AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner erhöhen (Mo. 23.3239)

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Mittels Motion forderte Melanie Mettler (glp, BE) im März 2023 den Bundesrat dazu auf, die AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner über eine Anpassung der Rentenformel zu erhöhen. Die Rentenformel dient als Grundlage für die Berechnung der Höhe der AHV, wobei sie sich am durchschnittlichen jährlichen Einkommen orientiert.
Laut der Motionärin gebe es beträchtliche Unterschiede bei der finanziellen Lage im Rentenalter, wobei die Situation bei einkommensschwachen Rentenhaushalten verbessert werden müsse. Dies könne am besten über die AHV-Rentenformel getan werden, da man dort den Grossteil der Betroffenen effizient und mit wenig administrativem Aufwand erreiche. Auch entstünden keine neuen Ungleichheiten für Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung.
Im Mai 2023 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er habe mit der überwiesenen Motion 21.3462 bereits den Auftrag erhalten, eine Reform der AHV zu erarbeiten. Die Motion Mettler fordere eine grundlegende Änderung des Rentensystems und solle deshalb nicht separat von der bereits geplanten, umfassenden Reform diskutiert werden.
In der Wintersession 2023 befasste sich der Nationalrat mit der Motion. Ein Ordnungsantrag Gysi (sp, SG), der forderte, dass das Geschäft zuerst der SGK-NR zugewiesen werden soll, wurde abgelehnt. Schliesslich präsentierte die Motionärin nochmals die Standpunkte des Vorstosses und erläuterte, weshalb sie zur Lösung des Problems eine Veränderung der Rentenformel einer Erhöhung der EL vorziehe. Die Motion wurde vom Nationalrat schliesslich einstimmig mit 168 zu 0 Stimmen angenommen, wobei sämtliche der 18 Enthaltungen aus der SVP-Fraktion stammten.

Dossier: Conséquences parlementaires de l'acceptation de l'initiative pour une 13e rente AVS

Die SGK-SR beschloss Mitte März 2024 mit 5 zu 3 Stimmen und 4 Enthaltungen, die Motion von Melanie Mettler (glp, BE), welche eine Anpassung der AHV-Rentenformel zum Vorteil von bedürftigen Rentnerinnen und Rentnern forderte, abzulehnen. In der gleichen Abstimmung wurde auch über die Motion Rieder (mitte, VS; Mo. 23.3212) entschieden, die ebenfalls eine Erhöhung der AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner bezwecken wollte.

In der Sommersession 2024 gelangte das Geschäft in den Ständerat, wo die Position der Kommission von Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) vertreten wurde: Mit der Umsetzung der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» werde bereits eine grosse Herausforderung auf die finanziellen Mittel der AHV zukommen. Diese sei prioritär zu behandeln, so dass «zusätzliche Erhöhungen nicht infrage kämen». Zudem seien Aspekte der Motion mit der Annahme der Volksinitiative teilweise bereits angenommen worden. Auch gebe es die Möglichkeit, nicht ausreichende Renten künftig stärker über die EL zu unterstützen, so Häberli-Koller. Beat Rieder stellte in seinem Redebeitrag klar, dass sein Vorstoss und die Motion Mettler beide ursprünglich indirekte Gegenvorschläge zur Initiative für die 13. AHV-Rente gewesen seien, bei denen effektiv die ärmsten AHV-Bezügerinnen und -Bezüger profitiert hätten, was nun bei der «Giesskanne» der 13. AHV-Rente nicht der Fall sei. Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den ärmsten und reichsten AHV-Beziehenden könnten mit der 13. AHV-Rente sogar noch zunehmen, so Rieder. Zudem beständen die Mängel in der AHV-Rentenformel weiterhin. Auch die von der Kommission vorgeschlagene Flexibilisierung der EL sei nicht unbedingt zielführend, da der EL-Bezug oft mit grossen Hürden verbunden sei und Betroffene häufig einen langen Prozess durchmachen müssten für den Anspruch, wobei sie schliesslich «ihr Eigentum verscherbeln und verkaufen müssten». Trotz dieser Kritik sah Rieder davon ab, sein Anliegen weiter voranzutreiben und zog seine Motion zurück. Die Motion Mettler wurde stillschweigend abgelehnt.

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