Der Nationalrat behandelte in der Sommersession 2025 als Erstrat die Klimafonds-Initiative. Dem Rat lagen dabei ein Antrag der Minderheit Grossen (glp, BE) auf Rückweisung der Vorlage an die Kommission und ein Antrag der Minderheit Schlatter (gp, ZH) auf Empfehlung zur Annahme der Initiative vor.
Die UREK-NR-Sprechenden Mike Egger (svp, SG) und Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) erklärten, dass die Mehrheit der vorberatenden Kommission die Initiative zur Ablehnung empfehle. Den von der Initiative geforderten Fonds, welcher jährlich mit mehreren Milliarden Schweizer Franken alimentiert würde, könne sich die Schweiz schlicht nicht leisten. Der Fonds würde dazu führen, dass die Schweiz entweder Schulden machen müsse oder dass die Steuern stark erhöht werden müssten. Zudem würde mit diesem Fonds die Allgemeinheit belastet, während die Verursacherinnen und Verursacher der Emissionen nicht zur Verantwortung gezogen würden. Des Weiteren vertrat die Kommissionsmehrheit die Ansicht, dass die Schweiz mit den kürzlich angepassten rechtlichen Bestimmungen – etwa dem Klima- und Innovationsgesetz, dem CO2-Gesetz sowie dem Energiegesetz – auf einem guten Weg sei, die Klimaziele zu erreichen.
Jürg Grossen betonte, dass die GLP-Minderheit aktiv zum Klimaschutz beitragen wolle, aber nicht mit dieser Initiative. Diese sei zu teuer und führe zu einem «milliardenschwere[n] Automatismus mit vielen Mitnahmeeffekten». Daher solle die Kommission einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative ausarbeiten, mit dem das CO2-Gesetz dahingehend umgestaltet werden solle, dass auf alle Treibhausgase auf Schweizer Boden eine Abgabe gemäss ihrer Treibhauswirksamkeit erhoben wird. Diese marktwirtschaftlich ausgerichtete Lenkungsabgabe wirke effizienter als ein breitgefächerter Fördertopf und setze Anreize für Verhaltensänderungen und Innovationen. Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen nach Abzug der Kosten für die Erfassung und die Verwaltung an Bevölkerung und Wirtschaft rückerstattet werden.
Marionna Schlatter (gp, ZH) und weitere Mitglieder der SP- sowie der Grünen-Fraktion argumentierten hingegen für eine Annahme der Volksinitiative. Sie gaben zu bedenken, dass die Mittel und Massnahmen, die derzeit im Kampf gegen den Klimawandel eingesetzt würden, bei Weitem nicht ausreichten. Es brauche jetzt grosse Investitionen in die Zukunft, andernfalls würden die Kosten für das Nichtstun weiter ansteigen. Der Fonds werde als eine Art Klimabank für diese Investitionen fungieren, davon werde die Wirtschaft profitieren und es würden Arbeitsplätze geschaffen.
Die bürgerlichen Fraktionen signalisierten anschliessend, dass sie der Initiative kritisch gegenüberstanden. Sie kritisierten, dass der Fonds kommenden Generationen Schulden aufbürden würde, und bemängelten, dass der vorgeschlagene Systemwechsel hin zu einem Fonds nicht effizient sei. Für die Mitte blieb auch unklar, welche Projekte mit den Geldern aus dem Klimafonds finanziert werden sollten und in welchem Verhältnis der Fonds zu bereits bestehenden Instrumenten stehe. Obwohl die FDP- und die Mitte-Fraktion den Inhalt des Rückweisungsantrages der GLP-Fraktion nicht generell ablehnten, wollten sie nicht auf diesen Eintreten, sondern das Anliegen, das im Übrigen auch schon mit einer parlamentarischen Initiative von Gerhard Pfister (mitte, ZG) aufgegriffen worden war, lieber im Rahmen des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2030 diskutieren. Entsprechend wurde der Antrag Grossen mit 175 zu 11 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Ausser bei der GLP stiess der Antrag nur bei einem Mitglied der Mitte-Fraktion auf Zustimmung. Anschliessend beschloss der Nationalrat, die Volksinitiative mit 120 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen Stimmbevölkerung und Ständen entgegen dem Antrag der Minderheit Schlatter zur Ablehnung zu empfehlen. Neben den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen stiess der Minderheitsantrag auch bei je einem Mitglied der GLP- und der Mitte-Fraktion auf Zustimmung.