Für die Reinigung der Abwässer der Region Basel ist je eine Anlage auf französischem und eine auf deutschem Gebiet vorgesehen; Verhandlungen über die linksrheinische Anlage führten zur Unterzeichnung eines schweizerisch-französischen Abkommens, das im Oktober 1969 vom französischen Parlament ratifiziert wurde. Das Abkommen bedarf noch der Genehmigung durch den Grossen Rat von Baselstadt.
- Schlagworte
- Datum
- 22. Mai 1969
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Akteure
- Quellen
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- AS, 1969, S. 43 f.
- Gewässerschutzamt Basel-Stadt (1969). Jahresbericht 1969.
- NZZ, 28.1.69; BN, 22.5.69.
von Peter Gilg
Aktualisiert am 26.03.2021
Aktualisiert am 26.03.2021