Im März 2024 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis. Durch die fortschreitende Digitalisierung können viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit ortsunabhängig ausüben, so auch von zu Hause aus. Befindet sich der Wohnort jedoch im Ausland, wie bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, hat dies Auswirkungen auf die Besteuerung des Einkommens. Denn gemäss verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern der Arbeitsort, also der Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird, und nicht der Wohnort massgeblich für die Besteuerung des Einkommens. Wird diese Arbeit nun in Form von Telearbeit erbracht, verlagert sich der Arbeitsort und damit der Steuerort in ein anderes Land. Dadurch würden der Schweiz, die eine grosse Anzahl Arbeitskräfte aus Nachbarländern beschäftigt, beträchtliche Steuereinnahmen entgehen. Diese insbesondere während der Covid-19 Pandemie aufgetauchte Problematik wurde deshalb mit Italien und Frankreich bereits in Zusatzabkommen zum DBA thematisiert und geregelt. Die Zusatzabkommen sehen vor, dass die Schweiz einen Teil der Telearbeit, die aus dem Ausland für Schweizer Arbeitgebende ausgeführt wird, besteuern kann. Mit diesem Bundesgesetz soll nun die gesetzliche Grundlage für die Fortführung der geltenden Praxis sowie deren Ausweitung auf die weiteren Nachbarländer Deutschland, Österreich und Liechtenstein geschaffen werden.
In der zwischen Juni 2023 und Oktober 2023 durchgeführten Vernehmlassung wurde das vorgeschlagene Gesetzgebungsprojekt von allen Kantonen sowie den drei teilnehmenden Parteien – die Mitte, FDP und SP – unterstützt. Anpassungswünsche zur Einengung der vorgeschlagenen Grundnorm äusserten neben verschiedenen Wirtschaftsverbänden auch die Kantone Fribourg und Genf, sowie die FDP. Die Anpassungswünsche wichen jedoch voneinander ab und verliefen teilweise in entgegengesetzte Richtungen, weshalb der Bundesrat in der Folge auf eine Änderung des Entwurfs verzichtete.