Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren regten ein Konkordat an, welches das Verhängen von schweizweiten Rayonverboten ermöglichen soll. Erhält ein Hooligan Rayonverbot, darf er sich nicht mehr in der Nähe von Sportstätten aufhalten. Ein solches Verbot galt bisher nur für genau definierte Regionen und soll neu schweizweit Geltung haben. Gewalttätige Fans werden im Polizeiinformationssystem Hoogan eingetragen. Die Kontrollen der Verbote, die für drei Jahre gelten, sollen von den Fussball- und Eishockeyclubs vorgenommen werden. Mit einer Mustervereinbarung beschlossen die kantonalen Polizeidirektoren zudem, die Sportvereine zu mehr Gewaltprävention zu verpflichten. Gefängniszellen im Stadion, verstärkter Polizeieinsatz und alkoholfreies Bier sollen helfen, die Sicherheit in den Sportstadien zu erhöhen. Die gegen das Konkordat eingereichten Beschwerden wurden vom Bundesgericht im Oktober und im November abgewiesen. Es machte geltend, dass die Bestimmungen nicht wie von den Beschwerdeführenden reklamiert, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen, da Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam keinen strafrechtlichen Charakter hätten.

Dossier: Hooligan-Konkordat

Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) befasste sich mit der Gewalt bei Sportanlässen. Der Vorstand beschloss einstimmig eine Verschärfung des Hooligans-Konkordates. Zu den Massnahmen gehören eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele, landesweite Rayonverbote und eine Verschärfung der Meldeauflagen. Die Vorschläge gingen in die Vernehmlassung und sollen 2012 in die Kantonsparlamente kommen. Auch begrüsste die KKJPD die vorgesehenen Massnahmen der SBB und des Bundes.

Dossier: Hooligan-Konkordat

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verabschiedete am 2. Februar 2012 das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, kurz Hooligan-Konkordat. Dieses sieht neu u.a. eine Verlängerung des Rayonverbots von einem auf ein bis drei Jahre und verschärfte Meldeauflagen vor. Personenkontrollen sollen von der Polizei und nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden können. Privaten Sicherheitsfirmen kann das Abtasten nach verbotenen Gegenständen über den Kleidern erlaubt werden. Neu ist zudem, dass die Behörden eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der Männer der obersten Liga einführen können. Diese Bewilligung kann mit Auflagen an die privaten Veranstalter, etwa betreffend die Anreise der auswärtigen Fans, verbunden werden. Eine Koordinationsgruppe verabschiedete am 16. November 2012 ein Muster einer Rahmenbewilligung, um eine einheitliche Umsetzung der Bewilligungspflicht zu erreichen. Einige Punkte dieser Rahmenbewilligung gaben Anlass zur Diskussion. So etwa, dass bei Hochrisikospielen im und um das Stadion ein Alkoholverbot gelten und durch elektronische Zutrittskontrollen ein Abgleich der ID mit der Hooligan-Datenbank Hoogan gemacht werden sollen. Ende 2012 hatten bereits die Kantone St. Gallen, Aargau, Zug, Neuenburg, Appenzell Innerroden, Uri, Zürich und Luzern das Konkordat ratifiziert und in Appenzell Innerroden und St. Gallen ist es bereits in Kraft getreten.

Dossier: Hooligan-Konkordat

Im Jahr 2013 war in mehreren Kantonen der Beitritt zum verschärften Hooligankonkordat debattiert worden. In drei Kantonen (Luzern, Neuenburg, Aargau) konnte das im Vorjahr angenommene Konkordat in Kraft treten. Während im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Konkordat vom Kantonsrat angenommen und kein Referendum ergriffen worden war, lief 2013 in den Kantonen Jura, Genf, Solothurn und Freiburg noch die Referendumsfrist. Im Kanton Bern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, was im Kanton Tessin nicht gelang. In Schaffhausen und Basel-Landschaft gab zwar der Regierungsrat seine Zustimmung, jedoch waren die Verschärfungen Ende 2013 noch nicht in Kraft getreten. Basel-Stadt war bislang der einzige Kanton, in dem der Regierungsrat gar nicht erst auf die Revision eintrat. In den drei Kantonen Glarus, Graubünden und Nidwalden wurde noch kein Entscheid gefällt.

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