Chronique générale
Finances publiques
Le parlement a bouclé les débats concernant le paquet fiscal 2001. Celui-ci prévoyant une baisse massive des recettes, les cantons ont lancé, pour la première fois, un référendum cantonal. – Le Conseil fédéral a mis en consultation un avant-projet de la deuxième réforme de l’imposition des sociétés comprenant trois modèles. – Le parlement a adopté le programme d’allégement 2003 prévoyant des économies de 3 milliards de francs environ. – Les comptes d’Etat 2003 ont été clôturés avec un déficit de 2,8 milliards de francs. – Le budget 2004 prévoit un excédent de dépenses de 3,466 milliards de francs. – Le parlement a adopté la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons (RPT).
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
In der Sommersession verabschiedete das Parlament das
Steuerpaket 2001, nachdem der Ständerat in der letzten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt und die Einigungskonferenz die verbliebenen Unterschiede ausgeräumt hatte. Das Paket passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 97:69 Stimmen (gegen die Voten von SP, Grünen und EVP), im Ständerat unter Namensaufruf mit 30:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die von den Räten verabschiedete Vorlage sieht Steuereinbussen von insgesamt 2,01 Mia Fr. vor (Bund: 1,5 Mia, Kantone: 510 Mio. Fr.) – der Bundesrat hatte ursprünglich mit Mindereinnahmen von 1,73 Mia Fr. gerechnet (Bund: 1,305 Mia, Kantone: 425 Mio)
[1].
Das Steuerpaket hat insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung massive Steuerausfälle für die Kantone zur Folge; deshalb lehnten die kantonalen Finanzdirektoren die Steuerreform ab. In der Folge reichten elf – nötig gewesen wären acht – kantonale Regierungen resp. Parlamente (BE, BS, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VS, VD)
erstmals in der Geschichte des Bundesstaates ein
Kantonsreferendum ein. Da das Zustandekommen des Kantonsreferendums bis im September unklar war, reichte ein links-grünes Komitee ebenfalls das Referendum gegen das Steuerpaket ein
[2].
Als bekannt wurde, dass das Referendum gegen das Steuerpaket zustande gekommen war, die Volksabstimmung darüber aber voraussichtlich erst im Frühjahr 2004 stattfinden wird, beschloss das Parlament auf Antrag des Bundesrates, die Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Stempelabgaben nicht am 1. Januar 2004, sondern erst am 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen (die Wohneigentumsbesteuerung ist davon nicht betroffen, da die neuen Regelungen erst ab 2008 rechtskräftig werden). Eine rückwirkende
Inkraftsetzung im Falle einer Annahme der Vorlage in der Abstimmung hätte erhebliche praktische Probleme für Steuerzahler und Steuerbehörden geschaffen
[3].
Als Reaktion auf die Vorbehalte des Bundesrats zum Steuerpaket wegen der Wohneigentumsbesteuerung überwies der Ständerat gegen den Antrag der Regierung eine Empfehlung von Helen Leumann (fdp, LU). Diese forderte den
Bundesrat auf, das
Steuerpaket in der bevorstehenden Volksabstimmung aktiv zu unterstützen, namentlich im Bundesbüchlein. In seiner Stellungnahme betonte der Bundesrat, er halte die Beschlüsse des Parlaments zur Wohneigentumsbesteuerung, die bei den Abzügen für Unterhaltskosten und für Schuldzinsen zulasten der Steuereinnahmen weit über die Anträge des Bundesrates hinausgegangen seien, verfassungsrechtlich, finanzpolitisch sowie aus föderalistischer Sicht für äusserst problematisch. Da das Parlament gegen den Antrag des Bundesrates zudem die drei einzelnen Vorlagen des Steuerpakets miteinander verknüpft habe, sei eine differenziertere Haltung weder für den Bundesrat noch für das Volk möglich. In den Abstimmungserläuterungen werde der Bundesrat den Standpunkt des Parlamentes objektiv und vollständig zum Ausdruck bringen und die Annahme der Vorlage beantragen, aber gleichzeitig auf seine divergierende Meinung in Bezug auf die den Systemwechsel flankierenden Massnahmen bei der Wohneigentumsbesteuerung hinweisen
[4].
In der Sommersession behandelte der
Ständerat als Erstrat die Neue Finanzordnung und hiess im wesentlichen die Vorschläge des Bundesrates gut. In zwei Punkten hielt er jedoch an der bisherigen Regelung fest: Damit das Volk weiterhin regelmässig über die Einnahmen befinden kann, limitierte er das Recht der Regierung, die direkte Bundessteuer und die MWSt zu erheben, dehnte die Frist allerdings von 12 auf 14 Jahre aus – der Bundsrat hatte die Befristung aufheben wollen. Ausserdem beharrte der Ständerat auf dem MWSt-Sondersatz von 3,6% für die Hotellerie und überführte ihn in ordentliches Verfassungsrecht; bis anhin war er in den Übergangsbestimmungen der BV geregelt gewesen. Der Rat argumentierte, die umliegenden Länder würden den Tourismus ebenfalls mit einem MWSt-Sondersatz fördern. Aufgrund dieses Entscheides trat der Ständerat nicht auf die zweite Vorlage betreffend den Sondersatz der MWSt für Beherbergungsleistungen ein
[5].
Im
Nationalrat bedauerten Grüne und EVP in der Eintretensdebatte, dass im Rahmen der neuen Finanzordnung keine Ökosteuern auf nicht erneuerbaren Energien vorgesehen waren. In der Detailberatung lehnte die grosse Kammer sowohl den Antrag Baader (svp, BL), den Höchstsatz der Gewinnsteuer für Unternehmen auf 8% zu senken, als auch den Antrag Strahm (sp, BE) für einen unveränderten Höchstsatz von 9,8% ab; sie folgte dem Vorschlag des Bundesrates, den Höchstsatz bei 8,5% festzusetzen. Ebenfalls chancenlos blieben zwei Anträge der SVP, die für jede neue zusätzliche Steuerbelastung eine Kompensation bei einer anderen Steuer verlangt hatte resp. eine Erhöhung der MWSt mit einer Senkung der direkten Steuern hatte kompensieren wollen, um die Steuerquotenneutralität zu gewährleisten und so die Staats- und Fiskalquote in den Griff zu bekommen. Gegen die Stimmen der Linken befürwortete der Nationalrat wie zuvor der Ständerat die Möglichkeit der unbefristeten Fortführung des Hotellerie-Sondersatzes. Mit 80:75 Stimmen folgte er ferner einem Minderheitsantrag Pelli (fdp, TI), die Verwendung des nicht zweckgebundenen Ertrags der MWSt für die Entlastung der unteren Einkommensschichten und nicht speziell für die Verbilligung der Krankenkassenprämien allein festzulegen. Bei der Befristung der Finanzordnung bis 2020 schloss sich die grosse Kammer mit 80:67 Stimmen dem Ständerat an. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 114:19 Stimmen
[6].
Oppositionslos stimmte der Nationalrat als Zweitrat der Standesinitiative des Kantons Jura zu, welche die
Streichung von Steuerbussen verlangt. Gegen die Empfehlung seiner Rechtskommission hiess er auch die Standesinitiative des Kantons Tessin gut, welche zusätzlich die Streichung der Steuerschulden fordert; der Ständerat lehnte dieses Begehren hingegen erneut ab. Er gab jedoch einer Standesinitiative aus demselben Kanton Folge, welche eine allgemeine Steueramnestie für eidgenössische und kantonale Steuern fordert
[7].
Im Sommer gab der Bundesrat statt der umstrittenen Vorlage zur allgemeinen Steueramnestie einen
Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung in Konsultation. Er stellte drei Varianten zur Diskussion: eine pauschale Nachsteuer, ein verkürztes Nachsteuerverfahren und ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren für Erben. Gleichzeitig schlug er vor, die Haftung der Erben für Bussen des Erblassers gänzlich zu beseitigen und auf die Erhebung einer Busse zu verzichten, wenn Steuerzahler ihre Hinterziehung selber und vollumfänglich anzeigen (sog. straflose Selbstanzeige). Unbestritten war in der Vernehmlassung einzig die Aufhebung der Erbenbusse, über die restlichen Punkte waren sich die Parteien nicht einig; die Kantone lehnten eine Steueramnestie ab
[8]. In der Wintersession überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion seiner WAK, welche den Bundesrat beauftragt, im Falle einer allgemeinen Steueramnestie gleichzeitig eine Verschärfung der Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis vorzubereiten
[9].
Gestützt auf den Bericht einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von Bund, Kantonen und Wirtschaft gab der Bundesrat Vorschläge zur
Besteuerung von Mitarbeiteroptionen in die Vernehmlassung. Mit der Abgabe von Mitarbeiteroptionen räumt ein Unternehmen seinen Angestellten das Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten ein. Als Lohnbestandteil müssen die Mitarbeiteroptionen vom Empfänger als Einkommen versteuert werden. Die Besteuerung soll mit einer Gesetzesrevision für die verschiedenen Bezugsarten vereinheitlicht werden
[10].
Im Differenzbereinigungsverfahren betreffend das
Steuerpaket setzte sich der Ständerat bei den Kinderabzügen (9300 Fr. statt 11 000 Fr.) durch, beim Abzug der Kinderbetreuungskosten von 7000 Fr. schloss er sich dem Nationalrat an; dieser verzichtete auf einen Abzug von 3000 Fr. für Jugendliche in Ausbildung. Die Einigungskonferenz lehnte wie zuvor der Ständerat das Wahlrecht (gemeinsame Veranlagung oder Splitting) für Konkubinatspaare ab, folgte aber dem Nationalrat bei der Verankerung des Splittings im Steuerharmonisierungsgesetz, welches die Kantone zwingt, zum Teilsplitting überzugehen
[11]. Im Einklang mit dem Bundesrat überwies der Ständerat ein Postulat Lauri (svp, BE), das die Regierung beauftragt, dem Parlament bis Ende 2004 einen Bericht über die Möglichkeit zur Einführung der
Individualbesteuerung in Bund und Kantonen zu unterbreiten
[12].
Im Oktober lancierte der Verein „Familie 3plus“ eine Volksinitiative zur
steuerlichen Entlastung von kinderreichen Familien. Konkret verlangt die Initiative einen Steuerabzug von 13 000 Fr. pro Kind und einen Steuerabzug für Familienarbeit von 15 000 Fr.
[13]. In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Föhn (svp, SZ) hielt der Bundesrat fest, dass eine entsprechende Erhöhung des Kinderabzuges zusätzliche Mindererträge von ca. 190 Mio Fr. bei der direkten Bundessteuer verursachen würde. Die Kosten für die Einführung eines allgemeinen Erziehungsabzuges von 15 000 Fr. pro Familie für die Kosten der Fremd- bzw. Eigenbetreuungan Stelle des im Steuerpaket neu eingeführten Abzuges für Fremdbetreuungskosten (7000 Fr. pro Kind) beliefen sich auf 175 Mio Fr. Ein allgemeiner Erziehungsabzug käme den Bund teurer zu stehen, weil es sich erstens um einen Sozialabzug handle (die Kosten müssen nicht nachgewiesen werden), zweitens aufgrund der Höhe dieses Abzuges (15 000 Fr.) und drittens wegen des erheblich grösseren Kreises der Familien, welche diesen Abzug beanspruchen könnten
[14].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat der CVP-Fraktion, welches vom Bundesrat administrative Vereinfachungen bei Steuererklärungen und -veranlagungen für natürliche und juristische Personen verlangt
[15]. Im Sommer stellte der Bundesrat in einem Bericht die Massnahmen des Bundes zur
administrativen Entlastung der Unternehmen vor. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit zur einjährigen Veranlagung der MWSt sollen die Schlussabrechnungen mit den Sozialversicherungen und die Deklarationen an den Fiskus in einem Zug erledigt werden können
[16]. Im Herbst doppelte der Schweizerische Gewerbeverband nach. Er beklagte, die Ablösung der Warenumsatzsteuer durch die MWSt habe nicht die gewünschte Vereinfachung gebracht, und verlangte eine einfachere MWSt-Abrechnung
[17].
In der
Differenzbereinigung
des Steuerpakets folgte der Nationalrat der Auffassung des Ständerats und verzichtete auf die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8,5% auf 8% für Unternehmen
[18]. In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Maillard (sp, VD) betreffend die Wirkung des Steuerpaketes auf die Beschäftigungslage erklärte der Bundesrat, er könne keine zuverlässige Schätzung über die Zahl der durch das Steuerpaket zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze vorlegen. Ein im Zusammenhang mit der geplanten Unternehmenssteuerreform II erstelltes Gutachten gehe jedoch davon aus, dass die von Steuerreduktionen ausgehenden Wachstums- und Beschäftigungseffekte etliche Jahre benötigten, bis sie sich voll entfalteten
[19].
Im Frühjahr erklärte der Ständerat eine Motion der WAK-NR für verbindlich, welche die grosse Kammer im Vorjahr überwiesen hatte. Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, rasch eine Botschaft zur
Unternehmenssteuerreform II vorzulegen, die insbesondere den Verzicht auf eine Beteiligungsgewinnsteuer, Verbesserungen der Situation von Personenunternehmungen bei der Geschäftsaufgabe und der Nachfolgeregelung sowie eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Dividenden vorsieht
[20]. Anfang Dezember schickte der Bundesrat drei Modelle für die Unternehmenssteuerreform II in die Vernehmlassung. Während die ersten beiden neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das dritte einzig auf die steuerliche Entlastung von Gewinnausschüttungen. Alle drei Modelle beinhalten gezielte Massnahmen zugunsten der Personenunternehmen, etwa mit Blick auf den Generationenwechsel. In der Einführungsphase müssen die Kantone je nach Modell mit Mindereinnahmen von 700-730 Mio Fr. rechnen, der Bund mit 30-60 Mio Fr. Das durch die steuerliche Entlastung erzielte Wirtschaftswachstum führe jedoch zu zusätzlichen Einnahmen, so dass langfristig ein Teil der Reform selbstfinanzierend sei
[21].
In der Wintersession überwies der Nationalrat eine Motion Eggly (lp, GE), welche
Steuererleichterungen für Personengesellschaften verlangt, als Postulat. Der Bundesrat wandte ein, der vom Motionär eingebrachte Vorschlag bewirke lediglich eine Retusche am geltenden Steuersystem, ohne dass eine rechtsformunabhängige Unternehmensbesteuerung eingeführt werde. Die bestehenden und die in der Unternehmenssteuerreform II vorgesehenen Massnahmen erleichterten und unterstützten die Weiterentwicklung der Personengesellschaften – was beim Vorschlag des Motionärs nicht zwingend der Fall sei
[22].
Der Ständerat gab einer jurassischen Standesinitiative Folge, welche eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer verlangt. Steuerpflichtige sollen in einem
Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt
[23].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, welche die Einführung einer Steuer auf finanziellen Transaktionen, insbesondere auf Devisengeschäften
(Tobin Tax) verlangte; er hielt eine solche Steuer nur dann für erfolgreich, wenn sie auf der ganzen Welt gleichzeitig eingeführt würde, ansonsten würde der Devisenhandel schnell auf Offshore-Finanzzentren ausweichen
[24].
Diskussionslos überwies die grosse Kammer mit Billigung des Bundesrates eine Motion Mörgeli (svp, ZH) in Postulatsform, welche einen vollumfänglichen
Abzug der Krankenversicherungsprämien bei der direkten Bundessteuer fordert
[25].
Indirekte Steuern
Zur Erhöhung der Tabaksteuer und zum Demographie-Prozent bei der 11. AHV-Revision siehe unten, Teil I, 7b (Suchtmittel) resp. 7c (AHV).
Im Frühjahr bereinigte der Ständerat die
letzten Differenzen im Steuerpaket 2001 betreffend die Stempelabgaben, indem er sich dem Beschluss des Nationalrates anschloss, die Umsätze börsenkotierter ausländischer Firmen von der Abgabe zu entlasten
[26].
Im Dezember präsentierte der Bundesrat seine
Botschaft über ein neues Zollgesetz. Die erstmalige Revision des schweizerischen Zollrechts von 1925 passt die schweizerischen Bestimmungen jenen der EU an: Die Veranlagungsverfahren werden europakompatibel ausgestaltet und die Rechte der Betroffenen ausgebaut. So können irrtümlich abgegebene oder falsch formulierte Zollanmeldungen leichter berichtigt oder zurückgezogen werden. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Grenzraum werden, wie im Vernehmlassungsverfahren gewünscht, zwischen dem Grenzwachtkorps des Bundes und den Polizeikorps der Kantone koordiniert
[27].
Anfang Juni stimmte der EU-Ministerrat dem
Staatsvertragsentwurf zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Zinsbesteuerung zu. Das Abkommen basiert auf dem Grundsatz, dass die Schweiz zugunsten der EU-Staaten einen Steuerrückbehalt von bis zu 35% erhebt (zunächst 15%, dann 20% und ab 2011 35%) und zu drei Vierteln an die EU-Staaten zurückführt. Damit stellt die Schweiz einerseits sicher, dass die EU-Richtlinie über die Zinsbesteuerung nicht über die Schweiz umgangen werden kann, d.h. dass Zinserträge von EU-Bürgern in der Schweiz effizient besteuert werden. Andererseits bleiben die Schweizer Rechtsordnung und das Bankgeheimnis gewahrt. Zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU wird mit der Anwendung des Abkommens die Quellensteuer auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter verbundenen Unternehmen abgeschafft und zwar unter Bedingungen, die grundsätzlich auch EU-intern gelten. Die Schweiz erklärte sich zum Vertragsabschluss bereit, sobald auch in den anderen Dossiers der Bilateralen II die noch bestehenden Probleme ausgeräumt sind
[28].
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) Folge, welche die Rückerstattung des Steuerzuschlags für Treibstoff verlangt, der zum
Abbau von Naturstein verwendet wird. Damit wird der Natursteinabbau im Mineralölsteuergesetz der Land- und der Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichgestellt
[29].
Basierend auf einer parlamentarischen Initiative der WAK-SR beschloss das Parlament, den
Sondersteuersatz von 3,6% für die Hotellerie bis Ende 2006 zu verlängern
[30].
Obschon Bundesrat Villiger vergeblich davor gewarnt hatte, dem Drängen von Lobbys nachzugeben, stimmte der Nationalrat einer Vorlage seiner WAK zu, welche die
Verteilung von Forschungsgeldern auf im Rahmen eines Projektes beteiligte Partnerinnen und Partner im universitären und ausseruniversitären Bereich von der Mehrwertsteuer ausnehmen will. Der Ständerat trat nicht auf das Geschäft ein, weil er zwar mit dessen Stossrichtung, nicht aber dem Vorgehen einverstanden war; es sei möglich, die geforderten Anpassungen vorzunehmen, ohne das Gesetz zu ändern
[31]. Gegen den Antrag des Bundesrates überwies er ein Postulat von Michèle Berger (fdp, NE), das einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,4% nicht nur für Bücher und Zeitschriften, sondern auch für elektronische Publikationen in Forschung und Bildung verlangt; dadurch könnten insbesondere die Bibliotheken entlastet werden
[32].
Diskussionslos gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Folge, welche
Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen will. Auf Antrag des Bundesrates trat er auf eine Vorlage seiner WAK nicht ein, welche für nicht im Gemeingebrauch stehende Parkplätze, die während länger als drei Monaten vermietet werden, die Befreiung von der Mehrwertsteuer verlangt hatte. Chancenlos blieben auch zwei Vorstösse zur Mehrwertsteuerbefreiung von Forstrevieren und der gemeinnützigen Gesellschaft Emmaus Genf
[33].
Mit Einverständnis des Bundesrates überwies die grosse Kammer schliesslich ein Postulat Raggenbass (cvp, TG), das eine
Evaluation des Vollzugs des Mehrwertsteuergesetzes verlangt. Auf Zustimmung der Regierung stiess auch eine Interpellation desselben Parlamentariers, in der dieser vorschlug, ein Konsultativorgan aus Steuerexperten, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis einzusetzen, das die systematische und konsistente Regelung bzw. Umsetzung der Mehrwertsteuer verfolgt und vorgängig zu allen geplanten Änderungen der MWSt Stellung nimmt
[34].
Ausgabenordnung
Auf Antrag seiner SPK beschloss der Nationalrat mit knappem Mehr (91:84), einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge zu geben, welche die Kompetenz der Finanzdelegation des Parlaments zur Bewilligung von
ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenentscheiden des Bundesrats begrenzen will. Der im Nachgang zum Entscheid der Regierung zur Unterstützung der Swissair im Herbst 2001 eingereichte Vorstoss verlangt, dass der Bundesrat nur noch dringliche Ausgabenbeschlüsse bis zu maximal 100 Mio Fr. verabschieden darf. Bei höheren Summen soll nicht mehr wie bisher eine Zustimmung der Finanzdelegation ausreichen, sondern auf jeden Fall ein Parlamentsentscheid notwendig sein. Die Finanzkommission des Nationalrats hatte diesen Vorstoss vergeblich mit dem Argument bekämpft, dass sich die bisherige Ordnung bewährt habe und die vorgeschlagene Regelung für wirklich dringliche Entscheide zu schwerfällig sei
[35].
Sanierungsmassnahmen
Gegen den Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat im Frühling eine Motion Walker (cvp, SG), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das
Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003
auf
die durchschnittlich erwartete
Teuerung beschränkt bleibt; der Ständerat hatte im Vorjahr bereits einer gleich lautenden Motion Merz (fdp, AR) zugestimmt
[36]. Finanzminister Villiger erklärte in seiner Antwort auf eine diesbezügliche dringliche einfache Anfrage von Anita Fetz (sp, BS), es wäre eine jährliche Kürzung der geplanten Ausgaben um 7 Mia Fr. nötig, um die Vorgaben des Vorstosses zu erfüllen. Die damit verbundenen Eingriffe in die staatliche Aufgabenerfüllung wären weder sachlich vertretbar noch politisch umsetzbar. Um den Bundeshaushalt langfristig zu sanieren, plane der Bundesrat vorerst ein Entlastungsprogramm von 2 Mia. Fr. Da die WAK-NR nicht bereit war, die Inkraftsetzung der Ehepaar- und Familienbesteuerung zeitlich zu verschieben, seien zusätzliche Einsparungen von 1,5 Mia. bei den Ausgaben nötig. Der Bundesrat halte sich jedoch die Möglichkeit offen, allenfalls auch einnahmenseitige Massnahmen vorzuschlagen, so die Einführung einer Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Schliessung von Steuerlücken in verschiedenen Bereichen
[37].
Im Sommer lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission ab, welche die
Kreditsperre für die Ausgaben des laufenden Jahres von 1% auf 2% erhöhen wollte. Gemäss Bundesrat Villiger hätte dies bedeutet, dass zusätzlich zu den geplanten Sparmassnahmen im zweiten Halbjahr 2003 noch 90 Mio Fr. hätten eingespart werden müssen
[38].
Anfang Juli präsentierte der Bundesrat seine
Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 (EP 03); das Parlament hatte die Regierung im Vorjahr beauftragt, den Finanzplan 2004-2006 unter Kürzung der Ausgaben so zu überarbeiten, dass er den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht. Das EP 03 sah, gemessen am Finanzplan vom September 2002, im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,3 Mia Fr. vor. Davon entfielen rund 85% auf ausgabenseitige Massnahmen, die sich schwergewichtig auf die sechs Aufgabengebiete soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung
[39] sowie Beziehungen zum Ausland verteilten; daneben war quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes eine grosse Zahl punktueller Entlastungsmassnahmen vorgesehen (die in der Vernehmlassungsvorlage enthaltene zweckgebundene Energielenkungsabgabe wurde fallengelassen)
[40]. Mit dem EP 03 beabsichtigte der Bundesrat, das jährliche durchschnittliche Ausgabenwachstum von 3,8%, das der Finanzplan vom September 2002 vorsah, auf 2,1% zu senken. Das Ziel eines dauerhaften Haushaltsausgleichs lasse sich voraussichtlich nicht erreichen. Für 2006 rechnete der Bundesrat mit einem Defizit von gegen 2 Mia Fr.
[41].
In der Parlamentsdebatte am umstrittensten waren der Fürsorgestopp im Asylwesen (die einzige grundlegende Systemänderung), das Ausgabenwachstum im Bildungsbereich, die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte, die Kürzungen bei EnergieSchweiz und das Impulsprogramm für Kinderkrippen. In der Herbstsession nahm der
Ständerat die Beratungen in Angriff. Er lehnte einen Rückweisungsantrag Gentil (sp, JU) ab, der die Einsparungen auf 2 Mia Fr. begrenzen und auf Massnahmen verzichten wollte, welche eine blosse Lastenverschiebung auf die Kantone und Gemeinden darstellten. In der Detailberatung folgte der Rat in den meisten Fällen den Vorgaben des Bundesrates und den Anträgen der vorberatenden Spezialkommission; diese hatte zwar einige Akzentverschiebungen vorgenommen, das Entlastungsziel von 3,3 Mia Fr. insgesamt aber eingehalten. Auf Antrag des Bundesrates entschied die kleine Kammer, dass Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, kein Recht mehr auf Sozialleistungen haben, sondern nur noch auf die verfassungsmässig verankerte Nothilfe, falls sie darum ersuchen. Stärker als der Bundesrat kürzte der Ständerat die Ausgaben im Umweltbereich (zusätzliche Einsparungen von 18 Mio Fr., dazu 11 Mio Fr. beim BUWAL) und im Personalbereich (zusätzlich 48 Mio Fr.). Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie (BFT) beschloss der Rat hingegen Mindereinsparungen von 50 Mio Fr., was ein jährliches Wachstum von 4,75% statt der vom Bundesrat beantragten 4,5% zur Folge hat. Geschont wurde auch die Forstwirtschaft (-21 Mio) sowie das Programm EnergieSchweiz (-20 Mio). Mit 20:19 Stimmen lehnte der Ständerat einen Antrag Hess (fdp, OW) ab, welcher eine Energielenkungsabgabe einführen wollte. Kommission und Bundesrat argumentierten erfolgreich, es entspreche nicht der Idee des EP 03, neue Steuern und Abgaben einzuführen, das Volk habe eine solche Förderabgabe deutlich verworfen; schliesslich solle dieses komplexe Problem nicht im Rahmen der Entlastungsvorlage behandelt werden. Beim Strassenbau beschloss der Rat, die Beiträge an die Kantone um 60 Mio Fr. weniger zu kürzen. Ganz knapp scheiterte in diesem Kontext ein Antrag Marty (fdp, TI), der die Investitionen in den Strassenbau und Strassenunterhalt von jeder Kürzung ausnehmen und zum Ausgleich die Mineralölsteuer um drei Rappen pro Liter erhöhen wollte. Weitere Zugeständnisse machte die kleine Kammer auch bei der Landwirtschaft, indem sie mit 21:19 Stimmen einen Antrag Bieri (cvp, ZG) unterstützte, das Ausgabenwachstum bei den Direktzahlungen nicht nur im Sinne der Kommissionsmehrheit zu halbieren, sondern ganz von der Sparübung auszunehmen. Beim Parlamentsressourcengesetz folgte der Rat der Kommissionsminderheit und beschloss, die jährlichen Entschädigungen pro Parlamentarier um 3000 Fr. zu kürzen. In der Gesamtabstimmung wurde das Entlastungsprogramm lediglich von der SP abgelehnt und mit 26:6 Stimmen angenommen
[42].
Der
Nationalrat behandelte das Geschäft noch in derselben Session. In der Eintretensdebatte betonten die Bürgerlichen, das EP 03 stelle angesichts der völlig aus dem Ruder gelaufenen Bundesfinanzen das absolute Minimum an Einsparungen dar. Die überproportional wachsenden Ausgaben müssten auf einen vernünftigen, langfristig tragbaren Kurs gebracht werden. Die Linke hingegen bezeichnete das Entlastungsprogramm als ein massives Spar- und Abbauprogramm, das den verfassungsmässigen Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung gefährde. Zudem sei es stossend, das Programm gleichzeitig mit dem Steuerpaket vorzulegen; die Kosten würden bloss auf Gemeinden und Kantone überwälzt. Während die Grünen gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollten, beantragten die Sozialdemokraten Rückweisung des Geschäfts mit dem Auftrag, das Entlastungsprogramm von 3,3 Mia auf 2 Mia Fr. zu redimensionieren und den Haushalt auch über Mehreinnahmen wie der Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu finanzieren – der Nichteintretensantrag wurde mit 132:41, der Rückweisungsantrag mit 120:59 Stimmen abgelehnt. In der viertägigen Debatte wich der Nationalrat verschiedentlich von den Sparvorgaben des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates ab und verfehlte das Sparziel von 3,3 Mia Fr. um etwa 600 Mio Fr. Im Asylbereich lehnte die grosse Kammer auf Antrag von Ruth Genner (gp, ZH) mit 95:82 Stimmen einen Systemwechsel bei der Fürsorge ab. Neben dem links-grünen Lager, das den Eingriff mittels Dringlichkeitsverfahren in eine laufende Gesetzesrevision beklagte, votierte auch die SVP-Fraktion gegen die Änderung, um eine Überwälzung der Kosten auf die Kantone zu verhindern. Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie setzte sich ein Einzelantrag Randegger (fdp, BS) durch, der ein Ausgabenwachstum von 5,5% vorsah, anstelle von 4,5% (Bundesrat) resp. 4,75% (Ständerat); die Kommission hatte ein Ausgabenwachstum von 5% beantragt, während Beck (lp, VD) ganz auf Kürzungen hatte verzichten wollen, was dem ursprünglich geplanten Wachstum von 6% entsprochen hätte. Beim Impulsprogramm für die Kinderkrippen konnte sich dank der Unterstützung der CVP-Fraktion ein Minderheitsantrag von Liliane Maury Pasquier (sp, GE) durchsetzen, der gänzlich auf die Kürzung von 12 Mio verzichtete. Entgegen Bundesrat und Ständerat lehnte es der Nationalrat auf Antrag Abate (fdp, TI) ab, vom Bundesanteil an der LSVA bis 2007 nur 80% statt 100% in den Finöv-Fonds zu leiten. Weniger Einsparungen als der Ständerat beschloss die grosse Kammer auch beim Programm EnergieSchweiz, dem die Subventionen um 25 statt um 45 Mio Fr. gekürzt werden. Gleichzeitig votierte sie mit 87:84 Stimmen nur knapp gegen die von einer links-grünen Kommissionsminderheit geforderte Einführung einer Energie-Lenkungsabgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf nicht erneuerbaren Energien. Da das Parlament in der Zwischenzeit bei der 11. AHV-Revision auf die soziale Abfederung des Rentenvorbezugs verzichtet hatte, lehnte der Nationalrat das von Bundesrat und Ständerat beschlossene einmalige Aussetzen des Mischindexes stillschweigend ab. Weiter als der Ständerat ging die grosse Kammer beim Personalressourcengesetz, wo sie nicht nur die Entschädigungen der Parlamentarier kürzte, sondern auch das Einkommen der Magistratspersonen (Bundesräte, -richter und -kanzlerin) um 5%. Das Entlastungsprogramm passierte die Gesamtabstimmung gegen die Voten von Grünen und SP mit 103:60 Stimmen
[43].
Während der Wintersession befassten sich die Räte mit den
Differenzen: In der ersten Runde schloss sich der Ständerat nur bei der Aussetzung des AHV-Mischindexes und beim Programm EnergieSchweiz dem Nationalrat an. Um zum Nationalrat, in dem der Systemwechsel bei der Fürsorge im Asylbereich aufgrund einer taktischen Koalition zwischen der Linken und der SVP-Fraktion vorläufig gescheitert war, eine Brücke zu bauen, präzisierte die kleine Kammer, in welcher Form der Bund eine allfällige Nothilfe übernimmt. Insbesondere legte sie fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kostenüberprüfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird. Diesem Systemwechsel im Asylbereich stimmte der Nationalrat in der Folge zu. Zu weit ging der grossen Kammer ein von Zuppiger (svp, ZH) eingebrachter Minderheitsantrag, der auch die erst nach einem Verfahren abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Fürsorgesystem ausschliessen wollte. Beim Fonds für Eisenbahngrossprojekte folgte der Nationalrat dem restriktiveren Sparkurs der kleinen Kammer: Er zeigte sich bereit, vom Bundesanteil der LSVA befristet nur 80% in den Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte zu leiten. Die dabei eingesparten 325 Mio sollen bis 2009 wieder in den Fonds zurückgezahlt werden. Nach längerer Diskussion um die Mittel im Bereich BFT setzte sich schliesslich Kathy Riklin (cvp, ZH) mit einem Kompromissvorschlag durch: Gegenüber dem Finanzplan sollen die Mittel für BFT um 296 Mio gekürzt werden. Dies bedeutet ein jährliches Wachstum um ca. 5,2% gegenüber den ca. 4,8% gemäss Ständerat. In der Einigungskonferenz setzte sich der Ständerat bei der Bildung (jährliches Aufgabenwachstum von 4,8%) und bei der Besoldung von Magistratspersonen (keine Lohnkürzung um 5%) durch, der Nationalrat hingegen bei der Anstossfinanzierung von Kinderkrippen (keine Kürzung). Das Parlament verabschiedete das Entlastungsprogramm 2003 im Betrag von rund 3 Mia Fr. gegen die Opposition der Linken mit 116:72 (Nationalrat) resp. 32:7 Stimmen (Ständerat); die dringlichen Massnahmen wurden mit 118:69 resp. 33:7 Stimmen gutgeheissen, mit 173:2 resp. 42:0 Stimmen die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes, um den Zeitplan zum Abbau des strukturellen Defizits anzupassen, und mit 134:35 resp. 27:0 Stimmen die Änderung des Parlamentsressourcengesetzes, das eine befristete Kürzung der Parlamentarierbezüge ermöglicht
[44].
Mit einer Motion verlangte Ständerat Epiney (cvp, VS) vom Bundesrat eine
umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben. Analog zur NFA-Kommission soll eine Spezialkommission erstens Vorschläge zu einer allgemeinen Reform der Bundesaufgaben basierend auf den Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unterbreiten, zweitens das Problem der permanenten Überlastung des Bundes und seiner Institutionen analysieren und drittens für jedes neue Investitionsvorhaben ein Spezialbudget vorlegen. Die ersten beiden Punkte des Vorstosses wurden überwiesen, der dritte abgelehnt; der Bundesrat hatte die ersten Punkte nur in Postulatsform entgegen nehmen wollen
[45]. Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat eine Motion Schweiger (fdp, ZG) als Postulat, welches die Regierung beauftragt, in vierzig Punkten eine Reihe von Reformen in den verschiedensten Politikbereichen (Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung etc.) voranzutreiben. Die Absicht des Motionärs war, den Bundesrat dazu zu bewegen, dem Parlament eine Auswahlmöglichkeit bei den Sparvorschlägen zu bieten. Bundesrat Villiger entgegnete, dass er dies gerne tun würde, doch sehe er kein grösseres Sparpotenzial. Der Rat überwies auch ein Postulat Bürgi (svp, TG), das die finanzpolitische Prüfung von längerfristigen Reformen in elf Bereichen anregte
[46]. Im Anschluss an die Debatte zum Entlastungsprogramm 2003 überwies das Parlament eine Motion der Spezialkommission-NR als Postulat beider Räte, welches ein
weiteres Sanierungsprogramm fordert; die Diskussion einer Motion der SVP-Fraktion, die ein Sanierungspaket mit einer Aufgabenverzichtsplanung und einer Ausgabenreduktion von mindestens 2,5 Mia Fr. bis Ende 2004 verlangt, wurde verschoben
[47].
Staatsrechnung 2003
Der Nationalrat überwies eine Motion Imhof (cvp, BL) als Postulat, welche den Bundesrat aufforderte, die
Bundessubventionen nicht nur im Internet, sondern
auch in einem Anhang zur Staatsrechnung zu
veröffentlichen [48].
Die Staatsrechnung 2003 schloss mit einem Defizit von 2,8 Mia Fr. ab – der Voranschlag hatte einen Fehlbetrag von 246 Mio Fr. vorgesehen. Die Einnahmen lagen 3,7 Mia Fr. unter dem budgetierten Wert und nahmen
im Vergleich zum Vorjahr um 244 Mio Fr. oder 0,5% ab und zwar zum dritten Mal in Folge. Diese seit 1950 einmalige Abfolge von Einnahmenausfällen zeigt die schwierige Lage, in welche der Bundeshaushalt geraten ist. Zwar fielen die Einnahmen bei der direkten Bundessteuer (+10% oder +1,1 Mia) und bei der Mehrwertsteuer (+1,8% oder +300 Mio) wesentlich höher aus als im Vorjahr, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben ergaben hingegen geringere Erträge (-37,6% oder -1 Mia resp. -6,9% oder -200 Mio). Insgesamt lagen jedoch fast alle Steuereinnahmen unter den budgetierten Werten (Verrechungssteuer: -2,27 Mia, Stempelabgaben: -0,68 Mia, direkte Bundessteuer: -0,65 Mia, MWSt: -0,54 Mia); einzig die Einfuhrzölle und die Tabaksteuer (je +0,2 Mia) brachten mehr ein als erwartet. Die Ausgaben sanken im Vergleich zum Vorjahr um 760 Mio Fr. oder 1,5%; sie lagen 1,14 Mia unter dem budgetierten Wert – seit 1960 ist es erst das vierte Mal, dass die Ausgaben unter das Niveau des Vorjahres fielen. Lässt man jedoch die ausserordentlichen Ausgaben 2002 für die Expo und die Swissair ausser Acht, nahmen die Ausgaben um 0,2% zu. Bei der sozialen Wohlfahrt setzte sich das weit überdurchschnittliche Ausgabenwachstum im vergangenen Jahr mit 4,6% (+591 Mio) fort. Bildung und Forschung wuchsen ebenfalls stark um 3,6% (+130 Mio). Die Ausgaben für die Beziehungen zum Ausland blieben praktisch auf dem Vorjahresniveau stabil. Für Finanzen und Steuern musste der Bund hingegen 1,5% (-151 Mio) weniger aufwenden, ebenso für die Landesverteidigung (-1,8% oder -88 Mio), die Landwirtschaft (-3,9% oder -160 Mio), die sonstigen Aufgaben (-13,4% oder -227 Mio) und den Verkehr (-9,3% oder -703 Mio); lässt man jedoch die ausserordentlichen Ausgaben für den Flugverkehr von 689 Mio Fr. weg, reduziert sich der Rückgang der Verkehrsausgaben auf lediglich 0,9%.
Die
Erfolgsrechnung schloss mit einem
Defizit von 6,9 Mia Fr. ab. Der Grund für die grosse Abweichung zur Finanzrechnung liegt wie im Vorjahr vor allem bei den zusätzlichen Abschreibungen aus der Ausfinanzierung und Sanierung der Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen. Ende 2003 betrugen die
Bruttoschulden des Bundes 123,7 Mia Fr., die Nettoschulden (Bruttoschulden abzüglich Finanzvermögen) stiegen um 6,1 Mia auf 103,3 Mia Fr. Die Schuldenquote betrug 28,7%
[49].
Voranschlag 2004
Das vom Parlament im Dezember verabschiedete
Budget 2004 sah bei veranschlagten Ausgaben von 51 410 Mio Fr. und Einnahmen von 47 944 Mio Fr. einen
Ausgabenüberschuss von 3,466 Mia Fr. vor. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben erneut die 50-Mia-Grenze, sie lagen 308 Mio Fr. oder 0,6% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigte die soziale Wohlfahrt (+597 Mio Fr. oder +4,5%). Bildung und Forschung wiesen ebenfalls ein Ausgabenwachstum auf (+134 Mio); hier profitierten vor allem die Grundlagenforschung und die Hochschulen. Die grössten Entlastungen sah das Budget bei den Finanzen und Steuern (-475 Mio) vor. Der Rückgang der Einnahmen gegenüber dem Voranschlag 2003 von 5,7% (-2,912 Mia) ist hauptsächlich strukturell bedingt und nur zu einem geringen Teil auf die konjunkturelle Schwäche zurückzuführen. Bei der Mehrwertsteuer ging der Bundesrat von gleich hohen Einnahmen aus wie im Vorjahr. Bei der direkten Bundessteuer (-11,5% oder -1,5 Mia), der Verrechnungssteuer (-30,5% oder -1,2 Mia) und den Stempelabgaben (-9,1% oder -300 Mio) rechnete er hingegen mit geringeren Erträgen
[50].
In der Parlamentsdebatte hielt Kommissionssprecher Merz (fdp, AR) fest, dass die Vorbereitungen zur Budgetdebatte methodisch anspruchsvoll gewesen seien, da die Finanzkommission nicht nur die bundesrätliche Budgetvorlage mit den Nachmeldungen, sondern auch die Nachträge und die laufenden Beratungen des Entlastungsprogramms hätte berücksichtigen müssen. Dadurch sei ihr Spielraum stark eingeengt gewesen, so dass sie kaum mehr Akzente habe setzen können. In der Detailberatung nahm die
kleine Kammer nur geringfügige Änderungen am Antrag des Bundesrates vor und folgte in allen Punkten den Kommissionsanträgen. Sie hiess den Voranschlag mit 34:0 Stimmen gut
[51].
Im
Nationalrat erklärte Marti (sp, GL), die Finanzkommission halte sich an die Linie des Bundesrates und stimme in den Grundzügen, mit geringen Abweichungen, mit den Beschlüssen des Ständerates überein. Die grosse Kammer verwarf einen Antrag Zisyadis (pda, VD), der den Voranschlag an den Bundesrat zurückweisen wollte mit dem Auftrag, zusätzliche Einnahmen vorzusehen. Nach mehrstündiger Debatte hiess sie den Voranschlag 2004 mit 73:61 Stimmen gut. Die Nationalrätinnen und Nationalräte waren in allen Punkten den Anträgen der Kommissionsmehrheit gefolgt. Anträge der SVP auf Kürzungen bei den Personal- und Sachausgaben, beim EDA, der Kultur und im Asylbereich hatten keine Chance. Die Vorschläge der Linken, beim VBS zu sparen, waren ebenso erfolglos wie ihre Anträge auf Kreditaufstockungen bei der Abgeltung des kombinierten Verkehrs. Um ein schuldenbremsenkonformes Budget zu erreichen, erhöhte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats die Kreditsperre von 1,5% auf 2% resp. 0,75% auf 1% für die vom Entlastungsprogramm betroffenen Sachbereiche. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an der niedrigeren Kreditsperre fest, der Nationalrat schloss sich ihm an
[52].
Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2004 ein
Defizit von insgesamt knapp 9 Mia Fr. Das ist mehr als doppelt soviel wie im Vorjahr. Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf 5,6 Mia (inkl. Sozialversicherungen), bei den Kantonen auf 2,4 Mia und bei den Gemeinden auf 900 Mio Fr. Im Vergleich zum Budget 2003 erhöhte sich das veranschlagte Defizit bei den Kantonen um 400 Mio und bei den Gemeinden um 200 Mio Fr.; der Finanzierungsfehlbetrag beim Bund nahm um mehr als 4 Mia Fr. zu. Damit näherten sich die Voranschläge der öffentlichen Hand den Obergrenzen der EU-Budgetkriterien von höchstens 3% für das Defizit des öffentlichen Sektors und 60% des BIP für die öffentliche Verschuldung: 2004 erreichte die Defizitquote der Schweiz (inkl. Sozialversicherungen) nach den budgetierten Zahlen 2,7%, die Verschuldungsquote 56% (Vorjahr: 1,0% resp. 53%)
[53].
Finanzausgleich
In der Sommersession befasste sich der
Nationalrat als Zweitrat mit der
„Neuausgestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen“ (NFA). Die grundsätzlich einen starken Zentralstaat bevorzugende linke Kommissionsminderheit verlangte, auf die Vorlage nicht einzutreten, oder aber sie an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die gesamte Sozialpolitik von der neuen Kompetenzverteilung auszunehmen. Die beiden Anträge wurden nach einer langen Eintretensdebatte mit 114:52 resp. 113:55 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung setzte sich praktisch überall die von der Kommissionsmehrheit unterstützte Ständeratsfassung durch. Insbesondere bestätigte der Rat gegen den Widerstand der SP den Beschluss des Ständerats, das in der Schweiz seit jeher praktizierte Subsidiaritätsprinzip erstmals explizit in die Verfassung aufzunehmen. Trotz staatsrechtlicher Bedenken von linker und bürgerlicher Seite beharrte er mit 94:75 Stimmen darauf, renitente Kantone mit einem Allgemeinverbindlichkeitsbeschluss zu zwingen, sich an der gemeinsamen Aufgabenlösung mit Lastenausgleich zu beteiligen; einzelne Kantone müssen in diesen Fällen Gesetze übernehmen, welche sie selbst in einer Volksabstimmung abgelehnt haben. Bei der neuen Kompetenzverteilung war, wie bereits im Ständerat, der Bereich der Behindertenpolitik am umstrittensten. Konkret kritisierte die Linke, unterstützt von Behindertenorganisationen, den Rückzug des Bundes aus der Mitfinanzierung (über die IV) von Schulen, Werkstätten und Heimen für Behinderte. Sie befürchtete, dass die Kantone nicht Willens oder nicht in der Lage wären, die bisherigen staatlichen Leistungen ohne Einschränkungen fortzuführen. Bei der Festlegung der Beteiligung der reichen Kantone am Lastenausgleich verlief die Konfliktlinie quer durch das bürgerliche Lager, wo sich die SVP und weitere bürgerliche Abgeordnete aus den wohlhabenderen Kantonen einerseits und CVP- und FDP-Vertreter aus den ärmeren Kantonen sowie die Linke andererseits gegenüber standen. Die zweite Gruppe setzte sich durch und näherte die Obergrenze der Beteiligung der reichen Kantone, welche die kleine Kammer auf 75% der eingesetzten Bundesmittel beschränkt hatte, wieder dem bundesrätlichen Vorschlag einer gleich starken Beteiligung an. Der Rat beschloss, dass dieser Beitrag bis zu 100% ausmachen kann.
Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit hielt er an der bisherigen Regelung fest, dass 8 Kantone – und nicht wie vom Ständerat beschlossen lediglich 5 – das fakultative Referendum ergreifen können.
In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Nationalrat die neuen Verfassungsbestimmungen gegen die Opposition der SP und der GP mit 75:42 Stimmen
[54].
In der
Differenzbereinigung lehnte der Ständerat die vom Nationalrat geschaffene Möglichkeit ab, Entscheide der Kantone im Bereich der Massnahmen zur Wiedereingliederung von Behinderten in letzter Instanz bis vor das Bundesgericht ziehen zu können. Obwohl er zugestand, dass es im Hinblick auf die Volksabstimmung taktisch sinnvoll wäre, diesen Passus beizubehalten, lehnte er ihn aus grundsätzlichen Überlegungen ab, da er den Zielen der aktuellen Justizreform widerspreche. Bei der Höhe der Beteiligung der reichen Kantone am Lastenausgleich sprach er sich gegen die Obergrenze von 100% der Bundesbeiträge aus und erhöhte sein Angebot von 75% auf 80%. In beiden Fragen gab die grosse Kammer auf Antrag ihrer Kommissionsmehrheit nach. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die NFA gegen den Widerstand der SP und der GP mit 126:54 Stimmen gut; in der kleinen Kammer lautete das Ergebnis 38:2
[55].
In der Beratung des zur NFA gehörenden
Finanzausgleichsgesetzes machte der Nationalrat gegen den Widerstand von SVP und FDP die explizite zeitliche Limitierung des Härteausgleichs, wie sie der Ständerat eingeführt hatte (Abbau um jährlich 5% nach vier Jahren), wieder rückgängig. In der Differenzbereinigung schlug der Ständerat eine Kompromisslösung vor, welche zwar eine Terminierung des Härteausgleichsfonds vorsieht, mit dem Abbau um jährlich 5% jedoch erst nach acht Jahren beginnt. Trotz Protesten der SVP und FDP, für welche diese Übergangsregelung viel zu lange dauerte, stimmte der Nationalrat dem Kompromissvorschlag zu. In der Gesamtabstimmung (121:52 im Nationalrat und 38:3 im Ständerat) ergaben sich dieselben Fronten wie bei der NFA
[56].
Anfang November legte der Bundesrat die
Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2004 und 2005 fest. Dieser Index gilt als Schlüssel für den Finanzausgleich zwischen den Kantonen und beruht auf den vier Kriterien Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und Anteil des Berggebiets. Verschiebungen ergaben sich in zwei Fällen: Basel-Landschaft steigt von den finanzstarken zu den mittelstarken Kantonen ab, Uri zählt wieder zu den finanzschwachen Kantonen
[57].
Finanzhaushalt der Kantone
Die 26
Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten
Gesamtausgaben von 67,4 Mia Fr. einen Finanzierungsfehlbetrag von 2,7 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verschlechterung von 583 Mio Fr. Zehn Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Sechzehn Kantone (AR, BL, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, ZH, ZG) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Appenzell Ausserrhoden betrug der Selbstfinanzierungsgrad 96,3%, für Luzern 75,7%, für Graubünden 73,9%, für Basel-Land 58,3%, für St. Gallen 51,9%, für Uri 49,4%, für den Jura 43,2%, für Schaffhausen 43,1%, für Zug 41,7%, für Neuenburg 25,2% und für Glarus 1,5%; für Zürich, Schwyz, Genf, das Tessin und die Waadt waren die Werte negativ
[58].
Für das Jahr 2004 budgetierten die Kantone Ausgaben von 69,7 Mia Fr., das sind 2,2% (1,5 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,1 Mia und waren mit 67,3 Mia Fr. um 1,7% höher als 2003. Mit
schwarzen Zahlen rechneten Bern, Luzern, Wallis und Zug. Die grössten Defizite sahen die Budgets der Kantone Tessin (277 Mio), Zürich (204 Mio), Waadt (172 Mio), Schwyz (130 Mio) und Basel-Stadt (108 Mio) vor
[59].
Weiterführende Literatur
Balastèr, Peter, „Administrative Entlastung der KMU“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 6, S. 21-25.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2000. Resultate und Kommentare, Neuenburg 2003.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Steuerbelastung in der Schweiz. Kantonshauptorte, Kantonsziffern 2002, Neuenburg 2003.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Steuerbelastung in der Schweiz. Natürliche Personen nach Gemeinden 2002, Neuenburg 2003.
Colombier, Carsten, „Gefährdet die Aufhebung des MWSt-Sondersatzes die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie?“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 3, S. 35-39.
Freitag, Markus / Vatter, Adrian / Müller, Christoph, „Bremse oder Gaspedal? Eine empirische Untersuchung zur Wirkung der direkten Demokratie auf den Steuerstaat“, in Politische Vierteljahresschrift, 2003, S. 348-369.
Müller, Christoph, „Steuerwettbewerb und direkte Demokratie in den Schweizer Kantonen“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2003, Nr. 2, S. 107-120.
Schneider, Markus, Weissbuch 2004: Rezepte für einen intelligenten Steuerstaat - damit die Schweiz eine Zukunft hat, Zürich 2003.
Thierstein, Alain, e.a., Räumliche Unterschiede in der Steuerbelastung und regionale Wettbewerbsfähigkeit, Zürich 2003.
Adamek, Erich / Haniotis, Antonios, „Neues Rechnungsmodell des Bundes“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 10, S. 40-43.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Öffentliche Finanzen der Schweiz 2001, Neuenburg 2003.
Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 2, S. 5-37 (Monatsthema: Haushaltsdefizite: Ursachen und Therapien).
May, Eva, „Voranschläge von Bund, Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2004“, in Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 3, S. 45-48.
Pfammatter, Andreas, „Bundesfinanzen: Eine Standortbestimmung“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 1, S. 43-44.
Pfammatter, Andreas, „Staatsrechnung 2002: Leere Bundeskasse“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 5, S. 39-43.
Stalder, Kurt, „Weiterentwicklung des Rechnungswesens der Kantone und Gemeinden“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 10, S. 44-45.
Wälti, Sonja, „L’effet des rapport financiers sur la dynamique fédérale: la qualité médiative du fédéralisme suisse“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2003, Nr. 1, S. 91-108.
[1]
AB SR, 2003, S. 233 ff., 398 ff., 606 ff. und 715;
AB NR, 2003, S. 707 ff., 981 ff. und 1243;
BBl, 2003, S. 4498 ff.; Presse vom 14.6., 18.6. und 21.6.03; vgl. auch
SPJ 2002, S. 113. Ausführlicher zur Familienbesteuerung und zur Umsatzabgabe siehe unten; zur Wohneigentumsbesteuerung siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau- und -eigentum).
[2]
BBl, 2003, S. 7056 f. und 7269 f.; Presse vom 21.6., 4.7., 17.9., 25.9., 4.10., 10.10. und 28.10.03.
[3]
BBl, 2003, S. 6535 ff.;
AB SR, 2003, S. 1081 f. und 1249;
AB NR, 2003, S. 2042 f. und 2134;
BBl, 2003, S. 8241 f.
[4]
AB SR, 2003, S. 1131 ff.; vgl. auch das gleich lautende Postulat 03.3563 von NR Hegetschweiler (fdp, ZH); Presse vom 6.11.03;
BaZ, 20.11.03. Zu den Steuerausfällen vgl. auch die dringliche einfache Anfrage von Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG) in
AB NR, 2003, Beilagen V, S. 255 ff.
[5]
AB SR, 2003, S. 675 ff.;
BüZ und
SGT, 20.6.03; vgl.
SPJ 2002, S. 113 f. Siehe auch oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[6]
AB NR, 2003, S. 1940 ff. und 1947 ff.
[7]
AB NR, 2003, S. 206 ff.;
AB SR, 2003, S. 409 ff. und 414 ff.; Presse vom 12.3. und 4.6.03; vgl.
SPJ 2002, S. 114.
[8]
BBl, 2003, S. 4843; Presse vom 26.6.03;
NZZ, 9.8.03. Ergebnis der Vernehmlassung: Presse vom 13.10.03.
[9]
AB NR, 2003, S. 2119 und Beilagen V, S. 416.
[10]
BBl, 2003, S. 2896;
NZZ, 15.3.03; vgl.
SPJ 2002, S. 114.
[11]
AB SR, 2003, S. 233 ff., 398 f., 606 ff. und 715;
AB NR, 2003, S. 707 ff., 981 ff. und 1243;
BBl, 2003, S. 4498 ff.; vgl.
SPJ 2002, S. 114 f.
[12]
AB SR, 2003, S. 255 f.; vgl.
SPJ 2002, S. 114.
[13]
BBl, 2003, S. 6255 ff.; Presse vom 10.10.03. Siehe auch unten, Teil I, 7d (Familienpolitik).
[14]
AB NR, 2003, Beilagen V, S. 288 f.
[15]
AB NR, 2003, S. 1728 und Beilagen IV, S. 521.
[16]
BBl, 2003, S. 5999 ff.;
LT, 21.5.03;
BZ, 17.6.03;
Lit. Balastèr; vgl.
SPJ 2000, S. 95. Siehe auch oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[17] Presse vom 10.10.03.
[18]
AB SR, 2003, S. 233 ff. (insbesondere S. 238 ff.);
AB NR, 2003, S. 707 ff. (insbesondere S. 712 f.).
[19]
AB NR, 2003, Beilagen V, S. 274.
[20]
AB SR, 2003, S. 254 ff.; vgl.
SPJ 2002, S. 115.
[21] Presse vom 6.12.03. Zum Steuerpaket siehe oben; zum Entlastungsprogramm siehe unten (Sanierungsmassnahmen).
[22]
AB NR, 2003, S. 2119 und Beilagen V, S. 426 ff.
[23]
AB SR, 2003, S. 60 und Beilagen I, S. 44.
[24]
AB NR, 2003, S. 202 ff.; siehe auch die Petition Attac Ticino (
AB NR, 2003, Beilagen I, S. 161 ff.).
[25]
AB NR, 2003, S. 1223 und Beilagen III, S. 207 ff. Siehe auch unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung). Die Diskussion eines Postulats Seiler (svp, BE) zur steuerlichen Entlastung bei privater Mitfinanzierung der Bildung auf Tertiärstufe wurde verschoben und der Vorstoss später abgeschrieben, da der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist (
AB NR, 2003, S. 1726; siehe auch unten, Teil I, 8a, Hochschulen).
[26]
AB SR, 2003, S. 233 ff. (insbesondere S. 253) und 715;
AB NR, 2003, S. 1243;
BBl, 2003, S. 4498 ff.; vgl.
SPJ 2002, S. 116.
[27]
BBl, 2004, S. 567 ff.; vgl.
SPJ 2002, S. 116.
[28] Presse vom 4.6.03. Siehe auch oben, Teil I, 4b (Banken) und 2 (Europe: UE).
[29]
AB NR, 2003, S. 1210 ff.
[30]
AB NR, 2003, S. 693 ff. und 1247;
AB SR, 2003, S. 719;
BBl, 2003, S. 4574; vgl.
SPJ 2002, S. 116. Siehe auch oben und Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[31]
BBl, 2003, S. 3193 ff. (WAK-NR) und 3940 ff. (BR);
AB NR, 2003, S. 721 ff.;
AB SR, 2003, S. 962 ff.; vgl.
SPJ 2002, S. 117.
[32]
AB SR, 2003, S. 62 ff.
[33]
BBl, 2003, S. 3187 ff. (WAK-NR) und 3662 ff. (BR);
AB NR, 2003, S. 723 f. (BUV), 1971 f. (Forstreviere), 502 und Beilagen I, S. 307 ff. (Emmaus). Zur Besteuerung von Forstarbeiten siehe auch die Antwort des BR auf die einfache Anfrage Lustenberger (cvp, LU),
AB NR, 2003, Beilagen III, S. 301 f.
[34]
AB NR, 2003, S. 1227 und Beilagen III, S. 416 f. und 418.
[35]
AB NR, 2003, S. 166 ff. Siehe auch oben, Teil I, 1c (Parlament). Zur Herausforderung der Finanzdelegation, die Oberaufsicht der Bundesfinanzen in einem ungünstigen finanzpolitischen Umfeld wahrzunehmen, siehe auch den Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen von NR und SR (
BBl, 2003, S. 6927 ff.).
[36]
AB NR, 2003, S. 194 ff.; Presse vom 12.3.03; vgl.
SPJ 2002, S. 119. Die Diskussion der gleich lautenden Motion der FDP-Fraktion (02.3442) wurde verschoben.
[37]
AB NR, 2003, S. 502 und Beilagen II, S. 66 ff.
[38]
AB NR, 2003, S. 916 ff.; vgl.
SPJ 2002, S. 121.
[39] Bereits im Frühsommer hatte das Parlament gegen den Antrag des BR eine Motion der WBK-NR überwiesen, welche den Bildungs- und Forschungsbereich vom Entlastungsprogramm ausklammerte und somit ein Ausgabenwachstum von 5% (statt der vom Bundesrat vorgesehenen 4%) festlegte; eine Minderheit hatte vergeblich ein Wachstum von 6%, wie in der BFT-Botschaft vorgesehen, beantragt (
AB NR, 2003, S. 583 ff. und 590 f.;
AB SR, 2003, S. 707 ff.). Siehe auch unten, Teil I, 8a (Forschung).
[40] 1. Justiz und Polizei: Umsetzung Effizienz-Vorlage; Straf- und Massnahmenvollzug; amtliche Vermessung; 2. Beziehungen zum Ausland: Entwicklungszusammenarbeit; übrige Bereiche der Beziehungen zum Ausland (Präsenz Schweiz, Beiträge an internationale Organisationen, zivile Friedensförderung, Chemiewaffenabrüstung); 3. Landesverteidigung: Verteidigungsbereich (Armee XXI); übrige Bereiche der Landesverteidigung (Bevölkerungsschutz, Sicherheitspolitik, Armasuisse); 4. Bildung, Forschung und Technologie (BFT): Förderung BFT (Berufsbildung, Fachhochschulen); „Public Private Partnership – Schule im Netz“; 5. Kultur, Freizeit und Gesundheit: Kultur; Sport; Gesundheit; 6. Soziale Wohlfahrt: Rentenanpassung AHV/IV; Flexa-Beitrag des Bundes an die AHV; Beibehaltung des gekürzten Bundesbeitrags an die AHV; eventuelle Senkung der Bundesbeiträge an die AHV/IV; kollektive Leistungen der IV; Wohnbau- und Eigentumsförderung; Asyl- und Flüchtlingsbereich; Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer; Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung; 7. Verkehr: Bau von Nationalstrassen; Unterhalt von Nationalstrassen; Hauptstrassen; übrige werkgebundene Beiträge im Bereich Strasse; allgemeine Strassenbeiträge und Finanzausgleich; Fonds für Eisenbahngrossprojekte; Leistungsvereinbarung Bund-SBB; Verlagerung Strasse-Schiene; Massnahmen im öffentlichen Verkehr gemäss Behindertengleichstellungsgesetz; 8. Umwelt und Raumordnung: Abwasser- und Abfallanlagen; verschiedene Massnahmen im Umweltbereich (Naturschutz, Restwassersanierung); 9. Landwirtschaft und übrige Volkswirtschaft: Landwirtschaft (Absatzförderung, Direktzahlungen); Forstwirtschaft; EnergieSchweiz; Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit; Standort-/Exportförderung; 10. Querschnittsmassnahmen und allgemeine Verwaltung: Personal; zivile Bauten; Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit; verschiedene Massnahmen allgemeine Verwaltung (u.a. Dienstleistungen Dritter); 11. Einnahmen: Militärversicherung; Überwälzung von Verfahrenskosten bei der Bundesstrafrechtspflege; Aufsichtabgabe Geldwäscherei; allgemeine Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung.
[41]
BBl, 2003, S. 3976 (Vernehmlassung) und 5615 ff.; Presse vom 31.1., 27.2., 15.3., 1.-3.5., 17.5. (Vorarbeiten), 3.6. (Vernehmlassung) und 3.7.03; vgl.
SPJ 2002, S. 119. Zur Vernehmlassung vgl. auch die Antwort des BR auf die Frage Hubmann (sp, ZH),
AB NR, 2003, S. 898 f. und Beilagen III, S. 547.
[42]
AB SR, 2003, S. 770 ff., 791 ff., 803 ff. und 841 ff.; Presse vom 18.-9.9.03. Lombardi (cvp, TI) zog seine Empfehlung, welche die Überprüfung der Auswirkungen der einzelnen Sparmassnahmen verlangt hatte, zurück (
AB SR, 2003, S. 848 f.). Zu den einzelnen Politikbereichen siehe auch die verschiedenen Sachkapitel.
[43]
AB NR, 2003, S. 1569 ff., 1576 f., 1578 ff., 1615 ff., 1645 ff., 1656 ff. und 1712 ff.; Presse vom 30.9.-3.10.03. Zu den einzelnen Politikbereichen siehe auch die verschiedenen Sachkapitel.
[44]
AB SR, 2003, S. 1048 ff., 1053 ff., 1123 ff., 1155 und 1248;
AB NR, 2003, S. 1827, 1836 ff., 1850 ff., 1907 ff., 1923 f., 1945 ff. und 2132 f.;
BBl, 2003, S. 8099 ff.; Presse vom 3.12., 5.12. und 12.12.03. Zu den möglichen Auswirkungen der Sparmassnahmen vgl. die Antworten des BR auf eine Interpellation Binder (svp, ZH) zur Forstwirtschaft (
AB NR, 2003, Beilagen III, S. 482 f.), die Fragen Janiak (sp, BL) zu Asylrecht, Behinderten und Kantonen (
AB NR, 2003, S. 897 und 1011 f. sowie Beilagen III, S. 551 und 563 f.), die einfache Anfrage Fehr (sp, ZH) zur Entwicklungszusammenarbeit (
AB NR, 2003, Beilagen IV, S. 230 f.), die Frage Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und die einfache Anfrage Fehr (sp, ZH) zur Bahn 2000 (
AB NR, 2003, S. 1401 und Beilagen IV, S. 642 resp. 228 f.) sowie die einfache Anfrage Schmid (cvp, VS) zu EnergieSchweiz (
AB NR, 2003, Beilagen V, S. 238).
[45]
AB SR, 2003, S. 64 ff.; Presse vom 6.3.03.
[46]
AB SR, 2003, S. 1082 ff. Gleichzeitig behandelt wurden auch die Interpellationen 03.3303 Merz (fdp, AR), 03.3306 Pfisterer (fdp, AG) und 03.3256 Schweiger (fdp, ZG); vgl. auch die gleich lautenden Vorstösse im Nationalrat: Motion 03.3332 Favre (fdp, VD), Postulat 03.3271 Imfeld (cvp, OW) und Interpellation 03.3287 Zuppiger (svp, ZH).
[47]
AB NR, 2003, S. 1857 ff. und 2120;
AB SR, 2003, S. 1125.
[48]
AB NR, 2003, S. 2119 und Beilagen V, S. 454 f.
[49] Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zur Staatsrechnung 2003, Bern 2004. Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2003 vgl.
AB SR, 2003, S. 387 ff., 389 ff. und 672;
AB NR, 2003, S. 900 ff.;
BBl, 2003, S. 4815 f.; zum Nachtrag II zum Voranschlag 2003:
AB SR, 2003, S. 1063 ff. und 1081;
AB NR, 2003, S. 1863 ff. und 1939 f.;
BBl, 2004, S. 29.
[50] Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zum Voranschlag 2004, Bern 2003; Eidg. Finanzverwaltung,
Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2004, Bern 2004;
BBl, 2004, S. 235 ff.;
Lit. May.
[51]
AB SR, 2003, S. 1062 ff., 1069 ff. und 1077 ff.; Presse vom 4.-5.12.03. Zum Entlastungsprogramm siehe oben (Sanierungsmassnahmen).
[52]
AB SR, 2003, S. 1167 ff.;
AB NR, 2003, S. 1863 ff., 1910 ff., 1924 ff. und 2003 ff.;
BBl, 2004, S. 235 ff.; Presse vom 10.12.03. Bereits im Juni genehmigte das Parlament die Rechnung und den Geschäftsbericht der Eidg. Alkoholverwaltung für die Periode Juli 2001 bis Dezember 2002 (
AB SR, 2003, S. 377 ff.;
AB NR, 2003, S. 919;
BBl, 2003, S. 4823); zusammen mit dem Budget 2004 genehmigten die Räte auch den Voranschlag der Eidg. Alkoholverwaltung für das Jahr 2004 (
AB SR, 2003, S. 1081;
AB NR, 2003, S. 1939;
BBl, 2004, S. 41).
[53]
Lit. May. Vgl. dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Simoneschi (cvp, TI) in
AB NR, 2003, S. 1738 und Beilagen IV, S. 417 ff.
[54]
AB NR, 2003, S. 877 ff., 931 ff., 988 ff., 995 ff. und 1161 ff.; Presse vom 11.-14.6. und 20.6.03; vgl.
SPJ 2002, S. 123 f. Zum Problem Behindertenpolitik siehe auch
TA, 23.5.03 sowie oben, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen).
[55]
AB SR, 2003, S. 758 ff., 989 f. und 1031;
AB NR, 2003, S. 1562 ff. und 1745 f.;
BBl, 2003, S. 6591 ff.; Presse vom 17.9. und 2.10.03. Zur Justizreform siehe oben, Teil I, 1c (Gerichte).
[56]
AB NR, 2003, S. 1191 ff., 1562 f. und 1745 f.;
AB SR, 2003, S. 765 ff. und 1031. Das neue Gesetz wird erst nach dem obligatorischen Referendum über die NFA publiziert werden; vgl.
SPJ 2002, S. 48.
[58] Auswertungen der Rechnungen 2003 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen.