Abbau der Wettbewerbsbeschränkungen

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Die Kartellkommission veröffentlichte einen Bericht zur Wettbewerbslage im inländischen Finanzmarktsektor. Darin verlangte sie von den Banken die Aufhebung verschiedener gesamtschweizerischer Abmachungen, welche vor allem mittels einheitlicher Preise und Gebühren den Wettbewerb behindern. Die von den Banken zur Verteidigung ihrer kartellistischen Praktiken vorgebrachten strukturpolitischen Argumente vermochten nicht zu überzeugen. Nach Ansicht der Kartellkommission ist die gegebene Bankenstruktur nicht an sich schützenswert. Zudem hätten die Absprachen in der Praxis ohnehin weniger dem Schutz der kleinen Banken gedient, als vielmehr den grösseren, effizient arbeitenden Instituten Extraeinkommen verschafft (sog. Differentialrente). Die in der Öffentlichkeit besonders kritisierten regionalen Festsetzungen der Zinssätze (sog. Platzkonvenien) wurden in diesem Bericht noch nicht behandelt.

In der Frage des Abbaus von Wettbewerbsbeschränkungen im Bankensektor entschied Bundesrat Delamuraz im Sinne der Kartellkommission. Er verfügte die Aufhebung von vier strittig gebliebenen Absprachen der Banken und Börsen, darunter die Courtagen- und Depotgebühren-Konventionen.