Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)

Dossier: Voranschlag (2000 bis - )

Gleich zu Beginn des Jahres 2023 machte sich der Bundesrat an die Planung des Voranschlags 2024. Da dem Bund gemäss dem letztjährigen Finanzplan aufgrund nicht gegenfinanzierter Mehrausgaben ab 2024 hohe Defizite drohten, stellte die Regierung ein Bereinigungskonzept zur Einhaltung der Schuldenbremse vor, mit dem sie im Jahr 2024 CHF 2 Mrd. einsparen wollte. CHF 600 Mio. wollte der Bundesrat beim Pflichtbeitrag an Horizon Europe streichen, da diese Gelder aufgrund der nicht erfolgten Assoziierung der Schweiz an das Forschungsrahmenprogramm voraussichtlich sowieso nicht benötigt würden und folglich nicht mehr budgetiert werden sollten. CHF 300 Mio. sollten durch eine Verlangsamung des Wachstums der Armeeausgaben gegenüber dem Finanzplan 2024–2026 und somit gegenüber dem Auftrag des Parlaments eingespart werden. Zusätzliche Einnahmen in der Höhe von CHF 200 Mio. strebte die Regierung durch eine zukünftige Besteuerung der Elektroautos an, wofür sie eine Verordnungsänderung plante. Im Unterschied zum Finanzplan sollte der finanzielle Mehrbedarf beim Schutzstatus S ausserordentlich statt ordentlich verbucht werden – hier war der im ordentlichen Budget einzusparende Betrag jedoch noch unklar, der Bundesrat sprach von weniger als CHF 500 Mio. Die noch offene Lücke im Budget sollte schliesslich durch Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben in der Höhe von 1 bis 2 Prozent geschlossen werden, wobei jedoch der Armeebereich ausgenommen werden sollte. Hingegen lehnte es der Bundesrat ab, die per 1. Januar 2024 geplante Aufhebung der Industriezölle zu verschieben – eine solche Verschiebung hätte weitere (temporäre) Einsparungen von CHF 600 Mio. ermöglicht.

Mitte Februar 2023 präzisierte die Regierung einerseits ihre Bereinigungsmassnahmen für den Voranschlag 2024 und legte andererseits erste Sparmassnahmen für die Finanzplanjahre 2025–2027 vor.
In der Zwischenzeit hatte der Bundesrat die definitiven Zahlen zur Staatsrechnung 2022 mit einem ordentlichen Finanzierungsdefizit von CHF 1.9 Mrd. präsentiert, was ihm eine genauere Schätzung des Defizits für das Jahr 2024 ermöglichte. Somit müssten die linearen Kürzungen, deren Höhe er im Januar noch offen gelassen habe, 2 Prozent betragen, so die Erklärung.
Auch in den Finanzplanjahren sollten die schwach gebundenen Ausgaben um 2 Prozent gekürzt werden, dies reiche jedoch zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht aus, so das Argument. Stattdessen sollte auch bei einzelnen stark gebundenen Ausgaben gespart werden: Einerseits sollte der Bundesbeitrag an die ALV gekürzt werden. Diese habe im Jahr 2022 einen relativ grossen Überschuss ausgewiesen, da der Bund in den Jahren 2020 und 2021 Corona-bedingt die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 16 Mrd. übernommen hatte. Weitere Einsparungen waren durch eine Kürzung der Einlagen in den BIF geplant, da dieser hohe Reserven aufweise, sowie durch eine Senkung des Kantonsanteils an den direkten Bundessteuern. Damit wollte der Bundesrat die Subventionierung der familienexternen Kinderbetreuung, die eigentlich Aufgabe der Kantone ist, gegenfinanzieren. Schliesslich sollte auch im grössten Ausgabenbereich, der AHV, eine Kürzung erfolgen: Per 2026 sollte die Witwenrente gekürzt und folglich der Witwerrente angepasst werden – zumal die Schweiz im Jahr 2020 vom EGMR für die Ungleichbehandlung gerügt worden war. Insgesamt sollten so CHF 600 Mio. bis CHF 700 Mio. pro Jahr zusätzlich eingespart werden können, ab 2025 werde aber wohl ein weiteres Bereinigungsprogramm nötig, erklärte die Regierung.

Diese Entscheide zu Kürzungsmöglichkeiten bei den stark gebundenen Ausgaben konkretisierte die Regierung schliesslich Ende März 2023. So sollte der Bundesbeitrag an die ALV während fünf Jahren um jährlich CHF 250 Mio. und die Bundeseinlage in den BIF während drei Jahren um jährlich CHF 150 Mio. gekürzt werden. Durch eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 0.7 Prozentpunkte sollte der Bund jährlich einen Viertel der Gesamtkosten von CHF 800 Mio. für die Zusatzfinanzierung der Kinderbetreuung durch die Kantone refinanzieren können; falls nötig sollte der Kantonsanteil gar noch um weitere 0.4 Prozentpunkte gesenkt werden können. Von der Kürzung der Witwenrente versprach sich der Bundesrat schliesslich Sparpotenzial von weiteren CHF 100 Mio. jährlich für den Bund und CHF 500 Mio. für die AHV.

Im August 2023 erschien die bundesrätliche Botschaft zum Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027. Im Voranschlag standen sich laufende Einnahmen von CHF 82.0 Mrd. und laufende Ausgaben von CHF 79.2 Mrd. gegenüber, womit das Jahresergebnis nach Abzug der Bewertungsveränderung im Verwaltungsvermögen bei CHF -291 Mio. zu liegen kommen sollte. Die Schuldenbremse sollte mit einem ordentlichen Finanzierungssaldo von CHF -493 Mio. eingehalten werden, dieser lag jedoch nur CHF 4 Mio. unter dem konjunkturell zulässigen Wert und war nur durch «Bereinigungsmassnahmen» im Umfang von CHF 2 Mrd. und einer ausserordentlichen Verbuchung von CHF 6.4 Mrd. möglich geworden. Ausserordentlich verbucht wurden etwa der Rettungsschirm für die Axpo Holding AG (CHF 4 Mrd.), der im Jahr 2022 noch nicht in Anspruch hatte genommen werden müssen und deshalb auch im Jahr 2023 wieder vorlag, ein einmaliger Kapitalzuschuss an die SBB (CHF 1.2 Mrd.) und die Beiträge an die Kantone für die Schutzsuchenden aus der Ukraine (CHF 1.2 Mrd.). Zu den Bereinigungsmassnahmen zählte die Regierung lineare Kürzungen und den Verzicht auf die Teuerungsanpassung bei den schwach gebundenen Ausgaben, auch in den Finanzplanjahren. Dennoch bestehe für 2025 bis 2027 weiterer Bereinigungsbedarf, erklärte der Bundesrat. Das vergleichsweise starke Ausgabenwachstum von 4.1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (verglichen mit einem Einnahmenwachstum von 2.1 Prozent) führte der Bundesrat vor allem auf den Kapitalzuschuss an die SBB, die höheren Bundesbeiträge an AHV, IV und Prämienverbilligungen sowie auf höhrere Zinsausgaben, Kantonsanteile an Bundeseinnahmen und Zahlungen an den Finanzausgleich zurück.

Ende September 2023 vermeldete der Bundesrat eine Nachmeldung zum Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 zur Sicherstellung der Einhaltung der Schuldenbremse. Ursprünglich wies der ordentliche Haushalt einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von CHF 4 Mio. aus, jedoch führte die Kündigung der Verlustübernahmegarantie durch die UBS im August 2023 zu einem strukturellen Finanzierungsdefizit von insgesamt CHF 22 Mio. Der grösste Teil der Nachmeldung entfiel auf die Mehreinnahmen aufgrund der Verzögerung der Auflösung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung und die dadurch entstandene Übergabe des Restvermögens von 2023 auf Anfang 2024 (CHF 21 Mio.) sowie die Anpassung der Vergütungs- und Verzugszinssätze an das gestiegene Zinsniveau (CHF 12.3 Mio.). Zu Minderausgaben führte die Kürzung des Kredits für Schweiz Tourismus um CHF 4.5 Mio. sowie die Senkung der Baubeiträge für die Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft um CHF 2.4 Mio. Insgesamt führte die Nachmeldung somit zu einer Erhöhung des Finanzüberschusses um CHF 14.2 Mio. auf insgesamt CHF 18.3 Mio. Damit belief sich das ordentliche Finanzierungsdefizit neu auf CHF 478.8 Mio., was den Vorgaben der Schuldenbremse entsprach, die ein konjunkturelles Finanzierungsdefizit von CHF 497.1 Mio. zuliess.

Zu Beginn der Wintersession 2023 machte sich der Ständerat als Erstrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027. Zentral im Raum standen die angespannte Finanzlage und die einzuhaltende Schuldenbremse, die vorsieht, dass die Ausgaben und Einnahmen in einem konjunkturellen Zeitraum ausgeglichen sein sollen. So betonte die Kommissionssprecherin der FK-SR, Johanna Gapany (fdp, FR), gleich zu Beginn, dass der Spielraum in diesem Jahr äusserst knapp sei und somit jede Budgeterhöhung anderswo ausgeglichen werden müsse. Normalerweise sei ein Spielraum von etwa CHF 100 Mio. vorhanden, so Gapany, der jetzige Spielraum betrage hingegen lediglich CHF 18.3 Mio. bei einem Bundeshaushalt, der Einnahmen von CHF 83 Mrd. und Ausgaben von CHF 89.7 Mrd. umfasse.
Trotz des knappen Spielraums nahm die kleine Kammer verschiedene Änderungen am Entwurf des Bundesrates vor, mit der Folge, dass der Rahmen der Schuldenbremse überschritten wurde. Damit das Budget dennoch unter Einhaltung der Schuldenbremse verabschiedet werden konnte, wurde ein sogenanntes «Buebetrickli» angewendet, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter es betitelte, indem der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) einem Antrag Gapany (fdp, FR) für eine Kreditsperre zustimmte. Diese sieht vor, dass anteilsmässig bei allen Departementen, Behörden und Gerichten bei den Eigen- und Transferausgaben eine Kreditsperre vollzogen wird. Davon ausgenommen sind stark gebundene Ausgaben. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass der Bundesrat damit beauftragt wird, sicherzustellen, dass nicht alle bewilligten Mehrausgaben ausgegeben werden, sollte die Schuldenbremse ansonsten nicht eingehalten werden können.
Eine grosse Budgeterhöhung nahm der Ständerat beim Bundesamt für Verkehr vor. Der Bundesrat sah beim Personenverkehr aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in vergangenen Jahren keine weiteren Budgeterhöhungen vor, was von der Kommissionsmehrheit eigentlich unterstützt wurde. Eine Minderheit Rieder (mitte, VS) wollte hingegen das Budget des regionalen Personenverkehrs um CHF 55 Mio. erhöhen. Der Personenverkehr habe ein Defizit von CHF 55 Mio. eingefahren und müsste ohne eine entsprechende Erhöhung des Kredits das gleichbleibende Angebot mit weniger Budget stemmen. Ohne diese Erhöhung werde es unweigerlich zu Fahrplan- und Routenstreichungen in ländlichen Gebieten kommen, so Rieder. Die kleine Kammer stimmte diesem Minderheitsantrag mit 26 zu 18 Stimmen (ohne Enthaltungen) zu. Das Abstimmungsverhalten zeigte dabei kein eindeutiges Parteimuster.
Weitere grössere Erhöhungen der Mittel um insgesamt CHF 16.2 Mio. beantragte die FK-SR beim Bundesamt für Landwirtschaft. Dies sei insbesondere deshalb gerechtfertigt, als dass die Landwirtschaft als einziger Bereich auf der Ausgabenseite in der Botschaft des Bundesrates keine Budgetsteigerungen erfahren habe. Die Kommission beantragte Budgeterhöhungen im Bereich Pflanzen- und Tierzucht zur Fortführung der bestehenden Programme, eine Erhöhung des Budgets für die Förderung von Schweizer Weinen, eine Erhöhung des Budgets der Zuckerrübenproduktion sowie eine Erhöhung des Budgets des Herdenschutzes beim Bundesamt für Umwelt. Diese Erhöhungen waren allesamt unbestritten und wurden diskussionslos angenommen. Ausserdem stimmte die kleine Kammer diskussionslos einem Minderheitsantrag Stark (svp, TG) zu, der die Sach- und Betriebsausgaben für die Bekämpfung von Schädlingen um CHF 1.1 Mio. aufstocken wollte. Zu grossen Diskussionen führte hingegen die geplante Kürzung des Bundesrates bei den Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte um CHF 54.8 Mio. Dem Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit auf eine Reduktion der Kürzung der Direktzahlungen auf CHF 25 Mio. stand ein Antrag der Minderheit Stark (svp, TG) gegenüber, der vorsah, ganz auf eine Kürzung zu verzichten, was faktisch einer Budgeterhöhung um CHF 54.8 Mio. entsprach. Direktzahlungen seien im Grunde Löhne und eine Lohnreduktion bei dem ohnehin tiefen Einkommen von Landwirtinnen und Landwirten sei nicht angebracht, so die Begründung der Minderheit. Der Antrag Stark obsiegte schliesslich mit 33 zu 12 Stimmen (ohne Enthaltungen). Das Abstimmungsverhalten folgte auch hier keinem klaren Parteienmuster.
Auch in weiteren Bereichen nahm der Ständerat Aufstockungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vor. So stimmte die kleine Kammer dem Antrag Burkart (fdp, AG) einstimmig zu, die finanziellen Mittel beim Bundesamt für Polizei um CHF 2.5 Mio. zu erhöhen, um den Schutz der jüdischen Bevölkerung und der jüdischen Institutionen weiterhin gewährleisten zu können. Die bestehenden finanziellen Mittel würden aufgrund der erhöhten Sicherheitsmassnahmen, die seit dem 7. Oktober 2023 notwendig seien, nicht mehr ausreichen. Überraschend stimmte die kleine Kammer ausserdem mit 23 zu 19 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) dem Einzelantrag Marianne Maret (mitte, VS) zu, die zusätzliche Mittel im Umfang von CHF 1.5 Mio. für die Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann beantragte.
Bei der Armee entschied sich der Ständerat hingegen gegen eine Erhöhung im Finanzplan, stimmte aber einer Motion zu, die den Bundesrat damit beauftragte zu prüfen, wie die Militärausgaben auf 1 Prozent des BIP erhöht werden können, ohne die Schuldenbremse zu verletzten.
Eine Kürzung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates wurde im Asylbereich vorgenommen. Der Bundesrat sah vor, im Bereich «Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge» eine Budgetsteigerung im Vergleich zum Vorjahr von CHF 190 Mio. vorzunehmen. Benedikt Würth (mitte, SG) war der Ansicht, dass zu hohe Subventionen zu Ineffizienzen führen würde und beantragte deshalb, die Steigerung auf CHF 160 Mio. zu begrenzen und so CHF 30 Mio. einzusparen. Von dieser Kürzung erhoffe er sich einen gewissen Druck zur Effizienzsteigerung. Der Antrag stiess auf Zustimmung und wurde mit 31 zu 13 Stimmen (ohne Enthaltungen) angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten grossmehrheitlich von Mitgliedern der SP und der Grünen. Weiter hiess der Rat Kürzungsanträge seiner FK-SR im Umfang von insgesamt CHF 4.3 Mio. bei der Bundesversammlung sowie beim Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht gut. Diese hätten, im Gegensatz zu den anderen Departementen, die geforderten Einsparungen nicht eingehalten, weshalb sie nun erneut aufgefordert werden sollen, die Kürzungen durch Effizienzmassnahmen einzuhalten, so die Begründung der Kommission. Die insgesamt im Vergleich zum Bundesratsentwurf beschlossenen Kürzungen überstiegen die bewilligten Mehrausgaben um ungefähr CHF 70 Mio., womit die Vorgaben der Schuldenbremse schliesslich nur unter Voraussetzung der Kreditsperre eingehalten werden konnten.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den veränderten Voranschlag 2024 einstimmig mit 45 zu 0 Stimmen an. Auch die damit zusammenhängenden Bundesbeschlüsse über die Planungsgrössen im Voranschlag 2024, über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 sowie über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 waren kaum bestritten und wurden in der Gesamtabstimmung jeweils (beinahe) einstimmig angenommen.

Zwei Tage nach dem Ständerat machte sich auch der Nationalrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027. Jacques Nicolet (svp, VD) und Anna Giacometti (fdp, GR) stellten das Budget im Namen der Mehrheit der FK-NR vor. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Budget wies einen strukturellen Überschuss und somit einen Handlungsspielraum von CHF 18.3 Mio. auf und war damit schuldenbremsenkonform. Von den über 70 Änderungsanträgen, die in der Kommission diskutiert worden waren, hatten nur wenige eine Mehrheit in der Kommission gefunden. Mit diesen Mehrheitsanträgen würde das Budget noch einen strukturellen Überschuss von CHF 12.4 Mio. aufweisen. Der Nationalrat nahm in der Folge verschiedene Änderungen vor, wobei er am Schluss nur durch einen Kniff ein schuldenbremsekonformes Budget vorlegen konnte.

In der Eintretensdebatte wurde das Budget aus verschiedenen politischen Blickwinkeln beleuchtet. Lars Guggisberg (svp, BE) warnte vor einer düsteren finanziellen Lage und kritisierte die «verantwortungslose Ausgabenpolitik», die zur aktuellen Situation geführt habe. Markus Ritter (mitte, SG) betonte die Notwendigkeit, die Ausgabendisziplin zu wahren und den Bundeshaushalt wieder in Richtung struktureller Überschüsse zu bringen. Alex Farinelli (fdp, TI) hob die Unverzichtbarkeit der Schuldenbremse hervor und forderte, dass zukünftig jede neue Ausgabe kompensiert werden müsse. Martin Bäumle (glp, ZH) hob hervor, dass die Schuldenbremse zentral für eine solide Finanzpolitik sei, und erklärte, dass seine Fraktion nur einem Budget zustimmen werde, das den Ausgabenplafond einhalte und ihre Prioritäten ausreichend berücksichtige. Auf der anderen Seite kritisierte Felix Wettstein (gp, SO) die Kürzungen bei der Sozialhilfe für geflüchtete Personen und betonte die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik, die auch auf soziale Bedürfnisse eingehe. Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) bedauerte die Kürzungen in Bereichen wie Entwicklungshilfe und Bildung, während gleichzeitig die Armeeaufwendungen erhöht würden. Aufgrund des engen Handlungsspielraums bat Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Rat schliesslich, bei Mehrausgaben jeweils für eine Gegenfinanzierung zu sorgen, da ansonsten die Schuldenbremse nicht eingehalten werden könne.

In der Detailberatung zum ersten Block der Ausgaben im Eigenbereich des Bundes diskutierte der Nationalrat insbesondere mehrere Minderheitsanträge auf Kürzungen. So forderte eine Minderheit Strupler (svp, TG) eine Reduktion um CHF 2.2 Mio. bei den laufenden Ausgaben der Bundesversammlung und damit eine Zustimmung zum Entwurf des Ständerates. Strupler argumentierte, dass diese Kürzung ein Zeichen für Haushaltsdisziplin setzen würde, während die Kommissionsmehrheit betonte, dass die Ratsmitglieder bereits auf einen Teuerungsausgleich verzichtet hätten und damit ihren Beitrag zum Sparen bereits leisteten. In der Abstimmung folgte der Rat mit 93 zu 93 Stimmen (1 Enthaltung) und Stichentscheid durch Ratspräsident Eric Nussbaumer (sp, BL) knapp seiner Kommissionsmehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates, womit er eine erste Differenz zum Erstrat schuf. Unterstützung für den Minderheitsantrag kam dabei von Mitgliedern der SVP- und FDP-Fraktionen. Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat, indem er fast einstimmig mit 185 zu 2 Stimmen der Mehrheit der FK-NR folgte und das Globalbudget der Parlamentsdienste um CHF 1 Mio. kürzte, indem er die geplante Ausweitung der Bundeshausbewachung strich. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat schliesslich, indem er mit 115 zu 73 Stimmen (3 Enthaltungen) einen Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU) annahm, der einen Verzicht auf zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Umwelt und somit eine Einsparung von CHF 1.8 Mio. forderte. Erfolglos hatte Anna Giacometti für die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass ohne diese zusätzlichen Stellen wichtige Parlamentsaufträge, wie etwa ein Frühwarnsystem für Trockenheit und die Modernisierung der Abwasserreinigungsanlagen, nicht umgesetzt werden könnten. Zur Annahme des Kürzungsantrages der Minderheit hatte die Unterstützung durch Mitglieder der FDP-, SVP- und Mitte-Fraktionen geführt.
Erfolglos blieben in diesem Block hingegen unter anderem Anträge für eine Kürzung um CHF 320'000 bei den Entschädigungen für Parlamentssessionen, Kommissionen und Delegationen und um CHF 32'000 bei den Bundesratsgehältern (Minderheiten Strupler) sowie für einen Verzicht auf die Querschnittskürzungen um 1,5 Prozent bei Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht (Minderheiten Gysi; sp, SG).

Im zweiten Block «Landwirtschaft, Standortförderung und Steuern» wurden insbesondere die Ausgaben für die Landwirtschaft und die Regionalpolitik intensiv diskutiert. Der vom Bundesrat vorgesehene Betrag zur Unterstützung des Zuckerrübenanbaus reiche nicht aus, um die gesetzlich vorgesehenen Einzelkulturbeiträge vollständig auszuzahlen, sodass später ein Nachtragskredit erforderlich wäre, zeigte sich eine Minderheit Ritter überzeugt. Deshalb beantragte sie eine Erhöhung um CHF 4 Mio., was gegenüber dem Entwurf des Ständerats einer zusätzlichen Erhöhung um CHF 2 Mio. entsprach. Der Nationalrat folgte diesem Antrag mit 97 zu 91 Stimmen (3 Enthaltungen); die ablehnenden Stimmen stammten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der SVP. Hingegen folgte der Nationalrat dem Ständerat jeweils auf Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Erhöhung der Zulagen zur Förderung von Schweizer Weinen, bei den Herdenschutzmassnahmen sowie beim Verzicht auf die Kürzungen bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen oder Aufstockungen der Direktzahlungen vorsahen, fanden jedoch keine Mehrheit.
Eine weitere Differenz zum Erstrat entstand beim Fonds für Regionalentwicklung, wo der Nationalrat der Mehrheit der FK-NR folgte und eine Kürzung um CHF 25 Mio. beschloss. Laut Kommissionssprecher Jacques Nicolet habe die Finanzverwaltung bestätigt, dass die Einsparung die Liquidität des Fonds nicht beeinträchtige und die geplanten Projekte dennoch finanziert werden könnten. Weiter sei der Budgetrahmen für den Schweizer Tourismus bereits in der Sommersession erhöht worden, weshalb dieser im Budget reduziert werden solle, um eine doppelte Erhöhung zu vermeiden. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag der Finanzkommission stillschweigend zu. Zudem schuf der Nationalrat eine Differenz bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Ausgaben um CHF 2.1 Mio. zu erhöhen, um neue Stellen im Bereich der Mehrwertsteuererhebung zu schaffen. Aufgrund des Personalmangels hätten viele Kontrollen nicht durchgeführt werden können. Von mehr Kontrollen erhoffte sich die Kommissionsmehrheit zusätzliche Steuereinnahmen. Einstimmig unterstützte der Nationalrat diesen Vorschlag der Kommission.

Im dritten Block zu den Themen «Sicherheit und Verkehr» schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Erstrat. Er folgte dem Ständerat betreffend Aufstockung beim Bundesamt für Polizei zum Schutz der Jüdinnen und Juden in der Schweiz (+CHF 2.5 Mio.). Dieser Minderheitsantrag wurde deutlich mit 132 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen; einzig die SVP-Fraktion sprach sich dagegen aus. Mit 98 zu 95 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) folgte die grosse Kammer einer Minderheit Wyss (sp, BS) und somit dem Ständerat bei der Erhöhung des Budgets des regionalen Personenverkehrs (+CHF 55 Mio.). Die Kommissionsmehrheit und mit ihr die SVP-, die Mehrheit der FDP- sowie Teile der Mitte-Fraktion wollten dem Bundesrat zustimmen, der aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in der Vergangenheit keine weitere Erhöhung im regionalen Personenverkehr vorgesehen hatte. Abgelehnt wurden ferner Kürzungsanträge bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, beim Kapitalzuschuss an die SBB (Minderheiten Nicolet und Strupler) und im Armeebereich (Minderheiten Andrey (gp, FR), Wyss und Trede (gp, BE)) sowie ein Antrag auf Erhöhung des Armeebudgets im Finanzplan (Minderheit Tuena (svp, ZH)).

Eine Differenz zum Erstrat entstand im vierten Block zu den Beziehungen zum Ausland und zur Migration. So setzte sich ein Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR), der eine Streichung des Unterstützungsbeitrages an das Hilfswerk UNRWA in der Höhe von CHF 20 Mio. forderte, mit 116 zu 78 Stimmen durch. Für den Antrag stimmten die SVP- sowie Mehrheiten der FDP- und der Mitte-Fraktion. Ferner verhinderte der Nationalrat eine potenzielle weitere Differenz zum Erstrat, indem er einem Minderheitsantrag Ritter folgte, der den Kredit für die Darlehen und Beteiligungen für Entwicklungsländer im Vergleich zum Bundesrat um CHF 10 Mio. kürzen wollte, was zuvor bereits der Ständerat getan hatte. Ansonsten lagen in diesem Block verschiedene Minderheitenanträge von linker und rechter Ratsseite für Budgetaufstockungen beziehungsweise -kürzungen vor, die jedoch allesamt erfolglos blieben – darunter etwa eine Aufstockung des Budgets des EDA für humanitäre Aktionen zugunsten des Engagements in Subsahara-Afrika und der Mena-Region (Minderheit Friedl; sp, SG) und eine Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit zugunsten der Ukraine (Minderheit Wettstein) sowie auf der anderen Seite eine Reduktion der Beiträge an multilaterale Organisationen, an die Entwicklungszusammenarbeit der Länder des Ostens und des Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten (Minderheiten Guggisberg).

Im fünften Block zu Bildung, Forschung, Kultur, Familie und Gleichstellung folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und somit dem Ständerat, indem er auf die Streichung der Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt im Umfang von CHF 1.5 Mio. verzichtete. Diese Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt, wie von mehreren überwiesenen Motionen von Parlamentarierinnen unterschiedlicher Fraktionen gefordert worden war. Mit 100 zu 88 Stimmen (4 Enthaltungen) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen einen Minderheitsantrag Götte (svp, SG) durch, der eine Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit die Streichung der CHF 1.5 Mio. forderte. Die ablehnenden Stimmen kamen vorwiegend aus den Reihen der SVP- und der FDP-Fraktion. Auch in den Bereichen des Bundesamts für Kultur und des WBF schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Ständerat: Er lehnte sämtliche Minderheitsanträge, die den Verzicht auf vorgesehene Kürzungen respektive den Ausbau der Mittel forderten, ab – darunter einen Antrag der Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR) zur Rücknahme der Kürzung von 2 Prozent bei der Leseförderung, einen Minderheitsantrag Fehlmann Rielle zum Verzicht auf die Kürzungen bei den ETH-Beiträgen sowie einen Einzelantrag Aebischer (sp, BE) zur Erhöhung des Beitrags für die Literaturförderung. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) folgte der Nationalrat ebenfalls dem Erstrat und wies drei Minderheitsanträge Guggisberg ab, die eine Halbierung der Stipendien für ausländische Studierende, eine Umverteilung der Beiträge von den Sozial- und Geisteswissenschaften hin zur Berufsbildung sowie eine Stabilisierung der Beiträge zur «Internationalen Mobilität Bildung» zum Ziel hatten.

Mit den mahnenden Worten der Kommissionssprechenden, dass nach den Beratungen zu den Blöcken eins bis und mit fünf nun ein strukturelles Defizit von CHF 17.5 Mio. bestünde, machte sich der Nationalrat an die Beratung des sechsten Blocks zu Umwelt und Energie. Hier schuf er nur eine Differenz zum Erstrat: Beim Bundesamt für Umwelt nahm er den Minderheitsantrag Wettstein mit 102 zu 92 Stimmen an, der eine Erhöhung des Betrags zugunsten der Naturpärke der Schweiz um CHF 540'000 gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf und dem Ständerat forderte. Dies sei erforderlich, damit die Naturpärke sowie die beiden Biosphärenregionen in der Schweiz Planungssicherheit hätten. Abgelehnt wurde der Antrag von der FDP- und der SVP-Fraktion. Erfolglos blieben hingegen Anträge für einen Verzicht auf die Erhöhung bei der Pflanzen- und Tierzucht (Minderheit Schillinger), für eine Erhöhung des Budgets der Prüfstelle für Pflanzenschutzmittel (Minderheiten Wettstein) sowie für eine Plafonierung der Beiträge an Energie Schweiz (Minderheit Nicolet).

Nach der Beratung der sechs Blöcke lag ein strukturelles Defizit von CHF 18 Mio. vor, weshalb ein Ordnungsantrag Bregy (mitte, VS) forderte, auf den Budgetposten zum regionalen Personenverkehr zurückzukommen, da dieser Posten von beiden Räten im Vergleich zum bundesrätlichen Entwurf stark erhöht worden war (+CHF 55 Mio.). Nach Annahme des Ordnungsantrages beantragte Philipp Matthias Bregy, CHF 18 Mio. weniger in den Bahninfrastrukturfonds einzuspeisen, womit die Schuldenbremse eingehalten werden könnte. Dies sei zwar keine schöne, jedoch die einzige Lösung, da zu diesem Zeitpunkt der Beratungen die Möglichkeit einer Kreditsperre, wie sie der Ständerat eingesetzt hatte, nicht möglich sei, so Bregy. Zudem sei eine solche Kürzung in Anbetracht des Gesamtvolumens des Fonds von CHF 5.9 Mrd. vertretbar. Trotz kritischer Voten insbesondere von linker Seite, wonach die Behebung des Defizits in der Kommission und nicht hier angegangen werden sollte, stimmte der Nationalrat der beantragten Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds mit 129 zu 62 (1 Enthaltung) zu. Mit 79 zu 75 Stimmen (bei 40 Enthaltungen) nahm der Nationalrat den Voranschlag 2024 in der Folge knapp an. Abgelehnt wurde er von der geschlossen stimmenden SP-Fraktion, von der beinahe geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion sowie von der Hälfte der SVP-Fraktion; die Enthaltungen stammten von einem Mitglied der Grünen und mehrheitlich von Mitgliedern der SVP. Den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2024, den Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 und den Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 hiess der Nationalrat jeweils deutlich gut.

Nachtrag I zum Voranschlag 2024 (BRG 24.007)

Mitte März 2024 präsentierte der Bundesrat den Nachtrag I zum Voranschlag 2024, der 11 Nachtragskredite über insgesamt CHF 603.5 Mio. enthielt. Der grösste Betrag im Umfang von CHF 315.1 Mio. entfiel auf die Reservekraftwerke. Diese Summe wird vollständig über das Netznutzungsentgelt der Netzgesellschaft Swissgrid refinanziert, wodurch der Nachtragskredit haushaltsneutral war. Der zweite grosse Nachtragskredit wurde für den Bereich Asyl beantragt. Aufgrund der prognostizierten Zunahme an Asylgesuchen erachtete der Bundesrat zusätzliche Mittel für personelle Ressourcen und für die Erhöhung der Unterbringungskapazität als notwendig (insgesamt CHF 255.1 Mio.). Ein weiterer Nachtragskredit umfasste einen Unterstützungsbeitrag an die humanitäre Minenräumung in der Ukraine in der Höhe von CHF 20.0 Mio. Die verbleibenden CHF 13.3 Mio. setzten sich aus kleineren Krediten zusammen, wovon die weitere Übernahme der Verwaltungskosten der Covid-Solidarbürgschaftskredite (CHF 8.6 Mio.) und der Unterstützungsbeitrag der Fussball-Europameisterschaft der Frauen (CHF 1 Mio.) die grössten Beträge ausmachten. Zusätzlich zu den Nachtragskrediten beantragte der Bundesrat einen neuen Verpflichtungskredit für den Reservationsvertrag für Influenza-Pandemie-Impfstoffe (CHF 22 Mio.) sowie Ergänzungen zu bestehenden Verpflichtungskrediten, unter anderem für zusätzliche Winterreservekraftwerke (CHF 137 Mio.), für die Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine (CHF 110 Mio.) sowie für die Internationale humanitäre Hilfe 2021–2024 (CHF 59.36 Mio.).

In der Sommersession 2024 diskutierte der Nationalrat als Erstrat den Nachtrag I zum Voranschlag 2024, der zusätzliche Belastungen des Bundeshaushalts in Höhe von CHF 281.5 Mio. vorsah. Darüber hinaus wurden sieben Verpflichtungskredite im Umfang von CHF 335.4 Mio. beantragt, die über das Jahr 2024 hinausreichen. Wie die beiden Kommissionssprecherinnen Yvonne Bürgin (mitte, ZH) und Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) ausführten, seien eine Mehrheit der beantragten Nachtrags- und Verpflichtungskredite in der Kommission unbestritten gewesen. Dazu gehörten unter anderem der Kredit für Reservekraftwerke oder der Reservationsvertrag für Influenzapandemie-Impfstoffe. Kontrovers diskutiert worden seien hingegen die CHF 255.1 Mio. für den Ausbau der Kapazitäten im Asylbereich, die laut dem SEM insbesondere aufgrund der Verlängerung des Schutzstatus S bis März 2025 erforderlich seien. Die Mehrheit der FK-NR wollte den bundesrätlichen Antrag gutheissen. Eine Minderheit um Peter Schilliger (fdp, LU) forderte eine Kürzung des Betrags auf CHF 167.3 Mio., um den Betrieb von lediglich 9’000 statt der geplanten 10’500 zusätzlichen Betten sicherzustellen und damit Druck auszuüben, damit der Vollzug der Asylverfahren beschleunigt wird. Zwei Minderheitsanträge von Roman Bürgi (svp, SZ) verlangten überdies eine vollständige Streichung der Mittel für den Funktionsaufwand respektive der Betriebsausgaben der Bundesasylzentren, um die Verwaltung zu mehr Effizienz zu bewegen, da die Kapazitätsgrenze für Asylgesuche erreicht worden sei. Während beide Anträge von Bürgi lediglich Unterstützung bei der SVP fanden, wurde der Antrag von Schilliger auch von der FDP unterstützt. Insgesamt setzte sich somit aber der Antrag der Mehrheit durch.
Ein weiterer Konfliktpunkt war der Verpflichtungskredit von CHF 110 Mio. für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern des Ostens, insbesondere der Ukraine. Eine Minderheit um Andreas Gafner (svp, BE) beantragte dessen Streichung mit dem Argument, dass die humanitären Hilfeleistungen der Schweiz in diesem Bereich bereits ausreichend seien. Auch dieser Antrag erhielt lediglich Unterstützung aus der SVP und einige Enthaltungen innerhalb der Mitte-Fraktion. Im Zusammenhang mit der UEFA Women's Euro 2025 stellte die Kommissionsmehrheit Anträge, um die Nachtrags- und Verpflichtungskredite von ursprünglich CHF 4 Mio. auf CHF 15 Mio. zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollten in die Sportförderung, in den Schweizer Tourismus zur Bekanntmachung der Veranstaltung und in ein Kombiticket für den öffentlichen Verkehr investiert werden. Minderheitsanträge wie die Forderung nach einer Kompensation der Kombiticketkosten beim regionalen Personenverkehr (Minderheit Bürgi) oder die Streichung der Tourismusförderung (Minderheit Schilliger) scheiterten gegenüber den Mehrheitsanträgen. Lediglich eine Minderheit Bürgi konnte sich mit der Forderung nach einer Kompensation der zusätzlichen Tourismuskosten bei der Standortförderung durchsetzen, unterstützt von SVP, FDP und Teilen der Grünen.
In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2024 und dem Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen mit 130 zu 66 Stimmen zu. Die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP-Fraktion.

Zwei Tage nach dem Nationalrat befasste sich der Ständerat im Mai 2024 mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2024, den Jakob Stark (svp, TG) im Namen der FK-SR präsentierte. Die Kommission empfahl die Annahme aller elf Nachtrags- und sieben Verpflichtungskredite. Auch die vom Nationalrat beschlossenen zusätzlichen Kredite im Umfang von insgesamt CHF 15 Mio. im Zusammenhang mit der UEFA Women's Euro 2025 wurden diskussionslos unterstützt. Die kleine Kammer änderte jedoch die vom Nationalrat festgelegte Kompensation der Tariferleichterungen beim Bundesamt für Verkehr von 20 auf 100 Prozent, sodass die Mindereinnahmen durch die vergünstigten Tickets während der Women's Euro 2025 vollständig innerhalb des Budgets des Bundesamts für Verkehr ausgeglichen werden müssen, ohne dass zusätzliche Bundesmittel eingesetzt werden.
Kontrovers diskutiert wurde der Nachtragskredit für die Bundesasylzentren im Umfang von CHF 239 Mio. Eine Kommissionsmehrheit beantragte die Kürzung der Mittel um ca. CHF 72 Mio., während eine Minderheit Zopfi (gp, GL) forderte, dem Nationalrat zu folgen und damit die volle Kreditsumme zu sprechen. Im Mittelpunkt der Debatte standen die aktualisierten Asylprognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM), die für 2024 höhere Zahlen erwarten liessen als ursprünglich gedacht. Mitglieder der SVP und FDP hielten die ursprünglichen Prognosen für realistischer und befürworteten die Kürzung, da die aktualisierten Zahlen ihrer Ansicht nach Maximalwerte darstellten, die voraussichtlich nicht erreicht würden. Andererseits warnten Mitglieder der Grünen und der SP, dass eine Kürzung die Kantone stärker belasten würde, da ein höherer Andrang vorzeitige Zuweisungen erforderlich mache und dadurch die Verfahren verlängert würden. Letztlich setzte sich die Minderheit mit 26 zu 17 Stimmen (2 Enthaltungen) durch, womit der Ständerat den Nachtrag I in Übereinstimmung mit dem Nationalrat verabschiedete und keine finanziellen Differenzen schuf. Allerdings ergänzte die kleine Kammer die Rahmenbedingungen: Die zusätzlichen CHF 16 Mio. für Personalressourcen beim SEM sollten ausschliesslich für die Beschleunigung von Verfahren und den Abbau von Pendenzen genutzt werden. Ausserdem wurde präzisiert, dass die Mittel für die Bundesasylzentren haushälterisch verwendet und die Sicherheit innerhalb und ausserhalb der Asylzentren gewährleistet werden müsse. Diese beiden Ergänzungen wurden stillschweigend angenommen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Nachtrag I zum Voranschlag 2024 und den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen einstimmig an.

Anfang Juni setzte sich der Nationalrat erneut mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2024 auseinander. Nachdem der Ständerat keine finanziellen Differenzen zur grossen Kammer geschaffen hatte, entschied der Nationalrat lediglich über drei Präzisierungen: die vollständige Kompensation der Tarifänderungen im Zusammenhang mit der Frauenfussball-Europameisterschaft 2025 beim BAV anstelle der zuvor beschlossenen 20 Prozent sowie die beiden Rahmenbedingungen für den Einsatz der Mittel im Asylbereich. Alle Anpassungen wurden stillschweigend angenommen, womit der Nachtrag I zum Voranschlag 2024 verabschiedet wurde.

Nachtrag II zum Voranschlag 2024 (BRG 24.042)

Mitte September 2024 präsentierte der Bundesrat seinen Nachtrag II zum Voranschlag 2024. Mit diesem legte er dem Parlament 7 Nachtragskredite über CHF 302.1 Mio. vor. Mit CHF 185 Mio. entfiel der grösste Betrag auf ausserordentliche Ausgaben zur Verlängerung des Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine bis März 2026. Ein weiterer bedeutender Nachtrag betraf die Übergangsmassnahmen in Zusammenhang mit dem Ausschluss der Schweiz aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon Europe. Hierfür wurden CHF 86 Mio. beantragt, um neue Förderinstrumente zu finanzieren und laufende Projekte abzusichern. Zudem wurden CHF 14.2 Mio. für die familienergänzende Kinderbetreuung beantragt, um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken​.
Ein neuer Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 50 Mio. wurde für die Projektierung neuer Reservekraftwerke, die zur Sicherstellung der Energieversorgung nach dem Auslaufen bestehender Verträge im Jahr 2026 dienen, beantragt. Zur Sonderrechnung des Bahninfrastrukturfonds wurde zudem ein Nachtragskredit von CHF 154.2 Mio. für den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur vorgelegt.