Als Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verstand der SGB seine Absicht, eine Volksinitiative für eine Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 37 Stunden zu lancieren. Die Normalarbeitszeit dürfte demnach nur durch eine limitierte Zahl von Überstunden oder durch gesamtvertragliche Abmachungen überschritten werden. Gemäss den Vorstellungen des SGB soll die Verkürzung schrittweise erfolgen und grundsätzlich nicht an Lohnkürzungen gebunden sein. Im Bewusstsein um die politische Problematik dieser Forderung stellte der SGB auch eine Variante zur Diskussion, wonach nur jene Arbeitnehmerinnen und -nehmer keine Lohnkürzung in Kauf zu nehmen haben, deren Bruttolohn den Durchschnitt der in der Schweiz bezahlten Löhne nicht überschreitet. Im Laufe des Jahres konkretisierte der SGB sein Modell weiter und beschloss, der Delegiertenversammlung vom Januar 1998 eine Reduktion auf 36 Stunden Normalarbeitszeit vorzuschlagen. Der CNG lehnte eine generelle Arbeitszeitverkürzung auf 36 Stunden ab und kündigte an, eine eigene Initiative lancieren zu wollen, welche Arbeitszeitverkürzungen mit neuen Arbeitszeitmodellen verknüpfen und durch Produktivitätsgewinne finanzieren will.
- Datum
- 10. November 1997
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Akteure
- Quellen
-
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- NZZ, 8.11.97; Presse vom 10.11.97.
- Presse vom 9.1. und 7.11.97.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 05.07.2017
Aktualisiert am 05.07.2017