Alex Kuprecht (svp, SZ) forderte den Bundesrat Ende September 2023 mit einer Motion auf, das ATSG so zu ändern, dass sämtliche Sozialversicherungen eine einheitliche und umfassende Rechtsgrundlage besitzen, damit ein elektronisches Verfahren (eATSG) geschaffen werden kann. Die Motion schliesse eine Lücke der Bundesratsvorlage zur Modernisierung der Aufsicht der 1. und 2. Säule. Bei deren Beratung war es im Zweitrat in einer Abstimmung zur Erstellung eines elektronischen Verfahrens bei den Ausgleichskassen zu einer Differenz mit dem Ständerat gekommen, weil die Mehrheit des Nationalrats forderte, dass eine umfassende Lösung auch die Digitalisierung der Sozialversicherungen enthalten müsse.
Der Vorstoss gelangte in der Wintersession 2023 in den Ständerat, wo die Motion von Kuprechts Parteikollegin Esther Friedli (svp, SG) vertreten wurde: Obschon viele Bereiche der Sozialversicherungen bereits digitalisiert wurden, sei dies aktuell beim ATSG noch nicht möglich, da die rechtliche Grundlage dazu nicht bestehe. Es gehe bei der Motion daher nicht darum, ein umfangreiches IT-Projekt aufzugleisen, sondern lediglich um die Anpassung der Gesetzeslage. Ausserdem werde niemand gezwungen, den digitalen Weg zu nutzen. Die Vorlage schaffe lediglich die Option für diesen, was schliesslich bei den Steuern und im Justizwesen schon lange Normalität sei. Bundesrätin Viola Amherd erklärte, dass die Verwaltung momentan an einer Gesetzesvorlage arbeite, welche die digitale Kommunikation in den Sozialversicherungen der 1. Säule ermöglichen soll. Anders als es die Motion verlange, wolle man aber nicht den Weg über das ATSG nehmen, da dies die Situation nur unnötig verkomplizieren würde, weil dort auch andere Versicherungen, wie die Kranken- oder die Unfallversicherung aufgeführt seien. Einige der im ATSG geregelten Sozialversicherungen – beispielsweise die Arbeitslosenversicherung – besässen bereits eine rechtliche Grundlage für ein elektronisches Verfahren. Der Ständerat beschloss, die Motion mit 30 zu 11 Stimmen anzunehmen, wobei mehrheitlich Ratsmitglieder der SP ein Nein-Votum abgaben.