Als Konsequenz aus dem Waldschadeninventar postulierte die Exekutive in ihrem ersten «Waldbericht» den handlungsleitenden Grundsatz, die Luftqualität müsse auf den Stand zwischen 1950 und 1960 zurückgeführt werden. In einem ersten Massnahmenpaket beschloss sie, vorwiegend Schritte zu realisieren, die den Verkehr und die Heizungen betreffen. Sofort eingeführt wurde eine befristete Senkung der Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und Überlandstrassen. Weiter wurden ein Verbot von bleihaltigem Normalbenzin ab Mitte 1986 und die Zulassung von Katalysatorfahrzeugen beschlossen. Strengere Abgasnormen als die für 1986 vorgesehenen befürwortete der Bundesrat, doch sollten sie nach seiner Meinung erst eingeführt werden, wenn auch in den Nachbarstaaten ein genügendes Angebot an bleifreiem Benzin vorhanden ist. Im Bereich der Heizungen verordnete die Landesregierung die obligatorische Typenprüfung der Heizkessel und Brenner sowie die lückenlose Nachkontrolle der Ölfeuerungen. Ferner legte sie den Schwefelgehalt bei «extra leichtem» Heizöl auf 0.3 Prozent fest.
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren- Schlagworte
- Datum
- 4. Mai 1984
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 84.019
- Quellen
-
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- Presse vom 3.5., 4.5. und 22.11.84
- AB NR, 1984, S. 470 ff.
- AB NR, 1984, S. 572 ff.
- AB SR, 1984, S. 158 ff.
- AB SR, 1984, S. 204 ff.
- AS, 1984, S. 1516 ff.
- BBI, 1984, I, S. 1093 ff.
- BBI, 1984, III, S. 1129 ff.
- EDI (1984). Waldsterben und Luftverschmutzung.
- Schärer und Zimmermann (1984). Politische und rechtliche Betrachtungen zum Thema Waldsterben in der Schweiz.
von Claude Longchamp
Aktualisiert am 08.07.2021
Aktualisiert am 08.07.2021