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En 2023, le Conseil fédéral a annoncé ne pas souhaiter se prononcer sur son soutien financier pour une nouvelle exposition nationale avant 2028, empiétant sur les délais prévus des divers projets en cours. En effet, les plus ambitieux prévoyaient une exposition pour 2027 ou même 2032. Le Conseil fédéral s'est justifié en avançant que la situation financière était tendue. De plus, suite à l'échec financier d'Expo.02 – la dernière exposition nationale en date – les Sept sages misent sur une préparation réfléchie. Citant comme exemple le budget d'Expo.02 qui avait été multiplié par dix pour atteindre finalement près d'CHF 1 million.
Toutefois, suite à l'engouement populaire de 2002, avec près de 10 millions d'entrées, 4 idées sont en lice pour retenter l'expérience: Svizra27, NEXPO, X27 et Muntagna. Svizra27 mise sur 5 cantons du nord-ouest helvétique – les deux Bâle, Argovie, Soleure et le Jura. Avec un projet qui relie les sites symboliquement par les cours d'eaux, le Svizra27 vise à mettre en avant ces régions peu connues pour leur tourisme et qui pourraient se sentir parfois «négligées», comme souligné par Doris Leuthard lors de la présentation des lignes directrices devant trente entrepreneurs conviés par la Chambre de commerce et d'industrie du Jura (CCIJ) et par FER-Arcju en avril 2023.
Les médias ont surtout évoqué NEXPO qui a présenté sa vision d'une future exposition en mai 2023. Le projet se veut novateur et inédit avec une proposition durable, orientée vers l'avenir et surtout décentralisée. Concrètement, les sites seraient répartis dans toute la Suisse, entre ville, campagne et montagne. Au moment de la présentation, 18 cantons et 26 villes étaient comptés dans le programme. Suite à la pandémie, les initiant.e.s ont souhaité mettre l'accent sur l'échange s'opposant au message alors répandu qui demandait de «rester à la maison». Ainsi, pour promouvoir les discussions entre les habitant.e.s, en plus des divers sites prévus, 3'000 bancs seraient répartis dans toute la Suisse pour que les passant.e.s s'y arrêtent et y partagent une discussion. NEXPO vise à réduire les fossés et à renforcer la cohésion nationale, suivant la devise: «comment vivre ensemble dans le futur». «On constate en effet dans le monde entier que la cohésion sociale telle que nous la connaissons ne va pas de soi et qu'elle nécessite d'être constamment entretenue» a souligné Corine Mauch – maire de ZH et présidente de NEXPO. De plus, NEXPO souhaite minimiser son impact sur l’environnement et le climat en utilisant des bâtiments existants non-utilisés plutôt que d'en construire des nouveaux et de les détruire après les festivités. Enfin, relativement aux nombreuses idées en discussion, NEXPO a annoncé avoir signé une coopération avec X27, une des autres initiatives, axée sur l'innovation et constituée d'environ 50 groupes. Du côté de Muntagna, dernier projet en lice qui souhaite placer l'événement dans les Alpes pour promouvoir les régions de montagne, une collaboration avec d'autres projets serait accueillie positivement. Seul Svizra27, en raison d'une ligne de mire très différente, n'a pas officiellement envisagé de collaboration en 2023.
Finalement, bien que le Conseil fédéral se positionne contre la motion de la CSEC-CE, si celle-ci est acceptée par la deuxième chambre parlementaire en 2024, les discussions autour de la prochaine exposition nationale pourraient se dérouler plus vite que proposé par le Conseil fédéral.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Exposition nationale Expo 2027

Wie stark die FDP mit der SVP kooperieren oder aber sich von dieser abgrenzen solle, sorgt sowohl parteiintern als auch in den Medien immer wieder für Diskussionen. Rund um die eidgenössischen Wahlen 2023 gewannen diese Diskussionen an Intensität – zum einen im Zusammenhang mit den Listenverbindungen für die Nationalratswahlen, zum anderen aber auch im Kontext der Ständeratswahlen: In einer ganzen Reihe von Kantonen, in denen die SVP-Ständeratskandidaturen im ersten Wahlgang mehr Stimmen geholt hatten als jene der FDP, zog diese daraufhin ihre eigenen Kandidaturen zurück und empfahl für den zweiten Wahlgang stattdessen jene der SVP zur Wahl. Dies geschah mit dem Argument, im Bundeshaus müssten die bürgerlichen Kräfte gestärkt werden. Diese Strategie führte bei manchen FDP-Kantonalparteien zu internen Zerreissproben. Auch von ausserhalb der Partei wurde teilweise Kritik laut, die FDP lehne sich damit zu sehr an die SVP an und verprelle ihre moderaten Wählenden – umso mehr, als in einem Teil dieser Kantone der SVP keine linke Kandidatur gegenüberstand, sondern eine der Mitte oder der GLP.
So widersetzten sich die FDP-Frauen in Zürich ihrer kantonalen Mutterpartei und empfahlen den SVP-Kandidaten, der im zweiten Wahlgang gegen eine GLP-Kandidatin antrat, nicht zur Wahl, da sie sich in dessen Profil nicht wiederfänden. Ihr Entscheid für Stimmfreigabe war intern jedoch so kontrovers, dass als Reaktion einige Mitglieder aus der Zürcher FDP-Frauensektion austraten und ein Frauenkomitee zur Unterstützung des SVP-Kandidaten gründeten.
In Solothurn kritisierte der abtretende FDP-Nationalrat Kurt Fluri die Unterstützung seiner Partei für den SVP-Kandidaten, der im zweiten Wahlgang einer Kandidatin der SP gegenüberstand: Als Wirtschaftspartei dürfe die FDP nicht über die europa- und migrationspolitischen Positionen der SVP hinwegsehen. Aus der Solothurner Mitte, welche selbst auf eine Wahlempfehlung im zweiten Wahlgang verzichtet hatte, hiess es zudem in der Solothurner Zeitung, die FDP mache sich zur «Juniorpartnerin der SVP» und habe offensichtlich «nicht kapiert, dass es neben der Bruchlinie zwischen SP und Bürgerlichen auch eine solche zwischen Bürgerlichen und Rechtspopulisten gibt».
In Schaffhausen verzichtete die FDP-Kandidatin gemäss Medienberichten nicht ganz freiwillig auf einen zweiten Wahlgang, sondern wurde von der Parteispitze dazu gedrängt, weil diese dem in der SVP-Fraktion politisierenden parteilosen Amtsinhaber Thomas Minder bessere Wahlchancen einräumte. Parteiinterne Kritikerinnen und Kritiker sahen darin einen Glaubwürdigkeitsverlust für die Partei, und prominente Parteimitglieder schlossen sich entgegen der Parteiparole einem Komitee für den SP-Kandidaten an.
Im Aargau schliesslich hatte die FDP ihren eigenen Ständeratssitz schon im ersten Wahlgang sichern können. Vor dem zweiten Wahlgang ging es darum, ob die Mitte- oder die SVP-Kandidatur unterstützt werden sollte. Die Parteileitung entschied sich für die SVP, was sie mit grösseren inhaltlichen Überschneidungen als bei der Mitte-Kandidatin und dem Wunsch nach einer «ungeteilten bürgerlichen Standesstimme» begründete. Auch hier äusserten einzelne prominente Parteimitglieder öffentliche Kritik an diesem SVP-freundlichen Kurs.
Dass letztlich in keinem dieser vier Kantone die Wahl des jeweiligen SVP-Kandidaten gelang, gab den Kritikerinnen und Kritikern in der FDP zusätzlichen Auftrieb. Die zurückgezogene Schaffhauser Ständeratskandidatin Nina Schärrer (SH, fdp) etwa befand im Blick, die FDP brauche wieder «mehr Rückgrat» und dürfe sich nicht «immer nur als Juniorpartner der SVP positionieren», sonst «verlieren wir unser liberales Profil». Und mit Thierry Burkart (AG, fdp) stellte gegenüber den Medien auch der Präsident der FDP Schweiz, der für die Nationalratswahlen die Listenverbindungen mit der SVP unterstützt hatte, die Strategie der betreffenden Kantonalparteien in Frage: «Im Zweifelsfall» solle man bei Ständeratswahlen selbst antreten, denn «nur wer antritt, kann eine Wahl gewinnen». Für die Zukunft forderte er, dass die nationale Parteizentrale ein Mitspracherecht bekommen solle, wenn die Kantonalparteien über Ständeratskandidaturen und Listenverbindungen entscheiden.

Kooperation zwischen FDP und SVP bei den Ständeratswahlen 2023

Bei den Nationalratswahlen 2023 im Kanton Schaffhausen kandidierten insgesamt 38 Personen auf 20 Listen für die zwei Schaffhauser Nationalratssitze, wobei der Frauenanteil unter den Kandidierenden im Vergleich zu den Nationalratswahlen 2019 um 10 Prozentpunkte angestiegen war und rund 34 Prozent betrug. Auch die Zahl der eingereichten Listen fiel höher aus als bei den letzten Nationalratswahlen, waren die Parteien 2019 doch noch mit 15 Listen angetreten.

Schon früh zeichnete sich ab, dass grosse Überraschungen ausbleiben dürften, denn unter den zahlreichen Kandidierenden befanden sich auch die beiden bisherigen Nationalratsmitglieder Martina Munz (SP) und Thomas Hurter (SVP). Aufseiten der SP bewarben sich im Herbst 2022 dennoch verschiedene bekannte Exponentinnen und Exponenten aus der kantonalen Politik für die zwei Listenplätze ihrer Partei. Das hatte nicht zuletzt damit zu tun, dass Amtsinhaberin Munz in Absprache mit der Parteileitung einen Rücktritt vor Ablauf der vierjährigen Legislatur in Aussicht gestellt hatte. Wie auch bei der Ständeratskandidatur der SP im Kanton Schaffhausen setzte sich mit Linda De Ventura schliesslich ein ehemaliges Mitglied der Alternativen Liste durch. Wie bereits bei den vergangenen Wahlen schloss sich die SP mit den Grünen zu einer Listenverbindung zusammen.

Während die SP also mit zwei Spitzenkandidatinnen antrat, versuchte die FDP ihr Glück mit einer anderen Strategie: Ganze zehn Kandidatinnen und Kandidaten schickte die Partei auf insgesamt fünf Listen ins Rennen um einen Nationalratssitz, den man der SP streitig machen wollte. Die Liberalen erhofften sich durch eine Listenverbindung mit der SVP ein deutlich besseres Abschneiden als bei den Wahlen 2019. Damals war diese Verbindung aufgrund einer umstrittenen Wahlwerbung der SVP Schweiz und dem darauffolgenden Protest der Jungfreisinnigen ins Wasser gefallen. Für Aufmerksamkeit sorgte die FDP aber vor allem durch ihren Kandidaten Yves Collet, der sich für ein Wahlkampfplakat in seiner Armeeuniform ablichten liess. Angehörige der Armee müssen sich gemäss Dienstreglement der Armee jedoch politisch neutral verhalten, wenn sie Uniform tragen. Die Armee mahnte Collet ab, was diesen in der Folge dazu brachte, das problematische Plakat abzudecken und nicht weiter zu verwenden.

Die SVP portierte als zweiten Nationalratskandidaten ihrer Hauptliste mit Andreas Gnädinger zwar einen bekannten Namen aus der Kantonalpolitik. Der ehemalige Kantonsrat sah seine Wahlchancen angesichts seines arrivierten Mitkandidaten Hurter aber praktisch bei Null und erwartete auch nicht, später für Hurter nachzurutschen. Neben der FDP stieg die SVP auch mit ihrer traditionellen Listenpartnerin, der EDU, Schulter an Schulter in den Wahlkampf ein.

Die GLP hatte eine Listenverbindung mit der FDP bereits nach deren Nein zum Klimagesetz ausgeschlossen und verzichtete auch auf eine solche mit der SP und den Grünen. Erst nach der Einreichungsfrist der Listen im August 2022 gaben die GLP, die Mitte und die EVP ihre Listenverbindung bekannt.

Der Wahlkampf in Schaffhausen verlief insgesamt deutlich ruhiger als 2019. Nur der Antritt der Massvoll-Bewegung sorgte kurz für ein wenig Aufregung. Die zwei Massvoll-Kandidaten wurden von den etablierten Parteien jedoch nicht als Bedrohung gesehen. Weder die SVP noch die FDP erwarteten starke Konkurrenz und schlossen gleichzeitig auch eine Zusammenarbeit in Form einer Listenverbindung aus.

Angesichts der ereignisarmen Vorwochen überraschte das Resultat des Wahlsonntags kaum: Thomas Hurter (12'649 Stimmen) und Martina Munz (8'686 Stimmen) setzten sich bei einer Wahlbeteiligung von 61.6 Prozent (ein Anstieg um 1.9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2019) deutlich durch. Sie erhielten aber beide deutlich weniger Stimmen als noch vier Jahre zuvor. Linda de Ventura, die zweite Kandidatin der SP, blieb gar nur 139 Stimmen hinter Munz zurück und zeigte damit, dass sie im Falle eines Nachrückens einen starken Rückhalt in der Schaffhauser Bevölkerung hätte. Die SP gewann nach offiziellen Angaben neue Wähleranteile dazu (+1.9 Prozentpunkte auf 26.6%), rechnet man jedoch die Anteile der Alternativen Liste, die sich 2022 aufgelöst hatte, und der Juso dazu, so verloren die Linksparteien insgesamt rund 1.9 Prozentpunkte. Die SVP liess auf den ersten Blick auf ihrer Hauptliste ebenfalls Federn und verlor trotz des nationalen Hochs deutlich an Wählendenanteilen (-2.4 Prozentpunkte auf 33.0%). Zusammen mit ihren Unterlisten betrug der Nettoverlust jedoch lediglich 0.4 Prozentpunkte. Ein Teil dieser SVP-Wählendenstimmen ging womöglich an die Bewegung Mass-Voll (neu, 3.0%), deren Kandidaten 1'932 Stimmen auf sich vereinten. Obwohl die FDP ihr Hauptziel, der SP ihren Nationalratssitz abzujagen, nicht erreichte, zeitigte ihre Strategie mit diversen Unterlisten und einer Listenverbindung mit der SVP den erhofften Erfolg (+1.2 Prozentpunkte auf 12.2%). Auch die Listenverbindung der drei Mitteparteien zahlte sich aus (insgesamt 10.7%): Die GLP steigerte ihren Wähleranteil auf 5.4 Prozent (+1.1 Prozentpunkte), während die Mitte mit 2.6 Prozent an der 3-Prozent-Marke, dem ursprünglichen Ziel der Partei, vorbeischrammte. Unzufrieden zeigten sich hingegen die Verantwortlichen der Grünen, deren Partei 2.1 Prozentpunkte verlor und damit ihren 2019 gemachten Sprung in der Wählergunst nicht bestätigen konnten.

Nationalratswahlen 2023 – Schaffhausen
Dossier: Elections fédérales 2023 - aperçu

Bei den Ständeratswahlen 2023 in Schaffhausen galten Hannes Germann (SVP) und Thomas Minder (parteilos) aufgrund ihres Bisherigenbonus als grosse Favoriten. 2019 waren die beiden im ersten Wahlgang und mit deutlichem Vorsprung auf die Herausforderer der SP und der FDP gewählt worden, doch beide hielten sich im Kalenderjahr 2022 lange Zeit hinsichtlich einer erneuten Kandidatur bedeckt. Erst im Dezember 2022 verkündete Hannes Germann, ein weiteres Mal für den Ständerat zu kandidieren. Als Mitglied der kleinen Kammer seit 2002 war er einer der amtsältesten Ständeräte. Parteiintern war Germann insgesamt unumstritten, wenngleich sein Alter einige Kritiker auf den Plan rief. Er versicherte anlässlich der Nominationsveranstaltung der SVP jedoch, für die volle Legislatur anzutreten und sich nicht vorzeitig zurückzuziehen. Bei einer erfolgreichen Wiederwahl würde es sich aber auch um seine letzte Legislatur in Bern handeln. Deutlich mehr Zeit liess sich der Bisherige Thomas Minder, der erst im April 2023 seine erneute Kandidatur bekräftigte.
Die SP Schaffhausen hingegen plante schon früh eine Kandidatur für den Ständerat und stiess damit parteiintern auf einigen Anklang. Das Feld potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten umfasste im Oktober 2022 noch drei Personen, von denen die SP Anfang November 2022 Simon Stocker, den ehemaligen Schaffhauser AL-Stadtrat, portierte. Das SP-Urgestein Urs Tanner, der 2019 auf der Nationalratsliste hinter der gewählten Martina Munz auf Platz zwei gelandet war, hatte dabei das Nachsehen.
Der Kantonalvorstand der FDP Schaffhausen liess sich mit der Wahl seiner Ständeratskandidatin deutlich mehr Zeit als die SP und schlug erst Ende Februar 2023 Nina Schärrer zur Wahl vor. Die junge Politikerin rechnete sich gegen «zwei alte Männer am rechten Flügel, die über 60 Jahre alt sind», gute Chancen aus, zumal sie sich als liberale und weibliche Alternative positionieren wollte. Die FDP attackierte den Sitz des parteilosen Ständerats Thomas Minder, wohl auch um die Listenverbindung mit der SVP im Rahmen der Nationalratswahlen nicht zu gefährden. Für die Jungen Grünen kandidierte Lisa Brühlmann und vervollständigte damit das Kandidierendenfeld.

Der Wahlkampf verlief – anders als noch 2019 mit der Diskussion um das polarisierende Wahlplakat der SVP – ohne grosse Aufreger. Aufmerksamkeit erregte SP-Kandidat Stocker als er gegenüber den Schaffhauser Nachrichten offenlegte, dass er mit einem Wahlkampfbudget von rund CHF 120'000 operiere, um gegen die bisherigen Ständeräte bestehen zu können. Thomas Minder gab bekannt, bis Anfang September 2023 rund CHF 100'000 ausgegeben zu haben. Die anderen Kandidierenden verfügten gemäss eigenen Aussagen über deutlich kleinere Budgets (Germann: CHF 70'000, Schärrer: CHF 40'000, Brühlmann: CHF 3'000).

Am 22. Oktober 2023 kam es zur grossen Überraschung: Hannes Germann schaffte zwar im ersten Wahlgang den Sprung ins Stöckli (15'490 Stimmen), die anderen Kandidaten und Kandidatinnen, darunter auch der Bisherige Thomas Minder, verpassten jedoch das absolute Mehr von 13'939 Stimmen und mussten daher in den zweiten Wahlgang. Am knappsten schrammte Simon Stocker (13'456 Stimmen) am Wahlerfolg vorbei, wobei er über tausend Stimmen vor Thomas Minder (12'045 Stimmen) lag. Ein Blick auf die Statistik zeigte, dass Stocker selbst in eher bürgerlichen Gemeinden beinahe gleich viele Stimmen erzielt hatte wie der parteilose Ständerat und vor allem in der Stadt Schaffhausen einen grossen Vorsprung an Stimmen aufwies. Thomas Minder zeigte sich angesichts des Resultats, nicht jedoch ob der Notwendigkeit eines zweiten Wahlgangs, überrascht. Er führte seinen Rückstand auf die Kandidatur der Jungen Grünen zurück, die ihn die «ökologischen Stimmen» gekostet hätten. Nina Schärrer von der FDP (6'152 Stimmen) gab unmittelbar nach der Wahl bekannt, auch für den zweiten Wahlgang anzutreten, während sich Lisa Brühlmann (5'093 Stimmen) über ihren Achtungserfolg freute, sich aber in Absprache mit der SP zurückzog.

Der Wahlkampf ging somit in die zweite Runde und obwohl die SVP mit Hannes Germann und Thomas Hurter im Nationalrat zwei erfolgreich gewählte Kandidaten vorweisen konnte, machte sie sich angesichts der bedrohten ungeteilten Standesstimme Sorgen. Hannes Germann rief die SVP-Wählerbasis daher auf, sich im zweiten Wahlgang für eine bürgerliche Lösung zu entscheiden und verwies auf sein Engagement mit Thomas Minder für den Kanton Schaffhausen. Dieser zeigte sich in der Öffentlichkeit trotz der verpassten Wahl derweil gelassen und empfahl FDP-Kandidatin Schärrer, sich zu seinen Gunsten zurückzuziehen, da sie ansonsten das bürgerliche Lager spalte. Die FDP wollte nach eigener Aussage einen linken Schaffhauser Ständeratssitz verhindern, schob den Entscheid aber vorerst auf. Nina Schärrer wollte sich zwar nach eigener Aussage noch einmal zur Wahl stellen, auch weil ihr Rückzug unter Umständen eher Simon Stocker begünstigt hätte. Auf Wunsch der Parteileitung zog sie sich aber einige Tage später aus dem Wahlkampf zurück, woraufhin die FDP die Kandidatur von Thomas Minder unterstützte. Schärrer fand jedoch scharfe Worte für Thomas Minder und kritisierte, dass er sich nicht zugunsten der ungeteilten Standesstimme zurückgezogen habe, zumal sie sich ob ihrer weniger radikalen Politik mehr Erfolg bei den linksliberalen Wählenden und somit bessere Wahlchancen ausgerechnet hatte. Dass diese Vermutung nicht unbegründet war, bewies die Reaktion der GLP auf den Rückzug Schärrers. Die Grünliberalen gaben nämlich bekannt, dass Schärrers Kandidatur in der GLP durchaus eine Mehrheit gefunden hätte, und sprachen sich in der Folge, wie auch die EVP, für Simon Stocker aus. Die Mitte gab derweil Stimmfreigabe bekannt. Eine Wahlempfehlung für Minder sprachen nebst der FDP somit nur die SVP und die Junge SVP aus.

Hatten Stocker und Minder am 22. Oktober noch 1'000 Stimmen getrennt, war der Unterschied im zweiten Wahlgang vom 19. November ungleich deutlicher: Simon Stocker (15'769 Stimmen) zog mit grossem Vorsprung vor Thomas Minder (13'504 Stimmen) für Schaffhausen in den Ständerat ein. Stocker sah sich als «richtige Person für den richtigen Moment», um Thomas Minder nach zwölf Jahren im Amt abzulösen. Der Wahlkampfleiter der Schaffhauser SVP erklärter Minders Niederlage damit, dass dieser nach drei Legislaturen als parteiloser Politiker seinen Zenit erreicht habe. Als weiteren Grund für die erfolgreiche Wahl des SP-Vertreters identifizierten die kantonalen Medien auch sein grosses Wahlkampfbudget, welches im Rahmen des zweiten Wahlgangs auf eine Viertelmillion Franken angewachsen war.

Ständeratswahlen 2023 – Schaffhausen
Dossier: Elections fédérales 2023 - aperçu

Zwischen Dezember 2022 und März 2023 fand die Vernehmlassung zur Änderung des KVG statt. Künftig sollen die Tarifpartner die Tarife der Analyselisten mit den Leistungserbringenden verhandeln; bis anhin wurden diese durch das EDI erlassen. Die Revision war einer überwiesenen Motion der SGK-SR mit derselben Forderung entsprungen.
Insgesamt stiess die Vorlage bei einem Grossteil der 62 Vernehmlassungsteilnehmenden auf Ablehnung. Zu den kritischen Stimmen gehörten allen voran sämtliche Kantone und die GDK, welche sich insbesondere gegenüber der erhofften Innovation und der Senkung der Gesundheitskosten skeptisch zeigten. Bei beiden Zielen könnte die Gesetzesänderung sogar eine gegenteilige Wirkung entfalten, vermuteten sie. Dieser Ansicht schloss sich auch die SP an und fürchtete «vermehrt[e] Blockaden bei Tarifverhandlungen», da die Interessen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure nicht einheitlich seien. Zudem könnten die Tarifpartner auch mit den heute geltenden Regelungen Tarife aushandeln. Anderer Ansicht waren die SVP, die Mitte und die FDP. Sie begrüssten die Vorlage – die Mitte jedoch mit Vorbehalt. Die FDP und die SVP erhofften sich von der Vorlage «eine Angleichung der Tarife [...] an das europäische Preisniveau», was im Endeffekt die Prämienzahlenden entlasten würde. Für Eintreten auf die Vorlage sprachen sich zudem die Versicherungsverbände Curafutura, Santésuisse und RVK, die Versicherung Groupe Mutuel sowie der SGV aus. Die von der Vorlage betroffenen Verbände der Leistungserbringenden äusserten sich grossmehrheitlich ablehnend: Die Vorlage verfehle nicht nur das ursprüngliche Anliegen der Motion, sie führe auch zu einem Mehraufwand für die Laboratorien und insbesondere «Praxislabors würden aufgrund [ ... ] mangelnde[r] Konkurrenzfähigkeit deutlich geschwächt». Viele Verbände verwiesen in ihren Stellungnahmen ausserdem auf das Projekt TransAL-2 – einer laufenden Revision der Analyselisten –, in welches bereits viel Aufwand investiert worden sei, der bei einer Annahme umsonst gewesen wäre, und das sie gegenüber der bundesrätlichen Vorlage bevorzugten.

Tarifs de la liste des analyses. Modification de la LAMal (MCF 24.037)

In der Wintersession 2022 stimmte der Nationalrat erstmals über eine parlamentarische Initiative Kessler (glp, SG) ab, welche eine Übertragung des Mutterschaftsurlaubs auf hinterbliebene Väter vorsieht, sollte die Mutter während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs versterben. Im Vorfeld hatte die SGK-NR einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, der forderte, dass nach dem Ableben der Mutter oder des Vaters unmittelbar nach der Geburt eines Kindes der Elternurlaub des verstorbenen Elternteils dem verbleibenden Elternteil zusätzlich zum bereits bestehenden Urlaub gewährt werden solle. In der Vernehmlassung wurde die Übertragung des Vaterschaftsurlaubs auf die Mutter von den Kantonen Nidwalden und St. Gallen lediglich unter Vorbehalt akzeptiert, unter anderem da die Regelung solcher Einzelfälle mehrheitlich den Sozialpartnern überlassen sein sollte. Bei der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter 22 Kantone, alle stellungnehmenden Parteien oder etwa die FER und der SGB, stiess der ursprüngliche Entwurf im Grunde jedoch auf Anklang. Mit dem SAV und dem SGV lehnten zwei Sozialpartner den Entwurf gänzlich ab, ebenso wie der Kanton Thurgau. Bei der Ausgestaltung der Urlaube zeigten sich die Vernehmlassungsteilnehmenden gespalten. So sprachen sich sowohl die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Schaffhausen und Uri als auch die SVP und GastroSuisse gegen die Kumulation des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs im Todesfall der Mutter oder des anderen Elternteils aus. Die Kantone Graubünden und Zug sowie die FDP sahen lediglich bei der Übertragung des Vaterschaftsurlaubs auf die hinterbliebene Mutter vom Mehrheitsantrag der SGK-NR ab. Der Kanton Aargau dagegen stellte sich gegen eine Kumulation von Mutter- und Vaterschaftsurlaub im Falle des Ablebens der Mutter. Die Mehrheit der SGK-NR entschied sich in Anbetracht der Ergebnisse der Vernehmlassung mit 17 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) dazu, auf den Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub bei Ableben des Vaters zu verzichten und lediglich beim Tod der Mutter dem verbliebenen Elternteil den 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub zu gewähren.

Über die nachträgliche Änderung am Entwurf nicht erfreut zeigten sich im Nationalrat zwei Minderheiten: Der erste Minderheitsantrag Mettler (glp, BE) forderte eine Berufung auf die ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage und zielte somit darauf ab, den Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub zu bewahren. Des Weiteren solle bei Ableben der Mutter der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub nicht gänzlich erlöschen, sondern mit dem übertragenen Mutterschaftsurlaub kumuliert werden. Noch weiter ging der Minderheitsantrag Flavia Wasserfallen (sp, BE), welcher forderte, dass der hinterbliebene Elternteil – egal ob Vater oder Mutter – insgesamt 20 Wochen Elternurlaub erhalten solle. Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat, dem Minderheitsantrag Mettler Folge zu leisten, da dieser die Forderungen der parlamentarischen Initiative am besten zur Geltung bringe. Dieser erste Minderheitsantrag konnte sich gegenüber dem Mehrheitsantrag mit 112 zu 76 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) behaupten, wobei sich lediglich die geschlossenen SVP- und FDP-Fraktionen für den Vorschlag der Kommissionsmehrheit aussprachen. Auch bei der Gegenüberstellung der Minderheitsanträge Mettler und Flavia Wasserfallen nahm der Nationalrat mit 122 zu 69 (bei 2 Enthaltungen) ersteren an, während der Minderheitsantrag Flavia Wasserfallen lediglich auf die Unterstützung der geschlossenen SP- und Grünen-Fraktionen zählen konnte. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den so abgeänderten Entwurf auf Antrag des Bundesrats mit 171 zu 1 Stimme (bei 20 Enthaltungen) an.

Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (Pa.Iv. 15.434)

Im Rahmen der Bundesratswahlen 2022 kam es auch zu ausführlichen Diskussionen um die Vertretung der Regionen, die sich vorab um die sehr unterschiedliche bisherige Zahl an Bundesratsmitgliedern aus den verschiedenen Kantonen drehte. Vor den Ersatzwahlen 2022 wurde die Rangliste vom Kanton Zürich mit bisher 20 Vertreterinnen und Vertretern in der Landesregierung angeführt, gefolgt vom Kanton Waadt mit 15 und dem Kanton Bern mit 14 Vertrenden. Noch nie im Bundesrat vertreten waren bis dahin die Kantone Jura, Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz und Uri.
Seit der entsprechenden Abstimmung im Februar 1999 spielt die Kantonsklausel allerdings keine Rolle mehr. Bis damals war es nicht möglich gewesen, dass zwei Regierungsmitglieder aus dem gleichen Kanton stammten. Unklar war hingegen seit je her, wie die Kantonszugehörigkeit genau definiert wird: durch den Wohnkanton oder den Bürgerkanton; und aus welchem Kanton stamnen verheiratete Frauen, die über mehrere Heimatrechte verfügten? So war etwa Ruth Dreifuss im Kanton Aargau heimatberechtigt, hatte aber dem Berner Stadtrat angehört und ihre Papiere kurz vor ihrer Wahl nach Genf verlegt. Bei der Diskussion um die Kantonszugehörigkeit eines Bundesratsmitglieds stellt sich überdies die Frage, ob Mitglieder der Landesregierung effektiv für «ihren» Kanton lobbyieren, wenn sie im Bundesrat sitzen. Nichtsdestotrotz war die Kantonszugehörigkeit der verschiedenen Kandidierenden recht laute mediale Begleitmusik der Bundesratsersatzwahlen 2022. Ob bei den Diskussionen um eine mögliche Nichtvertretung des Kantons Zürich bei der Kandidierendensuche der SVP, um lange Zeit untervertretene Kantone bei der Bewerbung von Heinz Tännler (ZG, svp) oder Eva Herzog (sp, VS), um Kandidierende aus Kantonen, die gar noch nie im Bundesrat vertreten waren bei den Kandidaturen von Michèle Blöchliger (NW, svp) oder Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU), um die sich verändernden Chancen der Berner-SVP-Kandidaturen nach dem Rücktritt der Berner Bundesrätin Simonetta Sommaruga: Stets wurde dem Herkunftskanton Relevanz zugesprochen.

Für Diskussionen sorgte freilich auch die Vertretung der Sprachregionen. Dass es nach 1917 zum zweiten Mal in der Geschichte zu einer Mehrheit von nicht-deutschsprachigen Magistratinnen und Magistraten kommen könnte bzw. kam, wurde vor und nach den Ersatzwahlen vor allem von der FDP kritisiert. Die Freisinnigen forderten, dass dies nur für «eine kurze Übergangszeit» so bleiben dürfe. Diese Entscheidung obliege der Bundesversammlung, erwiderte SP-Fraktionspräsident Roger Nordmann (sp, VD). Die Schweiz gehe nicht unter, nur weil es keine deutschsprachige Mehrheit im Bundesrat gebe.

Das am meisten und nach den Ersatzwahlen vor allem in den Deutschschweizer Medien mit einiger Heftigkeit diskutierte Thema war dann freilich die Untervertretung der «urbanen Schweiz». Der Tages-Anzeiger sprach in seiner Online-Ausgabe davon, dass «dieser Mittwoch kein guter Tag für die Schweiz» gewesen sei. 70 Prozent der Bevölkerung und die «Fortschrittsmotoren» Zürich und Basel seien nun untervertreten. Offen forderte die Zeitung den baldigen Rücktritt von Alain Berset und Guy Parmelin, damit das Parlament dies nach den eidgenössischen Wahlen 2023 wieder korrigieren könne. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass hinsichtlich Finanzausgleich lediglich noch «Nehmerkantone» in der Regierung vertreten seien. Andrea Caroni (fdp, AR) gab dem St. Galler Tagblatt zu Protokoll, dass er Angst habe, dass die «erhebliche sprachliche und geographische Schlagseite» im Bundesrat die Bundesverfassung strapaziere. Die Aargauer Zeitung sprach von einer «Ballenberg-Schweiz», die jetzt dominiere, obwohl eine «urbane Sichtweise» nötig wäre. Die Millionen Menschen, die in städtischen Räumen lebten, seien nun ohne Stimme in der Landesregierung, die mehr «Zerrbild als Abbild» sei, kritisierte erneut der Tages-Anzeiger. In ebendieser Zeitung befürchtete Hannes Germann (svp, SH) schliesslich, dass das Parlament «ein Chaos angerichtet» habe, weil dieses «krasse Ungleichgewicht» unschweizerisch sei.
Für die WoZ stellte dies aber aus städtischer Sicht kein Problem dar, da wesentlich wichtiger sei, welche unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen vertreten seien. Noch pragmatischer urteilten die Westschweizer Medien. Mauro Poggia (mcg, GE) brachte diese Haltung in La Liberté auf den Punkt: Er habe Vertrauen in die Intelligenz der Personen in der Landesregierung: «Ce n'est pas parce qu'on est d'origine paysanne qu'on ne pense pas aux villes.» Die Erfahrung, selber einmal zur Minderheit zu gehören, könne der Deutschschweiz vielleicht auch guttun, zitierte der Blick den Chefredaktor seiner Romandie-Ausgabe. Auch Alain Berset meldete sich zu Wort: Er könne kein Problem erkennen, weil die Menschen heute so mobil seien, dass sie sich nicht mehr in Schablonen wie Stadt und Land pressen liessen. Die Vernetzung sei so gross, dass die regionale Herkunft kaum mehr eine Rolle spiele.

Diskussionen um die Vertretung der Regionen im Rahmen der Bundesratswahlen 2022

Im Juni 2022 verabschiedete die RK-NR drei separate Entwürfe für die Umsetzung von insgesamt vier parlamentarischen Initiativen betreffend das Mietrecht zuhanden ihres Rates. Vorlage 1 (Untermiete) setzte eine Initiative Egloff (svp, ZH; Pa.Iv. 15.455) um. Vorlage 2 (Formvorschriften) setzte gleich zwei Initiativen um, nämlich eine Initiative Vogler (csp, OW; Pa.Iv. 16.458) und eine Initiative Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 16.459).
Die dritte Vorlage zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ging derweil auf eine Initiative von Giovanni Merlini (fdp, TI) zurück, welche eine Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf gefordert hatte. Der von der RK-NR ausgearbeitete Entwurf umfasste drei Änderungen im OR. Die erste Änderung sah vor, dass eine Kündigung vorgenommen werden kann, wenn die Vermieterschaft nach «objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht». Bis dato musste ein «dringender Eigenbedarf» geltend gemacht werden. Dringlichkeit zu beweisen sei mit der aktuellen Rechtsprechung eine zu hohe Hürde, so die Mehrheit der Kommission. Die zweite Änderung übertrug die gleiche Formulierung auf die Regeln der Anfechtung von Kündigungen durch die Vermieterschaft. Die dritte Änderung strich die «Dringlichkeit» des Eigenbedarfs aus den Kriterien, nach welchen Behörden über eine von der Mieterschaft beantragte Erstreckung des Mietverhältnisses entscheidet. Hingegen umfasste der Entwurf keine Änderung der ZPO. Merlini hatte seinen Initiativtext diesbezüglich so formuliert, dass sein Anliegen mit einer Änderung von OR «und/oder» ZPO umgesetzt werden solle.

Die RK-NR hatte ihren Entwurf, zusammen mit den anderen beiden Vorlagen, im September 2021 in die Vernehmlassung geschickt. Bis zum Ablauf der Frist gingen 49 Stellungnahmen ein, wovon 16 positiv ausfielen. Die Hälfte der teilnehmenden Kantone (BE, BS, GR, OW, SO, VD), eine Mehrheit der Parteien (FDP, SP, Grüne) sowie eine Mehrheit der Verbände (unter anderem SGB, SSV, SMV und HEV) lehnten die Änderungen ab. Die ablehnenden Stellungnahmen wurden laut der Kommission unterschiedlich begründet. Eine Seite bemängelte eine Reduktion des Mieterschutzes, die andere Seite insbesondere das Fehlen beschleunigender Verfahrensregeln in der ZPO. Die RK-NR nahm die Vernehmlassungsantworten zur Kenntnis, beschloss jedoch in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen, den Entwurf ohne Änderungen dem Rat zu unterbreiten.

Mitte Oktober 2022 nahm der Bundesrat Stellung zum Entwurf. Er erachtete diesen als kritisch, da er die Stellung von Vermieterinnen und Vermietern auf Kosten von Mieterinnen und Mietern stärke. Das geltende Recht basiere aber auf einer im Rahmen einer grösseren Revision erfolgten Abwägung der Interessen von Vermietenden und Mietenden, weshalb der Bundesrat der Meinung war, dass nicht in dieses «diffizile Gleichgewicht eingegriffen werden sollte». Er sehe zudem keine Not, das Recht anzupassen, da dieses gut funktioniere, was etwa auch die hohen Einigungsquoten vor den Schlichtungsbehörden zeigten. Nicht zuletzt gelte es, auch die Vernehmlassungsantworten zu berücksichtigen. Die Polarisierung in der Vernehmlassung spreche gegen eine Anpassung der Regelungen zum Eigenbedarf.

Résiliation du bail en cas de besoin du bailleur ou de ses proches. Simplifier la procédure (Iv.pa. 18.475)

Nachdem sich die SGK-NR gegen die vier Standesinitiativen zur Beteiligung des Bundes an den Ertragsausfällen und Mehrkosten von Spitälern und Kliniken während der ersten Covid-19-Welle (Kt.Iv. SH 20.331; Kt.Iv. AG 21.304; Kt.Iv. TI 21.307; Kt.Iv. BS 21.312) ausgesprochen hatte, kamen die Initiativen in der Herbstsession 2022 in den Nationalrat. Eine Minderheit rund um Manuela Weichelt-Picard (al, ZG) war der Auffassung, dass der Bund in die Pflicht genommen werden sollte, da er während der Pandemie gewisse Eingriffe der Spitäler verboten hatte. Zudem habe er in vergleichbaren Situationen auch beim öffentlichen Ortsverkehr Vergütungen vorgenommen. Kommissionssprecher Christian Lohr (mitte, TG) teilte diese Ansicht indes nicht. Der Bund habe bereits die Finanzierung des grössten Teils der gesundheitlichen Covid-19-Massnahmen übernommen. So sei dieser etwa für Gesundheitskosten in der Höhe von CHF 5 Mrd. aufgekommen. Mit jeweils ungefähr 140 zu 35 Stimmen gab der Nationalrat den Standesinitiativen keine Folge. Einzig die grüne Fraktion sprach sich geschlossen für Folgegeben aus, die anderen Fraktionen votierten geschlossen (GLP-Fraktion) oder grossmehrheitlich dagegen.

Auch der Bund soll für die Spitäler zahlen (St.Iv. 20.331; St.Iv. 21.304; St.Iv. 21.307; St.Iv. 21.312)

Der Nationalrat hatte im März 2022 den Abschreibungsantrag für die parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (basta, BS) für die Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für 16-Jährige abgelehnt und seine SPK-NR damit, nachdem er der Initiative im Jahr 2020 Folge gegeben hatte, erneut aufgefordert, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Die Kommission legte entsprechend im Herbst einen Entwurf vor, der, wie von der parlamentarischen Initiative vorgeschlagen, die Senkung des passiven Wahlrechts und des Stimmrechts auf 16 Jahre vorsah; gewählt werden können Wahl- und Stimmberechtigte entsprechend des Entwurfs also nach wie vor erst mit 18 Jahren. Trotz Ablehnung einer Minderheit der SPK-NR – der Entwurf wurde mit 13 zu 7 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) angenommen – wurde der Vorschlag für eine Teilrevision der Verfassung (Artikel 136 BV) Mitte September 2022 in die Vernehmlassung gegeben.

In der Zwischenzeit war das Thema auch deshalb in den Medien präsent, weil sowohl im Kanton Zürich als auch im Kanton Bern entsprechende kantonale Vorschläge an der Urne abgelehnt worden waren. Im Kanton Zürich hatten Regierung und Parlament und alle Parteien mit Ausnahme von EDU, FDP und SVP eine Senkung des aktiven (nicht aber passiven) Wahl- und Stimmrechtsalters auf 16 Jahre empfohlen, die Vorlage wurde aber Mitte Mai 2022 mit 64.4 Prozent Nein-Stimmenanteil von der kantonalen Bevölkerung deutlich verworfen. Auch im Kanton Bern wollte die Mehrheit der Stimmberechtigten Ende September 2022 nichts von einer Ausweitung der politischen Rechte auf junge Menschen wissen. Auch hier war die Ablehnung mit 67 Prozent klar; einzig in der Stadt Bern stimmten 59 Prozent der Stimmberechtigten zu. Auch in Bern hatten sich das Parlament sowie alle Parteien mit Ausnahme von EDU, FDP und SVP für eine Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters ausgesprochen – nicht aber die Regierung, die auf das Jahr 2009 verwies, als schon einmal eine ähnliche Initiative an der Urne abgelehnt worden war (damals allerdings noch deutlicher mit 75% Nein-Stimmenanteil).
Weil in den letzten Jahren in den Kantonen Neuenburg (2020: 58.5% Nein), Uri (2021: 68.4% Nein; 2009: 79.9% Nein), Basel-Landschaft (2018: 84.5% Nein) und Basel-Stadt (2009: 72% Nein) die Ausweitung der politischen Rechte auf 16 bis 18-Jährige ebenfalls an der Urne gescheitert war und sich in den Kantonen Genf (2022), Luzern (2021), Schwyz (2021), Waadt (2021), Zug (2021), Jura (2020), St. Gallen (2020), Schaffhausen (2019), Thurgau (2019) und Freiburg (2010) die kantonalen Parlamente gegen entsprechende Vorstösse aus den eigenen Reihen ausgesprochen hatten, können weiterhin lediglich im Kanton Glarus auch Menschen zwischen 16 und 18 Jahren an politischen Entscheidungen teilhaben.

In den Medien gingen die Meinungen zu diesem Thema auseinander: In NZZ-Meinungsbeiträgen wurde es als «diskriminierend und heuchlerisch» bezeichnet, dass «junge Nachwuchspolitiker als Hoffnungsträger» gefeiert würden, sich «Politiker im Pensionsalter» hingegen für eine Wiederwahl rechtfertigen müssten; dies zeige die vermeintliche Stimmung in der Politik, die Jugendlichen mehr Beteiligung einräumen wolle, die aber in Anbetracht der Ablehnung an den kantonalen Abstimmungsurnen von der Stimmbevölkerung nicht geteilt werde. Hinterfragt wurde in der NZZ zudem, ob Jugendliche über «ausreichend Kenntnisse» verfügten, um sich an Abstimmungen und Wahlen zu beteiligen. Weil der Geschichtsunterricht immer stärker abgewertet werde, sei diese Frage zu verneinen, so ein Zürcher EVP-Kantonsrat. Anderer Ansicht war etwa der Blick: Insbesondere die Klimastreiks hätten gezeigt, dass junge Menschen mobilisiert würden, wenn es um Anliegen gehe, die sie interessierten. Auch Le Temps hob die wachsende Zahl an Jugendlichen hervor, die auf die Strasse gingen und sich wohl auch an der Abstimmungs- und Wahlurne äussern würden. Die Westschweizer Zeitung erinnerte zudem daran, dass auch der Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts sowie der Senkung des Stimmrechtsalter von 20 auf 18 Jahre eine jahrelange Debatte vorangegangen sei. Zuletzt hätten 1991 mehr als 72 Prozent der Stimmberechtigten der Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters zugestimmt, nachdem 1979 noch eine knappe Mehrheit von 50.1 Prozent diese abgelehnt hatte. Einig war man sich in den Medien freilich darüber, dass die kantonalen Resultate wohl einen eher negativen Einfluss auf die nationale Debatte haben könnten; die NZZ etwa fasste die «Schlappe für die Regierung und das Parlament» in Zürich als «Dämpfer» für ähnliche kantonale und nationale Anliegen auf. Der Berner SVP-Kantonalpräsident Manfred Bühler (BE, svp) wünschte sich im Vorfeld der Berner Abstimmung denn auch, dass möglichst deutliche kantonale Resultate der nationalen Diskussion ein Ende setzen würden.

Allerdings dürften die Diskussionen nicht nur national – die Vernehmlassung für die von der SPK-NR erarbeitete Vorlage war bis Ende 2022 geplant –, sondern auch kantonal weitergehen: Im Kanton Graubünden wird die Stimmbevölkerung über die vom Parlament deutlich gutgeheissene Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre abstimmen und in den Kantonen Aargau, Luzern und Solothurn waren 2022 Unterschriftensammlungen für kantonale Volksinitiativen mit demselben Ziel im Gange. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde zudem das Stimm- und Wahlrechtsalter in der noch nicht zu Ende beratenen Totalrevision der Kantonsverfassung auf 16 Jahre festgesetzt; bleibt dies so, werden auch in diesem Kanton die Stimmberechtigten das letzte Wort in dieser Frage haben. Im Kanton Tessin war ein entsprechender Vorstoss hängig und im Kanton Basel-Stadt hatte das Parlament die Regierung mit dem Entwurf einer entsprechenden Vorlage beauftragt.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Donner le droit de vote à 16 ans

Das Bundesgericht fällte im August 2022 ein Urteil betreffend Härtefallklauseln beim Eigenmietwert. Der Eigenmietwert wird auf selbstbewohntem Wohneigentum erhoben und entspricht dem Betrag, den die Hauseigentümerschaft bei Fremdvermietung durch Mieteinnahmen erwirtschaften würde. Dieser Betrag wird in der Schweiz als Einkommen versteuert. Das Bundesgerichtsverfahren geht auf eine Härtefallregelung beim Eigenmietwert im Tessiner Steuergesetz zurück. Diese Regelung sah vor, dass der steuerbare Eigenmietwert bei Personen mit einem steuerbaren Vermögen von weniger als CHF 500'000 höchstens 30 Prozent der Bareinkünfte betragen darf. Damit sollten Personen entlastet werden, welche im Verhältnis zum Geldeinkommen hohe Steuern auf den Eigenmietwert zahlen müssen und dadurch in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Dies könnten beispielsweise Rentnerinnen und Rentner sein, die zwar ein Haus besitzen, aber kein hohes Geldeinkommen haben. Gegen diese Regelung hatten zwei Tessiner SP-Kantonsräte Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht gab ihnen nun Recht. Das Richtergremium kam in seinem Urteil zum Schluss, dass die Härtefallbestimmungen die durch den Eigenmietwert angestrebte Rechtsgleichheit zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer verletze. Der Eigenmietwert dürfe deshalb nur an die marktübliche Miete gekoppelt sein und die Kantone müssten mindestens 60 Prozent des marktüblichen Mietzinses als Eigenmietwert festlegen. Härtefallregelungen blieben gemäss NZZ zwar zulässig, aber nur wenn der Eigenmietwert auch mit ihnen in jedem Fall mindestens 60 Prozent der Marktmiete beträgt.
Neben dem Kanton Tessin kennen noch acht weitere Kantone ähnliche Härtefallregelungen. Gestützt auf eine Zusammenstellung des Bundes vom Herbst 2021 berichtete die NZZ, dass die Härtefallregelungen von zwei der acht Kantone (LU und SG) eine Bestimmung enthalten, wonach der Eigenmietwert auch mit Sonderabzug nicht unter 60 Prozent der Marktmiete fallen darf. Die anderen sechs Kantone (GE, GR, OW, SH, VD, ZH) müssten ihre Härtefallregelungen nun aufgrund des Bundesgerichtsurteils wohl anpassen, so die NZZ. Im Übrigen ist die Härtefalllösung auch auf Bundesebene als mögliche Variante für die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative zu einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Pa.Iv. 17.400) im Gespräch.

Bundesgerichtsurteil betreffend Härtefallklauseln beim Eigenmietwert

«Vielfalt» war eines der Mottos des Präsidialjahres von Ignazio Cassis und ebendieses Motto war auch leitend für den vom Bundespräsidenten organisierten Bundesrats-Ausflug 2022, der am 30. Juni ganz im Norden der Schweiz begann und am 1. Juli ganz im Süden endete. Einer Bootsfahrt am Rheinfall folgte eine Begegnung mit der Schaffhauser Bevölkerung und ein Mittagessen mit der Kantonsregierung. Normalerweise führt das «Bundesratsreisli» in den Heimatkanton des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin. Da Schaffhausen allerdings bisher noch nie ein Bundesratsmitglied stellte, wollte Cassis dem Kanton die Referenz erweisen. Das Tessin war dann freilich die nächste Station des Ausflugs, die mit einem Extrazug erreicht wurde. Am Nachmittag des ersten Tages besuchten die Regierungsmitglieder nämlich das nationale Jugendsportzentrum in Tenero und nahmen dort an einem Bogenschiesswettkampf teil. Anschliessend ging die Reise noch weiter in den Süden: In Mendrisio besuchte der Bundesrat am zweiten Tag der Reise die Accademia di architettura, wo der Architekt Mario Botta ein Referat zur Geschichte der Akademie hielt. Auch in Mendrisio traf sich die Landesregierung mit der ansässigen Bevölkerung und dem kantonalen Regierungsrat. Mit einem Mittagessen im kleinen Kreis wurde der Ausflug beschlossen.
Für das Treffen mit der Bevölkerung in Schaffhausen hatte auch der Präsident der Corona-Massnahmen-skeptischen Organisation «Mass-Voll», Nicolas A. Rimoldi, seinen Besuch angemeldet. Tatsächlich kam Rimoldi mit Alain Berset und Ueli Maurer ins Gespräch, was von den Medien festgehalten wurde. Selbst dieses Treffen sei – abgesehen von ein paar Buh-Rufen – «massvoll verlaufen», berichtete der Blick. Solange so lockere Gespräche möglich seien, sei «unser Land noch in Ordnung», fand die Sonntagszeitung; sei die Schweiz tatsächlich eine Diktatur, wie Mass-Voll behaupte, dann sei sie «die angenehmste der Welt».

Bundesratsreise

Wie könnte die Stimm- und Wahlbeteiligung gefördert werden? Um diese Frage zu beantworten, beantragte Gabriela Suter (sp, AG) mittels eines Postulats beim Bundesrat einen Bericht. Die politische Partizipation sei in der Schweiz «chronisch tief», begründete die Sozialdemokratin ihr Anliegen und führte in der Debatte in der Sommersession 2022 ein paar aktuelle kantonale und kommunale Wahlen auf, bei denen nicht einmal ein Drittel aller Wahlberechtigten ihr Wahlrecht genutzt hatten. Es stelle sich nicht nur die Frage der demokratischen Legitimation bei solch geringer Beteiligung, sondern diese gehe auch mit Ungleichheit einher, so die Postulantin. Junge, Frauen und Angehörige unterer Bildungs- und Einkommensschichten beteiligten sich weniger stark und würden entsprechend auch weniger gut repräsentiert. Der Bundesrat solle deshalb in einem Bericht mögliche Massnahmen aufzeigen, mit denen die zu geringe politische Partizipation wieder erhöht werden könnte. Zu denken sei etwa an eine Einführung der Stimmpflicht wie im Kanton Schaffhausen, an die Etablierung von sogenannten Super Sundays, an denen mehrere Kantone gleichzeitig Regierung und Parlament wählen, eine gezielte Sensibilisierung von Bevölkerungsgruppen, die Belohnung der Teilnahme mittels eines Steuerabzugs oder die Erweiterung der Zahl der Stimmberechtigten. Bundeskanzler Walter Thurnherr vertrat die ablehnende Position des Bundesrats. Dieser teile die Einschätzung über die grosse Bedeutung der politischen Beteiligung für eine Demokratie. Diese könne in der Schweiz aber nicht nur sehr häufig ausgeübt werden, sondern sei gemessen an nationalen Wahlen und Abstimmungen auch nicht rückläufig. Zahlreiche Studien hätten zudem gezeigt, dass der Verzicht auf das Stimm- und Wahlrecht kein Zeichen für «Politikverdrossenheit» sei, sondern es vielmehr Anzeichen dafür gebe, dass viele Personen selektiv teilnehmen würden. Bereits heute fördere der Bund die Mobilisierung mittels verschiedener Kommunikationsinstrumente und auch die vom Bund finanzierten VOX-Abstimmungsanalysen trügen «zum besseren Verständnis der politischen Beteiligung bei». Aus Sicht des Bundesrats würden schliesslich weder Stimmpflicht noch monetäre Anreize zur «Qualität der politischen Partizipation» beitragen. Dies habe der Nationalrat bereits vor sechs Jahren bei der Ablehnung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Lorenz Hess (bdp, BE; Pa.Iv. 15.498) so gesehen. Eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrats folgte dem Bundesrat und lehnte das Postulat mit 103 zu 80 Stimmen ab. Die geeinten Fraktionen von SP, GP und GLP standen den geschlossenen Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP gegenüber.

Stimm- und Wahlbeteiligung fördern (Po. 20.4720)

Im April 2022 schickte der Bundesrat den Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (FPG) in die Vernehmlassung. Damit sollten in der Schweiz neu die Daten von Flugpassagierinnen und -passagieren, welche von den Airlines bei der Buchung von Flügen erfasst werden, zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus genutzt werden dürfen. Diese Fluggastdatensätze (sogenannte Passenger Name Records, kurz PNR) würden aktuell weltweit in 62 Staaten, darunter allen EU-Staaten oder der USA, von den Behörden verlangt. Die künftige Nutzung dieser PNR-Daten schliesse eine Sicherheitslücke, ermögliche die Erfüllung entsprechender UNO-Resolutionen und erlaube weiterhin die visafreie Einreise von Schweizerinnen und Schweizer in die USA für touristische oder geschäftliche Zwecke, so die Regierung. Zu den PNR-Daten gehören unter anderem der Vor- und Nachname, Adresse, Telefon- und Kreditkartennummer, welche künftig durch eine nationale Stelle für die Bearbeitung der Flugpassagierdaten im Fedpol, welche im Austausch mit ausländischen Behörden stehe, bearbeitet werden. Zur nationalen Stelle würden auch kantonale Verantwortliche delegiert, um die Zusammenarbeit mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen. Um den Datenschutz zu gewährleisten sollen zudem die betroffenen Daten nach sechs Monaten automatisch pseudonymisiert und nach insgesamt fünf Jahren gelöscht werden.

Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Juli 2022 hatten sich 25 Kantone, 6 Parteien und 25 weitere Teilnehmende zum neuen Bundesgesetz geäussert, wie dem im Mai 2024 veröffentlichten Ergebnisbericht zu entnehmen ist. Explizit auf eine Stellungnahme verzichtet haben unter anderem der Kanton Uri, die Bundesanwaltschaft und der SAV. Eine Mehrheit von 40 Vernehmlassungsteilnehmenden stimmte der Vorlage grundsätzlich zu, während 8 Stellungnahmen die Vorlage kategorisch ablehnten, darunter die SVP und die Grünen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Digitalisierungsbereich. Diese äusserten schwerwiegende Bedenken zur «Massenüberwachung aller Flugpassagiere», der geplanten Datenspeicherung von sechs Monaten respektive fünf Jahren und der Erstellung von Risikoprofilen. Überdies sei beim EuGH eine Klage bezüglich Erfassung der PNR-Daten hängig. Es solle zuerst das richtungsweisende Urteil abgewartet werden, so die kritischen Stimmen. Mehrere Kantone (BL, FR, TI, NE, VD, VS, AI, AR, GR, SH, TG, SZ) monierten zudem ihren unklaren künftigen Mehraufwand und das Fehlen eines klaren Verteilschlüssels der Kosten für die angedachte hälftige Beteiligung an der neuen Bundesstelle.

Loi sur les données relatives aux passagers aériens (MCF 23.079)

Im März 2022 gab die Alternative Liste des Kantons Schaffhausen nach 19-jährigem Bestehen ihre Auflösung bekannt. Viele bisherige AL-Mitglieder und die meisten der Mandatsträgerinnen und -träger der Partei – immerhin vier Kantonsratsmitglieder, vier Mitglieder des Schaffhauser Stadtparlaments und zwei Mitglieder weiterer Gemeindeparlamente – wollten sich der SP anschliessen.
Die AL hatte in Schaffhausen am linken Rand des politischen Spektrums politisiert und sich als «Protestbewegung gegen die etablierten Denkmuster» verstanden. Einer nationalen Partei hatte sie nicht angehört. Wie aus der Medienmitteilung der Partei hervorging, stand dieses provokante, unangepasste Selbstverständnis in einem zunehmenden Spannungsverhältnis zum Mitwirken der Partei in den etablierten Institutionen. Ein weiteres Motiv für die Parteiauflösung war gemäss verschiedenen Exponentinnen und Exponenten, dass die Arbeit für die Aufrechterhaltung der Parteistrukturen und die Rekrutierung von Nachwuchs viel Zeit und Energie gekostet und auf wenigen Schultern gelastet habe. Diese Zeit sei besser in inhaltliche politische Arbeit investiert.

Auflösung der Alternativen Liste Schaffhausen

Als Teil ihrer Kampagne zum Stadt-Land-Graben lancierte die SVP Schweiz im Herbst 2021 die Forderung, dass für demokratische Entscheide innerhalb der Kantone neu föderalistische Prinzipien eingeführt werden sollen. So soll gemäss dem Positionspapier zum einen bei kantonalen Volksabstimmungen nebst dem Volksmehr künftig ein Bezirksmehr oder ein Gemeindemehr nötig sein und zum anderen sollen Kantonsparlamente künftig über ein Zweikammersystem mit einer Volks- und einer Bezirkskammer verfügen. Die Partei wollte damit die Institutionen des Ständemehrs und des Ständerats von der Bundesebene auf die Kantonsebene übertragen und so den ländlichen gegenüber den städtischen Gebieten mehr Gewicht verleihen: Es gehe darum, «den schädlichen Einfluss der links-grünen Städte auf die freiheitliche politische Kultur der Schweiz zu beschränken sowie mehr Fairness und Transparenz in den Stadt-Land-Beziehungen sicherzustellen».
Die Idee eines Bezirks- oder Gemeindemehrs – die in Kantonen wie Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Bern oder Zug freilich auch schon früher diskutiert, aber stets verworfen worden war – griffen sodann verschiedene Exponentinnen und Exponenten sowie Kantonalsektionen der SVP auf. Auf Bundesebene erkundigte sich SVP-Ständerat Werner Salzmann (svp, BE) mit einer Interpellation (Ip. 21.4000), ob es bundesrechtliche Vorbehalte gegen ein Doppelmehr-Erfordernis in den Kantonen gebe. Der Bundesrat führte in seiner Antwort aus, dass diese Frage bisher nicht eindeutig geklärt sei und durch die Gerichte oder gegebenenfalls durch die Bundesversammlung bei der Gewährleistung einer entsprechend angepassten Kantonsverfassung entschieden werden müsste. In der Rechtswissenschaft werde jedoch grösstenteils die Ansicht vertreten, dass ein Doppelmehr-Erfordernis für kantonale Abstimmungen unterhalb der Verfassungsstufe wohl zulässig wäre, während es bei Verfassungsabstimmungen vermutlich im Widerspruch zu Art. 51 BV stünde; dieser schreibt den Kantonen vor, dass sie eine Anpassung ihrer Verfassungen vorsehen müssen, «wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt».
Im Kanton Zürich gab die SVP im Oktober 2021 bekannt, eine kantonale Volksinitiative zur Einführung eines Bezirksmehrs zu prüfen. In St. Gallen wählte die SVP den parlamentarischen Weg und forderte mit einer Motion die Einführung eines Gemeindemehrs für alle kantonalen Abstimmungen unterhalb der Verfassungsstufe; nach ihrer Ansicht würde dies letztlich den Zusammenhalt zwischen ländlichen und städtischen Regionen stärken. Im Kantonsrat blieb der Vorschlag indes chancenlos. Davor hatte sich auch der Regierungsrat dezidiert für eine Ablehnung des Vorstosses ausgesprochen, weil dieser ein «massives Ungleichgewicht» bei der Stimmkraft der Stimmberechtigten aus grossen und kleinen Gemeinden schaffen und damit der Akzeptanz und Legitimität von Abstimmungsergebnissen schaden würde. Der Vergleich zum Ständemehr auf Bundesebene sei verfehlt, weil die Gemeinden in den Kantonen weder historisch noch staatspolitisch eine ähnliche Rolle hätten wie die Kantone im Bund. Zudem machte die St. Galler Regierung verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

Forderung der SVP nach Gemeindemehr und Zweikammersystem in den Kantonen

Jahresrückblick 2021: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Auch im Jahr 2021 bestimmte die Covid-19-Pandemie massgeblich den Takt in der Schweizer Gesundheitspolitik. Unabhängig davon gaben hingegen insbesondere Geschäfte im Zusammenhang mit verschiedenen Volksinitiativen zu reden.

Am prominentesten diskutiert wurde in den Medien die Pflegeinitiative, wie beispielsweise Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse (im Anhang) zeigt – noch nie in den letzten vier Jahren wurde anteilsmässig häufiger über das Thema «Pflege» diskutiert als im Jahr 2021 (vgl. Abbildung 2). Die Pflegeinitiative zielte auf eine Verbesserung des Pflegendenstatus ab und wollte durch eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen den «Zugang aller zu einer ausreichenden Pflege von hoher Qualität» sicherstellen. Ende November 2021 nahm eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage an (61.0%). Mit Ausnahme eines Kantons sagten ferner alle Stände Ja und hörten damit nicht auf ihre Vertreterinnen und Vertreter in Bundesbern, welche die Initiative zur Ablehnung empfohlen hatten. Stattdessen wollten Regierung und Parlament den in der Initiative dargelegten Problemen mittels eines von der SGK-NR ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesebene begegnen. Dieser hätte neben einer Ausbildungsoffensive auch eine Kompetenzerweiterung bezüglich selbständiger Abrechnung von Pflegeleistungen vorgesehen. In den Medien wurde der Abstimmungserfolg des Initiativkomitees unter anderem – aber nicht ausschliesslich – mit der Covid-19-Pandemie erklärt.

2021 ebenfalls auf der Traktandenliste des Parlaments stand die Organspende-Initiative und der dazu vom Bundesrat lancierte indirekte Gegenvorschlag. Einigkeit herrschte darüber, dass der Status quo der Zustimmungslösung nicht zufriedenstellend sei. Das Volksbegehren, welches beabsichtigte, dass neu alle Menschen automatisch zu Organspenderinnen und -spendern werden sollten, falls sie sich nicht explizit dagegen ausgesprochen hatten, ging jedoch sowohl dem Bundesrat als auch den beiden Kammern zu weit. Die Landesregierung forderte daher in ihrem Gegenvorschlag eine erweiterte Zustimmungslösung, bei der die Meinung der Angehörigen ebenfalls berücksichtigt wird. Nachdem der Nationalrat das Volksbegehren zunächst (denkbar knapp) zur Annahme empfohlen hatte, folgte er in der Herbstsession dem Ständerat, der sich einstimmig gegen die Initiative ausgesprochen hatte. Der indirekte Gegenvorschlag hingegen war weitgehend unbestritten und wurde von beiden Räten grossmehrheitlich für eine gute Lösung befunden, worauf das Initiativkomitee die Initiative bedingt zurückzog.

Die dritte Volksinitiative, mit der sich das Parlament 2021 im Gesundheitsbereich beschäftigte, war die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung», welche ein lückenloses Tabakwerbeverbot zum Inhalt hat. Auch dieses Volksbegehren ging National- und Ständerat zu weit, weshalb sie die Initiative zur Ablehnung empfahlen. Parallel dazu befasste sich das Parlament mit einem neuen Tabakproduktegesetz, das im Herbst 2021 verabschiedet wurde und unter anderem ebenfalls Bestimmungen zu Tabakwerbung beinhaltete. Die beiden Kammern präsentierten die Gesetzesrevision als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative.

Als Folge der ersten Welle der Covid-19-Pandemie im Vorjahr beklagten viele Spitäler finanzielle Einbussen. Die Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt reagierten 2021 mit vier Standesinitiativen, mittels welcher sie den Bund dazu auffordern wollten, für die Ertragsausfälle, die in Zusammenhang mit dem vom Bundesrat angeordneten Verbot «nicht dringend angezeigte[r] medizinische[r] Eingriffe und Therapien» entstanden waren, aufzukommen. Der Ständerat gab den Geschäften in der Wintersession 2021 mit 21 zu 19 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) keine Folge.

Verglichen mit dem Vorjahr, als die Medien sehr ausführlich über die Sportpolitik berichteten (vgl. Abbildung 2), erhielt dieses Thema im Jahr 2021 nur beschränkt Beachtung. Erneut medial diskutiert wurden unter anderem die finanziellen Schwierigkeiten der Sportvereine, deren Unterstützung auch vom Ausgang der Abstimmung über die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes abhing.
Im Parlament wurde insbesondere die Frage diskutiert, wie eine Mitsprache der Bevölkerung bei der Organisation und der finanziellen Unterstützung Olympischer Spiele ermöglicht werden kann. Diesbezüglich zeigte sich der Nationalrat offener als der Ständerat, als er in der Sommersession ein entsprechendes Postulat der WBK-NR annahm und einer parlamentarischen Initiative Semadeni (sp, GR) Folge gab. Letztere schickte der Ständerat in der darauffolgenden Session allerdings bachab. Das Parlament diskutierte des Weiteren über die Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022–2027 (NASAK 5), wobei der Ständerat den bundesrätlichen Entwurf in der Herbstsession guthiess und der Nationalrat ihm in der Wintersession folgte.

Im Bereich Sozialhilfe beugte sich die kleine Kammer in der Frühjahrssession 2021 über eine Motion Carobbio Guscetti (sp, TI), welche darauf abzielte, Sofortmassnahmen gegen das durch die Covid-19-Pandemie verursachte Armutsrisiko zu ergreifen. Das Geschäft fand jedoch bei den Kantonsvertreterinnen und -vertretern keine Mehrheit. Medial thematisiert wurden unter anderem die möglichen Folgen der Pandemie für die Sozialhilfe sowie ein Urteil des EGMR, in welchem der Kanton Genf bezüglich seines Bettelverbotes kritisiert wurde.

Jahresrückblick 2021: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Rétrospective annuelle 2021

In der Wintersession 2021 befasste sich der Ständerat mit vier Standesinitiativen der Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt (Kt.Iv. 20.331; Kt.Iv. 21.304; Kt.Iv. 21.307; Kt.Iv. 21.312), die den Bund dazu auffordern wollten, für die während der ersten Covid-19-Welle entstandenen Ertragsausfälle der Spitäler aufzukommen. Peter Hegglin (mitte, ZG) erläuterte für die SGK-SR, dass es für eine «seriöse Beratung», inwiefern sich der Bund finanziell beteiligen soll, den Schlussbericht in Erfüllung des Postulates 20.3135, welcher auf Ende 2023 angekündigt sei, abzuwarten gelte. Daher habe die Kommission den Standesinitiativen keine Folge gegeben. Minderheitensprecher Hannes Germann (svp, SH) erwiderte, dass sich der Bund an den Kosten beteiligen solle, da er mit seinem Durchführungsverbot von nicht dringend angezeigten medizinischen Eingriffen und Therapien das Subsidiaritätsprinzip verletzt und in die kantonale Autonomie eingegriffen habe. Der dadurch entstandene Schaden belaufe sich gemäss Schätzungen des Dachverbands der Spitäler H+ Ende 2020 auf CHF 1.5 bis 1.8 Mrd. Auch Maya Graf (gp, BL) plädierte für Folgegeben und bezeichnete die Spitäler als «unsere wichtigsten Gesundheitsversorger». Mit 21 zu 19 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gab das Stöckli den Kantonsbegehren knapp keine Folge.

Auch der Bund soll für die Spitäler zahlen (St.Iv. 20.331; St.Iv. 21.304; St.Iv. 21.307; St.Iv. 21.312)

Mittels Motion verlangte Ständerat Thomas Minder (parteilos, SH), dass Namensänderungen für Personen mit Landesverweis verunmöglicht werden sollen. Die Möglichkeit zur Namensänderung werde von verurteilten Straftäterinnen und Straftätern genutzt, um sich wieder eine «reine Weste» zu geben. Bei Personen mit Landesverweis sei das Argument, die Namensänderung sei notwendig, um die Resozialisierung in der Gesellschaft zu ermöglichen, allerdings nicht anwendbar. Sie müssten die Schweiz ohnehin verlassen, weshalb in solchen Fällen das öffentliche Sicherheitsinteresse höher zu gewichten sei als das individuelle Interesse der verurteilten Person, begründete der Motionär sein Anliegen. Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme bereit, das Anliegen «unter dem Vorbehalt der Wahrung der Grundrechte der betroffenen Person» umzusetzen, und beantragte die Motion zur Annahme.
Im Ständerat wurde der Vorstoss in der Wintersession 2021 vor allem vor dem Hintergrund diskutiert, dass die Schaffhauser Behörden dem verurteilten und mit Landesverweis belegten Dschihadisten Osama M. eine Namensänderung bewilligt hatten, wie Motionär Minder schilderte. Sein Schaffhauser Ratskollege Hannes Germann (svp, SH) erklärte weiter, dass es so «einem Mann mit äusserst grossem Gefährdungspotenzial [...] beinahe gelungen [wäre], eine neue Identität zu bekommen», da er «im Strafregister [fast] irgendwo zwischen Stuhl und Bank verschwunden» wäre. Der Staat müsse künftig vermeiden, dass es zu einem solchen «Fast-Super-GAU» kommen könne, appellierte er an die anwesende Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
Die Grüne Ständerätin Lisa Mazzone (gp, GE) beantragte die Ablehnung der Motion. Sie warnte davor, aufgrund eines Einzelfalls zu legiferieren, und betonte, dass sie nicht einsehe, weshalb in dieser Frage zwischen Verurteilten mit und ohne Landesverweis unterschieden werden sollte; eine solche Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt und verletze den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn es tatsächlich ein Problem sei, dass ein Strafregistereintrag «bei einem Namenswechsel einfach verschwinden kann», dann sei das nicht nur bei Personen mit Landesverweis ein Problem, pflichtete Mathias Zopfi (gp, GL) seiner Fraktionskollegin bei.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter bekräftigte den Willen des Bundesrates, die geforderte Anpassung vorzunehmen, unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit: «Wenn jemand unter einer neu angenommenen Identität eine Gefährdung darstellt, dann ist das eine Gefährdung zu viel.» Mit 28 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm die Ständekammer die Motion an.

Keine Namensänderung für Personen mit Landesverweis (Mo. 21.4183)

Im Frühling 2021 gab das UVEK bekannt, die letzte Bewilligung für die Durchführung einer Sondierbohrung erteilt zu haben. Damit hatte die NAGRA bei der Suche nach geeigneten Standorten für die Errichtung von Tiefenlagern vom Bund insgesamt 22 Mal grünes Licht für solche Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes erhalten (und bei zwei der insgesamt 24 eingereichten Gesuche nachträglich einen Rückzug vorgenommen). In dieser dritten Etappe der Standortevaluierung, in welcher vornehmlich die drei Standortgebiete Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG und ZH) sowie Zürich Nordost (ZH und TG) im Fokus stehen, soll ein genaueres und detaillierteres Verständnis der Eignung des Untergrunds für die Endlagerung radioaktiver Abfälle erlangt werden. Im November 2020 hatte die NAGRA bestätigt, dass sie diese drei Standortgebiete weiterhin als geeignet betrachte und dass dort sichere Tiefenlager gebaut werden könnten, wie die NZZ schrieb. Im Jahr 2022 will die NAGRA bekannt geben, für welche Gebiete sie bis 2024 Rahmenbewilligungsgesuche beim Bundesrat einreichen möchte. Bereits im Jahr zuvor wurde die Untersuchung von Standorten für die Errichtung von Tiefenlagern teils emotional mitverfolgt. Der Aargauer Zeitung zufolge erklärte der Aargauer Regierungsrat im April 2021 etwa, dass er zwar konstruktiv bei der Suche mitarbeiten möchte, ein Tiefenlager auf dem Kantonsgebiet aber unerwünscht sei. Der Kanton Aargau trage bereits «überproportionale Lasten für die ganze Schweiz» (namentlich den Durchgangsverkehr und die bestehenden Atomkraftwerke, wie der Tages-Anzeiger ausführte), weshalb ihm eine weitere Belastung «nicht zugemutet werden» könne, gab das Blatt die Haltung der Kantonsregierung wieder. Die Zürcher Kantonsregierung liess verlauten, sich nicht mehr grundsätzlich gegen die Errichtung eines Endlagers auf dem Kantonsgebiet zu wehren, zog jedoch eine «rote Linie» (Thurgauer Zeitung) bei der Frage des Verpackungszentrums. Diese sogenannte «heisse Zelle», wie die oberirdische Anlage für die Endverpackung der radioaktiven Abfälle in spezielle Behälter genannt wird, dürfe im Sinne einer Lastenverteilung nicht auch noch auf dem Gebiet des Kantons Zürich zu stehen kommen, wie der Tages-Anzeiger im April 2021 berichtete. Nebst dieser Bedingung nannte der Zürcher Regierungsrat auch, dass durch die vielen Bauten an der Oberfläche keine Trinkwasserressourcen gefährdet werden dürften, eine Forderung, welcher sich auch der Kanton Thurgau und der Kanton Schaffhausen anschlossen. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau werde gemäss der Thurgauer Zeitung für den sichersten Standort einstehen und setze sich deshalb für einen transparenten, sachbasierten und nachvollziehbaren Prozess ein. Man widersetze sich damit einer Standortwahl im Kanton Thurgau nicht grundsätzlich. Der an die Standortregion Zürich Nordost angrenzende Kanton Schaffhausen krisierte hingegen den Prozess der Standortsuche, zumal die detaillierten Begründungen zur Standortwahl nicht im Jahr 2022 mit der Bekanntgabe der Standortwahl, sondern erst zwei Jahre später mit der Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs erfolgen werden. Bevor nicht alle Aspekte im Detail geklärt seien, dürfe die NAGRA im Jahr 2022 deshalb keine Standortwahl treffen, so die Meinung des Schaffhauser Regierungsrats. Zu Diskussionen führte schliesslich auch die Frage nach finanziellen Entschädigungen: Bezüglich Belastung forderten die drei Standortregionen in einem gemeinsamen Brief, dass sie, falls sie für die Errichtung des Endlagers ausgewählt würden, für ihren Beitrag zu einer Lösung über einige Jahre hinweg finanziell – in den Medien wurde eine Zahl von total mindestens CHF 800 Mio. genannt – entschädigt würden, so wie dies von den Entsorgungspflichtigen ursprünglich vorgesehen worden sei. Wenn eine Gemeinde einen Anteil von den «zehn Dreifachturnhallen», die «bis unters Dach» mit Atommüll gefüllt sind, unter sich beherberge, so habe dies beispielsweise grosse Auswirkungen auf die Immobilienpreise, auf den Absatz von Agrarprodukten oder auf den Tourismus, wie die Thurgauer Zeitung schrieb. Eine finanzielle Entschädigung sei zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, entspreche jedoch wohl dem politischen Willen einer Mehrheit, wie BFE-Sprecher Stefan Jordi gegenüber der Thurgauer Zeitung erklärte.

Endlager für radioaktive Abfälle (3. Etappe; 2018–2029)
Dossier: Débat sur les dépôts de déchets radioactifs à partir de l'année 2000

Die Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt verlangten in vier ähnlich gelagerten Standesinitiativen (Kt.Iv. 20.331; Kt.Iv. 21.304; Kt.Iv. 21.307; Kt.Iv. 21.312) die Beteiligung des Bundes an den Ertragsausfällen der Spitäler, die auf das durch den Bundesrat erlassene Verbot von «nicht dringend angezeigten medizinischen Eingriffe[n] und Therapien» vom März 2020 zurückzuführen sind. Es gehe nicht an, dass sich der Bund nun aus der Verantwortung stehle, ist etwa der Begründung des Kantons Schaffhausen zu entnehmen. Damit keine kantonalen Ungleichbehandlungen entstünden, solle die Koordination der Kompensation zwischen dem Bund, den Kantonen und den Krankenkassen über die GDK erfolgen. Im November 2021 nahm sich die SGK-SR den Standesinitiativen an. Ihr zufolge falle das Bereitstellen der für die Pandemie notwendigen Spitalkapazitäten in den Aufgabenbereich der Kantone. In Krisensituationen liege es an allen Staatsebenen, einen Teil der Last zu übernehmen. Bislang sei es der Bund gewesen, der 80 Prozent der Kosten, die im Zusammenhang mit der Pandemie angefallen sind, übernommen habe. Daher beantragte die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen, den Standesinitiative keine Folge zu geben.

Auch der Bund soll für die Spitäler zahlen (St.Iv. 20.331; St.Iv. 21.304; St.Iv. 21.307; St.Iv. 21.312)

Ende September 2021 gab das BAG bekannt, dass die mittlere Krankenkassenprämie 2022 erstmals seit 2008 nicht ansteigen, sondern um 0.2 Prozent sinken werde. Seit 2011 war die mittlere Prämie, also die durchschnittlich bezahlte Prämie, jährlich durchschnittlich um 2.4 Prozent angestiegen. Der Bundesrat führte den Rückgang auf seine Änderung der KVAV von April 2021 zurück, gemäss welcher die Versicherungen die Prämie durch Reserveabbau um 1.2 Prozent hätten senken und ihre Prämien allgemein knapper hätten kalkulieren können. Darüber hinaus werden die Versicherungen 2021 CHF 134 Mio. an zu hohen Prämieneinnahmen auf Genehmigung des BAG zurückerstatten. Somit war der Prämienrückgang also nicht durch einen Kostenrückgang begründet, wie etwa die NZZ betonte.
Weiterhin gross waren die regionalen Unterschiede in der Prämienentwicklung: In 14 Kantonen sanken die Prämien, in Basel-Stadt und Genf gar um 2.1 und 1.5 Prozent, hingegen kam es in 12 Kantonen, insbesondere der Ost- und Zentralschweiz, zu einem Prämienanstieg (OW: 1.4%, GL: 1.1%, NW: 0.9%, AI: 0.7%, AR, TG und LU: alle 0.6%, UR: 0.5%, SO: 0.4%, AG: 0.3%, SG und SH: beide 0.2%). Somit erfuhren für einmal diejenigen Kantone mit überdurchschnittlich hohen Prämien eine Entlastung, während die Kantone mit unterdurchschnittlichen Prämien einen Prämienanstieg zu verzeichnen hatten. Kaum Auswirkungen hatte dies jedoch auf die regionalen Unterschiede in der Prämienhöhe: Im Jahr 2022 weisen weiterhin die Kantone Basel-Stadt (CHF 409.80) und Genf (CHF 399.90) die höchsten mittleren Prämien auf, die niedrigsten fallen weiterhin in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden (CHF 214.80) und Uri (CHF 243.80) an.
Insbesondere in der Ostschweiz sorgte die Prämienerhöhung für Ärger, wie die regionalen Medien berichteten. Die tiefen Prämien in der Ostschweiz seien durch tiefe Gesundheitskosten begründet, entsprechend sei die aktuelle Prämienerhöhung auf eine Umverteilung der Prämiengelder von der Ost- in die Westschweiz zurückzuführen, wurde vermutet. Dies veranlasste Christian Lohr (mitte, TG; Ip. 21.4263), Jakob Stark (svp, TG; Ip. 21.4328) und Mike Egger (svp, SG; Ip. 21.4228) zu Interpellationen an den Bundesrat. Der Bundesrat erklärte, dass Prämienveränderungen nicht aufgrund der aktuellen Höhe der Kosten, sondern aufgrund der erwarteten Änderungen der Kosten entstünden – in verschiedenen Ost- und Zentralschweizer Kantonen werde mit einem Kostenanstieg, in Basel-Stadt und Genf hingegen mit einer Kostenreduktion gerechnet. Zudem seien die Prämien etwa in den Ostschweizer Kantonen im Jahr 2021 gleich geblieben oder sogar gesenkt worden, weshalb jetzt eine Korrektur nötig sei.

Krankenkassenprämien 2022
Dossier: Développement des primes et des coûts de l'assurance maladie (depuis 2010)

Stände- und Nationalrat haben in der Herbstsession 2021 den geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schaffhausen, Aargau, Tessin und Genf oppositionslos die Gewährleistung erteilt. Die einzige Wortmeldung zum Geschäft kam von Kommissionssprecher Andrea Caroni (fdp, AR) im Ständerat. Er führte aus, dass das Geschäft auch in der Kommission kaum zu Diskussionen Anlass gegeben hatte. Einzige Ausnahme seien die neuen Genfer Verfassungsbestimmungen über die Steuerpolitik gewesen, nach denen sich der Kanton für eine Verringerung des interkantonalen Steuerwettbewerbs und bei der kantonalen Umsetzung von Steuerreformen des Bundes für eine stärkere Steuerprogression einsetzen soll. Die Kommission sei aber wie schon der Bundesrat in seiner Botschaft zum Schluss gekommen, dass diese Bestimmungen unproblematisch seien, solange sich der Kanton Genf bei der Umsetzung in den Grenzen des Bundesrechts bewege. Einer Gewährleistung stehe somit nichts im Weg.

Garantie des constitutions cantonales (UR, SH, AG, TI, GE) (MCF 21.040)
Dossier: Garantie des constitutions cantonales

Le Conseil fédéral propose au Parlement d'accorder la garantie fédérale aux constitutions de cinq cantons après que celles-ci aient été révisées. Dans le canton d'Uri, la modification constitutionnelle concerne le droit de nécessité. Adopté en votation populaire le 29 novembre 2020, le nouvel article (art. 90, al. 3, cst. UR) permet au Conseil d'Etat d'introduire des arrêtés de nécessité pour une durée limitée. Ceux-ci doivent être validés a posteriori par le Grand Conseil. La constitution du canton de Schaffhouse a été dotée d'un article traitant de la transparence du financement de la vie politique (art. 37a, cst. SH). Cette disposition, qui oblige notamment les personnes élues ou candidates à des fonctions publiques à publier leurs liens d'intérêt, est similaire à celles ajoutées aux constitutions de Schwyz et Fribourg, validées par le Parlement en mars 2019. En Argovie, les compétences des autorités scolaires (§ 31 let. b, cst. AG) ont fait l'objet d'une modification alors que l'article 55bis cst. AG sur la mise en œuvre de la loi fédérale sur les jeux d'argent a été abrogé. Au Tessin, un article concernant le principe de subsidiarité (art. 4, al. 4, cst TI), accepté par le peuple le 9 février 2020, a été ajouté à la constitution. Enfin, plusieurs modifications ont eu lieu dans le canton de Genève. Alors que la présidence du Conseil d'Etat était attribuée auparavant pour toute la législature, les membres de l'exécutif l'occuperont désormais pour une année, avant de céder la place à un.e collègue (art. 105, al. 2 et 3, cst GE). Les autres changements concernent notamment la concurrence fiscale intercantonale, les institutions de maintien, d'aide et de soins à domicile et les droits des personnes en situation de handicap.
Après vérification, ces modifications sont conformes au droit fédéral, raison pour laquelle le Conseil fédéral recommande leur adoption.

Garantie des constitutions cantonales (UR, SH, AG, TI, GE) (MCF 21.040)
Dossier: Garantie des constitutions cantonales

2020 wählten acht Kantone ihre Parlamente neu (SG, UR, TG, SZ, SH, JU, AG, BS). Die «grüne Welle» spülte auch 2020 viele Mitglieder der Grünen und der Grünliberalen in die kantonalen Legislativen. Die Grünen gewannen in allen acht Kantonen Wähleranteile dazu, die Grünliberalen in sieben von acht – im Kanton Uri waren sie nicht zur Wahl angetreten. Diese Gewinne brachten den Grünen in diesen Kantonen total 69 Mandate ein (bei den letzten Wahlen in diesen Kantonen waren es noch 45 gewesen) und den Grünliberalen 48 (27 bei den letzten Wahlen in denselben Kantonen). Die Bundesratsparteien schwächelten derweil. Die FDP verlor in allen acht Kantonen Mandate (insg. -17 Sitze in diesen Kantonen), die SP (-12 Sitze) und die SVP (-14 Sitze) je in deren sechs. Am besten hielt sich die CVP (-4 Sitze), welche zwar in drei Kantonen Mandate abgeben musste, aber auch in drei Kantonen Sitze zulegen konnte.

Der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten stieg in sechs von acht Kantonen – am stärksten im Kanton Basel-Stadt (42.0%, +11 Prozentpunkte gegenüber den letzten Wahlen). Einzig in den Kantonen Jura (15.0%, +/- 0 Prozentpunkte) und Schwyz (9.0%, -5 Prozentpunkte) führten die Wahlen 2020 nicht zu einem Parlament mit mehr weiblichen Mitgliedern. Die Wahlbeteiligung lag einzig im Kanton Schaffhausen (57.0%), wo die Stimmpflicht gilt, über 50 Prozent. Am wenigsten Wahlberechtigte fanden im Kanton Thurgau den Weg an die Urne (32.6%).

Die acht Kantone führten auch Gesamterneuerungswahlen ihrer Exekutiven durch. Die grössten Veränderungen brachten die Wahlen im Kanton Basel-Stadt: Die SP konnte ihre zwei Rücktritte verteidigen, nicht aber die FDP und die Grünen, die beide die Abwahl eines amtierenden Regierungsratsmitglieds hinnehmen mussten. An ihre Stelle traten Vertreterinnen der LDP und der GLP. Die FDP verlor in zwei weiteren Kantonen einen Regierungssitz: in Uri an die SVP und in Schaffhausen an die SP. In den anderen Kantonen änderten die Wahlen jedoch nichts an der Parteizusammensetzung der Regierungen. In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Aargau und Schwyz kam es zwar zu Rücktritten von Regierungsmitgliedern auf Ende der Amtsperiode, überall schafften es die entsprechenden Parteien jedoch, ihre Sitze zu verteidigen. Im Kanton Jura kam es in den Gesamterneuerungswahlen im Herbst gar zu keiner einzigen personellen Änderung. Allerdings war es im Frühjahr vor den regulären Wahlen noch zu einer Ersatzwahl gekommen, bei der die CVP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der SP verlor, welche diesen ein halbes Jahr später erfolgreich verteidigte. Auch im Kanton Waadt kam es im Berichtsjahr zu einer Ersatzwahl, bei welcher die FDP ihren freigewordenen Sitz ebenfalls erfolgreich verteidigte. Unter dem Strich war Ende 2020 ein kantonales Regierungsmandat mehr von einer Frau besetzt als noch im Vorjahr (neu: 39 von 154 Mandaten). Während in der Regierung von Uri neu keine Frau mehr einsitzt anstatt wie bisher noch zwei, ist in Basel-Stadt, St. Gallen und Jura neu je ein Regierungsamt mehr von einer Frau besetzt.

Auch die Städte Genf, Luzern, Biel, St. Gallen und Bern wählten die Mitglieder ihrer Legislativen neu. Dort zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei den kantonalen Wahlen: die grosse Gewinnerin war die Grüne Partei, welche in allen fünf Städten verglichen mit den letzten Wahlen Mandate dazugewann (zusammengezählt von 48 auf 69 Sitze). Auch die Grünliberale Partei legte in diesen Städten zu, wenn auch in geringerem Masse (von 21 auf 28 Mandate; keine Vertretung in Genf).

Bei den meisten grossen Städten blieb die Parteizusammensetzung der Exekutiven nach den Wahlen gleich wie in der vorherigen Amtsperiode; namentlich in Bern, St. Gallen, Luzern und Biel. Dramatischer ging es in Genf zu und her, wo gleich vier der fünf amtierenden Regierungsmitglieder sich nicht mehr zur Wiederwahl stellten – zwei davon laut eigenen Angaben wegen eines Reputationsverlusts im Zusammenhang mit einer Spesenaffäre. Schlussendlich führten die Wahlen in der Stadt Genf zu einem Sitzgewinn der Grünen auf Kosten der Partei SolidaritéS. In Winterthur kam es derweil zum dritten Mal seit 2016 zu einem unerwarteten Abgang eines Mitglieds der Exekutive und daraufhin zu einer Ersatzwahl, bei der die FDP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der GLP abtreten musste.

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2020
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 2020
Dossier: Récapitulatif des élections cantonales et communales
Dossier: Elections communales 2020
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 2020