Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400)

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Nachdem der Bundesrat Ende 2022 einen Bericht zum Thema veröffentlicht hatte, erachtete es die RK-NR als notwendig, die Verwendung und Verbreitung von nationalsozialistischen Symbolen konsequenter zu unterbinden. Mit 12 zu 11 Stimmen lancierte sie im Januar 2023 daher eine parlamentarische Initiative für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen. Sie wählte den Weg über das neu zu schaffende Spezialgesetz, weil dieses genug Raum biete, um das neue Verbot und seine Ausnahmen genau zu beschreiben, und es ermögliche, Verstösse im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden. Mit einer Verankerung des Verbots im Strafgesetzbuch – wie sie eine parlamentarische Initiative Suter (sp, AG; Pa.Iv. 21.525) forderte – wäre dies nicht möglich, argumentierte die Kommission.

Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen. Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative der RK-NR keine Folge.

Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem die RK-SR im Oktober 2023 zugunsten einer eigenen Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen keine Folge gegeben hatte, empfahl die RK-NR mit 15 zu 2 Stimmen (5 Enthaltungen) weiterhin deren Annahme. Wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) im Plenum ausführte, halte sich das Parlament damit die Möglichkeit offen, die Gesetzgebung des Bundesrates allenfalls durch einen eigenen Erlassentwurf zu beschleunigen. Eine Kommissionsminderheit um Barbara Steinemann (svp, ZH) und Manfred Bühler (svp, BE) sprach sich grundsätzlich gegen ein Verbot von solchen Symbolen aus und beantragte daher, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsinitiative kam gemeinsam mit der Kommissionsmotion der RK-SR und der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) (Pa.Iv. 21.524) zur Behandlung in den Nationalrat, welcher in der Sondersession vom April 2024 mit 132 zu 41 Stimmen bei 15 Enthaltungen der Kommissionsinitiative Folge gab. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten ausschliesslich von den Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen