Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BRG 25.022)

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SP und Grüne lancierten im August 2022 die sogenannte Klimafonds-Initiative und reichten die entsprechende Unterschriftenliste bei der Bundeskanzlei zur Überprüfung ein. Diese bestätigte, dass die Unterschriftenliste der gesetzlichen Form entspricht, woraufhin das Komitee mit der Unterschriftensammlung beginnen konnte. Die Sammelfrist dauert bis zum 6. März 2024.
Die Volksinitiative verlangte, dass Bund, Kantone und Gemeinden den Klimawandel und seine Folgen für Mensch, Wirtschaft und Umwelt in Übereinstimmung mit dem Klimaabkommen von Paris bekämpfen. Dabei soll der Bund insbesondere die Dekarbonisierung der Sektoren Verkehr, Gebäude und Wirtschaft unterstützen, den sparsamen und effizienten Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, nachhaltige und natürliche CO2-Senken schaffen sowie die Biodiversität stärken, um namentlich die Folgen des Klimawandels zu bekämpfen. Ausserdem soll der Bund die für die Dekarbonisierung der Wirtschaft notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen der entsprechenden Fachkräfte bezahlen. Für die Finanzierung der konkreten Massnahmen in diesen Bereichen soll ein Fonds geschaffen werden, der bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0.5 bis 1 Prozent des BIP alimentiert werden soll. In einem Interview mit Le Temps rechtfertigte Christophe Clivaz (gp, VS) als Mitglied des Initiativkomitees die Summe von jährlich CHF 3.5 bis 7 Mrd., mit welcher der geforderte Fonds ausgestattet werden soll: Zum einen sei die Lage wirklich dringlich und zum anderen gebe es andere Sektoren, die von vergleichbaren Summen profitierten.

Der Bundesrat empfahl die Klimafonds-Initiative der SP und der Grünen in seiner Botschaft Ende Januar 2025 zur Ablehnung. Er wollte der Initiative weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Der Bundesrat verfolge zwar dieselbe Zielsetzung wie die Initiantinnen und Initianten – Netto-Null bis 2050 – möchte diese Marke jedoch mit anderen Mitteln erreichen. Die Volksinitiative, welche einen mit Bundesmitteln geäufneten Fonds für die Stärkung des Klimaschutzes und der Produktion einheimischer, nachhaltiger Energie schaffen möchte, gehe der Regierung zu weit, da dadurch entweder die Schuldenbremse geschwächt werden würde oder für die Generierung von Mehreinnahmen Steuererhöhungen vorgesehen werden müssten, welche Haushalte und Unternehmen belasten würden. Der Bundesrat wollte in der Folge auf den bereits eingeschlagenen Weg setzen: Insbesondere mit dem revidierten CO2-Gesetz, dem Klima- und Innovationsgesetz und dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien würden die zentralen Anliegen der Initiative bereits angegangen.

Der Nationalrat behandelte in der Sommersession 2025 als Erstrat die Klimafonds-Initiative. Dem Rat lagen dabei ein Antrag der Minderheit Grossen (glp, BE) auf Rückweisung der Vorlage an die Kommission und ein Antrag der Minderheit Schlatter (gp, ZH) auf Empfehlung zur Annahme der Initiative vor.
Die UREK-NR-Sprechenden Mike Egger (svp, SG) und Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) erklärten, dass die Mehrheit der vorberatenden Kommission die Initiative zur Ablehnung empfehle. Den von der Initiative geforderten Fonds, welcher jährlich mit mehreren Milliarden Schweizer Franken alimentiert würde, könne sich die Schweiz schlicht nicht leisten. Der Fonds würde dazu führen, dass die Schweiz entweder Schulden machen müsse oder dass die Steuern stark erhöht werden müssten. Zudem würde mit diesem Fonds die Allgemeinheit belastet, während die Verursacherinnen und Verursacher der Emissionen nicht zur Verantwortung gezogen würden. Des Weiteren vertrat die Kommissionsmehrheit die Ansicht, dass die Schweiz mit den kürzlich angepassten rechtlichen Bestimmungen – etwa dem Klima- und Innovationsgesetz, dem CO2-Gesetz sowie dem Energiegesetz – auf einem guten Weg sei, die Klimaziele zu erreichen.
Jürg Grossen betonte, dass die GLP-Minderheit aktiv zum Klimaschutz beitragen wolle, aber nicht mit dieser Initiative. Diese sei zu teuer und führe zu einem «milliardenschwere[n] Automatismus mit vielen Mitnahmeeffekten». Daher solle die Kommission einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative ausarbeiten, mit dem das CO2-Gesetz dahingehend umgestaltet werden solle, dass auf alle Treibhausgase auf Schweizer Boden eine Abgabe gemäss ihrer Treibhauswirksamkeit erhoben wird. Diese marktwirtschaftlich ausgerichtete Lenkungsabgabe wirke effizienter als ein breitgefächerter Fördertopf und setze Anreize für Verhaltensänderungen und Innovationen. Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen nach Abzug der Kosten für die Erfassung und die Verwaltung an Bevölkerung und Wirtschaft rückerstattet werden.
Marionna Schlatter (gp, ZH) und weitere Mitglieder der SP- sowie der Grünen-Fraktion argumentierten hingegen für eine Annahme der Volksinitiative. Sie gaben zu bedenken, dass die Mittel und Massnahmen, die derzeit im Kampf gegen den Klimawandel eingesetzt würden, bei Weitem nicht ausreichten. Es brauche jetzt grosse Investitionen in die Zukunft, andernfalls würden die Kosten für das Nichtstun weiter ansteigen. Der Fonds werde als eine Art Klimabank für diese Investitionen fungieren, davon werde die Wirtschaft profitieren und es würden Arbeitsplätze geschaffen.
Die bürgerlichen Fraktionen signalisierten anschliessend, dass sie der Initiative kritisch gegenüberstanden. Sie kritisierten, dass der Fonds kommenden Generationen Schulden aufbürden würde, und bemängelten, dass der vorgeschlagene Systemwechsel hin zu einem Fonds nicht effizient sei. Für die Mitte blieb auch unklar, welche Projekte mit den Geldern aus dem Klimafonds finanziert werden sollten und in welchem Verhältnis der Fonds zu bereits bestehenden Instrumenten stehe. Obwohl die FDP- und die Mitte-Fraktion den Inhalt des Rückweisungsantrages der GLP-Fraktion nicht generell ablehnten, wollten sie nicht auf diesen Eintreten, sondern das Anliegen, das im Übrigen auch schon mit einer parlamentarischen Initiative von Gerhard Pfister (mitte, ZG) aufgegriffen worden war, lieber im Rahmen des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2030 diskutieren. Entsprechend wurde der Antrag Grossen mit 175 zu 11 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Ausser bei der GLP stiess der Antrag nur bei einem Mitglied der Mitte-Fraktion auf Zustimmung. Anschliessend beschloss der Nationalrat, die Volksinitiative mit 120 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen Stimmbevölkerung und Ständen entgegen dem Antrag der Minderheit Schlatter zur Ablehnung zu empfehlen. Neben den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen stiess der Minderheitsantrag auch bei je einem Mitglied der GLP- und der Mitte-Fraktion auf Zustimmung.

Im Ständerat fiel die Debatte zur Klimafonds-Initiative im Vergleich zur Volkskammer um einiges kürzer aus. UREK-SR-Sprecher Beat Rieder (mitte, VS) wiederholte in der Herbstsession 2025 im Wesentlichen die Argumente, welche bereits im Schwesterrat gegen die Initiative ins Feld geführt worden waren, und erklärte, dass die Kommission die Initiative mit 8 zu 3 Stimmen zur Ablehnung empfehlen wolle. Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) wies im Namen ihrer Minderheit darauf hin, dass es angesichts der Kürzungen im BFI-Bereich (vgl. BRG 24.031) sowie des von ihr erwarteten Konjunkturrückgangs aufgrund der von den USA verhängten Zölle umso wichtiger sei, mit dem vorgesehenen Klimafonds Innovationen in den Schlüsselbereichen Energie und Bauwesen zu stärken. Die Initiative bringe auch soziale und generationenübergreifende Gerechtigkeit, indem mit heutigen Investitionen in der Klimapolitik verhindert wird, dass künftige Generationen noch tiefer in die Tasche greifen müssten. Abschliessend warb Umweltminister Rösti dafür, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und verwies darauf, dass auf Anfang 2025 die Revision des CO2-Gesetzes, das Stromversorgungsgesetz sowie das Klima- und Innovationsgesetz in Kraft getreten seien und dass 2026 bereits die Vernehmlassung für die Klimapolitik post 2030 stattfinden werde. Es sei also keineswegs so, dass der Bundesrat in Sachen Treibhausgasemissionen untätig sei.
In der Gesamtabstimmung folgte der Ständerat seiner Kommission und empfahl die Initiative mit 34 zu 11 Stimmen zur Ablehnung. Unterstützung fand die Initiative bei den Mitgliedern der SP und der Grünen.

In den Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession 2025 beschloss der Nationalrat mit 127 zu 69 Stimmen und der Ständerat mit 33 zu 11 Stimmen, die Initiative Stimmbevölkerung und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative fand über die Fraktionen der SP und der Grünen hinaus kaum Unterstützung.