Teilrevision des Binnenmarktgesetzes von 2005

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Eine im Jahr 2000 von der parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle publizierte Analyse hatte ergeben, dass das 1995 beschlossene Binnenmarktgesetz (BGBM) sein wichtigstes Ziel, die landesweite Öffnung von kantonal reglementierten und segmentierten Märkten, nicht erreicht hat. Infolge restriktiver kantonaler Zulassungsvorschriften seien bestimmte Märkte (zum Beispiel Sanitär- oder Taxigewerbe) immer noch stark segmentiert und damit dem freien Wettbewerb entzogen. Eine vom EVD anfangs 2003 eingesetzte Expertenkommission schlug vor, das Binnenmarktgesetz mit einer Teilrevision wirksamer auszugestalten. So soll insbesondere nicht nur der freie Marktzugang (bei Erfüllung der Vorschriften des Herkunftskantons), sondern auch die gewerbliche Niederlassung garantiert werden. Die Verweigerung der Gewerbeniederlassung wäre nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen zulässig. Um eine Benachteiligung von Inländern gegenüber Konkurrenten aus der EU zu vermeiden, soll zudem dort, wo keine interkantonale Abkommen bestehen, die Anerkennung der Fähigkeitszeugnisse nach dem Muster des EU-Anerkennungsverfahrens geschehen. Da die Erfahrung mit dem bestehenden Gesetz gezeigt hatte, dass betroffene Individuen nur selten gegen effektive Marktbehinderungen klagen, beantragte die Expertenkommission schliesslich auch noch, der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) ein Beschwerderecht einzuräumen (bisher durfte sie bei wettbewerbsfeindlichen Entscheiden von kantonalen und kommunalen Behörden bloss Empfehlungen abgeben). Die im Frühling des Berichtsjahres durchgeführte Vernehmlassung fiel mehrheitlich positiv aus. Kritik namentlich an der Ausweitung des freien Marktzugangs kam vor allem von den Kantonen Genf und Waadt; aber auch Westschweizer Unternehmerverbände sprachen sich gegen die angestrebte Wettbewerbsverschärfung aus. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnte den Expertenentwurf zwar nicht ab, kritisierte aber grundsätzlich die Liberalisierung der Märkte. Der Bundesrat sah sich durch diese Einwände jedoch nicht zu einem Kurswechsel veranlasst. Er leitete die Teilrevision des Binnenmarktgesetzes weitgehend in der von den Experten ausgearbeiteten Fassung dem Parlament zu.

Das Parlament hiess die Teilrevision des Binnenmarktgesetzes gut. Der Nationalrat befasste sich als erster damit. Nachdem alle Bundesratsparteien ihre Unterstützung für die Vorlage bekannt gegeben hatten, scheiterte ein Nichteintretensantrag Zisyadis (pda, VD), der sie als Symbol der Liberalisierung bekämpfte, deutlich (166:3). Mit 150 zu19 Stimmen abgelehnt wurde auch ein Rückweisungsantrag Nordmann (sp, VD), der anstelle dieses Gesetzes eine Vereinheitlichung der kantonalen Vorschriften über die Gewerbe- und Berufsausübung wünschte. In der Detailberatung setzte sich die von der Kommissionsmehrheit unterstützte Fassung des Bundesrats weitgehend durch. Die in den letzten Jahren in vielen Kantonen erfolgte Liberalisierung im Gastgewerbe (u.a. Abschaffung der kantonalen Wirteprüfung) führte jedoch zu einer Gegenreaktion im Parlament. Der Nationalrat lehnte zwar in erster Lesung die Aufnahme von besonderen Ausbildungserfordernissen für Wirte ins Binnenmarktgesetz noch ebenso ab wie eine in die gleiche Richtung zielende Motion. Im Ständerat war Eintreten unbestritten. In der Detailberatung nahm die kleine Kammer aber eine Schutzbestimmung für das Gastgewerbe auf. Sie hielt im Lebensmittelgesetz fest, dass der Bundesrat für Personen, die regelmässig Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten (d.h. Beschäftigte in Restaurants und an Imbissständen), minimale Ausbildungsvorschriften bezüglich Hygienekenntnisse erlassen kann. Eine derartige Vorschrift hatten auch die kantonalen Lebensmittelchemiker gefordert. Im Differenzbereinigungsverfahren stimmte auch der Nationalrat diesem Passus zu.