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Enseignement, culture et médias
Médias
La fusion annoncée entre la "Luzerner Neuste Nachrichten" et la "Luzerner Zeitung" va induire une situation de monopole dans le paysage de la presse de Suisse centrale. - La quatrième chaîne de télévision "S plus" a été remplacée par "Schweiz 4/ Suisse 4/ Svizzera 4". - Avec la création de "Tele M1" en Argovie, "Züri 1" et "Telebärn", de nouvelles télévisions régionales ont commencé à émettre. - Le Conseil fédéral a octroyé de façon définitive une concession à 23 radios locales, dont quatre nouvelles, et ce pour les dix prochaines années.
Medienpolitische Grundfragen
Weil die Medien zunehmend zur vierten Gewalt in der direkten Demokratie würden, seien sie im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung institutionell ins System der Gewaltentrennung einzubinden. Dies verlangt eine Motion Zbinden (sp, AG), die von elf Parlamentariern mitunterzeichnet wurde. Gemäss dem Motionär sollen auf diese Weise wechselseitige Übergriffe und Interessenverflechtungen zwischen Medien und staatlichen Gewalten verhindert werden. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat, dass die Rolle der Medien keinesfalls mit derjenigen der drei staatlichen Gewalten gleichgesetzt werden könne. Fragen der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit, wie auch der zulässigen staatlichen Medienförderung und der Ausbildung zukünftiger Medienschaffender an den Hochschulen seien im Rahmen der eingeleiteten Verfassungs-Totalrevision aber zu diskutieren. Die Behandlung der Motion wurde verschoben [1].
In einer weiteren Motion, die vom Nationalrat als Postulat überwiesen wurde, forderte Zbinden die Einführung eines Presseartikels in der Bundesverfassung und ein Anschlussgesetz, das öffentliche Massnahmen des Bundes zugunsten einer vielfältigen, qualitativ anspruchsvollen und unabhängigen Presse ermöglicht. Als Massnahmen schlug er Förderungen, Fusionskontrollen, wissenschaftliche Presseforschung, Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten, Offenlegungspflichten, Schutz der Redaktionsfreiheit und garantierte "Fenster" für Minderheiten in Monopolregionen vor. Der Bundesrat erklärte sich - ebenfalls im Rahmen der laufenden Totalrevision der Bundesverfassung - bereit, die Notwendigkeit eines Presseartikels zu prüfen [2].
Vorsorgliche Massnahmen gegen Medienerzeugnisse sollen künftig beim Bundesgericht angefochten werden können. Eine entsprechende parlamentarische Initiative seiner Rechtskommission hat der Nationalrat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Nach Art. 28c ZGB kann jemand vom Richter mit Hilfe eines einfachen Gesuchs erwirken, dass die Publikation von Presseartikeln und Fernsehsendungen ganz oder zum Teil verboten wird, wenn er glaubhaft macht, dass er in seiner Persönlichkeit verletzt würde. Die Rechtskommission gelangte zum Schluss, dass solche vorsorglichen Massnahmen tendenziell zu rasch bewilligt würden. Eine parlamentarische Initiative Poncet (lp, GE), die zuvor vorgeschlagen hatte, dass die volle Beweislast für Behauptungen über Verletzungen durch die Medien künftig beim Gesuchsteller alleine liegen solle und Medienunternehmen bei der Beweisaufnahme nicht mitwirken müssen, wurde zugunsten des Vorstosses der Rechtskommission zurückgezogen [3].
Mit 54 zu 32 Stimmen verwarf der Nationalrat ein Postulat Reimann (svp, AG), das die tatsächliche Durchsetzung des Entzugs der Akkreditierung für Bundeshausjournalisten forderte, die vertrauliche Informationen missbrauchen. Gemäss dem Postulanten sei diese in der Akkreditierungsverordnung vorgesehene Sanktion sonst aufzuheben. In seiner Antwort war der Bundesrat nicht zu einer strengeren Ahndung von Indiskretionen bereit. Grundsätzlich sei es Sache der Behörden, mit einer aktiven Informationspolitik Indiskretionen zu verhindern [4].
Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid durfte die Bundesanwaltschaft sichergestellte Unterlagen der "Sonntagszeitung" einsehen. Diese hatte einen Artikel über FIS-Waffenkäufe in der Schweiz veröffentlicht, der sich auf Ermittlungsakten der Untersuchungsbehörden stützte. Damit akzeptierte das Bundesgericht den von der "SoZ" geltend gemachten Quellenschutz nicht, mit der Begründung, dass die Bundesanwaltschaft nicht nur gegen Journalisten ermittle, sondern auch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses durch Bundesbeamte [5].
Gemäss dem Presserat des Schweizer Verbandes für Journalistinnen und Journalisten gerät die Pressefreiheit in der Schweiz zusehends unter Druck. Als Beispiel nannte er eine Datei des Verkehrsvereins Zermatt über rund 4500 beliebte und missliebige Medienschaffende aus aller Welt. Gefahr ortet der Presserat auch in der Macht der Wirtschaft. Er rief die Journalisten dazu auf, auf Boykottdrohungen der Wirtschaft nicht einzugehen und diese sofort publik zu machen [6].
Die SVP will bürgerliche Journalisten fördern. In einem Positionspapier zur Medienpolitik machte sie sich die Schulung von Medienschaffenden zur Aufgabe und will zur Förderung des bürgerlich gesinnten journalistischen Nachwuchses beitragen [7].
Der Aargauer Grosse Rat verwarf eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion, die eine staatliche Medienförderung im Gesetz verankern wollte, um einen "Medieneintopf" im Kanton Aargau zu verhindern. Die bürgerliche Ratsmehrheit sprach sich für freie Marktwirtschaft und gegen die vor 15 Jahren in der Kantonsverfassung verankerte Absicht aus, ein Mediengesetz zu erlassen. Der Gesetzesentwurf der SP sah Investitions- und Produktionsbeiträge für Presse, Radio und Fernsehen - vor allem als Starthilfe gedacht - vor sowie Beiträge zur Aus- und Weiterbildung im Medienbereich [8].
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Presse
Nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen schien im Herbst der Gesamtarbeitsvertrag für die Deutschschweiz und das Tessin zwischen Journalisten und Verlegern gescheitert zu sein. Der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV) lehnte das in zähen Verhandlungen entstandene Vertragswerk ab und forderte Nachverhandlungen. Insbesondere wollte er den automatischen Teuerungsausgleich bis zu 3% auf dem Mindestlohn und die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden nicht akzeptieren. Bei freien Journalisten forderte er eine klarere Abgrenzung zwischen regelmässiger und gelegentlicher Mitarbeit. Die Journalistenverbände lehnten Nachverhandlungen zuerst ab, da der Spielraum ausgeschöpft sei. Ende Jahr erklärten sie sich dann aber doch zu weiteren Verhandlungen für 1996 bereit [9].
Zwischen den Sozialpartnern der Druckindustrie kam es zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag, der im Mai in Kraft trat. Im letzten Jahr hatten die Gewerkschaften gesamtschweizerisch mit einem eintägigen Warnstreik Druck ausgeübt [10].
Die PTT ging im Streit um den defizitären Zeitungszustelldienst gegen die Verleger als Sieger hervor. Beide Räte stimmten im Berichtsjahr dem Drittelsmodell zu, wonach das Defizit des Zeitungszustelldienstes von jährlich 270 Mio Fr. zwischen PTT, Bund und Verlegern (je rund 90 Mio Fr.) aufgeteilt wird. Die Posttarife für den Zeitungs- und Zeitschriftentransport werden damit in drei Schritten bis 1998 um durchschnittlich 37% erhöht. Rund die Hälfte der heute 7000 Titel werden künftig nicht mehr von Vorzugstarifen profitieren. Die Verleger hatten im Vorfeld der bundesrätlichen Entscheidung die von der PTT bezifferte Kostenunterdeckung bezweifelt. Ihr Angebot belief sich auf eine Tariferhöhung um 60 bis 70 Mio Fr. zwischen 1996 und 1998. Gemäss den Verlegern stehen die Tariferhöhungen im Widerspruch zu der im neuen Postverkehrsgesetz festgehaltenen Förderung der lokalen und regionalen Presse. Weiter kritisierten sie die "Treueprämie" der PTT für Kunden, die ihren Zeitungsvertrieb gänzlich über die PTT abwickeln. Ende Oktober lancierten die Verleger unter dem Titel "PTT überrollt die Schweizer Presse" eine Inseratekampagne. Die PTT schaltete daraufhin ebenfalls Grossinserate unter dem Titel "Warum die Post den Rechenkünsten des SZV nicht folgen kann". Im Dezember beschloss der SZV, die in der Verordnung zum Postverkehrsgesetz festgelegten Tariferhöhungen beim Bundesgericht anzufechten [11].
Ein Postulat Vollmer (sp, BE), das den Bundesrat aufforderte, bei der Ausgestaltung der Zeitungs- und Zeitschriften-Transporttarife kleine und mittlere Zeitungen zu begünstigen wie auch Tageszeitungen, welche die Berichterstattung über das politische Tagesgeschehen gewährleisten, wurde vom Nationalrat oppositionslos überwiesen [12].
Die beglaubigten Auflagezahlen der Schweizer Presse, wie sie alljährlich von der AG für Werbemittelforschung (Wemf) eruiert werden, wiesen für 1995 eine stabile Presselandschaft mit stagnierenden Zeitungauflagen aus. Eine Ausnahme bildete der Westschweizer Zeitungsmarkt, wo vor allem die beiden Genfer Blätter "Tribune de Genève" (+31,3%) und "Journal de Genève" (+25%) markant vom Untergang der Traditionszeitung "La Suisse" profitierten [13].
Die Basler Zeitung stockte ihre Beteiligung an der Curti Medien AG auf 65% auf, nachdem sie sich im letzten Jahr zunächst mit 50% beteiligt hatte. Damit sicherte sich die Basler Zeitung hinter Ringier und TA Medien AG ihre Position unter den drei grössten Schweizer Verlagen und etablierte sich mit der Kontrolle über Medienerzeugnisse wie "Weltwoche" oder "Beobachter" auch auf dem Zürcher Medienplatz [14].
Auf den 1. Mai traten bei der defizitären Berner Traditionszeitung "Der Bund" die im Dezember 1994 ausgehandelten neuen Besitzverhältnisse in Kraft. Die Verlagshäuser NZZ und Ringier halten künftig je 45% des Aktienkapitals, wobei die operative Verantwortung für die Bund Verlag AG kommerziell und publizistisch bei der NZZ liegt. Die NZZ lancierte eine Anzeigekombination NZZplus, die es NZZ-Inserenten erlaubt, ihre Anzeige zum halben Preis auch im "Bund" erscheinen zu lassen [15].
Die "Luzerner Neuste Nachrichten" (LNN) und die "Luzerner Zeitung" (LZ) haben auf den 1. Januar 1996 ihre Fusion angekündigt. Die LNN mit den zugehörigen "Zuger Nachrichten" werden mit der LZ und deren fünf Regionalausgaben in Zug, Schwyz, Uri, Nidwalden und Obwalden zur "Neue Luzerner Zeitung" (NLZ) zusammengelegt. Gemäss den beiden an der neugegründeten Luzerner Medien AG beteiligten Verlagen, der Ringier-Tochter C. J. Bucher (49%) und der Luzerner Zeitung (51%), ist der Innerschweizer Pressemarkt zu klein für zwei Tageszeitungen. Damit wird dieser innert nur vier Jahren von drei auf eine Tageszeitung schrumpfen; 1991 hatten das christlichdemokratische "Vaterland" und das freisinnige "Luzerner Tagblatt" zur LZ fusioniert. Die LNN-Redaktion, die von der Zusammenlegung stärker betroffen sein wird als diejenige der LZ, zeigte sich in einer Pressemitteilung überzeugt, dass sie einen Ringier-Fehlentscheid - den Kauf des defizitären Berner "Bund" vor zwei Jahren - ausbaden müsse. Ein weiteres Opfer der Fusion LNN/LZ wird der im 117. Jahrgang stehende "Luzerner Landbote", der von der neuen Luzerner Medien AG an die Surseer Woche AG verkauft wurde. Diese stellte das Erscheinen der Lokalzeitung auf Ende 1995 ein. Die Auflage der NLZ und ihren fünf Regionalausgaben wird rund 125 000 Exemplare betragen, womit sie zur viertgrössten abonnierten Schweizer Tageszeitung avanciert. Auf dem Inserate-Markt wird sie sich dem "Swiss Pool" anschliessen. Die künftige Pressemonopolsituation der Zentralschweiz wurde stark kritisiert. Die NLZ hat deshalb als erste Schweizer Tageszeitung einen Leserrat als eine Art Ombudsstelle eingeführt. Der neu gegründete Verein "Projekt Zeitung" liess die Chancen einer Alternativzeitung, die das linksliberale Spektrum abdeckt, prüfen. Im November gründete er die "Pro Zeitung Verlags AG", welche ab dem 26. Januar 1996 eine zweite Luzerner Tageszeitung unter dem Titel "Luzern heute" herausgeben wird. Die Startauflage soll 2500 Exemplare betragen. Auch im Kanton Zug wurde die Herausgabe einer zweiten Zeitung neben dem Fusionsprodukt "Neue Zuger Zeitung" geprüft [16].
Mit einer Startauflage von rund 60 000 Exemplaren erschien ab April "Facts" aus dem Hause der TA Media AG. Damit verfügt die Deutschschweiz erstmals seit 1982 wieder über ein Nachrichtenmagazin. Der Verlag Ringier hatte sein als Konkurrenzprodukt geplantes Projekt "Reflex" im Januar aufgrund von Marktüberlegungen zurückgezogen [17].
Die einzige englischsprachige Schweizer Tageszeitung, "The Geneva Post", die die internationale Bevölkerung Genfs ansprechen wollte, musste ihr Erscheinen nach nur sieben Monaten mangels genügend Interessenten einstellen [18].
Aus dem sozialistischen Magazin "Bresche" und dem gewerkschaftlichen Forum "Diskussion", die eingestellt wurden, ging auf Beginn des Jahres 1995 das rot-grüne Monatsmagazin für neue Politik "MOMA" hervor. In der Romandie ersetzte die der PdA nahestehende Wochenzeitung "Gauchebdo" die seit 1944 bestehende Parteizeitung "Voix ouvrière".
In Bern kam es zu einem eigentlichen "Anzeiger-Krieg" zwischen der Berner-Tagblatt-Medien (BTM), welche die Berner Zeitung herausgeben, und dem Bund Verlag. Die bisherigen Herausgeber des amtlichen Publikumsorgans "Stadtanzeiger Bern", die Vereinsdruckerei Bern und die BTM, hatten den Vertrag mit der Stadt Bern per Ende 1995 gekündigt, da sie die jährliche Abgabe von 2,2 Mio Fr. als zu hoch empfanden. Die Stadt betraute deshalb im September den Bund Verlag mit der Herausgabe des "Stadtanzeigers". Anfang November warfen die Vereinsdruckerei und die BTM einen eigenen, nicht-amtlichen Anzeiger "Tagblatt für die Stadt Bern" auf den Markt, der in seiner Aufmachung dem "Stadtanzeiger" glich. Gleichzeitig gestalteten sie den "Stadtanzeiger", den sie noch bis Ende Jahr herausgeben mussten, dünner und unattraktiver, und im Impressum fehlten wichtige Inserateadressen. Der Berner Gemeinderat warf der BTM unlauteren Wettbewerb und irreführende Werbung vor. Die Vereinigung für kritische Mediennutzung Arbus verklagte die BTM auf Verletzung der Impressumspflicht und rief zum Boykott auf. Nach einer superprovisorischen Verfügung des Berner Richteramts mussten die "Tagblatt"-Herausgeber zumindest das Erscheinungsbild ihres Gratisblatts so ändern, dass es nicht mit dem "Stadtanzeiger" verwechselt werden kann. Ende November kündigte die Berner Stadtregierung den Vertrag mit der Vereinsdruckerei fristlos und liess den "Stadtanzeiger" vorzeitig beim Verlag des "Bund" herstellen [20].
In seiner Botschaft zu einem Bundesgesetz über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache hat sich der Bundesrat für die Unterstützung der romanischen Presse durch den Bund als spracherhaltende Massnahme ausgesprochen. Voraussetzung ist aber, dass ein realisierbares Konzept die breite Zustimmung der Zeitungsverleger und der betroffenen Organisationen findet. Nach dem Scheitern des Zeitungsprojektes "La Vusch" verfolgte eine Interessengemeinschaft die Gründung einer romanischen Nachrichtenagentur weiter. In der Interessengemeinschaft sind alle Verleger romanischer Zeitungen, die beiden Bündner Lokalradios, das romanische Radio und Fernsehen sowie die SDA und die romanische Dachorganisation Lia Rumantscha vertreten. Im April reichten sie bei der Bündner Regierung ein Grobkonzept ein, das den Akzent auf Dezentralisierung legt und Jahreskosten von 1,2 Mio Fr. vorsieht. Davon sollen der Bund 700 000 und der Kanton 300 000 Fr. übernehmen. Die Regierung begrüsste das Projekt, wollte sich aber nicht auf eine finanzielle Unterstützung festlegen und leitete das Projekt zur Prüfung an die Bundesbehörden weiter [21].
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Die älteste Nachrichtenagentur der Schweiz, die Schweizerische Depeschenagentur (SDA), feierte im Berichtsjahr ihren 100. Geburtstag. Die SDA beliefert heute rund 99% aller Tageszeitungen, die SRG sowie 26 Lokalradios. Einziger Konkurrent ist nach dem Ausscheiden der Schweizerischen Politischen Korrespondenz (SPK) im Jahr 1993 die Schweizer Niederlassung der amerikanischen Nachrichtenagentur Associated Press (AP) [22].
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Radio und Fernsehen
Die SRG strebt nach einer aktiveren Rolle im Schweizer Medienmarkt. In ihrem neuen Leitbild versteht sie sich zwar weiterhin als "service public", postuliert aber den Markterfolg als Programmauftrag. Zielgruppenspezifische Komplementärprogramme wie werbefinanzierte Spartenradios und gewinnorientierte Pay-TV-Programme sollen gefördert werden. Um in der rasanten technologischen Entwicklung der elektronischen Medien den Anschluss nicht zu verpassen, forderte die SRG ausserdem eine Selbstbestimmung über ihre Verbreitungswege. Im TV-Bereich strebt sie die Satellitenausstrahlung ihrer Programme an [23].
Der DRS-Publikumsrat nahm in einem Positionspapier Stellung zur "Kulturdebatte" rund um die SRG, die im Vorjahr auch den Ständerat beschäftigt hatte. Der Publikumsrat attestierte Radio und Fernsehen DRS, dass sie ihrem kulturellen Auftrag in hohem Masse gerecht werden. Nach Ansicht des Gremiums setzt die SRG den Kulturauftrag publikumsorientiert um und versucht, einem breiten Publikum den Zugang zur Kultur zu öffnen. Eine andere Meinung vertrat die Urheberrechtsgemeinschaft "Suisseculture": Die SRG nehme ihren kulturellen Leistungsauftrag nur ungenügend wahr und ordne die Kulturvermittlung betriebswirtschaftlichen und werbestrategischen Überlegungen unter. "Suisseculture" forderte eine Programmquote für schweizerische Kultur an Radio und Fernsehen und schlug vor, dass die SRG einen bestimmten Teil der Konzessionsgebühren nur mit der Auflage erhalte, diese Gelder zur Förderung des unabhängigen Kulturschaffens zu verwenden. Weiter forderte sie die Einsetzung unabhängiger Kulturbeiräte [24].
Der Bundesrat sprach sich gegen eine Motion Zisyadis (pda, VD) aus, die eine 40prozentige Mindestquote für regionale Musik am Schweizer Radio fordert. Das einheimische Musikschaffen solle vielmehr durch finanzielle Anreize im Rahmen des Gebührensplittings gefördert werden [25].
Die SRG-Radioprogramme haben 1995 Marktanteile verloren. Ihr Anteil sank von 55% auf 51%. Von den eingebüssten Prozenten gingen zwei an die Lokalradios (neu 37%) und zwei an die ausländischen Sender (neu 13%). Auch mit der Programmreform "Radio 95" gelang es demnach nicht, den Erosionsprozess der SRG-Programme zu stoppen. Die Kulturkette DRS 2, deren Budget im Rahmen der Reform stark gekürzt wurde, konnte ihre Hörerzahlen aber halten [26].
Der erfolglose vierte SRG-Kanal "S plus" wurde nach nur rund siebzehn Monaten am 1. März durch "Schweiz 4/Suisse 4/Svizzera 4" ersetzt. Der neue Sender ist als Komplementärangebot zu den drei sprachregionalen Kanälen konzipiert und hat ein Jahresbudget von rund 40 Mio Fr. zur Verfügung. Deutschschweizer und Westschweizer erhalten dank der Möglichkeit, das weitgehend über Kabel verbreitete Schweiz 4 sprachregional zu splitten, ein unterschiedliches Ergänzungsprogramm. Im Tessin übernimmt Svizzera 4 vorwiegend das Programm der deutschsprachigen Schweiz. Mit Schweiz 4 wurde die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Anbietern institutionalisiert: Während Schweiz 4 nur in wenigen Fällen selbst als Veranstalterin auftritt, bilden die Produktionen der privaten Anbieter, die als "Presse TV" zusammengeschlossen sind - ihr gehören Ringier, die NZZ und die deutsch-japanische DCTP an - einen Schwerpunkt. Mit einem Anteil von 20% trat im Berichtsjahr auch die Gruppe Basler Zeitung der "Presse TV" bei. In der Region Genf lancierten das Westschweizer Fernsehen TSR und der französische Sender France 3 auf Suisse 4 das in der Schweiz erste gemeinsame, grenzüberschreitende Regionalmagazin. Ab April 1996 will TSR auch ein Neuenburger Regionalprogramm ausstrahlen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Sportübertragungen, die neu weitgehend auf Schweiz 4 ausgestrahlt werden. Damit ist das Ärgernis der zuvor oft unterbrochenen sprachregionalen Programme bereinigt worden; die Sportkette wurde abgeschafft. Ärgern mussten sich aber die rund 7% Schweizer Haushalte, die Schweiz 4 zu Sendebeginn nicht empfangen konnten. Im Kanton Jura zum Beispiel konnten nur gerade 30% der Haushalte den neuen Sender empfangen. Bundesrat Ogi verlangte für den neuen Fernsehkanal von der PTT bis Ende Jahr einen Versorgungsgrad von 99%, der auch erreicht wurde. In verschiedenen Gebieten wird Schweiz 4 nun allerdings auf der Frequenz von TSI oder TSR ausgestrahlt [27].
Nach zähem Feilschen hat der Bundesrat der Alphavision AG auf Schweiz 4 eine Konzession für ein religiöses Fernsehprogramm bis Ende 1997 erteilt. Die Alphavision steht den evangelikalen Freikirchen nahe, weshalb sich die Landeskirchen gegen eine Konzessionierung für das sonntägliche und halbstündige "Fenster vom Sonntag" stellten. Um den Einwänden Rechnung zu tragen, setzte der Bundesrat eine Expertengruppe ein, die das Programm kritisch beobachten wird [28].
Im Berichtsjahr musste das Schweizer Fernsehen DRS einen Marktanteilverlust sowohl im Ganztagesvergleich als auch in der Hauptsendezeit um je einen Prozentpunkt auf 29% resp. 37% hinnehmen. Die Verluste von SF DRS wurden aber auf dem Ergänzungskanal Schweiz 4 mehr als kompensiert: Schweiz 4 erzielte einen Marktanteil von 4%. Die Hälfte dieses Marktanteils entfällt auf die Übertragungen der Sportkette, ein weiteres Drittel geht auf Sendungen von SF DRS zurück. Nur rund 20% der Sendungen auf Schweiz 4 entfallen auf Eigenproduktionen und die Presse-TV [29].
Die Rechnung 1995 der SRG schloss mit einem Ertragsüberschuss von 49 Mio Fr. ab (1994: 29 Mio) [30].
Das BAKOM und die Kartellkommission überprüften die SRG-Aktivitäten im Printbereich. Anlass dazu war die Verbindung der Konsumentensendung "Kassensturz" und der Begleitzeitschrift "K-Tip". Während sich das BAKOM vor allem mit der Frage befasste, inwiefern sich die SRG in Hinsicht auf das 1992 in Kraft getretenen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) auch im Printgeschäft engagieren darf, untersuchte die Kartellkommission den Vorwurf der Quersubventionierung des "K-Tip" durch Gebührengelder. Das BAKOM nahm noch im Berichtsjahr Stellung. Danach stellt die Zusammenarbeit des "Kassensturz" und des "K-Tip" keine Verletzung des RTVG dar. Die Leistungen der SRG für den "K-Tip" würden finanziell voll abgegolten [31].
Die SRG hat die Mehrheit der Schweizerischen Teletext AG übernommen und ist nun mit 75% (vorher 50%) beteiligt. Ausserdem hat sie einen Kooperationsvertrag mit dem deutsch-französischen Kultur-TV-Kanal "Arte" unterzeichnet, mit welchem die bisherige Zusammenarbeit verstärkt werden soll. Die SRG hat sich verpflichtet, sich vorerst für ein Jahr mit mindestens einer Million Franken an Koproduktionen des Kulturkanals zu beteiligen [32].
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In der Deutschschweiz kam es im Bereich Regionalfernsehen zu einem eigentlichen Medienfrühling. Am 6. Januar ging mit dem Aargauer "Tele M1" das zweite Schweizer Regionalfernsehen auf Sendung. Bereits letztes Jahr war "TeleZüri" gestartet. Tele M1 ist der professionelle Nachfolger des Badener Lokalsenders "Rüsler TV" und erreicht rund 270 000 Haushalte. Hauptbeteiligte am Sender ist die Badener Tagblatt Wanner AG [33].
Auf Sendung ging am 1. März auch das Regionalfernsehen "TeleBärn", das in den Kantonen Bern und Solothurn sowie dem deutschen Teil des Kantons Freiburg von rund 400 000 Haushalten empfangen werden kann. Die Konzession schreibt vor, dass der Sender innerhalb eines Jahres für den zweisprachigen Raum Biel ein Programmfenster in französischer Sprache öffnen muss. "TeleBärn"-Initiantin ist die "Berner Zeitung", Hauptaktionäre sind die Berner Tagblatt Medien, die Verlegerin der "Solothurner Zeitung", Vogt-Schild, und die Rediffusion. Für die Werbeakquisition haben sich TeleBärn, TeleZüri und Tele M1 zum Telepool zusammengeschlossen, der rund 1,2 Millionen Haushalte abdeckt [34].
Im Sendegebiet Zürich erhielt das erste Schweizer Regionalfernsehen "TeleZüri" im April Konkurrenz von "Züri 1", das bisher als "Forum Züri" bestand. "TeleZüri"-Direktor Roger Schawinski hatte zuvor vergeblich versucht, mit Auflageforderungen den Sendebeginn von "Züri 1" zu verzögern. Insgesamt 13 Magazine wie Eden-TV oder Taxi-TV, die von unabhängigen Firmen produziert werden, sind unter dem Züri 1-Dach zusammengefasst. Züri 1 setzte im ersten halben Jahr ganz auf Unterhaltung und baute erst im Herbst auch einen Nachrichtenblock ein; Besitzer sind Rediffusion, "ZüriWoche" und Radio Z [35].
Der Zentralschweizer Lokalfernsehkanal Regio Text benannte sich in "TeleTell" um. Expansionsversuche über die bisher erreichten rund 140 000 Haushalte hinaus stiessen unter anderem beim Nachbarsender Tele M1 auf Widerstand. Der Basler "Stadtkanal" erhielt eine auf zehn Jahre befristete Konzession. Das auf die Nordwestschweiz erweiterte Sendegebiet wird rund 220 000 Haushalte erreichen. In Genf wurde die TV Léman SA gegründet, die mit TV Léman im Sommer 1996 auf Sendung gehen will [36].
Um im hartumkämpften Markt besser bestehen zu können, forderten die sechs TV-Veranstalter TeleZüri, TeleBärn, Tele M1, TeleTell, Hasli-TV und Stadtkanal Basel vom Bundesrat bessere Rahmenbedingungen und "gleich lange Spiesse wie die SRG". Insbesondere sollen gemäss den Regional-Veranstaltern die technischen Verbreitungskosten wie für die SRG-Programme über Gebühren abgegolten werden. Weiter verlangten sie die Lockerung von Werberichtlinien und die Aufhebung des Verbots von Alkohol- und Tabakwerbung sowie von politischer Werbung. Gleichzeitig wandten sich die Regionalfernsehen gegen neue Konkurrenz: So sollen Werbefenster ausländischer TV-Sender und regionale Werbefenster der SRG verboten werden. Der Einfluss der Kabelnetzbetreiber soll beschnitten werden, indem kabelgebundene und terrestrisch verbreitete Programme gleich behandelt werden [37].
Auch eine von 41 Ratsmitgliedern unterschriebene Interpellation Reimann (svp, AG) zur Förderung der privaten Regionalfernsehprogramme nahm die Forderung der Chancengleichheit mit der SRG auf. Ausserdem verlangte der Interpellant ein verbessertes Gebührensplitting zugunsten privater TV-Betreiber, die einen "service public" anbieten. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat, dass das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) die Unterstützung von Lokal- und Regionalfernsehprogrammen zwar nicht ausschliesse, dass der Bund aber sehr zurückhaltend sein werde. Bei einem geplanten neuen Verteilungsmodus des Gebührensplittings stünden die Lokalradios im Vordergrund, nicht die regionalen TV-Sender, da das Gebührensplitting für Lokalradios in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten geschaffen worden sei [38].
Ein Versuch von Tele M1, politische Diskussionen vor den Nationalratswahlen von Parteien sponsern zu lassen, schlug fehl. Das BAKOM verbot dem Sender das Politsponsoring, da es gegen das RTVG verstosse [39].
Verschiedene Schweizer Regionalfernsehen gründeten den Dachverband "Telesuisse". Dieser soll sich künftig für die medienpolitische, rechtliche und wirtschaftliche Stärkung des Regionalfernsehens einsetzen und "zweite Kraft" neben der SRG werden [40].
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Der Bundesrat erteilte "Star TV", einem Fernsehprogramm mit Informationen über Kinofilme, eine Konzession und bewilligte damit das erste reine Spartenfernsehen in der Schweiz. Der Sender, der seit Ende August aufgeschaltet ist und rund 900 000 Kabelhaushalte erreicht, muss innerhalb von 18 Monaten auch ein französischsprachiges Programm anbieten. Am Aktienkapital der Star TV AG sind die Initiantin Reflection Film AG (51%) und die Rediffusion AG (49%) beteiligt [41].
Ein weiteres Konzessionsgesuch hat "Car TV" eingereicht, ein ebenfalls nationales Spartenprogramm zum Thema Auto und Verkehr, dessen Realisierung die Rediffusion AG unter anderem zusammen mit dem ACS anstrebt [42].
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Der Bundesrat erteilte dem einzigen Schweizer Pay-TV "Teleclub" eine Konzession für die nächsten zehn Jahre [43].
DW-tv, Deutschlands weltweit empfangbares Auslandfernsehen, hat im Juli ein Schweizer Fenster geöffnet. Das Programmfenster, das von SF DRS gestaltet wird, richtet sich an Auslandschweizer und Touristen und soll der Schweiz im Ausland zusätzliche Präsenz bringen [44].
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Im Rahmen der linearen Subventionskürzungen strich der Bundesrat die Beiträge an SRI um 10%. SRI hat deshalb das Projekt "SRI Futura" sistiert und den Start eines deutschsprachigen Programms über den Astra-Satelliten bis auf weiteres verschoben [45].
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Das EVED erteilte in der Nord-, West- und Südschweiz insgesamt 23 Lokalradios definitive Konzessionen für die nächsten zehn Jahre. Zu vergeben waren 24 Bewilligungen für 22 Sendegebiete, wofür sich 41 Lokalradios bewarben, darunter 20 neue Projekte. Vier Radiostationen wurden neu konzessioniert: Als dritter, nichtkommerzieller Sender der Agglomeration Bern erhielt "Radio RaBe" eine Konzession. Im Raum Genf/Rolle wurde "World Radio Geneva" konzessioniert, ein von der SRG und der englischen Nachrichtenagentur Reuters getragenes französisch-englischsprachiges, primär wirtschaftlich ausgerichtetes Programm, das Genf als Sitz internationaler Organisationen stärken soll. Die SRG-Beteiligung wurde vom Verband Schweizer Privatradios (VSP) kritisiert. Weiter erhielt in der Region Genf der Jugendsender "No Radio" eine Konzession. In Locarno geht "Radio Ticino" neu auf Sendung. Als einziger bisheriger Veranstalter erhielt der Nordtessiner Sender "90,6 La Voce del Bellinzonese" keine definitive Konzession; er legte Rekurs ein [46].
In einer zweiten Etappe wird der Bundesrat die Lokalradiokonzessionen für die Zentral- und Ostschweiz festlegen. In einem ersten Entwurf schlug das BAKOM vor, in der Region Zürich das Sendegebiet der zwei grössten Lokalsender Radio 24 und Radio Z um rund 14% einzuschränken, da diese bisher dank dem Sendestandort Üetliberg bevorteilt worden seien. Neu sollen die beiden Sender sowie Radio LoRA vom tiefer gelegenen Zürichberg ausgestrahlt werden, womit angrenzende Radioregionen weniger beeinträchtigt und die Chancengleichheit hergestellt würde. Gleichzeitig sollte gemäss BAKOM zwei weiteren, kleineren Stadtsendern eine Zulassung erteilt werden. Radio 24 und Radio Z bekämpften die Vorschläge heftig und erhielten dabei Sukkurs von den Exekutiven sowohl der Stadt als auch des Kantons Zürich. Auch die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden kritisierte die vorgeschlagene Neuordnung für die Lokalradioversorgung scharf, da kein Versorgungsgebiet Appenzellerland ausgeschieden worden sei [47].
Bundesrat Ogi bestätigte, dass in der Region Basel künftig drei Privatradios senden könnten, wenn die Basler Regierung dies wünsche. Damit würde das alternative Jugend- und Kulturradio "Radio X" die Chance für eine Konzession erhalten. Das Baselbieter Lokalradio "Raurach" benannte sich im Berichtsjahr in Radio "Edelweiss" um [48].
Im Streit um die weitere Ausstrahlung von DRS-Programmteilen gaben nach einer Strafklage von Radio DRS zuletzt auch die drei Lokalradios Gonzen, Schwyz und Munot nach. DRS hatte zehn Lokalradios den bisherigen Vorzugspreis für DRS-Nachrichten auf Ende 1994 gestrichen und von ihnen verlangt, täglich acht Stunden aus dem DRS-Angebot zu übernehmen. Verschiedene Lokalradios bauten nun eine neue Nachrichtenredaktion auf. Nach Radio DRS kündigte auch Radio Suisse Romande (RSR) die Verträge mit verschiedenen Westschweizer Lokalradios zur Übernahme von RSR-Programmen auf Ende 1995. Gleichzeitig bot sie Radio-Fribourg und Radio-Rhône an, sich am Aktienkapital zu beteiligen. Die Frage der Zulässigkeit ist jedoch offen. Die SRG-Beteiligung am Aktienkapital von World Radio Geneva stellt gemäss BAKOM eine Ausnahme dar [49].
Ab 1996 wird es unter den Lokalradios zu neuen Werbeallianzen kommen. Im "City Pool" wird Radio 24 neu gemeinsam mit den Sendern Radio Basilisk und extraBern werben, die bisher an Radio Z gebunden waren. Gleichzeitig verlor Radio 24 die bisherigen Partner Argovia und Sunshine, die neu mit Radio Z das Kernstück der Konkurrenz "Pool 2000" bilden. Dem Pool 2000 gehören noch sechs weitere Stationen an, der damit stärkster Radiopool wird. Der CH-Pool, der es auch kleineren Stationen ermöglichte, nationale Werbespots zu senden, ist aufgelöst worden [50].
Neben den Regionalfernsehen möchten auch verschiedene Lokalradios das Verbot politischer Werbung aufheben. Um die Diskussion darüber zu entfachen, offerierten Radio Argovia und das Zuger Radio Sunshine vor den eidgenössischen Wahlen den Parteien in ihrem Sendegebiet gratis Werbezeit. In seiner Antwort auf eine Interpellation Reimann (svp, AG) hielt der Bundesrat am Verbot für politische Werbung an Radio und Fernsehen fest: Dieses garantiere die Unabhängigkeit der Medien und schütze die Bildung der politischen Meinung vor wirtschaftlichem Einfluss [51].
Entgegen den Wünschen der SRG hat der Bundesrat für ein Privatradio eine Mittelwellenfrequenz ausgeschrieben, die von der SRG nicht mehr genutzt wird. Gute Chancen hat der Volksmusiksender Eviva, der seit drei Jahren nur über Satellit und über Kabelnetze zu empfangen ist [52].
Mit Radio Piz Corvatsch wurde erstmals ein Privatsender in seinem Empfangsgebiet für den Telefonrundspruch zugelassen. Das Bundesgericht wies eine Verwaltungsbeschwerde der SRG ab, die auf eine Exklusiv-Konzession pochte. An der Abschaffung des Telefonrundspruchs Ende 1997 wird der Entscheid aber nichts ändern [53].
Eine vom EVED in Auftrag gegebene Studie bestätigte, dass der Kurzwellensender Schwarzenburg, welcher die Programme von Radio Schweiz International ausstrahlt, höchstwahrscheinliche Ursache der in der Umgebung des Senders gehäuft auftretenden Schlafstörungen und von anderen Beschwerden ist. Bundesrat Ogi stellte eine Sanierung des Senders in Aussicht, die Anwohner drängen mit einer Aktion "Schwarzenburg ohne Kurzwellensender" neben einem absoluten Nachtsendeverbot aber auf die Stillegung der altersschwachen Anlage bis zum Jahr 2000 [54].
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Der Bundesrat wählte die bisherige Vizepräsidentin Ursula Nordmann (sp) zur neuen Präsidentin der Unabhängigen Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI). Damit steht dieser erstmals eine Frau vor. Nordmann löst den Baselbieter alt Nationalrat Felix Auer (fdp) ab [55].
Die Beschwerden bei der Ombudsstelle sowie bei der UBI nahmen 1995 zu. Die Ombudsstelle wurde mit 137 Beanstandungen konfrontiert, rund 20% mehr als im Vorjahr. 87% betrafen SF DRS oder SRG-Sendungen auf Schweiz 4, darunter vor allem Informationssendungen; 13% richteten sich gegen Radio DRS. Bei einem guten Drittel der 1995 behandelten 136 (109) Fälle erteilte Ombudsmann Arthur Hänsenberger den Medienschaffenden eine Rüge. 23 Fälle (1994: 9) oder 17% der erledigten Beanstandungen wurden an die UBI weitergezogen; dies ist der höchste Wert seit Einrichtung der Ombudsstelle 1992. Damit wurde eine Motion Miesch (fdp, BL) obsolet, welche angesichts der wenigen Beschwerdefälle die Abschaffung der UBI forderte, und die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen wurde [56].
Ein Antrag der UBI, der vom EVED eine Änderung der SRG-Konzession verlangte, damit die SRG über einen UBI-Entscheid künftig nur noch informieren, diesen aber zumindest auf ihren eigenen Kanälen nicht mehr kommentieren darf, stiess bei der SRG auf Protest. Ein Kommentierungsverbot verstösst ihrer Meinung nach gegen die Informations- und Meinungsfreiheit [57].
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Weiterführende Literatur
K. Armingeon / R. Blum (Hg.), Das öffentliche Theater. Politik und Medien in der Demokratie, Bern (Haupt) 1995.
K. Imhof / Peter Schulz (Hg.), Medien und Krieg - Krieg in den Medien, Zürich 1995.
Nationale UNESCO-Kommission, Juristische Maulkörbe für die Medien? Persönlichkeitsschutz und unlauterer Wettbewerb, Bern 1995.
M. Rehbinder, Aufsätze zum schweizerischen Urheber- und Medienrecht, Bern 1995.
I. Rickenbacher, Politische Kommunikation, Bern 1995.
R. Weber, Medienkonzentration und Meinungspluralismus. Entwicklungstendenzen in Europa und Diskussionsstand in der Schweiz, Zürich 1995.
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B. Boller, Der Drogendiskurs der Schweizer Presse, Fribourg 1995.
F. Riklin, Schweizerisches Presserecht, Bern 1995.
P. Uebersax, Blick zurück: Erinnerungen eines Chefredaktors, Zürich 1995.
K. Villiger, "Zwischen Auflage und Anspruch - Plädoyer für die gute, alte Zeitung!", in Documenta, 1995, Nr. 3, S. 4 ff.
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SDA, Hundert Jahre Schweizerische Depeschenagentur, Bern 1995.
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Bundesamt für Energiewirtschaft, Gesundheitliche Auswirkungen des Kurzwellensenders Schwarzenburg, Bern 1995.
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A. Ogi, "Switzerland - Telecomland"?, in Documenta, 1995, Nr. 2, S. 11 ff.
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[1] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 934 f.; BaZ, 9.1.95.1
[2] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 269 f.2
[3] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1873 ff.; BaZ und 24 Heures, 26.9.95; NZZ, 30.10.95.3
[4] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 135 ff.; BaZ, 27.1.95. Auch eine Interpellation Moser (fp, AG) hatte vom BR Massnahmen zur Unterbindung von Indiskretionen von Journalisten gefordert (Amtl. Bull. NR, 1995, S. 134 f.). Vgl. SPJ 1994, S. 273.4
[5] Presse vom 19.1.95. Vgl. SPJ 1994, S. 274.5
[6] Presse vom 11.2.95.6
[7] SVP, Positionspapier zur Medienpolitik der SVP, Bern 1995.7
[8] LNN und TA, 10.5.95.8
[9] Presse vom 7.11. und 18.12.95. Vgl. SPJ 1994, S. 274.9
[10] Presse vom 18.2.95. Vgl. SPJ 1994, S. 274. Siehe auch oben, Teil I, 7a (Gesamtarbeitsverträge).10
[11] BBl, 1995, II, S. 440 ff.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 394 ff. und 441; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1016; NZZ, 3.10. und 21.12.95; SoZ, 8.10.95; BüZ, 13.10.95; Presse vom 26.11. und 30.11.95; Klartext, 1995, Nr. 6, S. 8 f. Siehe SPJ 1994, S. 275. Vgl. auch oben, Teil I, 6b (PTT).11
[12] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 958 f.12
[13] Presse vom 13.9.95. Vgl. SPJ 1994, S. 276.13
[14] Presse vom 22.11.95.14
[15] Bund und NZZ, 29.4.95. NZZplus: TW, 29.6.95. Vgl. SPJ 1994, S. 276.15
[16] Presse vom 15.9., 16.9. und 30.12.95 sowie 4.1.9695; SoZ, 17.9.95. Luzern heute: BaZ, 22.9.95; TA, 2.10.95; Presse vom 18.10.95; LNN, 30.12.95. Alternativprojekt Zug: Presse vom 27.12.95.16
[17] Presse vom 7.4.95. Zu "Reflex": Presse vom 26.1.95. Vgl. SPJ 1994, S. 276.17
[18] JdG, 16.6.95; NZZ, 19.6.95. Vgl. SPJ 1994, S. 276. Im März 1996 erschien die Geneva Post neu als Wochenzeitung (JdG, 21.3.96).18
[20] TW, 12.4.95; Bund, 7.11.-11.11. und 14.11.95; BZ und BaZ, 8.11.95; Presse vom 25.11.95; Klartext, 1995, Nr. 5, S. 17.20
[21] BBl, 1995, II, S. 1241 ff.; BüZ, 24.2., 28.3. und 16.6.95. Vgl. SPJ 1994, S. 276 f. sowie oben, Teil I, 8b (Sprachgruppen).21
[22] Presse vom 31.8.95. Siehe auch Lit. SDA.22
[23] TA, 1.6.95; Presse vom 29.6.95.23
[24] Presserat: NZZ, 2.2.95;. Siehe auch NZZ, 8.3. und 15.3.95. Suisseculture: BaZ, 15.11.95; NZZ, 17.11.95. Vgl. SPJ 1994, S. 277.24
[25] Verhandl. B.vers., 1995, I/II, S. 150; NZZ, 28.2.95. Auch StR A. Iten (fdp, ZG) reichte Ende Jahr eine Motion ein, welche die besondere Berücksichtigung des schweizerischen Musikschaffens gesetzlich verankern will, jedoch ohne Angabe einer Quote (Verhandl. B.vers., 1995, V, Teil II, S. 104).25
[26] Presse vom 17.4.96. Zur Programmreform siehe SPJ 1994, S. 277.26
[27] Presse vom 25.1. und 1.3.95; Ww, 2.3.95; NZZ, 25.3., 23.8. und 8.12.95; TA, 5.4.95; Presse vom 22.4.95; CdT, 7.7.95.27
[28] TA, 11.5.95; BaZ und NZZ, 16.9.95.28
[29] Presse vom 16.1.96.29
[30] Presse vom 2.3.96.30
[31] BaZ, 18.5.95; Bund, 30.9.95; Ww, 26.10.95.31
[32] Teletext: NZZ, 26.4.95. Arte: BaZ, 7.7.95.32
[33] AT, 5.1.95; LNN, 6.1.95. Zum Medienfrühling siehe "Helvetisches Patchwork. Lokalfernsehsender - arm aber zahlreich", in NZZ, 31.3.95 sowie "Ein neues Medium profiliert sich", in Bund, 18.5.95.33
[34] BZ, 2.3. und 9.6.95. Telepool: NZZ, 28.2.95. Vgl. SPJ 1994, S. 279 f.34
[35] TA, 9.2. und 29.3.95; BaZ, 3.4.95. Im Januar 1996 musste "Züri1" den Betrieb aus finanziellen Gründen einstellen (Presse vom 31.1.96).35
[36] TeleTell: LZ, 18.2. und 21.6.95; AT, 24.6.95. Basler Stadtkanal: BaZ, 28.10.95.36
[37] TA, 14.8.95; NZZ, 16.8.95.37
[38] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1658 f.38
[39] AT, 10.8.95; Link, Magazin des Publikumsrates DRS, 1995, Nr. 9, S. 10 f.39
[40] NZZ, 24.11.95.40
[41] BBl, 1995, III, S. 582 ff.; TA, 4.5.95; NZZ, 24.8.95.41
[42] NZZ, 24.8.95.42
[43] BBl, 1995, II, S. 962 ff.43
[44] NZZ, 16.6.95; TA, 25.8.95.44
[45] TA, 23.9.95. Vgl. SPJ 1994, S. 280.45
[46] SHZ, 23.2.95; Presse vom 27.9.95. World Radio Geneva: LZ, 15.4.95. Radio 90.6: CdT, 30.10.95. Siehe auch SPJ 1994, S. 280 f.46
[47] Presse vom 17.5.95; Ww, 18.5.95; NZZ, 1.6.95; SGT, 24.6.95.47
[48] Radio X: BaZ, 11.7. und 15.11.95. Edelweiss: BaZ, 3.11.95.48
[49] DRS: BüZ, 25.4.95. RSR: Lib. und BaZ, 1.12.95. Vgl. SPJ 1994, S. 281.49
[50] TA und LZ, 23.6.95.50
[51] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2246 f.; TA, 30.6.95.51
[52] TA, 19.9.95.52
[53] TA, 1.4.95.53
[54] Bund und BZ, 26.8. und 23.11.95; WoZ, 1.9.95; Bund, 6.11.95.54
[55] Presse vom 16.11.95.55
[56] Presse vom 22.3.96; Link, Monatsmagazin des Publikumsrates DRS, 1996, Nr. 1, S. 4. Motion Miesch: Verhandl. B.vers., 1995, V, S. 76; 24 Heures, 6.9.95.56
[57] Bund, NZZ und TA, 25.2.95; Klartext, 1995, Nr. 2, S. 36.57
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