Nach dem ablehnenden Volksentscheid vom 6. Dezember des Vorjahres zum EWR-Beitritt und den damit verbundenen wirtschaftlichen Reformen waren sich praktisch alle einig, dass nun mit autonomen Massnahmen die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz verbessert werden müssen. Am 20. Januar stellte der Bundesrat sein Programm zur Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft vor. Darin kündigte er insbesondere eine Revision des Kartellrechts, aber auch Anpassungen an die EWR-Regelungen in den Bereichen der technischen Normen, eine Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, einen freieren Marktzugang für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte, den Abbau von kantonalen Schranken bei der Anerkennung von Diplomen und Konzessionen sowie eine Vereinfachung von Baubewilligungsverfahren an. Als ersten, rasch realisierbaren Schritt legte er ein Swisslex genanntes Massnahmenpaket vor, welches 27 wenig umstrittene Beschlüsse aus der Eurolex enthielt.
Als Teil der nach der EWR-Ablehnung angestrebten Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft legte der Bundesrat im Sommer ein Aktionsprogramm für die Harmonisierung der schweizerischen technischen Normen mit denjenigen der EU vor. Damit sollen die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Prüfungen geschaffen werden, um technische Handelshindernisse sowohl beim Import als auch beim Export auszuräumen. Ein guter Teil derjenigen Normen, über die der Bundesrat in eigener Kompetenz entscheiden kann, soll unmittelbar nach dem Inkrafttreten des EWR-Vertrags an die EU-Bestimmungen angepasst werden. In einer zweiten Phase sollen dem Parlament im Jahre 1994 erforderliche Gesetzesänderungen unterbreitet werden.