Der Bundesrat entschied sich, dem Parlament nicht ein eigenständiges Doping-Gesetz vorzulegen, wie das im Anschluss an mehrere Doping-Skandale, in die auch Schweizer Athleten involviert waren, gefordert worden war, da die Ausarbeitung einer derartigen Vorlage zu zeitintensiv wäre. Das Dopingproblem soll einerseits im neuen Heilmittelgesetz angegangen werden, welches die missbräuchliche Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln generell verhindern will. Andererseits soll im bereits bestehenden Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport ein Doping-Verbot verankert werden. Im wesentlichen sollen dort folgende Sachverhalte einfliessen: Die Doping-Prävention wird durch den Bund festgelegt; die Herstellung, Einfuhr, Vermittlung, Verschreibung und Abgabe von Mitteln zu Dopingzwecken wird verboten; auch nichtmedikamentöse Dopingmethoden werden untersagt; die Unterstützungsleistungen an den Schweizerischen Olympischen Verband bezüglich Dopingkontrollen werden definiert, ebenso die Mindestanforderungen an diese Kontrollen. Sowohl im neuen Heilmittelgesetz wie im Sportförderungsgesetz sollen Strafbestimmungen gegen den Dopingmissbrauch verankert werden. Angesichts dieser Aktivitäten des Bundesrates lehnten beide Kammern je eine parlamentarische Initiative – Büttiker (fdp, SO)(Pa.Iv. 98.433) im Ständerat und Günter (sp, BE)(Pa.Iv. 98.456) im Nationalrat – ab, welche die Ausarbeitung einer Strafnorm für Dopingvergehen durch das Parlament verlangten. Keine Folge wurde auch einer weiteren parlamentarischen Initiative Grobet (pda, GE) für ein eigenständiges Dopinggesetz gegeben (Pa.Iv. 99.402).

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament seine Botschaft zum Sportförderungsgesetz. Dieses übernimmt die bewährten Prinzipien des geltenden Rechts und sieht neu eine verschärfte Strafbestimmung gegen Doping und eine Verstärkung der Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen vor. Der Staat soll im Bereich des Sportes auch weiterhin nur subsidiär lenkend tätig sein. Das Sportgesetz legt die Grundsätze, Voraussetzungen und Modalitäten der Förderungsmassnahmen des Bundes fest. Es sieht eine Erweiterung des Programms Jugend + Sport für Kinder ab dem fünften Altersjahr vor sowie die Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ genügenden Sportunterrichts an allen Schulen und die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, wonach Teilnehmer von Sportwettkämpfen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden können. Mit Ausnahme der Ausdehnung von Jugend + Sport Kursen entstehen aufgrund des neuen Sportförderungsgesetzes keine Mehrkosten.

Im Rahmen der Beratungen des neuen Sportförderungsgesetzes folgte der Nationalrat in der Herbstsession dem Mehrheitsantrag seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die Kantone im Gesetz zu verpflichten, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht anzubieten. Kommissionssprecher Mario Fehr (sp, ZH) begründete dies damit, dass es der Sport sei, der zuallererst unter den Sparzwängen zu leiden habe. Auch Exponenten von CVP, SVP und BDP befürchteten, die Kantone könnten aus finanziellen Gründen weniger Sportlektionen anbieten. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) kritisierte diesen Entscheid des Nationalrats umgehend und wies darauf hin, dass diese Regelung gegen den Bildungsartikel in der Bundesverfassung verstosse. Dieser vermittelte dem Bund laut EDK keine Kompetenz den Kantonen eine Mindestlektionenzahl für den Sportunterricht vorzuschreiben. Das Geschäft ging an den Ständerat, der sich in der Wintersession – unter Berufung auf den Föderalismus – mit 21 zu 8 Stimmen dagegen aussprach, die Kantone zu drei Lektionen Sportunterricht pro Woche zu verpflichten.

Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zum Sportförderungsgesetz wurde im National- und Ständerat beraten. Die Vorlage unterteilte sich in zwei Bundesgesetze: einerseits das Sportförderungsgesetz und andererseits das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Für Diskussionen in den Räten sorgte nur Ersteres. Der Nationalrat war Erstrat und nahm das Sportförderungsgesetz in der Gesamtabstimmung mit 152 zu 2 Stimmen an. In einigen wenigen Punkten wich der Rat von der Vorlage des Bundesrates ab. Einerseits wurde ein Antrag der Kommissionsmehrheit mit 131 zu 30 Stimmen angenommen, welcher die Kantone dazu verpflichtet, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anzubieten. Andererseits verstärkte der Nationalrat die Bekämpfung des Dopings durch die Einführung von Strafbestimmungen für den Fall des gewerbemässigen Handelns mit Dopingmitteln oder der Abgabe an Kinder und Jugendliche und beschloss strengere Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch. Letztere beinhalten, dass das Bundesamt für Sport, dem Willen des Nationalrates entsprechend, Einsicht in das Strafregister nehmen kann, um den Leumund von „Jugend und Sport“- Kadern zu prüfen. Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport wurde diskussionslos mit 156 zu 3 Stimmen angenommen.

Der Ständerat nahm die beiden Gesetze zwar ohne Gegenstimmen an, er schuf aber zum Nationalrat zwei grössere Differenzen. Auf der einen Seite sprach er sich mit 21 zu 8 Stimmen unter Berufung auf den Föderalismus gegen eine Verpflichtung der Kantone aus, drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anbieten zu müssen. Auf der anderen Seite wollte der Ständerat im Zusammenhang mit der Dopingbekämpfung der Zollverwaltung zusätzliche Kompetenzen einräumen, indem diese ermächtigt wird, notwendige Sachverhaltsabklärungen zu treffen und bereits vor der Verdachtsmitteilung erforderliche Untersuchungen durchführen zu können. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das derart veränderte Sportförderungsgesetz mit 33 zu 0 Stimmen und das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport diskussionslos mit 27 zu 0 Stimmen an. (Siehe auch hier)

Die beiden Räte führten im Berichtsjahr ihren verfassungsrechtlich begründeten Streit über die Regelung des Sportunterrichts auf der Grundschulstufe im Rahmen des Sportförderungsgesetzes fort. Beide Räte beharrten dabei auf ihren bereits 2010 eingenommenen Positionen, der Nationalrat auf der Vorschrift einer Mindestzahl von drei Sportlektionen (abgeleitet von der Bundeskompetenz gemäss Art. 68 BV). Der Ständerat stellte sich, abgeleitet von einer kantonalen Kompetenz gemäss Art. 62 BV, dagegen. Damit gelangte das Geschäft im Sommer in die Einigungskonferenz, die den rivalisierenden Kammern empfahl, die Version des Nationalrats zu übernehmen. Dieser stimmten schliesslich beide Räte zu. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig (sechs Enthaltungen), der Nationalrat mit sechs Gegenstimmen aus dem bürgerlichen Lager an.

Les chambres ont traité du projet de loi sur l’encouragement du sport et sur les systèmes d’information dans les domaines du sport présenté en 2009. Le projet est constitué de deux volets, le premier est relatif à la loi sur l’encouragement du sport et de l’activité physique tandis que le second concerne la loi sur les systèmes d’information de la Confédération dans les domaines du sport. Durant l’année sous revue, le Conseil des Etats et le Conseil national ont adopté le deuxième volet en votation finale respectivement à l’unanimité et par 178 voix contre 6, et ont poursuivi la procédure d’élimination des divergences relative au premier volet. Au Conseil national, la majorité de la commission de la science, de l’éducation et de la culture (CSEC-CN) a recommandé de maintenir sa position en octroyant à la Confédération la compétence de fixer un minimum de trois périodes hebdomadaires d’éducation physique à l’école obligatoire. Une proposition de minorité du groupe PLR estimant qu’il est du ressort des cantons d’élaborer les programmes scolaires a été rejetée par 115 voix contre 41. Le Conseil national a également introduit une nouvelle modification à travers une disposition octroyant la possibilité pour la Confédération de soutenir la recherche dans le domaine sportif. Les députés ont adhéré tacitement à la position des sénateurs concernant les autres divergences. Au Conseil des Etats, les sénateurs ont maintenu par 25 voix contre 11 leur volonté de ne pas octroyer de pouvoir à la Confédération dans la fixation d’un horaire minimum dédié à l’activité physique. Ils ont par contre adhéré à la proposition relative à la recherche dans le domaine du sport. Le Conseil national et le Conseil des Etats ont ensuite maintenu leur position respective concernant la dernière divergence ce qui a engendré la convocation d’une conférence de conciliation. Cette dernière a recommandé par 15 voix contre 10 d’adhérer à la position du Conseil national en imposant trois heures hebdomadaires d’éducation physique à l’école obligatoire. Les deux chambres ont aisément adopté cette proposition sans discussion. Au vote final, la chambre basse a adopté la loi par 178 voix contre 6 et la chambre haute à l’unanimité.

Mit einem Postulat forderte der jurassische Standesvertreter Claude Hêche (sp, JU) Ende 2017 ein «Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport». Dabei bezog er sich auf das Nasak 4, das Ende 2017 ausläuft. Im Zuge der Sportförderung im Sinne des Sportförderungsgesetzes solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass weiterhin Finanzmittel reserviert werden können, betonte der Postulant. Angesichts der in der Schweiz durchzuführenden Grossanlässe in den Jahren 2020 und 2021 sowie im Falle einer allfälligen Austragung olympischer Winterspiele im Jahr 2026 sei eine Fortführung der finanziellen Unterstützung der hiesigen Sportinfrastruktur angezeigt.
Die Regierung zeigte sich dem Anliegen offen gegenüber und stellte in Aussicht, die – tatsächlich bis anhin fehlende – Nachfolgeregelung für ein Nasak 5 vorzubereiten. Angesichts der klammen Staatsfinanzen sei für die Periode 2018-2020 aber nicht mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel zu rechnen.
Im März 2017 wurde der Vorstoss im Ständerat behandelt, mit der Annahmeempfehlung des Bundesrates war nicht mit grosser Opposition zu rechnen. Der Postulant unterstrich dabei die vielfältige Rolle des Sports für die Gesellschaft. Der Departementsvorsteher unterstützte das Postulat, gab aber noch einmal zu bedenken, dass die Finanzlage zu beachten sei. Insofern könne ein Bericht erstellt werden, eine zweite Etappe werde aber nötig sein, um allfällige weitere Finanzmittel sprechen zu können.