Bezüglich der Beseitigung von Abfällen setzte die Luftreinhalteverordnung strengere Vorschriften für die Rauchgasreinigung von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) fest. Damit sollen insbesondere auch umweltgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei oder Chlor, die angesichts der wachsenden Müllberge eine zunehmende Belastung für Luft und Boden darstellen, besser ausgefiltert werden. Da die erforderlichen Sanierungen Investitionskosten in Millionenhöhe nach sich ziehen, brachten diese Bestimmungen gerade für kleinere KVA erhebliche Probleme. Nicht nur Umweltschutzkreise forderten daher anstatt der Verbrennung von kompostierbaren oder sonst wiederverwertbaren Abfällen eine ökologisch orientierte Abfallbewirtschaftung, welche neben dem Recycling in erster Linie die Vermeidung von Müll anstrebt. Pilotversuche in mehreren Gemeinden zeigten, dass bei getrennter Einsammlung und Verwertung des Kehrichts auch ein Umdenken eingeleitet und die pro Kopf produzierte Müllmenge erheblich reduziert werden kann. Mit einer Eingabe an den Bundesrat forderten fünf Umwelt- und Konsumentenorganisationen die Einführung eines Pfandes auf allen Einweg-Getränkeverpackungen aus Metall, Kunststoff und Glas. Bei der Beantwortung zweier Interpellationen erklärte sich die Landesregierung bereit, Möglichkeiten zur Eindämmung der Verpackungsflut zu prüfen sowie ein Konzept für die zukünftige Abfallwirtschaft zu erarbeiten.