Im Januar 2023 geriet die Schweizerische Nationalbank in die Kritik der Klimaallianz. Der Vorwurf: die SNB investiere unter anderem in die grössten CO2-Emittenten der Welt und agiere somit «wie ein Klimaleugner» (So-Bli). Recherchen der aus 140 Organisationen bestehenden Klimaallianz hätten gezeigt, dass die SNB unter anderem Aktien der Öl- und Gasproduzenten Shell und Repsol halte, die aufgrund gravierender Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen seit längerer Zeit in der Kritik stünden. Die Klimaallianz kritisierte, dass die Nationalbank bei diesen Konzernen «enorme[n] Aktienpakete» halte, die es ihr erlaubten, deren Klimastrategie zu beeinflussen, was die SNB allerdings nicht tue. Darüber hinaus verletze sie mit solchen Investitionen ihre eigenen Anlagerichtlinien, die vorgäben, dass die SNB keine Wertschriften von Unternehmen kaufen dürfe, die «grundlegende Menschenrechte massiv verletzen» oder «systematisch gravierende Umweltschäden verursachen» (So-Bli).
In einer Aktion der SNB-Koalition der Klimaallianz erwarben im Februar schliesslich rund 170 Personen SNB-Aktien im Wert von über CHF 800'000 und reichten anlässlich der SNB-Generalversammlung drei Anträge ein, berichtete die Aargauer Zeitung. Erstens soll die SNB ihr Devisenportfolio nach den Zielen des Pariser Klimaabkommen und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt ausrichten und hierzu einen Transitionsplan erarbeiten. Zweitens soll sie dem Schweizer Finanzplatz zusätzliche Regulierungen auferlegen, damit dieser einen besseren Umgang mit Klima- und Biodiversitätsrisiken zeige. So soll etwa die risikogewichtete Eigenkapitaldeckung geändert werden, so dass für Investitionen und Kredite in Öl-, Gas- und Kohleunternehmen eine vollständige Kapitaldeckung erforderlich werde. Nicht zuletzt äusserte sie drittens die Forderung nach einem Ethikrat, der die Anlageentscheide der SNB überwachen soll. Die SNB, die sich den «[g]rundlegenden Normen und Werte[n] der Schweiz» unterstelle, soll diese Richtlinien künftig umfassender auslegen und sich so im Sinne der BV stärker für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen. In der Generalversammlung kamen die drei Anträge allerdings nicht zur Abstimmung, da die SNB diese mit der Begründung, dass Aktionäre kein Recht hätten, in die Anlagepolitik einzugreifen, nicht zugelassen hatte. Die Aktionäre der SNB-Koalition thematisierten die Anträge an der Generalversammlung trotzdem, woraufhin SNB-Direktor Thomas Jordan entgegnete, dass die Nationalbank keinem gesetzgeberischen Auftrag unterstehe, mit ihrer Anlagepolitik den «ökologischen Strukturwandel der Weltwirtschaft» zu beeinflussen und sie damit keinen grossen Einfluss auf den Klimawandel habe. Er unterstrich jedoch, dass die SNB entsprechend ihren Anlagerichtlinien keine Aktien von Firmen erwerbe, deren Herstellungsweise und Produkte «gegen gesellschaftlich breit anerkannte Werte der Schweiz verstossen», berichtete die NZZ. Aufgrund des breiten Konsenses der Schweiz betreffend den Kohleausstieg investiere die SNB somit in keine Unternehmen, deren Geschäftsmodell zur Energiegewinnung auf dem Kohleabbau basiere, schreibt der Sonntagsblick. Ein solcher Konsens bestehe mit Blick auf Öl und Gas allerdings nicht. Auf die Forderung hin, dass die SNB basierend auf dieser Ausschlusspolitik weitere Firmenkategorien aus ihrem Portfolio streichen soll, entgegnete Jordan, dass die Nationalbank keine Bereiche ausschliessen werde, die für die Schweizer Volkswirtschaft überlebenswichtig seien, rapportierte die NZZ. Gemäss Jordan gehörten hierzu auch Firmen, welche Kohle zur Stahlproduktion förderten.