Rund ein halbes Jahr nach der Abstimmung über eine liberalisierte Lex Friedrich, bei der die zustimmenden französischsprachigen Kantone und das Tessin in die Minderheit versetzt wurden, reichten die Kantone Genf (Kt.Iv. 96.304), Waadt (Kt.Iv. 96.301), Wallis (Kt.Iv. 96.303) und Neuenburg (Kt.Iv. 96.307) gleichlautende Standesinitiativen zur Lockerung der Lex Friedrich ein. Gemäss dem Initiativtext ist der Erwerb von Grundstücken für gewerbliche Zwecke durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht zu befreien, und für Ferienwohnungen sollen die Kantone zusätzliche Reservekontingente beanspruchen können.
Dossier: Lex Friedrich- Schlagworte
- Datum
- 13. Juni 1996
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 96.301
- Akteure
- Quellen
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- JdG, 20.2.96
- Verhandl. B.vers., 1996, III, S. 22 f.
von Eva Müller
Aktualisiert am 22.03.2025
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