Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe verbessern (Mo. 22.4122)

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Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ausländische Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sollen künftig ihre im Ausland registrierten und verzollten Privatfahrzeuge auch für ihre geschäftlichen Tätigkeiten im Rahmen ihrer Anstellung in der Schweiz nutzen können, forderte Martin Schmid (fdp, GR) mittels einer Motion. Gemäss geltender Zollverordnung sind ausländische Privatfahrzeuge in der Schweiz nur für den Eigengebrauch – beispielsweise den Arbeitsweg –, nicht jedoch für eine gewerbliche Nutzung, also während der Arbeitszeit, gestattet. Dies führe dazu, dass Handwerkerinnen und Handwerker aus dem Ausland zuerst zum Firmensitz fahren und dort das Auto wechseln müssten, statt direkt zum Auftragsort fahren zu können. Die Anpassung soll damit die Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe und die Rechtssicherheit für Arbeitnehmende verbessern, argumentierte der Bündner. Wie Bundesrat Ueli Maurer erklärte, entspreche das Anliegen auch dem Willen des Bundesrats. Die Umsetzung bringe zwar einen tiefen einstelligen Millionenbetrag an Einnahmeausfällen mit sich, gleichzeitig werde aber Klarheit für Grenzregionen geschaffen. Der Ständerat nahm die Motion in der Wintersession 2022 stillschweigend an.

Im Ausland registrierte und verzollte Privatfahrzeuge sollen auch für geschäftliche Tätigkeiten im Rahmen einer Anstellung in der Schweiz genutzt werden können. Dieser Ansicht war nach dem Ständerat auch der Nationalrat, der im Februar 2023 eine Motion Schmid (fdp, GR) mit 137 zu 44 Stimmen an den Bundesrat überwies. Die Mehrheit der vorberatenden WAK-NR hatte argumentiert, dass mit dieser Anpassung die gelebte Praxis ins geltende Recht aufgenommen werden und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden könne. Eine Minderheit aus SVP-Vertreterinnen und -Vertretern war hingegen der Ansicht, das Vorhaben würde Grenzgängerinnen und Grenzgänger finanziell bevorzugen, da sie im Vergleich zu Schweizerinnen und Schweizern tiefere Steuern und Abgaben zu entrichten hätten. Zudem befürchtete sie ein grosses Missbrauchspotential der neuen Regelung. Ein Grossteil der SVP-Fraktion stimmte deshalb gegen das Anliegen, unterlag aber den anderen Fraktionen deutlich. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Rat erläuterte, wolle der Bundesrat das Anliegen im Rahmen der Totalrevision des Zollgesetzes umsetzen.