Verschiedenes wurde zur Förderung sprachlicher Minderheiten vorgekehrt: So erhöhte der Bund seinen jährlichen Beitrag an die Ligia Romontscha (LR) von CHF 110'000 auf CHF 190'000, der bernische Regierungsrat beschloss die Einsetzung einer rein jurassischen Kommission zur Ausarbeitung eines Projekts für ein Jurassisches Kulturzentrum und der Freiburger Staatsrat erklärte sich in Beantwortung einer Petition aus dem Jahre 1962 grundsätzlich zu einer Verbesserung der rechtlichen und politischen Stellung der deutschsprachigen Minderheit bereit. Umstritten waren dagegen in deutschschweizerischen wie in welschen Kreisen die Bestrebungen, von Paris aus im Namen der «Francophonie» westschweizerische Politiker zu einer organisierten Zusammenarbeit heranzuziehen; die Nationalräte Wilhelm (k.-chr., BE) und Baechtold (soz., VD) sowie Vertreter der Kantonsparlamente Genfs und des Wallis folgten immerhin der Einladung zur ersten Generalversammlung der Association internationale des parlementaires de langue française in Versailles. Die schweizerische kulturelle Aussenpolitik trat insbesondere durch eine von Pro Helvetia organisierte photographische Architekturausstellung in Moskau in Erscheinung.

Die Spannungen zwischen den verschiedenen Sprachgruppen der Schweiz haben sich nach Ansicht der Stiftung für Eidgenössische Zusammenarbeit entgegen anderslautenden Auffassungen in der letzten Zeit nicht verschärft. Gewachsen ist demnach vielmehr die Sensibilität der Betroffenen für diese Problematik. Ausdruck davon war die in der Westschweiz zum Teil heftige Kritik am Beschluss des Bundesrats, im Dezember 1985 am Vorbereitungstreffen für die Ministerkonferenz der französischsprachigen Länder in Paris nicht teilzunehmen. Aufgrund einer breiten Strömung in der Westschweiz und befürwortenden Stellungnahmen von vier Kantonsregierungen (Waadt, Wallis, Genf, Jura) beschloss schliesslich die Landesregierung im Sinne eines Kompromisses, am Frankophoniegipfel mit einem Beobachter im Range eines Staatssekretärs teilzunehmen. Sie begründete diesen Entscheid mit dem Hinweis, dass sie spachliche Kriterien als Faktoren der schweizerischen Aussenpolitik seit jeher abgelehnt habe. Selbst die Westschweiz war in dieser Frage nicht geschlossen. Die Forderung nach einer Teilnahme wurde auch als Angst vor einem Abgleiten der Romandie in eine Randposition angesichts des generellen Vormarsches der Deutschschweizer Dialekte und des Englischen interpretiert.

Der Beschluss des Bundesrates, die Schweiz solle vollberechtigt und nicht nur mit Beobachterstatusam dritten Frankophoniegipfel in Dakar teilnehmen, wurde in der Romandie mit Genugtuung aufgenommen, in die sich allerdings auch leichte Bitterkeit mischte, da es der Bundesrat nicht für nötig hielt, zumindest ihren französischsprachigen Aussenminister an das von Staats- und Regierungschefs besuchte Treffen zu delegieren. Die Landesregierung hatte eine vollberechtigte Teilnahme an den ersten beiden Gipfeln von Paris (1986) und Quebec (1987) aus Gründen der Neutralität abgelehnt. Ganz wich der Bundesrat allerdings auch jetzt nicht von seiner bisherigen Haltung ab: Die Schweizer Delegation unter der Leitung von EDA-Staatssekretär Jacobi brachte gleich zu Beginn des Gipfeltreffens einen Vorbehalt an und erklärte, dass sich die Schweiz an allfällige politische Resolutionen nicht gebunden fühle, wenn sie den aussenpolitischen Grundsätzen unseres Landes widersprächen.