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Da nach der Beratung des Ständerats zum Voranschlag 2025 noch 54 Differenzen offengeblieben waren, nahm der Nationalrat die erste Runde der Differenzbereinigung in zwei Blöcken vor. Im ersten Block, der die Departemente EDA, EJPD, VBS und WBF umfasste, folgte die grosse Kammer grösstenteils ihrer Kommissionsmehrheit und räumte nur wenige Differenzen aus. Sie übernahm unter anderem die vom Ständerat vorgeschlagene Kürzung der Sozialhilfe für Asylsuchende um CHF 100 Mio. sowie die Erhöhung der Mittel für die Sportverbände um CHF 2.2 Mio. und verzichtete auf die ursprünglich geplanten Kürzungen im Finanzplan 2026–2028 bei ausserordentlichen Schutzaufgaben von Kantonen und Städten. Bei der internationalen Zusammenarbeit schlug der Nationalrat einen Kompromiss vor, indem er seine Kürzung von ursprünglich CHF 250 auf 170 Mio. reduzierte. Auch bei der Erwerbstätigkeit von Frauen kam er dem Ständerat entgegen und senkte den jährlichen Soll-Wert der Steigerung von 5 auf 1 Prozentpunkt. Im zweiten Block, der die Departemente EDI, EFD und UVEK betraf, folgte der Nationalrat seinem Schwesterrat bei verschiedenen Sparmassnahmen: So stimmte er den Kürzungen der kleinen Kammer bei den Ausgaben für Güter und Dienstleistungen, beim elektronischen Patientendossier, bei der AHV sowie beim Güterverkehr zu. Gleichzeitig unterstützte er die Erhöhung der Mittel zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im Veterinärwesen um CHF 10 Mio. Kompromissvorschläge formulierte der Nationalrat beim grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr, wo er die Kürzung von CHF 30 auf 15 Mio. reduzierte, sowie bei den Betriebsausgaben, bei denen er statt der ursprünglich vorgesehenen CHF 20 Mio. nur noch CHF 13 Mio. einsparen wollte.

Der Ständerat zeigte sich in dieser ersten Runde bereit, auf einige der Kompromissvorschläge einzugehen, etwa bei den Lohnmassnahmen für Frauen oder bei den Ausgaben für Güter und Dienstleistungen. Bei der internationalen Zusammenarbeit schlug er jedoch seinerseits einen neuen Kompromiss vor, indem er seine Kürzung von ursprünglich CHF 30 auf 71 Mio. erhöhte, um einen finanziellen Ausgleich zur geplanten Erhöhung der Rüstungsausgaben zu schaffen. Im Bereich Bildung und Forschung bereinigte der Ständerat ebenfalls einige Differenzen, insbesondere im ETH-Bereich und beim SBFI. Nicht durchsetzen konnte sich jedoch die Mehrheit des Nationalrats mit ihrem Vorschlag, die Beiträge an ausländische Studierende in der Schweiz um CHF 4.8 Mio. zu kürzen; hier obsiegte die Minderheit Herzog (sp, BS), die auf die Kürzung verzichten wollte.

Zu Beginn der zweiten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens bestanden weiterhin über zwanzig offene Differenzen. Der Nationalrat räumte in dieser Phase einige Differenzen aus, etwa bei den Beiträgen an multilaterale Organisationen, wo er sich dem Kürzungsvorschlag des Ständerats in der Höhe von CHF 10 Mio. anschloss. Auch bei der Baukultur übernahm die grosse Kammer die Kürzung des Ständerats in Höhe von CHF 3 Mio. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit unterbreitete sie weitere Kompromissvorschläge: Die Kürzung wurde von CHF 170 auf 125 Mio. reduziert, was jedoch weiterhin eine Differenz von CHF 54 Mio. zum Ständerat bedeutete. In ähnlicher Weise reduzierte der Nationalrat bei der Entwicklungszusammenarbeit seine ursprünglich vorgesehene Kürzung von CHF 135 auf 90 Mio., um dem Vorschlag des Ständerats von CHF 25 Mio. entgegenzukommen. Auch bei den Stipendien für ausländische Studierende schlug der Nationalrat neu eine Kürzung um CHF 2 Mio. vor. Bei den Lohnmassnahmen im eidgenössischen Personalamt wollte er im Vergleich zur kleinen Kammer mit einer Kürzung um CHF 30 Mio. statt CHF 45 Mio. auskommen. Die zahlreichen Kompromissvorschläge führten im Rat sowie in den Medien zu Vergleichen mit einem Basar.

Der Ständerat ging in der Folge unter anderem auf den Vorschlag des Nationalrats zu den Lohnmassnahmen ein. Gleichzeitig machte er aber bei der internationalen Zusammenarbeit einen weiteren neuen Vorschlag, indem er seine Kürzung auf CHF 98 Mio. erhöhte. Auch bei den Beiträgen an ausländische Studierende kam er dem Nationalrat entgegen, indem er eine Kürzung von CHF 1 Mio. vorschlug.

Somit bestand in der Einigungskonferenz viel Raum für Kompromisse: Bei der internationalen Zusammenarbeit einigte man sich auf eine Kürzung um CHF 110 Mio., die Beiträge an ausländische Studierende wurden um CHF 1.5 Mio. gekürzt und der Beitrag an die «Neue Regionalpolitik» um CHF 6 Mio. erhöht. Der Ständerat setzte sich bei der Erhöhung der Mittel für familienergänzende Kinderbetreuung um CHF 10 Mio. sowie bei den zusätzlichen Beiträgen für den Bereich «Wildtiere und Jagd» um CHF 0.5 Mio. durch. Der Nationalrat war hingegen mit seinem Antrag, im Bundesamt für Bauten und Logistik keine Kürzung vorzunehmen, erfolgreich. In der Folge hiessen beide Kammern die Anträge der Einigungskonferenz mit deutlichen Mehrheiten gut.

Budget 2025 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2026-2028
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2025: Budget et comptes d'Etat

Im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2025 nahm der Ständerat umfangreiche Änderungen am Entwurf des Nationalrates vor. Die FK-SR konzentrierte sich darauf, Spielraum für eine zügige Erhöhung des Armeebudgets zu schaffen, da man die Ausgaben für die militärische Landesverteidigung bereits bis 2032 auf 1 Prozent des BIP steigern wolle, nicht erst bis 2035, wie es der Bundesrat geplant hatte – wie Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) dem Rat erklärte. Für den Voranschlag 2025 bedeute dies konkret eine Erhöhung der Rüstungsinvestitionen um CHF 530 Mio. auf insgesamt CHF 2.71 Mrd. – analog zum Beschluss des Nationalrats. Zur Gegenfinanzierung schlug die Kommission deshalb Entlastungsmassnahmen in Höhe von CHF 344 Mio. vor, die alle Departemente betrafen.

Der Ständerat nahm in der Folge sämtliche Kürzungsanträge seiner Kommission an, darunter unter anderem Kürzungen im VBS (CHF -20 Mio.), im Asylwesen (CHF -185 Mio.), bei den Investitionen in Bundesbauten (CHF -31 Mio.) sowie in den Bundesämtern für Kultur, Gesundheit und Sozialversicherungen (insgesamt CHF -28 Mio.). Zudem wurde eine Querschnittskürzung von CHF 10 Mio. bei den Eigenausgaben und eine Reduktion von CHF 40 Mio. bei der Ressortforschung des Bundes beschlossen. Aufgrund des Schätzfehlers bei der AHV konnte zudem der Betrag für die AHV um CHF 3 Mio. nach unten korrigiert werden. Zudem revidierte der Ständerat die Aufstockung des Nationalrats um CHF 22 Mio. für die Zoll- und Grenzsicherheit an den Flughäfen Basel und Genf.
Auch bei den «Güterverkehrsanlagen und technischen Neuerungen im Güterverkehr» sowie bei den alternativen Antriebssystemen für Busse und Schiffe nahm die kleine Kammer Kürzungen von CHF 62 Mio. beziehungsweise CHF 31 Mio. vor, da der Bedarf hier geringer sei als budgetiert. Mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Andrea Caroni (fdp, AR) kürzte der Ständerat zudem den Kredit zu den Umweltschutzmassnahmen des BAZL um CHF 14 Mio. mit der Begründung, dass der vorgesehene Betrag ohnehin nicht ausgeschöpft werden könne. Beim grenzüberschreitenden Personenverkehr folgte die kleine Kammer schliesslich einem Einzelantrag Rieder (mitte, VS) für eine Mittelkürzung von CHF 30 Mio.; auch Rieder begründete diese Kürzung damit, dass die SBB nicht über die Kapazität verfüge, die für dieses Geld vorgesehenen Nachtzugfahrten nach Rom und Barcelona durchzuführen.

Zu mehr Diskussionen führten Kürzungsanträge in anderen Bereichen: So beantragte die Kommissionsmehrheit eine Budgetkürzung um CHF 45 Mio. beim EPA, womit nur noch ein Teuerungsausgleich von 0.75 Prozent (anstatt 1.5%) möglich wäre. Eine Minderheit um Eva Herzog (sp, BS) wehrte sich mit Verweis auf eine berechnete Teuerung von 1.1 bis 1.2 Prozent vergeblich gegen diese Kürzung. Zudem machte der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Erhöhung der Mittel für die Regionalpolitik um CHF 12.5 Millionen rückgängig und lehnte dabei einen Minderheitsantrag Rieder (mitte, VS) ab, der hier dem Nationalrat folgen wollte. Erfolgreich war hingegen ein Minderheitsantrag Maillard (sp, VD), der im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit die vom Nationalrat beschlossene Kürzung der Mittel für Pro Helvetia rückgängig machen wollte. Auch beim SBFI obsiegte der Minderheitsantrag Ettlin (mitte, OW), der die Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf und damit die Einhaltung der Querschnittskürzungen auch im Bildungsbereich forderte. Einer Mehrheit der Kommission wollte dem Nationalrat folgen und in diesem Bereich auf die Querschnittskürzungen verzichten.

Neben diesen Kürzungen beschloss der Ständerat auch einige Budgeterhöhungen: So machte er die Kürzung des Nationalrats beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung rückgängig und stellte die vom Bundesrat vorgesehenen Mittel für nationale Sportanlagen in Höhe von CHF 2.2 Mio. wieder her. Weiter stockte er die Mittel des BLV um CHF 10 Mio. auf, um Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit zu beschaffen. Auch dieser Antrag der Kommission wurde diskussionslos angenommen, ebenso wie ein Antrag zur Aufstockung der Mittel um CHF 0.5 Mio. bei der Arten- und Lebensraumförderung in Jagdbanngebieten. Die kleine Kammer beschloss zudem eine Kürzung der Mittel für die internationale Entwicklungszusammenarbeit um CHF 30 Mio., während der Nationalrat in diesem Bereich eine Reduktion von CHF 250 Mio. vorgesehen hatte. Die Mehrheit setzte sich dabei gegenüber verschiedenen Einzel- und Minderheitsanträgen durch, die insbesondere stärkere Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit oder eine schnellere Erhöhung der Rüstungsausgaben forderten.

Nach der Detailberatung im Ständerat wies der Voranschlag 2025 ein Finanzierungsdefizit von CHF 491.9 Mio. – CHF 20 Mio. weniger, als es die Schuldenbremse erlaubt hätte, und CHF 7.4 Mio. weniger, als die FK-SR zuvor beantragt hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Voranschlag 2025 sowie die Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2025 und über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 einstimmig an. Ohne Gegenstimme (42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) hiess er auch die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025 gut.

Budget 2025 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2026-2028
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2025: Budget et comptes d'Etat

Zu Beginn der Wintersession 2024 nahm der Nationalrat die Beratung des Voranschlags 2025 mit integriertem Finanzplan 2026–2028 auf. Anna Giacometti (fdp, GR) und Jacques Nicolet (svp, VD) präsentierten dem Rat den Budgetentwurf sowie die Änderungsanträge der FK-NR. Sie betonten für die Kommissionsmehrheit, dass der Bundeshaushalt angesichts der strukturellen Defizite der letzten Jahre weiterhin unter grossem Druck stehe. Zwar könnten die Vorgaben der Schuldenbremse dank Bereinigungsmassnahmen des Bundesrates in der Höhe von rund CHF 2 Mrd. eingehalten werden, doch seien weitere Schritte erforderlich, um den Bundeshaushalt langfristig ins Gleichgewicht zu bringen. Die Kommissionsmehrheit beantragte zudem insgesamt Mehrausgaben von CHF 95.9 Mio., denen Mehreinnahmen von CHF 22 Mio. gegenüberstanden, womit die Schuldenbremse noch immer eingehalten werden könne.

Die Fraktionsvoten machten in der Folge die unterschiedlichen finanzpolitischen Prioritäten im Nationalrat deutlich. Lars Guggisberg (svp, BE) kritisierte das anhaltende Wachstum des Staates und forderte eine Neuausrichtung der Schwerpunkte, weg von der internationalen Zusammenarbeit hin zu Ernährungssicherheit und Landesverteidigung. Im Namen der FDP-Fraktion erklärte Alex Farinelli (fdp, TI), dass die Schweiz nicht ein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem habe, was eine klare Prioritätensetzung und einen stärkeren Fokus auf die nationale Sicherheit nötig mache. Für die Mitte-Fraktion forderte Pius Kaufmann (mitte, LU) eine konsequente Ausgabendisziplin, in der neue Ausgaben nur getätigt werden, wenn sie entsprechend gegenfinanziert seien.
Andere Akzente setzte etwa Corina Gredig (glp, ZH) für die GLP-Fraktion. Sie warnte vor einem Verlust der humanitären Schweizer Tradition, sollten Kürzungen in der internationalen Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Aufstockung des Armeebudgets um CHF 500 Mio. vorgenommen werden. Ähnlich argumentierte Felix Wettstein (gp, SO) für die Grüne Fraktion, die das Budget als unausgewogen bezeichnete, da es von einer überproportionalen Erhöhung der Rüstungsausgaben geprägt sei. Für die SP-Fraktion kritisierte Sarah Wyss (sp, BS) die Haushaltsplanung als einseitige Abbaupolitik, die zu stark an der Schuldenbremse ausgerichtet sei und dringend benötigte Investitionen verhindere. Stattdessen forderte sie gezielte Investitionen in Bildung, Kultur, Kinderbetreuung, öffentlichen Verkehr und Umweltschutzmassnahmen.

Die Beratung des Budgets erfolgte im Nationalrat in sieben Blöcken, beginnend mit dem ersten Block zu den Ausgaben im Eigenbereich des Bundes. Die Kommissionsmehrheit stellte drei Kürzungsanträge: eine Reduktion um CHF 7 Mio. beim Eigenaufwand des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, eine Kürzung um CHF 0.9 Mio. beim Budget des Büros für Konsumentenfragen sowie eine departementsübergreifende Kürzung der Personalausgaben um CHF 70 Mio. zur Senkung des Personalkostenwachstums. Diesen Kürzungsanträgen standen jeweils Minderheitsanträge Funiciello (sp, BE) gegenüber, welche die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit einen Verzicht auf die Kürzungen forderte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich dank den Stimmen der bürgerlichen Fraktionen in allen Punkten durch. Chancenlos blieben hingegen weitergehende Kürzungsanträge aus den Reihen der SVP, die sich ebenfalls auf Personalaufwendungen bezogen, ausserhalb der eigenen Fraktion jedoch keine Unterstützung fanden.

Im zweiten Block zur Sicherheit und Justiz lagen sowohl Kürzungs- als auch Aufstockungsanträge der Kommissionsmehrheit vor. So beantragte die Mehrheit der FK-NR eine Reduktion der Bundesbeiträge an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug um CHF 1 Mio., während die Minderheit Zybach (sp, BE) dafür plädierte, analog zum Entwurf des Bundesrates hier nicht zu kürzen. Eine weitere Kürzung um CHF 2.6 Mio. sah die Kommissionsmehrheit bei den ausserordentlichen Schutzaufgaben der Kantone und Städte vor, deren Mittel beim Bundesamt für Polizei entsprechend reduziert werden sollten. Diese Anträge fanden allesamt eine Mehrheit im Rat. Hingegen beantragte die Mehrheit der FK-NR erfolgreich eine Erhöhung der Mittel beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit um CHF 22 Mio.: Neu sollten die Flughäfen Genf und Basel dem Bund eine Entschädigung für Personenkontrollen durch das Grenzwachtkorps bezahlen müssen. Ein Minderheitsantrag Götte (svp, SG) für jährlich zusätzliche CHF 20 Mio. für mehr Personal zum Grenzschutz fand ausserhalb der SVP jedoch keine Unterstützung und wurde abgelehnt.
Ein weiterer umstrittener Punkt betraf die Cybersicherheit. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel um CHF 10 Mio. auf insgesamt CHF 26 Mio. auf Kosten der Armee. Der Nationalrat folgte jedoch einem Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU), der sich für eine Beibehaltung der vom Bundesrat vorgesehenen CHF 16 Mio. aussprach, u.a. zumal die Armee bereits andere Leistungen kompensieren müsse. Dank der Unterstützung von SVP, FDP und Mitte-Fraktion setzte sich die Minderheit in diesem Punkt durch.
Besonders kontrovers verlief schliesslich die Diskussion über die Verteidigungsausgaben. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel für Rüstungsinvestitionen um CHF 530 Mio., damit bis 2030 ein Prozent des BIP für die Verteidigung aufgewendet werden kann – der Bundesrat hatte vorgesehen, bis 2035 ein Prozent des BIP für die Verteidigung auszugeben. Gegen diesen Antrag lagen verschiedene Minderheitsanträge aus den Reihen der SP und Grünen vor, die allesamt scheiterten. So verlangte etwa eine Minderheit Kälin (gp, AG) eine Plafonierung der Rüstungsausgaben bei CHF 2 Mrd. und eine Minderheit Wyss (sp, BS) gar eine Reduktion des Verteidigungsbudgets um CHF 23 Mio., während eine Minderheit Andrey (gp, FR) dem Bundesrat folgen wollte. Hingegen beantragte die Kommissionsmehrheit selbst Einsparungen beim Globalbudget zur Verteidigung (CHF 45 Mio.) sowie beim Betriebsaufwand der Armasuisse (CHF 5 Mio.) mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung in diesen Bereichen.

Im dritten Block zu den Beziehungen zum Ausland schlug die Mehrheit der FK-NR weitreichende Kürzungen in der Höhe von insgesamt CHF 250 Mio. vor. Besonders betroffen waren dabei die wirtschaftliche Zusammenarbeit (CHF -50 Mio.), die Entwicklungszusammenarbeit (CHF -140 Mio.) sowie die Beiträge an multilaterale Organisationen (CHF -52 Mio.). Gegen diese Kürzungen wehrte sich eine Minderheit Gredig (glp, ZH), die dem Entwurf des Bundesrates folgen wollte. Darüber hinaus forderten weitere Minderheiten zusätzliche Mittel: Eine Minderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) beantragte etwa eine Erhöhung der Mittel für die internationale Zusammenarbeit auf 0.5 Prozent des BIP, während eine Minderheit Funiciello (sp, BE) 0.7 Prozent des BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe ausgeben wollte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich gegen sämtliche Minderheitsanträge durch. Zusätzlich stimmte der Nationalrat einem Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR) zu, wonach keine Bundesbeiträge mehr an das Hilfswerk UNRWA geleistet werden dürfen, was bereits früher zu kontroversen Diskussionen geführt hatte.

Im vierten Block zur Migration standen vier Anträge der Kommissionsmehrheit sowie sechs Minderheitsanträge zur Diskussion. Ein zentraler Punkt war die Effizienzsteigerung im Asylverfahren. Die Kommissionsmehrheit schlug vor, in den Planungsgrössen die maximale Anzahl der erstinstanzlichen Gesuche bei Asyl und Rückkehr, die älter als ein Jahr sein dürfen, von 2100 auf 1000 zu senken. Zudem sollte die Gesamtzahl der hängigen erstinstanzlichen Gesuche von 8400 auf 5800 reduziert werden. Gleichzeitig soll zukünftig im Bereich Unterbringung ein Qualitätsstandard von 90 Prozent erreicht werden – der Bundesrat hatte einen Standard von 85 Prozent vorgesehen. Der Nationalrat nahm diese Anträge einstimmig an.
Daneben setzte die Kommissionsmehrheit auf Kürzungen: Sie beabsichtigte, CHF 85 Mio. bei den Betriebsausgaben für die Bundesasylzentren zu streichen – eine Massnahme, die mit der rückläufigen Zahl an Asylsuchenden begründet wurde. Zudem sollte die Sozialhilfe an Asylsuchende um CHF 20 Mio. gekürzt werden, wobei diese Einsparungen gezielt bei der Arbeitsintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine ansetzen sollten. Gegen diese Kürzungen sprachen sich mehrere Minderheiten aus. So forderte eine Minderheit Kälin (gp, AG) einen Verzicht auf die Sparmassnahmen, während eine Minderheit Wyss (sp, BE) vorschlug, die entsprechenden Ausgaben ausserordentlich zu verbuchen, wie es bei «nicht steuerbare[n] Ausgaben» möglich ist. Eine Minderheit Sollberger (svp, BL) schlug umgekehrt vor, die gesamten Ausgaben für den Schutzstatus S ordentlich zu verbuchen, da eine ausserordentliche Verbuchung nach drei Jahren Krieg nicht mehr zulässig sei. Der Nationalrat folgte jedoch auch hier jeweils der Kommissionsmehrheit.
Auch bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer lagen verschiedene Minderheitsanträge auf Kürzungen und Erhöhungen vor, welche der Nationalrat jedoch allesamt zugunsten der Position der Kommissionsmehrheit, die dem Bundesrat folgen wollte, ablehnte.

Im umfangreichen fünften Block, der die Themen Landwirtschaft, Standortförderung, Arbeitsmarktpolitik und Wohnungswesen umfasste, setzte sich durchwegs die Kommissionsmehrheit durch. So wurde die gezielte Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bei den Planungsgrössen als neues Ziel definiert, was insbesondere durch eine Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen sowie durch eine Steigerung ihres durchschnittlichen Arbeitspensums erreicht werden soll. Zudem wurden die Finanzhilfen an Schweiz Tourismus in den Finanzplanjahren 2026–2028 um jährlich 5 Prozent und die Finanzierung des Förderinstruments «Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus» in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils CHF 1 Mio. reduziert.
Ein kontrovers diskutierter Punkt betraf die Mittel der Regionalpolitik: Die Kommissionmehrheit sprach sich erfolgreich für eine Erhöhung um CHF 12.5 Mio. aus, während eine Minderheit Gredig auf diese Erhöhung verzichten wollte. Der am intensivsten diskutierte Bereich war jedoch die Landwirtschaft. Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Direktzahlungen auf dem bisherigen Niveau zu belassen und die vom Bundesrat geplante Kürzung um CHF 42 Mio. rückgängig zu machen. Ein Minderheitsantrag Wermuth (sp, AG), der eine vorrangige Zuteilung dieser Mittel an Betriebe in Berggebieten vorsah, wurde ebenso abgelehnt wie der Minderheitsantrag Funiciello (sp, BE), der sich für eine Zustimmung zum Bundesratsentwurf aussprach. Auch mehrere Minderheitsanträge aus den Reihen der GLP, die Kürzungen bei der Absatzförderung, der Entsorgung tierischer Nebenprodukte und den Beihilfen für die Tierproduktion forderten, sowie ein Minderheitsantrag Gafner (edu, BE), der eine Erhöhung der Beihilfen für die pflanzliche Produktion um CHF 1 Mio. verlangte, fanden keine Mehrheit.

In sechsten Block (Bildung, Kultur, Digitalisierung, Familie, Sport und Gesundheit) setzte sich die Mehrheit der FK-NR mit dem Antrag durch, die Anschubfinanzierung für «Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse» (jeweils CHF 2 Mio. im Voranschlag und in den Finanzplanjahren) zu streichen. Eine Minderheit Andrey (gp, FR) wollte diese Mittel beibehalten. Erfolgreich war hingegen eine Minderheit Stadler (mitte, UR), die eine Kürzung von CHF 1.5 Mio. bei Pro Helvetia durchsetzte – insbesondere bei den Aussenstellen im Ausland. Es sei unverständlich, so der Minderheitssprecher, dass seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine weiterhin eine Aussenstelle von Pro Helvetia in Russland bestehe.
Die übrigen Minderheitsanträge blieben in diesem Block jedoch erfolglos: So scheiterte eine Minderheit Pahud (svp, VD) mit dem Antrag, das Budget des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung um CHF 1 Mio. zu kürzen. Erfolglos blieben auch Minderheitsanträge im Kulturbereich, etwa eine weitere Minderheit Pahud zur Reduktion der Filmförderung oder die Minderheit Wettstein (gp, BS) mit der Forderung nach mehr Mitteln für die Jenischen, Sinti und die nomadische Lebensweise. Hingegen setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Museumsmittel für Erinnerungskultur um CHF 0.5 Mio. durch.
Im Gesundheitsbereich forderten Minderheiten der SP und Grünen erfolglos zusätzliche Mittel für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (CHF +1.8 Mio.), für die Überwachung übertragbarer Krankheiten (CHF +5.9 Mio.) und für die Förderung sexueller Gesundheit (CHF +0.1 Mio.). In der Sozialpolitik setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Budgeterhöhung für familienergänzende Kinderbetreuung (CHF +6.9 Mio.) sowie mit der Aufstockung der Förderung ausserschulischer Aktivitäten für Kinder und Jugendliche (CHF +0.33 Mio.) durch. Schliesslich sprach sich der Nationalrat einstimmig gegen eine Kreditsperre für internationale Sportveranstaltungen aus und unterstützte die Erhöhung des Budgets für den ETH-Bereichs von CHF 2.44 Mrd. auf CHF 2.45 Mrd.

Im letzten, siebten Block zu Umwelt, Energie und Verkehr setzte sich die Mehrheit der FK-NR gegenüber verschiedenen Minderheitsanträgen mit ihrem Antrag durch, die vom Bundesrat beschlossene Kreditsperre für Nachtzüge im grenzüberschreitenden Schienenverkehr aufzuheben. Zudem obsiegte die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Mittel für den regionalen Personenverkehr um CHF 7.75 Mio., um die vom Bundesrat vorgesehenen Kürzungen für strukturschwache Kantone zu vermeiden, sowie mit der Aufstockung der Waldmittel um CHF 70 Mio. über vier Jahre. Ausserdem war eine Minderheit Stadler (mitte, UR) mit ihrem Antrag erfolgreich, die Kreditsperre für alternative Antriebssysteme bei Bussen und Schiffen aufzuheben. Erfolglos blieben im Bereich Energie hingegen eine Minderheit Nicolet (svp, VD) mit dem Kürzungsantrag der Mittel für «Programme Energie Schweiz» um CHF 3.6 Mio. sowie eine Minderheit Wettstein beim BAFU mit der Forderung nach einer Erhöhung der Mittel für Revitalisierungsprojekte um CHF 4 Mio. pro Jahr sowie CHF 16 Mio. für die Finanzplanjahre.

Nach der Bereinigung des Voranschlags durch den Nationalrat betrugen die beschlossenen Ausgaben CHF 1.5 Mio. weniger als die Mehrheit der Finanzkommission beantragt hatte. Damit könne die Schuldenbremse eingehalten werden, wie diverse Kommissionssprechende betonten. In der Folge hiess der Nationalrat den Voranschlag in der Gesamtabstimmung mit 120 zu 73 Stimmen gut. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP, Grünen und GLP. Angenommen wurden in der Folge auch der Bundesbeschluss über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025 (161 zu 31 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die geschlossenen stimmenden Fraktionen der Grünen und der GLP), der Bundesbeschluss über den Finanzplan für die Jahre 2026–2028 (188 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die Mitglieder der SVP-Fraktion) sowie der Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 (193 zu 0 Stimmen).

Budget 2025 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2026-2028
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2025: Budget et comptes d'Etat

In der Wintersession 2024 behandelte das Parlament den Nachtrag II zum Voranschlag 2024 zusammen mit dem Voranschlag 2025. Die Kommissionssprechenden Jacques Nicolet (svp, VD) und Anna Giacometti (fdp, GR) erläuterten dem Nationalrat die Vorlage aus Sicht der Mehrheit der FK-NR: Von den insgesamt sieben beantragten Nachtragskrediten des Bundesrates im Umfang von CHF 302.1 Mio. sollen CHF 100 Mio. intern kompensiert werden. Insgesamt könnten somit die Vorgaben der Schuldenbremse für den ordentlichen Haushalt auch mit den beantragten Kreditaufstockungen eingehalten werden. Der grösste Einzelposten von CHF 185 Mio. für Schutzsuchende aus der Ukraine sei notwendig geworden, da die Zahl der Gesuche für den Schutzstatus S die Budgetprognosen um 27 Prozent übertroffen habe. Dieser Betrag sollte ausserordentlich verbucht werden, was die Kommissionsmehrheit befürwortete. Demgegenüber lagen zwei Minderheitsanträge Bürgi (svp, SZ) vor: Die Minderheit I forderte, den Gesamtbetrag von CHF 185 Mio. an die Kantone für die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter zu streichen; Minderheit II forderte, den Nachtragskredit ordentlich zu verbuchen und intern eine entsprechende Kompensation beim SEM vorzusehen. Beide Anträge fanden ausserhalb der SVP-Fraktion keine Unterstützung. Ein weiterer Minderheitsantrag Wettstein (gp, SO) verlangte mit Verweis auf die bereits gebauten Gaskraftwerke die Streichung des Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 50 Mio. für die Prüfung von neuen Reservekraftwerken. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, in der aktuellen Lage müsse der Weiterbetrieb bestehender Kraftwerke gesichert und deren Ersatz vorbereitet werden. Auch dieser Minderheitsantrag erfuhr lediglich Unterstützung aus der eigenen Fraktion und wurde abgelehnt. Diskussionslos nahm der Nationalrat schliesslich einen Antrag seiner Kommission an, der zusätzliche CHF 1 Mio. für Herdenschutzmassnahmen gegen den Wolf vorsah. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 129 zu 65 Stimmen für die Annahme des Nachtrags II sowie der Planungsgrössen aus, wobei die ablehnenden Stimmen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion stammten. Mit 190 zu 4 Stimmen hiess er überdies die Entnahme aus dem BIF gut.

Bei der ständerätlichen Debatte des Nachtrags II zum Voranschlag 2024 wenige Tage nach dem Nationalrat blieb eine umfassende Diskussion aus. Nachdem Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) die Vorlage erläutert hatte, folgte die kleine Kammer durchwegs dem Entwurf des Nationalrats – inklusive der zusätzlichen CHF 1 Mio. für Herdenschutzmassnahmen. Mit 39 zu 1 Stimmen nahm der Ständerat den Nachtrag II zum Voranschlag 2024 an, einstimmig die Planungsgrössen und die Entnahme aus dem BIF.

Budget 2024. Supplément II (MCF 24.042)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

Mitte September 2024 präsentierte der Bundesrat seinen Nachtrag II zum Voranschlag 2024. Mit diesem legte er dem Parlament 7 Nachtragskredite über CHF 302.1 Mio. vor. Mit CHF 185 Mio. entfiel der grösste Betrag auf ausserordentliche Ausgaben zur Verlängerung des Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine bis März 2026. Ein weiterer bedeutender Nachtrag betraf die Übergangsmassnahmen in Zusammenhang mit dem Ausschluss der Schweiz aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon Europe. Hierfür wurden CHF 86 Mio. beantragt, um neue Förderinstrumente zu finanzieren und laufende Projekte abzusichern. Zudem wurden CHF 14.2 Mio. für die familienergänzende Kinderbetreuung beantragt, um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken​.
Ein neuer Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 50 Mio. wurde für die Projektierung neuer Reservekraftwerke, die zur Sicherstellung der Energieversorgung nach dem Auslaufen bestehender Verträge im Jahr 2026 dienen, beantragt. Zur Sonderrechnung des Bahninfrastrukturfonds wurde zudem ein Nachtragskredit von CHF 154.2 Mio. für den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur vorgelegt.

Budget 2024. Supplément II (MCF 24.042)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

Im August 2024 legte der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 vor. Der Voranschlag sah laufende Einnahmen von CHF 84.7 Mrd. und Ausgaben von CHF 80.5 Mrd. vor, was nach Abzug der Bewertungsänderungen des Verwaltungsvermögens ein Jahresergebnis von CHF 1 Mrd. ergab, während für das Jahr 2024 noch ein Verlust von CHF 0.3 Mrd. budgetiert worden war. Diese positive Entwicklung führte der Bundesrat vor allem auf das Wachstum der direkten Bundessteuern sowie auf Entlastungsmassnahmen bei den Ausgaben zurück. Der Finanzierungssaldo (also der ordentliche und ausserordentliche Finanzierungssaldo zusammen) blieb jedoch mit CHF -0.7 Mrd. negativ, da die Nettoinvestitionen von CHF 4.9 Mrd., die insbesondere auf steigende Ausgaben bei der Rüstung und der Strasseninfrastruktur zurückzuführen waren, die Selbstfinanzierung von CHF 4.2 Mrd. überstiegen. Das ordentliche Finanzierungsdefizit von CHF 397 Mio. lag jedoch CHF 115 Mio. unter dem konjunkturell zulässigen Wert, womit die Schuldenbremse eingehalten werden konnte. Laut Bundesrat war dies nur dank Bereinigungsmassnahmen in der Höhe von CHF 2 Mrd. möglich. Dazu zählten unter anderem die lineare Kürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben um 1.4 Prozent, die Kürzung des Beitrags an die ALV (um CHF -589 Mio.), die Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (um CHF -300 Mio.) sowie eine einmalige Kürzung des Beitrags im ETH-Bereich (um CHF 100 Mio.). Diese Massnahmen dienten dazu, gestiegene Ausgaben für AHV, Armee und individuelle Prämienverbilligungen zu kompensieren. Darüber hinaus wurden weiterhin CHF 0.7 Mrd. für Schutzsuchende aus der Ukraine ausserordentlich budgetiert, während erstmals weitere CHF 0.55 Mrd. für Schutzsuchende aus der Ukraine ordentlich budgetiert wurden. Dennoch bestehe im integrierten Finanzplan für die Jahre 2026–2028 weiterhin Bereinigungsbedarf, schrieb der Bundesrat weiter. Bis 2028 werde ein strukturelles Finanzierungsdefizit von CHF 2.6 Mrd. erwartet. Daher seien weitere Konsolidierungsmassnahmen vorgesehen, insbesondere mit Blick auf die 13. AHV-Rente und die steigenden Rüstungsausgaben.

Budget 2025 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2026-2028
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2025: Budget et comptes d'Etat

Anfang Juni setzte sich der Nationalrat erneut mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2024 auseinander. Nachdem der Ständerat keine finanziellen Differenzen zur grossen Kammer geschaffen hatte, entschied der Nationalrat lediglich über drei Präzisierungen: die vollständige Kompensation der Tarifänderungen im Zusammenhang mit der Frauenfussball-Europameisterschaft 2025 beim BAV anstelle der zuvor beschlossenen 20 Prozent sowie die beiden Rahmenbedingungen für den Einsatz der Mittel im Asylbereich. Alle Anpassungen wurden stillschweigend angenommen, womit der Nachtrag I zum Voranschlag 2024 verabschiedet wurde.

Budget 2024. Supplément I (MCF 24.007)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

Zwei Tage nach dem Nationalrat befasste sich der Ständerat im Mai 2024 mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2024, den Jakob Stark (svp, TG) im Namen der FK-SR präsentierte. Die Kommission empfahl die Annahme aller elf Nachtrags- und sieben Verpflichtungskredite. Auch die vom Nationalrat beschlossenen zusätzlichen Kredite im Umfang von insgesamt CHF 15 Mio. im Zusammenhang mit der UEFA Women's Euro 2025 wurden diskussionslos unterstützt. Die kleine Kammer änderte jedoch die vom Nationalrat festgelegte Kompensation der Tariferleichterungen beim Bundesamt für Verkehr von 20 auf 100 Prozent, sodass die Mindereinnahmen durch die vergünstigten Tickets während der Women's Euro 2025 vollständig innerhalb des Budgets des Bundesamts für Verkehr ausgeglichen werden müssen, ohne dass zusätzliche Bundesmittel eingesetzt werden.
Kontrovers diskutiert wurde der Nachtragskredit für die Bundesasylzentren im Umfang von CHF 239 Mio. Eine Kommissionsmehrheit beantragte die Kürzung der Mittel um ca. CHF 72 Mio., während eine Minderheit Zopfi (gp, GL) forderte, dem Nationalrat zu folgen und damit die volle Kreditsumme zu sprechen. Im Mittelpunkt der Debatte standen die aktualisierten Asylprognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM), die für 2024 höhere Zahlen erwarten liessen als ursprünglich gedacht. Mitglieder der SVP und FDP hielten die ursprünglichen Prognosen für realistischer und befürworteten die Kürzung, da die aktualisierten Zahlen ihrer Ansicht nach Maximalwerte darstellten, die voraussichtlich nicht erreicht würden. Andererseits warnten Mitglieder der Grünen und der SP, dass eine Kürzung die Kantone stärker belasten würde, da ein höherer Andrang vorzeitige Zuweisungen erforderlich mache und dadurch die Verfahren verlängert würden. Letztlich setzte sich die Minderheit mit 26 zu 17 Stimmen (2 Enthaltungen) durch, womit der Ständerat den Nachtrag I in Übereinstimmung mit dem Nationalrat verabschiedete und keine finanziellen Differenzen schuf. Allerdings ergänzte die kleine Kammer die Rahmenbedingungen: Die zusätzlichen CHF 16 Mio. für Personalressourcen beim SEM sollten ausschliesslich für die Beschleunigung von Verfahren und den Abbau von Pendenzen genutzt werden. Ausserdem wurde präzisiert, dass die Mittel für die Bundesasylzentren haushälterisch verwendet und die Sicherheit innerhalb und ausserhalb der Asylzentren gewährleistet werden müsse. Diese beiden Ergänzungen wurden stillschweigend angenommen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Nachtrag I zum Voranschlag 2024 und den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen einstimmig an.

Budget 2024. Supplément I (MCF 24.007)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

In der Sommersession 2024 diskutierte der Nationalrat als Erstrat den Nachtrag I zum Voranschlag 2024, der zusätzliche Belastungen des Bundeshaushalts in Höhe von CHF 281.5 Mio. vorsah. Darüber hinaus wurden sieben Verpflichtungskredite im Umfang von CHF 335.4 Mio. beantragt, die über das Jahr 2024 hinausreichen. Wie die beiden Kommissionssprecherinnen Yvonne Bürgin (mitte, ZH) und Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) ausführten, seien eine Mehrheit der beantragten Nachtrags- und Verpflichtungskredite in der Kommission unbestritten gewesen. Dazu gehörten unter anderem der Kredit für Reservekraftwerke oder der Reservationsvertrag für Influenzapandemie-Impfstoffe. Kontrovers diskutiert worden seien hingegen die CHF 255.1 Mio. für den Ausbau der Kapazitäten im Asylbereich, die laut dem SEM insbesondere aufgrund der Verlängerung des Schutzstatus S bis März 2025 erforderlich seien. Die Mehrheit der FK-NR wollte den bundesrätlichen Antrag gutheissen. Eine Minderheit um Peter Schilliger (fdp, LU) forderte eine Kürzung des Betrags auf CHF 167.3 Mio., um den Betrieb von lediglich 9’000 statt der geplanten 10’500 zusätzlichen Betten sicherzustellen und damit Druck auszuüben, damit der Vollzug der Asylverfahren beschleunigt wird. Zwei Minderheitsanträge von Roman Bürgi (svp, SZ) verlangten überdies eine vollständige Streichung der Mittel für den Funktionsaufwand respektive der Betriebsausgaben der Bundesasylzentren, um die Verwaltung zu mehr Effizienz zu bewegen, da die Kapazitätsgrenze für Asylgesuche erreicht worden sei. Während beide Anträge von Bürgi lediglich Unterstützung bei der SVP fanden, wurde der Antrag von Schilliger auch von der FDP unterstützt. Insgesamt setzte sich somit aber der Antrag der Mehrheit durch.
Ein weiterer Konfliktpunkt war der Verpflichtungskredit von CHF 110 Mio. für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern des Ostens, insbesondere der Ukraine. Eine Minderheit um Andreas Gafner (svp, BE) beantragte dessen Streichung mit dem Argument, dass die humanitären Hilfeleistungen der Schweiz in diesem Bereich bereits ausreichend seien. Auch dieser Antrag erhielt lediglich Unterstützung aus der SVP und einige Enthaltungen innerhalb der Mitte-Fraktion. Im Zusammenhang mit der UEFA Women's Euro 2025 stellte die Kommissionsmehrheit Anträge, um die Nachtrags- und Verpflichtungskredite von ursprünglich CHF 4 Mio. auf CHF 15 Mio. zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollten in die Sportförderung, in den Schweizer Tourismus zur Bekanntmachung der Veranstaltung und in ein Kombiticket für den öffentlichen Verkehr investiert werden. Minderheitsanträge wie die Forderung nach einer Kompensation der Kombiticketkosten beim regionalen Personenverkehr (Minderheit Bürgi) oder die Streichung der Tourismusförderung (Minderheit Schilliger) scheiterten gegenüber den Mehrheitsanträgen. Lediglich eine Minderheit Bürgi konnte sich mit der Forderung nach einer Kompensation der zusätzlichen Tourismuskosten bei der Standortförderung durchsetzen, unterstützt von SVP, FDP und Teilen der Grünen.
In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2024 und dem Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen mit 130 zu 66 Stimmen zu. Die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP-Fraktion.

Budget 2024. Supplément I (MCF 24.007)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

Im Mai 2024 präsentierte der Bundesrat die Immobilienbotschaft zivil 2024, mit der er Verpflichtungskredite in Höhe von CHF 277.8 Mio. für verschiedene Bauvorhaben des Bundes beantragte. Der grösste Einzelposten von CHF 92.4 Mio. betraf die Erweiterung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis. Das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) nutzt diese Einrichtung zur Aufbewahrung und Konservierung von Kulturgütern. Die zusätzlichen Mittel sollten den steigenden Platzbedarf des SNM abdecken und die bisher auf zwei Standorte verteilten Sammlungen ab 2030 an einem zentralen Ort zusammenzuführen. Ein weiteres grösseres Projekt stellte die Sanierung der Jubiläumshalle in Magglingen bis ins Jahr 2026 dar. Für die nach 40 Jahren nötig gewordene umfassende Erneuerung der als nationales Leistungszentrum für den Kunstturnsport dienenden Halle waren CHF 15.4 Mio. vorgesehen. Die übrigen CHF 170 Mio. wurden für weitere Immobilienvorhaben, unter anderem für Vor- und Machbarkeitsstudien, Unterhaltsmassnahmen, bauliche Sicherheitsverbesserungen sowie Erstausstattungen von Neubauten beantragt.

In der Herbstsession 2024 hiess der Nationalrat die Immobilienbotschaft zivil 2024 einstimmig mit 188 zu 0 Stimmen gut. Der Ständerat folgte in der Wintersession 2024 und stimmte ebenfalls einstimmig mit 35 zu 0 Stimmen zu, womit die Vorlage definitiv angenommen wurde. Beide Räte verzichteten auf eine Debatte zur Botschaft.

Message sur les immeubles civils 2024

In Erfüllung des Postulats der FK-NR und des Postulats Ettlin (mitte, OW; Po. 23.3605) veröffentlichte der Bundesrat im Mai 2024 einen Bericht zum langfristigen Management der gebundenen Ausgaben. Der Bericht zeigte auf, dass eine Flexibilisierung stark gebundener Ausgaben oft nur mit Gesetzes- oder Verordnungsänderungen möglich ist. Dennoch könnten gewisse Anpassungen vorgenommen werden, um den finanzpolitischen Handlungsspielraum zu vergrössern: Etwa indem neue gebundene Ausgaben vermieden oder mit flexiblen Formulierungen wie «in der Regel» ausgestaltet oder neue Ausgaben an die Entwicklung der Mehrwertsteuer gekoppelt werden, um ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verhindern.

Maîtrise à terme des dépenses liées (Po. 21.4337)

Mitte März 2024 präsentierte der Bundesrat den Nachtrag I zum Voranschlag 2024, der 11 Nachtragskredite über insgesamt CHF 603.5 Mio. enthielt. Der grösste Betrag im Umfang von CHF 315.1 Mio. entfiel auf die Reservekraftwerke. Diese Summe wird vollständig über das Netznutzungsentgelt der Netzgesellschaft Swissgrid refinanziert, wodurch der Nachtragskredit haushaltsneutral war. Der zweite grosse Nachtragskredit wurde für den Bereich Asyl beantragt. Aufgrund der prognostizierten Zunahme an Asylgesuchen erachtete der Bundesrat zusätzliche Mittel für personelle Ressourcen und für die Erhöhung der Unterbringungskapazität als notwendig (insgesamt CHF 255.1 Mio.). Ein weiterer Nachtragskredit umfasste einen Unterstützungsbeitrag an die humanitäre Minenräumung in der Ukraine in der Höhe von CHF 20.0 Mio. Die verbleibenden CHF 13.3 Mio. setzten sich aus kleineren Krediten zusammen, wovon die weitere Übernahme der Verwaltungskosten der Covid-Solidarbürgschaftskredite (CHF 8.6 Mio.) und der Unterstützungsbeitrag der Fussball-Europameisterschaft der Frauen (CHF 1 Mio.) die grössten Beträge ausmachten. Zusätzlich zu den Nachtragskrediten beantragte der Bundesrat einen neuen Verpflichtungskredit für den Reservationsvertrag für Influenza-Pandemie-Impfstoffe (CHF 22 Mio.) sowie Ergänzungen zu bestehenden Verpflichtungskrediten, unter anderem für zusätzliche Winterreservekraftwerke (CHF 137 Mio.), für die Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine (CHF 110 Mio.) sowie für die Internationale humanitäre Hilfe 2021–2024 (CHF 59.36 Mio.).

Budget 2024. Supplément I (MCF 24.007)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

In der Frühjahrssession 2024 bereinigte der Nationalrat die letzte Differenz beim Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen. Zuvor hatte der Ständerat den ursprünglich von der FK-NR eingebrachten und vom Nationalrat angenommenen Antrag abgelehnt, der vorsah, dass Sachbereichskommissionen die Stellungnahmen der Finanzkommissionen zu Erlassentwürfen mit grossen finanziellen Folgen einholen sollten. Obwohl dies für die FK-NR weiterhin ein grosses Anliegen sei, sähe sie keinen zwingenden Bedarf, zur Erreichung dieses Ziels das Gesetz zu ändern. Stattdessen möchte die FK-NR das Büro des Nationalrats bitten, den Informationsfluss zwischen den Sachbereichskommissionen und der Finanzkommission bei Geschäften mit grossen finanziellen Auswirkungen sicherzustellen, erklärte die Kommissionssprecherin Sarah Wyss (sp, BS) im Nationalrat. Auch auf diese Weise würde die Finanzkommission über die betreffenden Geschäfte informiert werden und könne diese ebenfalls diskutieren sowie gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Finanzkommission beantrage daher, dem Ständerat zu folgen und die letzte Differenz zu bereinigen, damit das Geschäft abgeschlossen werden könne. Der Nationalrat nahm diesen Antrag diskussionslos an.

In der Schlussabstimmung stimmten beide Räte dem Entwurf zu. Der Nationalrat tat dies mit 186 zu 5 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) und der Ständerat stimmte einstimmig mit 44 Stimmen und ebenfalls ohne Enthaltungen zu.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

Jahresrückblick 2023: Öffentliche Finanzen

Im Themenbereich «Öffentliche Finanzen» standen im Jahr 2023 drei Aspekte im Mittelpunkt des medialen und parlamentarischen Interesses: die Abstimmung über die OECD-Mindestbesteuerung – wie aus Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2023 deutlich wird –, die Mehrwertsteuerrevision sowie das Bereinigungsprogramm für das Budget 2024 und die Finanzplanjahre 2025–2027. Verglichen mit anderen Jahren blieb das mediale Interesse an der Finanzpolitik im Berichtsjahr jedoch gering (siehe Abbildung 2).

Im Juni 2023 sprachen sich die Stimmbevölkerung und die Kantone deutlich für die sogenannte OECD-Mindestbesteuerung aus. Mit dieser hatte der Bundesrat das OECD/G20-Projekt zur Einführung einer Mindestbesteuerung für bestimmte Unternehmen umgesetzt. Direkt änderte die Reform nichts an der Besteuerung der meisten Unternehmen – betroffen waren nur die grössten Unternehmen in der Schweiz –, sie gab jedoch den Kantonen zusätzliche finanzielle Mittel in die Hand, etwa um die Unternehmenssteuern für alle Unternehmen zu senken.

Bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung stand 2023 die Forderung nach Einführung der Individualbesteuerung im Zentrum. Eine solche verlangten sowohl die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» als auch parlamentarische Vorstösse, und auch der Bundesrat arbeitete – im Auftrag des Parlaments – an einer entsprechenden Vorlage. Ende August 2023 präsentierte er nach erfolgter Vernehmlassung, bei der auch gewichtige Stimmen eine Beibehaltung der Ehepaarbesteuerung forderten, seine Eckwerte dazu.

Abgeschlossen wurde 2023 die neuste Mehrwertsteuerrevision, mit welcher Bundesrat und Parlament zahlreiche angenommene Motionen umsetzten. Unter anderem wurde auf diesem Wege eine Besteuerung der elektronischen Versandhandelsplattformen geschaffen, der Mehrwertsteuersatz auf Damenhygieneartikel reduziert oder die Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen in der Mehrwertsteuer behoben. Diese Revision fand kaum Eingang in die mediale Berichterstattung.

Medial relativ eng begleitet wurde hingegen das Sparprogramm für das Budget 2024, das vom Bundesrat offiziell als «Bereinigungsmassnahmen» betitelt wurde. Bereits im 2022 präsentierten Finanzplan 2024–2026 hatte der Bundesrat angekündigt, dass die Einhaltung der Schuldenbremse aufgrund von vom Parlament beschlossenen Ausgaben bei fehlender Gegenfinanzierung Sparmassnahmen nötig machen werde. Im Frühjahr 2023, nach Bekanntgabe eines Defizits von CHF 4.3 Mrd. für das Jahr 2022, präzisierte die Regierung ihren Vorschlag für Sparmassnahmen: Für das Jahr 2024 sollte insbesondere bei schwach gebundenen Ausgaben, also etwa bei der Armee, der Bildung, der Landwirtschaft oder der internationalen Zusammenarbeit, gespart werden, in den Finanzplanjahren 2025–2027 auch bei einzelnen stark gebundenen Ausgaben, zum Beispiel im AHV-Bereich bei der Witwenrente. Um zukünftig weniger Sparprogramme nötig zu machen, legte die Regierung im Auftrag dreier parlamentarischer Vorstösse einen Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen vor. So sollte budgettechnischen Fragen bereits bei Ausarbeitung neuer Ausgabenposten im Parlament mehr Beachtung zukommen.

Die nach Bekanntgabe der bundesrätlichen Sparpläne in den Medien entbrannten Diskussionen über Sinn und Unsinn von Sparmassnahmen wurden zusätzlich dadurch erhitzt, dass der Bundesrat beinahe zur selben Zeit im Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 Verpflichtungskredite zur Übernahme der CS durch die UBS in der Höhe von CHF 109 Mrd. beantragte (vgl. Jahresrückblick zu Geld, Währung und Kredit). Während die FinDel die entsprechenden Kredite dringlich guthiess, lehnte sie das Parlament in einer ausserordentlichen Session zur CS-Übernahme ab. Da der Bundesrat nach Zusage der FinDel aber bereits rechtsgültige Verträge eingegangen war, blieb diese Ablehnung lediglich ein symbolischer Akt.

Jahresrückblick 2023: Öffentliche Finanzen
Dossier: Rétrospective annuelle 2023

Noch in der Wintersession 2023 nahm das Parlament die Bereinigung der zwölf verbliebenen Differenzen im Voranschlag 2024 in Angriff. Bereits in der ersten Runde bereinigte der Ständerat auf Empfehlung seiner FK-SR fünf offene Differenzen. So stimmte die kleine Kammer ohne Diskussion der geplanten Querschnittskürzung von 2 Prozent bei der Bundesversammlung zu und genehmigte eine Kürzung der Betriebskosten des Bundeshauses um CHF 1 Mio., wodurch auf eine Aufstockung der Sicherheitspatrouillen rund um das Bundeshaus verzichtet wurde. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung des Globalbudgets der Mehrwertsteuerverwaltung um CHF 2.1 Mio. bewilligt, mit der die Kontrollen der Mehrwertsteuerabrechnungen verstärkt und damit höhere Einnahmen generiert werden sollten. Auch die vom Nationalrat vorgeschlagene Streichung von CHF 4 Mrd. für die Axpo bestätigte die kleine Kammer, da das Unternehmen bereits auf diese Mittel verzichtet hatte. Für Diskussionen sorgte hingegen der Vorschlag der Mehrheit der FK-SR, dem Nationalrat bei der Reduktion der Personalkosten des UVEK um CHF 1.8 Mio. zu folgen. Minderheitssprecherin Maya Graf (gp, BL) argumentierte vergeblich, dass diese Mittel für zehn zusätzliche Vollzeitstellen vorgesehen seien, um parlamentarische Aufträge, wie beispielsweise zum Herdenschutz, zu erfüllen.

Der Nationalrat bereinigte daraufhin drei weitere Differenzen. So erhöhte er oppositionslos die Beihilfen zur Förderung des Zuckerrübenanbaus um CHF 2 Mio., an denen der Ständerat zuvor festgehalten hatte. Zudem verzichtete die grosse Kammer auf Budgeterhöhungen für den Nationalpark (um CHF 90'000) sowie für Naturpärke und Biosphärengebiete (um CHF 540'000), welche sie selbst in der ersten Behandlungsrunde vorgeschlagen hatte, die aber vom Ständerat abgelehnt worden waren.

In der zweiten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens waren damit nur noch vier Differenzen offen: die Beiträge an die UNRWA, an die Neue Regionalpolitik, an den Bahninfrastrukturfonds sowie das Armeebudget, wobei die ursprünglich geplante Einlage in den BIF so reduziert werden sollte, dass die Schuldenbremse würde eingehalten werden können. Der Ständerat schlug beim UNRWA-Beitrag einen Kompromiss vor: Neu sollte der Betrag nicht mehr gänzlich gestrichen, wie es eine Minderheit Stark (svp, TG) weiterhin bevorzugt hätte, sondern halbiert (auf CHF 10 Mio.) werden. Auch bei der Neuen Regionalpolitik nahm der Ständerat einen Kompromissantrag auf Halbierung (auf CHF 12.5 Mio.) anstelle einer Streichung des Betrags vor. Beim Armeebudget bestand der Ständerat hingegen auf eine Erhöhung der Ausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2030 (anstelle von 2035), was für das Jahr 2025 Mehrausgaben von CHF 243 Mio. bedeutete. Da der Nationalrat in sämtlichen Punkten an seiner Position festhielt, ging das Budget in die Einigungskonferenz.

In der Einigungskonferenz kamen die Kompromissanträge des Ständerats doch noch durch: Sie entschied sich für eine Halbierung des Beitrags an die UNRWA sowie an die Neue Regionalpolitik, folgte jedoch dem Nationalrat bei der Erhöhung der Armeeausgaben bis ins Jahr 2035. Entsprechend wurde die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates um CHF 38 Mio. reduziert. Trotz dreier Minderheitsanträge Friedli (svp, SG) auf Ablehnung hiess der Ständerat die Vorschläge der Einigungskonferenz jeweils mit 31 zu 12 Stimmen (2 Enthaltungen; UNRWA, Neue Regionalpolitik, BIF) respektive mit 32 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen; Armeebudget) gut. Im Nationalrat obsiegten die Mehrheitsanträge auf Annahme der Anträge der Einigungskonferenz mit 109 zu 85 Stimmen (UNRWA, Neue Regionalpolitik, BIF) respektive 115 zu 78 (1 Enthaltung; Armeebudget).

Budget de la Confédération 2024 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2025–2027 (MCF 23.041)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

Als Zweitrat diskutierte der Ständerat in der Wintersession 2023 den Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sowie für eine Änderung der Behandlung des Bundesbeschlusses über die Planungsgrössen des Voranschlags. Die Kommissionssprecherin Johanna Gapany (fdp, FR) empfahl dem Rat, im ersten Teilprojekt zu den Planungsgrössen den Änderungen des Nationalrats zu folgen, was der Ständerat auch stillschweigend tat. Im zweiten Teilprojekt zur Einbeziehung der Finanzkommission empfahl sie ebenfalls dem Nationalrat zu folgen und somit der Streichung der Kompetenzerweiterungen für die Finanzkommission zuzustimmen. Der Ständerat folgte der Empfehlung der Kommissionssprecherin auch hier stillschweigend. Uneinigkeit herrschte jedoch bezüglich des Verfahrens bei Erlassentwürfen von Kommissionen, wobei die FK-SR vorschlug, dem Nationalrat zu folgen, welcher vorsah, die Finanzkommission bei Erlassentwürfen der Kommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen stärker einzubeziehen und zeitgleich mit dem Bundesrat zur Stellungnahme einzuladen. Ein Gegenantrag der SPK-SR beantragte hingegen, bei geltendem Recht zu bleiben und den stärkeren Einbezug der Finanzkommission nicht gesetzlich zu verankern. Daniel Fässler (mitte, AI) begründete den Antrag der SPK-SR damit, dass Finanzkommissionen bereits heute das Recht hätten, Mitberichte zu erlassen, und die finanzpolitische Bewertung nicht nur Aufgabe der Finanzkommissionen, sondern auch der Sachbereichskommissionen sei. Ausserdem seien im Ständerat alle Mitglieder der Finanzkommissionen ebenfalls in Sachbereichskommissionen vertreten, womit die finanzpolitische Kompetenz in den Sachbereichskommissionen bereits sichergestellt sei. Peter Hegglin (mitte, ZG) hingegen argumentierte für die Finanzkommission, dass es im Nationalrat selten bis nie vorkomme, dass ein Mitglied sowohl in einer Sachbereichskommission als auch in der Finanzkommission vertreten sei. Daher könne es passieren, dass Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, die in Sachbereichskommissionen vorbereitet werden, der Finanzkommission nicht zur Kenntnis gebracht würden. Der Antrag der SPK-SR wurde schliesslich mit 20 zu 17 Stimmen gegenüber dem Antrag der Finanzkommission, dem Nationalrat zu folgen, angenommen. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Ständerat mit 36 zu 1 Stimmen deutlich für den veränderten Entwurf aus, womit das Geschäft zurück an den Nationalrat ging.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

Zwei Tage nach dem Ständerat machte sich auch der Nationalrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027. Jacques Nicolet (svp, VD) und Anna Giacometti (fdp, GR) stellten das Budget im Namen der Mehrheit der FK-NR vor. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Budget wies einen strukturellen Überschuss und somit einen Handlungsspielraum von CHF 18.3 Mio. auf und war damit schuldenbremsenkonform. Von den über 70 Änderungsanträgen, die in der Kommission diskutiert worden waren, hatten nur wenige eine Mehrheit in der Kommission gefunden. Mit diesen Mehrheitsanträgen würde das Budget noch einen strukturellen Überschuss von CHF 12.4 Mio. aufweisen. Der Nationalrat nahm in der Folge verschiedene Änderungen vor, wobei er am Schluss nur durch einen Kniff ein schuldenbremsekonformes Budget vorlegen konnte.

In der Eintretensdebatte wurde das Budget aus verschiedenen politischen Blickwinkeln beleuchtet. Lars Guggisberg (svp, BE) warnte vor einer düsteren finanziellen Lage und kritisierte die «verantwortungslose Ausgabenpolitik», die zur aktuellen Situation geführt habe. Markus Ritter (mitte, SG) betonte die Notwendigkeit, die Ausgabendisziplin zu wahren und den Bundeshaushalt wieder in Richtung struktureller Überschüsse zu bringen. Alex Farinelli (fdp, TI) hob die Unverzichtbarkeit der Schuldenbremse hervor und forderte, dass zukünftig jede neue Ausgabe kompensiert werden müsse. Martin Bäumle (glp, ZH) hob hervor, dass die Schuldenbremse zentral für eine solide Finanzpolitik sei, und erklärte, dass seine Fraktion nur einem Budget zustimmen werde, das den Ausgabenplafond einhalte und ihre Prioritäten ausreichend berücksichtige. Auf der anderen Seite kritisierte Felix Wettstein (gp, SO) die Kürzungen bei der Sozialhilfe für geflüchtete Personen und betonte die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik, die auch auf soziale Bedürfnisse eingehe. Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) bedauerte die Kürzungen in Bereichen wie Entwicklungshilfe und Bildung, während gleichzeitig die Armeeaufwendungen erhöht würden. Aufgrund des engen Handlungsspielraums bat Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Rat schliesslich, bei Mehrausgaben jeweils für eine Gegenfinanzierung zu sorgen, da ansonsten die Schuldenbremse nicht eingehalten werden könne.

In der Detailberatung zum ersten Block der Ausgaben im Eigenbereich des Bundes diskutierte der Nationalrat insbesondere mehrere Minderheitsanträge auf Kürzungen. So forderte eine Minderheit Strupler (svp, TG) eine Reduktion um CHF 2.2 Mio. bei den laufenden Ausgaben der Bundesversammlung und damit eine Zustimmung zum Entwurf des Ständerates. Strupler argumentierte, dass diese Kürzung ein Zeichen für Haushaltsdisziplin setzen würde, während die Kommissionsmehrheit betonte, dass die Ratsmitglieder bereits auf einen Teuerungsausgleich verzichtet hätten und damit ihren Beitrag zum Sparen bereits leisteten. In der Abstimmung folgte der Rat mit 93 zu 93 Stimmen (1 Enthaltung) und Stichentscheid durch Ratspräsident Eric Nussbaumer (sp, BL) knapp seiner Kommissionsmehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates, womit er eine erste Differenz zum Erstrat schuf. Unterstützung für den Minderheitsantrag kam dabei von Mitgliedern der SVP- und FDP-Fraktionen. Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat, indem er fast einstimmig mit 185 zu 2 Stimmen der Mehrheit der FK-NR folgte und das Globalbudget der Parlamentsdienste um CHF 1 Mio. kürzte, indem er die geplante Ausweitung der Bundeshausbewachung strich. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat schliesslich, indem er mit 115 zu 73 Stimmen (3 Enthaltungen) einen Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU) annahm, der einen Verzicht auf zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Umwelt und somit eine Einsparung von CHF 1.8 Mio. forderte. Erfolglos hatte Anna Giacometti für die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass ohne diese zusätzlichen Stellen wichtige Parlamentsaufträge, wie etwa ein Frühwarnsystem für Trockenheit und die Modernisierung der Abwasserreinigungsanlagen, nicht umgesetzt werden könnten. Zur Annahme des Kürzungsantrages der Minderheit hatte die Unterstützung durch Mitglieder der FDP-, SVP- und Mitte-Fraktionen geführt.
Erfolglos blieben in diesem Block hingegen unter anderem Anträge für eine Kürzung um CHF 320'000 bei den Entschädigungen für Parlamentssessionen, Kommissionen und Delegationen und um CHF 32'000 bei den Bundesratsgehältern (Minderheiten Strupler) sowie für einen Verzicht auf die Querschnittskürzungen um 1,5 Prozent bei Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht (Minderheiten Gysi; sp, SG).

Im zweiten Block «Landwirtschaft, Standortförderung und Steuern» wurden insbesondere die Ausgaben für die Landwirtschaft und die Regionalpolitik intensiv diskutiert. Der vom Bundesrat vorgesehene Betrag zur Unterstützung des Zuckerrübenanbaus reiche nicht aus, um die gesetzlich vorgesehenen Einzelkulturbeiträge vollständig auszuzahlen, sodass später ein Nachtragskredit erforderlich wäre, zeigte sich eine Minderheit Ritter überzeugt. Deshalb beantragte sie eine Erhöhung um CHF 4 Mio., was gegenüber dem Entwurf des Ständerats einer zusätzlichen Erhöhung um CHF 2 Mio. entsprach. Der Nationalrat folgte diesem Antrag mit 97 zu 91 Stimmen (3 Enthaltungen); die ablehnenden Stimmen stammten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der SVP. Hingegen folgte der Nationalrat dem Ständerat jeweils auf Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Erhöhung der Zulagen zur Förderung von Schweizer Weinen, bei den Herdenschutzmassnahmen sowie beim Verzicht auf die Kürzungen bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen oder Aufstockungen der Direktzahlungen vorsahen, fanden jedoch keine Mehrheit.
Eine weitere Differenz zum Erstrat entstand beim Fonds für Regionalentwicklung, wo der Nationalrat der Mehrheit der FK-NR folgte und eine Kürzung um CHF 25 Mio. beschloss. Laut Kommissionssprecher Jacques Nicolet habe die Finanzverwaltung bestätigt, dass die Einsparung die Liquidität des Fonds nicht beeinträchtige und die geplanten Projekte dennoch finanziert werden könnten. Weiter sei der Budgetrahmen für den Schweizer Tourismus bereits in der Sommersession erhöht worden, weshalb dieser im Budget reduziert werden solle, um eine doppelte Erhöhung zu vermeiden. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag der Finanzkommission stillschweigend zu. Zudem schuf der Nationalrat eine Differenz bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Ausgaben um CHF 2.1 Mio. zu erhöhen, um neue Stellen im Bereich der Mehrwertsteuererhebung zu schaffen. Aufgrund des Personalmangels hätten viele Kontrollen nicht durchgeführt werden können. Von mehr Kontrollen erhoffte sich die Kommissionsmehrheit zusätzliche Steuereinnahmen. Einstimmig unterstützte der Nationalrat diesen Vorschlag der Kommission.

Im dritten Block zu den Themen «Sicherheit und Verkehr» schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Erstrat. Er folgte dem Ständerat betreffend Aufstockung beim Bundesamt für Polizei zum Schutz der Jüdinnen und Juden in der Schweiz (+CHF 2.5 Mio.). Dieser Minderheitsantrag wurde deutlich mit 132 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen; einzig die SVP-Fraktion sprach sich dagegen aus. Mit 98 zu 95 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) folgte die grosse Kammer einer Minderheit Wyss (sp, BS) und somit dem Ständerat bei der Erhöhung des Budgets des regionalen Personenverkehrs (+CHF 55 Mio.). Die Kommissionsmehrheit und mit ihr die SVP-, die Mehrheit der FDP- sowie Teile der Mitte-Fraktion wollten dem Bundesrat zustimmen, der aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in der Vergangenheit keine weitere Erhöhung im regionalen Personenverkehr vorgesehen hatte. Abgelehnt wurden ferner Kürzungsanträge bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, beim Kapitalzuschuss an die SBB (Minderheiten Nicolet und Strupler) und im Armeebereich (Minderheiten Andrey (gp, FR), Wyss und Trede (gp, BE)) sowie ein Antrag auf Erhöhung des Armeebudgets im Finanzplan (Minderheit Tuena (svp, ZH)).

Eine Differenz zum Erstrat entstand im vierten Block zu den Beziehungen zum Ausland und zur Migration. So setzte sich ein Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR), der eine Streichung des Unterstützungsbeitrages an das Hilfswerk UNRWA in der Höhe von CHF 20 Mio. forderte, mit 116 zu 78 Stimmen durch. Für den Antrag stimmten die SVP- sowie Mehrheiten der FDP- und der Mitte-Fraktion. Ferner verhinderte der Nationalrat eine potenzielle weitere Differenz zum Erstrat, indem er einem Minderheitsantrag Ritter folgte, der den Kredit für die Darlehen und Beteiligungen für Entwicklungsländer im Vergleich zum Bundesrat um CHF 10 Mio. kürzen wollte, was zuvor bereits der Ständerat getan hatte. Ansonsten lagen in diesem Block verschiedene Minderheitenanträge von linker und rechter Ratsseite für Budgetaufstockungen beziehungsweise -kürzungen vor, die jedoch allesamt erfolglos blieben – darunter etwa eine Aufstockung des Budgets des EDA für humanitäre Aktionen zugunsten des Engagements in Subsahara-Afrika und der Mena-Region (Minderheit Friedl; sp, SG) und eine Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit zugunsten der Ukraine (Minderheit Wettstein) sowie auf der anderen Seite eine Reduktion der Beiträge an multilaterale Organisationen, an die Entwicklungszusammenarbeit der Länder des Ostens und des Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten (Minderheiten Guggisberg).

Im fünften Block zu Bildung, Forschung, Kultur, Familie und Gleichstellung folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und somit dem Ständerat, indem er auf die Streichung der Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt im Umfang von CHF 1.5 Mio. verzichtete. Diese Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt, wie von mehreren überwiesenen Motionen von Parlamentarierinnen unterschiedlicher Fraktionen gefordert worden war. Mit 100 zu 88 Stimmen (4 Enthaltungen) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen einen Minderheitsantrag Götte (svp, SG) durch, der eine Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit die Streichung der CHF 1.5 Mio. forderte. Die ablehnenden Stimmen kamen vorwiegend aus den Reihen der SVP- und der FDP-Fraktion. Auch in den Bereichen des Bundesamts für Kultur und des WBF schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Ständerat: Er lehnte sämtliche Minderheitsanträge, die den Verzicht auf vorgesehene Kürzungen respektive den Ausbau der Mittel forderten, ab – darunter einen Antrag der Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR) zur Rücknahme der Kürzung von 2 Prozent bei der Leseförderung, einen Minderheitsantrag Fehlmann Rielle zum Verzicht auf die Kürzungen bei den ETH-Beiträgen sowie einen Einzelantrag Aebischer (sp, BE) zur Erhöhung des Beitrags für die Literaturförderung. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) folgte der Nationalrat ebenfalls dem Erstrat und wies drei Minderheitsanträge Guggisberg ab, die eine Halbierung der Stipendien für ausländische Studierende, eine Umverteilung der Beiträge von den Sozial- und Geisteswissenschaften hin zur Berufsbildung sowie eine Stabilisierung der Beiträge zur «Internationalen Mobilität Bildung» zum Ziel hatten.

Mit den mahnenden Worten der Kommissionssprechenden, dass nach den Beratungen zu den Blöcken eins bis und mit fünf nun ein strukturelles Defizit von CHF 17.5 Mio. bestünde, machte sich der Nationalrat an die Beratung des sechsten Blocks zu Umwelt und Energie. Hier schuf er nur eine Differenz zum Erstrat: Beim Bundesamt für Umwelt nahm er den Minderheitsantrag Wettstein mit 102 zu 92 Stimmen an, der eine Erhöhung des Betrags zugunsten der Naturpärke der Schweiz um CHF 540'000 gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf und dem Ständerat forderte. Dies sei erforderlich, damit die Naturpärke sowie die beiden Biosphärenregionen in der Schweiz Planungssicherheit hätten. Abgelehnt wurde der Antrag von der FDP- und der SVP-Fraktion. Erfolglos blieben hingegen Anträge für einen Verzicht auf die Erhöhung bei der Pflanzen- und Tierzucht (Minderheit Schillinger), für eine Erhöhung des Budgets der Prüfstelle für Pflanzenschutzmittel (Minderheiten Wettstein) sowie für eine Plafonierung der Beiträge an Energie Schweiz (Minderheit Nicolet).

Nach der Beratung der sechs Blöcke lag ein strukturelles Defizit von CHF 18 Mio. vor, weshalb ein Ordnungsantrag Bregy (mitte, VS) forderte, auf den Budgetposten zum regionalen Personenverkehr zurückzukommen, da dieser Posten von beiden Räten im Vergleich zum bundesrätlichen Entwurf stark erhöht worden war (+CHF 55 Mio.). Nach Annahme des Ordnungsantrages beantragte Philipp Matthias Bregy, CHF 18 Mio. weniger in den Bahninfrastrukturfonds einzuspeisen, womit die Schuldenbremse eingehalten werden könnte. Dies sei zwar keine schöne, jedoch die einzige Lösung, da zu diesem Zeitpunkt der Beratungen die Möglichkeit einer Kreditsperre, wie sie der Ständerat eingesetzt hatte, nicht möglich sei, so Bregy. Zudem sei eine solche Kürzung in Anbetracht des Gesamtvolumens des Fonds von CHF 5.9 Mrd. vertretbar. Trotz kritischer Voten insbesondere von linker Seite, wonach die Behebung des Defizits in der Kommission und nicht hier angegangen werden sollte, stimmte der Nationalrat der beantragten Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds mit 129 zu 62 (1 Enthaltung) zu. Mit 79 zu 75 Stimmen (bei 40 Enthaltungen) nahm der Nationalrat den Voranschlag 2024 in der Folge knapp an. Abgelehnt wurde er von der geschlossen stimmenden SP-Fraktion, von der beinahe geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion sowie von der Hälfte der SVP-Fraktion; die Enthaltungen stammten von einem Mitglied der Grünen und mehrheitlich von Mitgliedern der SVP. Den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2024, den Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 und den Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 hiess der Nationalrat jeweils deutlich gut.

Budget de la Confédération 2024 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2025–2027 (MCF 23.041)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

In der Wintersession 2023 behandelte das Parlament den Nachtrag II zum Voranschlag 2023 zusammen mit dem Voranschlag 2024. Als Kommissionssprecherin erläuterte Johanna Gapany (fdp, FR) dem Ständerat die Vorlage: Die zusätzlichen Kredite in Höhe von CHF 241 Mio. würden die Gesamtsumme der Nachträge auf über CHF 650 Mio. erhöhen. Zudem beantragte der Bundesrat durch eine verspätete Ankündigung einen zusätzlichen Kredit von CHF 86 Mio. für humanitäre Hilfe im Nahen Osten aufgrund der Ereignisse vom 7. Oktober 2023. Dieser war im November bereits von der Finanzdelegation genehmigt worden. Der bedeutendste Kredit von CHF 103.2 Mio. betreffe den Kauf eines Flugzeugs für den Bundeslufttransportdienst, hauptsächlich für den Transport von Richtern und Delegationen sowie für humanitäre Notfälle. Des Weiteren wurden zwei Zusatzkredite beantragt, die die zuvor genehmigten Verpflichtungskredite ergänzen sollen. Der erste in der Höhe von CHF 50 Mio. solle für die internationale humanitäre Hilfe eingesetzt werden und der zweite über CHF 2.1 Mio. solle den Schweizer Hochschulen die Teilnahme an den Ausschreibungen der «Europäischen Universitäten» im Jahr 2023 ermöglichen. Zusätzlich wurden drei neue Verpflichtungskredite beantragt. Der erste betraf das Bundesamt für Statistik mit CHF 11.67 Mio., der zweite Verpflichtungskredit über CHF 16.31 Mio. das Projekt «Nationale Datenverwaltung» zur besseren Nutzung verschiedener Daten und der letzte Verpflichtungskredit über CHF 16.8 Mio. das Bundeszentrum für Asylsuchende in Boudry, dessen Betriebsdauer bis 2033 verlängert werden soll. Weiter wurden zwei separate Bundesbeschlüsse präsentiert, um den Eisenbahninfrastrukturfonds um CHF 83.3 Mio. und den Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr um CHF 146.2 Mio. zu erhöhen, hauptsächlich aufgrund der gestiegenen Teuerung. In Abweichung zum bundesrätlichen Vorschlag stellte die Kommission einstimmig den Antrag, dem Bundesamt für Umwelt zusätzliche CHF 3 Mio. zuzuweisen. Diese Mittel sollten für Herdenschutzmassnahmen verwendet werden. Der Ständerat stimmte allen Krediten, einschliesslich des Antrags seiner Kommission, stillschweigend zu, nahm einstimmig alle Ausgaben an und genehmigte abschliessend den Entwurf ebenfalls einstimmig mit 41 zu 0 Stimmen.

Zwei Tage später beriet der Nationalrat über die Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt CHF 241.1 Mio. Während sich die Kommissionsmehrheit im Nationalrat mit allen Nachkrediten und Nachmeldungen einverstanden zeigte und die Zustimmung zum Beschluss des Ständerats beantragte, lagen zwei Minderheitsanträge vor. So verlangte die Minderheit Friedl (sp, SG) eine Verdoppelung des Unterstützungsbeitrags zugunsten des IKRK-Hauptsitz, was jedoch ausschliesslich von den Fraktionen der Sozialdemokraten und den Grünen unterstützt wurde und somit keine Mehrheit im Rat fand. Einen Kürzungsantrag stellte hingegen die Minderheit Sollberger (svp, BL) zu den Betriebsausgaben der Bundesasylzentren, welcher lediglich von der SVP-Fraktion unterstützt und folglich ebenfalls abgelehnt wurde. Hingegen stimmte der Nationalrat einstimmig dem Antrag seiner Kommission auf Aufstockung um CHF 3 Mio. für Herdenschutzmassnahmen beim Bundesamt für Umwelt und somit auf Zustimmung zur Version des Ständerates zu. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 131 zu 62 Stimmen an. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Nachtrag II zum Voranschlag 2023 (BRG 23.042)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2023: Budget et comptes d'Etat

Zu Beginn der Wintersession 2023 machte sich der Ständerat als Erstrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027. Zentral im Raum standen die angespannte Finanzlage und die einzuhaltende Schuldenbremse, die vorsieht, dass die Ausgaben und Einnahmen in einem konjunkturellen Zeitraum ausgeglichen sein sollen. So betonte die Kommissionssprecherin der FK-SR, Johanna Gapany (fdp, FR), gleich zu Beginn, dass der Spielraum in diesem Jahr äusserst knapp sei und somit jede Budgeterhöhung anderswo ausgeglichen werden müsse. Normalerweise sei ein Spielraum von etwa CHF 100 Mio. vorhanden, so Gapany, der jetzige Spielraum betrage hingegen lediglich CHF 18.3 Mio. bei einem Bundeshaushalt, der Einnahmen von CHF 83 Mrd. und Ausgaben von CHF 89.7 Mrd. umfasse.
Trotz des knappen Spielraums nahm die kleine Kammer verschiedene Änderungen am Entwurf des Bundesrates vor, mit der Folge, dass der Rahmen der Schuldenbremse überschritten wurde. Damit das Budget dennoch unter Einhaltung der Schuldenbremse verabschiedet werden konnte, wurde ein sogenanntes «Buebetrickli» angewendet, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter es betitelte, indem der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) einem Antrag Gapany (fdp, FR) für eine Kreditsperre zustimmte. Diese sieht vor, dass anteilsmässig bei allen Departementen, Behörden und Gerichten bei den Eigen- und Transferausgaben eine Kreditsperre vollzogen wird. Davon ausgenommen sind stark gebundene Ausgaben. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass der Bundesrat damit beauftragt wird, sicherzustellen, dass nicht alle bewilligten Mehrausgaben ausgegeben werden, sollte die Schuldenbremse ansonsten nicht eingehalten werden können.
Eine grosse Budgeterhöhung nahm der Ständerat beim Bundesamt für Verkehr vor. Der Bundesrat sah beim Personenverkehr aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in vergangenen Jahren keine weiteren Budgeterhöhungen vor, was von der Kommissionsmehrheit eigentlich unterstützt wurde. Eine Minderheit Rieder (mitte, VS) wollte hingegen das Budget des regionalen Personenverkehrs um CHF 55 Mio. erhöhen. Der Personenverkehr habe ein Defizit von CHF 55 Mio. eingefahren und müsste ohne eine entsprechende Erhöhung des Kredits das gleichbleibende Angebot mit weniger Budget stemmen. Ohne diese Erhöhung werde es unweigerlich zu Fahrplan- und Routenstreichungen in ländlichen Gebieten kommen, so Rieder. Die kleine Kammer stimmte diesem Minderheitsantrag mit 26 zu 18 Stimmen (ohne Enthaltungen) zu. Das Abstimmungsverhalten zeigte dabei kein eindeutiges Parteimuster.
Weitere grössere Erhöhungen der Mittel um insgesamt CHF 16.2 Mio. beantragte die FK-SR beim Bundesamt für Landwirtschaft. Dies sei insbesondere deshalb gerechtfertigt, als dass die Landwirtschaft als einziger Bereich auf der Ausgabenseite in der Botschaft des Bundesrates keine Budgetsteigerungen erfahren habe. Die Kommission beantragte Budgeterhöhungen im Bereich Pflanzen- und Tierzucht zur Fortführung der bestehenden Programme, eine Erhöhung des Budgets für die Förderung von Schweizer Weinen, eine Erhöhung des Budgets der Zuckerrübenproduktion sowie eine Erhöhung des Budgets des Herdenschutzes beim Bundesamt für Umwelt. Diese Erhöhungen waren allesamt unbestritten und wurden diskussionslos angenommen. Ausserdem stimmte die kleine Kammer diskussionslos einem Minderheitsantrag Stark (svp, TG) zu, der die Sach- und Betriebsausgaben für die Bekämpfung von Schädlingen um CHF 1.1 Mio. aufstocken wollte. Zu grossen Diskussionen führte hingegen die geplante Kürzung des Bundesrates bei den Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte um CHF 54.8 Mio. Dem Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit auf eine Reduktion der Kürzung der Direktzahlungen auf CHF 25 Mio. stand ein Antrag der Minderheit Stark (svp, TG) gegenüber, der vorsah, ganz auf eine Kürzung zu verzichten, was faktisch einer Budgeterhöhung um CHF 54.8 Mio. entsprach. Direktzahlungen seien im Grunde Löhne und eine Lohnreduktion bei dem ohnehin tiefen Einkommen von Landwirtinnen und Landwirten sei nicht angebracht, so die Begründung der Minderheit. Der Antrag Stark obsiegte schliesslich mit 33 zu 12 Stimmen (ohne Enthaltungen). Das Abstimmungsverhalten folgte auch hier keinem klaren Parteienmuster.
Auch in weiteren Bereichen nahm der Ständerat Aufstockungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vor. So stimmte die kleine Kammer dem Antrag Burkart (fdp, AG) einstimmig zu, die finanziellen Mittel beim Bundesamt für Polizei um CHF 2.5 Mio. zu erhöhen, um den Schutz der jüdischen Bevölkerung und der jüdischen Institutionen weiterhin gewährleisten zu können. Die bestehenden finanziellen Mittel würden aufgrund der erhöhten Sicherheitsmassnahmen, die seit dem 7. Oktober 2023 notwendig seien, nicht mehr ausreichen. Überraschend stimmte die kleine Kammer ausserdem mit 23 zu 19 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) dem Einzelantrag Marianne Maret (mitte, VS) zu, die zusätzliche Mittel im Umfang von CHF 1.5 Mio. für die Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann beantragte.
Bei der Armee entschied sich der Ständerat hingegen gegen eine Erhöhung im Finanzplan, stimmte aber einer Motion zu, die den Bundesrat damit beauftragte zu prüfen, wie die Militärausgaben auf 1 Prozent des BIP erhöht werden können, ohne die Schuldenbremse zu verletzten.
Eine Kürzung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates wurde im Asylbereich vorgenommen. Der Bundesrat sah vor, im Bereich «Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge» eine Budgetsteigerung im Vergleich zum Vorjahr von CHF 190 Mio. vorzunehmen. Benedikt Würth (mitte, SG) war der Ansicht, dass zu hohe Subventionen zu Ineffizienzen führen würde und beantragte deshalb, die Steigerung auf CHF 160 Mio. zu begrenzen und so CHF 30 Mio. einzusparen. Von dieser Kürzung erhoffe er sich einen gewissen Druck zur Effizienzsteigerung. Der Antrag stiess auf Zustimmung und wurde mit 31 zu 13 Stimmen (ohne Enthaltungen) angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten grossmehrheitlich von Mitgliedern der SP und der Grünen. Weiter hiess der Rat Kürzungsanträge seiner FK-SR im Umfang von insgesamt CHF 4.3 Mio. bei der Bundesversammlung sowie beim Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht gut. Diese hätten, im Gegensatz zu den anderen Departementen, die geforderten Einsparungen nicht eingehalten, weshalb sie nun erneut aufgefordert werden sollen, die Kürzungen durch Effizienzmassnahmen einzuhalten, so die Begründung der Kommission. Die insgesamt im Vergleich zum Bundesratsentwurf beschlossenen Kürzungen überstiegen die bewilligten Mehrausgaben um ungefähr CHF 70 Mio., womit die Vorgaben der Schuldenbremse schliesslich nur unter Voraussetzung der Kreditsperre eingehalten werden konnten.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den veränderten Voranschlag 2024 einstimmig mit 45 zu 0 Stimmen an. Auch die damit zusammenhängenden Bundesbeschlüsse über die Planungsgrössen im Voranschlag 2024, über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 sowie über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 waren kaum bestritten und wurden in der Gesamtabstimmung jeweils (beinahe) einstimmig angenommen.

Budget de la Confédération 2024 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2025–2027 (MCF 23.041)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

Ende September 2023 vermeldete der Bundesrat eine Nachmeldung zum Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 zur Sicherstellung der Einhaltung der Schuldenbremse. Ursprünglich wies der ordentliche Haushalt einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von CHF 4 Mio. aus, jedoch führte die Kündigung der Verlustübernahmegarantie durch die UBS im August 2023 zu einem strukturellen Finanzierungsdefizit von insgesamt CHF 22 Mio. Der grösste Teil der Nachmeldung entfiel auf die Mehreinnahmen aufgrund der Verzögerung der Auflösung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung und die dadurch entstandene Übergabe des Restvermögens von 2023 auf Anfang 2024 (CHF 21 Mio.) sowie die Anpassung der Vergütungs- und Verzugszinssätze an das gestiegene Zinsniveau (CHF 12.3 Mio.). Zu Minderausgaben führte die Kürzung des Kredits für Schweiz Tourismus um CHF 4.5 Mio. sowie die Senkung der Baubeiträge für die Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft um CHF 2.4 Mio. Insgesamt führte die Nachmeldung somit zu einer Erhöhung des Finanzüberschusses um CHF 14.2 Mio. auf insgesamt CHF 18.3 Mio. Damit belief sich das ordentliche Finanzierungsdefizit neu auf CHF 478.8 Mio., was den Vorgaben der Schuldenbremse entsprach, die ein konjunkturelles Finanzierungsdefizit von CHF 497.1 Mio. zuliess.

Budget de la Confédération 2024 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2025–2027 (MCF 23.041)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

In der Herbstsession 2023 beriet der Nationalrat als Erstrat den Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sowie für eine Änderung der Behandlung des Bundesbeschlusses über die Planungsgrössen des Voranschlags. Die beiden Kommissionssprecher Jean-Paul Gschwind (mitte, JU) und Roland Fischer (glp, LU) präsentierten dem Rat die beiden Teilprojekte, wobei sie die besseren Einflussmöglichkeiten für die Finanzkommissionen respektive den grösseren Handlungsspielraum für das Parlament bei den Planungsgrössen hervorhoben. Während die Änderungen zu den Planungsgrössen wenig umstritten waren und stillschweigend angenommen wurden, beantragte eine Minderheit Gysi (sp, SG) die Ablehnung der Kompetenzerweiterungen für die Finanzkommissionen. Barbara Gysi sprach dabei auch als Vizepräsidentin der SGK-NR, die ebenfalls eine Streichung dieser Neuerung forderte. Man wehre sich dagegen, dass die Finanzkommissionen mehr Rechte erhielten als die Sachbereichskommissionen, erklärte sie. Die Finanzkommissionen könnten sich bereits jetzt gegenüber den Sachbereichskommissionen äussern und hätten zudem bereits teilweise die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Eine Formalisierung dieser Kompetenzen lehne man aus Zeitgründen und zur Verhinderung einer «Übersteuerung der Sachpolitik durch die Finanzpolitik» ab. Mit 92 zu 86 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) setzte sich die Minderheit auf Streichung dieser neuen Bestimmung in der folgenden Abstimmung durch, wobei der Minderheitsantrag von Mehrheiten der SP, FDP, Mitte und Grünen sowie von einer Minderheit der SVP unterstützt wurde. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 127 zu 53 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) für den so veränderten Entwurf aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von einer Mehrheit der SP-Fraktion sowie von Minderheiten der SVP-, Mitte- und Grünen-Fraktionen. Das SP-Votum auf Ablehnung des Entwurfs hatte Samuel Bendahan (sp, VD) zuvor damit begründet, dass auch die weniger umstrittenen Punkte des Entwurfs die Parlamentsarbeit administrativ verkomplizieren würden.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

Mitte September 2023 präsentierte der Bundesrat den Nachtrag II zum Voranschlag 2023, der 13 Nachtragskredite über insgesamt CHF 241.1 Mio. enthielt. Die grössten Beträge entfielen dabei auf die Beschaffung eines neuen Flugzeuges für den Lufttransportdienst (CHF 103.2 Mio.), auf Betriebsausgaben der Bundesasylzentren (CHF 51.5 Mio.), um dem erhöhten erwarteten Bedarf an Betten sowie an Unterbringungsplätzen für unbegleitete Minderjährige gerecht zu werden, sowie auf einen einmaligen Beitrag an das IKRK (50.0 Mio.) aufgrund der «wachsenden Nachfrage nach humanitärer Hilfe» und um einmalig dabei zu helfen, eine Finanzierungslücke der Organisation zu decken. Für CHF 13.0 Mio. beantragte der Bundesrat zudem einen Kredit zur weiteren Übernahme der Verwaltungskosten der Covid-Solidarbürgschaftskredite.
Neue Verpflichtungskredite wurden für die externe Vergabe von Befragungen zur Statistik zu Einkommen und Lebensbedingungen durch das BFS (CHF 11.7 Mio.), für Pilotprojekte zur Mehrfachnutzung von Daten (ebenfalls BFS; CHF 16.3 Mio.) sowie für die Miete des Bundesasylzentrums in Boudry (CHF 16.8 Mio.) beantragt.

Nachtrag II zum Voranschlag 2023 (BRG 23.042)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2023: Budget et comptes d'Etat

Im August 2023 erschien die bundesrätliche Botschaft zum Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027. Im Voranschlag standen sich laufende Einnahmen von CHF 82.0 Mrd. und laufende Ausgaben von CHF 79.2 Mrd. gegenüber, womit das Jahresergebnis nach Abzug der Bewertungsveränderung im Verwaltungsvermögen bei CHF -291 Mio. zu liegen kommen sollte. Die Schuldenbremse sollte mit einem ordentlichen Finanzierungssaldo von CHF -493 Mio. eingehalten werden, dieser lag jedoch nur CHF 4 Mio. unter dem konjunkturell zulässigen Wert und war nur durch «Bereinigungsmassnahmen» im Umfang von CHF 2 Mrd. und einer ausserordentlichen Verbuchung von CHF 6.4 Mrd. möglich geworden. Ausserordentlich verbucht wurden etwa der Rettungsschirm für die Axpo Holding AG (CHF 4 Mrd.), der im Jahr 2022 noch nicht in Anspruch hatte genommen werden müssen und deshalb auch im Jahr 2023 wieder vorlag, ein einmaliger Kapitalzuschuss an die SBB (CHF 1.2 Mrd.) und die Beiträge an die Kantone für die Schutzsuchenden aus der Ukraine (CHF 1.2 Mrd.). Zu den Bereinigungsmassnahmen zählte die Regierung lineare Kürzungen und den Verzicht auf die Teuerungsanpassung bei den schwach gebundenen Ausgaben, auch in den Finanzplanjahren. Dennoch bestehe für 2025 bis 2027 weiterer Bereinigungsbedarf, erklärte der Bundesrat. Das vergleichsweise starke Ausgabenwachstum von 4.1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (verglichen mit einem Einnahmenwachstum von 2.1 Prozent) führte der Bundesrat vor allem auf den Kapitalzuschuss an die SBB, die höheren Bundesbeiträge an AHV, IV und Prämienverbilligungen sowie auf höhrere Zinsausgaben, Kantonsanteile an Bundeseinnahmen und Zahlungen an den Finanzausgleich zurück.

Budget de la Confédération 2024 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2025–2027 (MCF 23.041)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

Rückblick über die 51. Legislatur: Öffentliche Finanzen

Autorin: Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Im Bereich der öffentlichen Finanzen wird die 51. Legislatur insbesondere aufgrund der hohen entstandenen Defizite in den Bundesfinanzen in Erinnerung bleiben. So führten die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie und gegen ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen in den Jahren 2020 und 2021 zu Rekorddefiziten von CHF 15.8 Mrd. respektive CHF 12.2 Mrd., und im Jahr 2022 fiel nochmals ein Defizit von CHF 4.3 Mrd. an. In der Folge verlängerte das Parlament unter anderem die Abbaufrist für diese Schulden, wodurch er sich erhoffte, auf grosse Sparprogramme in der kommenden Legislatur verzichten zu können. Dennoch schlug der Bundesrat für 2025 ein sogenanntes «Entlastungspaket» vor, um andere bereits gesprochene oder geplante Ausgabenerhöhungen abzufedern, etwa bei den Armeeausgaben, den Ausgaben für den Klimaschutz oder bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Im Fokus standen in diesem Themenbereich ansonsten insbesondere die Unternehmenssteuern, namentlich das OECD/G20-Projekt zur Einführung einer Mindestbesteuerung für die Unternehmen. Nachdem schon länger über das Projekt diskutiert worden war, wurde dieses im Juni 2021 konkret: Zukünftig sollen Unternehmen, deren Muttergesellschaften in den am Projekt teilnehmenden Sitzstaaten nicht zu mindestens 15 Prozent besteuert werden, in anderen teilnehmenden Staaten um die entsprechende Differenz höher besteuert werden können. Um einen Abfluss der Steuergelder ins Ausland zu verhindern, erarbeitete der Bundesrat eine Verfassungsänderung zur Umsetzung dieser OECD-Mindestbesteuerung, die noch während der Legislatur von der Stimmbevölkerung mit 78 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen wurde.

Wie in der vorangegangenen Legislatur blieb aber auch die Besteuerung der natürlichen Personen Thema: Gleich zu Beginn der Legislatur wies der Nationalrat den bundesrätlichen Vorschlag für eine «ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung» an die Regierung zurück, da dieser den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht genügend Rechnung trage. In der Folge wurden die Anstrengungen zur Einführung einer Individualbesteuerung intensiviert, etwa durch eine entsprechende Forderung in der Legislaturplanung 2019–2023. Im Mai 2022 präsentierte der Bundesrat schliesslich erste Eckwerte für eine spätere Botschaft. Die Einführung der Individualbesteuerung forderte auch eine Volksinitiative, die 2022 zustande kam, sowie thematisch ähnliche parlamentarische Vorstösse.

Üblicherweise diskutiert das Parlament im Themenbereich der öffentlichen Finanzen am ausführlichsten über die jährlichen Voranschläge, also über das Bundesbudget. Dies ist insofern naheliegend, als es (fast) nie um höhere Beträge geht als in den jeweils in der Wintersession diskutierten Voranschläge. Tatsächlich finden sich auch in der aktuellen Legislatur die Bundesbudgets der Jahre 2023, 2022, 2021 und 2020 auf den vorderen Rängen der am intensivsten diskutierten Geschäfte in diesem Themenbereich. Im Voranschlag 2023 plante der Bundesrat beispielsweise Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von CHF 80.3 Mrd. respektive CHF 76.6 Mrd. Am meisten finanzpolitische Redezeit widmete das Parlament in dieser Legislatur jedoch dem Nachtrag I zum Voranschlag 2023, bei dem es insbesondere um zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von CHF 109 Mrd. im Rahmen der Übernahme der CS durch die UBS ging. Nach langwierigen Debatten lehnte der Nationalrat eine nachträgliche Bestätigung der von der FinDel bereits bevorschussten Kredite ab – jedoch wohl ohne rechtliche Konsequenzen, da der Bundesrat nach der Bevorschussung bereits rechtlich bindende Verträge eingegangen war und die UBS die Sicherheiten noch im Sommer 2023 ungenutzt kündigte.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Öffentliche Finanzen
Dossier: Rétrospective sur la 51e législature

Im Juni 2023 präsentierte die FK-NR ihren Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen in Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative. Damit sollen die Finanzkommissionen zwischen Ausarbeitung eines Entwurfs und Behandlung durch den Erstrat mehr Einflussmöglichkeiten erhalten. Bei Erlassentwürfen «mit erheblichen finanziellen Auswirkungen» sollten sie zukünftig zwingend zum Mitbericht eingeladen werden und dabei auch finanzpolitische Anträge an die Räte stellen dürfen – bisher war die Einladung an sie freiwillig, ausser bei Entwürfen für Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen. Stammen entsprechende Erlassentwürfe von anderen Kommissionen, müssten zukünftig nicht nur der Bundesrat, sondern auch die Finanzkommissionen zur Stellungnahme eingeladen und ihre Änderungsvorschläge vor der Debatte im Erstrat beraten werden. Gleichzeitig soll die FK-interne Schwelle für «Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen» erhöht werden: Neu sollen sich die Kommissionen zu Erlassentwürfen mit wiederkehrenden Ausgaben, Mehr- oder Mindereinnahmen von über CHF 50 Mio. (anstelle der bisherigen CHF 25 Mio.) oder zu Erlassentwürfen mit neuen einmaligen Ausgaben, Mehr- oder Mindereinnahmen von CHF 200 Mio. (anstelle der bisherigen CHF 100 Mio.) äussern dürfen.
Also zweiter Bestandteil des vorgelegten Entwurfs schlug die FK-NR in Übereinstimmung mit einer zweiten durch sie lancierten parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 21.503) eine Änderung des Differenzbereinigungsverfahrens bei den Planungsgrössen vor: Neu sollte die Einigungskonferenz nicht mehr nur bei den Bundesbeschlüssen über die Legislaturplanung und über den Finanzplan, sondern auch beim Bundesbeschluss über die Planungsgrössen im Voranschlag «zu jeder Differenz einen Einigungsantrag» stellen können, über welche die Räte anschliessend einzeln abzustimmen hätten. Bisher konnte der Vorschlag der Einigungskonferenz zu den Planungsgrössen nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden, wobei bei Ablehnung auch die übereinstimmenden Entscheide der beiden Räte entfielen und stattdessen die vom Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagenen Planungsgrössen galten. Um aber zukünftig inkohärente Beschlüsse etwa zwischen Planungsgrössen und Voranschlag zu verhindern, sollten nun neu auch bei den Planungsgrössen einzelne Anträge gestellt werden können.

Im August 2023 veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag. Er verzichtete darauf, die Änderungen zum Einbezug der Finanzkommissionen beim Mitberichtsverfahren oder den Stellungnahmen zu kommentieren, da diese «parlamentsinterne Prozesse» beträfen. Hingegen befürwortete er die Änderung der Einigungsregeln bei den Planungsgrössen, da damit in umstrittenen Fällen eine Ablehnung des ganzen Bundesbeschlusses verhindert werden könne. Dadurch werde auch «das Instrument der Planungsgrössen sowie der Ziele, Messgrössen und Sollwerte zu Leistungsgruppen» gestärkt.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)