ICT-Umschulungs-Gesetz (Pa.Iv. 01.419)

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Drei parlamentarische Initiativen Chiara Simoneschi (cvp, TI; Pa. Iv. 00.409), Rudolf Strahm (sp, BE; Pa. Iv. 00.410) und Georges Theiler (fdp, LU; Pa. Iv. 00.411) sowie eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF; Mo. 00.3005), die alle eine Weiterbildungsoffensive im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie fordern, wurden entgegen dem entsprechenden Antrag der WBK auf Abschreibung vom Nationalrat in der Sommersession überwiesen.

In Form einer parlamentarischen Initiative verabschiedete die nationalrätliche WBK im April mit 19 zu drei Stimmen ein Bundesgesetz über die Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT-Umschulungsgesetz), das den Ein- und Umstieg von Erwachsenen in Berufe der Informatik und Telekommunikation fördern soll. Dank einer Weiterbildungsoffensive, die Beiträge an den Ausbau eines modulartigen Weiterbildungssystems sowie Bildungsgutscheine für Umschulungswillige beinhaltet, wird in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eine Behebung des Mangels an Fachleuten im Bereich Informatik und Telekommunikation angestrebt. Für diese Massnahmen sollen auf vier Jahre befristet insgesamt CHF 100 Mio. zur Verfügung gestellt werden, wobei CHF 20 Mio. für den Ausbau und je CHF 20 Mio. jährlich für den Betrieb der Weiterbildung vorgesehen sind. Insbesondere seitens der SVP-Vertreter waren in der Kommission Bedenken gegen ein solches Staatsengagement aufgekommen. Als Erstrat trat der Nationalrat in seiner Sommersession auf das Geschäft ein. SP und CVP sprachen sich für das Gesetz aus, die SVP und eine FDP-Mehrheit lehnten es ab – mit der Begründung, die Lage habe sich in den Bereichen Informatik und Telekommunikation entschärft, wohingegen in anderen Bereichen Fachleute auch Mangelware seien. Schliesslich stimmte der Rat dem Gesetz mit 93 zu 49 Stimmen zu. Beim an das Gesetz gekoppelten Finanzierungsbeschluss hingegen verfehlte der Gesamtkredit von CHF 100 Mio. mit einer Zustimmung von 93 zu 53 Stimmen das gemäss Ausgabenbremse erforderliche absolute Mehr. Die Vorlage ging in solch amputierter Form – also ohne die entsprechenden finanziellen Mittel – an den Ständerat, der im Herbst dem Kommissionsantrag auf Nichteintreten folgte.

Die grosse Kammer folgte dem Ständerat, der im Vorjahr eine parlamentarische Initiative der WBK des Nationalrates für ein Bundesgesetz über die Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT-Umschulungsgesetz) abgelehnt hatte, und beschloss, das Vorhaben nicht mehr weiter zu verfolgen. Dafür überwies er knapp mit 63 zu 60 Stimmen eine seither eingereichte Motion der WBK (Mo. 02.3210), die den Bundesrat beauftragt, für den schweizerischen ICT-Bereich umgehend ein System mit Weiterbildungsmodulen, Qualitätsentwicklungen und Know-how-Zertifizierungen zu verwirklichen, um dem herrschenden Wirrwarr an Abschlüssen und Berufsbezeichnungen zu begegnen. Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, die Initiative für modulare Prüfungen auf der Stufe der berufsorientierten Weiterbildung müsse von den Organisationen der Arbeitswelt und nicht vom Bundesrat ausgehen, weshalb er beantragt hatte, die Motion abzulehnen.