Rahmengesetz für Risikoaktivitäten (Pa.Iv. 00.431)

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Gegen den Antrag der vorberatenden Kommission, welche Lösungen auf freiwilliger Basis bevorzugt hätte, gab der Nationalrat mit 79 zu 66 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, die ein Rahmengesetz für Risikosportaktivitäten verlangt. Der Initiant machte erfolgreich geltend, es brauche eine gesetzliche Regelung, um die schwarzen Schafe der Branche auszugrenzen. Das Seco sprach sich in einem Bericht zum Tourismus in der Schweiz ausdrücklich für eine nationale Regelung aus; der Kanton Bern möchte dagegen auf ein von ihm entwickeltes freiwilliges Label setzen, das er den Veranstaltern schweizweit anbieten möchte.

Dossier: Risikoaktivitäten

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, welche ein schweizerisches Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten im Outdoorbereich sowie das Bergführerwesen verlangt. Namentlich Unfälle bei gewerbsmässig durchgeführten Flussfahrten (River-Rafting) und Schluchtbegehungen (Canyoning) hatten das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung geweckt. Wichtigstes Element des neuen Gesetzes sollen klare Anforderungen an den Ausbildungsstand der Führer sein. Dieser neue eidgenössische Standard ist nach Ansicht des Initianten auch deshalb wichtig, weil mit der Einführung der Personenfreizügigkeit jede Person mit einem von der EU anerkannten Führerausweis derartige Aktivitäten in der Schweiz wird anbieten können. Der Antrag der vorberatenden Nationalratskommission, auf ein Rahmengesetz zu verzichten und vom Bund aus nur die Bemühungen der Branchenverbände um einheitliche Sicherheitsbestimmungen zu koordinieren und zu unterstützen, fand im Plenum keine Mehrheit.

Dossier: Risikoaktivitäten

Der Nationalrat war im Jahr 2001, nach einem Unfall mit mehreren Todesopfern, der Ansicht gewesen, das immer breitere Angebot von risikoreichen Freizeitbeschäftigungen wie Bergsteigen, Riverrafting, Canyoning etc. durch kommerzielle Anbieter erfordere einen nationalen rechtlichen Rahmen. Er hatte deshalb einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge gegeben und seine Rechtskommission mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes beauftragt. Diese schlug nun vor, für Bergführer und Skilehrer für Abfahrten ausserhalb markierter Pisten sowie für gewerbsmässige Anbieter der genannten übrigen Aktivitäten Sorgfaltspflichten aufzustellen, die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen vorzuschreiben und zudem eine Bewilligungspflicht einzuführen. Letztere soll insbesondere vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung, sowie, für Bergführer und Skilehrer, dem Bestehen einer Fachprüfung abhängig sein. Die Vernehmlassung ergab ein sehr gemischtes Resultat da sich fast die Hälfte der Kantone gegen die Notwendigkeit einer Regelung auf Bundesebene aussprach. Materiell wurden die Bewilligungspflicht und vor allem das Haftpflichtversicherungsobligatorium von vielen Kantonen und von den Anbietern abgelehnt. Diese Kritik führte dazu, dass sich die Kommission nur mit sehr knapper Mehrheit hinter das neue Gesetz stellte. Der Bundesrat sprach sich gegen das neue Gesetz aus. Da die vom Gesetz betroffenen Aktivitäten fast ausschliesslich in den Gebirgskantonen stattfinden würden, sei es seiner Meinung nach an diesen, die erforderlichen Gesetze zu schaffen. Dass sie dazu gewillt seien, habe beispielsweise der Kanton Wallis, der im Berichtsjahr als erster Kanton ein Gesetz über Risikosportarten beschlossen hat, bereits bewiesen. Diese negative Stellungnahme der Regierung vermochte die Mehrheitsverhältnisse in der Rechtskommission umzukehren. Sie empfahl nun ebenfalls, die Sache nicht weiter zu verfolgen und die parlamentarische Initiative Cina abzuschreiben. Im Nationalrat stellten sich die CVP, die SP, die Grünen und eine Minderheit der FDP gegen die Rechtskommission und hinter die Idee eines einheitlichen, landesweit geltenden Gesetzes. Sie vermochten sich relativ klar, mit 98 zu 75 Stimmen, durchzusetzen.

Dossier: Risikoaktivitäten

2007 hatte es der Nationalrat abgelehnt, auf ein nationales Gesetz über gefährliche Freizeitbetätigungen wie Bergsteigen, Skitouren, Riverrafting etc. zu verzichten und die Regelung der Zulassung und der Sicherheitsvorschriften für gewerbsmässige Anbieter den Kantonen zu überlassen. Diesen Verzicht hatten damals der Bundesrat und die Rechtskommission des Nationalrats, welche mit der Umsetzung einer 2001 angenommenen parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) befasst war, beantragt. Die Rechtskommission präsentierte nun nochmals eine Vorlage, die weitgehend mit der ersten Version übereinstimmte. Angesichts der existierenden kantonalen Vorschriften und der Selbstregulierung der Anbieter empfahl sie aber wieder, auf ein nationales Gesetz zu verzichten und die Initiative abzuschreiben. Eine aus Abgeordneten sowohl bürgerlicher als auch linker Parteien gebildete Kommissionsminderheit beantragte aber, der Initiative Folge zu geben und dem neuen Gesetz zuzustimmen. Diese national einheitlichen Vorschriften über die Bewilligung kommerzieller Angebote entsprächen einem Bedürfnis und würden auch vom Schweizerischen Bergführerverband befürwortet. Verzichte man darauf, könnten Anbieter aus Kantonen ohne Regelungen oder aus dem Ausland Schlupflöcher ausnützen. Das Plenum liess sich davon überzeugen und gab der Initiative mit 95 zu 74 Stimmen Folge. Es stimmte anschliessend auch dem neuen „Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbietern weiterer Risikoaktivitäten“ zu. Mit 83 zu 82 Stimmen fiel das Ergebnis allerdings äusserst knapp aus. Während die CVP klar dafür und die GP klar dagegen votierten, waren FDP, SP und SVP gespalten. Bei den beiden ersten Fraktionen überwog die Zustimmung, bei der SVP die Ablehnung (Schlussabstimmung 2010)

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