Nach sehr kritischen Artikeln in den Medien über die Ermittlungsmethoden von Bundesanwalt Valentin Roschacher geriet dieser unter massiven Druck. Bundesrat Blocher ordnete aufgrund dieser Berichte am 5. Juni eine ausserordentliche Untersuchung an. Diese konzentriere sich auf führungstechnische, finanzielle und organisatorische Fragen, für deren Kontrolle nach geltender Ordnung das EJPD zuständig ist. Das Bundesstrafgericht (BStGer) als Kontrollinstanz für inhaltliche Belange leitete gleichzeitig eine fachliche Überprüfung der Arbeit der Bundesanwaltschaft ein. Diese Analysen konstatierten strukturelle und organisatorische Mängel, hingegen keine Verfehlungen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihres Leiters. Anfang Juli erklärte Roschacher seinen Rücktritt auf Ende Jahr; die operative Führung gab er sofort ab. Zu den Untersuchungen von Bundesrat Blocher siehe auch die Frage Vischer (gp, ZH; F 06.5121) und die Interpellation Baumann (svp, TG; Ip. 06.3154).
- Schlagworte
- Datum
- 30. September 2006
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2006, S. 871
- AB NR, 2006, V, Beilagen, S. 160 f.
- Ww, 1.6. und 8.6.06; BaZ, 3.6.06; TA, 3.6., 6.6., 9.6., 21.6. und 15.12.06; NZZ, 6.6., 18.7. und 30.9.06; Bund, 7.6.06; LT, 15.6.06; Presse vom 6.7.06.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 06.11.2025
Aktualisiert am 06.11.2025