Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

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Der Nationalrat stimmte in der Wintersession der Motion Amherd (cvp, VS) zu. Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat aufgefordert, virtuellen Kindsmissbrauch und die Anbahnung eines eindeutigen sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person unter Strafe zu stellen.

Da das sexuelle Mündigkeitsalter in der Schweiz 16 Jahre beträgt, ist die Prostitution von mindestens 16jährigen Jugendlichen nicht verboten. Ob das Parlament diesen Zustand ändern möchte, ist noch unklar. Der Nationalrat lehnte zwar in der Sommersession eine Motion Barthassat (cvp, GE) (08.3824) für einen neuen Straftatbestand mit 87 zu 69 Stimmen ab, akzeptierte aber am gleichen Tag mit 96 zu 76 Stimmen eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) für die Strafbarkeit von Freiern, die bei mindestens 16 Jahre alten Jugendlichen für sexuelle Dienstleistungen bezahlen.

Der Ständerat stimmte einer Motion Amherd (cvp, VS) zu, in der die Einführung eines neuen Straftatbestands für virtuellen Kindesmissbrauch und für die Anbahnung eines eindeutig sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person im Internet (sogenanntes „Grooming“) gefordert wird. Der Nationalrat hatte diese Motion bereits 2007 angenommen.

Der Nationalrat überwies in der Sommersession eine Motion Amherd (cvp, VS) zur Eindämmung von Kinderprostitution. Mit dem Vorstoss soll der Bundesrat beauftragt werden, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbräuchen zu unterzeichnen und die notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird.

Der Bundesrat hat im Juni beschlossen, die Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen. Hinsichtlich des Schutzalters geht die Konvention allerdings weiter als das bestehende Strafrecht in der Schweiz. Neu soll deshalb auch in der Schweiz die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Sechzehn- bis Achtzehnjährigen strafbar sein. Die Motion Kiener Nellen (sp, BE), die genau dies fordert und vom Nationalrat bereits 2009 gutgeheissen worden war, wurde deshalb auch im Ständerat angenommen.

Eine Motion Amherd (cvp, VS) fordert die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sowie die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird. Die Motion wurde nach der Zustimmung beider Kammern an den Bundesrat überwiesen. Mit der Annahme der Motion wurde dem Anliegen der Standesinitiativen aus Wallis (10.320) und Genf (10.311) entsprochen, weshalb den beiden keine Folge gegeben wurde. Das EJPD gab infolge die Genehmigung und den Vorentwurf der Umsetzung des Übereinkommens bis Ende November in die Vernehmlassung. Der Vorentwurf sieht vor, dass künftig die Indienstnahme von sexuellen Diensten von unter 18-jährigen aber über 16-jährigen unter Strafe gestellt wird. Der Minderjährige bleibt hingegen straflos. Auch am Alter der sexuellen Mündigkeit von 16 Jahren wird nichts geändert.

En 2010, le Conseil national avait accepté une motion Amherd (pdc, VS) « Mieux lutter contre la prostitution enfantine ». En 2011, le Conseil des Etats avait suivi cet avis. Il avait traité dans le même temps deux initiatives cantonales émanant du Valais et de Genève ayant le même objet. Les sénateurs avaient alors refusé de donner suite à ces initiatives, la motion Amherd acceptée satisfaisant le but des deux initiatives cantonales. En 2012, le Conseil national a examiné ces deux initiatives cantonales, ainsi que deux initiatives parlementaires Galladé (ps, ZH) et Barthassat (pdc, GE) ayant le même objet. A l’inverse du Conseil des Etats, le Conseil national a donné suite aux quatre initiatives. Cette acceptation massive s’explique par la volonté du Conseil national de mettre le gouvernement sous pression afin de mettre fin à l’exception helvétique, puisque la Suisse est le seul pays européen à permettre la prostitution de mineurs. De retour à la chambre haute, les quatre initiatives ont été refusées afin d’éviter un travail en parallèle entre le Conseil fédéral et les chambres parlementaires, la motion Amherd ayant été acceptée en 2011. En juillet, le Conseil fédéral a cependant proposé au parlement de classer cette motion Amherd. En effet, le Gouvernement a présenté un message au parlement en vue d’approuver la Convention du Conseil de l’Europe sur la protection des enfants contre l‘exploitation et les abus sexuels (convention de Lanzarote). La mise en œuvre de cette convention, qui demande notamment une modification du code pénal, répondra ainsi aux revendications de la motion Amherd. Le Conseil des Etats a accepté le projet en y apportant de légères modifications. Le Conseil national devra également se prononcer sur le sujet.

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament im Jahr 2012 auch einen Entwurf der Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) sowie zu dessen Umsetzung. Das Schweizer Recht entspricht weitgehend den Anforderungen der Konvention. Die vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuches sehen u.a. vor, dass die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren gegen Entgelt sowie auch die Kontaktanbahnung zu Kindern im Internet zu sexuellen Zwecken, das sogenannte Grooming, bestraft wird. Der Ständerat hatte an den Entwürfen nur formale Änderungen vorgenommen.

Nachdem der Ständerat im Vorjahr nur formale Änderungen am bundesrätlichen Entwurf vorgenommen hatte, befasste sich 2013 der Nationalrat mit der Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). Da Vorstösse aus den Reihen der SVP, die das Strafmass bei bestimmten Delikten erhöhen wollten, chancenlos blieben, ging der Entwurf nur mit einer redaktionellen Änderung zurück in den Ständerat. In der Schlussabstimmung wurde das Übereinkommen im Nationalrat mit 192 Stimmen bei einer Enthaltung und im Ständerat einstimmig angenommen. Die Referendumsfrist läuft bis Januar 2014.