Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis (BRG 24.024)

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Im März 2024 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis. Durch die fortschreitende Digitalisierung können viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit ortsunabhängig ausüben, so auch von zu Hause aus. Befindet sich der Wohnort jedoch im Ausland, wie bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, hat dies Auswirkungen auf die Besteuerung des Einkommens. Denn gemäss verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern der Arbeitsort, also der Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird, und nicht der Wohnort massgeblich für die Besteuerung des Einkommens. Wird diese Arbeit nun in Form von Telearbeit erbracht, verlagert sich der Arbeitsort und damit der Steuerort in ein anderes Land. Dadurch würden der Schweiz, die eine grosse Anzahl Arbeitskräfte aus Nachbarländern beschäftigt, beträchtliche Steuereinnahmen entgehen. Diese insbesondere während der Covid-19 Pandemie aufgetauchte Problematik wurde deshalb mit Italien und Frankreich bereits in Zusatzabkommen zum DBA thematisiert und geregelt. Die Zusatzabkommen sehen vor, dass die Schweiz einen Teil der Telearbeit, die aus dem Ausland für Schweizer Arbeitgebende ausgeführt wird, besteuern kann. Mit diesem Bundesgesetz soll nun die gesetzliche Grundlage für die Fortführung der geltenden Praxis sowie deren Ausweitung auf die weiteren Nachbarländer Deutschland, Österreich und Liechtenstein geschaffen werden.

In der zwischen Juni 2023 und Oktober 2023 durchgeführten Vernehmlassung wurde das vorgeschlagene Gesetzgebungsprojekt von allen Kantonen sowie den drei teilnehmenden Parteien – die Mitte, FDP und SP – unterstützt. Anpassungswünsche zur Einengung der vorgeschlagenen Grundnorm äusserten neben verschiedenen Wirtschaftsverbänden auch die Kantone Fribourg und Genf, sowie die FDP. Die Anpassungswünsche wichen jedoch voneinander ab und verliefen teilweise in entgegengesetzte Richtungen, weshalb der Bundesrat in der Folge auf eine Änderung des Entwurfs verzichtete.

In der Frühjahrssession 2024 beriet der Nationalrat als Erstrat das Bundesgesetz zur Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis. Sowohl die vorberatende Kommission WAK-NR als auch alle Fraktionen waren sich während der Ratsdebatte über die Notwendigkeit dieses Bundesgesetzes einig, damit Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch im ausländischen Homeoffice durch die Schweiz besteuert werden können. Einzig die Änderung des Bundesrates zur Besteuerung von Seeleuten auf Hochseeschiffen sorgte für Diskussionen. Die Kommissionssprecherin Céline Amaudruz (svp, GE) schilderte die Ausgangslage wie folgt: Nach geltendem Recht sei eine Ausnahme der Besteuerung im internationalen Verkehr für Seeleute, deren Reederei ihren Sitz in der Schweiz hat, vorgesehen. Der Bundesrat hatte den Gesetzesartikel in seiner Botschaft damit ergänzt, dass die Steuerbefreiung nur für solche Seeleute gelten solle, die unter Schweizer Flagge tätig sind. Dies sei lediglich eine Präzisierung, da vier von fünf Kantonen die Gesetzeslage bereits so verstanden und gehandhabt hätten. Nur ein Kanton habe auch Seeleute unter ausländischer Flagge von der Steuer befreit. Die vorgeschlagene Revision passe sich somit nur der vorherrschenden Rechtspraxis an. Die Kommissionsmehrheit sehe dies jedoch anders und beantrage, diese Ergänzung zu streichen. Amaudruz argumentierte im Namen der Kommission, dass es sich um eine materielle Gesetzesänderung mit finanziellen Folgen und nicht nur um eine Präzisierung handle. Zudem sei diese Änderung sachfremd und dürfe nicht im Rahmen des Bundesgesetzes zur Telearbeitsbesteuerung behandelt werden. Eine Kommissionsminderheit Wermuth (sp, AG) stellte den Antrag, dem Bundesrat zu folgen und die Anpassung nicht zu streichen. Der Minderheitensprecher führte aus, dass der bestehende Gesetzeswortlaut zu Missverständnissen geführt habe, die künftig durch die vorgeschlagene Präzisierung verhindert werden könnten. Es sei klar der Wille des Gesetzgebers gewesen, dass die Steuerbefreiung nur für Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge gelte. Zudem werde dies bereits grossmehrheitlich so gehandhabt, weshalb es sich nicht um eine materielle Änderung handle. Finanzministerin Karin Keller-Sutter wies abschliessend darauf hin, dass sich die Praxis auch bei Streichung der Präzisierung nicht ändern werde und die Eidgenössische Steuerverwaltung künftig ohnehin für die Durchsetzung der geltenden Vorschriften bei den Kantonen sorgen werde. Sie bat darum, die Ergänzung beizubehalten, um zukünftige Missinterpretationen zu vermeiden.
Der Nationalrat folgte schliesslich knapp der Minderheit Wermuth (sp, AG) und stimmte mit 92 zu 90 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für deren Antrag und damit für die Fassung des Bundesrates. Die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP und der FDP-Fraktion sowie von einzelnen Stimmen aus der Mitte-Fraktion. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf des Bundesrates mit einer Enthaltung einstimmig angenommen, womit das Geschäft an den Ständerat ging.

Als Zweitrat beugte sich der Ständerat in der Sommersession 2024 über das Bundesgesetz zur Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis. Wie bereits im Nationalrat war die Notwendigkeit des Bundesgesetzes auch in der kleinen Kammer unbestritten. Anders als im Nationalrat führte jedoch die Ergänzung der Gesetzesänderung bei der Steuerbefreiung von Seeleuten unter Schweizer Flagge zu keinen grösseren Diskussionen. Die Kommission WAK-SR teile die Auffassung des Bundesrates, dass es sich lediglich um eine Präzisierung der geltenden Rechtspraxis handle, so die Kommissionssprecherin Tiana Angelina Moser (glp, ZH). Wie ihre vorberatende Kommission stimmte auch der Ständerat in der Gesamtabstimmung einstimmig dem Beschluss des Nationalrates und damit dem Entwurf des Bundesrates zu.

Am Ende der Sommersession 2024 stimmten beide Kammern in der Schlussabstimmung für die Annahme des Bundesgesetzes zur Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis – der Ständerat mit 45 zu 0 Stimmen (0 Enthaltungen) und der Nationalrat mit 195 zu 1 Stimmen (0 Enthaltungen). Die einzige ablehnende Stimme kam von einem Mitglied der SVP-Fraktion.