Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (BRG 24.065)

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Im Juni 2022 gab der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in die öffentliche Vernehmlassung, welche die Digitalisierung im Betreibungswesen vorantreiben und drei parlamentarischer Vorstösse (Mo. 16.3335, Mo. 19.3694 und Mo. 20.4035) erfüllen soll. Der Vernehmlassungsentwurf beinhaltet unter anderem, dass Betreibungsämter bei der Ausstellung einer Betreibungsauskunft eine Abklärung des entsprechenden Meldeortes der betroffenen Person vornehmen müssen. Zudem soll die Zustellung von Verlustscheinen neu ausschliesslich elektronisch ausgeführt werden, wenn die Eingaben bereits elektronisch eingereicht wurden oder die betroffene Person dies ausdrücklich verlangt. Überdies schlägt die Regierung vor, dass das SchKG neu Online-Versteigerungen von beweglichen Vermögensstücken des Schuldners oder der Schuldnerin ausdrücklich als Verwertungsmodus zulässt. Zusätzlich sollen Barzahlungen an das Betreibungsamt zur Bekämpfung von Geldwäscherei auf CHF 100'000 beschränkt werden.

In den total 50 eingegangen Stellungnahmen bis zum Ablauf der Frist im Oktober 2022 äusserten sich 25 Kantone, 5 Parteien und 20 weitere Teilnehmende zur Vorlage, wie dem im August 2024 veröffentlichten Ergebnisbericht zu entnehmen ist. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 23 Kantone – stimmten der Vorlage ausdrücklich zu, während die SVP als einzige Stellungnehmende die Vorlage insgesamt ablehnte, da aus ihrer Sicht das vorhandene Digitalisierungspotenzial nicht genügend ausgeschöpft wurde. Sowohl die Wohnsitzabklärung bei Betreibungsauskünften, die elektronische Zustellung von Betreibungen sowie die Versteigerung von mobilen Vermögensstücken über private Online-Plattformen als Verwertungsart wurden von einer Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst. Nebst der grundsätzlichen Zustimmung wurden aber diverse Detailfragen aufgeworfen. Während sich einige Vernehmlassungsteilnehmende, wie beispielsweise die Mitte oder der Kanton Zürich, eine weitergehende Regelung bei der Wohnsitzabklärung mittels einer Verwendung der AHV-Nummern wünschten, forderten diverse andere Kantone (AG, FR, JU, LU, NE, VD und ZH) eine Vernetzung aller Betreibungsregister für eine schweizweite Auskunftsmöglichkeit oder eine Ausweitung der elektronischen Zustellung auch auf Betreibungsurkunden und Zahlungsbefehle. Widerstand gab es zudem von der SVP und dem Gewerbeverband gegenüber den Plänen, künftig Barbezahlungen ab CHF 100'000 ans Betreibungsamt über einen Finanzintermediär gemäss GwG abzuwickeln. Die entsprechende Umsetzung sei zu kostenintensiv und stelle eine zusätzliche Hürde für die zahlungswillige verschuldete Person dar. Die konträre Positon vertraten hingegen die Parteien EVP und SP, welche tiefere Grenzwerte zur Abwicklung gemäss GwG forderten.

Im August 2024 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des SchKG. Wie sich in der Vernehmlassung gezeigt habe, werde die Modernisierung des Betreibungswesen und die damit verbundene Digitalisierung weitestgehend begrüsst. Die Regierung blieb daher bis auf Detailanpassungen – so sollen künftig nebst Verlustscheinen auch Zahlungsbefehle elektronisch zugestellt werden können – beim ursprünglichen Gesetzesentwurf.