Economie
Politique économique générale
La conjoncture s’est améliorée en deuxième partie d’année. – Une commission d’experts, désignée par le Seco, a proposé de nouvelles stratégies pour la politique régionale. – Le parlement a accepté plusieurs mesures d’encouragement pour le tourisme. – La parlement a adopté la révision de la loi sur les cartels. – La transparence sur le niveau des indemnités versées aux membres des conseils d’administration et de direction devrait aussi être introduite pour les entreprises cotées en bourse. A cet effet, le DFJP a mis un avant-projet de révision du code des obligations en consultation.
Im Rahmen ihres Kampfs gegen Deregulierung und Privatisierung unternahm die SP-Fraktion im Nationalrat einen Versuch, den Begriff des „
Service public“ in die Verfassung aufzunehmen. Gemäss der Begründung ihrer parlamentarischen Initiative meint sie damit eine sichere und in allen Regionen gleich günstige Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit Produkten und Dienstleistungen namentlich aus den Bereichen Bildung, Energie, Wasser, Verkehr und Gesundheit. Nicht alle diese Güter wären gemäss der SP zwingend von staatlichen Stellen anzubieten, der Bund und die Kantone würden für die Leistungserbringung aber die Verantwortung übernehmen. Der Initiative wurde zwar keine Folge gegeben, das Abstimmungsresultat von 100 Nein zu 80 Ja zeigte jedoch, dass sie auch im bürgerlichen Lager Unterstützung gefunden hatte
[1].
Konjunkturlage und -politik
Nach der Beendigung des Irak-Kriegs
begann sich die Weltwirtschaft im Sommer wieder zu erholen. Wichtige Impulse gingen dabei von der amerikanischen Wirtschaft und von den Schwellenländern Asiens, insbesondere China aus. Diese Entwicklung wurde durch die weiterhin vorwiegend expansive Geldpolitik der Industrieländer gestützt. In Europa – Ausnahme Grossbritannien – setzte der Konjunkturaufschwung allerdings wesentlich zögerlicher ein. In Deutschland verharrte das reale Bruttoinlandprodukt auf dem Vorjahresstand und in Frankreich fiel das Wachstum sehr bescheiden aus. Höhere Wachstumsraten wiesen hingegen die meisten süd-, mittel- und osteuropäischen Volkswirtschaften aus. Auch in wichtigen Staaten Lateinamerikas (u.a. Brasilien und Argentinien) belebte sich die Konjunktur. Trotz steigender Energiepreise sanken die Inflationsraten auf Konsumentenstufe in den meisten Industrieländern erneut. Etwas höher als im Vorjahr lag die Teuerung in den USA und in Grossbritannien (2,3% resp. 2,8%), leicht tiefer im Euro-Raum (2,1%). Noch kaum Auswirkungen hatte der wirtschaftliche Aufschwung auf die Beschäftigungslage. Im Jahresmittel verzeichneten von den grossen Industriestaaten nur gerade Grossbritannien und Japan (5,0% resp. 5,3%) einen Rückgang der Arbeitslosenquote. In den USA stieg diese auf 6,1%, in der Euro-Zone gar auf 8,8% an
[2].
Die
schweizerische Konjunktur bewegte sich weitgehend im Gleichschritt mit derjenigen der beiden grössten Handelspartner Deutschland und Frankreich. Die Unsicherheit bezüglich der Konsequenzen des Irak-Kriegs und der in Südostasien aufgetretenen Lungenkrankheit SARS sowie die Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem US-Dollar verlängerten im ersten Halbjahr die Rezession. Im zweiten Halbjahr setzte dann dank verstärkter Exporte und zunehmenden Ausrüstungsinvestitionen ein zaghafter Wiederaufschwung ein. Im Jahrsdurchschnitt sank allerdings gemäss ersten Schätzungen das reale Bruttoinlandprodukt um 0,5% (2002: +0,1%). Als Konjunkturstützen wirkten wie bereits im Vorjahr der private und der öffentliche Konsum (je +0,9%), während sich die Exporte und die Ausrüstungsinvestitionen um -0,5% resp. -0,7% zurückbildeten. Die Handelsbilanz schloss mit einem geschätzten Überschuss von 6,9 Mia Fr. (2002: 7,3 Mia). Der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz wuchs auf 23,2 Mia Fr. an und der Überschuss der Ertragsbilanz stieg auf 57 Mia Fr. (2002: 36 Mia Fr.), wobei vor allem die Gewinne von schweizerischen Unternehmen im Ausland für die starke Zunahme verantwortlich waren
[3].
Die
Zahl der Beschäftigten, welche im Vorjahr stagniert hatte, bildete sich im Berichtsjahr um durchschnittlich 0,7% zurück. Stark von Stellenabbau betroffen war die verarbeitende Industrie und dabei vor allem die besonders exportabhängigen Branchen Maschinen- und Uhrenherstellung Die
Arbeitslosenquote nahm deutlich zu, wobei sich im zweiten Halbjahr der Anstieg verflachte. Die saisonbereinigte Quote erhöhte sich im Jahresmittel von 2,6% auf 3,7%; am Jahresende betrug sie 3,9% (Dezember 2002: 3,3%), was einer Zahl von 155 500 Personen entsprach. Obwohl die Arbeitslosigkeit in der Deutschschweiz überdurchschnittlich stark zunahm, lag die Quote im Jahresmittel mit 3,5% immer noch deutlich unter denjenigen der Romandie (4,7%) und des Tessin (4,3%)
[4].
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene
Teuerung fiel mit 0,6% im Jahresmittel gleich hoch aus wie im Vorjahr. Dabei betrug die Inflationsrate inländischer Waren und Dienstleistungen 0,8% und diejenige der Importgüter 0,1% (ohne Erdölprodukte -0,5%). Der Index der Produzenten- und Importpreise reduzierte sich erneut, wenn auch mit durchschnittlich 0,4% nicht mehr so stark wie im Vorjahr
[5].
In der Märzsession gaben zwei Interpellationen der SP und der FDP dem Nationalrat Gelegenheit zu einer grossen
Debatte über Massnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft. Die Voten standen schon stark unter dem Aspekt der Kampagne für die Parlamentswahlen vom Herbst und bestätigten die grosse Differenz zwischen den Konzepten der SP und der GP einerseits und der bürgerlichen Parteien andererseits. Auffallend war freilich, dass sich die SVP, angeführt von Blocher (ZH), nicht etwa auf die Linke einschoss, sondern auf die CVP und vor allem die FDP. Sie warf ihnen vor, zwar die richtigen Strategien zu deklamieren (Deregulierung, Einschränkung der Staatstätigkeit und Steuerabbau), aber nichts zu deren Realisierung beizutragen
[6]. In Abweichung von seiner üblichen Praxis, Vorstösse, welche in den Kompetenzbereich der Regierung eingreifen oder von dieser Berichte oder Abklärungen verlangen, in Postulate oder Empfehlungen umzuwandeln, überwies der Ständerat Teile der im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Motion der FDP-Fraktion für eine
Politik der Förderung des Wirtschaftswachstums durch die Regierung
[7]. Eine Empfehlung von Brunner (sp, GE), aus konjunkturpolitischen Gründen mehr Mittel der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) für die direkte Unterstützung von neugegründeten Unternehmen einzusetzen, wurde vom Bundesrat vor allem aus ordnungspolitischen Gründen bekämpft und vom Ständerat deutlich abgelehnt
[8].
Strukturpolitik
Spätestens seit ihrer 1996 vorgestellten Analyse der Regionalpolitik ist die Landesregierung von der Notwendigkeit einer neuen strategischen Ausrichtung überzeugt. Zu diesem Zweck hatte das Seco eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung von
neuen Strategien und Mitteln für die Regionalpolitik eingesetzt. Dieser Bericht mit dem Titel „Neue Regionalpolitik“ wurde im Februar des Berichtsjahres abgeliefert. Der Bundesrat beauftragte das EVD, gestützt auf diesen Expertenbericht einen Vorschlag für eine Neuorientierung zuhanden einer Vernehmlassung auszuarbeiten. Gemäss den Leitideen des Bundesrates soll die Berggebietsförderung auch in Zukunft beibehalten werden. Das Schwergewicht soll jedoch, wie es die Expertenkommission in ihrem Bericht verlangt hatte, von der Unterstützung bei der Bereitstellung von Infrastrukturen hin zur Schaffung von Anreizen für die Ansiedelung von wettbewerbsfähigen und wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen verlagert werden
[9]. Damit die Interessen der Bergregionen und generell der ländlichen Gebiete besser koordiniert werden und sie neben den Kantonen direkt mit den Bundesstellen in Kontakt treten können, verlangte Ständerat Stadler (cvp, UR) die Schaffung einer Konferenz des ländlichen Raums und der Berggebiete, analog zu einer 2001 ins Leben gerufenen Institution für die städtischen Agglomerationen. Dieses Postulat wurde vom Bundesrat nicht bekämpft und vom Rat ohne Gegenstimme überwiesen
[10].
Der Bundesrat verabschiedete im Sommer einen umfangreichen Bericht über das Ausmass der
administrativen Belastungen, welche die Bundespolitik den Unternehmen verursacht, und über die zu deren Reduktion eingeleiteten und geplanten Massnahmen. Es geht dabei primär um den Zeitaufwand, welcher Unternehmen durch staatlich vorgeschriebene Verwaltungstätigkeiten wie die Lohnmeldungen an die Sozialversicherungen, die Steuererklärung (v.a. MWSt), das Einholen von Arbeits- oder Baubewilligungen sowie die Auskunftserteilung zu statistischen Zwecken erwächst. Die ergriffenen resp. vorgesehenen Massnahmen zur Entlastung sind nicht spektakulär; sie beziehen sich zur Hauptsache auf die Automatisierung und Koordination der genannten Tätigkeiten
[11].
Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit den vom Bundesrat im Vorjahr präsentierten Massnahmen für die
Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebots des schweizerischen Tourismus (Totalrevision des Bundesgesetzes über den Hotel- und Kurortkredit) und für die
Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (InnoTour). Im Gegensatz zur kleinen Kammer, wo die Vorlage problemlos durchgekommen war, standen hier Nichteintretens- und Rückweisungsanträge zur Debatte. Der
Rückweisungsantrag kam von der SP-Fraktion, welche verlangte, dass der Bundesrat das Schwergewicht auf die Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Arbeitskräfte im Tourismus legt und zudem ein Projekt zur Entschuldung der Unternehmen ausarbeitet. Finanziert werden könnte letzteres aus den zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen, welche sich aus dem geplanten Verzicht auf die Fortführung des ermässigten Sondersteuersatzes ergeben würden. Der
Nichteintretensantrag wurde von einer aus SVP-Abgeordneten gebildeten Kommissionsminderheit gestellt und von Blocher (ZH) vertreten. Dieser lehnte das Programm aus ordnungspolitischen Gründen ab: Mit der Fortführung der Subventionen werde der notwendige Strukturwandel verhindert und nicht überlebensfähige Betriebe künstlich am Leben erhalten. Der Rückweisungsantrag der SP wurde mit 91:56 Stimmen abgelehnt. Die Nichteintretensanträge von Blocher richteten sich gegen die beiden zugehörigen Finanzierungsbeschlüsse. Sie wurden mit 121:23 resp. 117:31 Stimmen abgelehnt, wobei sich die SVP-Fraktion im Verhältnis zwei zu eins hinter Blocher stellte; aus den anderen Fraktionen erhielt er bloss die Unterstützung eines Freisinnigen und eines Sozialdemokraten. Die Fraktionssprecher der FDP, der CVP und der Liberalen wandten sich gegen den ordnungspolitischen Rigorismus Blochers, da der Hauptakzent des Programms auf die Innovation gelegt werde. Zudem sei der Tourismus die wichtigste und nicht ersetzbare Wirtschaftsbranche der Randregionen und müsse gegen eine staatlich wesentlich stärker geförderte ausländische Konkurrenz bestehen. In der Detailberatung unterlag die Linke mit ihren Anträgen, zusätzliche Mittel im Betrag von 5 Mio Fr. vom Hotelkredit zu den Qualifizierungsmassnahmen zu verlagern resp. die Freigabe der Kredite von der Ratifikation der Protokolle der Alpenkonvention abhängig zu machen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag Gysin (sp, BS) für die Streichung der Bestimmung, dass von dieser Unterstützung nur Hotels in Berggebieten, nicht aber in den Städten profitieren können. Dieser Kredit von 100 Mio Fr. für die Finanzierung der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit hatte allerdings grösste Mühe, im Nationalrat das unter dem Regime der Ausgabenbremse erforderliche absolute Mehr zu erreichen. Die Gegenstimmen und Enthaltungen aus den Fraktionen der SP, der GP und der SVP waren derart zahlreich, dass dies erst im dritten Anlauf gelang, nachdem der Vierjahreskredit von 100 auf 50 Mio Fr. reduziert worden war. Nachdem der Ständerat auf 100 Mio Fr. beharrt hatte, kam die Kompromisslösung von 80 Mio Fr. der Einigungskonferenz zum Tragen
[12].
Gegen den Widerstand der SP und der Grünen bestätigte der Nationalrat den Beschluss des Ständerats, den Ende 2003 auslaufenden reduzierten
Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen von 3,6% (statt 7,6%) um weitere drei Jahre zu verlängern
[13]. Im Rahmen der Sparmassnahmen hatte das Bundesamt für Statistik geplant, auf die
Beherbergungsstatistik zu verzichten, und damit rund 2 Mio Fr. einzusparen. Die Branche wehrte sich gegen die für ihr Marketing wichtige Vollerhebung, und der Ständerat verabschiedete eine Empfehlung Hess (fdp, OW), auf diese nicht zu verzichten
[14].
Wettbewerb
Als Zweitrat behandelte der Ständerat die
Teilrevision des Kartellgesetzes. In Abweichung vom Nationalrat unterstellte er die nicht eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisenden öffentlichen Stellen, welche als Anbieter und vor allem als Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen auftreten (z.B. Bundesämter), dem Kartellgesetz. Der Bundsrat hatte vergeblich dagegen eingewendet, dass dieser Problembereich im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sachgerechter geregelt werden könne. Die kleine Kammer präzisierte im weiteren die Bestimmungen über das vom Nationalrat eingeführte Verbot von vertikalen Kartellen. Gebietsverteilungen in Vertriebsverträgen sollen nur dann unzulässig sein, wenn in diesen Territorien Verkäufe durch Dritte ausgeschlossen werden, d.h. dem Vertreiber durch den Produzenten ein regionales Monopol zugesichert wird. Der Nationalrat schloss sich in beiden Entscheiden der kleinen Kammer an. Da der Ständerat in den übrigen Punkten weitgehend der Version des Nationalrats beigepflichtet hatte, war die Differenzbereinigung rasch erledigt. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Gesetzesrevision mit 127:40 gut, der Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen
[15].
Der vom Bundesrat Ende 2002 in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für eine Totalrevision des
Lotteriegesetzes stiess bei den Kantonen auf grossen Widerstand, obwohl darauf verzichtet worden war, die Hoheit der Kantone bei den Entscheiden über die Verwendung der Gewinne der gemeinnützigen Grosslotterien anzutasten. Abgelehnt wurde von ihnen insbesondere die Öffnung des Marktes für neuen Lotteriegesellschaften. Kritik am Vorschlag kam aber auch von entgegengesetzter Seite. Eine von den grossen Hilfswerken und Umweltschutzorganisationen gebildete Trägerschaft für eine neue Lotterie erachtete das Gesetzesprojekt als zu restriktiv, da die Zulassung von neuen Lotterien immer noch in den Händen der Kantone liegen würde und diese weiterhin über die Gewinnverteilung entscheiden könnten
[16].
Der Nationalrat gab gegen den Widerstand der Linken einer parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) Folge, welche eine Liberalisierung der Sortimentsbeschränkungen und
Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen fordert. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom Vorjahr dürfen diese Geschäfte an Sonntagen gemäss den arbeitsrechtlichen Bundesvorschriften auch dann einzig bestimmte Produkte (so genannter Reisebedarf) verkaufen, wenn die kantonalen Gesetze die Offenhaltung von Geschäften erlauben
[17].
Die in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehaltenen Normen in Bezug auf Produkte und Leistung sind in Konsumentenverträgen oft sehr wenig übersichtlich dargestellt, wobei der Verkäufer als Autor einen erheblichen Informationsvorsprung besitzt. Das Anliegen der Interessenvertreterin der Konsumenten, Nationalrätin Sommaruga (sp, BE), mit einer parlamentarischen Initiative gesetzliche Regeln für die Verhinderung von missbräuchlichen Bestimmungen in den AGB festzulegen, scheiterte. Auf Antrag der aus SVP-Abgeordneten gebildeten Kommissionsminderheit gab der Rat der Initiative keine Folge. Er hatte allerdings zuvor eine Motion einer von Leuthard (cvp, AG) angeführten anderen Minderheit der Rechtskommission in Postulatsform überwiesen, welche ähnliches forderte
[18].
Gesellschaftsrecht
Die Auseinandersetzung über neue Regeln für die Wahl, Aufgaben und
Verantwortlichkeit von Verwaltungsräten wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Abate (fdp, TI) Folge, welche verlangt, dass Personen, welche wegen Konkurs- oder Betreibungsdelikten strafrechtlich verurteilt worden sind, nicht in den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft gewählt werden können
[19].
Die heftigen Diskussionen über
Managerlöhne blieben nicht ohne gesetzgeberische Folgen. Das Parlament verabschiedete entsprechende Transparenzvorschriften für den staatsnahen Bereich (siehe dazu oben, Teil I, 1c, Verwaltung). Im Herbst gab das EJPD einen Vorentwurf für eine OR-Änderung in die Vernehmlassung, welche auch bei privaten börsenkotierten Firmen für Transparenz sorgen soll. Neu müssten diese nicht nur, wie seit 2002 vom Reglement der schweizerischen Börsen verlangt, die Gesamtlohnsumme und das höchste Verdienst der Spitzenmanager und der Verwaltungsratsmitglieder angeben, sondern die individuellen Bezüge (Honorar resp. Lohn und alle anderen Entschädigungen) jedes Einzelnen. Der Nationalrat hatte bereits im Frühjahr einer parlamentarischen Initiative der SVP mit gleicher Stossrichtung Folge gegeben
[20].
Der im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion, welche die Stellung der Kleinaktionäre gegenüber dem Verwaltungsrat dadurch stärken will, dass das
Depotstimmrecht der Banken nur noch mit expliziter Genehmigung des Aktieninhabers ausgeübt werden darf, wurde vom Nationalrat diskussionslos Folge gegeben
[21].
Nachdem im Vorjahr der Ständerat eine Motion seiner GPK für eine Verschärfung der Bestimmungen des OR über die
Rechnungslegung und Unternehmenskontrolle angenommen hatte, befasste sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative Strahm (sp, BE) mit ähnlicher Stossrichtung. Mit seinen Forderungen nach einem Verbot der Revision und Unternehmensberatung durch die selbe Firma sowie einer regelmässigen Rotation der Revisionsfirma ging Strahm aber wesentlich weiter als die allgemein gehaltenen Vorschläge der GPK-Motion. Weil das EJPD die diesbezügliche Gesetzgebungsarbeit bereits aufgenommen hatte, beschloss der Rat, der Initiative keine Folge zu geben und lediglich mit einer Motion einer Minderheit seiner Rechtskommission (vertreten durch Randegger, fdp, BS) den Bundesrat zu einem raschen Vorgehen anzuhalten. Der Ständerat überwies diese Motion ebenfalls
[22].
Der Nationalrat stimmte dem im Jahr 2001 vom Ständerat gutgeheissenen neuen Gesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung von Gesellschaften (
Fusionsgesetz) zu und hielt sich dabei weitgehend an die Vorgaben des Bundesrats und des Ständerats. Die Ratslinke hatte vergeblich versucht, Anliegen der Mitarbeiter von fusionierenden Firmen wie Informations- und Mitgestaltungsrechte, Sozialpläne bei Umstrukturierungen etc. in das Gesetz aufzunehmen. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Räten waren rasch bereinigt und das neue Gesetz wurde in der Herbstsession verabschiedet. Lange, aber schliesslich vergeblich bekämpft hatte die kleine Kammer den Beschluss des Nationalrats, die Handänderungssteuern, welche in einigen Kantonen erhoben werden, zu verbieten
[23].
Bei der Gewährung von
Bürgschaften besteht die Pflicht, die Zustimmung des Ehepartners einzuholen. Ausgenommen davon sind Personen, welche als Mitglied einer im Handelsregister eingetragenen Firma handeln. Da die Gewährung von Bürgschaften ein grosses finanzielles Risiko für eine Familie darstellen kann, beantragte Nationalrat Chevrier (cvp, VS) die Aufhebung dieser Ausnahmereglung. Der Rat gab seiner parlamentarischen Initiative Folge
[24].
In Ausführung einer 2001 überwiesenen parlamentarischen Initiative Schiesser (fdp, GL) legte die WAK einen Entwurf für die
Revision der Stiftungsrechts vor. Ziel der Revision ist einerseits, dieses Institut attraktiver zu machen, und andererseits, Missbräuche zu verhindern. Zur Attraktivitätssteigerung schlug die Kommission zwei Massnahmen vor: In Zukunft soll erstens eine Änderung des Stiftungszwecks möglich sein, wenn dies der Stifter bei der Gründung so vorgesehen hatte. Zweitens soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von gespendeten Beiträgen für Stiftungen mit öffentlichem oder gemeinnützigem Zweck erhöht werden. Zur Verhinderung von Missbräuchen mit Stiftungsgeldern soll eine obligatorische Revision eingeführt werden. Der Ständerat stimmte diesen Vorschlägen zu. Dabei kämpften der Bundesrat, die SP-Abgeordneten und einige Kantonsvertreter vergeblich für eine weniger starke steuerliche Entlastung
[25]. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat Teile einer Motion Suter (fdp, BE) für eine Verbesserung der Rechtslage zugunsten von
Trusts. Diese im angelsächsischen Raum verbreitete Rechtsform habe sich namentlich zur Erhaltung von grossen Familienvermögen in Erbfällen, und damit auch zur Verhinderung von Unternehmensauflösungen, als nützlich erwiesen
[26].
Weiterführende Literatur
Balastèr, Peter, „Administrative Entlastung der KMU“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 6, S. 21-25.
Brunetti, Aymo / Scheidegger, Eric, „Warum eine KMU-Politik?“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 6, S. 4-7.
Brugger, Ernst, „Die Ziele und Strategien der Regionalpolitik: Expertenempfehlungen“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 2, S. 13-17.
Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 2, S. 4-33 (diverse Aufsätze zur Regionalpolitik).
Schiess, Rudolf, „Ziele und Strategien der bisherigen schweizerischen Regionalpolitik“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 2, S. 8-12.
Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 7, S. 4-27 (diverse Aufsätze zum hohen schweizerischen Preisniveau).
Dähler, Rolf / Krauskopf, Patrick, „Kartellgesetz-Revision – das Resultat der parlamentarischen Beratung“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 10, S. 7-13.
Eichler, Martin e.a., Preisunterschiede zwischen der Schweiz und der EU: eine empirische Untersuchung zum Ausmass, zu Erklärungsansätzen und zu volkswirtschaftlichen Konsequenzen, Bern (Seco) 2003.
Iten, Rolf e.a., Hohe Preise in der Schweiz: Ursachen und Wirkung, Bern (Seco) 2003.
Duc, Nicolas, „Corporate Governance – Blick auf laufende Arbeiten in der Gesetzgebung“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 4, S. 18-21.
[1]
AB NR, 2003, S. 1969 ff.
[2] Schweizerische Nationalbank,
96. Geschäftsbericht 2003, Bern 2004, S. 7 ff.
[3] Schweizerische Nationalbank,
96. Geschäftsbericht2003, Bern 2004, S. 19 ff.;
TA, 20.8.04 (Ertragsbilanz).
[4] Schweizerische Nationalbank,
96. Geschäftsbericht 2003, Bern 2004, S.22 ff. Vgl. dazu auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt).
[5] Schweizerische Nationalbank,
96. Geschäftsbericht 2003, Bern 2004, S. 24 ff.
[6]
AB NR, 2003, S. 425 ff. Zur Konjunkturpolitik des BR siehe auch seine Antwort auf Interpellationen der GP resp. der SP in
AB NR, 2003, I, Beilagen, S. 251 ff. sowie V, Beilagen, S. 359 ff.
[7]
AB SR, 2003, S. 655 ff. Vgl.
SPJ 2002, S. 86.
[8]
AB SR, 2003, S. 660 f.
[9]
AB NR, 2003, II, Beilagen, S. 335 ff. sowie V, Beilagen, S. 382 ff. Zum Bericht siehe
SGT, 26.2.03;
NZZ, 12.4.03 sowie
Lit. Brugger. Vgl. dazu auch die Debatte im StR über eine Interpellation Stadler (cvp, UR) in
AB SR, 2003, S. 93 ff. Zur geplanten Finanzierung der neuen Regionalpolitik siehe die Antwort des BR auf eine als Postulat überwiesene Motion Gadient (svp, GR) in
AB NR, 2003, IV, Beilagen, S. 339 f. Siehe auch
SPJ 1996, S. 110 f.
[10]
AB SR, 2003, S. 662 f. Zur Konferenz der Agglomerationen siehe
SPJ 2001, S. 38.
[11]
BBl, 2003, S. 5999 ff.;
BZ, 17.6.03. Siehe auch
Lit. Balastèr.
[12]
AB NR, 2003, S. 673 ff., 964 ff., 1070 ff., 1104 f. und 1246;
AB SR, 2003, S. 485 f., 565, 659 f. und 718;
BBl, 2003, S. 4523 f. (InnoTour), 4525 ff. (Hotelkredit) und 7053 resp. 7911 (Kreditbeschlüsse). Zur Alpenkonvention siehe unten, Teil I, 6d (Protection des sites et de la nature). Vgl.
SPJ 2002, S. 89.
[13]
AB NR, 2003, S. 693 ff. Vgl.
SPJ 2002, S. 89 f.
[14]
AB SR, 2003, S. 1013 ff.;
BZ, 30.5.03. Vgl. dazu auch die Antwort des BR auf eine Einfache Anfrage Frick (cvp, SZ) in
AB SR, 2003, IV, Beilagen, S. 63 ff.
[15]
AB SR, 2003, S. 317 ff., 496 ff. und 716;
AB NR, 2003, S. 828 ff., 969 und 1244;
BBl, 2003, S. 4517 ff. Vgl.
SPJ 2002, S. 90 f. Siehe auch
Lit. Dähler.
[16]
NZZ, 11.2. und 8.3.03 (Kantone);
BaZ, 1.4.03 (Hilfswerke);
NZZ, 16.8.03. Vgl.
SPJ 2002, S. 91.
[17]
AB NR, 2003, S. 1555 ff.
[18]
AB NR, 2003, S. 1723 (Postulat) und 1973 f. (pa. Iv.).
[19]
AB NR, 2003, S. 168 f. Siehe dazu auch
Lit. Duc.
[20]
Bund und
NZZ, 6.12.03 (Vernehmlassung);
AB NR, 2003, S. 731. Vgl.
SPJ 2002, S. 96 f.
[21]
AB NR, 2003, S. 731.
[22]
AB NR, 2003, S. 797 ff.;
AB SR, 2003, S. 1018. Die Motion des StR aus dem Vorjahr fand auch im NR Zustimmung (
AB NR, 2003, S. 827). Vgl.
SPJ 2002, S. 93.
[23]
AB NR, 2003, S. 227 ff., 266 ff., 1034 ff. und 1745;
AB SR, 2003, S. 488 ff., 728 ff. und 1031;
BBl, 2003, S. 6691 ff. Vgl.
SPJ 2001, S. 82. Für einen Überblick über die mit dem neuen Gesetz eingeführten Neuerungen siehe auch
Bund, 15.3.03.
[24]
AB NR, 2003, S. 1218 ff.
[25]
BBl, 2003, S. 8153 ff. und 8191 ff. (BR);
AB SR, 2003, S. 1215 ff.;
NZZ, 16.12.03. Siehe auch
SHZ, 6.8.03. Vgl.
SPJ 2001, S. 82.
[26]
AB NR, 2003, S. 2118.