Die implizite Staatsgarantie für systemrelevante Banken soll künftig abgegolten werden, dies forderte eine Motion der Grünen Fraktion im Frühling 2023. Die Rettungen der UBS und der Credit Suisse hätten gezeigt, dass SIB aufgrund der faktisch bestehenden Staatsgarantie eine erhöhte Risikobereitschaft aufwiesen. Die Schweiz kenne das Abgeltungsregime bereits auf kantonaler Ebene; so entschädigten 21 von 24 Kantonalbanken den jeweiligen Kanton für ihre Staatsgarantie, erklärte Fraktionssprecher Gerhard Andrey (gp, FR) dem Ratsplenum in der Frühlingssession 2024. Er illustrierte weiter, dass diese staatlichen Interventionen als Versicherung für den absoluten Notfall zu betrachten seien und «[e]ine Versicherung hat bekanntlich einen Preis – einen Preis dafür, dass letztendlich immer der Staat intervenieren muss, wenn beim Absturz eines einzigen Instituts die gesamte Volkswirtschaft ins Straucheln geraten kann». Der Bundesrat lehne ein solches Ansinnen ab, da eine Ex-Ante-Abgeltung im noch hängigen Public Liquidity Backstop bereits vorgesehen sei und die Thematik zudem im bundesrätlichen Bericht zum Fall CS abgehandelt werde, begründete Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Die Motion vermochte im Nationalrat nicht über die Fraktionen der Grünen und der SP sowie zwei Personen aus der Mitte-Fraktion hinaus zu mobilisieren und wurde schliesslich mit 130 zu 60 Stimmen abgelehnt. Sie erlitt damit dasselbe Schicksal wie die inhaltlich beinahe deckungsgleiche Motion Suter (sp, AG; Mo. 23.3483).

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme