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Economie
Politique économique générale
Discussions sur les conséquences du progrès technologique — La croissance économique s'accentue — Pour la première fois depuis 1982, le niveau de l'emploi est en progression — Malgré une politique monétaire plus restrictive, le taux d'inflation ne recule pas — Le parlement accepte la révision de la loi sur la constitution de réserves de crise bénéficiant d'allégements fiscaux — Le projet de garantie contre les risques à l'innovation est rejeté en votation populaire — La recherche scientifique s'occupe de problèmes régionaux et plus spécialement des effets de la politique menée par la Confédération — Les Chambres approuvent la révision de la loi sur les cartels — Le parlement décide de ne pas intégrer les crédits dans la loi sur la surveillance des prix — Le Conseil national se prononce en faveur d'une interdiction des prix d'appel, afin d'améliorer la position concurrentielle des petits commerçants — La commission de la chambre du peuple propose d'affaiblir encore davantage la teneur de la nouvelle loi sur les petits crédits — Le législatif commence les délibérations sur la révision de la loi sur les sociétés anonymes.
 
Im Gegensatz zur weltwirtschaftlichen Entwicklung, wo 1985 mehrheitlich ein Abflauen des Wachstums feststellbar war, verstärkte sich in der Schweiz der Aufschwung. Die Produktion expandierte und stiess zum Teil bereits an Kapazitätsgrenzen; erstmals seit vier Jahren verzeichnete auch die Beschäftigungsentwicklung wieder positive Zuwachsraten. Die Teuerung zog trotz der Weiterführung des geldpolitischen Stabilitätskurses wieder leicht an. Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Kontroversen in der Schweiz drehten sich im Berichtsjahr einerseits um die Rolle des Staates beim Prozess der Anpassung der Industrie an neue technologische Erfordernisse und andererseits um Fragen des Wettbewerbsrechts.
Wirtschaftsordnung
Der günstige Verlauf der Konjunktur trug sicher dazu bei, dass auch 1985 grundsätzliche Auseinandersetzungen über das Wirtschaftssystem kein grosses Interesse auf sich ziehen konnten. Im Zentrum der Diskussionen standen vielmehr Fragen, die sich auf die Auswirkungen der sich zur Zeit abspielenden technologischen Revolution bezogen. Dabei ging es zum einen darum, ob sich die schweizerische Wirtschaft rasch genug auf die neuen Entwicklungen einstellen könne oder ob sie Gefahr laufe, auf dem Weltmarkt ins Hintertreffen zu geraten. Zwar ist nach Ansicht von Fachleuten eine Dramatisierung der Lage nicht angebracht, doch wurde auch von seiten der Behörden betont, dass bisherige Vorteile der Schweiz in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Ausbildung, staatliche Regulationen und Steuern vom Ausland in den letzten Jahren zum Teil wettgemacht worden sind. Vertreter der Wirtschaft legten das Schwergewicht ihrer Forderungen an den Staat auf eine rasche Anpassung des Bildungswesens an die neuen Gegebenheiten. Vordringlich ist ihrer Meinung nach namentlich die Förderung der Ausbildung von Ingenieuren [1]. Aber nicht nur die Auswirkungen des technologischen Fortschritts auf die schweizerische Wirtschaft fanden Interesse, sondern auch die Folgen, die sich daraus für die arbeitenden Menschen ergeben. An den Zürcher Hochschulen wurde dazu während des Wintersemesters 1984/85 eine interdisziplinäre Vortragsreihe durchgeführt; auch die SPS befasste sich an einer Tagung unter Beizug von prominenten Managern mit dieser Problematik. Eine Untersuchung ergab, dass breite Bevölkerungsschichten dem technologischen Wandel, insbesondere im Bereich der Mikroelektronik, mit grosser Skepsis und auch Desinteresse begegnen. Als überzeugter Gegner der neuen Arbeitsinstrumente deklarierte sich in dieser Meinungsumfrage allerdings lediglich jeder Zehnte [2].
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Konjunkturlage
Die Konjunkturlage präsentierte sich in der Schweiz im Jahre 1985 weitgehend erfreulich. Die Belebung der Wirtschaftstätigkeit hielt auch im dritten aufeinanderfolgenden Jahr an. Erste offizielle Schätzungen gehen davon aus, dass das reale Bruttoinlandprodukt um 3,7% anstieg (1984: 2,1 %). Der private Konsum von Gütern und Dienstleistungen, welcher mit einem Anteil von rund 60% die wichtigste Nachfragekomponente darstellt, belebte sich mit einer Wachstumsrate von 1,7% gegenüber dem Vorjahr (1984: 1,3%). Das Wachstum der Käufe der öffentlichen Hand fiel mit 2,eo ebenfalls unterdurchschnittlich aus, was sicher als eine Konsequenz der weitgehend befolgten Sparpolitik betrachtet werden kann. Die kräftigsten Impulse gingen mit + 8,3% erneut vom Exportsektor aus (1984: 6,1 %); dabei fiel das Wachstum bei den Verkäufen von Gütern wiederum kräftiger aus als beim Dienstleistungsexport (9,0 resp. 5,5%). Die günstige Auftragslage der Industrie trug zu einer markanten Belebung der Ausrüstungsinvestitionen bei (+ 9,0%). Da hingegen der Wohnungsbau und die Bautätigkeit der öffentlichen Hand nahezu auf dem Vorjahresniveau verharrten, erhöhte sich das Total der Bruttoinlandinvestitionen lediglich um 5,0% (1984: 5,0%). Die gute Konjunktur führte allerdings auch zu einer kräftigen Steigerung der Einfuhren. Da diese aber mit + 5,6% schwächer ausfiel als jene der Exporte, resultierte zum erstenmal in dieser Aufschwungphase ein positiver Beitrag des Aussenhandels zum Wirtschaftswachstum. Das Handelsbilanzdefizit, der Saldo aus dem Warenverkehr, reduzierte sich geringfügig auf ca. 8,5 Mia Fr. Die Ertragsbilanz — in ihr sind auch die Dienste, Faktorleistungen sowie die unentgeltlichen Übertragungen eingeschlossen — weist für 1985 einen Überschuss von schätzungsweise 11,1 Mia Fr. aus (1984: 8,9 Mia Fr.) [3].
Die seit 1982 rückläufige Tendenz der Beschäftigtenzahl konnte 1985 durchbrochen werden. Die Rationalisierungsanstrengungen liessen freilich den Anstieg der Gesamtbeschäftigung im Vergleich zu früheren Konjunkturaufschwüngen kraftlós ausfallen, so dass das Niveau vor der letzten Rezession noch nicht wieder erreicht ist. Insgesamt nahm die Zahl der Beschäftigten um 18 600 (0,8%) zu, wobei die Frauen etwas mehr davon profitierten (+ 1,0% gegenüber + 0,6% bei den Männern). Die positive ntwicklung betraf sowohl den industriellen Bereich (+ 0,9%) als auch den Dienstleistungssektor (+ 0,7%). In der Uhrenindustrie, welche in den beiden vorangegangenen Jahren noch Einbussen von 16,1 % (1983) resp. 7,6% hatte in Kauf nehmen müssen, konnte der Abbauprozess angehalten werden. Zum erstenmal seit zehn Jahren stieg hier die Beschäftigtenzahl wieder an, und zwar um rund 3%. Bedeutende Zuwachsraten verzeichneten im weitern die Maschinenindustrie (1,7%), die Chemie (1,6%) und das Graphische Gewerbe (1,5%). Im Tertiärsektor war der Anstieg bei den Banken (2,9%) und auf dem Gebiet der Forschung und Lehre (1,5%) am stärksten. Wenn auch in einigen Branchen (Papier, Bekleidung, Getränke, Textil, Verkehr) die Beschäftigtenzahlen noch leicht rückläufig waren und im Baugewerbe bloss das Vorjahresniveau gehalten werden konnte, darf doch festgestellt werden, dass sich die gute Konjunktur nun auch auf dem Arbeitsmarkt durchgesetzt hat. Bereits klagte in den Umfragen des BIGA ein grosser Teil der Unternehmen über einen Mangel an gelernten Arbeitskräften. Die Zahl der vollständig oder teilweise Arbeitslosen reduzierte sich im Jahresdurchschnitt um 13,8% auf 30 345. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten belief sich zu Jahresende auf 1,0% (1984: 1,3%) [4].
Der Index der industriellen Produktion veränderte sich in den meisten Branchen ebenfalls positiv; die Ausnahme bildete die Bekleidungsherstellung (- 2%). Am ausgeprägtesten war das Wachstum in der Uhrenindustrie (15%), überdurchschnittlich hohe Werte wiesen aber auch das Graphische Gewerbe (10%), der Maschinen- und Appartebau, der Bereich Leder/Kautschuk/Kunststoff (je 7%) und die Chemie (6%) auf. In der Bauwirtschaft zeichnete sich insbesondere wegen der rückläufigen Wohnungsbauproduktion eine gewisse Überkapazität ab. Die Planvorlagen für industrielle Betriebe erreichten den Höchststand seit 1981, sowohl was die Anzahl Projekte als auch was das Raumvolumen bei Neubauten anbelangt. Dies deutet darauf hin, dass die Industrie ihre Wachstumsaussichten für die nahe Zukunft optimistisch einschätzt. Für die Berechtigung dieser Prognose spricht unter anderem der gestiegene Auftragsbestand [5]. Der Bereich Tourismus konnte sich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessern. Die Zahl der Übernachtungen in Hotelbetrieben stieg um 0,9% und entsprach damit dem Mittelwert der vorangegangenen fünf Jahre. Der Rekordwert aus dem Jahre 1981 blieb allerdings noch unerreicht. Der Zuwachs beim Binnentourismus fiel deutlicher aus als bei den Gästen aus dem Ausland. Bei letzteren war einerseits der erneute Aufschwung bei den Touristen aus dem aussereuropäischen Raum (v.a. aus den Vereinigten Staaten) und andererseits der Rückgang bei den Besuchern aus der BRD, Belgien und den Niederlanden auffallend [6].
Die Belebung der Nachfrage, aber auch die aussergewöhnlich kalte Witterung, welche die Agrarpreise in die Höhe trieb, und der Anstieg des Dollarkurses zu Jahresbeginn wirkten sich auf das Preisniveau aus. Im Verlauf des Jahres ermässigte sich die Teuerung dann aber wieder von 3,8% im Mittel des 1. Quartals auf 3,1 % im letzten Quartal. Im Jahresmittel verzeichnete der Index der Konsumentenpreise einen Anstieg um 3,4% (1984: 2,9%). Auf Grosshandelsstufe nahm die Preisentwicklung einen ähnlichen Verlauf, allerdings fiel die Abschwächungstendenz nach dem 1. Quartal wesentlich deutlicher aus. Der Index stieg 1985 mit einem Durchschnitt von 2,3% weniger stark an als im Vorjahr (3,2%) [7]. Die Aussagekraft des Konsumentenpreisindexes war in den vergangenen Jahren von verschiedener Seite in Frage gestellt worden. In einem Bericht des BIGA und einer Stellungnahme der Kommission für Konjunkturstatistik dazu wurde nun festgehalten, dass seit der Umstellung auf die Methode der Basisrelationen (1. Januar 1983) die Preisentwicklung wirklichkeitsgetreu dargestellt wird. In seiner Antwort auf eine Interpellation Hefti (fdp, GL), in welcher gefragt wurde, ob es nicht zur Förderung des Energiesparens opportun wäre, Preiserhöhungen bei Erdölprodukten im Index nicht zu berücksichtigen, betonte Bundesrat Furgler, dass im Landesindex der Konsumentenpreise sämtliche Konsumgüter berücksichtigt sein müssten. Nur auf diese Weise könne er ein möglichst objektives Mass für die Preisbewegungen darstellen. Gleichzeitig stellte er in Aussicht, dass der Index noch in diesem Jahrzehnt einer Totalrevision unterzogen wird. Nach Ansicht der oben erwähnten Kommission wird es dabei namentlich darum gehen müssen, die Repräsentativität der Erhebungen über die Haushaltrechnungen und die Wohnungsmietkosten zu verbessern [8].
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Konjunkturpolitik
Die befriedigende Konjunkturlage erlaubte es den zuständigen Behörden, ihre im wesentlichen auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausgerichtete Konjunkturpolitik fortzuführen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2,2% unter den ursprünglich als Richtwert angegebenen 3%. Sie näherte sich damit jener Grösse von 2% an, welche die Behörden über längere Zeit einhalten möchten, um eine Übereinstimmung von realem Wirtschaftswachstum und Geldmengenexpansion zu erreichen. Für das Jahr 1986 peilt die Nationalbank im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Geldmengenziel von rund + 2% an. Die noch verbleibende Arbeitslosigkeit ist gemäss übereinstimmender Meinung von Bundesrat und Fachleuten struktureller Art und kann mit nachfrageorientierten Interventionen wie staatlichen Beschäftigungsprogrammen nicht dauerhaft beseitigt werden [9].
Als präventives Instrument zur Bekämpfung von wirtschaftlichen Krisen stand im Parlament der Vorschlag des Bundesrates für eine Neufassung dès Bundesgesetzes über die Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven zur Debatte. Mit dieser Revision soll die seit 1951 gültige Regelung, die es den Unternehmen erlaubt, einen Teil des Reingewinns mit Steuervorteilen für schwierige Zeiten zurückzulegen, attraktiver gestaltet werden. Die Vorlage fand in beiden Kammern gute Aufnahme. Umstritten war allerdings die Klausel, die es dem Bundesrat erlaubt hätte, dem Parlament nötigenfalls, d.h. bei zu geringen Einlagen, ein Obligatorium für Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern zu beantragen. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen opponierten dieser von den Unternehmerverbänden strikte abgelehnten Kompetenzeinräumung. Hinter den Bundesrat stellten sich die Linke und die kleinen Parteien der Mitte, während die CVP — wie übrigens auch in andern wirtschaftspolitischen Fragen — gespalten war. Im Nationalrat obsiegten zwar zunächst die Befürworter, nachdem sich aber die Ständekammer mit deutlichem Mehr gegen Vorkehren zur allfälligen Einführung eines Obligatoriums ausgesprochen hatte, fügte sich die Mehrheit der Volksvertreter diesem Entscheid. Die untere Grenze für die Begünstigungsberechtigung wurde etwas flexiblèr gestaltet, indem die Kantone berechtigt sind, diese mit dem Einverständnis des Bundesrates von 20 auf 10 Mitarbeiter zu reduzieren. Im Interesse der Unternehmer liegt ebenfalls die Erhöhung der Obergrenze der gesamten Einlagen von 10 auf 20% (bei besonders kapitalintensiven Unternehmen 30%) der jährlichen Lohnsumme. Die Botschaft sah vor, dass die Freigabe der Reserven nicht erst im Krisenfall, sondern bereits bei drohenden Schwierigkeiten präventiv fir strukturverbessernde Investitionen erfolgen kann. Das Parlament erweiterte diesen Paragraphen in dem Sinn, dass für Branchen (nicht aber für einzelne Unternehmen, wie zuerst vom Ständerat beschlossen) die Bewilligung für die; Reserveauflösung auch bei einem ausgewiesenen aussergewöhnlichen Investitionsbedarf erteilt werden kann [10].
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Strukturpolitik
Da der Gewerbeverband mit Unterstützung des Vororts erfolgreich das Referendum gegen die Innovationsrisikogarantie (IRG) ergriffen hatte, kam es auf dem Gebiet der Strukturpolitik im Berichtsjahr zu einer Volksabstimmung. Die Fronten waren spätestens seit der Parlamentsdebatte von 1984 bezogen und auch neue Argumente tauchten im Abstimmungskampf keine mehr auf. Von Anfang an war Idar, dass die Auseinandersetzung nicht die an sich geringe Summe zum Thema hatte, die der Staat zur Risikoabdekkung zur Verfügung stellen wollte, sondern die grundsätzliche Frage nach der Rolle des Staates im Wirtschaftssystem [11]. Nach den Befürwortern handelte es sich bei der angestrebten staatlichen Rückversicherung für die Anbieter von Risikokapital zugunsten technologisch fortschrittlicher Projekte um eine wichtige Hilfe für kleinere Unternehmen. Diese Massnahme würde ihrer Meinung nach nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gegenwart förden, sondern auch verhindern helfen, dass die Schweiz künftig im weltweiten Konkurrenzkampf ins Hintertreffen gerät [12]. In den Augen der Gegner sind derartige Stützungsmassnahmen völlig inopportun, da erstens kein technologischer Rückstand der einheimischen Industrie auszumachen sei und zweitens ernsthafte Probleme bei der Finanzierung von erfolgversprechenden Projekten nicht bestehen würden. Die Wirtschaft erwarte vom Staat keine Hilfestellung bei unternehmerischen Investitionsentscheiden, sondern Zurückhaltung in der Steuerpolitik, den Abbau von administrativen Vorschriften und die Förderung der Forschung und Ausbildung [13].
Von den Parteien und Verbänden sprachen sich die CVP, die SP, der Landesring und die PdA sowie die beiden Gewerkschaften SGB und CNG für die Innovationsrisikogarantie aus, FDP, SVP, Liberale, EVP, NA und POCH bekämpften sie ebenso wie der Vorort und der Gewerbeverband [14]. Am 22. September lehnte der Souverän die Vorlage mit 695 288 : 917 507 Stimmen recht deutlich ab. Eine klare Zustimmung ergab sich lediglich in den Kantonen Jura, Neuenburg, Genf und Tessin; damit zeigte sich einmal mehr, dass die deutschsprachige Schweiz staatliche Eingriffe ins Wirtschaftssystem spürbar kritischer beurteilt. Eine Nachanalyse auf Befragungsbasis ergab, dass die Stimmbürger über die IRG zwar angesichts des komplexen Inhalts recht gut informiert waren, dass sie sich in ihrer grossen Mehrheit davon jedoch kaum stark betroffen fühlten [15]. Nach der Abstimmung konnte als Fazit zumindest festgehalten werden, dass die Diskussion über die IRG dazu geführt hatte, dass gewisse Probleme kleiner und mittlerer Firmen bei der Beschaffung von Risikokapital erkannt und von Kantonal- und Geschäftsbanken entsprechende Lösungsmodelle ausgearbeitet worden sind [16].
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Das im Gegensatz zur geplanten IRG unumstrittene Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) konnte im Berichtsjahr sein zehnjähriges Bestehen feiern, was Anlass zu einem Rückblick bot. Rund zwei Drittel des Territoriums der Schweiz mit etwa einem Viertel der Gesamtbevölkerung dürfen heute Beihilfen gemäss IHG in Anspruch nehmen. Für mehr als 2000 Infrastrukturvorhaben konnten bisher zinsverbilligte Darlehen von gegen 550 Mio Fr. zugesichert werden. Damit gelang es, in strukturell benachteiligten Regionen ein Investitionsvolumen von ca. 3,5 Mia. Fr. auszulösen. Die Auswirkungen der Regionalpolitik und darüber hinaus auch diejenigen der Gesamtheit der staatlichen Handlungen sind während der vergangenen acht Jahre im Rahmen des grossangelegten Nationalen Forschungsprogramms «Regionalprobleme der Schweiz» untersucht worden. Den spezifischen regionalpolitischen Instrumenten konnte in diesen Analysen ein recht gutes Zeugnis ausgestellt werden. Räumliche Effekte, die vielfach ungewollt sind, haben allerdings auch die meisten übrigen staatlichen Handlungen zur Folge. Die Untersuchungen zeigten, dass durch diese die bestehenden regionalen Ungleichgewichte oft noch verstärkt und damit die Ziele der Strukturpolitik gefährdet werden [17].
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Wettbewerbspolitik
Auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik hatte das Parlament ein reichbefrachtetes Programm zu bewältigen. Sowohl das revidierte Kartellrecht als auch das neue Bundesgesetz über die Preisüberwachung konnten im Berichtsjahr zu Ende beraten werden. Zudem befasste sich die Volkskammer mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neufassung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb.
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Nachdem der Ständerat 1982 den Entwurf des Bundesrates für ein revidiertes Bundesgesetz über Kartelle und ähnliche Organisationen (KG) entschärft hatte, gelang es dem Nationalrat, in einigen wesentlichen Punkten wieder eine strengere Fassung durchzusetzen. Die Fronten verliefen allerdings ähnlich wie in der kleinen Kammer: Für die Regierungsvorlage setzten sich die Linke, der Landesring und ein Teil der Christlichdemokraten ein, während sich die Vertreter der FDP, der SVP und der Liberalen gegen die vorgesehenen griffigeren Bestimmungen zur Bekämpfung von Wettbewerbsbehinderungen wehrten. In den Geltungsbereich des KG fallen nun nicht nur, wie vom Ständerat ursprünglich beschlossen, vertragliche Abmachungen und Abreden, sondern auch Empfehlungen, wenn diese offenkundig dieselbe Wirkung zeigen. Auch beim Beurteilungsmassstab, an den sich die Kartellkommission bei der Prüfung der volkswirtschaftliéhen oder sozialen Schädlichkeit der Auswirkung von Kartellen zu halten hat, setzte der Nationalrat eine wettbewerbsfreundlichere Fassung durch. Wirksame Wettbewerbsverhinderung gilt demnach als schädlich, wenn sie nicht aus überwiegenden Gründen des Gesamtinteresses zu rechtfertigen ist. Auf Antrag der vorberatenden Kommission wurden die Komponenten der Saldomethode, welche bei der Ermittlung des Gesamtinteresses zur Anwendung gelangt, präzis definiert. In der Frage, wann Massnahmen gegen Aussenseiter zulässig seien, lehnte der Nationalrat hingegen mit knappem Mehr eine gegenüber dem Entwurf höhere Rechtfertigungsschwelle ab. Im weitern folgte der Nationalrat der kleinen Kammer bei der Streichung der Klagelegitimation für Konsumentenorganisationen, der Meldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse sowie — allerdings erst im Differenzbereinigungsverfahren — der Ausstattung der Kartellkommission mit einer Entflechtungskompentenz. Trotz zweimaliger Streichung durch den Ständerat setzte die Volkskammer hingegen die Beibehaltung spezieller Strafbestimmungen als Sanktionsinstrumente durch [18]. In einem abschliessenden Kommentar beurteilte der Vorsteher des Sekretariats der Kartellkommission die diversen Neuerungen positiv. Die Verfechter einer ordnungspolitisch konsequenten Wirtschaftspolitik begrüssten zwar die vom Nationalrat durchgesetzten Verschärfungen, sie hätten jedoch eine deutlichere Betonung des Wettbewerbsgedankens vorgezogen [19].
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Spürbar geringer fiel demgegenüber der allgemeine Zufriedenheitsgrad nach der parlamentarischen Behandlung des Preisüberwachungsgesetzes für Waren und Leistungen marktmächtiger Unternehmen und Organisationen, namentlich von Kartellen, aus. Hauptstreitpunkt bei diesem Gesetz, das den 1982 vom Volk angenommenen Verfassungsartikel über die Preiskontrolle realisieren will, bildete die Frage, ob es auf den erwähnten Märkten sämtliche Preise für Güter und Dienstleistungen erfassen soll. Die Konfliktlinie im Parlament verlief ähnlich wie beim Kartellgesetz. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen sowie ein Teil der CVP plädierten für eine Nichtunterstellung der Zinsen auch in den Fällen, wo diese, wie etwa die Hypothekarzinsen, von regionalen Zinskonvenien festgelegt werden. Das ungehinderte Funktionieren dieser Abmachungen ist ihrer Meinung nach für die Existenz der kleinen Banken lebenswichtig. Zudem hielten sie dafür, dass die Entgelte für das Bereitstellen von Kapital (Zinsen) analog zu den Entschädigungen für den Einsatz von Arbeitskraft (Löhne) behandelt werden müssten. Der Bundesrat sprach sich im Sinne eines einheitlichen Wettbewerbsrechts gegen die Ausklammerung bestimmter Branchen aus; eine Gefährdung der Durchführung geldpolitisch begründeter Massnahmen der Nationalbank durch die Preisüberwachung hatte er in seinem Entwurf von vornherein ausgeschlossen. Unter Namensaufruf strichen der Nationalrat (90 : 79 Stimmen) und der Ständerat (25 : 7) die Kredite aus dem Kompentenzbereich des Preisüberwachers. Ebenfalls nicht zur Zufriedenheit der Initianten fielen die Entscheide in bezug auf die Überwachung von Preisen aus, die entweder von den Behörden festgelegt resp. genehmigt oder aber durch eine Verwaltungsinstanz kontrolliert werden. Gemäss Ratsbeschluss kommt dem Preisüberwacher im ersten Fall lediglich ein Empfehlungsrecht zu, im zweiten muss er nicht einmal — wie dies die Exekutive immerhin vorgeschlagen hatte — konsultiert werden. In persönlichen Erklärungen im Rat bezeichneten enttäuschte Vertreterinnen der Konsumenten, aber auch ein Sprecher der SP das Gesetz als nicht dem Verfassungsauftrag entsprechend. Erstere lehnten die Vorlage bei der Schlussabstimmung im Parlament ab, die SP und die äussere Linke enthielten sich der Stimme [20]. Da im neuen Gesetz u.a. die Versicherungsprämien, die Spitaltaxen, die Verkehrstarife, die Hypothekarzinsen und die Preise für Landwirtschaftsprodukte der Verfügungsgewalt des Preisüberwachers entzogen sind, kann nach Ansicht der Kritiker davon kein namhafter Beitrag zur Tiefhaltung der Lebenskosten erwartet werden. Immerhin verzichteten die Opponenten in der Folge darauf, das Referendum zu ergreifen; die Fédération romande des consommatrices kündigte jedoch eine neue Volksinitiative an, in welcher unter anderem die Zinsen explizite Erwähnung finden sollen [21].
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Die Volkskammer befasste sich als Erstrat mit dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es geht dabei grundsätzlich um die Überarbeitung der in manchen Teilen veralteten Vorschriften aus dem Jahre 1943. Gleichzeitig wird aber von den kleinen Detailhändlern an diese Revision die Erwartung geknüpft, dass in die Vorlage wirksame Bestimmungen zu ihrem Schutz gegen die Konkurrenz der grossen Ladenketten eingebaut werden. Hauptstreitpunkt während der Beratungen war denn auch die Frage, in welchem Mass aus strukturpolitischen Motiven die Handels- und Gewerbefreiheit eingeschränkt werden darf. Insbesondere bürgerliche Politiker sahen sich dem Dilemma ausgesetzt, für einmal zugunsten der Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit durch den Staat plädieren zu müssen. Ein Nichteintretensantrag von W. Biel (l du, ZH) wurde indessen deutlich (121 : 11) abgelehnt. Ein vom gewerblichen Detailhandel sehr hoch eingeschätztes Element zur Verbesserung seiner Position bilden die Bestimmungen über die Lockvogelpreise. Mit knappem Mehr beschloss der Rat auf Antrag der Minderheit der vorberatenden Kommission, dass der unerlaubte Tatbestand bereits dann erfüllt sei, wenn Waren in der Werbung systematisch unter dem Einstandspreis angeboten werden; eine Täuschung des Konsumenten über die Leistungsfähigkeit des Anbieters brauche damit nicht verbunden zu sein. Entgegen dem Antrag des Bundesrats lehnte die Volkskammer im weitem die teilweise Liberalisierung der Ausverkaufsordnung ab. Obwohl in der heutigen Praxis der Vollzug dieser Vorschriften sehr erschwert ist und sich der gewerbliche Detailhandel selbst oft nicht daran hält, soll die kantonale Bewilligungspflicht auch für befristete Verkaufsaktionen (sogenannte Sonderverkäufe) beibehalten werden [22]. Die Vertreter der kleinen Detailhändler zeigten sich vom Ausgang der Verhandlungen sehr befriedigt. Anders lautete der Kommentar ihrer Konkurrenten. Migros und Coop kritisierten das UWG in der vom Nationalrat verabschiedeten Form als unerträgliche Einschränkung des freien Wettbewerbs und bezeichneten die Bestimmungen über die Lockvogelpreise als polizeiliche Mindestpreisvorschrift; der drittgrösste Lebensmitteldetailist, Denner, drohte gar mit dem Referendum [23].
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Der Bundesrat beabsichtigt, den seit 1981 in der Verfassung stehenden Artikel über den Konsumentenschutz mit neuen Gesetzesbestimmungen über die Konsumenteninformation und über das Vertragsrecht zu konkretisieren. Nachdem entsprechende Vorentwürfe in der Vernehmlassung vorwiegend positiv beurteilt worden waren, beauftragte die Landesregierung das EVD mit der Ausarbeitung einer Botschaft [24].
Das sich seit Jahren im Stadium der parlamentarischen Verhandlungen befindende neue Gesetz über das Konsum- und Kleinkreditwesen soll gemäss der Kommission des Nationalrats weiter entschärft werden. Die maximal zulässige Laufzeit will sie gegenüber dem Ständeratsbeschluss um ein weiteres Jahr auf 48 Monate (in wirtschaftlichen Notlagen gar 60 Monate) ausdehnen. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrats hatte auf 18 Monate gelautet, der Nationalrat hatte sich 1982 für zwei Jahre entschieden. Als zusätzlicher Streitpunkt kristallisierte sich die Frage der Unterstellung der Kreditkarten heraus. Nach Ansicht der Konsumentenorganisationen müssten zumindest jene Karten einbezogen werden, bei denen die Rechnungen nicht innert Monatsfrist vollständig zu begleichen sind. Bei einem Verzicht darauf würde die Gefahr bestehen, dass die für Abzahlungsgeschäfte vorgesehenen Bestimmungen (z.B. Minimalanzahlung, Rücktrittsmöglichkeit) mit diesen neuen Zahlungsmitteln umgangen würden [25].
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Gesellschaftsrecht
Bei der Behandlung der Reform des aus dem Jahre 1936 stammenden Aktienrechts nahm der Nationalrat gegenüber dem Entwurf des Bundesrats einige Abstriche vor. Die Anträge in bezug auf eine klarere Regelung der Organisationsstruktur der Aktiengesellschaften und auf die Anpassung an in der Zwischenzeit eingetretene Veränderungen auf dem Kapitalmarkt fanden weitgehend Zustimmung. Die bürgerliche Ratsmehrheit wandte sich jedoch unter massgeblicher Führung der Unternehmer Blocher (svp, ZH), Schüle (fdp, SH) und Villiger (fdp, LU) gegen eine ihrer Ansicht nach übermässige Betonung der Informationsansprüche der Aktionäre und der Öffentlichkeit. So müssen nach dem Beschluss des Nationalrats Beteiligungen an anderen Gesellschaften weiterhin nicht ausgewiesen werden; die neu geschaffene Pflicht für Unternehmensgruppierungen, eine konsolidierte Konzernrechnung vorzulegen, soll für Kleinkonzerne nicht gelten. Ebenfalls gestrichen wurde der Vorschlag, dass grosse Privatgesellschaften auch dann ihre Jahresrechnung der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen, wenn sie weder an der Börse kotierte Aktien noch ausstehende Anleihen haben. Weniger transparent als in der Botschaft postuliert will die Volkskammer auch die Berichterstattung über die Auflösung von Rücklagen, die in der Jahresrechnung nicht ausgewiesen werden, geregelt sehen. Wenn eine Aktiengesellschaft derartige stille Reserven auflöst, muss sie diesen Umstand nicht, wie vom Bundesrat beantragt, jährlich in einem Anhang zur Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen. Eine Meldung ist gemäss dem Beschluss des Nationalrats nur dann erforderlich, wenn die Summe der während der letzten drei Jahre aufgelösten stillen Reserven diejenige der in dieser Periode neugebildeten übersteigt. Im Gegensatz zu den bisher erwähnten Punkten gewichtete der Nationalrat bei der Regelung der Vertretung der Aktionäre an der Generalversammlung durch Banken (sog. Depotstimmrecht) die Aktionärsinteressen stärker als diejenigen der Unternehmen. Bei wichtigen Traktanden werden die Banken verpflichtet, bei den Aktionären Weisungen einzuholen. Verzichtet der Hinterleger auf eine Stellungnahme, sollte der Depotvertreter ein Votum in dessen Interesse abgeben oder sich der Stimme enthalten. Das für diese Fälle von der Kommissionsmehrheit beantragte Festhalten an der bisher von den Banken praktizierten Regelung (Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats) lehnte der Rat ausdrücklich ab. Dieser Teilerfolg war aber nicht ausreichend, um die Linke für die Serie von Niederlagen zu entschädigen, die sie bei der erfolglosen Verteidigung von Regierungsanträgen hatte einstecken müssen. Die SP enthielt sich bei der Gesamtabstimmung (90 : 6) der Stimme [26].
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[1] Vgl. dazu etwa V. Kind, «Veränderte Wettbewerbsbedingungen für den Standort Schweiz», in Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 789 f.; W. Wittmann, «Wieso umdenken, wie umlenken?», in NZZ, 19.1.85. Wirtschaft: NZZ, 23.2.85; 24.10.85. Zu den Themen Bildung und Forschung siehe auch unten, Teil I, 8a.
[2] Die in Zürich gehaltenen Referate wurden publiziert im Sonderheft « Neue Technologien und Arbeitswelt» der Zeitschrift Wirtschaft und Recht, 37/1985, Heft 2/3. Tagung der SP: Vr, 10.6.85. Meinungsumfrage: Schweiz. Gesellschaft für praktische Sozialforschung, Der Schweizer und die moderne Technologie, Zürich 1985.
[3] Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 298, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 59/1986, Heft 1; SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 18 ff.; siehe auch Gesch.ber., 1985, S. 265 f. Zum Aussenhandel vgl. oben, Teil I, 2.
[4] Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 111 ff.; Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 299, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 59/1986, Heft 3, S. 13 ff. sowie Bund 9.4.86 (Uhrenindustrie); spei iell zur Arbeitslosigkeit siehe unten, Teil I, 7a (Marché du travail).
[5] Produktion und Auftragsbestand: Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 299, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 59/1986, Heft 3, S. 11 f. und 14. Planvorlagen; Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 13 ff. Zur Lage in den einzelnen Branchen siehe auch SBG, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1985, Zürich 1985; SKA, Bulletin, 91/1985, Nr. 12, S. 9 ff.; 92/1986, Nr. 3, S. 8 sowie SBV, Der Monat, 1985, Nr. 9, S. 6 ff. und Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 194 ff. (Baugewerbe). Speziell zum Strukturwandel in der Uhrenindustrie vgl. F. Milliet, « La nouvelle horlogerie», in Revue économique et sociale, 43/1985, S. 89 ff.
[6] Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 8 f. sowie S. 229 ff. Siehe zum Tourismus auch K. Hug, «Tourismus Schweiz: Diener vieler Herren?», in Documenta 1985, Nr. 2, S. 28 ff. Die im Interesse des Fremdenverkehrs liegende Forderung nach Aufhebung der Maximaleinsätze bei Geldspielen (Aufhebung des sog. Spielbankenverbots) konnte sich aus vorwiegend sozialpolitischen Gründen im NR nicht durchsetzen (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1417 ff.).
[7] SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 23 f.; Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 298, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 59/1986, Heft 1, S.7.
[8] Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 508 ff. und 533. Amtl. Bull. StR, 1985, S. 583. Ähnliche Vorstösse zur Veränderung des Index aus umweltschutz- resp. gesundheitspolitischen Gründen reichten in der Form von Postulaten im NR auch die FDP-Fraktion und Meier (na, ZH) ein ( Verhandl. B.vers., 1985, V, S. 32 und 62).
[9] Geldmenge: SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 25 ff.; siehe auch unten, Teil I, 4b (Geldmenge). Beschäftigungsprogramme: BR Furgler in Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1293 f.
[10] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 580 ff., 673 ff., 1932 ff. und 2275; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 481 ff., 676 f. und 770; BBl, 1986, I, S. 61 ff. Zur Botschaft siehe SPJ, 1984, S. 64 f. Wirtschaft: Schweiz. Handels- und Industrie-Verein (Vorort), Jahresbericht, 114/1984-85, S. 90 f.; NZZ, 10.9.85.
[11] Referendum : BBl, 1985, I, S. 1433 ff. Vgl. SPJ, 1984, S. 86 f. In den meisten westlichen Industriestaaten gibt es IRG-ähnliche Institutionen (Suisse, 14.9.85). Zur direkten und indirekten Unterstützung der Wirtschaft durch den Staat in der Schweiz siehe die Artikelserie in TA, 6.2.85; 8.2.85; 12.2.85; 19.2.85; 22.2.85.
[12] K. Furgler, «Warum die IRG notwendig ist», in Documenta, 1985, Nr. 2, S. 21; SGB, 22, 8.8.85 (W. Jucker); 23, 29.8.85. In der Westschweiz sprachen sich auch einige Unternehmer für die Vorlage aus (Ww, 37, 12.9.85; FAN, 20.9.85).
[13] NZZ, 16.8.85 (Vorort); wf, Dok., 33, 19.8.85; F. Ebner, «Die Innovationsrisikogarantie: eine falsche Weichenstellung», in Schweiz. Monatshefte, 65/1985, S. 395 ff.; E. Tuchtfeldt, Innovation in der Marktwirtschaft, Zürich 1985; W. Hamm, Innovationsförderung gegen den Markt, Zürich 1985; L. von Planta, Mehr Freiraum — weniger Zwänge, Zürich 1985. Im Sinne einer allgemeinen Begünstigung von Risikokapital überwies der NR eine Motion Feigenwinter (cvp, BL), welche unter anderem die Aufhebung bzw. Reduktion der Emissionsabgabe bei der Bildung von neuem Risikokapital bei Aktiengesellschaften verlangt (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1351 ff.). Zur Belastung durch administrative Auflagen siehe U. Hunkeler, Zur Belastung der Klein- und Mittelbetriebe durch staatliche Regelungen, St. Gallen 1985.
[14] Zu den Parolen vgl. Dokumentation im Forschungszentrum für schweizerische Politik, Bern. Abweichende Losungen gaben folgende Kantonalsektionen aus: LdU/SH, CVP/ZG (Nein) sowie FDP/GE, SVP/GR, LP/NE, EVP/SG (Ja). Das Nein der POCH orientierte sich an wachstumskritischen Argumenten.
[15] BBl, 1985, II, S. 1433 ff.; Presse vom 23.9.85. Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 22. September 1985, Zürich 1985.
[16] Vgl. BaZ, 31.8.85; SHZ, 38, 19.9.85. Zur Attacke von StR Letsch (fdp, AG) auf das Bundesamt für Konjunkturfragen siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung). Im NR regte der Freisinnige Bonny (BE) mit einem Postulat die schwergewichtige Ausrichtung dieses Bundesamtes auf Fragen im Zusammenhang mit der Technologieförderung an (Verhandl. B.vers., 1985, V, S. 39).
[17] NZZ, 29.10.85; 31.10.85; E.A. Brugger / G. Fischer, Regionalprobleme in der Schweiz: Ergebnisse eines Nationalen Forschungsprogramms, Bern 1985; E.A. Brugger / R.L. Frey, Sektorialpolitik versus Regionalpolitik, Grüsch 1985. Der 1984 vom Parlament beschlossene Ausbau der regional- und strukturpolitischen Instrumente wurde auf den 15. April in Kraft gesetzt (AS, 1985, S. 387 ff.; 390 ff. und 400 ff.). Vgl. ferner B. Bürgenmeier, «Instruments de la promotion industrielle», in Revue économique et sociale, 43/1985, S. 23 ff.
[18] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1 ff., 1904 ff., 2130 und 2275; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 568 ff., 691 ff. und 770; BBl, 1986, I, S. 47 ff. Vgl. auch SPJ, 1981, S. 60 f., 1982, S. 56 und 1984, S. 69. Der BR sprach sich im weitern für die Ablehnung ohne Gegenvorschlag der 1984 von der Detailhandelskette Denner eingereichten Volksinitiative für ein Kartellverbot im Konsumgüterhandel aus und beauftragte das EVD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft (Bund, 15.8.85).
[19] BaZ, 21.12.85; NZZ, 21.12.85. Zur Debatte um die ordnungspolitischen Aspekte vgl. auch die Stellungnahmen von R. Reich und W. Linder in Schweizer Monatshefe, 65/1985, S. 179 f. und 360. Allgemein zu den Kartellen in der Schweiz siehe Bilanz, 1985, Nr. 2, S. 58 ff.
[20] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 60 ff., 211 ff., 1922 ff. und 2275 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 551 ff. und 675 f.; BBl, 1986, I, S. 69 ff. Stimmenzahlen bei der Schlussabstimmung: 96: 23 (NR) und 15: 13 (StR). Zu den Zinskonvenien siehe auch C. Mati, «Der Einfluss der Zinskonvenien auf den Wettbewerb im Bankensektor», in Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 1 f.; TA, 1.3.85 sowie unten, Teil I, 4b (Banken). Zur Botschaft vgl. SPJ, 1984, S. 68 f. Zur Forderung nach Gleichbehandlung von Kapital- und Arbeitskosten siehe H. Allenspach, «Preisüberwachung als ordnungspolitische Gratwanderung», in SKA, Bulletin, 1985, Nr. 1/2, S. 2 ff.
[21] TW, 3.10.85; 24 Heures, 21.12.85. Die Initiative wurde anfangs 1986 lanciert (BBl, 1986, I, S. 902 ff).
[22] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 813 W. Zum erwähnten Dilemma bürgerlicher Politiker vgl. beispielsweise NR Eisenring (cvp, ZH) in Amtl. Bull. NR, 1985, S. 858 und wf, Dok., 23, 10.10.85.
[23] Schweiz. Detailisten-Zeitung, 5, 28.5.85 ; 6/7, 25.6.85 ; SGB, 18, 13.6.85 ; E. Nobel-Rüefli, «Die Erosion des Wettbewerbs», in Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 481 f. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 72 und 1984, S. 69.
[24] NZZ, 4.7.85; Gesch.ber., 1985, S. 269; vgl. auch SPJ, 1984, S. 69 f. Siehe ferner H.-J. Mosimann, Befangenheit im Konsumentenschutz? Bundesbehörden im Widerstreit der Interessen, Diessenhofen 1985.
[25] TA, 16.1.85; Schweiz. Detailisten-Zeitung, 2, 21.2.85.
[26] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1657 ff., 1677 ff. und 1763 ff. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 72 f. Reaktionen auf die Beschlüsse des NR: wf, Dok, 40, 7.10.85 (positiv); SGB, 29, 10.10.85 (negativ); siehe ferner von Greyerz (Vorsitzender der Expertenkommission) in NZZ, 21. und 23.9.85. Zu den stillen Reserven siehe NZZ, 19.10.85; 1.11.85; 31.12.85; zur Verbreitung des Aktienbesitzes in der Bevölkerung vgl. SHZ, 38, 19.9.85.
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