Mit einem neuen Bundesgesetz über den Konsumkredit beabsichtigt der Bundesrat die Verbesserung des Schutzes der Konsumenten vor dem unüberlegten Eingehen von finanziellen Verpflichtungen bei Teilzahlungs- und Mietkäufen sowie bei Kreditaufnahmen. Laut dem Entwurf soll dies bei Abzahlungsgeschäften durch die Erhöhung der minimalen Baranzahlung, die Verlängerung der Widerrufsfrist und, bei bedeutenderen Verpflichtungssummen, durch das Erfordernis der Zustimmung des Ehepartners geschehen. Für die nicht an Warenkäufe gebundene Kleinkreditaufnahme sind ähnliche Restriktionen vorgesehen; zudem soll es nicht mehr gestattet sein, gleichzeitig mehr als einen Kredit aufzunehmen (sogenannte Kettenverschuldung). Während die Konsumentenorganisationen und die Sozialarbeiter den Vorschlag lebhaft begrüssten, kritisierten die Kreditbanken insbesondere das Verbot der Aufnahme von Zweitkrediten. Den vermehrten Schutz der Konsumenten vor unüberlegten Käufen bezweckt auch das vom Nationalrat überwiesene Postulat (78.408) Schwarz (fdp, AG), welches den Verkauf gewisser Waren (z.B. Lexika) unter der Haustür gänzlich verbieten will.
- Schlagworte
- Datum
- 12. Juni 1978
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 78.043
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR., 1978, S. 1312 f.
- BBI, 1978, II, S. 485 ff.
- TW, 15.9.78; Vr, 13.11.78; wf, Dok., 46, 13.11.78
von Hans Hirter
Aktualisiert am 18.06.2021
Aktualisiert am 18.06.2021