Année politique Suisse 1998 : Politique sociale
Santé, assistance sociale, sport
La loi sur la procréation assistée a été adoptée par les Chambres. – En attendant la révision de la législation sur les stupéfiants, un arrêté fédéral urgent règle la distribution médicalement prescrite d‘héroïne. – Un droit au minimum vital a été inscrit dans la nouvelle Constitution. – Le conseiller fédéral Ogi a pris la tête du Comité de soutien aux Jeux olympiques d’hiver Sion 2006.
Gesundheitspolitik
Die Schweiz ist zwar Gründungsmitglied der
Weltgesundheitsorganisation WHO, gewährt deren Hauptsitz in Genf Gastrecht und ist mit einem Jahresbeitrag von 11 Mio Fr. die Nummer 14 bei den Geldgebern. Doch in den Chefetagen und im Exekutivrat suchte man bisher vergebens nach Schweizern. Als die Region im Herbst zwei neue Mitglieder des 32köpfigen Exekutivrates stellen durfte, wurde allgemein vermutet, dass es der international isolierten Schweiz schwer fallen werde, eines der beiden Mandate zugesprochen zu erhalten. Die Überzeugungsarbeit von BAG-Direktor Zeltner, zusammen mit seinem Ruf als kompetenter und engagierter Gesundheitspolitiker, trug jedoch Früchte; ab Frühjahr 1999 wird der BAG-Direktor die Schweiz im WHO-
Exekutivrat vertreten
[1].
Eine von der EU finanzierte Studie untersuchte den
Zusammenhang zwischen sozialer Schicht und Gesundheit in elf westeuropäischen Ländern. Die geringsten Unterschiede zeigten sich dabei in der Schweiz, in Deutschland (West) und in Spanien, die grössten in Schweden, Norwegen und Dänemark. Im Mittelfeld lagen Grossbritannien, Frankreich, die Niederlande, Finnland und Italien. Mit Ausnahme der Krebserkrankungen steht der soziale Status in der Schweiz im europäischen Vergleich eher gering mit der Sterblichkeit in Zusammenhang, insbesondere bei den Herz-Kreislauf-Problemen, die in der Schweiz zu 10%, in den nordeuropäischen Ländern und in Grossbritannien hingegen zu 50% an die (untere) soziale Schicht gekoppelt sind. Welche Gründe für die schichtspezifisch unterschiedlichen Krankheitsbilder in den westeuropäischen Staaten verantwortlich sind, soll in weiteren Studien abgeklärt werden
[2].
Die Fettleibigkeit beeinträchtigt die Schweizer Volkswirtschaft erheblich. Eine neue Studie schätzte die direkten und indirekten Kosten auf jährlich 3,87 Mia Fr. Das Gesundheitswesen wird dabei mit 2,27 Mia Fr. belastet, was 8% der Gesamtkosten ausmacht. Rund 30% der Bevölkerung leiden an einer Form von
Übergewicht, 5% sind schwere bis schwerste Fälle. Die Zahl ist gemäss der Untersuchung auch deshalb bedenklich, weil Fettleibigkeit häufig gemeinsam mit Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen auftritt. Durch diese Zweiterkrankungen steigt das Risiko für weitere gesundheitliche Probleme, was zu einer eigentlichen “Erkrankungskaskade” führen kann
[3].
Auf die Problematik der Übergewichtigkeit wies auch der
4. Ernährungsbericht des BAG hin. Er konstatierte eine scherenartige Entwicklung mit Überkonsum und zunehmender Häufigkeit von
Fettleibigkeit im Bevölkerungsdurchschnitt einerseits, qualitativer und quantitativer Unterernährung in bestimmten Gruppen andererseits. Während die Schweizerinnen und Schweizer in den letzten 15 Jahren tendenziell gesünder assen (mehr Gemüse und Rohkost), blieb der Fettkonsum mit 38% der Gesamtkalorien nach wie vor zu hoch. Am stärksten nahm in den vergangenen zehn Jahren das Übergewicht bei Männern im mittleren Alter zu. Zu den Bevölkerungsschichten mit teilweiser
Mangelernährung gehören in erster Linie Jugendliche und Betagte. Bei acht Prozent der Frauen und zwei Prozent der Männer wurde ein hochgradig abnormes Essverhalten erhoben; eine eigentliche Magersucht wurde bei Frauen in einem Prozent und eine Ess-Brechsucht in drei Prozent der Fälle festgestellt
[4].
Mit einer Motion wollte der Berner Nationalrat und Arzt Günter (sp) den Bundesrat verpflichten, eine Kommission zur Untersuchung
medizinischer Zwischenfälle einzusetzen. Günter argumentierte, Flugunfälle würden heute systematisch analysiert, um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen; dies sei im medizinischen Bereich noch allzu häufig nicht der Fall. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss, nachdem er von Hess (cvp, ZG) bekämpft worden war, in Postulatsform überwiesen
[5].
Gemäss neuem KVG wird ab 1998 zusammen mit der Krankenkassenprämie auch der sogenannte
“Gesundheitsrappen” erhoben. Dank dieser zusätzlichen Leistung der Versicherten werden jährlich rund 17 Mio Fr. für die Prävention zur Verfügung gestellt, die von der Schweizerischen Stiftung für Gesundheitsförderung verwaltet werden. Für die Jahre 1998-2002 sind Präventionskampagnen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung sowie Arbeit und Gesundheit geplant
[6].
Mit Erfolg brachte Nationalrat Gysin (sp, BS) eine Motion ein, die vom Bundesrat verlangt, die kantonalen und regionalen
Spitalplanungen in einen gesamtschweizerischen Zusammenhang zu stellen und für die Spitzen- und Zentrumsmedizin einen eidgenössischen Zielkatalog zu erstellen. Die Landesregierung versuchte vergebens, sich mit dem Hinweis auf die Kantonshoheit im Gesundheitswesen für nicht zuständig zu erklären, weshalb sie Umwandlung in ein Postulat beantragte. Mit 72 zu 41 Stimmen wurde der Vorstoss in der bindenden Form überwiesen
[7].
Die Kantone wollten den Entscheid des Eidg. Versicherungsgerichtes (EVG), wonach sie bei
ausserkantonalen Behandlungen auch in den privaten und halbprivaten Abteilungen jene Kosten zu berappen haben, welche von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, vorerst nicht hinnehmen. Sie befürchteten, dass nach diesem Grundsatz die Kantone bald einmal die Behandlung der Halbprivat- und Privatpatienten im eigenen Kanton ebenfalls subventionieren müssten. Da das neue KVG diese Frage nicht geregelt hat, was auch der Grund für die Anrufung des EVG gewesen war, verlangten sie, bis spätestens 2000 müssten die
Finanzierungsregeln im KVG neu überdacht werden. Es brauche sowohl eine neue Spitalfinanzierung wie auch eine Änderung der Kostenverteilung zwischen Kantonen und Versicherungen
[8]. Auf Vermittlung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) einigten sich die Kantone und Krankenkassen auf einen vorläufigen
Kompromiss in dieser Frage. Die Kantone erklärten sich bereit, den Versicherungen eine Pauschale von 50 Mio Fr. zur Abgeltung der hängigen Forderungen aus der ausserkantonalen Hospitalisation zu bezahlen. Im Gegenzug verzichteten die Kassen darauf, im innerkantonalen Bereich eine analoge Mitfinanzierung für die Zusatzversicherten einzufordern
[9].
Mit einer Motion verlangte Nationalrat Hochreutener (cvp, BE), ebenfalls eine Änderung der Spitalfinanzierung. Für ihn sollen die Kantone aus der
Subventionierung der Krankenhäuser aussteigen und stattdessen für die Versorgung aller Patienten – ob allgemein oder privatversichert, im Universitätsspital oder in der Privatklinik – eine Fallpauschale ausrichten. Der Vorstoss wurde von Cavalli (sp, TI) bekämpft und deshalb vorderhand der Diskussion entzogen
[10].
In ähnliche Richtung zielt die vom Detailhandel-Discounter Denner im Vorjahr lancierte
Volksinitiative “für tiefere Spitalkosten”, welche mit 106 776 gültigen Unterschriften zustande kam. Danach soll die obligatorische Krankenkasse abgeschafft und durch eine reine Spitalkostenversicherung abgelöst werden, welche eine Tagespauschale ausrichtet
[11].
In seiner Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hielt der Bundesrat fest, dass nach seinem Dafürhalten vorerst nur diejenigen Bestimmungen abzuändern sind, die in den letzten zwei Jahren gezeigt haben, dass sie aufgrund von Fehlformulierungen, Lücken usw. die gewünschten Wirkungsmechanismen des KVG behindern. Revisionsthemen, die eine wesentliche Änderung der Finanzierung und der Subventionierung zur Folge hätten, sollen dabei noch nicht angegangen werden. Die Spitalfinanzierung bildet hier allerdings eine Ausnahme; sie soll in nicht allzu ferner Zukunft in einer
separaten Vorlage neu geregelt werden
[12].
Nationalrätin Vermot (sp, BE) wollte mit einer Motion erreichen, dass der Bund enge Rahmenbedingungen für die Erbringung von Spitex-Leistungen setzt, insbesondere in den Bereichen Wirtschaftlichkeit sowie Aus- und Weiterbildung. Sie argumentierte, Spitex gehöre zwar strukturell zum ambulanten Bereich, führe jedoch dazu, dass die Kantone Kosten im stationären Bereich sparen können, weshalb nicht einzusehen sei, weshalb nicht auch hier eine
Globalbudgetierung zum Zug kommen sollte. Der Bundesrat replizierte, heute gelte der Grundsatz, dass Spitex eben gerade nicht der Planung unterworfen werde, um so ihr volles Entwicklungspotential auszuschöpfen; er erklärte sich aber bereit, die Frage im Rahmen neuer Formen der Spitalfinanzierung mit zu prüfen. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss in Postulatsform überwiesen
[13].
Der bereits seit Jahren schwelende Streit zwischen den
Assistenzärzten und -ärztinnen einerseits, den kantonalen Gesundheitsbehörden andererseits um die Arbeits- und Präsenzzeiten, eskalierte im Berichtsjahr. Vor allem im Kanton Zürich zeigte sich die betroffene Ärzteschaft nicht weiter bereit, die aus ihrer Sicht unzumutbaren
Arbeitszeiten von teilweise über 60 Stunden pro Woche weiterhin zu akzeptieren. Nachdem die Assistenzärzte gedroht hatten, die administrativen Aufgaben, die rund 50% ihres Einsatzes ausmachen, nicht mehr zu übernehmen, wurde eine erste Einigung erzielt, wonach eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit von 55 Wochenstunden kompensiert werden soll. Da sie an die gemachten Zusagen nicht glaubten, verlangten die von ihrem Landesverband unterstützten Zürcher Jungärzte, dem Arbeitsgesetz unterstellt zu werden, welches die geltende Arbeitszeit auf generell 42 Stunden limitiert
[14].
Eine Studie im Kanton Bern wies nach, dass die Klagen der Assistenzärzte tatsächlich nicht von ungefähr sind. An den öffentlichen Spitälern des Kantons wird
durchschnittlich 66,2 Stunden wöchentlich gearbeitet. Besonders hoch ist die Belastung an den grösseren Bezirkskrankenhäusern, wo die wöchentliche Arbeitszeit bei 74,7 Stunden liegt. Der Berner Gesundheitsdirektor wies die Spitäler an, mit organisatorischen Massnahmen dafür zu sorgen, dass die vorgesehene Höchstarbeitszeit von 58 Stunden eingehalten wird, was nach Ansicht der Spitalärzte nur über eine Aufstockung des Personals erreicht werden kann
[15].
Zur laufenden Reform der akademischen Medizinalberufe siehe unten, Teil I, 8a (Hochschulen).
Trotz öffentlich geäusserter Missbilligung durch den Preisüberwacher, der am ursprünglichen Konzept festhalten wollte, einigten sich das BSV und die Pharmabranche auf einen Kompromiss in der
zweiten Preissenkungsrunde. Demnach wird für die Festsetzung der Preise der älteren Medikamente nicht der Ladenpreis in den vergleichbaren europäischen Ländern herangezogen, sondern der Fabrikabgabepreis. Damit bleiben diese Heilmittel in der Schweiz weiterhin um rund einen Drittel teurer als in den Referenzstaaten Deutschland, Dänemark und Niederlande. Im Gegenzug verpflichteten sich die Hersteller und Importeure, die von ihnen zwischen 1996 und 1998 eingereichten Beschwerden zurückzuziehen
[16]. Auf den 15. September läutete das BSV die
dritte Preissenkungsrunde ein und verfügte eine Verbilligung von bis zu 70% für 113 weitere ältere Medikamente; in 20 Fällen wurde von den Produzenten erneut Beschwerde eingereicht
[17].
Im Gleichklang mit der im Vorjahr vom Detailhandelisten Denner eingereichten Volksinitiative “für tiefere Arzneimittelpreise” setzte sich der Preisüberwacher nicht nur für eine Senkung der Verkaufspreise in der Schweiz ein, sondern auch dafür, dass alle in den Nachbarländern zugelassenen Medikamente in der Schweiz ohne zusätzliche Bewilligung verkauft werden dürfen. Gleichzeitig prüfte die Wettbewerbskommission, welche rechtlichen Hindernisse diesen Parallelimporten im Weg stehen
[18].
Der Ständerat überwies eine Motion Simmen (cvp, SO), welche von der Landesregierung verlangt, die
Parallelimporte von Arzneimitteln sowie die Substitution durch
Generika gesetzlich zu regeln. Dieser Vorstoss verstand sich als Aufforderung an den Bundesrat, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative auszuarbeiten; gemäss Simmen würde dieses Begehren zu weit gehen und insbesondere der Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu wenig Beachtung schenken. Der Bundesrat, der sich aufgrund der laufenden Entwicklungen nicht die Hände binden lassen wollte, beantragte vergeblich Umwandlung in ein Postulat
[19].
Mehr Unterstützung fand die Landesregierung vorerst in der grossen Kammer, die eine analoge Motion Hochreutener sowie zwei ähnlich gelagerte Motionen Widerkehr (ldu, ZH) und Cavalli (sp, TI) nur als Postulate annahm
[20]. Ausformulierte Vorschläge machte eine Motion Gysin (sp, BS). Bei Verfügbarkeit eines Generikums sollten die Krankenkassen lediglich verpflichtet werden, das
kostengünstigere Präparat zu bezahlen; zudem dürften die Ärzte nur mehr den Wirkstoffnamen und nicht mehr ein konkretes Produkt verschreiben. Auch dieser Vorstoss wurde nur in der abgeschwächten Form des Postulats verabschiedet
[21]. Bis Ende Jahr liess sich dann aber offensichtlich auch der Nationalrat davon überzeugen, dass es an der Zeit ist, hier Druck aufzusetzen. Oppositionslos nahm er in der Wintersession eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) an, welche
Parallelimporte unter der Bedingung gestatten will, dass der darin enthaltene Wirkstoff bereits einmal in der Schweiz zugelassen wurde
[22].
Mitte Jahr gab der Bundesrat bekannt, er werde die
“Denner”-Initiative aus ähnlichen Überlegungen, wie sie Simmen vorgebracht hatte, ablehnen und dazu einen
indirekten Gegenvorschlag präsentieren. Einen ersten Schritt tat er mit seinen Revisionsvorschlägen für das Krankenversicherungsgesetz (siehe auch unten, Teil I, 7c, Krankenversicherung). Nach seinen Vorstellungen sollen die Ärzte zunehmend
nur noch den Wirkstoff verschreiben, worauf dann die Apotheker gehalten sind, ein Generikum abzugeben, es sei denn, der Arzt habe deutlich das Originalpräparat rezeptiert
[23]. Ende Jahr erlaubte das BSV der Krankenkasse “Swica”, ein neues, für die Prämienzahler kostengünstigeres Versicherungsmodell anzubieten, bei dem die Kunden zugunsten von Generika auf Originalpräparate verzichten. Allerdings muss nach Ansicht der Behörden auch in dieser neuen Versicherungsform eine medizinisch angemessene Behandlung im Rahmen der Pflichtleistungen gewährleistet sein. Es wäre mit dem KVG nicht vereinbar, wenn sich die Versicherten verpflichteten, sich auch dann mit einem billigeren Medikament zufrieden zu geben, wenn ein teureres erwiesenermassen wirksamer wäre.
[24]
Als Postulat überwiesen wurde eine Motion von Nationalrat und Helsana-Präsident David (cvp, SG), welcher den Bundesrat verpflichten wollte, die binnenmarktlichen Hindernisse für
neue Vertriebsformen im Medikamentenhandel aufzuheben. Die Helsana betreibt seit dem letzten Jahr im solothurnischen Zuchwil eine Versand-Apotheke (MediServiceAG), von der aus sie ihre Kunden direkt beliefert. Die Apotheker des Kantons Solothurn reichten dagegen Beschwerde ein, blitzten beim Verwaltungsgericht aber ab, worauf sie ihre Einsprache ans Bundesgericht weiterzogen, wo sie allerdings erneut unterlagen
[25]. Aber auch die MediServiceAG bemühte die Richter in Lausanne. Sie verlangte vergeblich die aufschiebende Wirkung für ein neues Reglement des Kantons Waadt, das seit Januar die Postzustellung von Medikamenten verbietet
[26]. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) möchte im neuen Heilmittelgesetz
grundsätzlich ein
Verbot des Versandhandels von Medikamenten vorsehen. Ausnahmen sollten nur möglich sein, wo sehr strenge Auflagen (ärztliches Rezept, Beratung und Überwachung) gewährleistet sind; ob dies auf die MediServiceAG zutreffen würde, liess die IKS offen
[27]. Eine etwas andere Betrachtungsweise nahm die Eidg. Kartellkommission ein. Ende Jahr befand sie, alle Kantone sollten den Versandhandel mit Medikamenten zulassen, da jede andere gesetzliche Regelung dem Binnenmarktgesetz zuwiderlaufe
[28].
Die
Apotheker konterten die immer unkontrollierbarer werdenden Vertriebsformen mit der Lancierung einer
Volksinitiative, die verlangt, dass Medikamente nur unter Mitwirkung von Gesundheitsfachleuten abgegeben werden dürfen. Unterstützung fanden sie bei den Drogisten sowie kantonalen und eidgenössischen Gesundheitspolitikern. Das Begehren will verhindern, dass Arzneimittel wie gewöhnliche Ware ohne Kontrolle und Beratung durch Spezialisten über den Ladentisch gehen. Inwiefern dabei der Verkauf in Warenhäusern bzw. über neue Distributionskanäle wie Post- oder Internethandel betroffen wären, wurde von den Initianten nicht weiter ausgeführt. Das Volksbegehren, dessen Unterschriftenbogen in den Apotheken auflagen, hatte einen durchschlagenden Erfolg. Bereits knapp zwei Monate nach der Lancierung waren über 150 000 Unterschriften beisammen, doch wurde sie im Berichtsjahr noch nicht eingereicht
[29].
Dieses Volksbegehren konnte auch als Teil eines seit Jahren anhaltenden Konflikts zwischen den Krankenkassen und den Apothekern gesehen werden. Um Kosten zu sparen, möchten die Krankenversicherer die Margen der Apotheker senken; diese wiederum sehen in den geringeren Verdienstmöglichkeiten einen generellen Angriff auf ihren Stand und vor allem auf die kleinen Vertreter ihrer Branche. Gemäss den Krankenkassen sollten die
Margen der Apotheken um mindestens 5% gekürzt und im Gegenzug deren Leistungen (Beratung) fairer honoriert werden. Im Grundsatz war man sich darin einig, nur über die konkrete Ausgestaltung herrschten derart unterschiedliche Ansichten, dass die Gespräche abgebrochen wurden. Nachdem die Apotheker ihre Volksinitiative lanciert hatten, reagierte das Konkordat der Krankenkassen damit, dass es den Arzneimittelvertrag mit den Apotheken per Ende 1999 kündigte. Falls keine Einigung erzielt werden kann, würde dies bedeuten, dass die Kosten für die Heilmittel nicht mehr direkt mit den Kassen abgerechnet werden können; der Patient müsste die Medikamente bezahlen und die Rückerstattung dann bei der Versicherung beantragen
[30].
Immer mehr kommen neben medizinisch gerechtfertigten Medikamenten sogenannte “Life-style-drugs” auf den Markt. Im Berichtsjahr machte vor allem
“Viagra”, ein Mittel gegen Potenzstörungen, viel von sich reden. Oppositionslos nahm der Nationalrat ein Postulat Günter (sp, BE) an, welches den Bundesrat auffordert, derartige Präparate nicht in die Liste der kassenzulässigen Arzneien aufzunehmen
[31].
Mit einer von Frauen aus allen Parteien mitunterzeichneten Motion verlangte Nationalrätin Stump (sp, AG), die Information für Frauen, die eine Silikon-Brustimplantation vornehmen wollen, sei auszubauen und es sei eine wissenschaftliche Verlaufsforschung für diese Produkte vorzusehen. Unter Hinweis auf begonnene Arbeiten beantragte der Bundesrat erfolgreich die Umwandlung in ein Postulat
[32].
In der Abstimmungskampagne zum neuen KVG hatte Bundesrätin Dreifuss zugesagt, die Komplementärmedizin vermehrt in den
Grundleistungskatalog der Krankenkassen einzubeziehen. Dieses Versprechen löste sie nun ein und verfügte, dass ab Juli 1999 anthroposophische und chinesische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie sowie Phytotherapie für eine erste Versuchsdauer von sechs Jahren in den Pflichtleistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen werden, sofern sie von ausgebildeten Ärzten angewendet werden. Anbieter und Krankenversicherer gehen davon aus, dass die neuen Leistungen jährliche Zusatzkosten von rund 110 Mio Fr. verursachen. Der Entscheid des EDI erleichterte der FMH einen Schritt, der in Insider-Kreisen fast schon als “revolutionär” bezeichnet wurde: Erstmals anerkannte die Verbindung der Schweizer Ärzte eine alternative Zusatzausbildung, nämlich jene in Homöopathie, chinesischer Medizin und Akupunktur
[33].
Recht viel Wirbel verursachte eine vom Nationalfonds unterstützte
Studie, welche die Behauptung aufstellte, die
Alternativmedizin verteuere das Gesundheitswesen und sei zudem
sehr oft nutzlos, da sie in den meisten Fällen zusätzlich zur Schulmedizin konsumiert werde. Daher sei der Entscheid von Bundesrätin Dreifuss zumindest aus finanziellen Überlegungen bedenklich. Die Komplementärmediziner konterten, diese Schlussfolgerung gehe von falschen Voraussetzungen aus. In der Studie seien sämtliche alternativen Heilmethoden, auch jene von Naturärzten miteinbezogen, wogegen sich die Liste der kassenpflichtigen Leistungen auf nachweislich wirksame Therapien beschränke. Der Bericht erwecke zudem den Eindruck, dass sich die Versicherten die Alternativmedizin ausserhalb der Praxis des Hausarztes holten, was nicht der Realität entspreche, da immer mehr Schulmediziner auch komplementärmedizinische Verfahren anwendeten. Sie unterschlage schliesslich, dass es eine ganze Reihe von Untersuchungen gebe, die nicht einen kostensteigernden, sondern einen kostendämpfenden Effekt der Komplementärmedizin festgestellt hätten
[34].
Der Ständerat folgte in der Sommersession praktisch diskussionslos den Anträgen von Bundes- und Nationalrat zum
Verfassungsartikel über die Transplantationsmedizin, worauf die Vorlage definitiv verabschiedet werden konnte. Damit wird die Grundlage geschaffen, um diesen heiklen Bereich gesamtschweizerisch zu regeln. Der neue Verfassungsartikel gibt dem Bund die Kompetenz, den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen zu reglementieren und dabei den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit sowie eine gerechte Zuteilung der verfügbaren Organe zu gewährleisten
[35].
Da ein eigentliches Transplantationsgesetz wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen wird, soll die besonders heikle Frage der
Xenotransplantation (Übertragung tierischer Organe auf den Menschen) in einer Übergangslösung geregelt werden, welche die klinische Anwendung verbietet und die Forschung strengen Ausnahmebewilligungen unterstellt. Mitte Jahr leitete der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft für einen dringlichen Bundesbeschluss zu. In der Frühjahrssession hatte der Ständerat diskussionslos eine diesbezügliche Motion des Nationalrates überwiesen
[36].
Das BAG und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) lehnten ein Massenscreening zur Suche nach
Hepatitis-C-Kranken ab, die sich vor 1990 über eine Bluttransfusion mit dem Virus angesteckt haben, obgleich dies möglicherweise für rund 10 000 Personen gilt. Die Infektion führt in vielen Fällen zu einer chronischen Leberentzündung, die wiederum eine Leberzirrhose und schlimmstenfalls Leberkrebs auslösen kann. Wegen des schleichenden Verlaufs der Krankheit wissen viele Betroffene nicht, dass sie HCV-positiv sind. Erst seit 1990 kann man das Virus im Blut nachweisen. Das SRK erklärte sich aber bereit, ab 1999 mit einem neuen, auf Gentechnik beruhenden Test das Übertragungsrisiko bei Bluttransfusionen noch weiter einzuschränken
[37]. Das BAG will künftig gespendetes Blut filtrieren, um Möglichkeit einer Ansteckung mit der
Creuzfeldt-Jakob-Krankheit auf ein Minimum zu senken. Die Kosten wurden auf rund 12 Mio Fr. pro Jahr geschätzt
[38].
Ende November begann in Genf der
Strafprozess gegen den ehemaligen Leiter des Zentrallabors des SRK, Alfred Hässig. Ihm wurde von Betroffenen und deren Angehörigen vorgeworfen, erst 1986 ein seit 1984 verfügbares, aber relativ teures Testverfahren eingesetzt zu haben, mit welchem
HIV-verseuchte Blutprodukte rechtzeitig hätten erkannt werden können; damit habe er wissentlich das Leben von Tranfusionsempfängern und Patienten, die auf Blutgerinnungsmittel angewiesen sind, aufs Spiel gesetzt. Hässig bestritt seine Schuld und verwies auf die damals ungenügenden Kenntnisse in diesem Bereich. Nicht entkräften konnte er aber die Tatsache, dass die Schweiz eines der letzten Länder Europas war, das den neuen Test einführte. Er wurde wegen eventualvorsätzlicher Gefährdung von Leib und Leben zu zwölf Jahren Gefängnis bedingt verurteilt. Beide Seiten legten Berufung gegen das Urteil ein
[39].
In der Sommersession diskutierte der Nationalrat die 1994 eingereichte
Volksinitiative “für eine menschenwürdige Fortpflanzung” und den bundesrätlichen
Gegenvorschlag, der die aufgeworfenen Fragen auf dem Gesetzesweg regeln will. Wie bereits im Ständerat hatte die sehr restriktive Volksinitiative keine Chance; sie wurde mit 117 zu 24 Stimmen deutlich verworfen. In der
Eintretetensdebatte zum neuen Gesetz wurden mehrere Rückweisungsanträge an den Bundesrat gestellt. Die SP-Fraktion wollte diesen an den Auftrag koppeln, das Gesetz zu überarbeiten mit dem Ziel, jegliche eugenische Selektion bei der Anwendung der Fortpflanzungstechniken zu verhindern. Sie wurde unterstützt von der EVP und den Grünen, für die Hollenstein (SG) einen Antrag stellte, welcher einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe verlangte, der die Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau verbietet, die Verwendung von Keimzellen Dritter zur künstlichen Zeugung aber zulässt. Simon (cvp, VD) regte an, anstelle der ethisch nur sehr schwer zu beherrschenden Methoden sollte primär auf sozialverträgliche Lösungen, z.B. eine erleichterte Adoption gesetzt werden. Für Sandoz (lp, VD) schliesslich war die gesamte Vorlage zu wenig seriös vorbereitet, weshalb sie deren Überarbeitung vor allem unter juristischen Aspekten für angezeigt hielt. Für die Befürworter aus FDP, CVP, SVP und LP war das Gesetz aber massvoll und zeitgemäss, da es die Interessen des Kindes berücksichtigt, Missbräuche ausreichend verhindert und eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz bringt. Die Rückweisungsanträge wurden allesamt abgelehnt
[40].
Gleich zu Beginn der Detailbehandlung beantragte der Basler Vertreter der Chemieindustrie, Randegger (fdp) im Einklang mit dem Ständerat, neben der Samen- auch die Eispende zuzulassen, namentlich für Frauen, die in einer In-vitro-Fertilisations-Behandlung (IVF) stehen, da dabei pro Zyklus oft mehr Eizellen produziert werden, als der Frau eingepflanzt werden können. Als Begründung wurde die Gleichstellung der Geschlechter ins Feld geführt. Die Frage einer möglichen Diskriminierung der weiblichen Bevölkerung wurde für einmal mit parteipolitisch umgekehrten Vorzeichen geführt. Bürgerliche Abgeordnete setzten sich für die Eispende ein, da eine ungleiche Behandlung für die betroffenen Frauen unverständlich wäre. Vertreterinnen der SP und CVP betonten demgegenüber, hier komme eine Gleichstellungstheorie aus rein biologischer Sicht zum Ausdruck, was dem Wesen der Mutterschaft widerspreche, da bei einer Eispende zwei Frauen Anteil am Entstehen eines Kindes hätten; es gehe nicht an, das materiell begründete Interesse der experimentellen Forschung an weiblichen Eizellen hier gewissermassen zu legitimieren. Bundesrat Koller betonte, dass der eigentliche Grund für das beantragte Verbot der Eizellenspende das Kindeswohl sei. Das ethische Problem der Zweiheit der genetischen und der biologischen Mutter, welches einen so entstandenen Menschen psychisch schwer belasten könnte, werde bei einem Verbot zugunsten des Kindes gelöst; mit einer Diskriminierung der Frau habe dies nichts zu tun. Mit 102 zu 8 Stimmen folgte das Plenum der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat und lehnte damit die Eispende ab.
Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat bei der Präimplantationsdiagnostik (PID). Eine Minderheit um Egerszegi (fdp, AG) meinte zwar, es sei nicht einzusehen, weshalb die PID verboten, die pränatale Diagnostik aber erlaubt sei. Der Rat zeigte sich aber der gegenteiligen Begründung von Weber (sp, AG) zugänglicher, welche die Meinung vertrat, die PID stelle ein Einfallstor zur Eugenik dar, weshalb diese Methode unabsehbare gesamtgesellschaftliche Folgen habe. Sie wurde unterstützt von Grossenbacher (cvp, SO), die darauf hinwies, dass sich auch die Behindertenorganisationen dagegen ausgesprochen hätten; man dürfe nicht eine Grenze zwischen lebenswertem und -unwertem Leben ziehen. Auch Justizminister Koller verteidigte das Verbot, da das Leben im Reagenzglas äusserst verletzlich und damit besonders schutzbedürftig sei. Bei der Pränataldiagnostik fälle die Frau einen ganzheitlichen Entscheid, der auch zugunsten des Lebens ausfallen könne; bei der Präimplantationsdiagnostik befürchte er dagegen eine Automatik, nach der defektes Leben einfach vernichtet werde. Mit 72 zu 63 Stimmen wurde die Präimplantationsdiagnostik verworfen.
Widmer (sp, LU) forderte mit einer weiteren Minderheit die gesetzliche Verankerung eines
Forschungsverbotes an menschlichen Embryonen. Er anerkannte, dass dieses Verbot aufgrund des Verfassungsartikels bereits besteht, wollte aber eine explizite Erwähnung im Gesetz, weil neuerdings zwischen therapeutischer und nicht therapeutischer Forschung unterschieden werde. Die Sprecherin der Mehrheit meinte, mit dem Verbot der Keimbahntherapie sei bereits auf Verfassungsstufe ein Riegel geschoben, musste aber zugeben, dass die Abgrenzung zwischen erlaubter und unzulässiger Forschung schwierig werden könnte. Bundesrat Koller verwies darauf, dass neben den Eingriffen in die menschliche Keimbahn auch das Klonen sowie die Chimären- und Hybridenbildung ohnehin verboten und Missbräuche damit auszuschliessen seien. Der Antrag wurde mit 69 zu 57 Stimmen knapp abgelehnt
[41].
Auf Antrag seiner Kommission – wenn auch gegen starken freisinnig-liberalen Widerstand –
schloss sich der
Ständerat mit 24 zu 13 Stimmen bei der Eispende und mit 20 zu 18 Stimmen bei der Präimplantationsdiagnostik
der restriktiveren Linie des Nationalrates an. Nach der Beseitigung dieser beiden letzten wesentlichen Differenzen konnte das Gesetz definitiv bereinigt und verabschiedet werden. Nach einem Quiproquo, das in einer ersten Abstimmung zur Ablehnung der Vorlage führte, nahm der Nationalrat diese mit 132 zu 18 Stimmen an. Das mässige Resultat im Ständerat (26:13 Stimmen) wurde als Zeichen der Enttäuschung von FDP und LP über das Entgegenkommen an die grosse Kammer gewertet
[42].
In beiderseitigem Einverständnis und ohne Diskussionen wurde von beiden Kammern im Rahmen der
Verfassungsrevision beim Artikel über die Fortpflanzungsmedizin und die Gentechnologie beim Menschen (Art. 119) zusätzlich ein
Verbot des Klonens aufgenommen. Ein Antrag von Felten (sp, BS) im Nationalrat, der auch ein Verbot der Patentierung von menschlichen Organen, Geweben, Zellen, Genen und Gensequenzen festschreiben wollte, wurde mit 77 zu 60 Stimmen abgelehnt
[43].
In Ausführung des vom Stimmvolk 1992 angenommenen Verfassungsartikels zur Fortpflanzungs- und Gentechnologie (art. 24decies) gab der Bundesrat im September eine Ratifikations- und eine Gesetzesvorlagen in die Vernehmlassung. Mit der vorgeschlagenen Unterzeichnung und Ratifizierung des Europarat-Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (
Bio-Ethik-Konvention) sowie des Zusatzprotokolls über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen möchte sich die Landesregierung an den internationalen Bemühungen beteiligen, für den Bereich der Humanmedizin und der medizinischen Forschung verbindliche Richtlinien festzulegen. Gleichzeitig stellte sie ihren Entwurf für ein neues Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (
Genomanalysengesetz) vor. Der Erlass soll fünf Anwendungsbereiche der Gendiagnostik regeln (Medizin, Arbeit, Versicherung, Haftpflicht und Identifizierung). Grundsätzlich gilt, dass die Untersuchung des Erbgutes bis auf ganz wenige Ausnahmen nur mit Einwilligung der betroffenen Person vorgenommen und keine Person wegen ihres Erbgutes diskriminiert werden darf
[44].
Da er gewillt ist, in diesen heiklen Bereichen aktiv zu werden, war der Bundesrat bereit, entsprechende
Motionen im Nationalrat entgegenzunehmen. Dormann (cvp, LU) wollte ihn verpflichten, möglichst rasch ein Bundesgesetz über die medizinische Forschung am Menschen vorzubereiten, doch wurde der Vorstoss von von Felten (sp, BS) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen. Eine Motion von Felten, welche Gentests vor Abschluss eines Versicherungsvertrags praktisch ausschliessen wollte, wurde von Privatassekuranzvertreter Hochreutener (cvp, BE) bekämpft und deshalb materiell ebenfalls nicht behandelt
[45].
Erste Vorstellungen, wie das von Dormann angeregte Gesetz aussehen könnte, legte eine vom EDI eingesetzte
Studiengruppe “Forschung am Menschen” vor. Die Empfehlungen umfassten wissenschaftlich-medizinische und gesellschaftliche Belange. Grundtenor war, dass sich die gentechnologische Diagnostik auf wichtige Krankheiten beziehen müsse, für die auch eine Aussicht auf Therapie besteht; das Prinzip der Freiwilligkeit sei auf jeden Fall zu wahren. Zudem müssten alle Forschungsprojekte ethisch, rechtlich und gesellschaftlich hinterfragt werden, weshalb eine Bioethikkommission eingesetzt werden sollte, in der auch Laien mitmachen. Als ganz wichtig erachtete die Kommission den Schutz der Menschen vor einer Stigmatisierung durch die allfälligen Ergebnisse einer Untersuchung, weshalb sie anregte, dass in der Bundesverfassung ein Verbot der Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung und ihrer Familien verankert wird
[46]
Nach dem Willen seiner Regierung sollte
Basel-Stadt ein kantonales
Gesetz über die biomedizinische Forschung am Menschen erhalten. Gemäss dem Entwurf sollten alle Versuche mit Menschen bewilligungspflichtig sein und von einer Ethikkommission abgesegnet werden. Damit wollte die Basler Regierung einerseits den Schutz des Menschen verbessern, anderseits den Forschungsstandort Basel stärken, da die Pharmaindustrie, welche ohnehin die strengen Normen der USA, der EU und Japans übernehmen muss, darauf angewiesen ist, dass in der Schweiz durchgeführte Prüfungsverfahren für die ethische Unbedenklichkeit von Forschungsvorhaben möglichst bald auch im Ausland anerkannt werden. Wegen grundsätzlicher Bedenken, sowohl von liberaler wie von grüner Seite, vor allem aber mit Verweis auf die anstehende Gesetzgebungsarbeit des Bundes
trat der grosse Rat aber auf die Vorlage gar
nicht ein
[47].
Obgleich die “
Genschutz-Initiative” (siehe unten, Teil I, 8a, Forschung) ursprünglich in erster Linie den ausserhumanen Bereich anvisierte, wurde sie doch vor allem von den Initiativ-Gegnern im Lauf des Abstimmungskampfes immer weiter in den Bereich der menschlichen Gesundheitsvorsorge und -wiedererhaltung abgedrängt. Als Hauptargument für die Zulassung der Gentechnik in Forschung und Praxis wurden nun nicht mehr die Argumente der Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft, sondern die möglichen Fortschritte in der Medizin betont. Um die Brücken nach der Volksabstimmung zwischen Befürwortern und Gegnern wieder zu schlagen, initiierte Ständerat Plattner als Vertreter der SP und des Chemies-Standortes Basel-Stadt ohnehin ein “Mann zwischen den Fronten” den
“Dialog zur Gendiagnostik” zwischen Laien und Fachleuten. 17 Organisationen aus den Bereichen Medizin, Wissenschaft, Patienten- und Konsumentenschutz, Versicherung und Recht übernahmen die Trägerschaft und die Finanzierung der Organisation
[48].
1990 hatte das
Eidg. Versicherungsgericht entschieden, die Infektion mit dem aidsauslösenden HI-Virus sozialversicherungsrechtlich als
Krankheit zu bezeichnen. Dieses Urteil war seither immer wieder kritisiert worden, weil es für die Betroffenen, die oft noch über Jahre ohne Anzeichen einer Erkrankung weiterleben können, schwerwiegende negative Auswirkungen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen haben kann. Das EVG nahm eine aktuelle Auseinandersetzung zwischen einem HIV-Positiven und einer Krankenkasse zum Anlass, seine Rechtssprechung einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Im Ergebnis sah sich das Gericht aber
in seiner Haltung bestätigt. Die Gleichstellung einer HIV-Infektion mit einer effektiv bestehenden Krankheit werde durch die Ergebnisse der jüngsten Aids-Forschung keineswegs widerlegt, sondern vielmehr noch gestützt. Es sei heute eine breit akzeptierte Haltung, dass HIV möglichst früh und mit kombinierten Medikamenten angegangen werden müsse. Auch auf dem Hintergrund des neuen KVG erscheine es folgerichtig, in der Rechtssprechung nicht nur die bereits vorhandene Störung der Gesundheit als Krankheit zu werten, sondern auch einen Zustand, der den Eintritt eines drohenden Gesundheitsschadens mit Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt
[49].
Zum Strafprozess gegen den ehemaligen Leiter des Rotkreuz-Zentrallabors, dem vorgeworfen wird, im Wissen um einen verfügbaren HIV-Test noch während zwei Jahren verseuchte Blutprodukte abgegeben zu haben, siehe oben (Organ- und Blutspenden).
Suchtmittel
Mit den vom Bundesamt für Statistik (BFS) aufgearbeiteten Zahlen der ambulanten Behandlungen im Alkohol- und Drogenbereich wurden erstmals Daten vorgelegt, die einen Vergleich zwischen den
Auswirkungen von legalen und illegalen Suchtmitteln ermöglichen. Die Hälfte der Heroinkonsumentinnen und -konsumenten ist unter 26jährig; Alkoholprobleme treten dagegen bei 50% der Betroffenen erst im Alter von über 40 Jahren auf. Unterschiedlich ist auch die Frist vom ersten Konsum bis zu Beginn der Beratung. Bei der Hälfte der Heroinsüchtigen sind es vier Jahre, bei der Hälfte der Alkoholikerinnen und Alkoholiker fast 24 Jahre. Da Alkohol im Alltag lange als weniger problematisch erlebt wird als Heroin, kommt nur jeder siebte Alkoholkranke von sich aus in eine Behandlung, während es bei den Heroinkonsumenten jeder vierte ist. Dagegen werden viel mehr Alkoholiker als Drogenkonsumenten von einer Behörde oder einem Arzt überwiesen
[50].
Art. 105 der nachgeführten
Bundesverfassung befasst sich mit den Kompetenzen des Bundes im Bereich der gebrannten Wasser. Auf vielfältigen Wunsch in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat in seinem Vorschlag neben einem ersten Satz über die Zuständigkeiten der Eidgenossenschaft in den Bereichen Einfuhr, Herstellung, Reinigung und Verkauf noch einen zweiten Satz eingefügt, der stipuliert, dass der Bund insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Wirkung trägt. Das Parlament stimmte dem zu
[51].
Mit einer parlamentarische Initiative wollte Nationalrätin Gonseth (gp, BL) erreichen, dass die Bundesverfassung im Bereich der Alkoholbesteuerung so revidiert wird, dass auf allen Alkoholika, also auch auf Wein, eine
Sozialkostensteuer erhoben werden kann. Die Kommission beantragte dem Plenum knapp, der Initiative Folge zu geben. In der Ratsdebatte wurde hingegen die traditionelle Verwurzelung des Weinkonsums in unserer Kultur herausgestrichen und an der Europakompatibilität der vorgeschlagenen Lösung gezweifelt. Der Rat lehnte die Initiative schliesslich mit 102 zu 36 Stimmen ab
[52].
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) will dem Bundesrat beantragen, den
im Strassenverkehr zulässigen
Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille auf den in Europa üblichen Satz von 0,5 Promille zu senken. Der Plan wurde in der Vernehmlassung von massgebender Seite begrüsst. Dagegen sprachen sich nur die FP, die Kantone Appenzell Innerrhoden und Thurgau, ACS und TCS sowie der Verband Gastrosuisse und die Weinbauern aus
[53].
Die
Gesundheitsschäden, welche das Rauchen verursacht, kosten die Schweiz jährlich rund 10 Mia Fr. bzw. 2,75% des Bruttoinlandprodukts. Zu diesem Fazit kam eine vom BAG in Auftrag gegebene
Studie. Gemäss der Untersuchung ist Zigarettenrauchen die häufigste vermeidbare einzelne Todesursache, da es mehr vorzeitige Todesfälle verursacht als Aids, Heroin, Kokain, Alkohol, Feuersbrünste, Autounfälle, Morde und Selbstmorde zusammen. 8300 Todesfälle (6900 Männer und 1400 Frauen) können in der Schweiz pro Jahr aufs Rauchen zurückgeführt werden, wobei die Todesursache in den meisten Fällen Lungenkrebs ist, gefolgt von chronischen Lungen- und Herzerkrankungen. Die direkten medizinischen Kosten, die 1995 daraus resultierten, bezifferte die Studie auf über 1,2 Mia Fr. Noch wesentlicher ins Gewicht fallen die indirekten Kosten durch den aufgrund von Rauchererkrankungen erzeugten Produktionsausfall, der (wegen Tod oder Invalidität) schweizweit pro Jahr auf rund 50 000 Mannjahre geschätzt wurde. Neben den direkten und indirekten Kosten des Tabakkonsums wurden in der Studie auch die sogenannt immateriellen oder “intangiblen” Kosten berechnet, d.h. das physische und psychische Leiden der Kranken und ihrer Familien; sie sollen noch einmal rund 5 Mia Fr. pro Jahr ausmachen
[54].
Angesichts dieser Zahlen kündigte BAG-Direktor Zeltner an, der Bund werde zu härteren Massnahmen bei der
Tabakmissbrauchsbekämpfung greifen. Einhaken möchte das BAG bei Werbung, Preis und Prävention. Obgleich das Volk 1993 die sogenannten Zwillingsinitiativen, die ein totales Werbeverbot für Raucherwaren und alkoholische Getränke verlangten, deutlich verworfen hat, glaubt Zeltner, dass es an der Zeit ist, die ziemlich laschen Werbebeschränkungen in der Schweiz zu verschärfen. Zudem beabsichtigt er, Gelder von den gut dotierten Präventionskampagnen gegen Aids und Drogenkonsum abzuzweigen und in die Tabakprävention fliessen zu lassen
[55]. Sukkurs erhielt das BAG durch den Beschluss des EU-Parlaments, in nächster Zukunft ein allgemeines Werbeverbot für Tabakwaren zu erlassen
[56].
Auch im Parlament fand das BAG Unterstützung. Mit einer Motion wollte Nationalrat Grobet (sp, GE) den Bundesrat verpflichten, die
Tabakwerbung an öffentlichen Orten zu verbieten und auf dem Verkauf von Zigaretten eine Abgabe zu erheben, die dazu dienen sollte, eine Dauerkampagne über die Gefahren des Tabakmissbrauchs zu finanzieren und den Krankenkassen Beiträge an die Kosten zu leisten, die ihnen durch Krankheiten infolge von Tabakmissbrauch entstehen. Der Bundesrat zeigte sich zwar durchaus offen für diese Forderungen, wollte sich im Detail aber nicht die Hände binden lassen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte
[57].
Der Bundesrat löste die
Eidg. Tabakkommission endgültig auf, da sich das aus Verantwortlichen der Tabakindustrie, der Werbe- und Landwirtschaft einerseits und der Gesundheitsprävention andererseits zusammengesetzte Gremium praktisch nie einigen konnte. Das Mandat der Tabakkommission für die Gesundheitsprävention und -promotion übernahm eine Kommission des EDI, welche inskünftig die Kontakte zu den Produzenten und der Werbung pflegen wird
[58].
Im Februar veröffentlichte der Bundesrat seine Vorschläge für einen dringlichen Bundesbeschluss, der die
ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie nun auch ausserhalb der seit 1994 laufenden wissenschaftlichen Versuche zulassen und bis zum Inkrafttreten eines neuen Betäubungsmittelgesetzes gelten soll. Anstatt wie bisher 800 ausgewählten Probanden wird Heroin inskünftig allen Personen verabreicht werden können, die gemäss ärztlicher Einschätzung schwerstsüchtig sind und durch keine andere Therapieform erreicht werden können. Gleich wie bei der Versuchsreihe darf das Heroin nur von spezialisierten Institutionen ausgegeben werden, also nicht – wie von linker Seite immer wieder gefordert – auch von Hausärzten. Die von der SVP in der Vernehmlassung verlangte Festschreibung einer Höchstzahl der Patienten lehnte der Bundesrat als zu willkürlich ab. Die strenge Definition der schwersten Abhängigkeit (langjähriger Konsum von Heroin und allenfalls auch anderer Betäubungsmittel, mehrere erfolglose Therapieversuche) werde von selber dazu führen, dass nur rund 2000 Personen für diese Therapieform überhaupt in Frage kommen
[59].
Die Debatte über den befristeten Bundesbeschluss war im
Ständerat spürbar entspannt und in keiner Weise mit den Grabenkämpfen der letzten Jahre vergleichbar. Niemand zweifelte mehr ernsthaft am Nutzen der kontrollierten Heroinabgabe. Selbst frühere Skeptiker wie der Tessiner Marty (fdp) bekannten, die Erfolge seien so offensichtlich, dass sie nicht mehr in Frage gestellt werden könnten. Die kleine Kammer stimmte dem Beschluss oppositionslos zu
[60].
Nicht ganz so leicht hatte es die Vorlage im
Nationalrat. Vor allem Abgeordnete aus dem rechtsbürgerlichen Lager lieferten vehemente
Rückzugsgefechte. Angeführt von der SVP zogen sie alle Register, um die Vorlage abzublocken. Sandoz (lp, VD) wollte das Geschäft verschieben, weil ein Expertenbericht der WHO aussteht. Fehr (svp, ZH) und Waber (edu, BE) forderten Nichteintreten, Bortoluzzi (svp, ZH) und Keller (sd, BL) Rückweisung. Fehr behauptete, Bundesrätin Dreifuss nehme ihren Fürsorgeauftrag nicht mehr ernst; Bortoluzzi erklärte, es gehe nur um die Ruhigstellung einer Randgruppe, welche “unappetitlich, kriminell und rufschädigend” für die Schweiz sei. FDP, CVP, SP, Grüne, LdU/EVP sowie Liberale
stellten sich mit dem Verweis auf das klare Nein des Stimmvolkes zur Initiative “Jugend ohne Drogen”
hinter die Politik des Bundesrates. Mit 106 zu 25 wurde die Vorlage ohne Differenzen zum Ständerat klar gutgeheissen
[61].
Die
Dringlichkeitsklausel stiess dann auf mehr Gegenwehr in den Räten. Angesichts eines möglichen Referendums und der Tatsache, dass der Bundesrat bereits mit Verordnung vom Dezember 1997 die Versuchsreihe (mit rund 800 Probandinnen und Probanden) im Sinn einer Weiterführung angepasst hatte, entstand im Ständerat vorerst eine Pattsituation
[62]. Im Nationalrat beantragte Guisan (fdp, VD) Ablehnung der Dringlichkeit, wurde mit 130 zu 51 Stimmen aber klar überstimmt
[63]. Angesichts dieses deutlichen Verdikts schwenkte der Ständerat ein, worauf der Bundesbeschluss von beiden Kammern umgehend in Kraft gesetzt wurde
[64]. Ende Oktober ergriff die EDU das
Referendum gegen diesen Beschluss
[65].
Nach der politischen Sommerpause setzte der Abstimmungskampf für
die Volksinitiative “für eine vernünftige Drogenpolitik” ein, welche unter dem gängigeren Namen
“Droleg” den Drogenkonsum generell freigeben und die Drogenbeschaffung als Staatsmonopol etablieren wollte, um damit der organisierten Kriminalität die Daseinsberechtigung zu entziehen. Da niemand, nicht einmal die SP, deren Vorstand Stimmfreigabe beschloss, deren Delegiertenversammlung dann aber für eine Unterstützung votierte, wirklich an einen Erfolg des Volksbegehrens glaubte, wurde die Kampagne von beiden Seiten recht lau geführt, wobei auch ins Gewicht fiel, dass die Befürworter nur sehr beschränkte Mittel einsetzen konnten. Wortführerin der ablehnenden Kreise war Bundesrätin
Dreifuss, die betonte, die Initiative sei im Interesse der Volksgesundheit abzulehnen. Die Vorstellung, mit einer Legalisierung könnte der Schwarzmarkt effizient bekämpft werden, gehöre ins Land der Illusionen. Zudem würde sich die Schweiz damit international isolieren und das weltweite Netz der Verbrechensbekämpfung schwächen
[66].
Volksinitiative “für eine vernünftige Drogenpolitik”
Abstimmung vom 29. November 1998
Beteiligung: 38,4%
Nein: 1 290 070 (74%) / 23 6/2 Stände
Ja: 453 451 (26%) / 0 Stände
Parolen:
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, LdU (1*), EVP, FP, SD, CSP; SGV, SBV; FMH, SFA.
– Ja: SP (9*), GP, PdA.
– Stimmfreigabe: SGB
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Erwartungsgemäss wurde die Droleg-Initiative
massiv verworfen, mit 74% der ablehnenden Stimmen sogar noch deutlicher als ein Jahr zuvor das Begehren “Jugend ohne Drogen” (70,7% Nein). Mit Ausnahme der Kantone Zürich und Schaffhausen sowie beider Basel sprachen sich alle Kantone mit über 70% der Stimmen dagegen aus. Mit mehr als 80% Neinstimmen wurde die Initiative im Kanton Appenzell Innerrhoden sowie in den romanischen Landesgegenden (mit Ausnahme von Genf) abgelehnt. Am deutlichsten sprach sich Neuenburg mit nur knapp 15% Ja-Stimmen dagegen aus
[67].
Gemäss der
Vox-Analyse dieser Abstimmung führte diese Initiative insgesamt nicht zu einer starken Polarisierung der politischen Szene, wie dies bei der Vorlage “Jugend ohne Drogen” der Fall gewesen war. Der Abstand zwischen der Zustimmung durch Sympathisanten der SP und SVP, der im Vorjahr noch 50 Prozentpunkte betragen hatte, fiel auf 22. Offenbar folgten viele SP-Anhänger mehr den Empfehlungen von Bundesrätin Dreifuss als der – ohnehin halbherzigen – Parole ihrer Partei. Neben leichten Unterschieden im Stimmverhalten zwischen Stadt und Land machte die Untersuchung vor allem einen Generationskonflikt aus. 41% der 18- bis 29jährigen stimmten für die Initiative, aber nur 10% der über 60jährigen. Aber auch hier fand, verglichen mit der Abstimmung über “Jugend ohne Drogen” eine Annäherung der Standpunkte statt, indem die Divergenz zwischen der eher jüngeren und der älteren Generation von damals 40 Prozentpunkten auf 29 zurückging
[68].
Angesichts der Sparmassnahmen in der Invalidenversicherung äusserte Ständerat Rochat (lp, VD) in einem überwiesenen Postulat seine Besorgnis, stationäre
therapeutische Enrichtungen der Drogenrehabilitation könnten darunter leiden, weshalb er den Bundesrat bat, die Situation umfassend zu untersuchen
[69]. Konkreter fasste Nationalrat Gross (sp, TG) das Anliegen in einer Motion. Er verlangte, es sei unter Einbezug des Invalidenversicherungs- und des Krankenversicherunsgesetzes eine Finanzierungsgrundlage für kollektive Leistungen an Institutionen der Drogen- und Alkoholrehabilitation zu schaffen. Der Bundesrat betonte, es könne nicht die Rede davon sein, dass sich die IV aus der Drogentherapie verabschiede. Bisher seien allerdings Suchttherapiestationen, besonders auch private, vorschnell von der IV unterstützt worden. Neu verlange das BSV – gerade auch vom Parlament zu ökonomischerem Handeln aufgerufen – eine individuelle IV-Abklärung jedes Falles, weshalb in Zukunft Pauschalzahlungen an Institutionen tatsächlich seltener werden dürften. Im Einverständnis mit dem Bundesrat wurde der Vorstoss als Postulat angenommen
[70].
In den letzten Jahren hat die
Hanfproduktion in der Schweiz stark zugenommen. Mittlerweile existieren über hundert Verkaufsgeschäfte, die Hanfhaltiges anbieten, darunter auch rauchfähiges Cannabis. Nachdem die Behörden lange ein Auge zugedrückt hatten, griffen sie nun in mehreren Kantonen ein und erstatteten Anzeige gegen Produzenten und Geschäftsinhaber. Erste Verurteilungen fanden statt
[71].
Sozialhilfe
Bei der
Verfassungsrevision trug der Bundesrat in seinen Vorschlägen der neueren Rechtssprechung des Bundesgerichtes und den Aufforderungen einer Nationalratskommission Rechnung und beantragte, in Art. 12 unter dem Titel “Recht auf Existenzsicherung” das 1995 von Lausanne bestätigte ungeschrieben Verfassungsrecht aufzunehmen, wonach jede Person in Not Anspruch auf Hilfe und Betreuung sowie die Mittel hat, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Der Ständerat wandelte den Titel in ein ”Recht auf Hilfe in Notlagen” ab und relativierte den Anspruch mit dem Zusatz, dass jemand nur dann Anspruch auf diese Unterstützung hat, wenn er ”in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen”. Damit sollte deutlich gemacht werden, dass es sich um ein
Recht auf Existenzminimum handelt, keinesfalls aber um die Einführung eines Anspruchs auf konkret zu beziffernde Leistungen im Sinn eines garantierten Mindesteinkommens. Aeby (sp, FR) beantragte vergeblich, bei der Formulierung des Bundesrates zu bleiben, da ein Abweichen davon als Zeichen dafür gewertet werden könnte, dass man in diesem Bereich der Grundrechte eine weniger absolute Garantie anstrebe als etwa beim Recht auf Ehe oder beim Recht auf Gewissensfreiheit. Trotz Unterstützung des Bundesrates, der die gleiche Sicht der Dinge vertrat, unterlag Aeby deutlich mit 29 zu 6 Stimmen. Im Nationalrat obsiegte die Version des Ständerates mit 101 zu 61 Stimmen klar gegen einen links-grünen Antrag, der – mit Ausnahme des Titels – dem Vorschlag des Bundesrates folgen, die vorgesehenen Leistungen aber unter dem über das eigentliche Existenzminimum hinausgehenden Begriff der Sozialhilfe subsummieren wollte
[72].
Der Kompetenzartikel der revidierten Bundesverfassung zur Sozialhilfe (Art. 115.) gab vor allem wegen des Titels Anlass zu einigen Diskussionen. Während der Ständerat dem Bundesrat zu folgen bereit war, der “Unterstützung Bedürftiger” vorgeschlagen hatte, wollte der Nationalrat dies in erster Lesung sowohl im Titel wie im Text in “Unterstützung von Personen in Notlagen” umwandeln, obgleich sowohl die Berichterstatterin wie Bundesrat Koller warnten, diese Änderung könne zu einer Schlechterstellung der betroffenen Personen führen. Der Begriff der Notlage sei in Art. 12 BV näher ausgeführt, wobei es sich dort nur um ein für ein menschenwürdiges Leben notwendiges Existenzminimum handle. Hier nun aber sei die eigentliche Sozialhilfe angesprochen, für deren Ausrichtung tiefere Schwellen gelten. Als der Ständerat auf der Formulierung des Bundesrates beharrte, stimmte der Nationalrat stillschweigend zu.
Eine SP-Minderheit stellte den Antrag, zwei weitere Absätze des Inhalts einzufügen, dass der Bund Bestimmungen über den
Mindestgehalt der Leistungen erlassen und Grundsätze über den Rechtsschutz aufstellen sowie die Sozialhilfe der Kantone mit finanziellen Beiträgen unterstützen kann. Damit sollten wesentliche Punkte einer parlamentarischen Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit auf Verfassungsstufe erhoben werden. Diese war 1993 vom Nationalrat gutgeheissen und zur Ausarbeitung an die Kommission übertragen worden; diese hatte den Text so umformuliert, dass er in die revidierte Verfassung gepasst hätte. Nach Meinung der bürgerlichen Ratsmehrheit würde dies über die eigentliche Nachführung hinausgehen, weshalb der Antrag mit 79 zu 49 Stimmen abgelehnt wurde
[73].
Ein Postulat Weber (sp, AG), welches den Bundesrat bittet, eine nationale Armutskonferenz durchzuführen, um mit Fachleuten und Betroffenen über Lösungsvorschläge nachzudenken, wurde oppositionslos überwiesen
[74].
Caritas Schweiz legte eine
Studie vor, welche sich mit der wachsenden Zahl der “
Working
Poor” beschäftigt, jener Haushalte, in denen eine oder mehrere Personen zusammen mindestens zu 90% erwerbstätig sind, und die dennoch als “arm” zu gelten haben. Die Zahl der betroffenen Personen wurde schweizweit auf
250 000 bis 400 000 Personen geschätzt. Besonders gefährdet sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor (Gastgewerbe und Verkauf), da dort häufig tiefe Löhne bezahlt werden und der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen besonders hoch ist. Caritas stellte deshalb die Frage, ob nicht eine staatliche Lohnpolitik nötig wäre, zumindest für Branchen ohne sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen; die Forderung nach einem
gesetzlich festgelegten Minimallohn sei in der Schweiz ein Tabu, doch wäre es an der Zeit, dieses zu brechen. Zudem verlangte das Hilfswerk eine gezielte, auf das niedrige Bildungsniveau der Working Poor ausgerichtete Berufsbildung, da die üblichen Angebote der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe nicht genügten. Die Caritas meinte auch, es sei falsch, wenn die kommunale Sozialfürsorge beansprucht werde, um die Existenzprobleme der Working Poor zu lösen. Sozialhilfe sei ein Instrument zur Überbrückung aktueller Notlagen, nicht aber zur dauerhaften Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Fehlentwicklungen. Das neu erkannte Armutsrisiko der ungenügend entlöhnten Erwerbstätigkeit müsse auf nationaler Ebene abgedeckt werden
[75].
Kurz darauf doppelte die Eidg. Kommission für Familienfragen in einem Bericht über die Auswirkungen von Armut und Arbeitslosigkeit auf die
Familien nach. Sie verlangte ein Recht für alle auf bezahlte Arbeit und die Einführung eines gesetzlich garantierten Mindestlohnes, der zumindest das Existenzminimum eines Haushaltes deckt
[76].
Anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung wurde der eigentliche Artikel zur Opferhilfe (Art. 124) gegenüber der geltenden Verfassung auf Vorschlag des Bundesrates in dem Sinn verfeinert, dass hier Straftaten gemeint sind, welche die
körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer Person beeinträchtigen. Diese Präzisierung wurde bereits im Bundesgesetz über die Opferhilfe vorgenommen und entspricht der Praxis des Bundesgerichtes. Der Artikel passierte in beiden Räten diskussionslos
[77].
Grenzen der heutigen Organisation der Opferhilfe zeigten sich bei der nur sehr schleppend anlaufenden Hilfe für die
Opfer des Attentats von Luxor (Ägypten), bei dem im November des Vorjahres 58 Touristinnen und Touristen, 36 davon aus der Schweiz, ums Leben gekommen waren. Die Welle des Mitgefühls, die damals durch das ganze Land gegangen war, hatte bei den Betroffenen (Überlebende und Angehörige) besonders hohe Erwartungen geweckt. Als dann – vor allem im Bereich der finanziellen Leistungen nicht so schnell und unbürokratisch reagiert wurde wie erhofft, regte sich allgemeine Kritik vor allem an den Bundesbehörden. Dabei gehört die Opferhilfe eindeutig in die Kompetenz der Kantone, was auch zu verschiedenen Formen der Handhabung führen kann. Die Situation, dass Opfern von Bundesräten Hilfe versprochen wird, die dann mehrheitlich von den Kantonen zu leisten ist, liess den Ruf nach einer nationalen Koordinationsstelle laut werden
[78].
Angesichts der ausserordentlichen Umstände beschloss der Bundesrat, dem Parlament eine zusätzliche Finanzhilfe für die Leidtragenden des Luxor-Attentats zu beantragen. Das Geld soll allerdings nicht direkt den Überlebenden und Hinterbliebenen zukommen, sondern an jene Kantone fliessen, die sich im Rahmen des OHG um die Geschädigten kümmern. Diese sollen gleich wie die Opfer anderer Straftaten behandelt werden. Sie haben also Anrecht auf Beratung sowie auf medizinische, psychologische und juristische Hilfe. Unter Umständen können sie auch Genugtuung und eine Entschädigung verlangen. Letztere ist abhängig vom Einkommen. Für die Genugtuung einigten sich die Kantone auf einheitliche Beträge
[79].
Zweieinhalb Jahre nach seiner Eröffnung konnte das
Therapiezentrum für Folteropfer in Bern, das Betroffenen ambulante Hilfe anbietet, eine erste Bilanz ziehen. Über 100 folter- und kriegstraumatisierte Menschen wurden aufgenommen und ihnen und ihren Familienangehörigen psychotherapeutische, soziale und medizinische Hilfe offeriert. Wegen Kapazitätsengpässen mussten aber mindestens noch einmal so viele Personen auf die wachsende Warteliste gesetzt oder weiterverwiesen werden. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat ein Postulat Günter (sp, BE), das die Landesregierung ersucht zu prüfen, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport mit dem Zentrum zusammenarbeiten und es unterstützen könnte
[80].
Sport
Seit dem 1. Januar des Berichtsjahres heisst das ehemalige EMD
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Dessen Vorsteher, der ehemalige Sportfunktionär Adolf Ogi, machte von Anbeginn klar, welch eminente Rolle in diesem Rahmen für ihn der Sport einnehmen wird. Zu seinen Prioritäten erklärte er die Förderung des Spitzensportes, zu dem die Armee durch die Einrichtung spezieller Rekrutenschulen und durch den Aus- und Umbau von Waffenplätzen für den Sportbetrieb beitragen soll. Ganz zentrale Bedeutung hat für ihn die Durchführung der olympischen Winterspiele 2006 im Wallis. Relativ rasch wurde ihm in der Presse vorgeworfen, sein Engagement für den Sport – das ihn unter anderem eine ganze Woche an die olympischen Winterspiele von Nagano (Japan) reisen liess – führe dazu, dass er den wirklich wesentlichen Aufgaben in seinem Departement zu wenig Aufmerksamkeit schenke; insbesondere benutze er seine Reisen ins Ausland fast ausschliesslich dazu, für die Winterspiele 2006 zu werben, so etwa in Moskau, Seoul und Peking
[81].
Einen ersten Wunschtraum erfüllte sich Ogi bereits mit der Aufwertung der Sportschule Magglingen in ein
Bundesamt für Sport. Die Umwandlung auf den 1.1.1999 erfolgt kosten- und stellenneutral. Das neue Amt soll verstärkt für die Konzentration und Koordination der Bundesaufgaben im Sport sorgen. Ihm obliegen die Vorbereitung und der Vollzug von Erlassen im Bereich der nationalen Sportförderung. Es wirkt zudem an der Gestaltung einer nationalen Sportpolitik mit und ist auch zuständig für die Erarbeitung nationaler und internationaler Vereinbarungen. Der neue Direktor des Bundeamtes, Magglingen-Chef Heinz Keller, ortete drei vordringliche Aufgaben: das nationale Sportanlagenkonzept (siehe unten), die Doping-Bekämpfung und die Unterstützung der Olympia-Kandidatur “Sitten 2006”
[82].
Nach mehreren Voten, die alle die Bedeutung der Kandidatur für die Durchführung der
Olympischen Winterspiele “Sion-Valais-Wallis-Switzerland-2006” unterstrichen, stimmte auch der Nationalrat gegen einzelne kritische Stimmen aus der GP und der SP mit 145 zu 11 Stimmen der
finanziellen Unterstützung dieses Grossanlasses durch den Bund zu. Ergänzend zum Vorschlag des Bundesrates wurde die Bestimmung aufgenommen, dass in dieser Angelegenheit das VBS federführend sein soll, um Doppelspurigkeiten zwischen den allenfalls sonst noch involvierten Departementen auszuschliessen. Dieser Präzisierung stimmte der Ständerat diskussionslos zu
[83].
Der Vorsitz des Vereins Olympische Winterspiele 2006 erfuhr im Berichtsjahr einen einschneidenden Aderlass. Zuerst trat der über verschiedene Affären gestolperte PTT-Direktor Jean-Noël Rey aus dem Co-Präsidium zurück, dann Sepp Blatter, der zum neuen Präsidenten des Weltfussballverbandes Fifa gewählt worden war. Rasch ertönte der Ruf,
Bundesrat Ogi solle den
Vorsitz des Kandidaturkomitees für die Spiele im Wallis übernehmen. Dieser erklärte sich auch umgehend dazu bereit, wollte aber zuerst das Einverständnis seiner Kollegen in der Landesregierung einholen. Nach einem positiv ausgefallenen Gutachten des Bundesamtes für Justiz, das allerdings auf die Problematik der Doppelbelastung hinwies, stimmte der Gesamtbundesrat dem Engagements Ogis bis nach der Vergabe der Winterspiele zu, die 1999 in Seoul erfolgen soll. Gemäss den Worten der Bundeskanzlei unterstrich der Bundesrat mit seinem Entscheid die Bedeutung, die er dieser Kandidatur für das Land beimisst; Ogi verfüge über die nötigen persönlichen Kontakte, um der Kandidatur der Schweiz das entsprechende politische Gewicht zu verleihen
[84].
Eine grössere sportpolitische Lawine trat der scheidende Präsident des Internationalen Skiverbandes FIS und eines der vier letzten auf Lebzeiten gewählten Mitglieder des IOC, der Schweizer Marc Hodler, anfangs Dezember los, als er behauptete, bei der Vergabe von olympischen Spielen sei oftmals
massive Korruption im Spiel. Seine Vorwürfe richteten sich vor allem an die Organisatoren der Winterspiele 2002 in Salt Lake City (USA). In der Schweiz gaben weniger die konkreten Anschuldigungen zu reden, die rasch von weiteren IOC-Mitgliedern bestätigt wurden, als vielmehr die Frage, welche Auswirkungen das Vorprellen Hodlers auf die Kandidatur Sittens haben könnte. Besonders heikel wurde die Angelegenheit als verlautete, Ogi habe Hodler gebeten, die Vorwürfe nicht publik zu machen. Das VBS dementierte dies vorerst, musste dann aber eingestehen, dass Gespräche zwischen engen Mitarbeitern Ogis und Hodler stattgefunden hatten
[85].
Ende April verabschiedete der Bundesrat den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über
Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Nasak). Er beantragte dem Parlament, bis ins Jahr 2005 80 Mio Fr. in die wichtigsten Sportarenen zu investieren. Im Vordergrund steht der Neubau der Stadien Wankdorf in Bern, St. Jakob in Basel und de la Praille in Genf. Zudem sollen die Sportplätze Pontaise in Lausanne und Letzigrund in Zürich ausgebaut werden. Weiter sollen ein neues polysportives Hallenvelodrom, ein neues Trainingszentrum Ostschweiz, ein neues nationales Schwimmzentrum, die Erweiterung des Eissportzentrums Davos, der Neubau einer Skisprung-Schanzenanlage und diverse Schneesportprojekte unterstützt werden. Wie die Botschaft ausführte, wird das zentrale Auswahlkriterium der Bedarfsnachweis der betreffenden nationalen Sportverbände sein sowie dessen Verifizierung durch die Eidgenössische Sportschule Magglingen
[86].
Die kleine Kammer behandelte die Vorlage als Erstrat. Eintreten war unbestritten. Der Sprecher der Kommission betonte, die Erneuerung der grossen Sportstätten sei dringend nötig, da die Schweiz sonst im internationalen Vergleich in die zweite Liga absteigen würde. In der Detailberatung scheiterte ein Antrag Jenny (svp, GL), der mehr Mittel für regionale Anlagen bereitstellen wollte. Angenommen wurde hingegen ein Antrag Merz (fdp, AR) für ein polysportives Zentrum Ostschweiz sowie ein Antrag Bieri (cvp, ZG), wonach
auch die Eigentümer und Benutzer der Stadien zur Finanzierung und zum langfristigen Unterhalt der Anlagen beizutragen haben
[87].
Der Nationalrat zeigte sich in dieser Frage ebenso spendierfreudig wie der Ständerat. Ein Nichteintretensantrag von von Felten (sp, BS), die befand, es sei absurd, dem Bund in Zeiten der eingeschränkten Finanzmittel neue Aufgaben aufzubürden, hatte keine Chancen, gleich wie auch ein Rückweisungsantrag Bircher (cvp, AG), der das Geschäft so lange verschieben wollte, bis das Haushaltziel erreicht ist. Die meisten Redner stellten nur rhetorisch die Frage, ob eine neue Subvention opportun sei. Sparen sei zwar angesagt, aber neue Finanzhilfen dürften nicht abgeschmettert werden, erklärte etwa Föhn (svp, SZ). Und Hochreutener (cvp, BE) meinte, ohne Spitzensport gebe es keinen Breitensport, und der Spitzensport brauche neue Impulse. Mit 120 zu 21 Stimmen wurde die Vorlage deutlich angenommen.
Eine Differenz zum Ständerat blieb aber bestehen. Die grosse Kammer befand mit knapper Mehrheit, die Einbindung der Eigentümer und Benutzer der Stadien sei eigentlich selbstverständlich und gehöre deshalb nicht explizit ins Gesetz. Der Ständerat beharrte aber auf seinem ersten Entscheid. Angeführt von Loretan (fdp, AG) meinte er, die Vorlage sei in der Bevölkerung durchaus nicht unbestritten; der Bund schiesse hier 80 Mio Fr. ein, und zwar auch zugunsten von Sportclubs, die grösstenteils aus eigenem Verschulden konkursreif seien. Um das Gesamtvorhaben nicht zu gefährden, schloss sich der Nationalrat in der zweiten Lesung oppositionslos an
[88].
Zu Steuererleichterungen für das IOC und die Sportverbände siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern).
Weiterführende Literatur
CHSS, 1998, Nr. 2 (Schwerpunktthema “HIV/Aids und die Sozialversicherungen”).
Dumoulin, Jean-François, Organtransplantation in der Schweiz: das Recht am Scheideweg zwischen Leben und Tod, Bern 1998.
Saner, Luc (Hg.), Auf dem Weg zu einer neuen Drogenpolitik, Basel 1998.
Burri, Stefan, Methodische Aspekte der Armutsforschung Bern (Haupt) 1998.
Liechti, Anna / Knöpfel, Carlo, Trotz Einkommen kein Auskommen – Working Poor in der Schweiz, Luzern 1998.
Spycher, Stefan / Nadai, Eva / Gerber, Peter, Auswirkungen von Armut und Erwerbslosigkeit auf Familien, hg. von der Eidg. Kooordinationskommission für Familienfragen, Bern (BSV) 1998.
Ulrich, Werner, Armut erforschen: eine einkommens- und lebenslangbezogene Untersuchung im Kanton Bern, Zürich 1998.
Blanc, Xavier / Faure, Jean-Michel / Suaud, Charles, Sociologie de l’élite sportive suisse, Chavannes-près-Lausanne (IDHEAP) 1998.
Ogi, Adolf, “Die Zukunft des Schweizer Sports findet heute statt”, in Documenta, 1998, Nr. 2, S.14-16.
[1]
BZ, 9.5.98;
NLZ, 13.5.98;
BaZ, 31.10.98.
[5]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1504 f. und 2170.
[6]
CHSS, 1998, S. 31 f.; Presse vom 4.2.98.
[7]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2125 ff.
[8] Presse vom 6.1., 7.1. und 1.4.98. Um von den Kantonen eine Kostenbeteiligung an alle Hospitalisationen zu erstreiten, reichte die Krankenkasse KPT Anfang Jahr ein Beschwerdeverfahren ein (
Bund, 21.1. und 24.1.98). Siehe auch J.-L. Duc, “Hospitalisation hors du canton de résidence et plan hospitalier”, in
Plädoyer, 1998, Nr. 5, S. 63 ff.
[9]
CHSS, 1998, S. 207 f.; Presse vom 8.7. und 12.9.98. Von den Krankenkassen wollte vorerst einzig die Visana mit rund 13% der Versicherten nicht mitmachen (Presse vom 1.9. und 2.9.98).
[10]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1502 f.
[11]
BBl, 1998, S. 4959 f. Siehe
SPJ 1997, S. 246.
[12]
BBl, 1999, S. 795; Presse vom 22.9.98.
[13]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2174 f.
[14] Presse vom 6.11.-18.11.98. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 825. In der Wintersession reichte NR Suter (fdp, BE) eine pa.Iv. mit dem Ziel ein, die Assistenzärzte den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu unterstellen (
Verhandl. B.vers., 1998,
VI, Teil I, S. 49).
[16] Presse vom 9.4., 15.4., 16.4., 22.4. und 8.9.98;
TA, 17.4. und 18.4.98;
SoZ, 19.4.98. Siehe dazu auch die Stellungnahmen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1666 f. und 1859 f. Vgl. auch
SPJ 1997, S. 248.
[17] Presse vom 13.6. und 11.9.98.
[18] Preisüberwacher: Presse vom 28.2.98. Wettbewerbskommission: Presse vom 13.2. und 29.4.98.
[19]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 403 ff. Die Zustimmung zur Motion erfolgte mit 18:2 Stimmen. Zu den Generika (Nachahmerprodukte, die den gleichen Wirkstoff enthalten wie das – patentabgelaufene – Originalpräparat) siehe
TA, 23.3.98; Presse vom 23.10.98.
[20]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 732 f. und 1861 f.
[21]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1858 f.
[22]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2798 ff.
[23]
BBl, 1999, S. 793 ff.;
NZZ, 2.7.98; Presse vom 22.9.98.
[25]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1505 ff.;
TA, 24.1.98; Presse vom 7.4. und 25.11.98. Siehe
SPJ 1997, S. 248.
[26] Presse vom 24.4.98. 14 Kantone verbieten den Versandhandel, zehn haben nur ein indirektes Verbot oder keine klaren Bestimmungen (
Bund, 13.5. und 15.6.98;
SGT, 2.12.98). Praktisch unkontrollierbar läuft der Versandhandel mit rezeptpflichtigen oder sogar verbotenen Medikamenten über Internet ab. Die Behörden stehen diesen Angeboten meist machtlos gegenüber und können nur darauf reagieren, wenn der Anbieter seine Identität preisgibt (
NZZ, 5.1. und 15.12.98;
SGT, 20.1.98).
[27]
Bund, 15.6. und 15.12.98;
TA, 6.6.98.
[28] Presse vom 10.12.98.
[29]
BBl, 1998, S. 4421 ff.; Presse vom 15.9.98;
NZZ, 5.11.98.
[30] Presse vom 13.11. und 14.11.98.
[31]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2195. Als erstes Land Europas liess die IKS Viagra zu, allerdings nur auf Rezept und auf eigene Rechnung (Presse vom 23.6.98). Der Hersteller beantragte umgehend die Zulassung zur Spezialitätenliste (Presse vom 25.6.98).
[32]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2818 f.
[33] Presse vom 14.7.98;
NLZ, 31.8.98;
LT, 24.10.98.
[34] Presse vom 13.11.98.
[35]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 626 ff. und 839;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1633 f. Siehe
SPJ 1997, S. 249.
[36]
BBl, 1998, S. 3645 ff.;
TA, 5.5.98; Presse vom 4.6.98;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 403. Siehe
SPJ 1997, S. 250.
[37] Presse vom 21.1.98;
NZZ, 24.4.98. Das BAG forderte die Kantone auf, dafür zu sorgen, dass möglichst alle Jugendlichen gegen die vor allem über Sexualkontakte übertragbare Hepatitis B geimpft werden (Presse vom 7.7.98;
LT, 20.10.98).
[39]
LT und
24 Heures, 25.11.-3.12. und 15.12.98; Presse vom 9.12.98.
[40]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1297 ff., 1310 ff. und 1317 ff. Der Minderheitsantrag der SP unterlag mit 94:64 Stimmen, jener von Hollenstein mit 107:54, jener von Simon mit 101:34 und jener von Sandoz mit 114:40 Stimmen. Vgl.
SPJ 1997, S. 250 f.
[41]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1324 ff., 1401 ff. und 1421 ff. Weitere Elemente der Vorlage (Verbot der Embryonenspende, der Leihmutterschaft und der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken sowie Zulassung von Konkubinatspaaren zur Samenspende Dritter) gaben, wie schon im StR, kaum Anlass zu Diskussionen.
[42]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 937 ff. und 1403;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2444 f. und 2555 f. Die FDP-Fraktion der Bundesversammlung überlegte sich, das Referendum gegen das Gesetz zu ergreifen, da die Chance für eine moderne, ethisch vertretbare Wissenschaftspolitik und -entwicklung durch eine “unrühmliche wissenschafts- und frauenfeindliche Koalition aus CVP und SP” vertan worden sei (
NZZ, 23.11.98).
[43]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 246;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1010 f.
[44] Presse vom 29.9.98. Siehe auch die Ausführungen des BR zu einer die Bioethik-Konvention betreffenden Interpellation Randegger (fdp, BS) in
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1549. Vgl.
SPJ 1992, S. 214.
[45]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 733 und 1509 f.
[46] Presse vom 5.11.98. Der BR hatte im Frühjahr eine Ethikkommission berufen, welche ethische Aspekte der Gentechnologie bearbeiten soll, in der aber keine Laien vertreten sind.
[47] Presse vom 25.9.98;
BaZ, 12.11.98.
[48] Presse vom 1.7.98. In der Wintersession reichte StR Plattner eine Motion ein, welche den BR beauftragen will, bis 2002 dem Parlament ein Bundesgesetz über die medizinische Forschung an Menschen vorzulgen (
Verhandl. B. vers., 1998, VI, Teil II, S. 165).
[49] Presse vom 24.3. und 2.4.98. Siehe auch
Lit. CHSS.
[51]
BBl, 1997, I, S. 313 f.;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 243;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 995 ff. Als typisches Beispiel für den Geist der revidierten Verfassung, wonach Bestimmungen, denen von der Sache her kein Verfassungsrang zukommt, auf Gesetzesebene verwiesen werden, wird häufig das Absinthverbot genannt, das in der neuen Verfassung nicht mehr vorkommt (
NZZ, 15.7.98).
[52]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1380 ff.;
TA, 7.4.98.
[53]
NLZ, 2.4.98; Presse vom 7.7.98;
SGT, 21.7.98;
NZZ, 24.7.98;
BZ, 5.8.98. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2897 ff.
[54] Presse vom 21.8.98. Noch bevor die Studie des BAG offiziell vorgestellt wurde, replizierte die Tabakindustrie mit einer eigenen Untersuchung, welche die volkswirtschaftliche Bedeutung der Branche aufzeigte. Nach eigenen Angaben beschäftigt sie über 10 000 Personen und lieferte 1995 über 192 Mio Fr. an Gewinn- und Kapitalsteuern ab; weitere rund 169 Mio Fr. wurden in Form der MWSt entrichtet. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Tabaksteuer und -zölle trugen gesamthaft über 1,4 Mia Fr. an die AHV bei (
NZZ, 25.6.98).
[55]
SoZ, 1.3.98. Siehe
SPJ 1993, S. 211 f.
[56]
BZ, 13.5.98;
Ww, 14.5.98;
Lib., 20.5.98.
[57]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2815 f.
[58] Presse vom 19.2.98. Siehe auch die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1152 f. Vgl.
SPJ 1997, S. 252 f.
[59]
BBl, 1998, S. 1607 ff.; Presse vom 19.2.98. Vgl.
SPJ 1997, S. 255. Zur Verabreichung durch Hausärzte siehe die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1841. Die verschiedenen UNO-Behörden, die sich mit Betäubungsmitteln befassen, konnten sich nicht auf eine einheitliche Linie einigen. Während der Direktor des UNO-Drogenkontrollprogramms bei einem Besuch in der Schweiz erklärte, die Vier-Säulen-Politik sei durchaus mit den Grundsätzen der diversen UNO-Konventionen vereinbar und die Heroinabgabe eine prüfenswerte Therapieform, hielt die Internationale Drogenkontrollbehörde an ihrer Ansicht fest, die Heroinabgabe sei keine sinnvolle drogenpolitische Massnahme (Presse vom
4.2. und 25.2.98). Im Juni hatte BR Dreifuss Gelegenheit, die Drogenpolitik der Schweiz am UNO-Drogengipfel zu erläutern (Presse vom 11.6.98).
[60]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 779 ff.
[61]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1951 ff. Zur Ablehnung der von der äusseren Rechten unterstützen Initiative “Jugend ohne Drogen” in der Volksabstimmung siehe
SPJ 1997, S. 253 ff.
[62]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1092 ff.
[63]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2003 f.
[64]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1115 und 1144;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2296. Die eigentliche Vorlage zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes liess weiterhin auf sich warten. Immerhin signalisierte die SVP, dass sie sich einer gewissen Liberalisierung anschliessen könne; allerdings möchte sie jeden Schritt (Entkriminalisierung des Konsums, Cannabis-Freigabe) zuerst einem wissenschaftlichen Versuch analog der Heroinabgabe unterziehen (Presse vom 21.1.98). Zu einem Grundlagenpapier der Arbeitsgruppe Drogenpolitik der vier BR-Parteien siehe
NZZ, 25.6.98.
[66]
NZZ, 14.9.98 (SP); Presse vom 1.10.-28.11.98. Siehe auch
SPJ 1997, S. 253.
[67]
BBl, 1999, S. 1092 ff.
[68] L. Marquis / R. Lachat / D. Wisler,
Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 29. November 1998, Vox Nr. 65, Genf 1999.
[69]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 410 f. Der StR überwies auch eine diesbezügliche Petition aus Drogentherapiekreisen dem BR zur Kenntnisnahme (
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 835 ff.).
[70]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2176 f. Der BR sagte den besonders betroffenen Institutionen Überbrückungshilfen für die beiden kommenden Jahre zu (Presse vom 18.7.98). Vgl. auch
CHSS, 1998, S. 179.
[71]
NLZ, 26.3.98;
BaZ, 28.3. und 2.9.98;
NZZ, 16.6.98;
QJ, 20.7.98;
WoZ, 10.9.98;
TA, 16.10., 17.10., 26.10., 17.11. und 17.12.98;
NF, 5.11.98.
[72]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 39 f.;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 687 ff. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in den Materialien zu seinem Entwurf für die revidierte BV in
BBl, 1997, I, S. 149 ff. Vgl.
SPJ 1995, S. 241 f.
[73]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 246 und 860;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1005 ff. Zur Kommissionsmotion siehe oben, FN 73. Siehe
SPJ 1993, S. 215 und
1995, S. 240 f.
[74]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2196.
[75]
Lit. Liechti / Knöpfel; Presse vom 12.11.98. Siehe auch
SPJ 1996, 248.
[76]
Lit. Spycher / Nadai
/ Gerber;
CHSS, 1998, S. 299. Siehe auch
Familienfragen, 1998, Nr. 3, S. 24 ff.
[77]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 247;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1013.
[78]
NLZ, 26.2.98; Presse vom 10.11.98. Die Forderung nach finanziellen Abgeltungen wurde auch dadurch erschwert, dass die Leistungspflicht der verschiedenen involvierten Kreise (Reiseveranstalter, Versicherungen, ägyptischer Staat) ein eigentliches juristisches Dickicht bildet (
BaZ, 27.5.98). Mitte September suchte deshalb eine Konferenz unter der Leitung von BR Koller nach Lösungen. Koller drängte v.a. die Reiseveranstalter, die sich aufgrund eines Gutachtens aus der Verantwortung schleichen wollten, freiwillige Zahlungen zu leisten. Das EDA bemühte sich gleichzeitig, Entschädigungsleistungen von Ägypten zu erhalten; die dortigen Behörden vertraten allerdings den Standpunkt, für Gewaltakte Privater nicht verantwortlich zu sein (Presse vom 16.6., 10.9., 15.9. und 17.11.98).
[79] Presse vom 4.6.98. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1827 f. und 2315 f. Sieben Monate nach dem Attentat zahlten Bern und Zürich als erste Kantone den Angehörigen Genugtuungen zwischen 10 000 und 50 000 Fr. aus (
NZZ, 26.6.98). Gestützt auf das OHG wird die Schweiz schätzungsweise 5 Mio Fr. an die Opfer leisten (
NZZ, 12.10.98).
[80]
AZ, 20.10.98;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 747 f.
[81] Presse vom 10.1. und 25.4.98;
Bund, 21.1.98. Auslandreisen von Ogi resp. Kritik:
LT, 25.4., 25.8. und 28.8.98; Presse vom 15.7.98;
TA, 25.7.98;
AZ, 12.10.98;
BZ, 14.10.98.
[82]
Ww, 25.6.98;
BaZ, 28.9.98; Presse vom 19.11.98;
NZZ, 16.12.98. Für frühere Forderungen nach einem BA für Sport siehe
SPJ 1994, S. 214. Die Frage des Dopingmissbrauchs schlug im Berichtsjahr hohe Wellen, als mehrere Schweizer Weltklasseradfahrer wegen im Ausland nachgewiesenen Dopingmissbrauchs suspendiert wurden. Zu den in der Schweiz dagegen vorgesehenen Massnahmen siehe die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1829 f. und 2920 f. Vgl. auch
SPJ 1992, S. 222 (Ratifizierung einer Konvention des Euroaparates gegen Doping).
[83]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 282 ff. und 289 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 360.
[84] Presse vom 16.3. (Rey), 23.7. (Blatter), 19.8. (Gutachten), 20.8. (Zustimmung BR) und 31.8. 98. (Wahl Ogis).
[85] Presse vom 14.12.-17.12. 98;
SoZ, 20.12.98;
LT, 21.12.98;
NZZ, 23.12.98.
[86]
BBl, 1998, S. 3745 ff.
[87]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1042 ff.
[88]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2624 ff. und 2716;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1365 ff.
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