Politique sociale
Santé, assistance sociale, sport
Avec presque 140 000 signatures valables, l’initiative populaire “Oui aux médecines complémentaires” a abouti. – Les autorités fédérales et les représentants de l’industrie pharmaceutique ont trouvé un accord qui permettra de baisser les prix des médicaments établis et des génériques. – Les chambres ont adopté une motion qui demande une réglementation de l’admission du diagnostic préimplantatoire. – Le gouvernement a soumis au parlement ses propositions pour une révision de la loi sur l’aide aux victimes d’infractions. – Le championnat européen de football de 2008 sera nettement plus onéreux pour les finances publiques que prévu.
Gesundheitspolitik
2005 konnte das Schweizerische Gesundheitswesen den
Kostenanstieg gegenüber früheren Jahren etwas abschwächen. Der Anstieg der Spitalkosten lag seit 1998 erstmals unter 4%, dafür nahmen die ambulanten Behandlungskosten überdurchschnittlich zu. Die privaten Haushalte wendeten rund 5% mehr auf als im Vorjahr. Mit +9,4% fiel diese Zunahme hauptsächlich im Bereich der Krankengrundversicherung (KVG) an. Gemäss BFS ist dieser Anstieg durch die Änderungen in der Verordnung über die Krankenversicherung aus dem Jahr 2004 begründet. Den Versicherten werde mehr Verantwortung abverlangt, insbesondere durch die Erhöhungen der Franchise von 230 auf 300 Fr. und des jährlichen Selbstbehalts von 600 auf 700 Fr.
[1].
Eine Studie der Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETH Zürich kam zum Schluss, dass der Anstieg der Gesundheitskosten nicht eine Folge der zunehmenden
Ärztedichte sei. Andere Faktoren (höhere Löhne, Alterung der Gesellschaft, gestiegene Erwerbsquote der Frauen) seien weit wichtigere Faktoren. Wie frühere Untersuchungen stellte aber auch die KOF-Studie einen Zusammenhang zwischen Ärztedichte und Kostenniveau in den einzelnen Kantonen fest
[2].
Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung nicht primär von den Ausgaben im Gesundheitswesen abhängt, sondern dass andere Faktoren den Gesundheitszustand stärker beeinflussen, nämlich neben der genetischen Veranlagung in erster Linie die Umwelt, das Bildungsniveau, die Arbeitsbedingungen und die sozialen Lebensumstände. Als Schweizer Novum will deshalb der Kanton Tessin wichtige Projekte, Programme und Gesetze einer
Gesundheitsverträglichkeitsprüfung unterziehen. Ein erster wichtiger Test wird die Verkehrsplanung des Mendrisiotto sein
[3].
Der fünfte schweizerische Ernährungsbericht zeigte, dass die
Fettleibigkeit zu einem immer ernsteren Problem des Gesundheitswesens wird. Zwischen 1992 und 2002 stieg der Anteil der übergewichtigen Personen von 30 auf 37%. Gemäss den neuesten Daten sind 45% der Männer, 29% der Frauen und 20% der Kinder zu schwer, Tendenz weiter steigend. 250 000 Menschen sind zuckerkrank; diese Zahl nimmt jährlich um 10% zu. Zwischen 6 und 10% der Gesundheitskosten, das sind 3 bis 5 Mia Fr., entstehen durch falsche Ernährung. Diese und der
Bewegungsmangel sind für etwa einen Drittel der Krebserkrankungen mitverantwortlich und rangieren somit auf gleicher Ebene wie die Schäden durch das Rauchen
[4].
Eine im Vorjahr vom Ständerat angenommene Motion Heberlein (fdp, ZH) für dringende Reformen im Gesundheitswesen, wurde, da durch die anstehenden KVG- Revisionen obsolet geworden, vom Nationalrat abgelehnt. Eine analoge Motion der FDP-Fraktion wurde zurückgezogen
[5].
Mit einer Motion seiner SGK, welche das Anliegen einer parlamentarischen Initiative Heim (sp, SO) aufnahm, beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, für die
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu sorgen. Eine erste wichtige Massnahme könnte die Schaffung eines zentralen Meldesystems für medizinische Fehler sein, wie sie insbesondere bei der Abgabe von Medikamenten immer wieder vorkommen. Der Bundesrat, der die Auffassung vertrat, die Qualitätssicherung sei in erster Linie eine Angelegenheit der Kantone und der Krankenversicherer, hatte die Motion nicht entgegen nehmen wollen. Der Ständerat formulierte die Motion um, so dass schliesslich auch der Bundesrat zustimmen konnte. Statt dem Bund die Verantwortung für die Qualitätssicherung zu überbinden, soll dieser sich lediglich in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen für die Umsetzung des Anliegens einsetzen
[6].
Mit dem Inkrafttreten des neuen KVG 1996 wurde die Stiftung „
Gesundheitsförderung Schweiz“ ins Leben gerufen. Deren Aktivitäten werden seither durch einen Zwangszuschlag auf den Krankenkassenprämien finanziert (jährlich rund 17,4 Mio Fr.). Die Tätigkeit der Stiftung war in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten, insbesondere auch von Seiten des Parlaments. Bundesrat Couchepin hatte deshalb eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben die nun zum Schluss kam, die Arbeit der Stiftung sei nach wie vor in fast allen Bereichen unzureichend. Sie verzettle sich in zu vielen kleinen Projekten, die ebenso gut von Kantonen oder Gemeinden unterstützt werden könnten. Der Nationalrat nahm dazu ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, welches eine vermehrte Transparenz und Koordination bei Prävention und Gesundheitsförderung anregt; die SGK-NR reichte ebenfalls ein entsprechendes Postulat ein
[7].
Auf den 1. Juli setzte der Bundesrat das im Dezember 2004 verabschiedete neue
Sterilisationsgesetz in Kraft. Eingriffe, wie sie bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts vorkamen, und die nach heutiger Auffassung teilweise missbräuchlich erscheinen, sollen sich nicht wiederholen. Dauernd urteilsunfähige Personen dürfen künftig nur noch in Ausnahmesituationen und mit Zustimmung der vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde sterilisiert werden
[8].
Mit einer im Einvernehmen mit dem Bundesrat angenommenen Motion der FDP-Fraktion forderte der Nationalrat die Regierung auf, die im EJPD ursprünglich einmal begonnenen Expertenarbeiten für einen Bericht bezüglich der
Regelung der Sterbehilfe in der Schweiz wieder aufzunehmen, und dem Parlament die entsprechenden Grundlagen zur Schliessung von Lücken im schweizerischen Recht zur Verfügung zu stellen
[9].
Ab Spätsommer, als mit den ersten Fällen in der Türkei die aus Asien kommende
Vogelgrippe Europa erreichte, begannen auch in der Schweiz die Diskussionen über eine mögliche Übertragung des Erregers auf den Menschen und die daraus resultierenden Gefahren einer Pandemie. Obgleich die Bundesbehörden, vorab BAG und BVET, die Risiken relativierten, wurde doch damit begonnen, ein „worst-case“-Szenario auszuarbeiten. Die Behörden gaben bekannt, dass für einen Viertel der Bevölkerung bereits ein einigermassen wirksames Gegenmittel zur Verfügung stehe; zudem werde der Bund im Ausland mittelfristig rund 200 000 Impfdosen einkaufen, um die besonders exponierte Bevölkerung (Landwirte, Medizinalpersonen) schützen zu können
[10].
In den ersten Monaten des Jahres entwickelte sich ein erbitterter Streit zwischen den Vertretern der Alternativmedizin und dem BAG. Hintergrund des Streits war der bis Ende Juni zu fällende Entscheid, ob fünf komplementärmedizinische Methoden (chinesische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und Neuraltherapie) im Leistungskatalog der Grundversicherung nach KVG verbleiben sollten oder nicht. Diese waren 1999 unter dem Vorbehalt zugelassen worden, dass innerhalb von sechs Jahren die Komplementärmedizin zu beweisen habe, dass ihre Methoden den Grundkriterien für die Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) entsprechen. Dass sich das BAG weigerte, die Resultate und Daten der verschiedenen PEK-Studien (Programm Evaluation Komplementärmedizin) vor dem Entscheid zu veröffentlichen, wertete der Dachverband der Alternativmediziner als Versuch, die ihrer Auffassung nach „brisanten Ergebnisse“ betreffend die Kostengünstigkeit der Komplementärmedizin zu unterdrücken; das BAG wies diesen Vorwurf umgehend zurück.
Erwartungsgemäss strich Bundesrat Couchepin per 1. Juli die fünf komplementärmedizinischen Methoden aus dem
Grundkatalog der Krankenversicherung. Er führte aus, die PEK-Studien hätten nicht den wiederholbaren Nutzen dieser fünf Behandlungsarten beweisen können, auch wenn die Methoden bei den Patienten sehr beliebt seien und im Einzelfall Linderung oder gar Heilung einer Krankheit bewirken könnten. Nicht von der Streichung betroffen sind die wichtigsten komplementärmedizinischen Medikamente, sofern sie bereits auf der Spezialitätenliste figurieren, und die Konsultationen und Gespräche, die im Hinblick auf eine alternativmedizinische Behandlung geführt werden
[11].
Mit 138 724 gültigen Unterschriften wurde im September die im Vorjahr lancierte
Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie will die Alternativmedizin der Schulmedizin gleichstellen. Bund und Kantone sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen
[12].
Zu Spitälern und Pflegeheimen siehe unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Der Bundesrat verlängerte den auslaufenden
Zulassungsstopp für Ärzte, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen können, um weitere drei Jahre bis spätestens Juli 2008. Bis dahin soll nach den Plänen des Bundesrates der Kontrahierungszwang zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern aufgehoben werden
[13].
Um einen Mangel an Hausärzten zu vermeiden, wurde an der medizinischen Fakultät der Universität Basel das erste Institut für
Hausarztmedizin der Schweiz gegründet. Die verstärkte akademische Ausrichtung soll das Image der Grundversorger aufwerten
[14].
Die im Vorjahr von einem weitgehend unbekannten Verein lancierte Volksinitiative „für einen freien Zugang zu Nahrungsergänzungen“ (
„Vitamininitiative“) kam nicht zustande. Sie verlangte, dass Nahrungsergänzungen wie z.B. hoch dosierte Vitaminpräparate frei hergestellt, eingeführt und verkauft werden können
[15].
Diskussionslos und im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwiesen beide Parlamentskammern eine Motion der CVP-Fraktion, welche eine regelmässige Überprüfung der
Medikamentenpreise der Originalpräparate nach Patentablauf sowie der Generika verlangt
[16].
Nur beschränkt erfolgreich war Ständerätin Sommaruga (sp, BE) mit ihrer Motion zur Senkung der Medikamentenkosten. Da sich Bundesrat Couchepin vehement für den Forschungs- und Werkplatz Schweiz einsetzte, wurde nur ein Punkt ihrer Motion angenommen, nämlich jener, der auch die Überprüfung der
Generika-Preise im Vergleich mit den Referenzländern Deutschland, Dänemark, Grossbritannien und den Niederlanden verlangt, da Generika in der Schweiz ebenfalls massiv teurer sind als im Ausland. Eine erleichterte Zulassung von Parallelimporten von in der EU anerkannten Medikamenten lehnte die kleine Kammer ebenso ab wie die Forderung, bei der Preisfestsetzung für Medikamente auf der Spezialitätenliste müsse der therapeutische Mehrwert gegenüber bestehenden Arzneimitteln berücksichtigt werden. Dabei hatte Sommaruga die Praxis der Pharmaindustrie im Visier, patentabgelaufene Medikamente mit geringen Veränderungen wieder zum Patent anzumelden
[17].
Behörden und Pharmavertreter einigten sich Ende Sommer auf tiefere Preise für ältere Arzneimittel und Generika; damit sollen die Medikamentenkosten ab 2006 um 250 Mio Fr. gesenkt werden
[18]. Im November kündigte Bundesrat Couchepin eine Verordnungsänderung zum KVG per 2006 an. Demnach müssen Patientinnen und Patienten, die trotz Verfügbarkeit eines billigeren Generikums auf der Einnahme eines
Originalpräparats bestehen,
20% Selbstbehalt anstatt der üblichen 10% bezahlen. Die Pharmabranche drohte umgehend damit, die zwei Monate zuvor geschlossene Vereinbarung in Frage zu stellen. Couchepin gab dem Druck teilweise nach: Anstatt die Ärzte zu verpflichten, die Verschreibung eines Originalpräparats gegenüber dem Vertrauensarzt der Kasse zu begründen, bleiben sie in ihrem Entscheid frei; zudem gilt die 20%-Regel nur, wenn die Preisdifferenz zwischen Originalmedikament und Generikum mindestens 20% beträgt
[19].
Der Bundesrat setzte das neue
Stammzellenforschungsgesetz auf den 1. März in Kraft. Unter strengen Auflagen (Zustimmung der Eltern, Unentgeltlichkeit der Spende, keine Möglichkeit, die Forschung mit anderen Methoden durchzuführen, Begutachtung durch eine Fachkommission) wird damit erlaubt, die bei einer In-vitro-Fertilisation anfallenden überzähligen Embryonen für die Forschung zugänglich zu machen
[20].
Nach einer sehr emotionalen Debatte stimmte der Nationalrat im Einverständnis mit dem Bundesrat einer Motion seiner WBK zu, welche die Regierung verpflichtet, Regelungen für die stark umstrittene
Präimplantationsdiagnostik (PID) bei der In-vitro-Fertilisation vorzulegen. Gutzwiller (fdp, ZH), der mit einer entsprechenden parlamentarischen Initiative den Anstoss für die Motion gegeben hatte, argumentierte, es sei unlogisch und für Frauen eine Zumutung, dass dieselben genetischen Tests im Mutterleib in den ersten Wochen der Schwangerschaft erlaubt seien, nicht aber vor der Übertragung eines Fötus. Durch die PID könnten spätere Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden. Die Gegner warnten vor „Kindern nach Mass“ und der Gefahr, dass die Tests später auch zur Auswahl von Merkmalen wie dem Geschlecht missbraucht würden; zudem sei die PID im Fortpflanzungsmedizingesetz, das erst 2001 in Kraft trat, ausdrücklich verboten worden. Die Motion wurde mit 92 zu 63 Stimmen angenommen. Praktisch geschlossen stimmte die FDP für die neue Regelung, ebenso eine Mehrheit der SP und der SVP. Dagegen sprachen sich die CVP, die EVP und mehrheitlich auch die Grünen aus. Im Ständerat gab es die gleichen Argumente und die gleichen parteipolitischen Gräben, wobei sich die SP gespaltener als in der grossen Kammer zeigte; Béguelin (VD) und Sommaruga (BE) sprachen sich mit der CVP gegen diesen „Akt der Selektion“ aus. Die Motion wurde mit 24 zu 18 Stimmen überwiesen
[21].
Da der
Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten Ende 2005 auslief, das 2004 verabschiedete neue Gesetz und das Ausführungsrecht aber nicht auf Anfang 2006 in Kraft treten können, hatte der Bundesrat im Vorjahr dem Parlament beantragt, den geltenden Bundesbeschluss maximal um fünf Jahre (d.h. bis Ende 2010) zu
verlängern. Auf Antrag der SGK-SR befand die kleine Kammer, eine Verlängerung bis Ende 2007 müsse genügen, da sonst die Umsetzung des Gesetzes auf die lange Bank geschoben werde. Der Nationalrat schloss sich dieser Ansicht diskussionslos an
[22].
Gegen den Willen des Bundesrates nahm der Nationalrat mit 57 zu 49 Stimmen eine Motion seiner SGK an, welche verlangte, über die medizinischen und ethischen Fragen, die sich zum Todeskriterium im Zusammenhang mit der
Organspende und der Transplantationsmedizin stellen, eine
öffentliche Diskussion in Gang zu setzen. Der Bundesrat argumentierte, die Debatten seien im Rahmen der PubliForen 2000 (Transplantationsmedizin) und 2003 (Forschung am Menschen) bereits durchgeführt worden; die beiden Foren hätten den Bund Hunderttausende von Franken gekostet, weshalb es in Zeiten knapper Bundesfinanzen nicht möglich sei, erneut Mittel dafür einzusetzen. Der Ständerat folgte der Argumentation des Bundesrates und lehnte, auch aus Furcht vor einer Verunsicherung der Bevölkerung, die Motion diskussionslos ab
[23].
Der Kanton Zürich hatte von Anbeginn seine Vorbehalte gegen die im Vorjahr getroffene
Interkantonale Vereinbarung über die Koordination der hochspezialisierten Medizin (IVKKM) signalisiert. Das Konkordat sieht ein Netzwerk der fünf Hochschulkantone mit Universitätsspitälern vor, bei dem gewisse Leistungen, insbesondere die verschiedenen Sparten der Transplantationsmedizin, an nur noch einem bis zwei Standorten angeboten werden. Da für das Inkrafttreten der Vereinbarung die Zustimmung von 17 Kantonen notwendig ist, beschlossen Bern und die beiden Basel, mit gutem Beispiel voranzugehen und den Ratifizierungsprozess einzuleiten. Im Sommer verabschiedete sich Zürich von der IVKKM, welche Herztransplantationen nur noch in Basel und Bern zulassen wollte, und verlangte, die gesamte Spitzenmedizin sei auf zwei Zentren zu beschränken, eines in Zürich und eines in der Westschweiz, eine Forderung, auf welche die Gesundheitsdirektorenkonferenz und die Kantone nicht eintreten mochten
[24].
Angesichts dieser etwas verfahrenen Situation reichte Ständerätin Fetz (sp, BS) eine
Motion ein, mit der sie den Bundesrat verpflichten wollte, selber aktiv zu werden, falls sich die Kantone nicht bis im Frühjahr 2006 einigen können. Dieser verwies auf den noch nicht in Kraft getretenen Neuen Finanzausgleich und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), weshalb er der Umsetzung durch die Kantone nicht vorgreifen wolle. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt
[25].
Seit einigen Jahren bereitet das BAG ein Gesetz über die Forschung am Menschen vor. Leitplanke bei dieser Arbeit dürfte auch das seit Januar beim Europarat zur Unterzeichnung aufliegende Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrecht und Biomedizin betreffend die biomedizinische Forschung sein. Damit sollen die Versuche am Menschen europaweit in geordnete Bahnen geleitet werden. Für Menschenversuche werden
Mindeststandards vorgegeben, die nicht unterschritten werden sollen. Strengere nationale Gesetze sind aber durchaus möglich. Nicht anwendbar ist das Zusatzprotokoll auf die Forschung an Embryonen in vitro. Auch das schweizerische Humanforschungsgesetz wird sich nicht damit befassen
[26].
Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) reichte eine Motion für mehr Transparenz bei
klinischen Studien ein, die auch die Zustimmung des Bundesrates fand. Sie regte an, dass sämtliche klinischen Studien in einem öffentlich zugänglichen Register erfasst werden, und diese Registrierung zur Bedingung für eine Publikation gemacht wird. Diskussionslos stimmten beide Kammern dem Vorstoss zu
[27].
Suchtmittel
Für die Raucherinnen und Raucher wird die Luft in der Schweiz immer dünner. Verschiedene Kantone (BE, BL, JU, SG) nahmen parlamentarische Vorstösse an, die ein
generelles Rauchverbot in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen (vorderhand noch mit Ausnahme von Restaurants und Bars) verlangen. Der Kanton Tessin ging noch einen Schritt weiter. Auf Antrag der Regierung nahm der Grosse Rat eine Gesetzesänderung an, welche das Rauchen in allen Gastrobetrieben untersagt, also in Restaurants, Bars, Cafés, Nachtlokalen und Diskotheken, nicht aber in sämtlichen Hotelzimmern; die Lega dei Ticinesi kündigte umgehend das Referendum an
[28]. Ende Juni gaben die öffentlichen Transportunternehmen bekannt, dass mit dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember alle
Raucherabteile in den Zügen der SBB, der BLS und der RhB
aufgehoben werden; das Rauchverbot gilt auch für Schalterhallen, nicht ausreichend durchlüftete Perrons und für geschlossene Räume auf Schiffen. Ersten Berichten zufolge wurde das Rauchverbot positiv oder zumindest gelassen aufgenommen
[29].
Auf
Bundesebene will das Parlament allenfalls das Heft selber in die Hand nehmen, falls der Bundesrat nicht von sich aus aktiv wird. Im April gab die SKG-NR einer parlamentarischen Initiative Gutzwiller (fdp, ZH) Folge, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen verlangt, insbesondere in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung, an den Arbeitsplätzen und in Räumen und Verkehrsmitteln, die für den freien Zugang beziehungsweise für die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind. Wie es das neue Parlamentsgesetz verlangt, erklärte sich die Schwesterkommission des Ständerates vor der vertieften Behandlung eines Entwurfs mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden
[30].
In der Märzsession stimmte auch der Ständerat der Ratifizierung der sehr restriktiv formulierten
UNO-Konvention von 1989 zu, und zwar diskussionslos und einstimmig. Sie übernahm dabei den bereits vom Nationalrat beschlossenen Vorbehalt, wonach die Schweiz Anbau, Erwerb und Besitz von Drogen zum Eigenkonsum für straffrei erklären kann
[31].
Die SGK-NR beschloss, die unbestrittenen Elemente der 2004 in der grossen Kammer gescheiterten Revision des Betäubungsmittelgesetzes, insbesondere das
4-Säulen-Konzept (Prävention inklusive Jugendschutz, Therapie, Schadensverminderung – beispielsweise durch die medizinisch kontrollierte Heroinabgabe – und Repression) mit einer parlamentarischen Initiative wieder aufzunehmen. Separat angehen will die Kommission die Frage des Cannabiskonsums. Die Schwesterkommission des Ständerates, welcher die Drogenpolitik immer offener angegangen war, signalisierte Unterstützung
[32].
Mit dem neuen
Strassenverkehrsgesetz wurde per Anfang Jahr eine Drogenpolitik der
Nulltoleranz im Bereich des
Cannabis-Konsums in die Praxis umgesetzt. Ob dabei der Drogenkonsum im konkreten Fall die Fahrfähigkeit beeinträchtigt, ist nicht entscheidend. In der Verordnung zum Gesetz wurde der Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC mit 1,5 Mikrogramm pro Liter Blut festgeschrieben; gemäss neueren Studien aus Deutschland entsprechen aber erst 4 bis 5 Mikrogramm THC dem heutigen Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille. Fachleute erklärten, dass damit „Kiffer“ diskriminiert werden, da auch bei der Bestrafung eine Ungleichbehandlung besteht: wer nachweislich mehr als 1,5 Mikrogramm THC im Blut hat, macht sich eines Vergehens schuldig, das mit Busse oder Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft wird; der mit 0,5 bis 0,8 Promille alkoholisierte Verkehrsteilnehmer riskiert dagegen nur eine Busse
[33].
Sozialhilfe
Die Präsidenten des Verbandes schweizerischer Arbeitsämter (VSAA), der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der schweizerischen IV-Stellen-Konferenz plädierten Anfang Jahr für eine
bessere Kooperation unter den Organisationen der sozialen Sicherheit. Sie forderten die Einrichtung medizinischer und arbeitsmarktlicher Assessment-Zentren, damit die Abklärungen zur Reintegration von Menschen, die aus dem Arbeitsmarkt zu fallen drohen, möglichst früh erfolgen können. In solchen Zentren soll rasch entschieden werden, wie eine betroffene Person am besten wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Dabei wäre auch zu klären, welcher Zweig der sozialen Sicherung – Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe – die Massnahmen durchzuführen und zu finanzieren hat. Von einem solchen gemeinsamen Vorgehen erwarten die Verbände mehr Effizienz und damit tiefere Kosten
[34].
Den Grundsatz der Anreizschaffung zur Rückkehr ins Erwerbsleben übernahmen auch die ebenfalls zu Jahresbeginn verabschiedeten teilrevidierten
SKOS-Richtlinien. Diese definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Dabei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe. Die SKOS empfahl ihren Partnern, den Grundbedarf von bisher 1076 auf 960 Fr. zu senken, im Gegenzug aber für erwerbstätige Sozialhilfeempfänger einen monatlichen Freibetrag von 400 bis 700 Fr. vorzusehen
[35].
Dabei zeigte eine von der SKOS in Auftrag gegebene Studie, dass ein
Zusatzeinkommen nicht immer lohnend ist. Steigern Familienhaushalte ihre Erwerbstätigkeit oder teilen Paare die Erwerbsarbeit unter sich auf, hat dies (negative) Auswirkungen bei den Ausgaben für Steuern und Kinderbetreuung, bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien und bei anderen Sozialtransfers. Laut der Studie ist der Anreiz für einen Zusatzverdienst nicht nur nach Familientyp (Paarhaushalt, Einelternhaushalt, Ehe, Konkubinat), sehr unterschiedlich. Erheblich sind die Unterschiede auch je nach Wohnort (verglichen wurden die Kantonshauptstädte Zürich, Lausanne und Bellinzona). Generell zeigte sich, dass sich die Aufteilung der Erwerbsarbeit meist nicht lohnt: das Alleinverdienermodell bleibt nach wie vor das finanziell günstigste
[36].
Zwei Jahre nach Beendigung der Vernehmlassung legte der Bundesrat Botschaft und Entwurf für eine
Totalrevision des Opferhilfegesetzes vor. Hauptziel ist es, die stetig steigenden Kosten für die Opferhilfe, für welche die Kantone aufkommen müssen, durch griffigere Regeln unter Kontrolle zu bringen und den Anspruch auf Genugtuungsleistungen zu beschränken. Für diese schlägt der Bundesrat einen Maximalbetrag von 70 000 Fr. für Opfer und von 35 000 Fr. für Angehörige vor. Opfer von im Ausland begangenen Straftaten sollen weiterhin Hilfe in Form von Beratung, aber keine Geldleistungen mehr erhalten. Im Gegenzug wird die Frist für die Einreichung von Begehren um Entschädigung und Genugtuung von heute zwei auf fünf Jahre verlängert; die Frist für minderjährige Opfer von Straftaten gegen die physische oder sexuelle Integrität wird zusätzlich ausgedehnt
[37].
Sport
Im Vorjahr hatte der Ständerat eine Motion Büttiker (fdp, SO) angenommen, welche eine Strafnorm im Fall von
Dopingmissbrauch verlangte. Der Bundesrat hatte vergeblich geltend gemacht, er möchte diese Frage im Rahmen der gegenwärtig laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport zusammenhängend angehen und nicht einzelne Elemente der Dopingbekämpfung vorzeitig herausgreifen. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion diskussionslos ab
[38].
Die
Fussball-Europameisterschaft 2008, die gemeinsam von der Schweiz und von Österreich ausgerichtet wird, vermochte auch im Berichtsjahr die Gemüter zu erhitzen. Für politischen Sprengstoff sorgte vor allem das Eingeständnis des Bundesrates, sich bei den Kosten für die öffentliche Hand massiv verrechnet zu haben. Während das Parlament 2002 noch von einem Bundesbeitrag von 3,5 Mio Fr. ausgegangen war, den es auch prompt bewilligt hatte, rechnete das VBS nun in erster Linie aus Sicherheitsgründen (Hooliganismus
[39]) mit Gesamtkosten von 203,6 Mio Fr., wovon auf den Bund 93,5 Mio entfallen sollen, 28,5 Mio auf die Gesamtheit der Kantone und 81,6 Mio Fr. auf die „Host cities“. Das führte nicht nur in den Austragungsorten, vor allem in Bern und Genf, zu heftigem Unmut bis hin zu Boykott-Drohungen, umso mehr als sich UEFA und Schweizerischer Fussballverband trotz der erwarteten enormen Gewinne weigern, sich mehr als nur symbolisch an den Sicherheitskosten zu beteiligen; auch im Gesamtbundesrat stiess VBS-Vorsteher Schmid vorerst auf wenig Gegenliebe. Er wurde von seinen Kollegen aufgefordert, die aus dem Ruder laufenden Kosten besser zu begründen. Das VBS ging noch einmal über die Bücher und reduzierte die
Kosten für die öffentliche Hand auf 180 Mio Fr., wovon der Bund rund 75 Mio Fr. übernehmen soll
[40].
Weiterführende Literatur
Abrahamsen, Yngve (Hg.), Empirische Analyse des Gesundheitssystems Schweiz, Zürich (ETH) 2005.
Höpflinger, François / Hugentobler, Valérie, Familiale, ambulante und stationäre Pflege im Alter. Perspektiven für die Schweiz, Bern 2005.
Leu, Robert, Monistische Spitalfinanzierung: Grundlagen zur 3. KVG-Revision, Bern 2005.
Moser, Markus, Managed Care: Grundlagen zur 3. KVG-Revision, Bern 2005.
Oggier, Willy, Kontrahierungszwang: Grundlagen zur 3. KVG-Revision, Bern 2005.
Renschler, Isabelle e.a., „Citoyenneté active et politiques de la santé en Suisse: les politiques sanitaires à l’épreuve des changements“, in Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, 2005, S. 79-101.
Schmid, Heinz, Kostenbeteiligung: Grundlagen zur 3. KVG-Revision, Bern 2005.
Spycher, Stefan, Risikoausgleich Krankenversicherungsgesetz: Grundlagen zur 3. KVG-Revision, Bern 2005.
Steinmann, Lukas, Gesundheitskosten in der alternden Gesellschaft: weshalb nicht die Zunahme älterer Menschen, sondern falsche Anreize das Gesundheitswesen unter Druck setzen, Zürich (avenir suisse) 2005.
Steinmann, Lukas / Telser, Harry, Gesundheitskosten in der alternden Gesellschaft, Zürich 2005.
Swinarski, Zofia, Système de santé suisse: formation et maitrise des coûts, Berne 2005.
Gärtner, Ludwig, „Sozialhilfe unter Druck: Zwischen finanziellen Anreizen und Integrationsmassnahmen“, In CHSS, 2005, S. 165-180.
Kutzner, Stefan / Mäder, Ueli / Knöpfel, Carlo (Hg.), Working Poor in der Schweiz – Wege aus der Sozialhilfe. Eine Untersuchung über Lebensverhältnisse und Lebensführung Sozialhilfe beziehender Erwerbstätiger, Chur 2005.
Menschenwürdig leben? Fragen an die Schweizer Sozialhilfe. Zum 100-jährigen Bestehen der SKOS, Luzern (Caritas) 2005.
Gamper, Michael, Die Schweiz in Form: Sport und Nation in einem kleinen Land, Zürich 2005.
[4] Presse vom 6.12.05. Ein Postulat Humbel (cvp, AG), welches eine strengere Deklarationspflicht für übermässig kalorienreiche Nahrungsmittel beantragte, wurde, obgleich der BR bereit war, den Vorstoss entgegen zu nehmen, von Egerszegi (fdp, AG) und Stahl (svp, ZH) bekämpft und deshalb im Berichtsjahr nicht behandelt (
AB NR, 2005, S. 951).
[5]
AB NR, 2005, S. 144 f.
[6]
AB NR, 2005, S. 146 ff.;
AB SR, 2005, S. 601 f. Dieser Auftrag könnte auch der 2004 ins Leben gerufenen und seither mit finanziellen Problemen kämpfenden „Stiftung für Patientensicherheit“ neuen Auftrieb geben (
NZZ, 23.2.05;
BaZ, 17.12.05).
[7]
AB NR, 2005, S. 951. Po. SGK-N: 05.3474. Siehe zur Gesundheitsprävention auch unten, Teil I, 7d (Alterspolitik).
[8]
NZZ, 20.6.05. Siehe
SPJ 2004, S. 173.
[9]
AB NR, 2005, S. 1506. In seiner Stellungnahme zur Motion verwies der BR auf den seit dem Sommer vorliegenden Bericht der nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin. Dieser verlangte eine staatliche Aufsicht für Sterbehilfeorganisationen, sprach sich gegen die Suizidbeihilfe für psychisch Kranke aus und forderte Heime und Spitäler zu klareren Regeln auf (
NZZ, 12.7.05). Das Universitätsspital des Kantons Waadt ist das erste öffentliche Spital in der Schweiz, welches Freitodbegleitungen durch die Organisation „Exit“ zulässt (
TG, 17.12.05).
[10] Presse vom 1.10., 12.10., 20.10., 22.10., 26.10., 9.12. und 10.12.05. Für die Massnahmen in der Landwirtschaft siehe oben, Teil I, 4c (Production animale).
[11] Presse vom 5.4. und 4.6.05;
NZZ, 6.4., 11.4. und 12.4.05. Siehe dazu die Antwort des BR auf eine dringliche Anfrage Sommaruga (sp, BE) in
AB SR, 2005, S. 888 sowie die Antwort des BR auf eine vom NR noch nicht behandelte Interpellation Zapfl (cvp, ZH) (04.38069).
[12]
BBl, 2005, S. 6001 f.;
NZZ, 16.9.05. Siehe
SPJ 2004, S. 172.
[13] Presse vom 18.4. und 26.5.05.
[14]
NZZ, 22.3.05. Zum Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe siehe unten, Teil I, 8a (Hochschulen).
[15]
BBl, 2005, S. 6613;
TA, 15.9.05. Siehe
SPJ 2004, S. 174.
[16]
AB NR, 2005, S. 949;
AB SR, 2005, S. 1097.
[17]
AB SR, 2005, S. 603 ff.;
Bund, 15.1. und 15.6.05. Für Forderungen sowohl der Preisüberwachung als auch der Krankenversicherer nach einer deutlichen Senkung der Medikamentenpreise siehe:
TA, 26.2.05;
NZZ, 3.3., 21.4., 4.6., 14.6. und 22.6.05.
[19] Presse vom 10.11.05;
TA, 16.11.05;
24h, 10.12.05.
[20] Presse vom 3.2.05. Siehe
SPJ 2004, S. 176.
[21]
AB NR, 2005, S. 908 ff. und 912 ff.;
AB SR, 2005, S. 1122 ff.;
NZZ, 7.12.05 (zustimmende Stellungnahme der Ethikkommission).
[22]
AB SR, 2005, S. 280 ff. und 666;
AB NR, 2005, S. 487 und 972. Siehe
SPJ 2004, S. 175 f. Gegen das neue Gesetz hatte ein Komitee aus den Reihen der EDU, der KVP und der Lebensrechtbewegung das Referendum ergriffen, das aber nicht zustande kam. Die gesammelten gut 21 000 Unterschriften wurden den eidgenössischen Räten in Form einer Petition „für eine Transplantationspraxis nach ethischen Gesichtspunkten“ eingereicht (
NZZ, 23.2.05).
[23]
AB NR, 2005, S. 145 ff.;
AB SR, 2005, S. 697 f.
[24] Presse vom 21.4., 16.7., 26.8., 23.9. und 25.11.05. Siehe
SPJ 2004, S. 174.
[25]
AB SR, 2005, S. 1097 ff. Weil der BR aus den gleichen Gründen Ablehnung beantragte, zog NR Joder (svp, BE) eine analoge Motion zurück (04.3634). Die Verzögerungen bei der Umsetzung der IVKKM veranlasste auch die im NR vertretene Ärzteschaft, im Fall einer nicht einvernehmlichen Lösung eine Intervention des Bundes zu verlangen (
NLZ, 22.6.05). Zum NFA siehe oben, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen).
[27]
AB NR, 2005, S. 949;
AB SR, 2005, S. 1097.
[28]
24h, 22.2.05;
SoZ, 24.2.05;
BZ, 22.6.05;
Blick, 19.7.05;
NZZ, 8.8.05; Presse vom 13.10.05.
[29] Presse vom 30.6. und 6.12.05;
NZZ, 19.12.05.
[30] Pa. Iv. 04.476;
TA, 30.4.05;
NZZ, 31.8.05 (SGK-SR). Immer mehr Betriebe, so neu CSS und Novartis, verfügen ein Rauchverbot auf dem Firmengelände (
AZ, 7.9.05). Aufgrund eines Postulates des NR von 2002 ist der BR angehalten, einen Bericht über den Schutz vor dem Passivrauchen zu erstellen; siehe
SPJ 2002, S. 204.
[31]
AB SR, 2005, S. 279 f. Siehe
SPJ 2004, S. 179.
[32] Pa. Iv. 05.470;
NZZ, 5.2.05;
LT, 6.5.05. Siehe
SPJ 2004, S. 178 f. Die Eidg. Kommission für Drogenfragen empfahl in einem neuen Bericht, von der Trennung zwischen legalen und illegalen Substanzen abzusehen und zu einer differenzierteren, auf die jeweiligen Konsummuster abgestimmten Drogenpolitik zu gelangen (Presse vom 24.5.05). In einer gemeinsamen Absichtserklärung von Städten, Kantonen und Verbänden wurde eine dreistufige politische Strategie angeregt: Rasche Verankerung der unbestrittenen Elemente der gescheiterten Revision des BetMG, Suche nach einem mehrheitsfähigen Cannabis-Kompromiss und Ausarbeitung eines suchtpolitischen nationalen Leitbildes (
NZZ, 4.10.05).
[34] Presse vom 4.1.2005. Nach Angaben der drei Verbände beziehen in der Schweiz durchschnittlich rund 145 000 Personen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, ungefähr 260 000 Menschen erhalten eine IV-Rente und ca. 300 000 werden ganz oder teilweise mit Leistungen aus der Sozialhilfe unterstützt. Bezieht man die Familienmitglieder mit ein, sind rund 10% der Bevölkerung auf eines der drei Auffangnetze der sozialen Sicherheit angewiesen (
NZZ, 4.1.05). Zur 5. IV-Revision, die ebenfalls auf eine rasche Reintegration in den Arbeitsmarkt setzt, siehe unten, Teil I, 7c (Invalidenversicherung).
[35]
NZZ, 19.1.2005. Die SKOS konnte im Berichtsjahr ihr 100-jähriges Jubiläum feiern (
NZZ, 3.6.05).
Lit. Menschenwürdig. Eine im Rahmen des NFP 45 „Probleme des Sozialstaates“ publizierte Studie warnte, die wachsende Zahl der Working Poor bedeute sozialen Sprengstoff. Bei den Familien mit mehreren Kindern sei der Anteil der Working Poor in den 90er Jahren von 11 auf 17% gestiegen, bei den Alleinerziehenden habe er sich von 15 auf 30% sogar verdoppelt (
NZZ, 18.1.05).
[37]
BBl, 2005, S. 7165 ff. Siehe
SPJ 2003, S. 219. Da er dies selber so vorsah, war der BR bereit, eine Motion Markwalder (fdp, BE) entgegenzunehmen, welche eine längere Verwirkungsfrist als die geltenden zwei Jahre verlangte; der Vorstoss wurde aber von Stamm (svp, AG) bekämpft und der Entscheid deshalb verschoben (
AB NR, 2005, S. 1507).
[38]
AB NR, 2005, S. 1560. Siehe
SPJ 2004, S. 181.
[39] Zur Bekämpfung des Hooliganismus soll das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit verschärft werden (siehe oben, Teil I, 1b, Strafrecht).
[40]
Baz, 12.2. und 19.12.05; Presse vom 14.11.05;
Bund, 18.11.15; Presse vom 3.12. und 10.12.05;
NZZ, 24.12.05 (Interview Schmid). Gemäss einem vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachten müsste der SFV aus rechtlicher Sicht sämtliche Sicherheitskosten des Grossanlasses übernehmen (
NZZ, 7.5.08). Für viel Unverständnis sorgten auch die millionenschweren Auflagen, welche die UEFA den „Host cities“ machen will, sowie ihr Ansinnen, die von ihr ausgerichteten Siegerprämien dem Schweizer Fiskus zu entziehen (
SoZ, 26.6. und 18.12.05). Trotz der Querelen vom Vorjahr wird Zürich doch noch drei EM-Vorrundenspiele durchführen können; nachdem keine Rekurse eingegangen waren, stimmten die Zürcher Stimmberechtigten einem Kredit von rund 120 Mio Fr. für einen Neubau und einen EM-gerechten Ausbau des Letzigrund-Stadions zu (
NZZ, 4.5.05; Presse vom 6.6.05). Siehe
SPJ 2004, S. 181.