Enseignement, culture et médias
Culture, langues, églises
Le Conseil fédéral a soumis au parlement une loi sur le transfert des biens culturels. – La réorganisation de la Fondation Pro Helvetia a abouti. – Le parlement a adopté la nouvelle loi sur la production et la culture cinématographiques. – Le gouvernement a présenté son projet de loi relatif aux langues nationales. – Les cantons n’ont toujours pas pu se mettre d’accord sur la question de la première langue étrangère enseignée à l’école. – L’abolition de l’article constitutionnel réglementant l’établissement de nouveaux évêchés a été acceptée en votation populaire.
Kulturpolitik
Zur Bestimmung, welche Aufgaben dem Bund durch die
Aufnahme eines Kulturartikels in die neue Bundesverfassung erwachsen, unterzeichneten Bundesrätin Dreifuss und der Präsident der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Ende Juni ein gemeinsames Umsetzungsmandat. Dieses sieht die Einberufung einer Projektorganisation von Bund und Kantonen unter der Beteiligung der Städte sowie der kulturellen Organisationen und Einrichtungen vor. Sie soll bis Ende 2002 erheben, welche Ausbildungsbedürfnisse im Bereich der Kultur nicht oder nur unzulänglich abgedeckt sind und wo aus kulturpolitischer Sicht Handlungsbedarf besteht. Erwartet wird ein erläuterter Gesetzesentwurf für die vom Bund zu treffenden Förderungsmassnahmen sowie Vorschläge für allfällige Anpassungen bestehender Erlasse
[1].
Der erste Band der Veröffentlichungen der Bergier-Kommission zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Dritten Reich war dem Handel mit Raubgütern und
Raubkunst in den Jahren 1933-1945 gewidmet, insbesondere der Rolle der Schweiz als Umschlagplatz von Kulturgut zwischen Europa und Übersee. Zu der vielerorts erwarteten Anklageschrift gegen den einheimischen Kunsthandel wurde der Bericht nicht, da nach Auffassung der Autoren die Schweiz im internationalen Kunstmarkt der 30er und 40er Jahre letztlich nur eine untergeordnete Rolle spielte. Die nach dem Krieg vor Bundesgericht geltend gemachte (und von diesem weitgehend geschützte) „Gutgläubigkeit“ einzelner Galerien (Fischer in Luzern, Beyeler in Basel), Museen (Kunstmuseum Basel) und Käufer (Bührle), die im Nachhinein behaupteten, nichts von der Herkunft der Bilder gewusst zu haben, wurde allerdings als nicht zutreffend bezeichnet; kritischere Sammler seien sich durchaus im Klaren gewesen, dass es sich bei den Angeboten aus Deutschland um eine direkte Subventionierung der nationalsozialistischen Kriegsmaschinerie (sog. „Kanonenauktionen“) gehandelt habe
[2].
Der vom Bundesrat im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebene Entwurf für ein Kulturgütertransfer-Gesetz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zur Verhinderung der unerlaubten Einfuhr, Ausfuhr und Eigentumsübertragung von Kulturgütern, die sowohl irreparable Schäden am Kulturerbe einzelner Länder als auch den Handel im Dunstkreis des organisierten Verbrechens verhindern will, war heftig umstritten. Widerstand meldeten Kunsthandelskreise sowie die FDP und die SVP im Namen der Gewerbefreiheit an, während die SP, die CVP und die meisten Kantone das Gesetz als gutes Mittel erachteten, damit die Schweiz nicht zur Drehscheibe für illegal erworbenes Kulturgut verkommt
[3]. Mitte November leitete der Bundesrat dem Parlament die
Botschaft zur Ratifikation der UNESCO-Konvention und zu einem Bundesgesetz über den Kulturgütertransfer zum Schutz von in- und ausländischen Objekten von archäologischer, ethnologischer oder religiöser Bedeutung vor Diebstahl, Raubgrabungen und Schmuggel zu. In drei Punkten trug er der Kritik in der Vernehmlassung Rechnung: er verzichtete auf die geplante Meldepflicht der Händler für rechtwidrig eingeführte oder gestohlene Ware sowie auf Polizeiaufgaben der neu zu schaffenden Fachstelle des Bundes; diese sollen Sache des Zolls und der Strafverfolgungsbehörden bleiben. Zudem bestimmte er, dass Kulturgut aus politisch unruhigen Staaten erst zurückgegeben werden muss, wenn sichergestellt ist, dass es im Ursprungsland nicht gefährdet ist. Gegen den Widerstand aus Kunsthandelskreisen hielt er – analog zur Regelung in den EU-Staaten – aber an einem 30-jährigen Anspruch auf Rückforderung fest; heute beträgt dieser nach schweizerischem Recht lediglich fünf Jahre
[4].
Ende 2000 hatte die Stiftung Pro Helvetia dem EDI als ihrem Aufsichtsorgan konkrete Vorschläge zur Reform ihrer Strukturen und Abläufe gemäss dem im Vorjahr vom Stiftungsrat verabschiedeten Modell „Renovation“ unterbreitet
[5]. Im Februar erteilte ihr das Departement klare Vorgaben; diese betrafen die rasche Umsetzung der Reformen, die Neubesetzung des Stiftungsrates, eine deutliche
Straffung der Strukturen, die Klärung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Stiftungsorgane sowie eine effizientere Behandlung der Unterstützungsgesuche
[6]. Im Mai hiess der Stiftungsrat die in diesem Sinn überarbeiteten Statuten in den Grundzügen nahezu einstimmig gut; insbesondere wurde beschlossen, den Stiftungsrat auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von 25 Mitgliedern zurückzuführen. Er wird neu aus einem personell reduzierten Leitenden Ausschuss, der für die operativen Belange zuständig ist, und einem Expertenrat bestehen, der sich eher grundsätzlicher Fragen (grössere oder umstrittene Gesuche sowie eigene Projekte) annimmt. Die Geschäftsleitung erhält die Kompetenz, vier Fünftel der Gesuche selber zu entscheiden; die Stellung des Direktors wird im Bereich der Zielsetzungsprozesse und bei interdisziplinären Projekten aufgewertet. Mitte August wurden die bereinigten, per 1.1.2002 in Kraft tretenden Reglementsänderungen definitiv verabschiedet. Anfangs Dezember bestellte der Bundesrat den
neuen Stiftungsrat; dabei fiel auf, dass drei der sieben Mitglieder des Leitenden Ausschusses nicht aus der Kulturszene, sondern aus dem Management stammen
[7].
„Präsenz Schweiz“, die neue Auslandlobby des Bundes, und Pro Helvetia unterzeichneten eine Vereinbarung, welche die Kompetenzen der beiden Organisationen regelt. Es ist vorgesehen, dass das
kulturelle Schaufenster im Ausland zum Gegenstand eines regelmässigen Informations- und Meinungsaustauschs zwischen den involvierten Stellen wird. Gemäss EDA sind auf operationeller Ebene verschiedene Koordinationsgruppen unter der Federführung von „Präsenz Schweiz“ vorgesehen
[8].
Obgleich der Entwurf des Bundesrates zu einem neuen
Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur durch den Verzicht auf eine generelle Lenkungsabgabe zugunsten kleinerer Filmproduktionen („Hollywood-Rappen“) bereits einem hart erkämpften Kompromiss zwischen dem BAK und der Branche entsprach, scheiterte die Vorlage vorerst an der bürgerlichen Opposition im
Ständerat. Die beiden CVP-Abgeordneten Schmid (AI) als Vertreter der Werbebranche und Cottier (FR) als Präsident der Filmverleihvereinigung Procinéma liessen kaum einen guten Faden an dem Gesetz, das sie als „dirigistisch“ und „existenzgefährdend“ für kleine Kinounternehmen bezeichneten. Zur Garantie der Vielfalt des gezeigten Filmschaffens wollten sie allein auf die Gewerbefreiheit und die Verantwortung der Branche setzen und auch die dem Bund zugestandene Möglichkeit, subsidiär eine Abgabe zu erheben, falls trotz Branchenintervention in einer Region nur noch ausländische Grossproduktionen gezeigt werden, aus dem Gesetz kippen. Vergeblich machten die Freisinnigen Beerli (BE), Langenberger (VD) und Marty (TI) geltend, das neue Gesetz sei viel liberaler als das alte von 1962 und die Lenkungsabgabe lediglich die „ultima ratio“ für den Fall, dass es der Branche nicht gelinge, in Eigenregie die von der Verfassung (Art. 71) postulierte kulturelle Diversität herzustellen; sie vermochten nicht einmal alle ihre Parteikollegen zu überzeugen. Auch die Feststellung von Bundesrätin Dreifuss, man könne in einem Markt, der von einem (amerikanischen) Oligopol beherrscht sei, nicht allein auf die Gesetze der Marktwirtschaft setzen, fruchtete nichts. Mit 27 zu 12 Stimmen wurde der Entwurf zur Überarbeitung
an den Bundesrat zurückgewiesen [9].
Noch bevor die Vorlage von der zuständigen Nationalratskommission behandelt wurde, einigten sich BAK und Procinéma auf Vermittlung der beiden Ständeräte Bieri (cvp, ZG) und Schiesser (fdp, GL) auf eine
weitere Stärkung der Verleih- und Betreiberbranche. Die Erhaltung der Vielfalt soll ganz dem Gewerbe und seinen Branchenvereinbarungen überlassen bleiben, das BAK nur noch die Einhaltung der Ziele regelmässig evaluieren. Die subsidiäre Erhebung einer Förderabgabe durch den Bund – falls die Selbstregulierung dennoch versagen und das Filmangebot einer Region verkümmern sollte – wurde zwar aufrecht erhalten, aber redimensioniert; insbesondere sollen bei wiederholtem Zuwiderhandeln lediglich geringfügige Bussen verhängt werden
[10]. Dieser informelle Weg führte in der Sommersession zu einem ersten Etappensieg für das neue Gesetz. Zwar etwas erstaunt über das Vorprellen der beiden Ständeräte und ohne die Vorlage inhaltlich diskutieren zu können, sprachen sich die meisten Fraktionssprecher im
Nationalrat gegen die Rückweisung an den Bundesrat aus, um den Gesetzgebungsprozess wieder in Gang zu bringen. Einzig der Zürcher SVP-Abgeordnete Mörgeli benutzte die Gelegenheit zu einem Rundumschlag gegen die Kulturbehörden und das schweizerische Filmschaffen; da er es aber verpasst hatte, seinerseits einen Rückweisungsantrag zu stellen, wurde das Geschäft stillschweigend an den Ständerat zurückgeschickt
[11].
Nach diesem Vorgeplänkel stand der einlässlichen Behandlung des Gesetzes durch den Ständerat nichts mehr im Wege. Die Vorschläge der vorberatenden Kommission übernahmen in den wesentlichen Punkten das
Vermittlungsergebnis und waren damit näher beim Entwurf des Bundesrates als bei den (allerdings nie positiv formulierten) Anträgen der Gewerbelobby. Diesmal erwuchs der Vorlage keinerlei Widerstand, Abänderungsanträge über die Detailkorrekturen der Kommission hinaus wurden keine gestellt. Das Gesetz passierte problemlos mit 27 zu 3 Stimmen. In der Wintersession stimmte der Nationalrat dem Gesetz im Eiltempo (und ohne eine einzige Differenz zum Ständerat zu schaffen) mit 120 zu 25 Stimmen zu, worauf das Gesetz
definitiv verabschiedet werden konnte
[12].
Kurz vor der Wintersession riefen Filmschaffende das Parlament dazu auf, den Filmkredit massiv anzuheben; die im Budget 2002 vorgesehene Erhöhung um zwei Mio Fr. genüge nicht für ein längerfristiges Überleben des Schweizer Films. Die Aufstockung der Gelder reiche nicht einmal aus, um die bisher von privater Seite mitfinanzierte und im neuen Filmgesetz definitiv als Aufgabe des Bundes verankerte erfolgsabhängige Filmförderung (
„Succès cinéma“) aufrecht zu erhalten
[13]. Bei der Beratung des Voranschlags stellten vor allem Abgeordnete aus der lateinischen Schweiz mehrere Anträge zur Erhöhung der Mittel. Im Nationalrat setzte sich vorerst ein Antrag Simoneschi (cvp, TI) für eine zusätzliche Aufstockung um 3,5 Mio Fr. durch; angesichts des finanzpolitischen Widerstands in der kleinen Kammer einigten sich die Räte schliesslich auf eine Anhebung um total 3,75 Mio Fr. gegenüber dem Vorjahr
[14].
Der Tessiner Grosse Rat stimmte einem Kredit zu, der es der Kantonsregierung erlaubt, das
Filmfestival von Locarno in den nächsten fünf Jahren mit total 13 Mio Fr. zu unterstützen. Dieser Betrag, der die bisherigen ad hoc-Subventionen ersetzt, soll es den Organisatoren ermöglichen, das Festival auf eine finanziell gesunde Basis zu stellen, ohne Abstriche im künstlerischen Bereich zu machen und damit seine Stellung zu gefährden. Die kulturelle Ausstrahlung und das touristische Gewicht des Filmfestivals, die dem Ansehen und der Wirtschaft des Kantons zugute kommen, dienten als Rechtfertigung für diese Finanzspritze
[15].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, für die schon früher gewährten Finanzhilfen an das
Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf in einem Bundesgesetz eine dauerhafte Rechtsgrundlage zu schaffen und mit einem separaten Beschluss diese Finanzhilfe für die Jahre 2002-2005 auf 964 000 Fr. festzulegen. Sowohl der Stände- wie der Nationalrat stimmten den beiden Vorlagen einstimmig zu
[16].
Nach einer vierjährigen umfassenden Erneuerung konnte im Juni das
Museo Vela in Ligornetto bei Mendrisio (TI) wieder für das Publikum geöffnet werden. Das Museum war der letzte Wohnsitz des aus dem Ort stammenden Bildhauers Vincenzo Vela (1820-1891) und wurde 1892 von dessen Sohn mit allen darin enthaltenen Werken der Eidgenossenschaft vermacht. Die Renovierung, die auch die Kunstsammlung betraf, kostete 6,45 Mio Fr., die vom Parlament 1996 bewilligt worden waren
[17].
Bereits im Vorjahr war im Nationalrat die finanzielle Unterstützung der
Genfer Buchmesse durch den Bund thematisiert worden. Der Bundesrat hatte damals darauf verwiesen, dass ein regelmässiges Engagement erst mit der gesetzlichen Umsetzung des Kulturförderungsartikels der Bundesverfassung möglich sein wird. In Anerkennung der Bedeutung dieser Messe als Brückenschlag zwischen den Sprachregionen hatte er einen einmaligen Beitrag von 500 000 Fr. aus dem Gedenkmünzenverkauf 1999 gesprochen. Da dieser Betrag nun aufgebraucht war, verlangte ein Postulat der nationalrätlichen WBK die Ausrichtung einer
jährlichen Subvention von rund 300 000 Fr. ab 2002. Der Bundesrat nahm den Vorstoss entgegen und versprach, das Anliegen im Voranschlag 2003 zu prüfen. Zwei Anträge im Parlament (Brunner, sp, GE im Ständerat und Neirynck, cvp, VD im Nationalrat), diesen Betrag bereits ins Budget 2001 aufzunehmen, wurden aus finanzpolitischen Gründen abgelehnt
[18].
Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen stützte Ende Mai aus formaljuristischen Gründen das 1999 durch die Wettbewerbskommission (Weko) verordnete
Preisbindungsverbot im Buchhandel, stellte aber die Frage, ob die Aufhebung der fixen Buchpreise nicht zu einer Verringerung der Sortimentsbuchhandlungen und damit zu einer Verminderung der Titelvielfalt führen werde
[19]. Der Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) zog seine im Vorjahr eingereichte Beschwerde daraufhin ans Bundesgericht weiter; dieses erteilte dem Rekurs die aufschiebende Wirkung, da die Nachteile einer sofortigen Aufhebung der fixen Buchpreise bei einem für die Branche positiven Entscheid kaum mehr gutzumachen wären
[20].
Mit einem überwiesenen Postulat wies Nationalrat Widmer (sp, LU) darauf hin, dass der Bundesrat gemäss Art. 8 des Kartellgesetzes ausnahmsweise Preisabsprachen zulassen kann, um überwiegende öffentliche Interessen zu schützen. Er bat den Bundesrat, im Fall der Buchpreisbindung von diesem Recht Gebrauch zu machen und dabei nicht nur die Gesetze von Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen, sondern auch die gesamtgesellschaftliche und
kulturelle Bedeutung des Buches. In der Fragestunde der Sommersession erklärte der Bundesrat, er habe das BAK und das Seco mit einem Bericht über die kultur- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen einer Aufhebung der Buchpreisbindung beauftragt; konkret werde es sich erst nach Vorliegen dieses Berichts zu dieser Frage äussern
[21].
Mit einer Motion wollte die Zürcher SP-Nationalrätin Aeppli erreichen, dass in die laufende Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) eine Bestimmung aufgenommen wird, die den Urheberinnen und Urhebern von Werken der bildenden Kunst ein
Folgerecht beim Weiterverkauf eines Originals („droit de suite“) einräumt. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat daran, dass der Ständerat bei der Totalrevision des URG eine derartige Regelung beschlossen hatte, dann aber am Widerstand des Nationalrates gescheitert war, der die Interessen des Handels höher wertete als jene der Kunstschaffenden. Trotz zwischenzeitlich erfolgter Annahme einer entsprechenden Richtlinie durch die EU wollte sich der Bundesrat Zeit für eine eingehende Prüfung der damit aufgeworfenen Fragen lassen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte
[22].
Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Rechtskommission an, das den Bundesrat bittet, bei den laufenden Revisionsarbeiten bezüglich der Abgeltung für Autoren- und Verfasserleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft zu prüfen, inwieweit den Bestimmungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum von 1996 und den in der EU weiterentwickelten Standards sowie der seitherigen Entwicklung bei den
neuen Darstellungs-, Präsentations-, Medien- und
Vermittlungstechniken Rechnung getragen werden kann
[23].
Der nun bereits seit Jahren andauernde Konflikt zwischen den Kantonen St. Gallen und Zürich über die Rückgabe der 1712 im Zweiten Villmergerkrieg von Zürich erbeuteten
Kulturgüter der Abtei St. Gallen ging in eine weitere Runde. Nach anfänglichem Einlenken widersetzte sich der Kanton Zürich der Errichtung einer gemeinsamen Kulturgüterstiftung, da die Eigentumsfrage nicht habe geklärt werden können
[24]. Gewappnet mit einem rechtshistorischen sowie einem staats- und völkerrechtlichen Gutachten beschloss die St. Galler Regierung daraufhin, beim Bundesgericht staatsrechtliche Klage gegen den Kanton Zürich einzureichen. Sie betonte, es gehe ihr nicht um eine Prestigefrage, sondern darum, eine einst zusammenhängende Sammlung wieder zu komplettieren; schliesslich sei die St. Galler Stiftsbibliothek gerade wegen ihrer Vollständigkeit als UNESCO-Weltkulturerbe bezeichnet worden
[25].
Die Stimmberechtigten der Stadt Bern hiessen mit fast 78% Ja-Stimmen eine Kreditvorlage gut, welche die Beteiligung der Stadt am Aufbau und Betrieb des geplanten
Paul-Klee-Zentrums sicherstellt. Gleichzeitig wurde das dafür benötigte Areal im Osten der Stadt von der Landwirtschaftszone in eine Freifläche umgezont
[26].
In Hauterive (NE) wurde im September das grösste archäologische Museum der Schweiz eröffnet. Es soll ein europäisches Zentrum für die Pfahlbauerzeit und die La-Tène-Periode (450 bis 100 v. Chr.) werden, weshalb es auch den Namen
Laténium erhielt
[27].
Sprachen
Die neue Bundesverfassung (Art. 70) garantiert die Sprachenfreiheit und die Gleichbehandlung der vier Landessprachen. Ein eigentliches
Sprachengesetz soll die
Mehrsprachigkeit als wichtiges Wesensmerkmal des Landes sowie die
Sprachkompetenz seiner Bewohner fördern. Ende Oktober präsentierte Bundesrätin Dreifuss den lange erwarteten Gesetzesentwurf, der in eine breite Vernehmlassung geschickt wurde. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehören die Förderung von Kenntnissen in mehreren Landessprachen, der verstärkte Austausch von Lernenden und Lehrkräften aller Bildungsstufen, die Schaffung eines Zentrums für Mehrsprachigkeit, die subsidiäre Unterstützung von Initiativen zur besseren
gegenseitigen Verständigung sowie eine verbesserte Integration fremdsprachiger Ausländerinnen und Ausländer. Aufgeführt werden auch die bereits praktizierte Unterstützung der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie (neu) der mehrsprachigen Kantone Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis. Bei der Vorstellung des Entwurfs bezeichnete Dreifuss die Stärkung der vier Landessprachen als eine wichtige Investition in die „fragile Willensnation“ Schweiz. In der Ausarbeitung des Gesetzes habe sich jedoch gezeigt, dass in den politischen Debatten die Befürchtungen vor allem in Bezug auf die Kompetenzausgestaltung zwischen Bund und Kantonen grösser seien als der Enthusiasmus
[28].
1998 hat die Schweiz das Übereinkommen des Europarates zum
Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert. Ein ausführlicher Bericht zuhanden des Europarates
informierte erstmals darüber, wie die Schweiz den damit verbundenen Auftrag im Bereich der Sprachen umsetzt. Laut Bundesrat trägt bereits das politische System der Schweiz (Föderalismus und diskriminierungsfreie Gewährleistung der verfassungsmässigen Rechte) zum Schutz der Minderheiten bei. Die Regierung verwies auf die finanzielle Unterstützung der von den Kantonen Graubünden und Tessin ergriffenen Massnahmen zu Gunsten der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie auf das in Ausarbeitung befindliche neue Sprachengesetz. Nach Einsicht in diesen Bericht empfahl der Europarat der Schweiz, Hindernisse für den Gebrauch des
Rätoromanischen und des
Italienischen vor den Gerichten des Kantons Graubünden zu beseitigen und den Gebrauch dieser beiden Sprachen auf Ebene der Bundesverwaltung zu stärken
[29].
Das Bundesgericht fällte einen wegweisenden Entscheid in der vor allem im Kanton Freiburg immer wieder strittigen Frage der Sprachenfreiheit im Verhältnis zum Territorialitätsprinzip. Es schützte die Beschwerde eines deutschsprachigen Elternpaares mit Wohnsitz in einer nahe der Sprachengrenze gelegenen frankophonen Gemeinde. Gemäss Bundesgericht hatten die Freiburger Behörden das verfassungsmässige Prinzip der
Sprachenfreiheit verletzt, weil sie der Familie nicht erlaubten, ihren Sohn in einer öffentlichen deutschsprachigen Schule in Freiburg zum Unterricht anzumelden und dabei die Kosten für den Transport zu übernehmen. Die Lausanner Richter verwiesen auf die Schwierigkeiten, welche den Eltern aus der Begleitung ihres Sohnes in einer französischsprachigen Oberstufe erwachsen könnten. Die Freiburger Behörden hatten hingegen das
Territorialitätsprinzip höher gewichten wollen, das ihrer Auffassung nach gerade an der Sprachengrenze besonders streng gehandhabt werden müsse
[30].
Der Nationalrat nahm eine Motion seiner SPK an, die den Bundesrat beauftragt, im Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2002 den Kredit für
Verständigungsmassnahmen um 1 Mio Fr. aufzustocken. Dieser Betrag soll der Mitfinanzierung des Projekts „Exchange“ (Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der Expo 02) zugute kommen und wurde an die Bedingung geknüpft, dass eine Koordination des Projekts durch die Standortkantone in Zusammenarbeit mit der CH-Stiftung erfolgt. Der Bundesrat zeigte sich bereit, das Projekt im Sinn des verständigungspolitischen Verfassungsauftrags zu unterstützen. Da er vor einer bindenden Zusage über die Höhe des Kredits die offenen Fragen mit den Kantonen erörtern wollte, beantragte er ergebnislos Überweisung als unverbindliches Postulat. Der Ständerat hiess die Motion ebenfalls gut
[31].
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) unterstützte im Rahmen des für 2001 ausgerufenen „Europäischen Jahres der Sprachen“ eine Schweizer Version des
„Europäischen Sprachenportfolios“ (ESP). Dabei handelt es sich um ein persönliches Dokument, mit dem Jugendliche nach Beendigung der Volksschule und Erwachsene ihre Kenntnisse in anderen Sprachen differenziert erfassen und darstellen können. Eine wichtige Funktion des ESP ist es, Sprachkenntnisse durch den Bezug auf eine gemeinsame europäische Skala national und international vergleichbar zu machen. Die EDK empfahl den Kantonen, die Voraussetzungen zur Einführung des Portfolios ab dem 9. Schuljahr zu schaffen
[32].
Zum zweiten Mal (nach Genf im Herbst 1993) tagte das Parlament in einer anderen Sprachregion. Die
Frühjahrssession 2001 fand in
Lugano (TI) statt. Bei der offiziellen Eröffnungsfeier sprach der Bürgermeister von Lugano Italienisch, die Präsidentin des Tessiner Staatsrates alle drei Amtssprachen, die Präsidentin des Ständerates Französisch und der Präsident des Nationalrates ebenfalls alle drei Amtssprachen
[33].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Rennwald (sp, JU), das den Bundesrat ersucht, neue Gesetzestexte von Anfang an in mehreren
Amtssprachen zu erarbeiten und nicht erst im Nachhinein zu übersetzen, um das Denken in den Minderheitssprachen besser zu berücksichtigen
[34]. Eine Motion Galli (cvp, BE) mit der Forderung, sämtliche Wortmeldungen in der Bundesversammlung im Internet auf
Italienisch zu publizieren, wurde abgelehnt, da alle Voten ausschliesslich in der Sprache wiedergegeben sind, in der sie gehalten werden; jener Teil der Motion, der eine durchgehende italienische Version der parlamentarischen Geschäftsdatenbank verlangte, wurde dagegen angenommen
[35].
Mit dem knappen Stimmenverhältnis von 72 zu 67 gab der Nationalrat in der Frühjahrssession einer parlamentarischen Initiative des Neuenburger SP-Abgeordneten Berberat Folge, der
eine Landessprache als erste Fremdsprache im Unterricht
auf Verfassungsstufe festschreiben möchte. Haller (svp, BE) machte als Sprecherin der Kommission geltend, Sprache sei mehr als Kommunikationsmittel; sie vermittle Kultur, geistiges Erbe, Emotion und Politik. Die Gegner fochten mit dem föderalistischen Argument der Kantonshoheit in Schulfragen, was Berberat mit der Feststellung konterte, diese sei bei der flächendeckenden Einführung des Herbstschulbeginns und mit der Verpflichtung der Schulen zu einem ausreichenden Sportunterricht bereits relativiert worden
[36].
Der Bundesrat nahm zu dieser Frage in seiner Antwort auf eine Interpellation der GP-Fraktion Stellung. Wie schon bei früheren Gelegenheiten verwies er auf die Kantonskompetenz in Schulfragen; seiner Ansicht nach kann auch aus dem „Verständigungsartikel“ der Bundesverfassung
keine bundesrechtliche Pflicht, eine Landessprache als erste Fremdsprache zu bestimmen, abgeleitet werden. Dennoch vertrat er unmissverständlich die Auffassung, dass das Beherrschen von mindestens zwei Landessprachen eine wichtige Voraussetzung für das gegenseitige Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften darstellt; das Ausscheren einzelner Kantone aus der von der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) definierten föderalistischen Konkordanz im Schulbereich könne zu einer Belastung der Beziehungen zwischen den Sprachgruppen und damit auch zu einer Gefährdung des Sprachfriedens führen
[37]. Im neuen Sprachengesetz (siehe oben) wird die Problematik der Unterrichtssprachen nicht thematisiert. Bei der Präsentation des Entwurfs verwies Bundesrätin Dreifuss erneut auf die Kantonshoheit in Schulfragen, sicherte aber zu, dass der Bundesrat zu dieser Frage nicht schweigen werde
[38].
Die EDK konnte sich erneut nicht auf eine verbindliche Fremdsprachenregelung einigen. 15 Kantone votierten für eine regionale Lösung (Ost- und Zentralschweiz, Westschweiz und Kantone an der Sprachgrenze), einer stimmte dagegen, acht enthielten sich der Stimme. Damit wurde die für einen bindenden Entscheid notwendige Zweidrittelsmehrheit knapp verfehlt. Nach dem Scheitern einer Konsenslösung
bleibt es den Kantonen überlassen, welcher Fremdsprache sie die Priorität einräumen wollen. Mit den im Berichtsjahr von weiteren Kantonsregierungen (Bern und Schaffhausen) gefällten Entscheiden zeichneten sich zwei „Sprachenteppiche“ im Primarschulunterricht ab: In der Westschweiz und in den Deutschschweizer Kantonen entlang der Sprachgrenze wird vorderhand noch Deutsch resp. Französisch als erste Fremdsprache unterrichtet, der Rest des Landes wechselt in den nächsten Jahren zu Englisch
[39].
Die neue Maturitätsanerkennungsverordnung schafft die Möglichkeit, eine
zweisprachige Maturitätsprüfung ablegen zu können. Hauptbedingung ist, dass (zusätzlich zum regulären Sprachenunterricht) mindestens 600 Stunden in der Fremdsprache unterrichtet werden, wovon wenigstens ein naturwissenschaftliches Fach. Ursprünglich war dafür eine zweite Landessprache vorgesehen, die Kantone erreichten aber beim Bund, dass auch Englisch zugelassen wurde. Ab dem Schuljahr 2001/2002 starteten in den Kantonen Zürich, Basel-Land, Luzern und Neuenburg erste Pilotversuche mit Englisch
[40].
Annähernd 65% der Bündner Stimmberechtigten genehmigten den Antrag der Kantonsregierung, die Einheitssprache
Rumantsch grischun künftig als Amtssprache für die Abstimmungsbotschaften des Kantons und das rätoromanische Rechtsbuch zu verwenden. Mit Ausnahme der CVP hatten alle grösseren Parteien die Ja-Parole ausgegeben. In den romanisch-sprachigen Gebieten waren die Mehrheiten eindeutig knapper; vier Kreise in der Surselva sprachen sich gegen die Vorlage aus
[41].
Kirchen
Bundesrätin Metzler eröffnete zwei Monate vor der Volksabstimmung vom 10. Juni mit viel persönlichem Engagement die Abstimmungskampagne zur Aufhebung des Bistumsartikels in der Bundesverfassung, die National- und Ständerat im Vorjahr beschlossen hatten. Sie führte aus, kein Staat kenne eine Bewilligungspflicht für Bistümer. Eine solche Einschränkung des Rechts einer Glaubensgemeinschaft auf Selbstorganisation und damit der Religionsfreiheit sei nicht gerechtfertigt, namentlich auch nicht durch das Interesse der öffentlichen Sicherheit – ganz abgesehen davon, dass die staatliche Kompetenz, Massnahmen zur Wahrung des religiösen Friedens zu treffen, ohnehin in der Verfassung bleiben wird. Die Streichung der Ausnahmeregelung sei auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention und vom internationalen Menschenrechtspakt II her geboten. Mit Ausnahme der EDU und der PdA, welche die Nein-Parole ausgaben, sowie der SD, die Stimmfreigabe beschlossen, folgten alle politischen Parteien dieser Argumentation.
Weit weniger geeint zeigten sich die
kirchlichen Organisationen. Während die Bischofskonferenz erwartungsgemäss für eine Streichung der Bestimmung eintrat, taten sich mehrere katholische Laienorganisationen schwer damit, da sie im Bistumsartikel eine Art Pfand für eine Mitsprache der Kirchenbasis bei Bischofsernennungen sahen; gegen eine Streichung sprach sich schliesslich aber nur der Schweizerische Katholische Frauenbund aus. Die reformierte Landeskirche verzichtete nach längerem Hin und Her auf eine Abstimmungsempfehlung. Obgleich sie die Information des Bundesrates als einseitig empfand – insbesondere bestritt sie, der Bistumsartikel sei diskriminierend und menschenrechtswidrig – wollte sie nicht Öl ins Feuer der konfessionellen Diskussionen giessen; sie plädierte aber erneut für die Schaffung eines Verfassungsartikels, in dem die Beziehungen zwischen dem Bund und den Religionsgemeinschaften zeitgemäss geregelt würden. Gegen die Streichung wehrten sich hingegen evangelikale Splittergruppen
[42].
In der Volksabstimmung hiessen Volk und Stände mit
knapp zwei Drittel Ja-Stimmen die Streichung des Bistumsartikels gut. Am deutlichsten stimmten grossmehrheitlich katholische Kantone zu (Freiburg, Tessin, Solothurn und Wallis), am knappsten war das Resultat in Genf und Glarus sowie in den protestantisch-dominierten Kantonen Schaffhausen und Bern
[43].
Artikel 72 Abs. 3 BV (Bistumsartikel)
Abstimmung vom 10. Juni 2001
Beteiligung: 42,0%
Ja: 1 194 556 (64,2%) / 26 6/2 Stände
Nein: 666 108 (35,8%) / 0 Stände
Parolen:
– Ja: FDP, SP, CVP, SVP (1*), EVP, LPS, GP, CSP, FPS; ZSA (Arbeitgeber), CNG; Schweiz. Bischofskonferenz (SBK)
– Nein: EDU, PdA; Kath. Frauenbund, Bund aktiver Protestanten, Arma, IG Frauen Kirche
– Stimmfreigabe: SD; SGB, Schweiz. Evangelischer Kirchenbund (SEK)
* in Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Gemäss der
Vox-Analyse waren für das deutliche Resultat in erster Linie römisch-katholische und CVP-nahe Bevölkerungsteile ausschlaggebend, während die Protestanten nur knapp zustimmten. Die Befürworter machten für ihren Entscheid weniger das Grundrecht der Religionsfreiheit als vielmehr die gesellschaftliche Entwicklung geltend, die konfessionelle Ausnahmeartikel nicht mehr rechtfertige. Demgegenüber befürchteten die Gegner vor allem eine Stärkung der Macht der katholischen Kirche, insbesondere des Vatikans
[44].
In einem ungewöhnlichen Vorgang unterstellte die Ausländerkommission, in Absprache mit dem Patriarchat von Belgrad und den hiesigen
serbisch-orthodoxen Kirchgemeinden – mit rund 100 000 Gläubigen die drittgrösste christliche Glaubensgemeinschaft in der Schweiz –, diese einer
Notverwaltung. Die Massnahme drängte sich auf, da der für die Schweiz zuständige, in Hildesheim (D) residierende Patriarch trotz anderslautenden Empfehlungen immer wieder pointiert konservativ-nationalistische und zudem oft schlecht ausgebildete Priester seiner Wahl in die Schweiz geschickt und sich um rechtliche Dinge wie die Aufenthaltsbewilligung foutiert hatte. Es wird nun eine Gesamtregelung für die Bewilligung von orthodoxen Geistlichen angestrebt, ähnlich wie sie für die muslimischen Imame besteht. Damit soll eine gewisse Fähigkeit zur Integration in die hiesige Gesellschaft und der Wille dazu sichergestellt werden
[45].
Der Bundesrat bekundete seine Intention, bei der Revision des Tierschutzgesetzes das
Schächtverbot aufzuheben. Seit 1893 ist das Schächten – die im
Judentum und im
Islam als rituell erachtete Schlachtung durch Kehlenschnitt ohne vorherige Betäubung des Tieres – in der Schweiz verboten. Der Bundesrat begründete seinen Entscheid für eine Neuregelung mit der Bundesverfassung, welche die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert (Art. 15). Zudem kenne keines der Nachbarländer ein derart absolutes Schächtverbot. Der Israelitische Gemeindebund sowie kirchliche Kreise begrüssten die Lockerung, da das Schächtverbot eine langjährige Diskriminierung der nicht-christlichen Religionen und eine Einschränkung ihrer ritueller Gebote darstelle. Ganz anders sahen dies Tierschutzkreise und die Gesellschaft der Schweizer Tierärzte, die unter Berufung auf die Würde des Tieres ein Referendum in Aussicht stellten; ihnen schlossen sich der Bauernverband und die Stiftung für Konsumentenschutz an. Von den Parteien sprachen sich die CVP, die SVP und die GP grundsätzlich für eine Lockerung (unter gewissen Auflagen) aus, die SP widersetzte sich und die FDP enthielt sich einer Aussage
[46].
Die Regierung des Kantons
Zürich änderte die Bestattungsverordnung und schuf damit für die Gemeinden die Möglichkeit,
separate Gräberfelder für Angehörige ausserchristlicher Glaubensgemeinschaften einzurichten. Sie kam damit einem Wunsch strenggläubiger Muslime nach, die eine gemeinsame Bestattung mit Angehörigen anderer Religionen ablehnen. In einer gemeinsamen Medienmitteilung befürworteten der Evangelisch-Reformierte Kirchenrat und die Römisch-Katholische Zentralkommission diese Liberalisierung als wichtigen Beitrag für das friedliche Nebeneinander der verschiedenen Religionen und Kulturen
[47].
Weiterführende Literatur
Holzer, Thomas, Wirkungsanalyse über Succès cinéma, Bern (IPW) 2001.
Tisa Francini, Esther / Heuss, Anja / Kreis, Georg, Fluchtgut – Raubgut. Der Transfer von Kulturgütern in und über die Schweiz 1933-1945 und die Frage der Restitution, Zürich 2001.
Kägi-Diener, Regula, „Die Kompetenzen von Bund und Kantonen im Sprachenrecht“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2001, S. 505-519.
LesGes – Gesetzgebung und Evaluation, 2001, Nr. 3, S. 9-129 (diverse Beiträge zur mehrsprachigen Gesetzesredaktion).
Watts, Richard / Murray, Heather (Hg.), Die fünfte Landessprache? Englisch in der Schweiz, Zürich 2001.
Al Ashmawi, Fawzia, La conditions des musulmans en Suisse, Genève 2001.
Conzemius, Victor, Schweizer Katholizismus 1933-1945. Eine Konfessionskultur zwischen Abkapselung und Solidarität, Zürich 2001.
Frey, Jakob, „Zur Abstimmung vom 10. Juni 2001 ‚Aufhebung des Bistumsartikels‘“, in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, 2001, S. 199-203.
Krauthammer, Pascal, Das Schächtverbot in der Schweiz 1854-2000. Die Schächtfrage zwischen Tierschutz, Politik und Fremdenfeindlichkeit, Zürich 2001.
Pahud de Mortanges, René (Hg.), Das Religionsrecht der neuen Bundesverfassung, Freiburg 2001.
Pahud de Mortanges, René / Rutz, Gregor A. / Winzeler, Christoph (Hg.), Die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften, Freiburg 2000.
[1] Äusserungen des BR zu einer Interpellation Gysin (sp, BS) in
AB NR, 2001, S. 1447.1
[2]
Lit. Tisa
Francini / Heuss / Kreis;
Ww, 23.8.01; Presse vom 31.8.01.2
[3] Presse vom 2.2.01. Die Schweiz ist heute einer der vier grösste Kunsthandelsplätze der Welt und der einzige in Europa, der nur eine minimale Reglementierung über Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern kennt. 1993 hatte der BR die Ratifikation der UNESCO-Konvention bereits einmal in die Vernehmlassung gegeben, sie dann aber wegen der Opposition des Kunsthandels nicht weiter verfolgt (
SPJ 1994, S. 262).3
[4]
BBl, 2002, S. 535 ff.; Presse vom 22.11.01. Bereits vor Vorliegen der Botschaft deponierte NR Fischer (fdp, AG) eine pa.Iv. mit einem detaillierten Gegenvorschlag, der aus Kunsthändlerkreisen stammt; dieser will den verbesserten Schutz für Objekte aus Raubgrabungen, die Ausdehnung der Rückforderungsfrist und die von der Konvention postulierte internationale Rechtshilfe verhindern (Geschäft Nr.01.450;
BaZ, 6.11.01;
TA, 12.11.01;
TG, 14.11.01). Zum Zusammenhang zwischen Kunsthandel und Geldwäscherei siehe auch die Stellungnahme des BR zu einem überwiesenen Postulat Widmer (sp, LU) in
AB NR, 2001, IV, Beilagen, S. 411.4
[5] Zu den Auseinandersetzungen innerhalb der PH um die künftigen Strukturen siehe
SPJ 2000, S. 283. Der erst drei Jahre zuvor zur gründlichen Reorganisation der Stiftung berufene Direktor, Bernard Cathomas, zog die Konsequenzen aus seiner Niederlage im Strukturstreit und wechselte zu Beginn des Jahres als neuer Direktor von Radio e Televisiun Rumantscha zur SRG (Presse vom 9.1.-12.1.01). Bereits sein Vorgänger, Urs Frauchiger, hatte darunter gelitten, dass der Spielraum eines PH-Direktors angesichts des übermächtigen Stiftungsrats sehr eng ist; nach nur fünf Jahren hatte er 1997 sein Amt zur Disposition gestellt (
SPJ 1997, S. 321).5
[6] Presse vom 23.2.01;
BaZ, 24.2.01 (Interview BR Dreifuss). Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Seiler (svp, BE) in
AB NR, 2001, S. 943.6
[7] Presse vom 11.5., 8.8. und 8.12.01.7
[8]
NZZ, 13.9.01. Zu „Präsenz Schweiz“ siehe
SPJ 2000, S. 18.8
[9]
AB SR, 2001, S. 117 ff. Vgl.
SPJ 2000, S. 284. Die Presse zeigte sich mehrheitlich konsterniert ob dieser als „Filmriss“ bezeichneten offenen Lobbyingpolitik der amerikanischen Filmgesellschaften, umso mehr, als im Vorfeld der Beratungen nichts auf diesen Eklat hingewiesen hatte (Presse vom 21.3.01).9
[10] Presse vom 28.4.01. 10
[11]
AB NR, 2001, S. 649 ff. 11
[12]
AB SR, 2001, S. 528 ff. und 1045;
AB NR, 2001, S. 1524 ff. und 2011. 12
[13] Presse vom 23.11.01;
NZZ, 26.11.01. Zur positiven Bilanz von „Succès cinéma“ nach fünfjähriger Versuchszeit siehe
Lit. Holzer;
NZZ, 4.8.01. Vgl. auch
SPJ 1996, S. 308,
1997, S. 322,
1998, S. 324,
1999, S. 330 und
2000, S. 284. 13
[14]
AB SR, 2001, S. 767 ff., 932 ff. und 970 f.;
AB NR, 2001, S. 1681 ff., 1847 ff. und 1877. 14
[15] Presse vom 7.6.01. Zum Bundesbeitrag an das Festival siehe die Antwort des BR auf eine Frage Fehr (sp, ZH) in
AB NR, 2001, S. 760. 15
[16]
BBl, 2001, S. 1561 ff.;
AB SR, 2001, S. 186 f. und 711;
AB NR, 2001, S. 989 ff. und 1455. 16
[17]
CdT, 8.6.01;
NZZ, 25.6.01. Siehe
SPJ 1996, S. 309. 17
[18]
AB NR, 2001, S. 1681 ff. (Voranschlag) und 1993 (Postulat);
AB SR, 2001, S. 767 f. Vgl.
SPJ 2000, S. 285. 18
[19] Presse vom 3.5. und 23.5.01. In Europa kennen lediglich Finnland, Griechenland, Grossbritannien, Irland und Schweden keine fixen Buchpreise; Italien hat sie 2001 neu eingeführt, obgleich die EU-Wettbewerbskommission sie bekämpft (
Bund, 25.5.01). Siehe
SPJ 1999, S. 331. 19
[20]
NLZ, 11.7.01; Presse vom 25.8.01. Trotz Buchpreisbindung hat die Konzentration im Schweizer Buchhandel stark zugenommen (
SGT, 29.10.01;
NLZ, 20.11.01). 20
[21]
AB NR, 2001, S. 760 f. (Fragestunde) und 1439 (Postulat). Vgl.
SPJ 2000, S. 285. Zur verwaltungsexternen Studie, die dem Bericht zugrunde liegen wird, siehe
Bund, 3.8.01 und
TA, 11.12.01. 21
[22]
AB NR, 2001, S. 1435. Siehe
SPJ 1992, S. 275 f. und
1993, S. 276 f. 22
[23]
AB NR, 2001, S. 1422. Zu einem neuen Designgesetz siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik). 23
[24] Presse vom 7.2.01;
NZZ, 31.3.01. Siehe
SPJ 2000, S. 286. Museumsfachleute erachteten diesen Händel als Präzedenzfall und verwiesen darauf, dass der Entwurf für ein Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer ein Rückforderungsrecht von maximal 30 Jahren vorsieht (
TA, 8.2.01). 24
[25] Presse vom 5.4.01;
SGT, 7.4., 23.5., 30.5., 12.7. und 25.10.01. 25
[26]
Bund und
BZ, 5.3.01. Siehe
SPJ 2000, S. 286. 26
[27]
NZZ, 7.9.01;
Express, 8.9.01. 27
[28]
Bund, 9.1.01;
TA, 5.7.01; Presse vom 27.10.01. Nach dem NR nahm auch der StR eine Motion Jutzet (sp, FR) an, die den BR auffordert, ein Gesetz betreffend Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben auszuarbeiten (
AB SR, 2001, S. 127). Siehe
SPJ 2000, S. 288. 28
[29] Presse vom 24.11.01. Zum Bericht siehe auch oben, Teil I, 7d (Jenische). 29
[30] Presse vom 28.12.01. Zu den Schwierigkeiten des Kantons Freiburg mit seiner Zweisprachigkeit siehe
SPJ 2000, S. 288. 30
[31]
AB NR, 2001, S. 266 ff.;
AB SR, 2001, S. 209 f. 31
[32] Presse vom 2.3.01. 32
[33]
AB NR, 2001, S. 26 ff. 33
[34]
AB NR, 2001, S. 939; siehe auch Presse vom 4.12.01. 34
[35]
AB NR, 2001, S. 1992. Siehe auch eine Interpellation Galli zur Vertretung der italienischsprachigen Schweiz in den Kaderstellen des Bundes in
AB NR, 2001, S. 2006. 35
[36]
AB NR, 2001, S. 323 ff. Siehe
SPJ 2000, S. 290. In ihren Ausführungen zuhanden der Presse erklärten mehrere der Befürworter, sie hätten eher „contre coeur“ für die Initiative gestimmt, weniger aus Opposition gegen Frühenglisch als vielmehr, um die Romands nicht zu brüskieren und die Diskussion auf eine breitere politische Ebene zu stellen (Presse vom 23.–26.3.01). 36
[37]
AB NR, 2001, S. 359. Die EDK reagierte mit Besorgnis auf die Annahme der pa.Iv. Berberat; ihrer Ansicht nach ist es verfehlt, die Frage der ersten Fremdsprache in der Verfassung zu regeln (
Bund, 24.3.01). 3
[38] Presse vom 27.10.01. Siehe auch
24h, 20.6.01 (Interview Dreifuss)38
[39] Presse vom 12.6.01. Siehe
SPJ 2000, S. 289. Auch Uri, das 1994 als einziger Kanton Frühitalienisch eingeführt hatte, gibt ab dem Schuljahr 2004/2005 Frühenglisch den Vorzug (Presse vom 29.1.01). Der Kanton Tessin will auf ein gleichberechtigtes Erlernen von Französisch (1. Fremdsprache), Deutsch und Englisch setzen, allerdings löst auch hier Englisch als 2. Fremdsprache Deutsch ab (Presse vom 6.12.01). 39
[40]
NZZ, 4.1., 11.1. und 20.3.01;
LT, 17.1.01;
BaZ, 4.10.01. 40
[41]
BüZ, 21.5., 28.5. und 11.6.01. Siehe
SPJ 2000, S. 288 f. 41
[42] Presse vom 11.4.-9.5.01. Zur Geschichte des Bistumsartikels siehe
NZZ, 20.4. und 27.4.01. Vgl.
SPJ 2000, S. 291 f. 42
[43]
BBl, 2001, S. 4660 ff.; Presse vom 11.6.01. Der SEK sprach sich grundsätzlich dafür aus, eine Volksinitiative für einen Religionsartikel zu lancieren (
Bund, 28.7.01). 43
[44] Ballmer-Cao, Than-Huyen et al.,
Analyse der eidg. Abstimmungen vom 10. Juni 2001, VOX Nr. 74, Genf 2001. 44
[45]
TA, 12.2.01. Zu den Imamen siehe
SPJ 2000, S. 292. 45
[46] Presse vom 22.9., 26.9. und 24.12.01;
NZZ, 10.10. (Gegner einer Aufhebung des Verbots) und 12.12.01 (Befürworter). Siehe auch
Lit. Krauthammer. 46
[47]
NZZ, 29.6.01. Siehe
SPJ 1999, S. 334 und
2000, S. 292. In Basel setzten die Landeskirchen je einen Muslimbeauftragten ein, um die gegenseitige Verständigung zu fördern (
NZZ, 11.1.01). In Genf beschloss der Kantonsrat, ein entsprechendes Integrationsbüro einzurichten (
Bund, 3.7.01). 47