Die Wettbewerbskommission (Weko) will den Buchhändlern und Verlegern in der Schweiz die Anwendung der kollektiven Preisbindung für deutschsprachige Bücher verbieten, welche ebenfalls in Deutschland und in Österreich besteht, allerdings auch dort Anlass zu Diskussionen gibt. Auf Grund ihrer Untersuchungen kam die Weko zur Ansicht, es bestehe im Buchmarkt ein hartes Kartell, das den Wettbewerb beseitigt, da es keine Differenzierungen über Preise und Rabatte zulässt. Die Verfügung der Weko erntete umgehend scharfe Kritik von den betroffenen Kreisen, aber auch von der Pro Helvetia, den Gewerkschaften und den Autoren. Der Entscheid wurde als «kulturblind» bezeichnet, da Untersuchungen in Ländern ohne Preisbindung gezeigt hätten, dass dort die Buchpreise tendenziell höher seien; zudem werde diese Massnahme zu einer Konzentration im Schweizer Buchhandel führen, dessen Leidtragende in erster Linie die Leserinnen und Leser ausserhalb der grossen städtischen Agglomerationen sein dürften. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband erklärte, er werde den Beschluss der Weko unter Ausschöpfung aller rechtlicher Möglichkeiten anfechten.
- Schlagworte
- Datum
- 6. September 1999
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Quellen
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- BBl, 1999, S. 7777 ff.
- Die Volkswirtschaft (1999) Nr. 10
- SGT, 7.1.99; SHZ, 3.3.99; TA, 21.6.99; Presse vom 15.7. und 8.9.99
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 31.10.2019
Aktualisiert am 31.10.2019