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  • Aebischer, Matthias (sp/ps, BE) NR/CN

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Weil der amtierende Vizepräsident Stephan Breitenmoser per Ende 2023 altersbedingt zurücktrat, wurde eine Ersatzwahl für das Vizepräsidium am Bundesverwaltungsgericht für den Rest der Amtsperiode 2023-2024 nötig. Das BVGer, das der GK bzw. dem Parlament einen Wahlvorschlag zu machen hat, empfahl die amtierende Richterin der Abteilung VI, Claudia Cotting-Schalch. Die GK schloss sich dieser Empfehlung an. Im entsprechenden Bericht hob die Kommission hervor, dass Claudia Cotting-Schalch mitgeholfen habe, das Bundesverwaltungsgericht in den Jahren 2005 und 2006 aufzubauen. Die GK habe sich zudem aufgrund eines Gutachtens versichert, dass die Kandidatin nicht in den Mobbingvorwurf gegen einen Richter des Asylgerichtes involviert gewesen sei – ein Vorwurf, der sich zudem im Nachhinein als nicht nachweisbar entpuppt habe.

Bei der Wahl im Wintersemester 2022 war besagter Mobbingfall trotzdem Thema in der Vereinigten Bundesversammlung. Die SVP-Fraktion habe beschlossen, Claudia Cotting-Schalch nicht zu wählen und den Stimmzettel leer einzulegen, ergriff Fraktionssprecher Thomas Aeschi (svp, ZG) das Wort. Das besagte Gutachten sei zwar nicht öffentlich, Berichte verschiedener Medien, denen dieses vorliege, liessen sich aber «mit dem Begriff einer problematischen, ja sogar missbräuchlichen Amtsführung zusammenfassen», die der Gerichtsleitung vorgeworfen werden müsse, in der Claudia Cotting-Schalch Mitglied sei. Laut Medien müsse vermutet werden, dass die hier kandidierende Richterin Beweismittel vernichtet habe. GK-Präsident Matthias Aebischer (sp, BE) erwiderte im Namen der Kommission, dass der Name Cotting-Schalch im 130-seitigen Bericht «gerade ein einziges Mal, nämlich bei der Auflistung der Mitglieder der Verwaltungskommission der Amtsperiode 2020/21» vorkomme. Zudem seien Wortmeldungen bei Richterinnen- und Richterwahlen sehr unüblich und solche Diskussionen würden nicht nur die Glaubwürdigkeit der GK, sondern auch die Institutionen schwächen. Er bitte deshalb die Anwesenden im Namen der GK-Mehrheit, Claudia Cotting-Schalch die Stimme zu geben, schloss Aebischer. Dieser Bitte entsprachen dann vermutlich – Richterinnen- und Richterwahlen sind geheim – alle anwesenden Parlamentsmitglieder mit Ausnahme der SVP-Fraktionsangehörigen: Von den 234 eingelangten Wahlzetteln blieben nämlich 75 leer und einer der restlichen 159 enthielt nicht den Namen Cotting-Schalch, die mit 158 Stimmen das absolute Mehr von 80 Stimmen dennoch deutlich übertraf und damit zur Vizepräsidentin bestimmt wurde.

Ersatzwahl für das Vizepräsidium am Bundesverwaltungsgericht (23.215)

Aufgrund zweier Rücktritte waren Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht für den Rest der Amtsperiode 2019-2024 nötig geworden. Sonja Bossart und Martin Kayser waren zurückgetreten. Die GK hatte entsprechend der Vakanzen eine Stelle für eine Richterin oder einen Richter deutscher Sprache für Abteilung I zu 70 Prozent sowie eine Stelle für eine Richterin oder einen Richter italienischer Sprache für Abteilung IV zu 80 Prozent ausgeschrieben. Auf die deutschsprachige Stelle hatten sich 12 Männer und 3 Frauen und auf die italienischsprachige 3 Männer und 3 Frauen beworben. Von den Bewerbenden für die deutschsprachige Stelle hatte sich die GK für Stephan Metzger entschieden, den sie der Bundesversammlung zur Wahl empfahl. Stephan Metzger erfülle die Anforderungen an die Stelle und könne als SVP-Mitglied die Untervertretung der SVP am BVGer teilweise kompensieren. Die italienischsprachige Stelle wollte sie hingegen noch einmal ausschreiben.

Eine aus Mitgliedern der grünen Fraktion gebildete Kommissionsminderheit beantragte allerdings, auch die deutschsprachige Stelle noch einmal auszuschreiben. Entsprechend reichte sie in der Wintersession im Rahmen der Ersatzwahlen einen Rückweisungsantrag ein, der von Sibel Arslan (basta, BS) begründet wurde: Es sei wichtig, dass «kompetente Personen mit hoher Integrität» an die Bundesgerichte gewählt würden. Dies sei aber mit dem geltenden Auswahlverfahren durch die GK alleine nur bedingt möglich. Die Kommissionsminderheit schlage deshalb vor «statt über einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu sprechen», eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit der ein Fachgremium eingeführt werde, das die GK bei der Beurteilung der Kandidierenden für eine nationale Gerichtsstelle unterstütze, indem es etwa auch breitere Referenzauskünfte einholen könne. Zwar habe man sich mit der Rückweisung des Wahlvorschlags erhofft, eine Neuausschreibung auch der deutschsprachigen Stelle zu erzwingen und so eine grössere Anzahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber zu motivieren, führte Sibel Arslan weiter aus. Die grüne Fraktion ziehe diesen Antrag nun aber zurück, weil sie sich mit der parlamentarischen Initiative, die sie in «Absprache mit verschiedenen Gerichtskommissionsmitgliedern» plane, mehr verspreche. Die Kandidatur werde die grüne Fraktion allerdings nicht unterstützen.
Obwohl der Rückweisungsantrag also zurückgezogen worden war, ergriff der Präsident der GK, Matthias Aebischer (sp, BE), das Wort: Es sei «ungeschriebenes Gesetz», dass Mehrheitsbeschlüsse der GK im Plenum nicht bestritten würden. Dies sei im Sinne der Gewaltentrennung wichtig und stärke die Glaubwürdigkeit der Gerichte. Auch der Rückzug eines Antrags mache die Sache nicht besser. Freilich seien neben Stephan Metzger auch noch andere als «wählbar» bezeichnete Kandidierende zur Auswahl gestanden. Da die SVP nach den eidgenössischen Wahlen 2023 aber im Vergleich zu den anderen Parteien noch stärker untervertreten sei, habe sich die GK-Mehrheit für diesen Kandidierenden entschieden. Mit Ausnahme der Grünen Fraktion sei dieser Entscheid auch von allen Fraktionen gutgeheissen worden, so Aebischer.
Dies spiegelte sich auch in der folgenden Wahl von Stephan Metzger wider: Von den eingelangten 237 Wahlzetteln blieben 28 leer und die restlichen 209 entfielen auf den neuen Richter am BVGer.

Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht (PAG 23.206)

Zwei Tage nach dem Ständerat machte sich auch der Nationalrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027. Jacques Nicolet (svp, VD) und Anna Giacometti (fdp, GR) stellten das Budget im Namen der Mehrheit der FK-NR vor. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Budget wies einen strukturellen Überschuss und somit einen Handlungsspielraum von CHF 18.3 Mio. auf und war damit schuldenbremsenkonform. Von den über 70 Änderungsanträgen, die in der Kommission diskutiert worden waren, hatten nur wenige eine Mehrheit in der Kommission gefunden. Mit diesen Mehrheitsanträgen würde das Budget noch einen strukturellen Überschuss von CHF 12.4 Mio. aufweisen. Der Nationalrat nahm in der Folge verschiedene Änderungen vor, wobei er am Schluss nur durch einen Kniff ein schuldenbremsekonformes Budget vorlegen konnte.

In der Eintretensdebatte wurde das Budget aus verschiedenen politischen Blickwinkeln beleuchtet. Lars Guggisberg (svp, BE) warnte vor einer düsteren finanziellen Lage und kritisierte die «verantwortungslose Ausgabenpolitik», die zur aktuellen Situation geführt habe. Markus Ritter (mitte, SG) betonte die Notwendigkeit, die Ausgabendisziplin zu wahren und den Bundeshaushalt wieder in Richtung struktureller Überschüsse zu bringen. Alex Farinelli (fdp, TI) hob die Unverzichtbarkeit der Schuldenbremse hervor und forderte, dass zukünftig jede neue Ausgabe kompensiert werden müsse. Martin Bäumle (glp, ZH) hob hervor, dass die Schuldenbremse zentral für eine solide Finanzpolitik sei, und erklärte, dass seine Fraktion nur einem Budget zustimmen werde, das den Ausgabenplafond einhalte und ihre Prioritäten ausreichend berücksichtige. Auf der anderen Seite kritisierte Felix Wettstein (gp, SO) die Kürzungen bei der Sozialhilfe für geflüchtete Personen und betonte die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik, die auch auf soziale Bedürfnisse eingehe. Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) bedauerte die Kürzungen in Bereichen wie Entwicklungshilfe und Bildung, während gleichzeitig die Armeeaufwendungen erhöht würden. Aufgrund des engen Handlungsspielraums bat Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Rat schliesslich, bei Mehrausgaben jeweils für eine Gegenfinanzierung zu sorgen, da ansonsten die Schuldenbremse nicht eingehalten werden könne.

In der Detailberatung zum ersten Block der Ausgaben im Eigenbereich des Bundes diskutierte der Nationalrat insbesondere mehrere Minderheitsanträge auf Kürzungen. So forderte eine Minderheit Strupler (svp, TG) eine Reduktion um CHF 2.2 Mio. bei den laufenden Ausgaben der Bundesversammlung und damit eine Zustimmung zum Entwurf des Ständerates. Strupler argumentierte, dass diese Kürzung ein Zeichen für Haushaltsdisziplin setzen würde, während die Kommissionsmehrheit betonte, dass die Ratsmitglieder bereits auf einen Teuerungsausgleich verzichtet hätten und damit ihren Beitrag zum Sparen bereits leisteten. In der Abstimmung folgte der Rat mit 93 zu 93 Stimmen (1 Enthaltung) und Stichentscheid durch Ratspräsident Eric Nussbaumer (sp, BL) knapp seiner Kommissionsmehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates, womit er eine erste Differenz zum Erstrat schuf. Unterstützung für den Minderheitsantrag kam dabei von Mitgliedern der SVP- und FDP-Fraktionen. Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat, indem er fast einstimmig mit 185 zu 2 Stimmen der Mehrheit der FK-NR folgte und das Globalbudget der Parlamentsdienste um CHF 1 Mio. kürzte, indem er die geplante Ausweitung der Bundeshausbewachung strich. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat schliesslich, indem er mit 115 zu 73 Stimmen (3 Enthaltungen) einen Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU) annahm, der einen Verzicht auf zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Umwelt und somit eine Einsparung von CHF 1.8 Mio. forderte. Erfolglos hatte Anna Giacometti für die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass ohne diese zusätzlichen Stellen wichtige Parlamentsaufträge, wie etwa ein Frühwarnsystem für Trockenheit und die Modernisierung der Abwasserreinigungsanlagen, nicht umgesetzt werden könnten. Zur Annahme des Kürzungsantrages der Minderheit hatte die Unterstützung durch Mitglieder der FDP-, SVP- und Mitte-Fraktionen geführt.
Erfolglos blieben in diesem Block hingegen unter anderem Anträge für eine Kürzung um CHF 320'000 bei den Entschädigungen für Parlamentssessionen, Kommissionen und Delegationen und um CHF 32'000 bei den Bundesratsgehältern (Minderheiten Strupler) sowie für einen Verzicht auf die Querschnittskürzungen um 1,5 Prozent bei Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht (Minderheiten Gysi; sp, SG).

Im zweiten Block «Landwirtschaft, Standortförderung und Steuern» wurden insbesondere die Ausgaben für die Landwirtschaft und die Regionalpolitik intensiv diskutiert. Der vom Bundesrat vorgesehene Betrag zur Unterstützung des Zuckerrübenanbaus reiche nicht aus, um die gesetzlich vorgesehenen Einzelkulturbeiträge vollständig auszuzahlen, sodass später ein Nachtragskredit erforderlich wäre, zeigte sich eine Minderheit Ritter überzeugt. Deshalb beantragte sie eine Erhöhung um CHF 4 Mio., was gegenüber dem Entwurf des Ständerats einer zusätzlichen Erhöhung um CHF 2 Mio. entsprach. Der Nationalrat folgte diesem Antrag mit 97 zu 91 Stimmen (3 Enthaltungen); die ablehnenden Stimmen stammten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der SVP. Hingegen folgte der Nationalrat dem Ständerat jeweils auf Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Erhöhung der Zulagen zur Förderung von Schweizer Weinen, bei den Herdenschutzmassnahmen sowie beim Verzicht auf die Kürzungen bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen oder Aufstockungen der Direktzahlungen vorsahen, fanden jedoch keine Mehrheit.
Eine weitere Differenz zum Erstrat entstand beim Fonds für Regionalentwicklung, wo der Nationalrat der Mehrheit der FK-NR folgte und eine Kürzung um CHF 25 Mio. beschloss. Laut Kommissionssprecher Jacques Nicolet habe die Finanzverwaltung bestätigt, dass die Einsparung die Liquidität des Fonds nicht beeinträchtige und die geplanten Projekte dennoch finanziert werden könnten. Weiter sei der Budgetrahmen für den Schweizer Tourismus bereits in der Sommersession erhöht worden, weshalb dieser im Budget reduziert werden solle, um eine doppelte Erhöhung zu vermeiden. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag der Finanzkommission stillschweigend zu. Zudem schuf der Nationalrat eine Differenz bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Ausgaben um CHF 2.1 Mio. zu erhöhen, um neue Stellen im Bereich der Mehrwertsteuererhebung zu schaffen. Aufgrund des Personalmangels hätten viele Kontrollen nicht durchgeführt werden können. Von mehr Kontrollen erhoffte sich die Kommissionsmehrheit zusätzliche Steuereinnahmen. Einstimmig unterstützte der Nationalrat diesen Vorschlag der Kommission.

Im dritten Block zu den Themen «Sicherheit und Verkehr» schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Erstrat. Er folgte dem Ständerat betreffend Aufstockung beim Bundesamt für Polizei zum Schutz der Jüdinnen und Juden in der Schweiz (+CHF 2.5 Mio.). Dieser Minderheitsantrag wurde deutlich mit 132 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen; einzig die SVP-Fraktion sprach sich dagegen aus. Mit 98 zu 95 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) folgte die grosse Kammer einer Minderheit Wyss (sp, BS) und somit dem Ständerat bei der Erhöhung des Budgets des regionalen Personenverkehrs (+CHF 55 Mio.). Die Kommissionsmehrheit und mit ihr die SVP-, die Mehrheit der FDP- sowie Teile der Mitte-Fraktion wollten dem Bundesrat zustimmen, der aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in der Vergangenheit keine weitere Erhöhung im regionalen Personenverkehr vorgesehen hatte. Abgelehnt wurden ferner Kürzungsanträge bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, beim Kapitalzuschuss an die SBB (Minderheiten Nicolet und Strupler) und im Armeebereich (Minderheiten Andrey (gp, FR), Wyss und Trede (gp, BE)) sowie ein Antrag auf Erhöhung des Armeebudgets im Finanzplan (Minderheit Tuena (svp, ZH)).

Eine Differenz zum Erstrat entstand im vierten Block zu den Beziehungen zum Ausland und zur Migration. So setzte sich ein Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR), der eine Streichung des Unterstützungsbeitrages an das Hilfswerk UNRWA in der Höhe von CHF 20 Mio. forderte, mit 116 zu 78 Stimmen durch. Für den Antrag stimmten die SVP- sowie Mehrheiten der FDP- und der Mitte-Fraktion. Ferner verhinderte der Nationalrat eine potenzielle weitere Differenz zum Erstrat, indem er einem Minderheitsantrag Ritter folgte, der den Kredit für die Darlehen und Beteiligungen für Entwicklungsländer im Vergleich zum Bundesrat um CHF 10 Mio. kürzen wollte, was zuvor bereits der Ständerat getan hatte. Ansonsten lagen in diesem Block verschiedene Minderheitenanträge von linker und rechter Ratsseite für Budgetaufstockungen beziehungsweise -kürzungen vor, die jedoch allesamt erfolglos blieben – darunter etwa eine Aufstockung des Budgets des EDA für humanitäre Aktionen zugunsten des Engagements in Subsahara-Afrika und der Mena-Region (Minderheit Friedl; sp, SG) und eine Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit zugunsten der Ukraine (Minderheit Wettstein) sowie auf der anderen Seite eine Reduktion der Beiträge an multilaterale Organisationen, an die Entwicklungszusammenarbeit der Länder des Ostens und des Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten (Minderheiten Guggisberg).

Im fünften Block zu Bildung, Forschung, Kultur, Familie und Gleichstellung folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und somit dem Ständerat, indem er auf die Streichung der Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt im Umfang von CHF 1.5 Mio. verzichtete. Diese Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt, wie von mehreren überwiesenen Motionen von Parlamentarierinnen unterschiedlicher Fraktionen gefordert worden war. Mit 100 zu 88 Stimmen (4 Enthaltungen) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen einen Minderheitsantrag Götte (svp, SG) durch, der eine Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit die Streichung der CHF 1.5 Mio. forderte. Die ablehnenden Stimmen kamen vorwiegend aus den Reihen der SVP- und der FDP-Fraktion. Auch in den Bereichen des Bundesamts für Kultur und des WBF schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Ständerat: Er lehnte sämtliche Minderheitsanträge, die den Verzicht auf vorgesehene Kürzungen respektive den Ausbau der Mittel forderten, ab – darunter einen Antrag der Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR) zur Rücknahme der Kürzung von 2 Prozent bei der Leseförderung, einen Minderheitsantrag Fehlmann Rielle zum Verzicht auf die Kürzungen bei den ETH-Beiträgen sowie einen Einzelantrag Aebischer (sp, BE) zur Erhöhung des Beitrags für die Literaturförderung. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) folgte der Nationalrat ebenfalls dem Erstrat und wies drei Minderheitsanträge Guggisberg ab, die eine Halbierung der Stipendien für ausländische Studierende, eine Umverteilung der Beiträge von den Sozial- und Geisteswissenschaften hin zur Berufsbildung sowie eine Stabilisierung der Beiträge zur «Internationalen Mobilität Bildung» zum Ziel hatten.

Mit den mahnenden Worten der Kommissionssprechenden, dass nach den Beratungen zu den Blöcken eins bis und mit fünf nun ein strukturelles Defizit von CHF 17.5 Mio. bestünde, machte sich der Nationalrat an die Beratung des sechsten Blocks zu Umwelt und Energie. Hier schuf er nur eine Differenz zum Erstrat: Beim Bundesamt für Umwelt nahm er den Minderheitsantrag Wettstein mit 102 zu 92 Stimmen an, der eine Erhöhung des Betrags zugunsten der Naturpärke der Schweiz um CHF 540'000 gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf und dem Ständerat forderte. Dies sei erforderlich, damit die Naturpärke sowie die beiden Biosphärenregionen in der Schweiz Planungssicherheit hätten. Abgelehnt wurde der Antrag von der FDP- und der SVP-Fraktion. Erfolglos blieben hingegen Anträge für einen Verzicht auf die Erhöhung bei der Pflanzen- und Tierzucht (Minderheit Schillinger), für eine Erhöhung des Budgets der Prüfstelle für Pflanzenschutzmittel (Minderheiten Wettstein) sowie für eine Plafonierung der Beiträge an Energie Schweiz (Minderheit Nicolet).

Nach der Beratung der sechs Blöcke lag ein strukturelles Defizit von CHF 18 Mio. vor, weshalb ein Ordnungsantrag Bregy (mitte, VS) forderte, auf den Budgetposten zum regionalen Personenverkehr zurückzukommen, da dieser Posten von beiden Räten im Vergleich zum bundesrätlichen Entwurf stark erhöht worden war (+CHF 55 Mio.). Nach Annahme des Ordnungsantrages beantragte Philipp Matthias Bregy, CHF 18 Mio. weniger in den Bahninfrastrukturfonds einzuspeisen, womit die Schuldenbremse eingehalten werden könnte. Dies sei zwar keine schöne, jedoch die einzige Lösung, da zu diesem Zeitpunkt der Beratungen die Möglichkeit einer Kreditsperre, wie sie der Ständerat eingesetzt hatte, nicht möglich sei, so Bregy. Zudem sei eine solche Kürzung in Anbetracht des Gesamtvolumens des Fonds von CHF 5.9 Mrd. vertretbar. Trotz kritischer Voten insbesondere von linker Seite, wonach die Behebung des Defizits in der Kommission und nicht hier angegangen werden sollte, stimmte der Nationalrat der beantragten Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds mit 129 zu 62 (1 Enthaltung) zu. Mit 79 zu 75 Stimmen (bei 40 Enthaltungen) nahm der Nationalrat den Voranschlag 2024 in der Folge knapp an. Abgelehnt wurde er von der geschlossen stimmenden SP-Fraktion, von der beinahe geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion sowie von der Hälfte der SVP-Fraktion; die Enthaltungen stammten von einem Mitglied der Grünen und mehrheitlich von Mitgliedern der SVP. Den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2024, den Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 und den Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 hiess der Nationalrat jeweils deutlich gut.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2024: Voranschlag und Staatsrechnung

Le Conseil national a donné suite à l'unanimité à l'initiative parlementaire Fluri qui vise à offrir plus de sécurité aux entreprises externes employées à court terme par la SSR en modifiant la loi fédérale sur la radio et la télévision LRTV. Le Conseil national a suivi la recommandation unanime de la CTT-CN. Cette dernière s'était positionnée une deuxième fois en faveur de l'initiative – à la suite du rejet de l'initiative par la CTT-CE. Matthias Aebischer (ps, BE) a conclu les débats à la chambre basse en affirmant qu'une régulation était nécessaire, car la SSR, financée par la redevance de radio-télévision, agit de manière «vraiment freestyle» lors des attributions de mandats externes à des entreprises.

Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt (Pa. Iv. 22.415)

Bei den Nationalratswahlen 2023 im Kanton Bern versuchten 776 Kandidierende einen der 24 Sitze, die der Kanton Bern im Nationalrat zugute hatte, zu ergattern. Damit wurde nach 2019 (651 Kandidierende) erneut ein neuer Rekord aufgestellt. Auch der Frauenanteil lag mit 42.3 Prozent (328 Frauen) etwas höher als im Vorjahr (2019: 42.1%; 274 Frauen). Der ansteigende Trend der letzten Jahre setzte sich auch bei der Anzahl Listen fort: Insgesamt wurden 39 Listen eingereicht (2019: 34 Listen; 2015: 26 Listen). Dieser Umstand wurde in den Medien insbesondere auf GLP (9 Listen), Mitte (6 Listen) und EVP (4 Listen) zurückgeführt, welche ihre Listenanzahl stark ausgebaut hatten. Diese Wahlkampftaktik wurde derweil medial kritisiert, da sie zur Überforderung der Wählenden führe und die Mandatsverteilung dadurch nicht wirklich dem Volkswillen entspreche, wie etwa der Bund schrieb.

Bei den Nationalratswahlen 2019 waren sowohl national als auch im Kanton Bern insbesondere die Grünen (BE: +5.1 Prozentpunkte, +2 Sitze) und die GLP (BE: +3.7 Prozentpunkte, +1 Sitz) als grosse Siegerinnen hervorgegangen. Im Vorfeld zu den Wahlen 2023 erwarteten die Medien, dass die Grünen einen der vier Sitze wieder verlieren könnten. Einen Grund dafür sahen sie darin, dass Regula Rytz (gp, BE), welche jeweils stark mobilisiert habe, nicht mehr kandidierte. Insbesondere die Wiederwahl von Nathalie Imboden (gp, BE), welche 2022 für Rytz nachgerutscht war, sowie von Christine Badertscher (gp, BE) erachteten die Medien als ungewiss. Letztere war bei einigen Anhängerinnen und Anhängern der Grünen in Ungnade gefallen, als sie sich gegen die Trinkwasserinitiative ausgesprochen hatte, wie der Blick erinnerte. Die Grünen setzten wie üblich auf eine Listenverbindung mit der SP.
Die SP trat erneut mit einer Frauen- und Männerliste an, welche dieses Jahr mit dem Begriff «Queer» ergänzt worden war. 2019 waren mit Adrian Wüthrich (sp, BE) und Corrado Pardini (sp, BE) gleich zwei SP-Männer abgewählt worden. Nun sprachen die Medien Adrian Wüthrich, Präsident von TravailSuisse, gute Chancen zu, seinen ehemaligen Sitz zurückzuerobern, und auch Ueli Schmezer (sp, BE), dem ehemaligen «Mister Kassensturz» (Der Bund), wurde ein Sitzgewinn zugetraut. Sowohl Schmezers Bekanntheit als auch die Bundesratskandidatur von Matthias Aebischer (sp, BE), dessen Wiederwahl in den Nationalrat als ungefährdet galt, könnten der SP-Männerliste zu mehr Stimmen verhelfen, wurde spekuliert. Bei der Frauenliste drehte sich die Diskussion insbesondere um eine mögliche Nachfolgerin von Flavia Wasserfallen (sp, BE), da diese neben dem Nationalrat auch für den Ständerat kandidierte und dort als Favoritin gehandelt wurde. Im Falle einer Wahl Wasserfallens in den Ständerat könnte ihr Sitz insbesondere von Ursula Zybach (sp, BE) oder Andrea Zyrd (sp, BE) geerbt werden, so die Medien.
Der GLP bescheinigten die Medien gute Aussichten; so wurde erwartet, dass sie ihre drei Sitze werde behalten können. Während die Wiederwahl von Parteipräsident Jürg Grossen (glp, BE), welcher gleichzeitig für den Ständerat kandidierte, als unbestritten galt, wurde in den Medien spekuliert, dass die Sitze von Kathrin Bertschy (glp, BE) und Melanie Mettler (glp, BE) weniger sicher seien. Letztere hatte 2019 einen zusätzlichen Sitz ergattert – auch dank der Listenverbindung mit der Mitte (damals CVP) und der EVP, welche dieses Jahr erneut zustande kam.
Die Mitte werde zwar ihre zwei Sitze wohl behalten können, mutmassten die Medien, Heinz Siegenthaler (mitte, BE) werde aber wohl nicht wiedergewählt. Siegenthaler hatte die Wahl bereits drei Mal (2014, 2017 und 2019) nicht direkt geschafft, war aber jeweils im Laufe der Legislatur nachgerutscht. Herausgefordert wurde Siegenthaler vom langjährigen Sicherheitsdirektor der Stadt Bern, Reto Nause (BE, mitte), und der Ex-Moderatorin von TeleBärn, Michelle Renaud (BE, mitte).
Auch dem Bisherigen Marc Jost (evp, BE) von der EVP trauten die Medien eine Wiederwahl zu.
Bei der SVP traten mit Andrea Geissbühler (svp, BE), Andreas Aebi (svp, BE) und Erich von Siebenthal (svp, BE) gleich drei der sieben Bisherigen aufgrund der parteiinternen Amtszeitbeschränkung nicht mehr an. Vier Personen wurden in den Medien als Favoritinnen und Favoriten für die drei Sitze genannt: Beat Bösiger (BE, svp), Thomas Knutti (BE, svp), Katja Riem (svp, BE) und Hans Jörg Rüegsegger (svp, BE). Jedoch fehlte der SVP Bern nach der Wahl von Albert Rösti 2022 in den Bundesrat ihr wichtigstes Zugpferd – Rösti war 2019 der bestgewählte Nationalrat im Kanton gewesen. Spekuliert wurde, dass die Kandidatur von Ständerat Werner Salzmann (svp, BE) für National- und Ständerat dem etwas entgegensteuern könne, da seine Wahl in beiden Räten als sicher galt. Dass die SVP eine Listenverbindung mit der FDP einging, wurde in den Medien derweil als Bonus für die SVP angesehen.
Uneinig war man sich hingegen bei der Frage, ob die FDP von der Listenverbindung mit der SVP ebenfalls profitieren werde. Einerseits könnten dadurch einige FDP-Wählende abgeschreckt werden, andererseits könne dies der FDP dazu verhelfen, ihre beiden Sitze zu behalten. Dabei stellte sich der FDP die schwierige Aufgabe, den Sitz von Christa Markwalder (fdp, BE), welche nach fünf Legislaturen nicht mehr antrat, zu verteidigen. Sandra Hess (fdp, BE), Stadtpräsidentin von Nidau und Grossrätin des Kanton Bern, wurden dabei die besten Chancen zugeschrieben – auch dank ihrer gleichzeitigen Ständeratskandidatur.
Die EDU hatte sich 2019 dank einer grossen Listenverbindung mit vielen Kleinparteien überraschend einen Sitz für Andreas Gafner (edu, BE) gesichert – diesen wollte man 2023 verteidigen. Auch bei dieser Wahl schloss sich die EDU insgesamt mit sechs kleinen Listen zu einem Bündnis zusammen, unter anderem mit den aus der Bewegung der Covid-19-Massnahmen-Gegnerinnen und -Gegner entstandenen Parteien Mass-voll und Aufrecht. Diese hofften, mit ihrem Bündnis gleich zwei Sitze zu erreichen.

Am Wahlsonntag kam es zu einer gewissen Korrektur der grünen Frauenwahl von 2019. So sank der Frauenanteil in der Berner Nationalratsdelegation von 54.2 Prozent in 2019 auf neu 41.7 Prozent (3 Frauen weniger). Zudem konnten die Grünen ihren vierten Sitz mit einem Stimmenanteil von 10.8 Prozent (-3.3 Prozentpunkte) nicht halten. Dieser Sitzverlust kostete Natalie Imboden (48'655 Stimmen) ihr Nationalratsmandat, im Amt bestätigt wurden hingegen Kilian Baumann (gp, BE; 61'393 Stimmen), Aline Trede (gp, BE; 60'809 Stimmen) und Christine Badertscher (52'719 Stimmen). Die GLP konnte zwar nicht an den Erfolg von 2019 anknüpfen, verzeichnete aber im Kanton Bern auch keine Sitzverluste. Ihre drei Bisherigen, Jürg Grossen (78'289 Stimmen), Kathrin Bertschy (57'821 Stimmen) und Melanie Mettler (43'133 Stimmen) wurden erneut gewählt und die Partei steigerte ihren Wähleranteil gar leicht von 9.7 Prozent auf 10.5 Prozent. Mit einem Rückgang der Wähleranteile um 0.9 Prozentpunkte auf nun 8.4 Prozent konnte die FDP den Sitz von Christa Markwalder nicht verteidigen. Trotz ihrem guten Ergebnis bei der Ständeratswahl gelang Sandra Hess (45'594 Stimmen) der Sprung in den Nationalrat nicht. Im Amt bestätigt wurde hingegen Christian Wasserfallen (fdp, BE; 61'214 Stimmen), der damit bereits seine fünfte Legislatur antrat.
Einen leichten Verlust an Wählerstimmen hatte auch die Mitte (im Vergleich zu den Wähleranteilen der CVP und BDP) zu verzeichnen: Sie erhielt 1.8 Prozentpunkte weniger als noch 2019 (neu: 8.1%). Dennoch gelang es ihr damit, ihre zwei Sitze zu verteidigen. Neben dem Bisherigen Lorenz Hess (mitte, BE; 52'334 Stimmen) wurde Reto Nause (42'022 Stimmen) bei seinem siebten Anlauf erstmals gewählt. Damit schaffte jedoch Heinz Siegenthaler (27'561 Stimmen) die Wiederwahl erneut nicht.
Als Gewinnerin der Nationalratswahlen in Bern tat sich die SP hervor, welche ihren Wähleranteil von 16.8 Prozent auf 20.7 Prozent (+3.9 Prozentpunkte) erhöhen und einen Sitz zurückgewinnen konnte. Dieser ging an die SP-Grossrätin Ursula Zybach (47'458 Stimmen), welche zwar weniger Stimmen erhielt als Ueli Schmezer (49'321 Stimmen), aber von der sehr stark abschneidenden SP-Frauenliste profitieren konnte. Diese hatte gut doppelt so viele Stimmen erhalten wie die SP-Männerliste. Entsprechend wurden Tamara Funiciello (sp, BE; 71'811 Stimmen), Nadine Masshardt (sp, BE; 80'947 Stimmen) und Flavia Wasserfallen (119'677 Stimmen) klar im Amt bestätigt. Da der ebenfalls wiedergewählte Matthias Aebischer (74'358 Stimmen) jedoch bereits im Vorfeld angekündigt hatte, dass er im Laufe der nächsten Legislatur zurücktreten werde – entweder aufgrund der Wahl in den Bundesrat oder falls es ihm gelingen sollte, den SP-Sitz von Michael Aebersold (BE, sp) im Berner Gemeinderat für die SP zu verteidigen –, dürfte Ueli Schmezer den Sprung in den Nationalrat nachträglich doch noch schaffen. Da Flavia Wasserfallen anschliessend in den Ständerat gewählt wurde, rückte Andrea Zryd (45'192 Stimmen) nach.
Auch die SVP, die als nationale Wahlsiegerin galt, konnte in Bern ihren Wähleranteil um 0.9 Prozentpunkte (neu: 30.9%) erhöhen und damit einen achten Sitz hinzugewinnen. Neu in den Nationalrat gewählt wurden damit für die SVP Werner Salzmann (122'105 Stimmen), Katja Riem (101'345 Stimmen) – die jüngste Nationalrätin in der neuen Legislatur –, Thomas Knutti (100'585 Stimmen) und Ernst Wandfluh (95'684 Stimmen). Bestätigt wurden die bisherigen Lars Guggisberg (svp, BE; 121'468 Stimmen), Erich Hess (svp, BE; 108'776 Stimmen), Manfred Bühler (svp, BE; 105'240 Stimmen), welcher den Berner Jura vertritt, und Nadja Umbricht Pieren (svp, BE; 101'447 Stimmen). Nachdem Werner Salzmann auch die Wahl in den Ständerat erneut geschafft hatte, rückte Hans Jörg Rüegsegger (94'967 Stimmen) nach.
Auch die EDU und die EVP konnten ihre beiden Sitze von Andreas Gafner (31'176 Stimmen) und Marc Jost (29'406 Stimmen) verteidigen.
Damit setzte sich die Berner Nationalratsdelegation neu wie folgt zusammen: 8 SVP, 5 SP, 3 GP, 3 GLP, 1 FDP, 2 Mitte, 1 EVP und 1 EDU. Mit 49.7 Prozent lag die Wahlbeteiligung 2023 um 2.3 Prozentpunkte höher als 2019 (47.7%).

Nationalratswahlen 2023 – Bern
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Im September 2023 wurde im Bundeshaus unter dem Namen Cinéconomie eine neue Allianz gegründet, die die Interessen der Schweizer Filmwirtschaft und mit ihr verbundener Branchen bündeln und gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertreten soll. Gemäss einer Medienmitteilung soll Cinéconomie zu einer Drehscheibe für alle werden, die am Schweizer Filmmarkt teilhaben. Nebst Interessenorganisationen aus der Filmbranche selbst – etwa von Filmproduzentinnen oder Regisseuren – waren denn auch Gastronomie, Hotellerie, Tourismus und die Eventbranche in der neuen Allianz vertreten. Nach Darstellung von Cinéconomie stehen diese Organisationen nicht nur rund um die Filmproduktion gemeinsam im Einsatz, sondern haben auch ein Interesse an der Image- und Werbewirkung, die Schweizer Filme auf Zuschauerinnen und Zuschauer entfalten können.
Den Anstoss für die Neugründung gab die anstehende Umsetzung des Filmgesetzes, das wenige Monate davor an der Urne angenommen worden war. Diese sogenannte «Lex Netflix» verpflichtet internationale Streaming-Plattformen, einen Teil ihrer in der Schweiz erzielten Umsätze in die hiesige Filmproduktion zu reinvestieren. Nach Schätzungen des Bundes dürften aufgrund der neuen Regelung pro Jahr zusätzlich rund CHF 18 Mio. in die Schweizer Filmwirtschaft fliessen. Eine Aufgabe von Cinéconomie sei es, «sicherzustellen, dass die zusätzlichen Franken wirklich investiert werden und nicht irgendwo in der Bundeskasse versickern», wie sich der Gründungspräsident der neuen Allianz, Ständerat Matthias Michel (fdp, ZG), in der NZZ zitieren liess.
Nebst Michel und drei Vertreterinnen und Vertretern aus der Filmbranche gehörten dem Gründungsvorstand auch Ständerätin Isabelle Chassot (mitte, FR), sowie die Nationalratsmitglieder Melanie Mettler (glp, BE), Fabien Fivaz (gp, NE) und Matthias Aebischer (sp, BE) an. Aebischer ist daneben auch Präsident von Cinésuisse, dem Dachverband der Schweizerischen Film- und Audio­visions­branche, der auch die Geschäftsstelle von Cinéconomie führt. Dass im Vorstand der neuen Allianz auch bürgerliche Exponentinnen und Exponenten präsent sind, lobten Branchenvertreterinnen und -vertreter in der NZZ als Zeichen dafür, dass die Filmwirtschaft «keine linke Angelegenheit ist».

Gründung von Cinéconomie

Im Sommer 2023 folgte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerats und trat nicht auf eine parlamentarische Initiative Aebischer (sp, BE) betreffend die Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter ein. Stillschweigend folgte die grosse Kammer damit ihrer vorberatenden WBK-NR. Das Anliegen «hat seine Berechtigung», erklärte Kommissionssprecher Simon Stadler (mitte, UR), da nicht alle Kinder mit dem «gleich gut gefüllten Rucksack» in die Schule eintreten. Dem Hauptanliegen dieser Initiative sei jedoch bereits in der Kita-Vorlage (Pa. Iv. 21.403) Rechnung getragen worden. Die Initiative war damit erledigt.

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

In der Sommersession 2023 stand die bundesrätliche Botschaft zum Unterhalt und zum Ausbau des Schweizer Nationalstrassennetzes auf der Traktandenliste des Nationalrats. In einer vierstündigen Debatte mit 39 Einzelabstimmungen, 98 Wortmeldungen und zwei Pausen befasste sich die grosse Kammer mit den vier Teilen der Vorlage: Erstens stand mit dem «Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027» der Kredit von CHF 8.8 Mrd. für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen an bestehenden Infrastrukturen zur Debatte. Dieser Teil der Vorlage war in der KVF-NR und in der mitberichtenden FK-NR im Frühling 2023 weitestgehend unbestritten gewesen. Zweitens beriet der Rat im Rahmen des «Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023» über Projekte zur Erweiterung des bestehenden Nationalstrassennetzes. Der Kredit für die Realisierung dieser Projekte sowie für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten war Gegenstand des dritten Bundesbeschlusses «Verpflichtungskredit Ausbauschritt 2023». Diese letzteren beiden Teile der Vorlage hatten in den vorberatenden Kommissionen zu deutlich mehr Diskussionen geführt. Während in der FK-NR eine Minderheit von 11 zu 14 Stimmen gar nicht erst auf diesen Teil der Vorlage eintreten wollte, verlangten in der KVF-NR zwei Minderheiten die Rückweisung dieser Pläne an den Bundesrat. Die erste KVF-Minderheit beabsichtigte dabei, klimapolitische Überlegungen stärker zu berücksichtigen, die zweite Minderheit der KVF-NR wollte die bestehenden Infrastrukturen mit einem alternativen Konzept stärker ausnutzen und damit gewisse Ausbauten umgehen. Während verschiedene weitere Minderheiten in der KVF-NR Verkleinerungen oder Anpassungen an den Ausbauplänen vornehmen wollten, war eine Mehrheit mit 14 zu 11 Stimmen umgekehrt davon überzeugt, zwei weitere, vom Bundesrat erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehene Projekte betreffend den Ausbau der Strecke Le Vengeron (GE) - Coppet (VD) - Nyon (VD) ebenfalls schon in den Ausbauschritt 2023 aufzunehmen. Der entsprechende Kredit sollte dafür um CHF 911 Mio. erhöht werden. Auf diesen Westschweizer Abschnitten bestehe Handlungsdruck und die Ausbauten müssten prioritär behandelt werden, so die Ansicht dieser Mehrheit. Der vierte Teil der Debatte befasste sich schliesslich mit dem «Netzbeschluss» und damit mit der Auflistung aller bestehender oder noch zu realisierender Streckenabschnitte zur Vollendung des gesamten Nationalstrassennetzes. Eine weitere Minderheit der KVF-NR beantragte auch hier eine Änderung in der vorgeschlagenen Anpassung des Netzbeschlusses.

Der Nationalrat folgte letztlich in allen vier Teilen der Mehrheit seiner vorberatenden KVF-NR und erteilte sämtlichen Minderheits- und Einzelanträgen eine Absage. Geprägt waren die Debatten von den gegensätzlichen Ansichten, die sich mit den mehrfach im Rat geäusserten Maximen «wer Strassen sät, erntet Verkehr» und «wer Strassen zweckmässig baut, steht weniger im Stau» zusammenfassen lassen. Die Ratslinke kritisierte in der Debatte, dass der Ausbau der Nationalstrassen zu mehr Verkehr führen werde, die Strasse gegenüber der Schiene attraktiver mache, das Stauproblem an andere Strassenabschnitte verschiebe und der Klimapolitik zuwiderlaufe. Moniert wurden zudem der Verlust von Kulturland, die Verschandelung der Landschaft sowie die Lärmbelastung, unter der die Bevölkerung leide und gegen welche der Entwurf zu wenig unternehme. Bürgerliche Votantinnen und Votanten unterstrichen hingegen die Notwendigkeit der Ausbauten, um Staus zu verringern, dem wachsenden Verkehr gerecht zu werden und den Umfahrungsverkehr in den Agglomerationen zu unterbinden. Das Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft mache einen Ausbau der Infrastruktur unumgänglich, so der Tenor auf der bürgerlichen Seite. Während sich die Fraktion der Grünen prinzipiell gegen die Finanzierung und den Ausbau stemmte, goutierte die SP-Fraktion den Unterhalt der bestehenden Autobahnen. Die GLP-Fraktion stimmte teils mit dem bürgerlichen Ja-Lager, teils gesellte sie sich zum rot-grünen Lager. Die bürgerlichen Parteien standen vereint für die Ausbauvorhaben ein.

Was die einzelnen Teile der Vorlage betrifft, so war der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen im Rat weitestgehend unbestritten. Ohne Gegenantrag trat der Rat auf die Vorlage ein. Der Nationalrat zeigte sich damit einverstanden, dass in der vierjährigen Periode insgesamt gut CHF 8.8 Mrd. in die bestehende Infrastruktur investiert werden. Eine Minderheit Pasquier-Eichenberger (gp, GE) forderte im Rahmen dieses Unterhalts-Budgets einen Passus, wonach Anpassungen nur vorgenommen werden dürfen, wenn daraus keine Kapazitätserhöhung resultiere. Sie argumentierte, dass mit Anpassungen nur die Sicherheit verbessert werden dürfe, eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens aber nicht wünschenswert sei. Verkehrsminister Albert Rösti entgegnete, dass dies den Handlungsspielraum der Behörden massiv einschränken und der Verkehrssicherheit zuwiderlaufen würde; solche Anpassungen – etwa zur Nutzung des Pannenstreifens – würden zudem helfen, teure Ausbauten zu umgehen. Mit 120 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgte der Nationalrat hier seiner Kommission sowie dem Bundesrat und lehnte den Minderheitsantrag ab, der von den geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen unterstützt wurde. Letztlich gab der Nationalrat dem Unterhaltsprogramm mit 162 zu 29 Stimmen grünes Licht, einzig die beinahe geschlossene Fraktion der Grünen stimmte gegen den Kredit.

Für deutlich mehr Diskussionsbedarf sorgten die Ausbaupläne für das Nationalstrassennetz. Eine Minderheit Töngi (gp, LU) wollte diesen Teil der Vorlage (Ausbauschritt 2023) an den Bundesrat zurückweisen und diesen dazu anhalten, Umwelt- und Klimaaspekte stärker in die Vorlage einzuarbeiten. Eine Minderheit Storni (sp, TI) beantragte ebenfalls Rückweisung, verlangte aber, dass der Bundesrat ein alternatives Konzept zum Ausbau erarbeitet und bestehende Infrastrukturen durch eine intelligente und effizientere Ausnutzung besser auslastet. Das Schweizer Autobahnnetz sei «im Zeitalter des Betons stehengeblieben» und das ASTRA lebe noch im «secolo scorso», so die Kritik des Tessiner Sozialdemokraten. Die SP-Fraktion verlange deshalb, dass das bestehende Netz dank digitaler Technologien besser und effizienter genutzt wird. Beide Rückweisungsanträge versenkte der Nationalrat mit jeweils 106 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wobei sich die GLP-Fraktion zusammen mit zwei EVP-Stimmen (Jost (evp, BE) und Studer (evp, AG)) auf die Seite der Linken schlug.
Zu den weiteren geplanten Ausbauprojekten gab es ebenfalls verschiedene Minderheitsanträge. Die Minderheit Töngi beantragte, dass auf den Vierspurausbau der A1 auf der Strecke Wankdorf-Schönbühl (BE) und den Sechsspurausbau der A1 auf dem Abschnitt Schönbühl-Kirchberg (BE) verzichtet wird. Töngi befürchtete, dass durch die Ausbauten das Auto gegenüber dem öffentlichen Verkehr an Attraktivität gewänne, der Strassenverkehr und das Lärmproblem zunähmen und die Klimaziele des Bundes verfehlt würden. Der Nationalrat lehnte die beiden Streichungen mit 105 zu 86 Stimmen bei 1 Enthaltung beziehungsweise mit 106 zu 87 Stimmen ab. Die GLP-Fraktion sowie die beiden EVP-Abgeordneten Studer und Jost stellten sich dabei auf die Seite der Linken. Die Diskussionen zur dritten Röhre am Rosenbergtunnel (SG) und der dazugehörigen sogenannten «Spange Güterbahnhof» (SG) drehten sich um die Fragen, ob einerseits nur die dritte Tunnelröhre gebaut werden sollte, auf die Spange Güterbahnhof aber zu verzichten sei, wie dies eine Minderheit Aebischer (sp, BE) verlangte, oder ob andererseits dieser Ausbauschritt ganz gestrichen werden sollte, wie dies eine Minderheit Schlatter (gp, ZH) beantragte. Die Minderheit Aebischer scheiterte mit 108 zu 84 Stimmen, die Minderheit Schlatter mit 123 zu 68 Stimmen bei 1 Enthaltung, wobei die GLP-Fraktion beim Antrag Schlatter ins bürgerliche Nein-Lager wechselte. Verzichten wollte eine Minderheit Brenzikofer (gp, BL) auch auf die Errichtung des Rheintunnels (Birsfelden BL - Kleinhüningen BS). Die grüne Nationalrätin monierte, dass dieser zusätzliche Tunnel vor allem dem Transitgüterverkehr zugutekomme und der Schweizer Verlagerungspolitik zuwiderlaufe. Diesen Antrag versenkte der Nationalrat mit 122 zu 70 Stimmen bei 1 Enthaltung. Hier stellte sich die GLP wiederum grossmehrheitlich auf die Seite der bürgerlichen Fraktionen, die den Tunnelbau für die Basler Osttangente der A2 befürworteten. Bei der Frage, ob es eine zweite Röhre beim Fäsenstaubtunnel (SH) brauche, standen wiederum zwei Minderheitsanträge zur Debatte. Während eine Minderheit Schaffner (glp, ZH) das Projekt zu verkleinern versuchte, indem zwar der Tunnel errichtet, auf den Vierspurausbau nach dem Anschluss Schaffhausen-Nord bis Herblingen (SH) aber verzichtet werden sollte, wollte eine Minderheit Schlatter wiederum das ganze Projekt aus dem Ausbauschritt streichen. Auch diesen Anträgen gab der Nationalrat mit 106 zu 86 Stimmen beziehungsweise 123 zu 69 Stimmen jeweils eine Absage, wobei die GLP-Fraktion sowie eine einzelne Stimme aus der Mitte-Fraktion bei der totalen Streichungsvariante ins bürgerliche Nein-Lager wechselte. Der Nationalrat folgte zudem dem Ansinnen seiner Kommission und nahm den Ausbauschritt in der Romandie Le Vengeron-Coppet-Nyon gegen den Widerstand der Minderheit Pasquier-Eichenberger mit 104 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen in den Entwurf auf. Hier gesellten sich die GLP-Fraktion und zwei Stimmen aus der Mitte-Fraktion wieder zur ablehnenden linken Minderheit. Die Gesamtabstimmung passierte dieser Teil der Vorlage mit 105 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wobei erneut die Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sowie die die zwei EVP-Stimmen Studer und Jost die Minderheit bildeten.

Gleichzeitig mit dem bundesrätlichen Entwurf nahm der Nationalrat an dieser Stelle ein Postulat (Po. 23.3497) seiner KVF-NR für eine Korridorstudie zur A2 nach Italien an. Für die Nationalstrasse N24 bei Stabio (TI) nach Gaggiolo (Italien) soll dabei geprüft werden, ob eine Autobahnverbindung nach Italien auch über diesen Weg möglich wäre, anstatt diesen nur über den stark frequentierten Übergang Chiasso-Brogeda an der Autobahn A2 zu lenken. Die Minderheit Töngi versuchte auch hier, eine Ablehnung des Postulats zu erwirken. Zur Kenntnis nahm der Nationalrat in diesem Rahmen auch zwei Petitionen. Eine davon stammte von der FDP Thurgau und betraf die Umsetzung der Bodensee-Thurtal-Strasse. Die andere war vom Verein umverkehR eingereicht worden und verlangte, dass die Milliarden, welche für den Ausbau der Autobahnen gesprochen werden sollen, stattdessen in den Klimaschutz investiert werden.

In der Folge gab der Nationalrat auch grünes Licht für den Verpflichtungskredit zu den beschlossenen Ausbauschritten sowie zur Planung von zukünftigen Vorhaben – wie etwa Vorstudien zur Glatttalautobahn im Zürcher Oberland. Eine Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR) aus der mitberichtenden Finanzkommission versuchte vergebens, den Rat davon zu überzeugen, gar nicht erst auf diesen dritten Teil der Vorlage einzutreten. Die Sozialdemokratin argumentierte, dass der Ausbau zu mehr Verkehr führen werde, das Auto insgesamt attraktiver mache und die Klima- und Umweltbelastung erhöhen werde. Die finanziellen Mittel sollten besser dazu verwendet werden, die Biodiversität zu stärken, den öffentlichen Verkehr zu fördern und die Zentren vom Verkehr zu entlasten. Den Nichteintretensantrag lehnte der Nationalrat jedoch mit 108 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die geschlossenen Fraktionen der SVP, der Mitte und der FDP konnten sich erfolgreich gegen die ebenso geschlossenen Fraktionen der SP, der GLP und der Grünen durchsetzen. Der bundesrätliche Gesamtkredit für den Ausbau von CHF 4.354 Mia. versuchten die Minderheiten Töngi, Aebischer, Schlatter, Brenzikofer und Schaffner schliesslich gemäss ihren Streichungsanträgen im zweiten Teil der Vorlage zu kürzen – die Gesamtausgaben wären dabei auf zwischen CHF 2.481 Mrd. und CHF 4.181 zu liegen gekommen. Der Nationalrat wollte von diesen Streichungsvorschlägen indessen nichts wissen, sondern erhöhte den Verpflichtungskredit im Gegenteil konsequenterweise um die Kosten des hinzugefügten Ausbauprojekts in der Romandie und legte den Kredit bei CHF 5.265 Mrd. fest. Die Gesamtabstimmung passierte der Kredit mit 105 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wobei die GLP und die zwei EVP-Stimmen wieder mit der Ratslinken stimmten.

Zu guter Letzt standen im vierten Teil der Vorlage die Änderungen im Netzbeschluss zur Debatte. Vor allem Änderungen betreffend den Grossraum Zürich wurden hier beantragt. Der Bundesrat plante, den N1-Abschnitt «Zürich (Hardturmsportplatz) - Platzspitz» durch «Zürich (Hardturmsportplatz) - Zürich (Pfingstweidstrasse)» zu ersetzen. Eine Minderheit Schlatter versuchte hier erneut vergebens, ganz auf beide Varianten zu verzichten. Der N3-Abschnitt «Zürich (Platzspitz) - Zürich (Wiedikon)» sollte nach bundesrätlicher Ansicht ganz gestrichen werden. Ein Einzelantrag Haab (svp, ZH) wollte das «Zürcher Ypsilon», also die soeben genannten Einträge N3 «Zürich (Platzspitz) - Zürich (Wiedikon)» und N1 «Zürich (Hardturmsportplatz) - Platzspitz», hingegen beibehalten. Der Antrag für die Beibehaltung beider Abschnitte wurde jedoch mit 96 zu 85 Stimmen bei 3 Enthaltungen beziehungsweise mit 115 zu 74 Stimmmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, wobei nur die SVP-Fraktion und jeweils Teile der FDP- und Mitte-Fraktionen für die Beibehaltung stimmten. Bei der bestehenden Bestimmung zur N11 «Zürich-Nord - Kloten-Süd», die der Bundesrat nicht anpassen wollte, verlangte eine Minderheit Hurter (svp, SH), dass zwei Abschnitte ergänzt werden. Der Netzbeschluss zur N11 sollte gemäss der Minderheit auch die Abschnitte «Kloten-Süd - Eglisau - Rafz - Solgen (Grenze)» sowie «Jestetten-Hardt (Grenze) - Schaffhausen-Süd (N4)» umfassen. Diese Minderheit erfuhr jedoch nur bei der geschlossenen SVP-Fraktion und wenigen weiteren Stimmen aus dem bürgerlichen Lager Zuspruch. Ein weiterer Antrag befasste sich zudem mit dem Raum Basel. Ohne dass der Bundesrat entsprechende Änderungen beantragt hatte, wollte eine Minderheit Aebsicher den N2-Streckenabschnitt «Basel/Weil am Rhein (Grenze) - Wiese- Basel (Gellert) 1», welcher im geltenden Netzbeschluss aufgelistet war, durch «Basel/Weil am Rhein (Grenze) - Wiese - Hagnau» ersetzen und neu «Wiese - Basel (Gellert) 3» aufführen. Er wollte damit erreichen, dass nach dem Neubau des unterirdischen Rheintunnels gemäss dem Ausbauschritt 2023 die alte Autobahn zurückgebaut wird und dort anstelle von Asphalt wieder Grünflächen entstehen können. Diese Änderung lehnte der Nationalrat jedoch mit 108 zu 85 Stimmen ab, wobei die GLP-Fraktion den Rückbau begrüsste und sich geschlossen auf die Seite der Ratslinken stellte.

In der Gesamtabstimmung standen sich zwei geschlossene Blöcke gegenüber. Während die Fraktionen der SP und der Grünen die Gesamtvorlage ablehnten, nahmen alle anderen Fraktionen sie ebenso geschlossen an. Mit 122 zu 67 Stimmen überwies der Nationalrat den leicht modifizierten bundesrätlichen Entwurf an den Ständerat. Gemäss Berichten von SRF planten Grüne sowie der VCS im Nachgang der nationalrätlichen Debatte bereits, das Referendum gegen das Ausbauvorhaben (Teil 2 der Vorlage) zu ergreifen.

Ausbauschritt 2023 STEP Nationalstrassen (BRG 23.032)

Nachdem die WBK-NR im Frühjahr 2022 die Beratungen zur parlamentarischen Initiative Aebischer (sp, BE) zur Chancengleichheit vor dem Kindergartenalter vorerst verschoben hatte, beantragte sie ihrem Rat im April 2023 einstimmig, nicht auf die Vorlage einzutreten. In der Zwischenzeit hatte die Kommission das Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) ausgearbeitet, womit das Anliegen der Initiative Aebischer vollständig umgesetzt werde.

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Überraschend und entgegen der Meinung des Nationalrats und seiner vorberatenden Kommission machte der Ständerat in der Frühlingssession 2023 eine Kehrtwende und wollte nunmehr keine sogenannte Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung vorschreiben. «Bachelor für Berufsleute abgeschmettert», titelte daraufhin etwa der Tages-Anzeiger. Mit 19 zu 16 Stimmen bei 6 Enthaltungen lehnte die kleine Parlamentskammer eine entsprechende Motion Aebischer (sp, BE) ab und folgte damit dem ablehnenden Votum des Bundesrates. Die vorberatende WBK-SR war im Januar 2023 mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung noch klar für eine Annahme gewesen, hatte also eine Stärkung der Profile der Höheren Fachschulen durch die Titelbezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» unterstützt. Während sich im Vorfeld eine Mehrheit der Verbundpartner der Berufsbildung (Höhere Fachschulen) für eine solche Anpassung ausgesprochen hatten, hatten Medienberichten zufolge Universitäten und Fachhochschulen den Entwurf torpediert.

Im Ständerat zeigte sich ein besonderes Bild: Mehrere Nicht-Kommissionsmitglieder äusserten sich ablehnend zur Motion, so etwa Olivier Français (fdp, VD), Mitglied der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften, der eine Gefahr der Verwechslung mit Abschlüssen der Universitäten und der Fachhochschulen befürchtete und einen Einzelantrag auf Ablehnung stellte. Diesem Votum schlossen sich auch Daniel Fässler (mitte, AI) und Carlo Sommaruga (sp, GE) an. Auch Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU), die zwar Kommissionsmitglied war, jedoch nicht an der entsprechenden Sitzung hatte teilnehmen können, befürchtete eine Vermischung der verschiedenen Titel und hätte es bevorzugt, das Anliegen in Form eines Postulats im Sinne eines Prüfberichts zu behandeln. Die negativen Stellungnahmen der Nicht-Kommissionsmitglieder wechselten sich dabei wiederholt ab mit den Stellungnahmen verschiedener positiv gestimmter Kommissionsmitglieder. So argumentierte etwa Johanna Gapany (fdp, FR) für eine Annahme, da die Titelbezeichnungen die Qualität der Schweizer Berufsbildung auf nationalem und internationalem Parkett verdeutlichen könne. Auch Hannes Germann (svp, SH) wollte den «Sonntagsreden über den Wert unserer dualen Berufsbildung» Taten folgen lassen und den Jungen eine Perspektive geben, indem ihre Ausbildung eine entsprechende Bezeichnung erhalte. Uneinig war sich der Rat schliesslich auch in der Frage, ob die Motion überhaupt vorschreibe, dass eine Aufwertung durch die Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» zu erfolgen habe, da diese im Motionstext nur in Klammern genannt wurden. Matthias Michel (fdp, ZG) meinte schliesslich, dass sich die «Dissonanz» nur auf die Titelfrage beschränke, nicht jedoch auf den Grundsatz, dass die höhere Berufsbildung gestärkt werden sollte. Nach der «achterbahnmässigen» Debatte im Ständerat, wie Eva Herzog (sp, BS) das Geschehen im Rat pointiert zu resümieren wusste, zogen sich die Gräben bei der Abstimmung zwischen den knapp unterliegenden Befürwortenden und den siegreichen Gegnerinnen und Gegnern quer durch die Fraktionen hindurch. Bundesrat Guy Parmelin beruhigte die Gemüter zum Schluss mit der Information, dass der Bundesrat dem Parlament demnächst eine Botschaft für eine Gesetzesrevision betreffend die Titelbezeichnungen unterbreiten wolle, womit sich die Räte schon bald erneut zu dieser Frage würden äussern können.

Der Tages-Anzeiger erkannte hinter dem Nein aus dem Stöckli einen erfolgreichen Widerstand der Universitäten und der Fachhochschulen. In ebendieser Zeitung liess alt-Nationalrat und Bildungsexperte Rudolf Strahm kein gutes Wort an diesem Entscheid. Der Verzicht auf die Bezeichnungen werte die Berufe ab und verstärke den Fachkräftemangel. Auch der Gewerbeverbandsdirektor Ulrich Bigler bedauerte den Entscheid und erkannte darin eine verpasste Chance.

Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung (Mo. 20.3050)
Dossier: Höhere Fachschulen

Noch am Tag der Schlussabstimmungen Ende September 2022, teilte die Piratenpartei in einer Medienmitteilung mit, dass sie das fakultative Referendum gegen das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele ergreifen wolle. Die Partei störte sich insbesondere an den Alterskontrollen im Internet. Nicht nur sei diese Regelung einfach zu umgehen, sondern sie führe dazu, dass Grosskonzerne noch mehr Daten über Nutzerinnen und Nutzer sammeln könnten, wie Jorgo Ananiadis (BE, piraten), Präsident der Piratenpartei, gegenüber dem Tages-Anzeiger verlauten liess. Die Bundeskanzlei teilte im Januar 2023 nach Prüfung der Unterschriften in einer Medienmitteilung mit, dass die Gegnerinnen und Gegner das Quorum von 50'000 Unterschriften um mehr als die Hälfte verfehlt hatten. Somit wird es also nicht zu einer Abstimmung über das neue Bundesgesetz kommen.

In den Medien erhielt die Unterschriftensammlung für das Referendum eher wenig Aufmerksamkeit. Für Diskussionen sorgte jedoch die Aussage der Piratenpartei, dass mit diesem Gesetz etwa zur Nutzung von Youtube – unabhängig vom konsumierten Inhalt – die Verifizierung des Alters durch Identitätsdokumente erforderlich werde. Matthias Aebischer (sp, BE) dementierte die Aussage der Piratenpartei und bezeichnete sie gegenüber dem Tages-Anzeiger als «krass irreführend». Harald Sohns hielt als Sprecher des BSV, das den Gesetzesentwurf ausgearbeitet hatte, fest, dass den Plattformen offen gelassen werde, wie sie die Alterskontrolle genau durchführten. Piraten-Sprecher Pascal Fouquet (BE, piraten) zeigte sich davon indes nicht überzeugt und hielt dagegen, dass der Gesetzestext durchaus darauf hindeute, dass eine Ausweispflicht kommen werde, was für ihn inakzeptabel wäre. Dies wäre, wie wenn «man im Coop am Eingang jedes Mal den Ausweis zeigen müsste, auch wenn man gar keinen Alkohol kauft», so Fouquet.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

Mitte November 2022 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern zum neunten nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung. Wichtigster Punkt war dabei die Verabschiedung eines Massnahmenpakets zur besseren Positionierung der Höheren Fachschulen (HF). Dieses Massnahmenpaket war aufgrund der beiden überwiesenen Motionen von Anita Fetz (sp, BS; Mo. 18.3240) und von der WBK-NR (Mo. 18.3392) erarbeitet worden. Es umfasste unter anderem die Umsetzung eines Bezeichnungsschutzes der Institution «Höhere Fachschule» und die Prüfung des Titels «Professional Bachelor», wie er in einer Motion von Matthias Aebischer (sp, BE; Mo. 20.3050) gefordert worden war. Mit diesen Massnahmen werde insbesondere das Ziel verfolgt, dass die HF ein eindeutiges und attraktives Profil haben und auf der Tertiärstufe des Schweizer Bildungssystems klar positioniert werden. Ausserdem solle die Nähe zum Arbeitsmarkt als Alleinstellungsmerkmal der HF-Ausbildungsgänge bestehen bleiben.
Das SBFI werde die Massnahmen ab 2023 in Abstimmung mit der TBBK weiterverfolgen und zeitnah konkretisieren.
Im Weiteren wurde am Spitzentreffen auch ein Commitment verabschiedet, damit Erwachsene einfacher einen Berufsabschluss erreichen können. Die Betroffenen sollen eine auf sie abgestimmte Beratung erhalten, bereits erlangte Kompetenzen besser anrechnen lassen können sowie leichteren Zugang zu Ausbildungsplätzen und Qualifikationsverfahren erhalten.

Akademisierung der Höheren Berufsbildung
Dossier: Höhere Fachschulen

2. November 2022: Der Rücktritt von Simonetta Sommaruga

Am 25. Oktober, also kurz nachdem die fünf Kandidierenden der SVP offizialisiert waren, gab Simonetta Sommaruga via den Departementssprechenden bekannt, dass sie ihre Regierungstätigkeit temporär unterbrechen müsse, da ihr Ehemann Lukas Hartmann hospitalisiert worden sei. Dies war dann auch die Ursache für die wenige Tage später sehr überraschend erfolgende Rücktrittsankündigung der amtierenden Energie- und Verkehrsministerin: Am 2. November gab Simonetta Sommaruga ihren auch für sie persönlich abrupten Rücktritt auf Ende Jahr bekannt, weil der Hirnschlag ihres Mannes für sie ein schwerer Schock gewesen sei und gezeigt habe, dass sie die Schwerpunkte in ihrem Leben anders setzen wolle. Den Tränen nahe beteuerte die Bernerin, dass sie gerne Bundesrätin gewesen sei und eigentlich geplant habe, dies auch noch eine Weile zu bleiben. So ein Schicksalsschlag stimme aber nachdenklich und verschiebe die Prioritäten. Die 2010 in den Bundesrat gewählte Simonetta Sommaruga war zuerst Justizministerin bevor sie 2019 das UVEK übernommen hatte.

In den Medien wurde die SP-Magistratin als populäre Bundesrätin gewürdigt, die allerdings häufig Abstimmungsniederlagen in Kauf habe nehmen müssen (Le Temps) – die Schlimmste darunter sei wohl das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP gewesen. Im Zentrum ihrer Arbeit hätten stets die Menschen gestanden, urteilte der Blick. Die NZZ bezeichnete sie als «clever» und «beharrlich» mit einem «Hang zur Perfektion», der ihre Auftritte auch «angestrengt und belehrend» habe wirken lassen. Sie habe aber für eine SP-Bundesrätin auch dank «stoischer Beharrlichkeit» letztlich überraschend viele Vorlagen durch das Parlament gebracht. Die Aargauer Zeitung würdigte Simonetta Sommaruga als «Mensch gewordenes Verantwortungsgefühl», als «Bundesrätin, die niemals die Kontrolle verlieren will». Alle ausser der SVP hätten sie geliebt, titelte La Liberté. Die WoZ erinnerte angesichts der Betroffenheit, die Simonetta Sommaruga bei ihrer Rücktrittsmedienkonferenz ausgelöst hatte, daran, dass die Magistratin seit ihrer Wahl in den Bundesrat immer wieder von Teilen der Medien und der SVP angegriffen worden sei: «An der Bernerin offenbarte sich die Verunsicherung rechter Männer vor linken, machtbewussten Frauen», so die WoZ. In der Tat warf etwa Roger Köppel (svp, ZH) der Magistratin nach ihrem auch für den Bundesrat und ihre Partei überraschenden Rücktritt in der Weltwoche Parteikalkül und «Flucht» vor, weil sie schon lange «ermattet und ermüdet» sei. Dies stiess in vielen Medien freilich auf Kritik, da der Entscheid private Gründe habe und Respekt verdiene, so etwa der Tages-Anzeiger. Allerdings kommentierte die NZZ, dass der Rücktritt zwar verständlich sei, in Anbetracht der schwierigen Lage hinsichtlich Energieversorgung aber zur Unzeit komme. Ihre Nachfolgerin oder ihr Nachfolger müsse nun innert kürzester Zeit «eine der schwersten Krisen für die Schweiz seit Jahrzehnten» meistern.

Auch bei der SP begann das von den Medien in Schwung gehaltene Kandidierendenkarussell noch am Tag der Demission von Simonetta Sommaruga zu drehen. Daran beteiligte sich freilich auch aktiv die Parteispitze, die unmittelbar ankündigte, dass die SP ein reines Frauenticket präsentieren werde, wobei egal sei, aus welcher Sprachregion die Kandidatinnen stammten. Da die SP mit Alain Berset bereits einen Mann in der Bundesregierung habe und den Grundsatz der Geschlechterparität pflegen wolle, sei ein reines Frauenticket angezeigt, so die Begründung des SP-Co-Präsidiums aus Mattea Meyer (sp, ZH) und Cédric Wermuth (sp, AG). In den Medien wurden entsprechend schnell Favoritinnen ernannt: Sehr häufig fielen dabei die Namen der Ständerätin Eva Herzog (sp, BL), der Nationalrätinnen Flavia Wasserfallen (sp, BE) und Nadine Masshardt (sp, BE) sowie der Regierungsrätinnen Jacqueline Fehr (ZH, sp) oder Evi Allemann (BE, sp). Obwohl sich vor allem die Westschweizer Medien nur geringe Chancen für eine Kandidatur aus der Westschweiz ausrechneten (beispielsweise Le Temps), da in diesem Fall vier nicht deutschsprachige Personen im Bundesrat sitzen würden – zwei davon für die SP –, fielen auch die Namen der Regierungsrätinnen Rebecca Ruiz (VD, sp) und Nuria Gorrite (VD, sp) sowie der Ständerätinnen Marina Carobbio (sp, TI) und Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU). Co-Präsidentin Mattea Meyer (sp, ZH) gab hingegen sofort bekannt, nicht zur Verfügung zu stehen.

Die in den Medien als vorschnell kritisierte Ankündigung der Parteispitze, ein reines Frauenticket präsentieren zu wollen, gab Raum für weitere Spekulationen. Ständerat Daniel Jositsch (sp, ZH) etwa wurden laut Medien schon lange Bundesratsambitionen nachgesagt. Diese würden freilich stark geschmälert, wenn eine Deutschschweizer SP-Frau Simonetta Sommaruga beerben würde, weil für eine allfällige spätere Nachfolge von Alain Berset dann wohl Westschweizer Männer im Vordergrund stehen würden. Auch Regierungsrat Beat Jans (BS, sp) und die Nationalräte Matthias Aebischer (sp, BE) oder Jon Pult (sp, GR) dürften ob der Ankündigung «frustriert» sein, mutmasste La Liberté. Für den Westschweizer Nationalrat Pierre-Yves Maillard (sp, VD) sei der Fokus auf eine (Deutschschweizer) Frau hingegen eine gute Nachricht, mutmasste der Tages-Anzeiger wiederum im Hinblick auf eine Nachfolge von Alain Berset. Zu den eigentlichen Verliererinnen der SP-Strategie gehörten neben den Deutschschweizer Männern aber auch die Westschweizer Frauen, die sich eine Kandidatur eher zweimal überlegen dürften, analysierte 24Heures. Einerseits seien die Chancen gering, dass das Parlament eine vierte romanischsprachige Person in den Bundesrat wähle, und andererseits werde wohl bei einem Rücktritt von Alain Berset dann lediglich ein Männerticket aufgestellt.

Der SP blieben für die Kandidierendensuche nur wenige Tage. Sie setzte sich als Meldeschluss den 21. November, damit die Fraktion am 26. November ein Zweierticket nominieren konnte. Der Rücktritt Simonetta Sommarugas habe die Partei auf dem falschen Fuss erwischt, beurteilte der Blick die kurze Zeitspanne. Bevor sich die ersten Kandidierenden meldeten, kam es wie zuvor schon bei der SVP auch bei der SP zu einer Reihe von medial mehr oder weniger stark begleiteten Absagen. Ausser Mattea Meyer verzichteten neben den genannten Favoritinnen Jacqueline Fehr, Nadine Masshart, Rebecca Ruiz, Nuria Gorrite und Marina Carobbio auch die Nationalrätinnen Priska Seiler Graf (sp, ZH), Barbara Gysi (sp, SG), Edith Graf-Litscher (sp, TG), Yvonne Feri (sp, AG) und die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch (ZH, sp) mit offiziellen Presseauftritten auf eine Kandidatur. Nach kurzer Bedenkzeit und grosser medialer Aufmerksamkeit verzichtete auch die ehemalige Aargauer Ständerätin Pascale Bruderer (AG, sp) auf eine Kandidatur. Sie war gar mittels Petition von mehreren Personen zu einer Kandidatur aufgefordert worden. Das habe sie sehr berührt, eine Rückkehr in die Politik sei aber für sie kein Thema. Auch die Absage von Flavia Wasserfallen war den Medien mehr als eine Kurzmeldung wert. Wie Esther Friedli (svp, SG) bei der SVP wollte sich die Bernerin auf die Ständeratswahlen 2023 konzentrieren und den Sitz des auf Ende Legislatur zurücktretenden Hans Stöckli (sp, BE) verteidigen.

Im Gegensatz zu Jon Pult, der den Entscheid der SP-Spitze für ein reines Frauenticket befürwortete und sich entsprechend nicht zur Verfügung stellte, wollte sich Daniel Jositsch nicht aus dem Rennen nehmen. Er erhielt dabei Zuspruch von bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die das Vorgehen der SP-Parteileitung in den Medien als «diktatorisch» (Alfred Heer, svp, ZH) bezeichneten oder kritisierten, dass es «mit Gleichberechtigung nicht mehr viel zu tun habe» (Josef Dittli, fdp, UR). Jositsch liess verlauten, dass er sich eine Kandidatur überlege, wenn die Fraktion auch Männer zulasse. Dafür werde er sich parteiintern einsetzen, weil er ein reines Frauenticket als «diskriminierend» erachte. Es handle sich um eine Einschränkung der Wahlfreiheit, die dem Passus in den Statuten der SVP nahekomme, der jedes Mitglied automatisch ausschliesse, wenn es eine Wahl annehme, ohne von der Partei nominiert worden zu sein. Seine damit offiziell angekündigte Kandidatur brachte dem Zürcher Ständerat zahlreiche negative Kommentare ein. Der am rechten Rand der SP politisierende Daniel Jositsch fordere seine eigene Partei heraus und schaffe sich damit zahlreiche Feinde, befand LeTemps. Die «Granate Jositsch explodierte im Gesicht der SP», titelte 24Heures: «Il est vieux, blanc, mâle et riche», also alles, was die neue Garde der SP im Moment «verabscheue», so die Westschweizer Zeitung. Der Tages-Anzeiger warf Jositsch vor, mit dem «unsäglichen Theater» Frauen zu brüskieren, solange diese in den verschiedenen politischen Gremien nach wie vor nicht angemessen vertreten seien. Er sei auf einem «Egotrip», überschätze sich völlig und zeige damit nachgerade auf, dass er eben nicht geeignet sei für ein Bundesratsamt, zitierte der Blick verschiedene SP-Stimmen. Er habe Goodwill verspielt und müsse für den «Hochseilakt ohne Netz» wohl noch büssen. Die WoZ kritisierte, dass nach «173 Jahren Patriarchat [...] ein Mann auch heute noch nicht glauben [will], dass der eigene Karriereverzicht ein Akt der Gleichstellung sein kann». Auch die Weltwoche schrieb von «Selbstdemontage». Allerdings erhielt Jositsch auch Unterstützung aus der eigenen Fraktion. Sich auf ein reines Frauenticket zu konzentrieren sei «demokratisch und strategisch ungeschickt», meldete sich etwa Nationalrätin Franziska Roth (sp, SO) im Blick zu Wort. Es brauche Wettbewerb zwischen Frauen und Männern und keine Reduktion der Kandidierenden auf ihr Geschlecht. Roberto Zanetti (sp, SO) kritisierte vor allem die Parteileitung: «Ich mag es nicht, wenn man mir vorschreibt, wie ich mir meine Gedanken machen soll», so der Ständerat, der in der Folge ein Dreierticket vorschlug. Die Frage werde fraktionsintern wohl noch zu reden geben, vermutete der Blick. Die Fraktion selber versuchte etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem sie verkündete, den Vorschlag der Parteispitze für ein reines Frauenticket bzw. den Antrag von Jositsch auf ein gemischtes Ticket an ihrer Fraktionssitzung am 18. November zu diskutieren. Es sei der Verdienst von Jositsch, dass das Thema offen diskutiert werde, urteilte die NZZ. Er verdiene auch deshalb einen «fairen Prozess».

Nach der Kandidatur von Jositsch verging einige Zeit, bis die ersten Kandidatinnen ihre Bewerbung einreichten. Die erste Frau, die sich schliesslich am 10. November mit einer Kandidatur meldete, war Evi Allemann. Damit habe es die SP «geschafft, eine junge Mutter ins Rennen zu schicken [... und] mit einer Art Sanna Marin [...] für frischen Wind [zu] sorgen» (die finnische Ministerpräsidentin Sanna Marin war jüngste Ministerpräsidentin weltweit und bei ihrem Amtsantritt Mutter einer einjährigen Tochter). Die ehemalige Nationalrätin und seit 2018 Berner Regierungsrätin – und Mutter zweier Kinder im Alter von elf und sieben Jahren, wie sogleich in allen Medien berichtet wurde – habe allerdings national kaum Schlagzeilen gemacht, zudem könnte es ein Nachteil sein, dass sie seit fünf Jahren nicht mehr im nationalen Parlament sitze, mutmasste der Blick. Allemann sei nicht die Wunschkandidatin der SP gewesen, wusste 24Heures. Sie habe nicht das Charisma von Flavia Wasserfallen, die in Bundesbern wesentlich häufiger als Favoritin genannt worden sei. Die Kandidatur von Evi Allemann, die eine Bilderbuchkarriere ohne Kanten aufweise und bereits mit 20 Jahren in den Berner Grossen Rat gewählt worden war – 1998 war sie die jüngste Kantonsparlamentarierin der Schweiz – und 2003 den Sprung in den Nationalrat geschafft hatte, habe aber ein grosses «ouf de soulagement» bei der Parteileitung ausgelöst, so 24Heures weiter. Evi Allemann sei auch in bürgerlichen Kreisen beliebt und zeichne sich durch Pragmatismus aus. Sie habe zudem auf Anhieb jedes politische Mandat erhalten, das sie angestrebt habe, so der Tages-Anzeiger. Dass sie nicht mehr in Bundesbern sei, sei für die ehemalige VCS-Präsidentin allerdings ein Handicap, urteilte auch die NZZ.

Als klare Favoritin wurde in den Medien freilich Eva Herzog gehandelt, die tags darauf ihre Kandidatur bekannt gab. «Eva Herzog est la Albert Rösti du Parti socialiste» – sie sei die mit Abstand am häufigsten genannte Favoritin –, berichtete etwa Le Temps über die Kandidatur der Basler Ständerätin. Sie könne einige Trümpfe aufweisen, wie etwa ihre 19-jährige Erfahrung als Finanzvorsteherin des Kantons Basel-Stadt und ihre Ständeratskarriere seit 2019. Ihre gescheiterte Bundesratskandidatur im Jahr 2010, als sie von der Fraktion für die Nachfolge von Moritz Leuenberger nicht aufs Ticket gesetzt worden war, sei zudem ebenfalls kein Nachteil. Schliesslich sei der Kanton Basel-Stadt seit 1973 nicht mehr im Bundesrat vertreten gewesen. Dies sei auch ein Vorteil gegenüber der Bernerin Evi Allemann, waren sich die meisten Medien einig. Auch der Blick machte Eva Herzog zusammen mit Albert Rösti sogleich zum «Favoriten-Duo» und betonte «die Lust aufs Amt und den Gestaltungswillen», den die Baslerin versprühe. Als Nachteil bezeichnete 24Heures das fehlende Charisma von Eva Herzog. Sie sei «un peu cassante», wirke häufig ein wenig spröde.

Einen weiteren Tag später warf die vierte Kandidatin der SP ihren Hut in den Ring. «Elisabeth Wer?», titelte die WoZ in Anspielung auf die zumindest in der Deutschschweiz geringe Bekanntheit von Elisabeth Baume-Schneider, die ähnlich wie Eva Herzog seit 2019 im Ständerat sitzt und vorher während 13 Jahren im Kanton Jura als Regierungsrätin das Bildungsdepartement geleitet hatte. Ebendiese Unbekanntheit sei das grosse Manko der Kandidatin aus der Romandie, waren sich zahlreiche (Deutschschweizer) Medien einig. Auch wenn von der SP-Parteileitung explizit auch Frauen aus der lateinischen Schweiz zu einer Kandidatur aufgefordert worden seien, werde die Vereinigte Bundesversammlung kaum eine Mehrheit von nicht-deutschsprachigen Personen im Bundesrat goutieren, prognostizierte Le Temps – auch wenn Elisabeth Baume-Schneider bilingue ist, ihr Vater ist Deutschschweizer. Dass die Jurassierin «rien à perdre» habe, könne ihr aber auch zum Vorteil gereichen. Die Chancen seien «mince, mais pas nulles», hoffte Le Quotidien Jurassien. Es könnte sich gar für die Zukunft lohnen, den bisher noch nie im Bundesrat repräsentierten peripheren Kanton Jura bekannter zu machen, befand Le Temps mit Blick auf eine mögliche Wahl bei einem Rücktritt von Alain Berset. Für den Kanton sei dies «une belle publicité», so Le Temps. Zudem habe die ehemalige Regierungsrätin im Jura viel Rückhalt, so die Westschweizer Zeitung weiter. In der Tat gab der jurassische Regierungsrat ihre Kandidatur gar in einem Communiqué bekannt und stellte sich mit der Ankündigung, sie könne den Röstigraben verkleinern, öffentlich hinter seine ehemalige Kollegin. In den Medien wurde zudem Elisabeth Baume-Schneiders Nähe zur Landwirtschaft betont. Thema war freilich auch ihr Alter, das als «Handicap» gewertet wurde, weil sich die SP eine jüngere Frau wünsche, so der Blick. Die 58-jährige Ständerätin aus dem Kanton Jura gab zudem in Interviews zu Protokoll, dass sie sich mit 65 Jahren pensionieren lassen wolle. Sie betrachte sich deshalb als «conseillère fédérale de transition», so ihre Aussage in 24Heures. Eva Herzog bleibe aber auch deshalb Favoritin, weil die Jurassierin eher am linken Rand der SP politisiere und das Parlament deshalb weniger gut von sich überzeugen könne als die eher am rechten Rand der SP einzuschätzende Eva Herzog, so der Blick weiter. 24Heures befand zudem, dass Elisabeth Baume-Schneider das grünste Profil der SP-Kandidierenden habe, was ihr allenfalls Stimmen von den Grünen einbringen könnte. Kaum zur Sprache kam hingegen, dass die Jurassierin in ihren Jugendjahren bei der Revolutionären Marxistischen Liga politisiert hatte, galt sie doch auch in bürgerlichen Kreisen als «sehr konziliant». In Interviews gaben Ständerätinnen und Ständeräte aus allen Lagern etwa der Aargauer Zeitung zu Protokoll, sie sei «lösungsorientiert, ohne den grossen Auftritt zu suchen», «verlässlich und kollegial», «seriös, aber nicht verbissen» und sie strahle eine «positive Leichtigkeit» aus. Hingegen wurde das Thema Mutterschaft auch bei der Kandidatin aus dem Kanton Jura diskutiert: Der Blick wusste zu berichten, dass Elisabeth Baume-Schneider zwar nicht mehr das Profil der jungen Mutter habe, wie dies von der SP gewünscht werde, sie habe aber bereits im Jahr 2000 landesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil sie damals als Parlamentspräsidentin ihr Baby an eine Sitzung im Jurassischen Parlament mitgenommen habe. Die Frage, ob ein Exekutivamt mit Kindern möglich sei, sei für Elisabeth Baume-Schneider deshalb ein «Déjà-vu». Die Sanna Marin, die die SP heute im Bundesrat haben wolle, sei die zweifache Mutter Elisabeth Baume-Schneider schon vor 20 Jahren gewesen, bemühte die Aargauer Zeitung den Vergleich mit der finnischen Präsidentin ein weiteres Mal.

Bevor die SP über die Nominierung entschied, stand die mit einiger Spannung erwartete Lösung der «Frage Jositsch» an. In den Medien hatte der Wind in der Zwischenzeit etwas gedreht und die SP wurde für ihr mangelndes strategisches Geschick kritisiert. Dass sofort kommuniziert worden sei, nur auf Frauen zu setzen, habe die Partei unnötigen Spannungen ausgesetzt, war in zahlreichen Medien zu lesen. In der Zwischenzeit hatte sich zudem die «Reformplattform», ein loser Zusammenschluss moderat-zentristischer Kräfte der SP, hinter Jositsch gestellt. Im Hinblick auf die eidgenössichen Wahlen 2023 habe die SP aber wohl keine andere Wahl, als mit einer Frau und einem Mann im Bundesrat vertreten zu sein, was nur ein reines Frauenticket garantiere, ergänzte der Tages-Anzeiger. Als Gleichstellungspartei sei sie sonst nicht glaubwürdig. Alles andere wäre denn auch «politisches Harakiri», urteilte auch die Republik. Denn würde Jositsch auf dem Ticket stehen, würde er «mit hoher Wahrscheinlichkeit» gewählt, was dem mächtigen «Momentum von feministischer Politik» völlig zuwiderlaufen und Proteste auslösen würde. Auch der 80-köpfige Parteirat, eine Art Parlament innerhalb der Partei, stärkte der Parteileitung den Rücken und sprach sich einstimmig für ein reines Frauenticket aus. Die diese Frage letztlich entscheidende Fraktion selber tagte dann am 18. November und sprach sich laut ihrem Chef Roger Nordmann (sp, VD) klar mit 37 zu 6 Stimmen (2 Enthaltungen) dafür aus, nur Frauen zu nominieren. Daniel Jositsch habe sich eloquent verteidigt, respektiere aber das Urteil, so Nordmann weiter. Der Vorschlag für ein Dreierticket sei mit 26 zu 19 Stimmen abgelehnt worden. In einem kurzen Statement gab Daniel Jositsch im Anschluss an die Fraktionssitzung den Medien zu Protokoll, er verstehe den Entscheid, es gebe keine innerparteilichen Konflikte und er ziehe seine Kandidatur angesichts der exzellenten Kandidatinnen zurück. Die Diskussionen seien freilich nicht so glatt verlaufen, wie dies für die Presse dargestellt worden sei, wusste der Tages-Anzeiger zu berichten. Vor allem die Parteispitze habe sich von einigen Fraktionsmitgliedern harsche Kritik anhören müssen: Dass Mattea Meyer und Cédric Wermuth unmittelbar nach dem Rücktritt von Simonetta Sommaruga eigenmächtig ein Frauenticket angekündigt hätten, zeuge von schlechtem Kommunikationsstil und mangelndem Vertrauen in die Fraktion, so die interne Kritik laut Tages-Anzeiger.

Spannend blieb in der Folge also die Frage, welche beiden Kandidatinnen von der Fraktion aufs Ticket gehievt werden. Im Vorfeld der entsprechenden Fraktionsentscheidung vom 26. November hatte die SP vier von ihr so benannte «öffentliche Hearings» in Luzern, Lausanne, Zürich und Liestal geplant, in denen die drei Kandidatinnen Red und Antwort stehen – und «mit dem personellen Spektakel etwas Werbung» für die Partei machen sollten, wie die NZZ vermutete. Alle vier Hearings verliefen ohne Überraschungen. Es gebe kaum Unterschiede in den Positionen der drei Kandidatinnen war die ziemlich einhellige Meinung der Medien, was das Rennen um die Plätze auf dem Ticket freilich nur spannender mache.

Die Entscheidung der SP-Fraktion, Eva Herzog und Elisabeth Baume-Schneider auf das Ticket zu setzen, sorgte dann doch bei vielen Beobachterinnen und Beobachtern für überraschte Gesichter und einige Kritik. Der Entscheid habe etwas Zufälliges, urteilten einige Medien gestützt auf den Wahlprozess in der Fraktion, über den medial berichtet wurde. In den ersten beiden Wahlgängen waren die Unterschiede jeweils knapp, einmal verfügte Elisabeth Baume-Schneider und einmal Evi Allemann über die meisten Stimmen. Erst im dritten Wahlgang, in dem keine Zweitstimmen mehr zugelassen waren, war das Ergebnis schliesslich klar genug: 24 Stimmen für Eva Herzog, 23 für Elisabeth Baume-Schneider und lediglich noch 14 für Evi Allemann, die also für viele Fraktionsmitglieder anscheinend jeweils zweite Wahl gewesen war. Ausgerechnet die in den letzten Wochen so breit diskutierte «junge Mutter» hatte es damit nicht auf das Ticket geschafft. Dies stiess bei zahlreichen Beobachterinnen und Beobachtern auf Kritik. Die Sonntagszeitung wusste zu berichten, dass es in der Fraktion zwei Lager gegeben habe: Das eine habe auf die moderatere Eva Herzog gesetzt, während das andere vorwiegend aus Romand.e.s bestanden habe, unterstützt von Fraktionsmitgliedern, die bei der nächsten Vakanz die Wahlchancen Deutschschweizer Männer erhöhen wollten. Dieses Lager habe die eher links politisierende Westschweizer Kandidatin Elisabeth Baume-Schneider präferiert. Dies wiederum weckte Unbill bei der FDP, die sich im Vorfeld dezidiert gegen eine lateinische Mehrheit im Bundesrat ausgesprochen und bei der SP entsprechende Forderungen angemeldet hatte. Auch die SVP kritisierte die Auswahl, weil die Gefahr bestehe, dass am Schluss nur noch Kantone im Bundesrat vertreten seien, die im Finanzausgleich zu den Nehmerkantonen gehörten. Der Sonntagsblick hatte im Vorfeld der Fraktionssitzung eine Bevölkerungsbefragung durchführen lassen, bei der sich zeigte, dass die Mehrheit der Befragten ebenfalls die beiden Ständerätinnen auf das Ticket gesetzt hätte. Laut der Montagspresse änderte diese Vorauswahl allerdings wenig an der Ausgangslage: Wie bei der SVP Albert Rösti bleibe auch bei der SP Eva Herzog klare Favoritin. Die Aargauer Zeitung bezeichnete die Nomination von Elisabeth Baume-Schneider als «taktisch». Sie sei für Herzog die ungefährlichere Partnerin auf dem Ticket. Elisabeth Baume-Schneider selber war sich ihrer Outsider-Rolle bewusst, aber man könne ja nie wissen, gab sie dem Quotidien Jurassien zu Protokoll.

Bundesratsersatzwahlen 2022 – Nachfolge von Ueli Maurer und Simonetta Sommaruga
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Noch in der Herbstsession 2022 bereinigte das Parlament das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Bei der erneuten Beratung durch den Nationalrat waren noch drei Differenzen offen: die Pflicht zur Kennzeichnung von Mikrotransaktionen, der Einbezug von Expertinnen und Experten als ständige Mitglieder in den Branchenorganisationen und ein gesetzlicher Auftrag an den Bund zur Förderung der Medienkompetenz.
Gemäss Kommissionssprecher Matthias Aebischer (sp, BE) habe sich die WBK-NR «im Sinne einer Bereinigung» entschieden, dem Ständerat in den ersten beiden Differenzen entgegen zu kommen. Für die Problematik der Mikrotransaktionen wolle die WBK-NR eine Kommissionsmotion einreichen, um das Problem entweder im Geldspielgesetz oder im Konsumenteninformationsgesetz zu regeln. Nachdem der Bundesrat und die Verwaltung der WBK-NR versichert hatten, dass der Bundesrat einschreiten könne, falls die Expertinnen und Experten in den Branchenorganisationen übergangen werden sollten, entschied die WBK-NR einstimmig, dem Ständerat zu folgen und es den Branchenorganisationen zu überlassen, wie sie die Expertinnen und Experten einbinden wollen.
Umstritten blieb die Frage, ob der Bundesrat «Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention» ergreifen solle oder nicht. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte mit 15 zu 10 Stimmen daran festhalten – einzig gestrichen werden sollte der Absatz, «dass der Bund die Kantone bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Angeboten zur Medienkompetenz unterstützen» könne. Eine Minderheit um Christian Wasserfallen (fdp, BE) wollte hingegen dem Ständerat folgen und auf die neue Bundeskompetenz im Gesetz gänzlich verzichten. Der Nationalrat folgte mit 108 zu 75 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) jedoch seiner Kommissionsmehrheit.

Der Ständerat lenkte in der Folge auf den Mehrheitsantrag der WBK-SR ein, welche die Förderung der Medienkompetenz im Gesetz aufnehmen wollte, zumal der grösste Konfliktpunkt gemäss Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG), die Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund, mit dem angepassten Vorschlag des Nationalrats wegfalle. Gegen einen Minderheitsantrag von Jakob Stark (svp, TG) nahm der Ständerat diese letzte Änderung am Entwurf mit 23 zu 20 Stimmen an.

Nach gut zwei Jahren kam das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele Ende September 2022 mit der Schlussabstimmung zu einem Abschluss. Der Nationalrat nahm das Gesetz mit 131 zu 56 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Einzig die geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie eine Minderheit der FDP.Liberalen-Fraktion lehnten das neue Bundesgesetz ab. Die kleine Kammer nahm das neue Bundesgesetz mit 40 zu 3 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Hier stammten die Stimmen gegen das Gesetz von Mitgliedern der SVP.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

Nach dem Rücktritt von Hanspeter Uster hatte die Bundesversammlung ein neues Mitglied für die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zu wählen. Die AB-BA setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: Zwei Mitglieder müssen dem Bundesgericht bzw. dem Bundesstrafgericht angehören, zwei müssen in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein und drei dürfen als Fachperson weder einem Gericht angehören noch Anwalt oder Anwältin sein. Nun wurde eine sogenannte Fachperson gesucht.
In einer ersten Ausschreibung gingen 13 Bewerbungen ein (6 Frauen, 7 Männer), von denen laut GK-Bericht allerdings nur zwei dem Anforderungsprofil entsprachen, weshalb eine zweite Ausschreibung vorgenommen wurde, bei der sich elf Frauen und zehn Männer bewarben. Aus fünf Bewerbungen (3 Männer, 2 Frauen) entschied sich eine 9-köpfige Mehrheit der GK für Markus Schefer. Weil allerdings die 7-köpfige Minderheit der GK Lionel Seeberger bevorzugte, kam es für die relativ kurze Restzeit der Amtsperiode 2019 bis 2022 zu einer Kampfwahl. Die SVP- und die Mitte-Fraktion unterstützten Seeberger, während sich die restlichen Fraktionen für Schefer aussprachen. Aus dem Kommissionsbericht ging nicht hervor, worauf die Meinungsverschiedenheiten beruhten. Beide Kandidaten erfüllten laut Bericht die Anforderungen und parteipolitische Kriterien spielen bei der Besetzung der AB-BA offiziell keine Rolle.
In der Debatte in der Vereinigten Bundesversammlung im Sommer 2022 lobte Kommissionspräsident Mathias Aebischer (sp, BE) Schefer als «echte Bereicherung» und hob dessen ausgeprägten «Einsatz für die Rechtsstaatlichkeit» im Rahmen seines Präsidiums von Transparency International Schweiz hervor. Für die Minderheit ergriff Lorenz Hess (mitte, BE) das Wort. Grund für die ausserordentliche Situation mit zwei Kandidierenden sei, dass lediglich Lionel Seeberger das ausgeschriebene Profil erfülle, erklärte er. Er habe vertiefte Kenntnisse über Straf- und Strafprozessrecht und verfüge über Französischkenntnisse. Beide Punkte würden im «an sich sehr beeindruckenden CV» von Markus Schefer fehlen. Wolle man glaubwürdig bleiben, müsse man Kandidierende wählen, welche die Kriterien der Ausschreibung erfüllten, so Hess.
In der Folge musste sich die Vereinigte Bundesversammlung entscheiden, ob sie dem Antrag der Mehrheit oder der Minderheit folgen wollte. Mit 121 zu 106 Stimmen entschied sich die Bundesversammlung letztlich relativ knapp für die Minderheit und somit für Lionel Seeberger, der neues Mitglied der AB-BA wurde.
In der Presse wurde insbesondere die GK kritisiert, die es nicht geschafft habe, sich auf einen Kandidaten zu einigen. Die NZZ verwies auf die im Rahmen der Diskussionen um die Justizinitiative geborene Idee eines Fachbeirats, der die Gerichtskommission bei der Auswahl neuer Richterinnen oder Richter unterstützen soll.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2022)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Das Postulat für eine Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz von Matthias Aebischer (sp, BE) wurde in der Sommersession 2022 abgeschrieben, nachdem im März 2021 ein entsprechender Bericht in Erfüllung des Postulats veröffentlicht worden war.

Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz (Po. 19.4113)

La Suisse n'interdira pas l'importation de fourrures issues d'animaux maltraités, comme l'a décidé le Conseil des Etats. Une majorité de 25 voix contre 19 s'est, en effet, dégagée pour rejeter la motion Aebischer (ps, BE). La chambre haute s'est laissée convaincre par les arguments de la majorité de la CSEC-CE, pour qui les récents renforcements législatifs suffisent. Ainsi, il est désormais, par exemple, obligatoire de déclarer les modes de production non-autorisés en Suisse comme tel sur les produits et les contrôles en magasin ont été renforcés. Comme exposé par Andrea Gmür-Schönenberger (centre, LU), la majorité veut également éviter de potentiels problèmes en lien avec les accords de l'OMC, le concept de maltraitance animale n'étant pas fixé à l'internationale. Finalement, le marché s'autorégulerait en la matière selon l'élue lucernoise, la fourrure n'étant plus du tout «cool» parmi les jeunes. Les plaidoyers de Maya Graf (verts, BL), d'Elisabeth Baume-Schneider (ps, JU) et de Thomas Minder (indépendant, SH) sur les lacunes législatives en la matière, sur la compatibilité avec les règles édictées par l'OMC – l'UE a pu interdire l'importation de fourrures de blanchon (le petit du phoque) et la Suisse les fourrures de chat et de chien – ou encore sur l'inefficacité des contrôles n'auront pas réussi à convaincre suffisamment de sénatrices et de sénateurs. De son côté, le Conseil fédéral a dit vouloir attendre encore deux ans afin de pouvoir évaluer l'efficacité des mesures récemment mises en place, voire de renforcer les sanctions, avant d'aller plus loin et d'envisager une interdiction. Le dossier n'est donc, malgré le refus de ce texte, pas entièrement clos.
Dans un même geste, il n'a pas été donné suite à une pétition (21.2021) à la teneur similaire et dotée de près de 43'000 signatures.

Interdiction d'importation de produits de la pelleterie issus de la maltraitante animale (Mo. 19.4425)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zum Handel und Import mit Pelzprodukten
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Le Conseil national a donné suite à l'initiative parlementaire Regazzi (centre, TI) par 119 voix contre 71 et 3 abstentions. A la tribune, le tessinois a dénoncé le système actuel, qui équivaut selon lui à une double taxe pour les PME. Face à lui, le socialiste Matthias Aebischer (ps, BE) s'est agacé du comportement du groupe «anti-SSR», qui chercherait par tous les moyens à couper les vivres au service public. L'objet prend donc la direction du Conseil des États.

«KMU von der Mediensteuer ausnehmen» (Pa.Iv. 19.482)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Der Nationalrat beugte sich in der Frühjahressession 2022 als Erstrat über die umfassende Revision des Strassenverkehrsgesetzes. Die Debatte gliederte sich in drei Blöcke – erstens umweltfreundliche Technologien und automatisiertes Fahren, zweitens Anpassungen im Bereich Via sicura sowie drittens verschiedene kleinere Änderungen, quasi ein Varia-Block. Die Ziele der Revision bestanden gemäss Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) in der Förderung umweltfreundlicher Technologien in der Mobilität sowie in der Überprüfung der Verkehrssicherheit.
Im ersten Block waren die neuen Bestimmungen für umweltfreundliche Technologien unbestritten; für etwas mehr Gesprächsbedarf sorgten die Regeln zum automatisierten Fahren: Die Grünen hatten hierzu drei Minderheitsanträge eingereicht: Eine Minderheit Schlatter (gp, ZH) wollte das automatisierte Fahren nur auf Autobahnen und -strassen sowie auf Nebenstrassen mit wenig Langsamverkehr zulassen. Eine weitere Minderheit Schlatter wollte das Inverkehrbringen von automatisierten Lieferrobotern verbieten. Eine Minderheit Trede (gp, BE) wiederum vertrat die Ansicht, dass Versuche mit Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem und die Erkenntnisse daraus nicht nur zu dokumentieren seien, sondern auch von unabhängiger Forschung begleitet werden sollen. Die Forschenden sollten dabei insbesondere die Konsequenzen für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden untersuchen. Allerdings fand keiner dieser drei Anträge eine Mehrheit.
Der zweite Block zu den Anpassungen von Via Sicura gab in der grossen Kammer viel zu reden. Die Mehrheit des Rates war sich einig, dass den verantwortlichen Behörden und Gerichten bei Geschwindigkeitsübertretungen mehr Ermessensspielraum gewährt werden solle. Folglich wurde gegen den Widerstand der Grünen und Teilen der SP beschlossen, bei Raserdelikten die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr aus dem SVG zu streichen. Betreffend die Mindestentzugsdauer des Führerscheins bei Raserdelikten konnte sich ein Antrag Jauslin (fdp, AG), der demjenigen des Bundesrates entsprach, durchsetzen. Damit wurde die Mindestentzugsdauer von derzeit 24 Monate auf 12 Monate halbiert. Die Kommissionsmehrheit, welche 6 Monate gefordert hatte, sowie zwei links-grüne Minderheitsanträge, die sich für 18 respektive 24 Monate Mindestentzugsdauer ausgesprochen hatten, fanden folglich keine Mehrheit.
Im Rahmen des dritten Blocks wurde gegen den Willen des Bundesrates beschlossen, dass für fahrradfahrende Kinder bis 16 Jahre keine Helmpflicht gelten soll. Matthias Aebischer (sp, BE), Präsident von Pro Velo Schweiz, freute sich über diesen Entscheid, da das Ziel darin bestehen müsse, «dass möglichst viele Leute Velo fahren». Keine Mehrheit fanden zwei Minderheitsanträge Aebischer, wonach Fahrräder nur mit einem Mindestabstand von 1.5 Metern und im Kreisverkehr überhaupt nicht hätten überholt werden dürfen. Zudem beschloss der Nationalrat gegen den Willen der geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sowie einzelner GLP- und Mitte-Mitglieder, dass neu auch motorisierte Zweiräder auf dem Trottoir abgestellt werden dürfen, sofern den zu Fuss Gehenden noch genügend Platz bleibt. Schliesslich beschloss die grosse Kammer, dass Rundstreckenrennen von Motorfahrzeugen in Zukunft grundsätzlich erlaubt werden sollen, aber der Bewilligung des jeweiligen Standortkantons bedürfen.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 156 zu 28 Stimmen deutlich angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden GP-Fraktion. Marionna Schlatter hatte schon in ihrem Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass die Grünen die Vorlage ablehnen würden, falls nicht noch Verbesserungen vorgenommen würden. Die Vorlage würde ansonsten dazu führen, dass «die Verantwortung für die Sicherheit an die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer» abgeschoben werde.

Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (BRG 21.080)
Dossier: Wie soll mit Raserdelikten umgegangen werden?

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahressession 2022 mit einer Motion Aebischer (sp, BE) zur Titeläquivalenz für die Höhere Berufsbildung (HBB). Aebischer erläuterte, dass die Schweizerinnen und Schweizer mit einem Abschluss der HBB im Ausland oft keine Chance auf eine adäquate Stelle hätten, weil die Schweizer Abschlüsse im Ausland nicht bekannt seien; oder, «wenn sie sie [die Stelle] bekommen haben, weniger Geld verdienen, weil sie keinen Bachelor und keinen Master vorweisen können.» Daher brauche es im Zusatz zum Diplom einen entsprechenden Titel.
Bildungsminister Parmelin erläuterte anschliessend, weshalb der Bundesrat die Motion ablehne: Die Frage der Titel und die Positionierung der höheren Berufsbildung im Allgemeinen würden derzeit bereits unter Federführung des SBFI detailliert evaluiert. Diese Arbeiten sollten nun abgewartet werden, bevor weitere Entscheide getroffen würden. Ausserdem wies Parmelin darauf hin, dass die allfällige Einführung von neuen Titeln in der HBB weder zu einer Akademisierung der HBB noch zu einer Verwechslung mit den akademischen Abschlüssen auf der universitären und der Fachhochschul-Ebene führen dürfe.
Die grosse Kammer stimmte nach diesen Ausführungen mit 129 zu 54 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) mehrheitlich für die Annahme der Motion. Die ablehnenden Stimmen stammten allen voran von den Fraktionen der SVP und der FDP.Liberalen.

Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung (Mo. 20.3050)
Dossier: Höhere Fachschulen

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2021 mit dem Entwurf für ein neues Veloweggesetz. Marco Romano (mitte, TI) und Frédéric Borloz (fdp, VD) stellten die Vorlage vor, deren zentraler Aspekt in der Verpflichtung der Kantone lag, Velowegnetze zu planen und zu realisieren.
In der Eintretensdebatte hiessen Mitglieder der Grünen-, SP- und GLP-Fraktion die Vorlage des Bundesrates – unter anderem mit Verweis auf die wichtige Rolle der Veloförderung im Kampf gegen die Treibhausgase – gut und beabsichtigten, die «Verwässerungen» (Aebischer; sp, BE), die der Ständerat vorgenommen hatte, wieder rückgängig zu machen. Die Mitte- und die FDP.Liberalen-Fraktion wollten ebenfalls auf die Vorlage eintreten, äusserten sich jedoch nicht mit demselben Enthusiasmus zur Vorlage. Sie sahen vor allem «die Einräumung von Kompetenzen zugunsten von Interessenorganisationen» (Fluri; fdp, SO) kritisch, womit Fluri insbesondere auf den Beibezug von Velo-Fachorganisationen bei der Planung und dem Erhalt der Velowegnetze anspielte. Die SVP-Fraktion hingegen sprach sich gegen das Gesetz aus. Für sie bedeutete ein neues Gesetz mehr Ausgaben, welche die Auto- und Lastwagenfahrer sowie die Kantone und Gemeinden berappen müssten. Zudem werde der Ausbau der Velowege in der Stadt zu weniger Platz für die Autofahrer und auf dem Land zum Verlust von Landwirtschaftsfläche führen, befürchteten die Sprechenden der SVP-Fraktion.
Im Anschluss an das unbestrittene Eintreten wurden die einzelnen Minderheitsanträge debattiert, die sich um die Durchgängigkeit der Velowegnetze, um die Information der Öffentlichkeit, um die Aufgliederung in Haupt- und Nebenrouten und um die Fristen für die Umsetzung des Gesetzes drehten. Auch über den Einbezug und das Verbandsbeschwerderecht von Interessenorganisationen im Bereich des Veloverkehrs wurde – wie bereits im Ständerat – intensiv diskutiert. Die Minderheitsanträge wurden allesamt abgelehnt. In Übereinstimmung mit den Anträgen der Kommissionsmehrheit blieb der Nationalrat somit fast gänzlich auf der Linie des Ständerats. Allerdings wurde der Entscheid des Ständerates korrigiert, wonach die Velowegnetze nur «möglichst» sicher und die Streckenführung nur «möglichst» direkt sein solle. In der Version des Nationalrates müssen sie demnach «sicher» und «direkt» sein. Auch beim Ersatz von Velowegen entschied sich der Nationalrat für eine strengere Formulierung: Er strich den Passus, dass ein «ausgewiesenes öffentliches Interesse» an einem Ersatz vorliegen müsse; somit müssten Velowege in jedem Fall ersetzt werden.
In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den Entwurf mit 135 zu 50 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Lediglich die fast geschlossen stimmende SVP-Fraktion lehnte die Vorlage ab.

Veloweggesetz (BRG 21.046)

Matthias Aebischer (ps, BE) n'a eu aucun mal à trouver une majorité pour soutenir sa motion demandant une interdiction d'importation de produits de la pelleterie issus de la maltraitance animale. Ce n'est pas la première fois que les parlementaires s'écharpent sur une telle interdiction. Mais contrairement à la dernière discussion menée en 2019 peu avant le renouvellement du Parlement, un large front issu de l'ensemble des partis souhaite désormais interdire ces produits (144 voix contre 31 et 9 abstentions). Matthias Aebischer a rappelé les lacunes de la législation actuelle datant de 2013, qui aurait dû permettre d'endiguer les importations de fourrures issues d'animaux maltraités. La Suisse connaît, de plus, déjà de telles interdictions pour les produits dérivés du phoque et des peaux de chat et de chien, l'argument d'une plainte des pays lésés auprès de l'OMC ne tenant donc pas selon l'élu socialiste. Ce dernier pouvait compter sur le soutien de l'organisation Chasse Suisse pour qui l'importation de ces produits créé une concurrence déloyale vis-à-vis des produits de chasse suisses, issus principalement du renard roux.
Les arguments du Conseil fédéral – plaidant pour une poursuite et un renforcement des contrôles – n'auront pas suffi à faire rejeter le texte. Les médias se sont faits l'écho des faiblesses du système actuel. Ainsi, on apprenait que les contrôles en la matière menés par l'OSAV en 2020 ont révélé que 80 pour cent des déclarations étaient lacunaires, les producteurs pouvant simplement indiquer «inconnue», lorsque la provenance n'est pas connue.

Interdiction d'importation de produits de la pelleterie issus de la maltraitante animale (Mo. 19.4425)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zum Handel und Import mit Pelzprodukten
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Nachdem die beiden Kammern in der Sommersession 2021 einen Gegenvorschlag verworfen und die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» fast einstimmig zur Ablehnung empfohlen hatten, setzte der Bundesrat den Termin für die Abstimmung über das Volksbegehren auf den 28. November 2021 fest.

Das Ziel der Initiative war eine Reform des Wahlsystems der Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Am aktuellen Vorgehen wurde kritisiert, was in der Zeitung «Republik» als «Unheilige Dreifaltigkeit» bezeichnet wurde: Parteizugehörigkeit, Mandatssteuer und Wiederwahl. In der Tat bedingt die Idee des Parteienproporz, also die Verteilung der Sitze an den höchsten eidgenössischen Gerichten entsprechend der Stärke der Parteien im Parlament, dass Kandidierende für höchste Richterämter einer Partei angehören sollten, um gewählt werden zu können. Alle Parteien fordern zudem von ihren Mandatsträgerinnen und -trägern eine Abgabe, die Mandatssteuer. In den Medien wurden zu diesem Obolus von Gerichtspersonen verschiedene Zahlen herumgereicht: Eine Befragung der CH-Medien bei den Parteien wies ein Total aller Abgaben von allen Richterinnen und Richtern aus allen Bundesgerichten zwischen CHF 30'000 bei der GLP und CHF 265'000 bei der SP aus (FDP: CHF 35'000; Grüne: CHF 100'000; Mitte: CHF 65'000; SVP: CHF 172'000). Das aktuelle Wahlsystem sieht schliesslich vor, dass Bundesrichterinnen und -richter nicht nur vom Parlament gewählt, sondern alle sechs Jahre bestätigt werden müssen. Das Initiativkomitee kritisierte, dass diese drei Elemente letztlich die Unabhängigkeit der Judikative gefährdeten, und forderte deshalb mit seinem Begehren, dass ein vom Bundesrat ernanntes Fachgremium Kandidierende nach fachlicher Eignung auswählt und dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter aus einem mit diesen Kandidierenden gefüllten Pool per Losverfahren gezogen werden. Die Gewählten sollen zudem keiner Amtszeitbeschränkung mehr unterliegen, sondern bis maximal fünf Jahre nach Pensionsalter in ihrem Amt verbleiben dürfen, falls sie nicht mittels eines neu einzuführenden Abberufungsverfahrens aufgrund von Fehlverhalten abgesetzt würden. Beim Losverfahren würde einzig eine sprachliche Repräsentation berücksichtigt.

Das Initiativkomitee – neben dem «Vater» der Initiative, dem Multimillionär und Unternehmer Adrian Gasser, sassen der Politikwissenschafter Nenad Stojanovic und die Mitte-Politikerin Karin Stadelmann (LU, mitte) federführend im Komitee – lancierte den Abstimmungskampf am 30. September 2021. An einer Pressekonferenz und in späteren Interviews betonten die Initiantinnen und Initianten, dass mit Annahme ihres Begehrens der Pool an geeigneten Richterinnen und Richtern vergrössert würde: Auch Parteilose könnten am Bundesgericht Einsitz nehmen und es müssten zukünftig nicht mehr zahlreiche geeignete Kandidierende hintanstehen, wenn eine Partei – wie aktuell etwa die Grünen nach ihren Wahlerfolgen 2019 – stark untervertreten sei und deshalb bei Vakanzen lediglich Kandidierende dieser Partei berücksichtigt würden. Adrian Gasser strich in mehreren Interviews das in seinen Augen grosse Problem der Parteiabhängigkeit und der Mandatssteuer hervor: «Die politischen Parteien haben sich die Macht angeeignet, diese Ämter unter sich aufzuteilen, dafür Geld zu verlangen und eine opportun erscheinende Gesinnung einzufordern [...] Vorauseilender Gehorsam ist garantiert», klagte er etwa in einem NZZ-Meinungsbeitrag. In Le Temps behauptete er, dass die fehlende Unabhängigkeit der Gerichte dazu führe, dass in 95 Prozent der Fälle Individuen vor Gericht verlieren würden, wenn sie gegen den Staat antreten müssten.

Obwohl keine einzige etablierte Partei und kein Verband das Begehren unterstützte, wollte keine Organisation die Federführung für eine Nein-Kampagne übernehmen. Ende September gründete deshalb Andrea Caroni (fdp, AR) ein «überparteiliches Nein-Komitee». Weil er wie bereits 2014 bei der sogenannten «Pädophileninitiative» den liberalen, demokratischen Rechtsstaat bedroht sehe, wolle er sich wehren, betonte der FDP-Ständerat im Sonntags-Blick. Im Komitee sassen Mitglieder aller grossen Parteien: Heidi Z’graggen (mitte, UR); Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE), Nicolas Walder (gp, GE), Beat Flach (glp, AG) und Yves Nidegger (svp, GE). In den Medien tat sich freilich vor allem Andrea Caroni mit Stellungnahmen hervor. Mit dem Slogan «Wählen statt würfeln, Demokratie statt Lotterie» griff er vor allem das Losverfahren an, das auf Glück beruhe und deshalb nicht geeignet sei, fähige Kandidierende auszuwählen. Darüber hinaus habe sich das bestehende System, das eine repräsentative Vertretung unterschiedlicher politischer Grundhaltungen in der Judikative garantiere, bewährt. Im Verlauf der Kampagne warf Andrea Caroni den Initiantinnen und Initianten zudem auch vor, «falsch und verleumderisch» zu argumentieren.

Am 11. Oktober erörterte Karin Keller-Sutter an einer Pressekonferenz die Position des Bundesrats, der die Initiative zur Ablehnung empfahl. Das Volksbegehren sei «zu exotisch» und stelle das politische System und die demokratische Tradition der Schweiz «auf fundamentale Weise» in Frage, so die Justizministerin. Die Wahl durch das Parlament würde durch Losglück ersetzt, womit die demokratische Legitimation Schaden nehme. Das Losverfahren sei zudem ein «Fremdkörper im institutionellen Gefüge», so die Bundesrätin. Mit dem heute angewandten Parteienproporz werde hingegen gewährleistet, dass politische Grundhaltungen, aber auch das Geschlecht und die regionale Herkunft am Bundesgericht «transparent und ausgewogen» vertreten seien, war in der Medienmitteilung zu lesen. Die Praxis zeige zudem, dass die Unabhängigkeit gewährleistet sei und kein Druck von Parteien auf die Bundesrichterinnen und Bundesrichter ausgeübt werde. Noch nie in der jüngeren Geschichte sei ein Richter oder eine Richterin aus politischen Gründen abgewählt worden, so Karin Keller-Sutter, was zeige, dass der von den Initiantinnen und Initianten kritisierte Konformitätsdruck aufgrund der Angst vor einer Wiederwahl gar nicht bestehe. Es sei zudem falsch anzunehmen, dass parteilose Richterinnen und Richter nicht ebenfalls Werte vertreten würden, die allerdings nicht so transparent seien, wie bei Parteimitgliedern. Die Justizministerin nahm schliesslich auf die aktuelle Pandemie-Diskussion Bezug: Viele Stimmen kritisierten momentan demokratisch nicht legitimierte Gremien aus Expertinnen und Experten. Mit Annahme der Initiative würde mit der vorgesehenen Fachkommission aber ein weiteres solches Gremium geschaffen.

In den Medien wurde laut APS-Analyse und FöG-Abstimmungsmonitor nur selten über die Justizinitiative berichtet. Dies war einerseits dem Umstand geschuldet, dass vor allem das Referendum gegen die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes sehr viel Platz in der medialen Berichterstattung einnahm, andererseits ist dies aber wohl auch der Komplexität des Themas zuzuschreiben. In der Tat kamen in den Printmedien neben Adrian Gasser und Andrea Caroni vor allem Expertinnen und Experten, aber auch ehemalige Richterinnen und Richter zu Wort.
Auffällig war, dass die meisten dieser Expertinnen und Experten der Initiative relativ wohlwollend gegenüberstanden. So wurden etwa Studien zitiert, die zeigten, dass eine längere Amtszeit zu mehr richterlicher Unabhängigkeit führe. Kurze Amtszeiten und vor allem die Wiederwahl könnten hingegen als Disziplinierungsmöglichkeit von Parteien erachtet werden, mit der Linientreue von Richterinnen und Richtern erzwungen werde, so etwa der Politikwissenschafter Adrian Vatter in der NZZ. Die Wiederwahl sichere Bodenhaftung der Richter und trage dazu bei, dass «sich die Justiz nicht verselbständigt» und dass Richterinnen und Richter nicht zu einer «Elite ohne Legitimation» würden, meinte hingegen Katharina Fontana, ehemalige Mitarbeiterin im BJ und NZZ-Journalistin für das Themengebiet Recht und Gesellschaft. Bemängelt wurde zudem der Umstand, dass parteilose Kandidierende aktuell keine Chance hätten, gewählt zu werden. Wenn wirklich Repräsentation das Ziel sei, dann dürften in den Gerichten nicht nur Parteimitglieder sitzen, da die grosse Mehrheit der Bevölkerung keine Parteibindung aufweise, so die Argumentation. Adrian Vatter schlug entsprechend ein Modell mit 50 Prozent Parteilosen und 50 Prozent Parteimitgliedern vor. Debattiert wurde auch über die Frage, ob Richterinnen und Richter überhaupt ideologisch neutral sein könnten oder ob Gerichte eben nicht auch genuin politische Institutionen seien. In diesem Falle wäre aber der Parteienproporz folgerichtig, so die NZZ. Auch das Losverfahren erhielt einige Aufmerksamkeit – einige Expertinnen und Experten erachteten es als geeignetes Mittel zur Auswahl von Richterinnen und Richtern. Es sei schliesslich schon von Aristoteles als «Grundlage wahrer Demokratie» betrachtet worden, warb der Ökonom Bruno S. Frey. Das Los sei über längere Frist ebenso repräsentativ wie das momentane Auswahlverfahren, funktioniere aber wesentlich unabhängiger, argumentierte die Ökonomin Margit Osterloh, die zudem betonte, dass das Losverfahren nicht einfach eine Lotterie sei, sondern dass durch das qualitative Losverfahren mit Vorselektion letztlich geeignetere Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt würden als von menschlichen Expertinnen und Experten, die in ihrer Wahl eben nicht frei seien von Beeinflussung. Die anfänglich wohl geringere Akzeptanz des Losverfahrens würde rasch zunehmen und das Vertrauen in die Judikative dadurch gar noch verstärkt, so die Ökonomin. In den medialen Kommentaren stand hingegen die Fachkommission, die gemäss der Justizinitiative vom Bundesrat zusammengestellt werden müsste, eher in der Kritik. Die Diskussion um eine optimale Besetzung würde sich von der Richterinnen- und Richterwahl auf die Bestellung dieser Fachkommission verschieben. Es sei nicht klar, wie diese zusammengesetzt werden solle und ob diese eben nicht auch wiederum politisch agieren würde, so der Tenor der Kritikerinnen und Kritiker. Die Weltwoche sprach gar von einer «brandgefährlichen Illusion», zu meinen, es könne ein Gremium eingesetzt werden, das «objektive Qualifikationsmerkmale» bestimmen könne. Andrea Caroni warnte vor «einer obskuren, bundesratsnahen Kommission [...], die weder Qualität noch Vielfalt noch demokratische Legitimation gewährleisten kann». Allerdings stand auch die Frage im Raum, ob die parlamentarische Gerichtskommission (GK), die momentan mit der Auswahl der Kandidierenden betraut ist, fachlich wirklich dafür geeignet sei. Ein eher pragmatisches Argument gegen die Initiative wurde schliesslich von Rechtsprofessor Lorenz Langer vorgebracht: Da sich die Initiative auf das Bundesgericht beschränke, stelle sich die Frage, woher bei Annahme der Initiative die Kandidierenden kommen sollen, da Bewerbende für einen Bundesgerichtsposten in der Regel an anderen Bundesgerichten (Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht) oder an kantonalen Gerichten tätig seien, wo aber meist noch nach Parteienproporz gewählt würde. Es gäbe somit nicht mehr viele der verlangten «objektiven», also eben parteiunabhängigen Kandidierenden.

In der medialen Diskussion wurde von Seiten der Befürworterinnen und Befürworter auch immer wieder darauf hingewiesen, dass das aktuelle System – auch im internationalen Vergleich – sehr gut funktioniere. Die Geschichte zeige, dass Richterinnen und Richter unabhängig seien und sich nicht vor einer Wiederwahl fürchteten. In der Tat wurden bisher lediglich drei Bundesrichter abgewählt – zwei aus Altersgründen zu Beginn der modernen Schweiz sowie Bundesrichter Martin Schubarth 1990, der freilich sofort wiedergewählt worden war.
Diskutiert wurde zudem der «Fall Donzallaz»: Die SVP hatte «ihren Bundesrichter» nicht mehr zur Wiederwahl empfohlen, weil er in einigen Urteilen nicht mehr die Parteilinie verfolgt habe. Yves Donzallaz wurde aber in der Folge von allen anderen Fraktionen bei seiner Wiederwahl unterstützt und schliesslich gar zum Bundesgerichtspräsidenten gewählt. Dies zeige, dass sich Richterinnen und Richter nicht von den eigenen Parteien unter Druck setzen liessen. Die Aargauer Zeitung kritisierte freilich, dass sich bei Yves Donzallaz das Problem der Parteifarbe besonders gut zeige: Um Bundesrichter zu werden, habe er einen Parteiwechsel von der CVP zur SVP vorgenommen. Dies komme häufig vor, so die Zeitung: Kandidierende wechselten ihre «Parteifarbe wie Chamäleons», um ihre Wahlchancen zu steigern.
Der einzige Nationalrat, der die Initiative unterstützt hatte, kam ebenfalls in den Medien zu Wort. Lukas Reimann gab zu Protokoll, dass er die Arbeit der GK als deren Mitglied als wenig seriös erlebt habe, da die Kandidierendenauslese eher eine politische als eine fachliche Frage gewesen sei. Einmal habe die Kommission einem sehr geeigneten, aber parteilosen Kandidaten gar offen empfohlen, der GLP oder der BDP beizutreten, damit er zur Wahl eingeladen werden könne.

Für Gesprächsstoff sorgten zudem einige pensionierte Richterinnen und Richter, die den Medien Red und Antwort standen. Praktisch unisono gaben alt-Bundesstrafrichter Bernard Bertossa sowie die alt-Bundesrichter Jean Fonjallaz, Karl Hartmann, Ulrich Meyer und Hans Wiprächtiger, aber auch die Luzerner alt-Oberrichterin Marianne Heer (fdp) zu Protokoll, von ihrer Partei nie auch nur irgendeinen Druck verspürt zu haben – auch ihre Kolleginnen und Kollegen nicht. Angesprochen auf die Angst vor einer Nicht-Wiederwahl erzählte Hans Wiprächtiger, dass sich das Bundesgericht viel mehr vor schlechter Presse als vor dem Parlament fürchte. Zur Sprache kam auch die von der Greco kritisierte Mandatssteuer. Man müsse die Parteien unterstützen, damit die Demokratie in der Schweiz funktioniere, äusserte sich Jean Fonjallaz hierzu. Er habe vielmehr das Gefühl, dass die Partei mehr von ihm als Beitragszahlendem abhängig sei als er von ihr, so der alt-Bundesrichter. Von Ämterkauf könne nur die Rede sein, wenn Höchstbietende einen Posten kriegten; die Abgaben seien aber innerhalb einer Partei für alle gleich.
Eine gegenteilige Meinung vertrat einzig der Zürcher alt-Oberrichter Peter Diggelmann. Es gebe zwar keine offenen Drohungen, den Druck der Parteien spüre man aber etwa an Fraktionsausflügen oder Parteianlässen. Er selber sei zudem zu einer Mandatssteuer gezwungen worden und wäre wohl nicht mehr nominiert worden, wenn er der entsprechenden Mahnung nicht nachgekommen wäre. Im Gegensatz zu Kolleginnen und Kollegen, die momentan im Amt seien und deshalb aus Angst keine öffentliche Kritik anbrächten, sei es ihm als pensioniertem Richter und aufgrund seines Parteiaustritts möglich, Kritik zu äussern. Das Interview von Peter Diggelmann im Tages-Anzeiger blieb nicht unbeantwortet. Andrea Caroni sprach tags darauf in der gleichen Zeitung von «verleumderischen Unterstellungen». Er kenne keinen Richter und keine Richterin, die sich unter Druck gesetzt fühlten.

Beliebtes Mediensujet war auch der Kopf der Initiative, Adrian Gasser. Der Multimillionär und Chef der Lorze Gruppe, einem Firmenkonglomerat mit Sitz in Zug, habe sich seit seiner Jugendzeit für richterliche Unabhängigkeit interessiert. Als Wirtschaftsprüfer habe er einige Fälle erlebt, bei denen diese Unabhängigkeit nicht gegeben gewesen sei, sagte er in einem Interview. 1987 habe Adrian Gasser im Kanton Thurgau erfolglos für den National- und 1999 für den Ständerat kandidiert – als Parteiloser. Erst 40 Jahre nach diesen Erlebnissen könne er sich nun aber die Finanzierung einer Volksinitiative leisten. In der Tat soll Adrian Gasser laut Medien rund CHF 1 Mio für die Sammlung der Unterschriften aufgeworfen haben. «Andere haben ein Motorboot in Monaco, ich habe mir eine Initiative im Interesse der Schweiz geleistet», so Gasser bei der Einreichung seiner Initiative im St. Galler Tagblatt.

Auch für die Abstimmungskampagne schien das Initiativkomitee einiges an Geld aufgeworfen zu haben. Im Sonntags-Blick wurde vermutet, dass Adrian Gasser für die Kampagne kaum weniger aufgewendet haben dürfte als für die Unterschriftensammlung, was Andrea Caroni in derselben Zeitung zum Vorwurf verleitete, dass sich «eine Einzelperson [...] praktisch eine Initiative gekauft und die Schweiz zuplakatiert» habe. Der Gegnerschaft fehle es hingegen an spendablen Geldgebenden. Bei der APS-Inserateanalyse zeigt sich zwar in der Tat ein Ungleichgewicht zugunsten der Befürwortenden, allerdings finden sich von beiden Lagern kaum Inserate in den grössten Schweizer Printmedien.

Bei den Abstimmungsumfragen im Vorfeld des Urnengangs vom 28. November zeigte sich ein für Initiativen typisches Bild. Hätten Mitte Oktober noch 48 Prozent der Befragten Ja oder eher Ja zur Initiative gesagt, lag dieser Anteil rund zwei Wochen vor der Abstimmung noch bei 37 Prozent. Für eine inhaltlich komplexe Vorlage ebenfalls gängig war der hohe Anteil Befragter, die sich zu Beginn der Kampagne noch keine Meinung gebildet hatten (Anteil «weiss nicht» am 15.10.2021: 19%; 17.11.2021: 7%).

Wie aufgrund der Umfragewerte zu vermuten, wurde die Initiative am Abstimmungssonntag deutlich verworfen. Bei einer wohl vor allem dem gleichzeitig stattfindenden Referendum gegen das Covid-19-Gesetz, aber auch der «Pflegeinitiative» geschuldeten aussergewöhnlich hohen Stimmbeteiligung von fast 65 Prozent lehnten mehr als zwei Drittel der Stimmberechtigten eine Reform des geltenden Systems der Wahlen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern ab.


Abstimmung vom 28. November 2021

Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
Beteiligung: 64.7%
Ja: 1'382'824 Stimmen (31.9%) / 0 Stände
Nein: 2'161'272 Stimmen (68.1%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
-Ja: Piratenpartei
-Nein: EDU, EVP, FDP, GLP (2), GPS (2), Mitte, PdA, SD, SP, SVP; SGV
-Stimmfreigabe: BastA
* in Klammern Anzahl abweichende Kantonalsektionen


Die Medien sprachen am Tag nach der Abstimmung von einer deutlichen Niederlage. Das Resultat zeige, dass die Stimmberechtigten mit dem System zufrieden seien, liessen sich die Gegnerinnen und Gegner vernehmen. «Das Volk hält den Wert der Institutionen hoch», interpretierte Justizministerin Karin Keller-Sutter das Resultat. Die Initiative habe zwar einige wunde Punkte aufgezeigt, sei aber zu extrem gewesen, um diese Probleme zu lösen, meinte Matthias Aebischer (sp, BE) in La Liberté. Die Initiantinnen und Initianten erklärten sich die Niederlage mit der zu wenig gut gelungenen Information der Bürgerinnen und Bürger über die Probleme des jetzigen Systems. Adrian Gasser machte zudem die einseitige Information durch die Bundesbehörden und die öffentlich-rechtlichen Medien, welche die Meinungsbildung beeinträchtigt habe, für das Scheitern der Initiative verantwortlich. Er kündigte zudem noch am Abend des Abstimmungssonntags einen weiteren Anlauf an. Innert zwei bis drei Jahren könne die Bevölkerung für die Fehlfunktionen im Justizsystem besser sensibilisiert werden. Er wolle deshalb bald mit der Sammlung von Unterschriften für eine identische Initiative beginnen.
Diskutiert wurden in den Medien freilich auch noch einmal die Schwachstellen des Systems, die nun angegangen werden sollten. Die Justizinitiative habe eine «Debatte rund um das Schweizer Justizsystem ausgelöst und uns zu Verbesserungen angespornt», lobte etwa Andrea Caroni im St. Galler-Tagblatt. So dürften die Diskussionen um mehr Transparenz bei den Parteienfinanzen zu einer Offenlegung der Mandatssteuern führen. Im Parlament hängig war zudem die in einer parlamentarischen Initiative von Beat Walti (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.468) aufgeworfene Frage, ob diese Mandatssteuern nicht gänzlich abgeschafft werden sollen. Mit der Ablehnung eines Gegenvorschlags zur Justizinitiative schien hingegen die Frage einer Amtszeitverlängerung der Bundsrichterinnen und Bundesrichter vom Tisch, wie sie von der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richtern am Tag nach der Abstimmung erneut gefordert wurde. Eine mögliche Professionalisierung der Kandidierendenauswahl bzw. die Ergänzung der GK durch eine Fachkommission, die Bewerbungen für Richterinnen- und Richterämter mitsichten soll, war ebenfalls Gegenstand einer noch hängigen parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 21.452).

Die VOX-Analyse fand nur schwache Muster, mit denen das Abstimmungsverhalten bei der Justizinitiative erklärt werden könnte. Personen mit einer Berufsbildung sagten etwas stärker Nein als andere Bildungskategorien. Sympathisantinnen und Sympathisanten der Grünen sagten mehrheitlich Ja – im Gegensatz zu den Anhängerinnen und Anhänger aller anderer Parteien. Hohes Vertrauen in die Judikative ging zudem eher mit einem Nein einher. Bei den Motiven für ein Ja zeigte sich der Wunsch nach Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern von den Parteien sowie nach einem System, das auch für Parteilose Chancen einräumt, als zentral. Ein Nein wurde hingegen laut VOX-Analyse eher mit der Skepsis gegenüber dem Losverfahren und der Meinung, dass das bisherige System gut funktioniere, begründet.

Justizinitiative (BRG 20.061)
Dossier: Justizinitiative
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative

Im September 2019 reichte Olivier Feller (fdp, VD) eine Motion ein, mit welcher er eine Anpassung der Strassenverkehrsordnung forderte, damit Blaulichtorganisationen im Einsatzfall das vereinzelt eingeführte nächtliche Tempolimit von 30 km/h überschreiten dürfen. Feller legte dar, dass diese Temporeduktion ein grosses Problem für Polizei, Feuerwehr und Sanität darstelle. Dadurch liefen die Einsatzkräfte Gefahr, bei einer Übertretung des Limits angeklagt und «mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren und einem Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre bestraft» zu werden. Ausserdem könne die Einhaltung des Tempolimits Leben gefährden, wenn es dadurch zu einer Verlängerung des Einsatzes komme.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er anerkenne, dass es in manchen Situationen zu einem Dilemma kommen könne. Er erachte die starke Ausdehnung der Strafbefreiung ohne Prüfung jedoch nicht als das richtige Mittel. Vielmehr möchte er das Anliegen im Rahmen des von ihm unterstützten Postulats Aebischer (sp, BE; Po.19.4113) prüfen.
Die Motion wurde in der Herbstsession 2021 vom Nationalrat behandelt. Zu diesem Zeitpunkt war das angesprochene Postulat Aebischer bereits angenommen und erfüllt worden. Olivier Feller gab im Plenum zu bedenken, dass der Bericht in Erfüllung des Postulats zwar interessant sei, aber keinen Zeitplan für konkrete Massnahmen zu Gunsten der Blaulichtorganisationen enthalte. Verkehrsministerin Sommaruga plädierte noch immer für Ablehnung der Motion und begründete diese Haltung damit, dass der Bundesrat plane, das Problem im Rahmen der anstehenden Revision des Strassenverkehrsgesetzes anzugehen. Darin würden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, die beispielsweise die Mindeststrafe bei Raserdelikten abschaffen und den Rasertatbestand selber weniger strikt definieren würden. Dadurch erhielten die Vollzugsbehörden mehr Ermessensspielraum. Der Nationalrat schenkte den Argumenten der Bundesrätin jedoch mehrheitlich kein Gehör und nahm die Motion mit 172 zu 20 Stimmen deutlich an. Die Gegenstimmen stammten ausschliesslich von Mitgliedern der Grünen-Fraktion.

Anpassungen bei Via sicura. Die Blaulichtorganisationen sollen unter Bedingungen arbeiten können, die ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben erlauben, auch bei Tempolimit 30 (Mo. 19.4067)

Die beiden Kammern beugten sich in der Herbstsession 2021 über die Differenzbereinigung zur Revision des Filmgesetzes (Lex Netflix), die in derselben Session auch gelang. Damit fand die Debatte nach fast einem Jahr ein Ende – als mit Abstand letzte der verschiedenen Vorlagen zur Kulturbotschaft 2021-2024.

Der Nationalrat, welcher als erster an der Reihe war, befasste sich mit vier bestehenden Differenzen zur ständerätlichen Version des Gesetzes. Mit der Begründung, dass der vorgeschlagene Kompromiss für alle Beteiligten ausgewogen sei und eine gute Stärkung des Schweizer Films ermögliche, schloss sich die Mehrheit der WBK-NR in allen offenen Punkten dem Ständerat an.

Die erste Differenz bezog sich auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Höhe der Investitionspflicht. Damit würden neu auch Online-Plattformen, wie etwa Netflix, verpflichtet, einen gewissen Prozentsatz ihres in der Schweiz erreichten Bruttogewinns in Schweizer Filme zu investieren. Die Frage war nun, wie hoch dieser Ansatz festgelegt werden sollte. Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession 2020 auf 1 Prozent geeinigt, was durch den Ständerat wieder rückgängig gemacht worden war. Dieser entschied in der Sommersession 2021, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, und verlangte eine Abgabe von mindestens 4 Prozent. Da dadurch inländische und ausländische TV-Stationen gleiche Bedingungen hätten und der Schweizer Film nachhaltig unterstützt und gefördert werden könnte, unterstützte die Mehrheit der WBK-NR mit 14 zu 10 Stimmen den Ständerat. Eine Kommissionsminderheit, angeführt von Peter Keller (svp, NW), forderte die Senkung der Investitionspflicht von 4 auf 2 Prozent. Der Schweizer Film werde bereits stärker gefördert als früher, 2013 mit rund CHF 100 Mio. und heute gemäss NZZ bereits mit bis zu CHF 150 Mio. jährlich. Mit diesem Gesetz würden nun ausländische Anbietende und Streaming-Dienste verpflichtet, den Schweizer Filmsektor «zwangsweise mit[zu]subventionieren», was einem liberalen Verständnis des Marktes mehr als widerspreche, wie Keller seine Minderheit begründete. Ausserdem warf er die Frage in den Raum, ob die Probleme beim Schweizer Film wirklich darauf zurückzuführen seien, dass dieser zu wenig Geld bekomme, oder nicht eher zu viel erhalte. «Wenn man der Katze jeden Tag ein Whiskas hinstellt, geht sie nicht mehr jagen. Staatsknete macht träge.» Mit 119 zu 71 Stimmen entschied der Nationalrat jedoch, der Kommissionsmehrheit und somit dem Entwurf des Ständerates zu folgen und die Investitionspflicht auf 4 Prozent anzusetzen. Die Fraktionen der SP und der Grünen stimmten geschlossen, die Fraktionen der Mitte und der Grünliberalen mit einer klaren Mehrheit für, die SVP-Fraktion geschlossen gegen die Kommissionsmehrheit. Die Fraktion der FDP.Liberalen zeigte sich stark gespalten, so stimmten 15 Mitglieder für den Mehrheitsantrag und 14 für die Minderheit Keller.

Als zweiter Punkt wurde die Frage diskutiert, welche Firmen von dieser Investitionspflicht ausgenommen werden sollen. Hier hatte der Nationalrat im Herbst 2020 beschlossen, dass nebst der SRG auch regionale TV-Anbietende sowie Kabelnetzbetreibende von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben sollen. Dem widersprach jedoch der Ständerat im Sommer 2021, welcher nebst der SRG keine weiteren Ausnahmen ins Gesetz aufnehmen wollte. Auch hier folgte die Kommissionsmehrheit mit 13 zu 10 Stimmen dem Ständerat. Regionale Anbietende seien gar nicht von dieser Regelung betroffen, da diese sehr oft gar keine Filme zeigen würden, was eine Ausnahme für diese Fälle obsolet mache, so Matthias Aebischer (sp, BE) für die Kommissionsmehrheit im Rat. Eine Minderheit Kutter (mitte, ZH) verlangte Festhalten an dem Entwurf des Nationalrates. Schnelles Internet in allen Landesteilen sei ein extrem wichtiges Anliegen, welches auch der Bundesrat unterstütze. Ziel solle sein, Kabelnetzbetreibende dabei zu unterstützten, den dafür nötigen Ausbau so schnell wie möglich zu erreichen. Mit dieser Investitionspflicht werde diesen aber ein riesiger Stein in den Weg gelegt, weshalb Kabelnetzbetreibende im Interesse aller aus dieser Regelung ausgeschlossen werden sollten, wie der Minderheitensprecher sein Anliegen begründete. Auch hier folgte der Nationalrat jedoch mit 110 zu 77 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) der Kommissionsmehrheit und gab dem Ständerat in diesem Punkt nach. Die geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen sowie eine klare Mehrheit der Grünliberalen Fraktion stimmten für die Mehrheitsposition, die SVP-Fraktion, etwa die Hälfte der FDP.Liberalen-Fraktion sowie ein Drittel der Mitte-Fraktion sprachen sich für den Minderheitsantrag Kutter aus.

Die dritte Differenz drehte sich um Werbeleistungen zur Bewerbung von Schweizer Filmen und deren Anrechenbarkeit an die Investitionspflicht. Gemäss geltendem Recht können private TV-Sender den Schweizer Film in Form von Werbeminuten statt mit Geld unterstützen. Die offene Frage war nun, wie hoch der Werbebetrag sein darf, der an die Investitionspflicht angerechnet werden kann. Während der Bundesrat in seiner Botschaft vorsah, diese Möglichkeit der Anrechenbarkeit ganz abzuschaffen, hatte der Nationalrat eine Anrechenbarkeit von Werbeminuten im Umfang von bis zu CHF 1 Mio. vorgesehen. In der Differenzbereinigung setzte sich die nationalrätliche Kommissionsmehrheit dem Ständerat folgend für eine Anrechnung eines Betrags bis CHF 500'000 ein. Eine Kommissionsminderheit Kutter verlangte hingegen Festhalten an der vorher im Rat gefassten Position (CHF 1 Mio.). Kutter argumentierte damit, dass auch private Sender zunehmend mit rückläufigen Zahlen zu kämpfen hätten und alles andere als in Geld schwimmen würden. Der von der Kommissionsmehrheit berechnete Rückgang der Unterstützungszahlungen für den Schweizer Film von CHF 18 auf CHF 14 Mio. erachtete Kutter als vertretbaren Kompromiss. Stattdessen würden in Zukunft die Investitionen der Streaming-Anbietenden massiv zunehmen, was diesen Rückgang mehr als kompensieren werde. Der Nationalrat folgte aber auch hier mit 106 zu 85 Stimmen (bei 1 Enthaltung) wieder der Kommissionsmehrheit. Erneut stimmten die SP- und die Grüne Fraktion geschlossen für die Kommissionsmehrheit, die SVP-Fraktion geschlossen für die Kommissionsminderheit. Die Grünliberale Fraktion sprach sich mehrheitlich für den Mehrheitsantrag aus, während sich die FDP.Liberalen-Fraktion und die Mitte-Fraktion auch in dieser Frage gespalten zeigten.

Zu guter Letzt hatte das Parlament auch über eine von Christian Wasserfallen (fdp, BE) angeführte Minderheit zu befinden, der die gesamte «Lex Netflix», also jegliche Investitionspflicht, streichen wollte. Er argumentierte, dass es nicht zielführend sei, sich als kleine Schweiz mit Anbietenden wie Netflix anzulegen. Vielmehr sollte sich der Schweizer Filmsektor mit den Produzentinnen und Produzenten in Verbindung setzen und Kollaborationen anstreben, um von deren grossen Reichweite zu profitieren. Auch er betonte, dass die derzeitige Unterstützung in der Höhe von CHF 150 Mio. vom BAK, den Kantonen, Städten, Gemeinden und den SRG-Abgaben ausreichend sei. Lieber solle man sich auf die Qualität des Filmes berufen und bessere Drehbücher schreiben, dann hätte der Schweizer Film vielleicht auch bessere Chancen auf dem internationalen Markt, forderte er. Ein Drittel der FDP.Liberalen-Fraktion, die SVP-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der Grünen und der Grünliberalen unterstützten Wasserfallen; mit 121 zu 65 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) lehnte der Nationalrat den Minderheitsantrag Wasserfallen ab und hielt an der Lex Netflix fest.

Da in der Nationalratsdebatte alle inhaltlichen Differenzen beseitigt worden waren, ging es im Ständerat nur noch um zwei rein sprachliche Anpassungen. Diese wurden von der kleinen Kammer in der Folge diskussionslos und stillschweigend gutgeheissen.

Damit war die Vorlage nach langen Diskussionen im Oktober 2021 bereit für die Schlussabstimmungen. Im Nationalrat wurde die «Lex Netflix» mit 124 zu 67 (bei 3 Enthaltungen) angenommen. Die Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP stimmten geschlossen für, die SVP-Fraktion geschlossen gegen den Gesetzesentwurf. Uneinig waren sich die Fraktionen der FDP.Liberalen und der Mitte, wobei jeweils eine Mehrheit für die Vorlage stimmte. Im Ständerat fand das Gesetz mit 32 zu 8 Stimmen (4 Enthaltungen) deutliche Zustimmung.

Revision des Filmgesetzes (Lex Netflix; BRG 20.030)