Eine im Juni 2023 eingereichte Motion Python (gp, VD) verlangte vom Bundesrat eine Anpassung des ArG zur Verstärkung des Kinderschutzes vor übermässiger Exponierung im Internet. Konkret ging es Python dabei um die Phänomene «Sharenting» und «Influence Marketing», bei welchen Fotos oder Videos von Kindern durch die Eltern kommerziell im Internet verwendet werden. Um den nötigten Schutz zu erreichen, müsse die Strategie «Digitale Schweiz» entsprechend präzisiert werden, so die Motionärin in ihrer Begründung. Der Bundesrat verlangte die Ablehnung der Motion. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Plenum der Herbstsession 2024 erläuterte, können exponierte Kinder nicht als Arbeitnehmende betrachtet werden und das Arbeitsgesetz sei somit ungeeignet für das Anliegen. Da die Eltern grundsätzlich über die Verwendung der Daten ihrer Kinder entscheiden könnten, sei bei Überschreitung des gesetzlichen Vertretungsrechts oder der Erziehungspflicht die KESB zuständig. Zudem sei auch die Strategie «Digitale Schweiz» für die erwähnte Präzisierung ungeeignet, da diese nur allgemeine Themen anspreche, so Baume-Schneider. Wie er bereits bei der Antwort auf eine Interpellation Pointet (glp, VD; Ip. 22.4192) ausgeführt hatte, erachtete der Bundesrat die bestehenden gesetzlichen Grundlagen als ausreichend, stellte jedoch bei einer allfälligen Annahme der Motion in Aussicht, im Zweitrat einen Antrag auf Umwandlung der Motion in einen Prüfungsauftrag einzubringen. Raphaël Mahaim (gp, VD), der den Vorstoss von Python übernommen hatte, räumte im Plenum ein, dass das Arbeitsgesetz möglicherweise nicht der geeignetste Ort für die Gesetzesänderung sei. Er bat aber im Hinblick auf die Brisanz des Anliegens, die Motion trotzdem anzunehmen. Der Nationalrat folgte ihm und nahm den Vorstoss mit 98 zu 92 Stimmen knapp an, wobei die Fraktionen der SP, Grünen, GLP und Mitte die geschlossen dagegen votierenden Fraktionen der SVP und FDP überstimmten.