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Im November 2023 gab der Bundesrat bekannt, dass das Informationssicherheitsgesetz (ISG) inklusive seiner vier Ausführungsverordnungen am 1. Januar 2024 in Kraft treten werde.

Informationssicherheitsgesetz (BRG 17.028)

Die Gefahr durch russische Spionage und Desinformation beschäftigte in den vergangenen zwei Jahren die Schweizer Öffentlichkeit und Politik. So machte der NDB-Direktor Christian Dussey im Rahmen der Veröffentlichung des Sicherheitsberichts des NDBs Ende Juni 2023 publik, dass die allgemeine Sicherheitslage deutlich angespannter sei als in vorherigen Jahren. Unter anderem müsse mit rund 70 bis 80 aktiven Mitarbeitenden des russischen Geheimdienstes im Land gerechnet werden, wie die Medien berichteten. Bereits Anfang Juni wurde zudem bekannt, dass bei einem Hackerangriff auf das für den Bund arbeitende Unternehmen XPLAIN grosse Mengen an sensiblen Daten entwendet und im Darknet zum Verkauf angeboten worden waren. Die NZZ am Sonntag sprach Anfang August von der Schweiz als «Drehscheibe und Logistikbasis» russischer Geheimdienste in Europa. Die «Republik» stellte zudem fest, dass die Schweiz kaum Massnahmen gegen ausländische Nachrichtendienstmitarbeitende, die offiziell als Diplomatinnen und Diplomaten akkreditiert sind, ergreife.

In der Wahlkampfphase der nationalen Wahlen 2023 tauchte zudem ein manipuliertes Video eines dunkelhäutigen Mannes auf, der in Baden (AG) auf eine Strasse uriniert. Dieses sei laut dem Tagesanzeiger, mit Verweis auf den NDB, mutmasslich von russischen Konten veröffentlicht worden mit dem Ziel, den Wahlkampf zugunsten der SVP zu beeinflussen. Anschliessend beurteilte beispielsweise die NZZ die generelle Resilienz der Schweiz gegenüber (russischer) Desinformationskampagnen zwar aufgrund der Konsenskultur, der Mehrsprachigkeit und des Wahlsystems als relativ hoch, trotzdem fehle es an genügend Ressourcen, um die Gefahr von Desinformationskampagnen adäquat zu adressieren. Die gleiche Zeitung wusste zudem im Dezember 2023 von einer russischen Hackergruppe zu berichten, die in der Schweiz mit inszenierten Angriffen Unsicherheit schüren wolle.

Die Bundespolitik reagierte und die APK-NR reichte im September eine Motion ein, um russische und andere ausländische Spione konsequent auszuweisen. Der Vorstoss fand im Herbst 2023 und im Sommer 2024 jeweils eine Mehrheit in den beiden Kammern, wobei der Entscheid des Ständerats mitten in die Vorbereitungen rund um den Friedensgipfel für die Ukraine auf dem Bürgenstock fiel. Diverse Zeitungen berichteten in diesem Zusammenhang von den Vorbereitungen zur Abwehr von russischen Spionagetätigkeiten. So besuchte etwa die Aargauer Zeitung die Nationale Alarmzentrale (NAZ), die während der Konferenz in ausserordentlicher Bereitschaft stehe.
Ausserdem veröffentlichte der Bundesrat Mitte Juni einen Bericht zur Auslegeordnung zur Bedrohung der Schweiz durch Desinformationskampagnen, welcher der Schweiz grundsätzlich eine hohe Resilienz gegenüber Desinformation attestierte, aber gerade aufgrund der regelmässig stattfindenden Volksabstimmungen durchaus Potenzial für ausländische Einflussnahme feststellte. Vor, während und im Nachgang der Bürgenstockkonferenz kam es zudem auf dem russischen Propagandasender Russia Today zu diversen desinformativen Beiträgen über Schweizer Politikerinnen und Politiker, wobei Bundespräsidentin Viola Amherd mit Vorwürfen der Inkompetenz und Parteilichkeit überzogen wurde.

In die gleiche Zeitspanne fiel die Veröffentlichung des Falls eines mutmasslichen russischen Spions, der als Diplomat akkreditiert in Bern erfolgreich Waffen kaufen konnte, wie die Presse Mitte Juni berichtete. Auf Anfrage der Medien bestätigte die Bundesanwaltschaft, beim EDA eine Aufhebung des diplomatischen Immunitätsschutzes beantragt zu haben. Der mutmassliche Agent habe aber inzwischen ohne Ausweisung das Land verlassen. NDB-Vorsteher Dussey stellte in einem Interview gegenüber dem Tagesanzeiger fest, dass die Entscheidung, potenziell russische Spione mit Diplomatenstatus (nicht) auszuweisen, eine politische Entscheidung sei und nicht im Entscheidungsspielraum des Nachrichtendienstes liege. Auch die NZZ führte aus, der NDB habe «nicht einmal über eine genügende gesetzliche Grundlage, um Beeinflussungsversuche zu erfassen und abzuwehren». Die Debatte um weiterführende gesetzliche Grundlagen dürfte so schnell nicht abbrechen, zumal der neuste Bericht des Bundesrats zur Beurteilung der Bedrohungslage die Bedrohung durch Spionage nach wie vor als hoch einstufte.

2023: Russische Spionage in der Schweiz

Der Ständerat stimmte in der Wintersession 2023 gegen eine Einreisesperre für Personen, die in Italien wegen Verbindungen zur Mafia gemäss Artikel 416bis des italienischen Strafgesetzbuchs verurteilt sind. Im Gegensatz zum Nationalrat lehnte er eine entsprechende Motion Romano (mitte, TI) stillschweigend ab, die den Bundesrat beauftragen wollte, zusammen mit den Kantonen Massnahmen für eine systematische und präventive Einreisesperre zu ergreifen. Die SPK-SR und der Bundesrat argumentierten gegen die Motion, dass das Fedpol bereits heute gestützt auf das AIG Einreiseverbote und Ausweisungen aussprechen könne, wenn dies im konkreten Einzelfall zum Schutz der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz angezeigt sei. Zudem sei der gewünschte Automatismus mit den Grundprinzipien der schweizerischen Rechtsordnung unvereinbar, welche in jedem Fall einzeln die Überprüfung der notwendigen Bedingungen für eine Ausreisesperre verlange.

Einreisesperre gegen Personen, die in Italien wegen Verbindungen zur Mafia gemäss Artikel 416bis des italienischen Strafgesetzbuchs verurteilt sind (Mo. 22.3659)

Noch in der Wintersession 2023 nahm das Parlament die Bereinigung der zwölf verbliebenen Differenzen im Voranschlag 2024 in Angriff. Bereits in der ersten Runde bereinigte der Ständerat auf Empfehlung seiner FK-SR fünf offene Differenzen. So stimmte die kleine Kammer ohne Diskussion der geplanten Querschnittskürzung von 2 Prozent bei der Bundesversammlung zu und genehmigte eine Kürzung der Betriebskosten des Bundeshauses um CHF 1 Mio., wodurch auf eine Aufstockung der Sicherheitspatrouillen rund um das Bundeshaus verzichtet wurde. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung des Globalbudgets der Mehrwertsteuerverwaltung um CHF 2.1 Mio. bewilligt, mit der die Kontrollen der Mehrwertsteuerabrechnungen verstärkt und damit höhere Einnahmen generiert werden sollten. Auch die vom Nationalrat vorgeschlagene Streichung von CHF 4 Mrd. für die Axpo bestätigte die kleine Kammer, da das Unternehmen bereits auf diese Mittel verzichtet hatte. Für Diskussionen sorgte hingegen der Vorschlag der Mehrheit der FK-SR, dem Nationalrat bei der Reduktion der Personalkosten des UVEK um CHF 1.8 Mio. zu folgen. Minderheitssprecherin Maya Graf (gp, BL) argumentierte vergeblich, dass diese Mittel für zehn zusätzliche Vollzeitstellen vorgesehen seien, um parlamentarische Aufträge, wie beispielsweise zum Herdenschutz, zu erfüllen.

Der Nationalrat bereinigte daraufhin drei weitere Differenzen. So erhöhte er oppositionslos die Beihilfen zur Förderung des Zuckerrübenanbaus um CHF 2 Mio., an denen der Ständerat zuvor festgehalten hatte. Zudem verzichtete die grosse Kammer auf Budgeterhöhungen für den Nationalpark (um CHF 90'000) sowie für Naturpärke und Biosphärengebiete (um CHF 540'000), welche sie selbst in der ersten Behandlungsrunde vorgeschlagen hatte, die aber vom Ständerat abgelehnt worden waren.

In der zweiten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens waren damit nur noch vier Differenzen offen: die Beiträge an die UNRWA, an die Neue Regionalpolitik, an den Bahninfrastrukturfonds sowie das Armeebudget, wobei die ursprünglich geplante Einlage in den BIF so reduziert werden sollte, dass die Schuldenbremse würde eingehalten werden können. Der Ständerat schlug beim UNRWA-Beitrag einen Kompromiss vor: Neu sollte der Betrag nicht mehr gänzlich gestrichen, wie es eine Minderheit Stark (svp, TG) weiterhin bevorzugt hätte, sondern halbiert (auf CHF 10 Mio.) werden. Auch bei der Neuen Regionalpolitik nahm der Ständerat einen Kompromissantrag auf Halbierung (auf CHF 12.5 Mio.) anstelle einer Streichung des Betrags vor. Beim Armeebudget bestand der Ständerat hingegen auf eine Erhöhung der Ausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2030 (anstelle von 2035), was für das Jahr 2025 Mehrausgaben von CHF 243 Mio. bedeutete. Da der Nationalrat in sämtlichen Punkten an seiner Position festhielt, ging das Budget in die Einigungskonferenz.

In der Einigungskonferenz kamen die Kompromissanträge des Ständerats doch noch durch: Sie entschied sich für eine Halbierung des Beitrags an die UNRWA sowie an die Neue Regionalpolitik, folgte jedoch dem Nationalrat bei der Erhöhung der Armeeausgaben bis ins Jahr 2035. Entsprechend wurde die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates um CHF 38 Mio. reduziert. Trotz dreier Minderheitsanträge Friedli (svp, SG) auf Ablehnung hiess der Ständerat die Vorschläge der Einigungskonferenz jeweils mit 31 zu 12 Stimmen (2 Enthaltungen; UNRWA, Neue Regionalpolitik, BIF) respektive mit 32 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen; Armeebudget) gut. Im Nationalrat obsiegten die Mehrheitsanträge auf Annahme der Anträge der Einigungskonferenz mit 109 zu 85 Stimmen (UNRWA, Neue Regionalpolitik, BIF) respektive 115 zu 78 (1 Enthaltung; Armeebudget).

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2024: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Nationalrat nahm in der Wintersession 2023 ein im März desselben Jahres eingereichtes Postulat Molina (sp, ZH) zum Thema gewalttätiger Extremismus in der Schweiz mit 101 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung an. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, einen umfassenden Bericht zur Verbreitung und zum Gefahrenpotenzial von gewalttätigem Extremismus sowie zu allfälligen Präventions- und Schutzmechanismen gegenüber gewalttätigen rechtsextremen, homophoben, rassistischen und antisemitischen Gruppierungen in der Schweiz zu verfassen. Dies sei aufgrund der Entwicklung von verschwörungstheoretischen Gruppierungen während der Corona-Pandemie, dem jüngsten Antisemitismus-Bericht des SIG und der GRA sowie Vorfällen von rechtsextremer Präsenz dringend nötig, wie der Postulant sein Anliegen begründete. Des Weiteren sollte für den Bericht eine detaillierte Statistik über rechtsextreme Gewaltakte und deren Netzwerke erstellt werden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulates empfohlen, da er einen zusätzlichen Bericht angesichts anderer laufender oder abgeschlossener Arbeiten – etwa Berichten zu Hassrede, LGBTQ-feindlichen «Hate Crimes», Gewaltextremismus sowie Terrorismus- und Extremismusbekämpfung – als nicht nötig erachtete. Mit dieser Argumentation konnte er die Ratsmehrheit aus Mitte-Links allerdings nicht überzeugen.

Gewalttätiger Extremismus in der Schweiz (Po. 23.3136)

In Erfüllung eines Postulates der SiK-SR veröffentlichte der Bundesrat Anfang Dezember 2023 einen Bericht, in welchem er untersuchte, ob bei den Massnahmen gegen die Verbreitung von gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut in religiösen Vereinigungen Handlungsbedarf bestehe.
In einem ersten Schritt gab der Bericht eine Übersicht über die bereits bestehenden Mittel auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Der Bundesrat sah gemäss Bericht die drei bestehenden Instrumente auf Bundesebene als gut an und hielt fest, dass diese für alle Glaubensgemeinschaften gut funktionieren würden. Entsprechend sah der Bundesrat beim StGB als erstes Instrument keinen Handlungsbedarf. Es sei nicht zielführend, dieses durch Bestimmungen zu ergänzen, welche sich nicht auf konkrete Straftaten beziehen, da diese letztlich weitere Einschränkungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie des Rechts auf freie Meinungsäusserung bedeuten würden. Auch die nachrichtendienstliche Aufklärung als zweite Massnahme funktioniere gut und bestehende Lücken würden in der laufenden Revision des NDGs bereits bearbeitet. Die Auswirkungen der «präventiv-polizeilichen Massnahmen», dem neustsen Instrument, seien derweil gemäss Bericht noch abzuwarten. Für die Herausforderungen bezüglich gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut im digitalen Raum verwies der Bundesrat auf einen anderen Bericht zum Thema Hassreden.
Auch die Massnahmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, etwa in Form von Fach- und Anlaufstellen für Extremismusprävention oder Religionsfragen, beurteilte der Bundesrat sehr positiv. Die Evaluation dieser Massnahmen hätte gezeigt, dass solche Dialoge zwischen den Behörden sowie zwischen Behörden und Religionsgemeinschaften ebenso wie eine «umfassende Kooperation» zielführender seien als Verbote. Der Bundesrat befürwortete im Bericht eine Intensivierung und auch eine allfällige Institutionalisierung dieser Bemühungen.
Wie von der SiK-SR gefordert, wurde im zweiten Teil des Berichts geprüft, ob Imam-Bewilligungen, ein Imam-Register und ein Auslandsfinanzierungsverbot für Moscheen weitere Massnahmen gegen die Verbreitung von gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut sein könnten. Der Bundesrat lehnte alle drei Massnahmen ab, da sie im Sinne der Glaubens- und Gewissensfreiheit gegenüber Musliminnen und Muslimen diskriminierend seien. Zudem betonte er, dass es kontraproduktiv sei, dieses Phänomen nur auf den Islam abzuwälzen, da die Realität vielschichtiger sei. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zu einem Postulat Wobmann (svp, SO) versprochen, befasste sich der Bericht auch mit der Frage, ob die Auslandsfinanzierung von islamischen Religionsgemeinschaften zu einer Einflussnahme aus dem Ausland führe. Der Bundesrat verwies darauf, dass diesbezüglich die Wirkung der am 1. Januar 2023 im Geldwäschereigesetz verordneten «Transparenzregeln für transnational tätige Vereine» abzuwarten sei. Zudem sei dies auch Thema des Berichts zu einem Postulat der SiK-NR (Po. 22.3006).
Der Bundesrat schloss den Bericht mit der Aussage, dass er die bisherigen Massnahmen gegen die Verbreitung von extremistischem und terroristischem Gedankengut als ausreichend erachte. Als Reaktion auf den terroristischen Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 entschied der Bundesrat jedoch am 22. November 2023 und somit wenige Wochen vor Publikation des Berichts die Ausarbeitung eines Gesetzes für ein Hamas-Verbot, womit gezielte Massnahmen gegen die Terrororganisation ergriffen werden sollen.

Imame in der Schweiz

Zwei Tage nach dem Ständerat machte sich auch der Nationalrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027. Jacques Nicolet (svp, VD) und Anna Giacometti (fdp, GR) stellten das Budget im Namen der Mehrheit der FK-NR vor. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Budget wies einen strukturellen Überschuss und somit einen Handlungsspielraum von CHF 18.3 Mio. auf und war damit schuldenbremsenkonform. Von den über 70 Änderungsanträgen, die in der Kommission diskutiert worden waren, hatten nur wenige eine Mehrheit in der Kommission gefunden. Mit diesen Mehrheitsanträgen würde das Budget noch einen strukturellen Überschuss von CHF 12.4 Mio. aufweisen. Der Nationalrat nahm in der Folge verschiedene Änderungen vor, wobei er am Schluss nur durch einen Kniff ein schuldenbremsekonformes Budget vorlegen konnte.

In der Eintretensdebatte wurde das Budget aus verschiedenen politischen Blickwinkeln beleuchtet. Lars Guggisberg (svp, BE) warnte vor einer düsteren finanziellen Lage und kritisierte die «verantwortungslose Ausgabenpolitik», die zur aktuellen Situation geführt habe. Markus Ritter (mitte, SG) betonte die Notwendigkeit, die Ausgabendisziplin zu wahren und den Bundeshaushalt wieder in Richtung struktureller Überschüsse zu bringen. Alex Farinelli (fdp, TI) hob die Unverzichtbarkeit der Schuldenbremse hervor und forderte, dass zukünftig jede neue Ausgabe kompensiert werden müsse. Martin Bäumle (glp, ZH) hob hervor, dass die Schuldenbremse zentral für eine solide Finanzpolitik sei, und erklärte, dass seine Fraktion nur einem Budget zustimmen werde, das den Ausgabenplafond einhalte und ihre Prioritäten ausreichend berücksichtige. Auf der anderen Seite kritisierte Felix Wettstein (gp, SO) die Kürzungen bei der Sozialhilfe für geflüchtete Personen und betonte die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik, die auch auf soziale Bedürfnisse eingehe. Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) bedauerte die Kürzungen in Bereichen wie Entwicklungshilfe und Bildung, während gleichzeitig die Armeeaufwendungen erhöht würden. Aufgrund des engen Handlungsspielraums bat Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Rat schliesslich, bei Mehrausgaben jeweils für eine Gegenfinanzierung zu sorgen, da ansonsten die Schuldenbremse nicht eingehalten werden könne.

In der Detailberatung zum ersten Block der Ausgaben im Eigenbereich des Bundes diskutierte der Nationalrat insbesondere mehrere Minderheitsanträge auf Kürzungen. So forderte eine Minderheit Strupler (svp, TG) eine Reduktion um CHF 2.2 Mio. bei den laufenden Ausgaben der Bundesversammlung und damit eine Zustimmung zum Entwurf des Ständerates. Strupler argumentierte, dass diese Kürzung ein Zeichen für Haushaltsdisziplin setzen würde, während die Kommissionsmehrheit betonte, dass die Ratsmitglieder bereits auf einen Teuerungsausgleich verzichtet hätten und damit ihren Beitrag zum Sparen bereits leisteten. In der Abstimmung folgte der Rat mit 93 zu 93 Stimmen (1 Enthaltung) und Stichentscheid durch Ratspräsident Eric Nussbaumer (sp, BL) knapp seiner Kommissionsmehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates, womit er eine erste Differenz zum Erstrat schuf. Unterstützung für den Minderheitsantrag kam dabei von Mitgliedern der SVP- und FDP-Fraktionen. Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat, indem er fast einstimmig mit 185 zu 2 Stimmen der Mehrheit der FK-NR folgte und das Globalbudget der Parlamentsdienste um CHF 1 Mio. kürzte, indem er die geplante Ausweitung der Bundeshausbewachung strich. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat schliesslich, indem er mit 115 zu 73 Stimmen (3 Enthaltungen) einen Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU) annahm, der einen Verzicht auf zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Umwelt und somit eine Einsparung von CHF 1.8 Mio. forderte. Erfolglos hatte Anna Giacometti für die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass ohne diese zusätzlichen Stellen wichtige Parlamentsaufträge, wie etwa ein Frühwarnsystem für Trockenheit und die Modernisierung der Abwasserreinigungsanlagen, nicht umgesetzt werden könnten. Zur Annahme des Kürzungsantrages der Minderheit hatte die Unterstützung durch Mitglieder der FDP-, SVP- und Mitte-Fraktionen geführt.
Erfolglos blieben in diesem Block hingegen unter anderem Anträge für eine Kürzung um CHF 320'000 bei den Entschädigungen für Parlamentssessionen, Kommissionen und Delegationen und um CHF 32'000 bei den Bundesratsgehältern (Minderheiten Strupler) sowie für einen Verzicht auf die Querschnittskürzungen um 1,5 Prozent bei Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht (Minderheiten Gysi; sp, SG).

Im zweiten Block «Landwirtschaft, Standortförderung und Steuern» wurden insbesondere die Ausgaben für die Landwirtschaft und die Regionalpolitik intensiv diskutiert. Der vom Bundesrat vorgesehene Betrag zur Unterstützung des Zuckerrübenanbaus reiche nicht aus, um die gesetzlich vorgesehenen Einzelkulturbeiträge vollständig auszuzahlen, sodass später ein Nachtragskredit erforderlich wäre, zeigte sich eine Minderheit Ritter überzeugt. Deshalb beantragte sie eine Erhöhung um CHF 4 Mio., was gegenüber dem Entwurf des Ständerats einer zusätzlichen Erhöhung um CHF 2 Mio. entsprach. Der Nationalrat folgte diesem Antrag mit 97 zu 91 Stimmen (3 Enthaltungen); die ablehnenden Stimmen stammten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der SVP. Hingegen folgte der Nationalrat dem Ständerat jeweils auf Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Erhöhung der Zulagen zur Förderung von Schweizer Weinen, bei den Herdenschutzmassnahmen sowie beim Verzicht auf die Kürzungen bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen oder Aufstockungen der Direktzahlungen vorsahen, fanden jedoch keine Mehrheit.
Eine weitere Differenz zum Erstrat entstand beim Fonds für Regionalentwicklung, wo der Nationalrat der Mehrheit der FK-NR folgte und eine Kürzung um CHF 25 Mio. beschloss. Laut Kommissionssprecher Jacques Nicolet habe die Finanzverwaltung bestätigt, dass die Einsparung die Liquidität des Fonds nicht beeinträchtige und die geplanten Projekte dennoch finanziert werden könnten. Weiter sei der Budgetrahmen für den Schweizer Tourismus bereits in der Sommersession erhöht worden, weshalb dieser im Budget reduziert werden solle, um eine doppelte Erhöhung zu vermeiden. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag der Finanzkommission stillschweigend zu. Zudem schuf der Nationalrat eine Differenz bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Ausgaben um CHF 2.1 Mio. zu erhöhen, um neue Stellen im Bereich der Mehrwertsteuererhebung zu schaffen. Aufgrund des Personalmangels hätten viele Kontrollen nicht durchgeführt werden können. Von mehr Kontrollen erhoffte sich die Kommissionsmehrheit zusätzliche Steuereinnahmen. Einstimmig unterstützte der Nationalrat diesen Vorschlag der Kommission.

Im dritten Block zu den Themen «Sicherheit und Verkehr» schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Erstrat. Er folgte dem Ständerat betreffend Aufstockung beim Bundesamt für Polizei zum Schutz der Jüdinnen und Juden in der Schweiz (+CHF 2.5 Mio.). Dieser Minderheitsantrag wurde deutlich mit 132 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen; einzig die SVP-Fraktion sprach sich dagegen aus. Mit 98 zu 95 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) folgte die grosse Kammer einer Minderheit Wyss (sp, BS) und somit dem Ständerat bei der Erhöhung des Budgets des regionalen Personenverkehrs (+CHF 55 Mio.). Die Kommissionsmehrheit und mit ihr die SVP-, die Mehrheit der FDP- sowie Teile der Mitte-Fraktion wollten dem Bundesrat zustimmen, der aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in der Vergangenheit keine weitere Erhöhung im regionalen Personenverkehr vorgesehen hatte. Abgelehnt wurden ferner Kürzungsanträge bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, beim Kapitalzuschuss an die SBB (Minderheiten Nicolet und Strupler) und im Armeebereich (Minderheiten Andrey (gp, FR), Wyss und Trede (gp, BE)) sowie ein Antrag auf Erhöhung des Armeebudgets im Finanzplan (Minderheit Tuena (svp, ZH)).

Eine Differenz zum Erstrat entstand im vierten Block zu den Beziehungen zum Ausland und zur Migration. So setzte sich ein Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR), der eine Streichung des Unterstützungsbeitrages an das Hilfswerk UNRWA in der Höhe von CHF 20 Mio. forderte, mit 116 zu 78 Stimmen durch. Für den Antrag stimmten die SVP- sowie Mehrheiten der FDP- und der Mitte-Fraktion. Ferner verhinderte der Nationalrat eine potenzielle weitere Differenz zum Erstrat, indem er einem Minderheitsantrag Ritter folgte, der den Kredit für die Darlehen und Beteiligungen für Entwicklungsländer im Vergleich zum Bundesrat um CHF 10 Mio. kürzen wollte, was zuvor bereits der Ständerat getan hatte. Ansonsten lagen in diesem Block verschiedene Minderheitenanträge von linker und rechter Ratsseite für Budgetaufstockungen beziehungsweise -kürzungen vor, die jedoch allesamt erfolglos blieben – darunter etwa eine Aufstockung des Budgets des EDA für humanitäre Aktionen zugunsten des Engagements in Subsahara-Afrika und der Mena-Region (Minderheit Friedl; sp, SG) und eine Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit zugunsten der Ukraine (Minderheit Wettstein) sowie auf der anderen Seite eine Reduktion der Beiträge an multilaterale Organisationen, an die Entwicklungszusammenarbeit der Länder des Ostens und des Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten (Minderheiten Guggisberg).

Im fünften Block zu Bildung, Forschung, Kultur, Familie und Gleichstellung folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und somit dem Ständerat, indem er auf die Streichung der Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt im Umfang von CHF 1.5 Mio. verzichtete. Diese Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt, wie von mehreren überwiesenen Motionen von Parlamentarierinnen unterschiedlicher Fraktionen gefordert worden war. Mit 100 zu 88 Stimmen (4 Enthaltungen) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen einen Minderheitsantrag Götte (svp, SG) durch, der eine Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit die Streichung der CHF 1.5 Mio. forderte. Die ablehnenden Stimmen kamen vorwiegend aus den Reihen der SVP- und der FDP-Fraktion. Auch in den Bereichen des Bundesamts für Kultur und des WBF schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Ständerat: Er lehnte sämtliche Minderheitsanträge, die den Verzicht auf vorgesehene Kürzungen respektive den Ausbau der Mittel forderten, ab – darunter einen Antrag der Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR) zur Rücknahme der Kürzung von 2 Prozent bei der Leseförderung, einen Minderheitsantrag Fehlmann Rielle zum Verzicht auf die Kürzungen bei den ETH-Beiträgen sowie einen Einzelantrag Aebischer (sp, BE) zur Erhöhung des Beitrags für die Literaturförderung. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) folgte der Nationalrat ebenfalls dem Erstrat und wies drei Minderheitsanträge Guggisberg ab, die eine Halbierung der Stipendien für ausländische Studierende, eine Umverteilung der Beiträge von den Sozial- und Geisteswissenschaften hin zur Berufsbildung sowie eine Stabilisierung der Beiträge zur «Internationalen Mobilität Bildung» zum Ziel hatten.

Mit den mahnenden Worten der Kommissionssprechenden, dass nach den Beratungen zu den Blöcken eins bis und mit fünf nun ein strukturelles Defizit von CHF 17.5 Mio. bestünde, machte sich der Nationalrat an die Beratung des sechsten Blocks zu Umwelt und Energie. Hier schuf er nur eine Differenz zum Erstrat: Beim Bundesamt für Umwelt nahm er den Minderheitsantrag Wettstein mit 102 zu 92 Stimmen an, der eine Erhöhung des Betrags zugunsten der Naturpärke der Schweiz um CHF 540'000 gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf und dem Ständerat forderte. Dies sei erforderlich, damit die Naturpärke sowie die beiden Biosphärenregionen in der Schweiz Planungssicherheit hätten. Abgelehnt wurde der Antrag von der FDP- und der SVP-Fraktion. Erfolglos blieben hingegen Anträge für einen Verzicht auf die Erhöhung bei der Pflanzen- und Tierzucht (Minderheit Schillinger), für eine Erhöhung des Budgets der Prüfstelle für Pflanzenschutzmittel (Minderheiten Wettstein) sowie für eine Plafonierung der Beiträge an Energie Schweiz (Minderheit Nicolet).

Nach der Beratung der sechs Blöcke lag ein strukturelles Defizit von CHF 18 Mio. vor, weshalb ein Ordnungsantrag Bregy (mitte, VS) forderte, auf den Budgetposten zum regionalen Personenverkehr zurückzukommen, da dieser Posten von beiden Räten im Vergleich zum bundesrätlichen Entwurf stark erhöht worden war (+CHF 55 Mio.). Nach Annahme des Ordnungsantrages beantragte Philipp Matthias Bregy, CHF 18 Mio. weniger in den Bahninfrastrukturfonds einzuspeisen, womit die Schuldenbremse eingehalten werden könnte. Dies sei zwar keine schöne, jedoch die einzige Lösung, da zu diesem Zeitpunkt der Beratungen die Möglichkeit einer Kreditsperre, wie sie der Ständerat eingesetzt hatte, nicht möglich sei, so Bregy. Zudem sei eine solche Kürzung in Anbetracht des Gesamtvolumens des Fonds von CHF 5.9 Mrd. vertretbar. Trotz kritischer Voten insbesondere von linker Seite, wonach die Behebung des Defizits in der Kommission und nicht hier angegangen werden sollte, stimmte der Nationalrat der beantragten Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds mit 129 zu 62 (1 Enthaltung) zu. Mit 79 zu 75 Stimmen (bei 40 Enthaltungen) nahm der Nationalrat den Voranschlag 2024 in der Folge knapp an. Abgelehnt wurde er von der geschlossen stimmenden SP-Fraktion, von der beinahe geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion sowie von der Hälfte der SVP-Fraktion; die Enthaltungen stammten von einem Mitglied der Grünen und mehrheitlich von Mitgliedern der SVP. Den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2024, den Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 und den Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 hiess der Nationalrat jeweils deutlich gut.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2024: Voranschlag und Staatsrechnung

Zu Beginn der Wintersession 2023 machte sich der Ständerat als Erstrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027. Zentral im Raum standen die angespannte Finanzlage und die einzuhaltende Schuldenbremse, die vorsieht, dass die Ausgaben und Einnahmen in einem konjunkturellen Zeitraum ausgeglichen sein sollen. So betonte die Kommissionssprecherin der FK-SR, Johanna Gapany (fdp, FR), gleich zu Beginn, dass der Spielraum in diesem Jahr äusserst knapp sei und somit jede Budgeterhöhung anderswo ausgeglichen werden müsse. Normalerweise sei ein Spielraum von etwa CHF 100 Mio. vorhanden, so Gapany, der jetzige Spielraum betrage hingegen lediglich CHF 18.3 Mio. bei einem Bundeshaushalt, der Einnahmen von CHF 83 Mrd. und Ausgaben von CHF 89.7 Mrd. umfasse.
Trotz des knappen Spielraums nahm die kleine Kammer verschiedene Änderungen am Entwurf des Bundesrates vor, mit der Folge, dass der Rahmen der Schuldenbremse überschritten wurde. Damit das Budget dennoch unter Einhaltung der Schuldenbremse verabschiedet werden konnte, wurde ein sogenanntes «Buebetrickli» angewendet, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter es betitelte, indem der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) einem Antrag Gapany (fdp, FR) für eine Kreditsperre zustimmte. Diese sieht vor, dass anteilsmässig bei allen Departementen, Behörden und Gerichten bei den Eigen- und Transferausgaben eine Kreditsperre vollzogen wird. Davon ausgenommen sind stark gebundene Ausgaben. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass der Bundesrat damit beauftragt wird, sicherzustellen, dass nicht alle bewilligten Mehrausgaben ausgegeben werden, sollte die Schuldenbremse ansonsten nicht eingehalten werden können.
Eine grosse Budgeterhöhung nahm der Ständerat beim Bundesamt für Verkehr vor. Der Bundesrat sah beim Personenverkehr aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in vergangenen Jahren keine weiteren Budgeterhöhungen vor, was von der Kommissionsmehrheit eigentlich unterstützt wurde. Eine Minderheit Rieder (mitte, VS) wollte hingegen das Budget des regionalen Personenverkehrs um CHF 55 Mio. erhöhen. Der Personenverkehr habe ein Defizit von CHF 55 Mio. eingefahren und müsste ohne eine entsprechende Erhöhung des Kredits das gleichbleibende Angebot mit weniger Budget stemmen. Ohne diese Erhöhung werde es unweigerlich zu Fahrplan- und Routenstreichungen in ländlichen Gebieten kommen, so Rieder. Die kleine Kammer stimmte diesem Minderheitsantrag mit 26 zu 18 Stimmen (ohne Enthaltungen) zu. Das Abstimmungsverhalten zeigte dabei kein eindeutiges Parteimuster.
Weitere grössere Erhöhungen der Mittel um insgesamt CHF 16.2 Mio. beantragte die FK-SR beim Bundesamt für Landwirtschaft. Dies sei insbesondere deshalb gerechtfertigt, als dass die Landwirtschaft als einziger Bereich auf der Ausgabenseite in der Botschaft des Bundesrates keine Budgetsteigerungen erfahren habe. Die Kommission beantragte Budgeterhöhungen im Bereich Pflanzen- und Tierzucht zur Fortführung der bestehenden Programme, eine Erhöhung des Budgets für die Förderung von Schweizer Weinen, eine Erhöhung des Budgets der Zuckerrübenproduktion sowie eine Erhöhung des Budgets des Herdenschutzes beim Bundesamt für Umwelt. Diese Erhöhungen waren allesamt unbestritten und wurden diskussionslos angenommen. Ausserdem stimmte die kleine Kammer diskussionslos einem Minderheitsantrag Stark (svp, TG) zu, der die Sach- und Betriebsausgaben für die Bekämpfung von Schädlingen um CHF 1.1 Mio. aufstocken wollte. Zu grossen Diskussionen führte hingegen die geplante Kürzung des Bundesrates bei den Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte um CHF 54.8 Mio. Dem Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit auf eine Reduktion der Kürzung der Direktzahlungen auf CHF 25 Mio. stand ein Antrag der Minderheit Stark (svp, TG) gegenüber, der vorsah, ganz auf eine Kürzung zu verzichten, was faktisch einer Budgeterhöhung um CHF 54.8 Mio. entsprach. Direktzahlungen seien im Grunde Löhne und eine Lohnreduktion bei dem ohnehin tiefen Einkommen von Landwirtinnen und Landwirten sei nicht angebracht, so die Begründung der Minderheit. Der Antrag Stark obsiegte schliesslich mit 33 zu 12 Stimmen (ohne Enthaltungen). Das Abstimmungsverhalten folgte auch hier keinem klaren Parteienmuster.
Auch in weiteren Bereichen nahm der Ständerat Aufstockungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vor. So stimmte die kleine Kammer dem Antrag Burkart (fdp, AG) einstimmig zu, die finanziellen Mittel beim Bundesamt für Polizei um CHF 2.5 Mio. zu erhöhen, um den Schutz der jüdischen Bevölkerung und der jüdischen Institutionen weiterhin gewährleisten zu können. Die bestehenden finanziellen Mittel würden aufgrund der erhöhten Sicherheitsmassnahmen, die seit dem 7. Oktober 2023 notwendig seien, nicht mehr ausreichen. Überraschend stimmte die kleine Kammer ausserdem mit 23 zu 19 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) dem Einzelantrag Marianne Maret (mitte, VS) zu, die zusätzliche Mittel im Umfang von CHF 1.5 Mio. für die Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann beantragte.
Bei der Armee entschied sich der Ständerat hingegen gegen eine Erhöhung im Finanzplan, stimmte aber einer Motion zu, die den Bundesrat damit beauftragte zu prüfen, wie die Militärausgaben auf 1 Prozent des BIP erhöht werden können, ohne die Schuldenbremse zu verletzten.
Eine Kürzung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates wurde im Asylbereich vorgenommen. Der Bundesrat sah vor, im Bereich «Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge» eine Budgetsteigerung im Vergleich zum Vorjahr von CHF 190 Mio. vorzunehmen. Benedikt Würth (mitte, SG) war der Ansicht, dass zu hohe Subventionen zu Ineffizienzen führen würde und beantragte deshalb, die Steigerung auf CHF 160 Mio. zu begrenzen und so CHF 30 Mio. einzusparen. Von dieser Kürzung erhoffe er sich einen gewissen Druck zur Effizienzsteigerung. Der Antrag stiess auf Zustimmung und wurde mit 31 zu 13 Stimmen (ohne Enthaltungen) angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten grossmehrheitlich von Mitgliedern der SP und der Grünen. Weiter hiess der Rat Kürzungsanträge seiner FK-SR im Umfang von insgesamt CHF 4.3 Mio. bei der Bundesversammlung sowie beim Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht gut. Diese hätten, im Gegensatz zu den anderen Departementen, die geforderten Einsparungen nicht eingehalten, weshalb sie nun erneut aufgefordert werden sollen, die Kürzungen durch Effizienzmassnahmen einzuhalten, so die Begründung der Kommission. Die insgesamt im Vergleich zum Bundesratsentwurf beschlossenen Kürzungen überstiegen die bewilligten Mehrausgaben um ungefähr CHF 70 Mio., womit die Vorgaben der Schuldenbremse schliesslich nur unter Voraussetzung der Kreditsperre eingehalten werden konnten.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den veränderten Voranschlag 2024 einstimmig mit 45 zu 0 Stimmen an. Auch die damit zusammenhängenden Bundesbeschlüsse über die Planungsgrössen im Voranschlag 2024, über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 sowie über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 waren kaum bestritten und wurden in der Gesamtabstimmung jeweils (beinahe) einstimmig angenommen.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2024: Voranschlag und Staatsrechnung

Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission sprach sich die SiK-SR im November 2023 gegen die Schaffung eines zentralen Waffenregisters aus. Sie gab der entsprechenden parlamentarischen Initiative Schlatter (gp, ZH) mit 9 zu 3 Stimmen keine Folge. Die Kommissionsmehrheit sah in der seit 2016 bestehenden Vernetzung der kantonalen Waffenregister, in deren Online-Abfragemöglichkeit und in der ARMADA-Datenbank des Bundes bereits wirksame Instrumente, weshalb eine nationales Register ihrer Ansicht nach lediglich den administrativen Aufwand, nicht aber die öffentliche Sicherheit erhöhen würde.

Zunahme der Gewaltbereitschaft und privater Waffenbesitz. Es braucht ein zentrales Waffenregister! (Pa.Iv. 22.440)

In Erfüllung eines Postulates der SiK-SR legte der Bundesrat im November 2023 einen Bericht vor, in dem er sich mit der Frage auseinandersetzte, welche strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und präventiv-polizeilichen Möglichkeiten und Herausforderungen bestehen, um gegen Hassrede vorzugehen. Er kam zum Schluss, dass in der Schweiz das Strafrecht die meisten Möglichkeiten biete, um gegen Hassrede vorzugehen, und zwar unabhängig davon, ob diese online oder offline stattfinde. Hassrede stelle allerdings kein im schweizerischen Recht verwendeter Begriff dar, sodass unterschiedliche Bestimmungen – Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB), Ehrverletzungen (Art. 173 ff. StGB), Drohung (Art. 180 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), Verbrechen oder Vergehen gegen den öffentlichen Frieden (Art. 258 ff. StGB), davon insb. die öffentliche Aufforderung zur Gewalt (Art. 259 StGB), sowie Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) – Anwendung finden könnten. Sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht sei die Rechtsdurchsetzung mangels Zugriff auf benötigte (digitale) Daten, welche sich oft auf Servern im Ausland befänden, allerdings schwierig.
Der Bundesrat habe im April 2023 aufgrund seines Berichts «Intermediäre und Kommunikationsplattformen: Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance» das BAKOM beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Zudem arbeite der Bundesrat aktuell an der Umsetzung der Motion 18.3592, die den Informationsaustausch unter den Polizeibehörden der Kantone und des Bundes vereinfachen soll. Verbesserungen seien zudem beim Bedrohungsmanagement angezeigt, damit Hass und Hetze besser erkannt und bekämpft werden könnten. Nicht zuletzt enthalte auch das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele Verpflichtungen zur Errichtung von Meldesystemen, die die Verbreitung und Sichtbarkeit von Hassrede eindämmen helfen könnten. Über die im Bericht erwähnten Massnahmen hinaus sah der Bundesrat derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken? (Po. 21.3450)

La CPS-CN a débattu de l'initiative parlementaire qui souhaite instaurer un organe de haute surveillance pour superviser le déminage de l'ancien dépôt de munitions de Mitholz. La commission s'est opposée à l'unanimité à l'objet, avançant que la supervision devrait revenir aux CdG-CN, CdG-CE, CdF-CN et CdF-CE. La CPS-CE devra à nouveau débattre afin de savoir de quoi l'avenir de l'initiative sera fait.

Organe de haute surveillance concernant le déminage de l'ancien dépôt de munitions de Mitholz (Iv. pa. 23.450)

En novembre, la Commission de l'économie et des redevances (CER-CN) a continué son analyse en profondeur de la révision totale de la loi sur les douanes (LD) et du Corps des gardes-frontière. Elle a soutenu certaines revendications des cantons, notamment le respect des compétences cantonales en matière de contrôle (par 14 voix contre 5) et de surveillance par images de l'Office fédéral des douanes (OFDF) (15 voix contre 10). La commission a également proposé que la loi spécifie les limites de l'investigation secrète de l'OFDF (à l'unanimité) et a autorisé la prise d'empreintes digitales lors des contrôles de personnes (par 14 voix contre 10). En ce qui concerne l'importation pour le perfectionnement actif, des modifications ont été proposées par rapport au projet du Conseil fédéral, notamment la consultation des parties intéressées pour tous les produits (12 voix contre 8 et 1 abstention). Un allègement douanier pour l'importation de blé tendre destiné à la production d'amidon a également été suggéré, avec des conditions spécifiées dans la nouvelle base légale (14 voix contre 9).
Puis, fin novembre, la commission a approuvé les trois projets inclus dans la révision de la loi sur les douanes (LD). Elle a notamment proposé que le traitement des données lié à l'exécution des tâches des polices cantonales soit réglementé au niveau fédéral dans la loi définissant les tâches d'exécution de l'Office fédéral de la douane et de la sécurité des frontières (LE-OFDF) (13 voix contre 10). Un vote unanime a été émis en faveur d'une claire délimitation et restriction des compétences de l'OFDF en matière de poursuite pénale, y compris pour les enquêtes et l'observation. La commission a également proposé, à l'unanimité, que le Service de renseignement de la Confédération (SRC) puisse accéder aux données du système d'information de l'OFDF uniquement par le biais de l'assistance administrative, et non par une procédure d'accès en ligne, répondant ainsi à une demande du Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT). La commission a également créé des divergences avec le Conseil fédéral sur des questions économiques, s'opposant à la collaboration obligatoire des entreprises de transport et des gestionnaires d'infrastructures avec l'OFDF dans l'exécution de ses tâches (13 voix contre 10 et 1 abstention). De plus, elle a proposé de retirer la révision de la loi sur l'alcool (LAlc) de la révision totale de la loi sur les douanes, argumentant que la proposition du Conseil fédéral entraînerait des coûts supplémentaires pour le secteur (12 voix contre 5 et 6 abstentions). Enfin, en réponse à une initiative du Tribunal administratif fédéral (TAF), la commission a unanimement suggéré l'ajout d'une instance de décision aux voies de recours. Celle-ci introduirait un recours interne à l'administration auprès de l'OFDF avant d'engager un recours auprès du TAF pour les procédures liées aux décisions d'assujettissement à une prestation et aux décisions de constatation dans une procédure pénale administrative.
En raison de la charge de travail anticipée pour la session d'hiver, le Conseil national examinera cet objet lors de la session de printemps 2024.

Totalrevision des Zollgesetzes (Transformation der Zollverwaltung; BRG 22.058)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)
Dossier: Totalrevision des Zollgesetzes (BRG 22.058; Umsetzung div. Motionen)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

In Erfüllung des von Marcel Dobler (fdp, SG) übernommenen Postulats Vitali (dfp, LU) veröffentlichte der Bundesrat im Herbst 2023 einen Bericht, in dem er allfälligen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Verhältnismässigkeit im BÜPF prüfte. Das Postulat hatte Massnahmen gefordert, um die Umsetzung der Überwachungsmassnahmen für Anbieterinnen von Dienstleistungen im Fernmeldebereich (FDA) verhältnismässig ausfallen zu lassen. Der Bundesrat hielt fest, dass die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von kleinen und mittleren Anbieterinnen vor teuren Investitionen ausreichend seien, denn das BÜPF auferlege den FDA lediglich umfassende Auskunfts- und Überwachungspflichten und ermögliche es insbesondere KMU, sich von der Pflicht zur aktiven Überwachungsbereitschaft zu befreien. Nur Duldungspflichten hätten zudem Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD), welche beispielsweise Apps zur Videotelefonie oder Nachrichtenübermittlung anbieten. Der Bundesrat schloss daraus, dass auf Gesetzesstufe kein Handlungsbedarf bestehe und lehnte den Vorschlag des Postulats ab, die AAKD vom BÜPF auszuschliessen. Dies hätte schwerwiegende Folgen für die Strafverfolgung und die öffentliche Sicherheit, so die Einschätzung der Regierung. Sie sehe jedoch in der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) Handlungsbedarf. Dort sollen anlässlich einer laufenden Revision die Kriterien für die Pflichtenreduktion von FDA sowie die erweiterten Pflichten der AAKD angepasst und überdies überprüft werden, ob eine ebensolches «Up- und Downgrade» auch automatisch erfolgen könne, um die finanziellen Kosten für KMU gering zu halten.

Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Po. 19.4031)

Le Conseil des Etats a traité de la motion visant à renforcer le soutien aux projets et produits innovants dans le cadre de la sécurité nationale. Sa commission de de la politique de sécurité (CPS-CE) s'est positionnée contre ce projet, tout comme le Conseil fédéral, avançant que cette thématique est déjà entre les mains du DDPS. De plus, la Confédération ne devrait pas intervenir, car la CPS-CE estime que la cohabitation entre l'industrie de l'armement, l'économie privée et le secteur scientifique fonctionne. C'est pourquoi la chambre des cantons a définitivement rejeté la motion. Durant les débats, seul Thomas Minder (indépendant, SH) s'est exprimé au nom de la commission, Viola Amherd n'ayant qu’à acquiescer ses propos. La motion a été rejetée à l'unanimité.

Encourager l'innovation dans le domaine de la sécurité (Mo. 22.4270)

La motion Fiala (plr, ZH) a tiré trop haut en visant «weit über das Ziel », du moins d'après Thomas Minder (indépendant, SH). En souhaitant imposer aux communes d'informer ses habitants sur la place qui est attribuée à chacune et chacun dans un abri PC, il lui a été reproché d'enfreindre le fédéralisme suisse qui donne aux cantons, et non à la Confédération, la tâche de superviser les communes. Thomas Minder, au nom de la CPS-CE, a attribué le dépôt de cette motion au déclenchement de la guerre en Ukraine. Le Conseil des Etats a rejeté la motion à l'unanimité.

Gestion des risques. Savoir où se trouve l'abri PC le plus proche et contrôler la qualité et les équipements (Mo. 22.3662)
Dossier: Der Krieg in der Ukraine und die Schweizer Armee: Sicherheitsfragen

Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2023 die Motion der SiK-SR für mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz. Seine Kommission hatte ihm einstimmig die Annahme des Vorstosses beantragt.

Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz (Mo. 23.3002)
Dossier: Eigenständige digitale Infrastruktur für die Schweiz

Une initiative parlementaire déposée par la CPS-CE, vise au bon déroulement du déminage de l'ancien dépôt de munitions de Mitholz. En raison de la complexité du projet, de sa durée et de son coût, la commission propose d'instaurer un organe de haute surveillance. Il sera composé de 6 membres, chacun.e actif.ve dans 6 commissions différentes. Ainsi, la CPS-CN, la CPS-CE, la CdF-CN, la CdF-CE, la CdG-CN et la CdG-CE seront représentées. Ensemble, les 6 politicien.ne.s choisi.e.s viseront au bon fonctionnement des opérations grâce à leur vision plus précise du projet.

Organe de haute surveillance concernant le déminage de l'ancien dépôt de munitions de Mitholz (Iv. pa. 23.450)

La Commission de l'économie et des redevances du conseil national (CER-CN) a rejeté, par 14 voix contre 7, une proposition visant à scinder la révision totale de la loi sur les douanes (LD) et du Corps des gardes-frontière ainsi qu'une autre proposition de création d'une sous-commission par 19 voix contre 4.
La commission a ensuite rapidement entamé la discussion par article. Fin août, elle annonçait dans un communiqué de presse avoir approuvé des propositions de la Commission de la politique de sécurité du Conseil national (CPS-CN) qui avaient pour objectif de clarifier, au sein du projet, le principe constitutionnel de subsidiarité de la Confédération et de définir de manière distincte les compétences des cantons et de l'Office fédéral des douanes (OFDF). De plus, la commission a proposé l'application de l'impôt sur les acquisitions lié à l'importation de marchandises (par 12 voix contre 10 et 3 abstentions) et la possibilité de renoncer à la déclaration des marchandises non assujetties aux droits de douane (par 15 voix contre 10). Elle a ensuite estimé que le responsable des marchandises devrait avoir la liberté de choisir entre effectuer personnellement la déclaration des marchandises ou confier cette tâche à un tiers (par 15 voix contre 10). L'activation de la déclaration des marchandises devrait également être possible sans restriction géographique (14 voix pour, 9 voix contre et 2 abstentions). En outre, un consensus a été atteint sur le fait que les consommatrices et les consommateurs ne devraient pas être tenus de déclarer les marchandises; cette responsabilité incomberait au fournisseur de la prestation, y compris sur les plateformes électroniques. La commission a également adopté des mesures pour compléter le catalogue des droits de douane, avec l'introduction d'une redevance d'importation remboursable lors de la réexportation des marchandises (par 12 voix contre 9 et 1 abstention). La surveillance des dépôts francs sous douane par le personnel de l'OFDF a été soutenue (par 13 voix contre 11 et 1 abstention) mais plusieurs propositions liées à la communication écrite et au paiement en espèces ont été rejetées. L'examination du dossier par la commission se poursuivra en novembre.

Totalrevision des Zollgesetzes (Transformation der Zollverwaltung; BRG 22.058)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)
Dossier: Totalrevision des Zollgesetzes (BRG 22.058; Umsetzung div. Motionen)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Im August 2023 verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung eines Postulats der SPK-NR, in dem er den Beitritt der Schweiz zu ECRIS prüfte. ECRIS ist die elektronische Vernetzung der Strafregisterdatenbanken aller EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, den Austausch von Strafregisterinformationen innerhalb der EU zu vereinfachen, wie der Bundesrat im Bericht erklärte. Die Regierung kam zum Schluss, dass ein Beitritt zu ECRIS für die Schweiz viele Vorteile bringen könnte, darunter vor allem ein beschleunigter Datenaustausch und verringerter administrativer Aufwand. So habe die EJPD-Chefin dem BJ bereits im Dezember 2022 den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit dem EDA Gespräche mit der EU-Kommission in diese Richtung aufzunehmen. Es sei allerdings noch unklar, ob die EU dazu bereit sei und ob eine Teilnahme der Schweiz aus Sicht des EU-Rechts überhaupt möglich wäre, relativierte der Bundesrat.
Am Ursprung des Postulats stand die Idee, dass das Anliegen zweier Tessiner Standesinitiativen, von EU-Bürgerinnen und -Bürgern bei Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz systematisch einen Strafregisterauszug einzuholen, mit dem Beitritt zu ECRIS mindestens teilweise umgesetzt werden könnte. Der Bundesrat stellte aber im Bericht fest, dass eine solche systematische Abfrage von Strafregistereinträgen im Migrationsbereich dem Personenfreizügigkeitsabkommen widerspreche. Das Verlangen eines Strafregisterauszugs im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sei bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern nur im Einzelfall und im Falle besonderer Verdachtsmomente gestattet. Das systematische Einholen bleibe somit auch mit einem Beitritt zu ECRIS unzulässig, so das Fazit des Berichts.

Internationaler Austausch von Strafnachrichten. Prüfung eines Beitritts der Schweiz zu Ecris (Po. 17.3269)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

Rückblick auf die 51. Legislatur: Rechtsordnung

Autorinnen: Karin Frick und Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Zu Beginn der Legislatur stand insbesondere die Stärkung der Terrorismusbekämpfung in der Schweiz im Zentrum des Themenbereichs «Rechtsordnung». Dabei setzte der Bundesrat die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung mittels drei Projekten um: Das Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe soll den bisher im Vergleich zur EU einfacheren Kauf von chemischen Substanzen, die zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden können, erschweren. Durch die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität in Umsetzung des Europarat-Übereinkommens zur Verhütung des Terrorismus sollen bereits Handlungen im Vorfeld eines geplanten terroristischen Aktes strafbar gemacht werden. Und das an der Urne angenommene Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) soll der Polizei zusätzliche Instrumente gegen terroristische Gefährderinnen und Gefährder liefern, unter anderem indem verdächtige Personen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Während sicherheitspolitische Argumente gemäss Nachabstimmungsbefragung zum Terrorismusgesetz an der Volksabstimmung von zentraler Bedeutung waren, spielten sie bei der Annahme der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» im März 2021 eine eher untergeordnete Rolle. Als Hauptargument zur Annahme der Initiative, die ein Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten beinhaltete, wurde der Schutz der Schweizer Werte und Kultur genannt. Der bundesrätliche Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Initiative befand sich Ende der Legislatur noch in parlamentarischer Beratung.

Auch zu Beginn der Legislatur abgeschlossen werden konnte die Totalrevision des Datenschutzgesetzes, wobei vor allem die Voraussetzungen, unter denen das sogenannte Profiling, d.h. die Verknüpfung von Daten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, zulässig ist, umstritten waren. Im Juni 2021 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zudem die Einführung einer E-ID ab, wobei nicht in erster Linie die E-ID an sich, sondern deren Herausgabe durch private Anbieter anstelle des Staates kritisiert wurde.

Das grösste Gesetzgebungsprojekt im Themenbereich «Rechtsordnung» war die Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht – tatsächlich widmete das Parlament in dieser Legislatur keiner anderen Vorlage mehr Diskussionszeit (gemessen an der Anzahl Wörter). Damit sollten die aus den 1940er-Jahren stammenden Strafen mit den heutigen Werthaltungen in Einklang gebracht und deren Verhältnis zueinander neu ausgelotet werden. Diskutiert wurde dabei insbesondere über eine Verschärfung der Strafen für Gewalt gegen Behörden und Beamte sowie über die Revision des Sexualstrafrechts, welche aber aufgrund des grossen Besprechungsbedarfs in einen eigenen Entwurf ausgelagert wurde. Dabei entschied sich das Parlament nach langen Diskussionen, die auch in der Gesellschaft und den Medien widerhallten, gegen eine neue «Nur-Ja-heisst-Ja»-Regelung, die Vergewaltigung zukünftig als sexuelle Handlungen ohne Einwilligung des Opfers definiert hätte. Stattdessen ergänzte es die sogenannte «Nein-heisst-Nein»-Regelung dahingehend, dass auch ein allfälliger Schockzustand des Opfers erfasst wird. Nach der neuen Definition wird bei einer Vergewaltigung nicht mehr vorausgesetzt, dass das Opfer zur sexuellen Handlung genötigt wurde. Zudem können künftig nicht mehr nur Frauen als Opfer einer Vergewaltigung anerkannt werden.

Ausführlich debattiert wurde auch die Revision der Strafprozessordnung (StPO). Nachdem das Parlament – nach einem Urteil des EGMR – kurzfristig bereits eine Gesetzeslücke bei der Sicherheitshaft geschlossen hatte, befasste es sich mit problematischen Aspekten der Strafprozessordnung, um die Praxistauglichkeit bestimmter Bestimmungen zu verbessern. Im Hauptstreitpunkt, wonach Beschuldigte zukünftig nicht mehr bei allen Einvernahmen anderer Personen anwesend sein sollten, damit es nicht zu Absprachen kommt, lehnte das Parlament nach langen Diskussionen eine Änderung des Status quo ab.

Schliesslich stand neben dem Strafrecht auch das Zivilrecht im Mittelpunkt des Interesses, als in der Zivilprozessordnung der Zugang zum Gericht erleichtert und die Rechtssicherheit verbessert werden sollte. Die Aufmerksamkeit galt aber vielmehr einer vom Parlament verschärften Regelung, welche eine Verhinderung des Erscheinens von Medienartikeln durch eine superprovisorische Verfügung einfacher möglich machte (siehe auch Legislaturrückblick «Médias»).

Für mediale Aufmerksamkeit sorgten während der 51. Legislatur auch immer wieder Demonstrationen gegen im Zuge der Covid-19-Pandemie beschlossene Massnahmen. Diese verstärkten sich im Laufe des Jahres 2021 und erreichten nach Einführung der Zertifikatspflicht gegen Ende des Jahres 2021 ihren Höhepunkt. Die aufgeladene Stimmung gipfelte darin, dass das Bundeshaus aufgrund befürchteter Ausschreitungen am Abstimmungssonntag zur zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes von der Polizei grossräumig abgeriegelt wurde – eine weitere Eskalation blieb jedoch aus.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Rechtsordnung
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Im Juni 2023 veröffentlichte der NDB zusätzlich zur jährlichen Beurteilung der Bedrohungslage seinen neuen Lagebericht zum sicherheitspolitischen Umfeld der Schweiz. Dieser stellte fest, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine durch seinen destabilisierenden Einfluss auf internationale Organisationen wie die UNO oder die OSZE weiterhin den Trend hin zu einer bipolaren Weltordnung mit der USA und China als rivalisierende Grossmächte verstärke. Die Schweiz als Teil von Europa sei dabei strategisch von der USA abhängig, wobei dort eine potenzielle Präsidentschaft eines «isolationistisch eingestellten» Kandidierenden wie Donald Trump zusätzliche Unsicherheiten auslösen könne. Die Bedrohung der Schweiz – hauptsächlich durch russische und chinesische Spionage – bleibe erhöht, was vor allem mit der Rolle der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen zusammenhänge und sich durch die Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat noch verstärkt habe. Zudem möchte der NDB laut Bericht verstärkt verhindern, dass über die Schweiz Güter für sanktionierte militärische Verwendungen nach Russland gelangen. Weiter sei die Gefahr des gewalttätigen Extremismus sowohl von rechts- als auch linksextremistischer Seite weiterhin vorhanden. Terrorbedrohung bestehe primär im Bereich dschihadistischer Bewegungen, wobei jedoch von autonom agierenden Individuen ohne direkten Bezug zu besagten Gruppierungen auszugehen sei.

Lagebericht des NDB 2023

Im Juni 2023 sprach sich die SiK-NR für die Einführung eines zentralen Waffenregisters aus. Sie gab mit 13 zu 11 Stimmen einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Schlatter (gp, ZH) Folge. Die Initiantin nahm in ihrer Begründung auf eine Warnung von Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle Bezug, wonach die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft seit der Corona-Pandemie zunehme und sich unter den gewaltbereiten Personen auch Bewaffnete befänden – wie viele, lasse sich aufgrund eines fehlenden zentralen Registers jedoch nicht beziffern, folgerte Schlatter. Die Kommissionsmehrheit hoffte, dass mit der Registrierung und statistischen Erhebung aller Feuerwaffen ein präventiver Beitrag zur Sicherheit in der Schweiz geleistet werden könne, wie sie per Medienmitteilung bekannt gab. Die bessere Informationsgrundlage soll sowohl die kantonsübergreifende Kriminalitätsbekämpfung erleichtern als auch die Sicherheit von Polizistinnen und Polizisten stärken, die ihrerseits schon länger ein solches Register forderten. Die Minderheit sah indes keinen Bedarf für eine zentrale Waffendatenbank, da sich das bisherige System mit kantonalen Registern bewährt habe und die Polizeihoheit den Kantonen obliege. Als Nächstes wird sich die ständerätliche Kommission zum Anliegen äussern.

Zunahme der Gewaltbereitschaft und privater Waffenbesitz. Es braucht ein zentrales Waffenregister! (Pa.Iv. 22.440)

Der Nationalrat folgte in der Sommersession 2023 stillschweigend den Anträgen des Bundesrats und der SiK-NR und überwies die vom Ständerat bereits gutgeheissene Motion für zeitgemässe Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen diskussionslos.

Zeitgemässe Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen (Mo. 23.3001)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Dans le cadre de l'objet 23.006 qui vise le classement de plusieurs motions et postulats discutés au cours de l'année 2022, le postulat traitant de la comparaison internationale des coûts des formations militaires de protection a été classé.

Comparaison internationale des coûts des formations militaires de protection (Po. 20.3043)

L'importance des drones dans l'armée a été discutée dans le cadre d'un postulat déposé au Conseil des Etats par Josef Dittli. Pour le sénateur uranais, il est question d'établir un rapport sur l'utilisation actuelle des drones dans l'armée, ainsi que de savoir quelles mesures pourraient être prises afin de «poursuivre l'achat et l'utilisation de drones dans l'armée suisse». Aussi, le bilan proposera des pistes technologiques qui permettront de développer des drones tout comme de s'en protéger en cas d'attaque. En cas de nécessité, le rapport permettra de remédier à un retard technologique. Le tout sera observé dans le cadre d'une collaboration avec la BTIS et les hautes écoles du pays. De plus, le rapport traitera des chances, coûts et risques liés aux drones en Suisse. Le sénateur Dittli a proposé, par exemple, d'envisager des moyens de paiement alternatif, évoquant notamment la possibilité d'acquérir des drones en leasing.
Le Conseil fédéral s'est déclaré favorable à ce postulat. Citant un précédent postulat qui avançait que les drones auraient une place importante dans les conflits armés de demain – une assertion qui semble se confirmer avec la situation en Ukraine – il considère le débat autour des drones comme pertinent et soutient de plus amples investigations sur le sujet. Il considère aussi que seule une coopération intense avec la BTIS permettra de développer et optimiser l'utilisation de drones.
Le Conseil des Etats a adopté le postulat à l'unanimité.

Faut-il agir dans le cadre de l'achat de drones pour un usage militaire? (Po. 32.09)