Im Berichtsjahr wurde in den Medien einige Kritik an der Bundesanwaltschaft und deren Leiter, Valentin Roschacher, laut. Einerseits wurden ihnen Pannen bei Ermittlungsverfahren angelastet, andererseits wurde behauptet, dass es der Bundesanwaltschaft nicht gelinge, das neue Bundesstrafgericht, welches am 1. April in Bellinzona seine Arbeit aufgenommen hatte, mit einer ausreichend grossen Zahl von Fällen zu ‚beliefern’ und damit plangemäss auszulasten. Der Nationalrat überwies in der Herbstsession eine Motion Hofmann (sp, AG) (04.3411) für eine Überprüfung der Aufsichtsstruktur der Bundesanwaltschaft. Anfang Dezember fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dass die bisherige Zweispurigkeit der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (administrativ durch das EJPD, fachlich durch das Bundesstrafgericht) aufgehoben werden soll. Der Chef des EJPD, Christoph Blocher, sprach sich für eine Unterstellung unter sein Departement aus. Dabei betonte er, dass dieser Grundsatzentscheid nichts mit den oben erwähnten Kritiken an Roschachers Amtsführung zu tun, sondern rein organisatorische Gründe habe.
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- Datum
- 21. Dezember 2004
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
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- Presse vom 4.12.04. Zur Geschäftslast des Bundesstrafgerichts siehe auch NZZ, 20.8.04. Vgl. auch die Replik von Roschacher auf die Kritik in Presse vom 9.12.04; AB NR, 2004, S. 1741. Zum Grundsatzentscheid siehe Heinrich Koller (Direktor des BA für Justiz), „Unabhängigkeit der Justiz ist nicht gefährdet“, in NZZ, 20.12.04 sowie TA, 21.12.04. Zur Eröffnung des Bundesstrafgerichts in Bellinzona siehe BaZ, 1.4. und 7.7.04; SoZ, 25.4.04; AZ, 16.8.04; CdT, 17.9.04 (offizielle Eröffnungsfeier).
von Hans Hirter
Aktualisiert am 29.03.2017
Aktualisiert am 29.03.2017