Im Rahmen der sich in Vorbereitung befindenden Revision des Scheidungsrechts wird die Scheidung aufgrund gegenseitiger Übereinstimmung nach einer bestimmten Trennungszeit, die gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil sowie die Berechnung der Alimente entsprechend dem Leistungsvermögen beider Elternteile diskutiert. Da in der Schweiz etwa jede dritte Ehe geschieden wird, dürfte die allfällige Ermöglichung der sogenannten Konventionalscheidung einem verbreiteten Bedürfnis entsprechen. Im Hinblick auf diese Revision lancierte eine «Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt lebender Männer» eine nationale Petition, um eine Gleichstellung der Männer mit den Frauen im Scheidungsverfahren (Zuteilung der Kinder), eine Begrenzung der Pflicht zum Unterhalt der geschiedenen Frauen auf höchstens fünf Jahre sowie die Einführung eines vereinfachten und verkürzten Scheidungsprozesses zu erreichen. Die etwas weiter gediehene Revision des Sexualstrafrechts im Sinne einer gedämpften Liberalisierung ist an anderer Stelle behandelt worden. Überwiesen wurde auch ein Postulat Mascarin (poch, BS; Po. 83.346) über eine gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt.
- Schlagworte
- Datum
- 20. Februar 1983
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Akteure
- Quellen
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- Degoumois, V. (1982). Pensions alimentaires. Aide au recouvrement et avances, Genève.
- Scheidungsrecht: Suisse, 20.2.83; Lib., 25.3.83. Petition: Presse vom 25.3.83; TLM, 19.5.83; 24.7.83; 5.10.83. Sorgerecht: Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1003 f.; BaZ, 12.2.83 ; 1.3.83; 4.3.83 ; 18.3.83 ; 6.4.83.
von Urs von Allmen
Aktualisiert am 10.08.2021
Aktualisiert am 10.08.2021