.9.82.
[53] Bund, 127, 27.7.82; 210, 9.9.82.
[54] NZZ, 224, 27.9.82; 228, 1.10.82; TLM, 282, 9.10.82; BaZ, 247, 22.10.82; 24 Heures, 246, 22.10.82; NZZ, 256, 3.11.82.
[55] NZZ, 151, 3.7.82; Vat., 109, 12.5.82; TAM, 24, 19.6.82; Bund, 174, 29.7.82.
[56] SGT, 77, 2.4.82; 205, 3.9.83; TA, 198, 27.8.82.
[57] Bund, 257, 3.11.82; Lib., 29-31, 4.-6.11.82; 24 Heures, 271, 20.11.82; NZZ, 283, 4.12.82; BaZ, 292, 14.12.82.
[58] Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für akademische Berufs- und Studienberatung, «Die Beschäftigung der Neuabsolventen der Schweizer Hochschulen 1981 », in Wissenschaftspolitik, 1982, Beiheft 29 ; BaZ, 30, 5.2.82; NZZ, 32, 9.2.82; 36, 13.2.82. Mit «Rekurrenz» wird ein System bezeichnet, das durch vermehrten Beizug von Praktikern als Hochschullehrer sowie durch universitäre Weiterbildung bereits berufstätiger Akademiker die Probleme beim Übergang zwischen Studium und Beruf zu mildern sucht.
[59] Vgl. SPJ, 1979, S. 155; 24 Heures, 87, 16.4.82; Bund, 88, 17.4.82; Presse vom 21.4.82.
[60] 24 Heures, 32, 9.2.82; NZZ, 164, 19.7.82; 232, 6.10.82.
[61] NZZ, 176, 2.8.82; BaZ, 179, 4.8.82; Woche, 32, 12.8.82; TA, 207, 7.9.82.
[62] NZZ, 130, 9.6.82; 272, 22.11.82; 273, 23.11.82; 291, 14.12.82; Presse vom 10.11.82; TLM, 344, 10.12.82.
[63] TA, 119, 25.5.82; 121, 28.5.82.
[64] BaZ, 11, 14.1.82; NZZ, 46, 25.2.82; AT, 49, 1.3.82.
[65] TA, 135, 15.6.82.
[66] Vgl. SPJ, 1981, S. 155; NZZ, 25, 1.2.82; 38, 16.2.82; 77, 2.4.82; 118, 25.5.82; Zürcher Student/in, 15, 11.6.82.
[67] NZZ, 81, 7.4.82; 88, 17.4.82; 89, 19.4.82; 93, 23.4.82; 95, 24.4.82.
[68] TA, 65, 19.3.82.
[69] NZZ, 42, 20.2.82; 47, 26.2.82; 96, 27.4.82; 139, 19.6.82; 162, 16.7.82; 197, 26.8.82.
[70] TA, 269, 18.11.82; Zürcher Student/in, 29, 19.2.82; 1, 23.4.82; 25, 21.1.83.
[71] Vgl. SPJ, 1981, S. 157; Bund, 24, 30.1.82; 32, 9.2.82; 38, 16.2.82; 39, 17.2.82; 46, 25.2.82; 60, 13.3.82; 71, 26.3.82; 82, 8.4.82; 147, 28.6.82; Berner Student, 2, 26.2.82.
[72] Bund, 220, 21.9.82; 225, 27.9.82; 281, 1.12.82; TW, 222, 23.9.82; Presse vom 29.11.82. Die FDP hatte sich gegen die Parteileitung und die Fraktion für eine Nein-Parole ausgesprochen.
[73] BaZ, 21, 26.1.82; 23, 28.1.82; 47, 25.2.82; 247, 22.10.82.
[74] BaZ, 101,102,104,105, 109, 110, 112, 115,118, 121, 123, 126, 131, 5.3.-9.4.82; Woche, 19,14.5.82; T.4M, 22, 5.6.82.
[75] JdG, 280, 281, 284, 287, 290, 1.12.-13.12.82.
[76] SGT, 50, 2.3.82; 268, 17.11.82; 274, 24.11.82; BaZ, 174, 29.7.82; Presse vom 15.12.82.
[77] Vgl. oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons); BBl, 1981, III, S. 737 ff. ; Amtl. Bull. StR. 1982, S. 624 ff.; Vat., 284, 7.12.82. Die grosszügigsten Ausbildungsbeiträge leistete im Berichtsjahr der Kt. Jura. Der Präsident: der Interkantonalen Stipendiensachbearbeiterkonferenz meinte, in einigen Kantonen sei ein Leistungsabbau unumgänglich.
[78] Lib., 129, 5.3.82; BaZ, 56, 8.3.82; Vr, 59, 25.3.82; Presse vom 26.3.82; NZZ, 117, 24.5.82; TA, 284, 6.12.82.
[79] NZZ, 39, 17.2.82.
[80] LNN, 139, 19.6.82; 174, 30.6.82; NZZ, 133, 12.6.82.
[81] NZZ, 297, 21.12.82; TLM, 355, 21.12.82. Die Maximalsumme soll dabei erhöht werden.
[82] Schweizerischer Handels- und Industrie-Verein, Forschung und Entwicklung in der schweizerischen Privatwirtschaft, Oktober 1982; Presse vom 30.11.82.
[83] BaZ, 24, 29.1.82; Presse vom 24.2.82; NZZ, 53, 5.3.82.
[84] TA, 75, 31.3.82; Wissenschaftspolitik, 11/1982, S. 74 f.
[85] BBl, 1982, I, S. 1263; III, S. 171; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 360 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1278 ff. ; Presse vom 4.2.82.
[86] Vgl. SPJ, 1981, S. 158; NZZ, 216, 17.9.82; Amtl. Bull. NR. 1982, S. 1728 ff.; Presse vom 16. und 17.12.82.
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