Förderung kantonaler Miet- und Hypothekarzuschüsse (Mo. 90.259, Mo. 90.778, Mo. 90.839)

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Fachleute und Politiker wiesen immer wieder auf den engen Zusammenhang zwischen Armut und Wohnungsnot hin. Diese Einsicht fand auch im Parlament ihren Niederschlag, wo eine parlamentarische Initiative der Kommission des Ständerates und drei Motionen (Mo. 90.259, Mo. 90.778 und Mo. 90.839) eingereicht wurden, die den Bundesrat beauftragen, in diesem Bereich konkrete Massnahmen zur Verhinderung von Härtefällen zu ergreifen. Die Motion Zimmerli (svp, BE; Mo, 90.679) im Ständerat wurde später wieder zurückgezogen.

Als Ergänzung der bundesrätlichen Massnahmen (BRG 90.055) gegen die Teuerung im Bereich der Hypothekarzinsen hatte die Kommission des Ständerats den Entwurf zu einer parlamentarischen Initiative für die Förderung kantonaler Miet- und Hypothekarzinszuschüsse erarbeitet. Diese wurde gemeinsam mit dem Bundesbeschluss dem Plenum zur Kenntnissnahme vorgelegt. Laut dieser Initiative unterstützt der Bund diejenigen Kantone, welche Mietern oder Eigenheimbesitzern Zuschüsse zur Linderung einer übermässigen Belastung gewähren. Eine solche liege vor, wenn die Jahresmiete ohne Nebenkosten 30 Prozent oder der jährliche Hypothekarzins 35 Prozent eines als massgeblich betrachteten Maximaleinkommens von CHF. 40'000 übersteigt. Die Vorlage wurde im November in die Vernehmlassung geschickt. Kritisiert wurde bereits, dass das massgebliche Einkommen CHF. 40'000 zu tief angesetzt sei, um wirksam Hilfe leisten zu können.
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Im Oktober 1990 hatte Ständerat Cottier (cvp, FR) eine parlamentarische Initiative hinsichtlich des Bundesbeschlusses über die Förderung der kantonalen Miet- und Hypothekarzinszuschüsse eingebracht, welche von der zuständigen Kommission genehmigt worden war. Gut ein Jahr später, nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens, legte die Kommission sie dem Plenum sowie dem Bundesrat vor. In seiner Stellungnahme vom 26. Februar wies letzterer die Initiative zurück, da seiner Ansicht nach die darin geforderten Einzelmassnahmen, deren Auswirkungen zudem nicht immer absehbar seien, hinter einer globaleren und koordinierteren Lösung, wie sie vom Bundesrat im Rahmen des Geschäfts „Weiterentwicklung im Bodenrecht“ in die Wege geleitet worden sei, zurückzutreten hätten.

Diese Erläuterungen sowie die negativen Reaktionen während der Vernehmlassung überzeugten die Ständeratskommission, so dass sie in der Frühjahrssession dem Plenum den Rückzug der Initiative bekanntgab. Freilich wurde der Bundesrat in einer als Ersatz dazu eingereichten Kornmissionsmotion aufgefordert, gestützt auf die Abklärungen der im September 1991 eingesetzten Studienkommission «bis Ende 1993 geeignete Massnahmen vorzuschlagen, die im Sinne einer subsidiären und zeitlich befristeten Bundeshilfe eine Subjekthilfe im Wohnungswesen ermöglichen».