Infrastruktur und Lebensraum
Energie
Les discussions sur une conception globale de l'énergie se poursuivent — Controverses sur des mesures d'économie de courant électrique — Nouvelles démarches en faveur d'une centralisation de la procédure de délivrance des concessions en matière d'énergie nucléaire — Echec de l'opposition aux projets de centrales nucléaires de Gösgen, Kaiseraugst et Leibstadt; polémique autour d'autres projets — Une pénurie de pétrole provoque l'inquiétude générale et engage le Conseil fédéral à limiter la consommation — En dépit de résistances régionales, l'aménagement du réseau d'adduction en gaz se poursuit; la Suisse prend des options sur le gaz algérien — Opposition au relèvement des tarifs du gaz.
Energiepolitik
Die Auffassung, dass die Zunahme der Energieproduktion ein grundlegendes Element des Fortschrittes sei, war schon im Vorjahr in Frage gestellt worden. 1973 verstärkte sich die Sensibilisierung für die Probleme des Wachstums und der Umwelt, wozu besonders eine akute Krise in der Erdölversorgung beitrug. Die 1972 eingeleitete Diskussion um eine
Gesamtenergiekonzeption, welche über die bisher praktizierten blossen Bedarfsrechungen hinausgehen soll, kam aber noch nicht zu wesentlich neuen Resultaten
[1]. In der Debatte über den Geschäftsbericht stellte Ständerat Jauslin (fdp, BL) fest, es lägen wohl zuverlässige Prognosen vor und man sei sich auch über das Fernziel — saubere Energie — einig, über den Weg aber und insbesondere über die Zwischenziele befinde man sich im Ungewissen. Eine von beiden Räten unterstützte Motion Künzi (fdp, ZH) verlangte, dass eine Kommission kurzfristig Prinzipien und Grundlagen einer Gesamtenergiekonzeption erarbeite, für welche wesentliche Elemente im Eidg. Amt für Energiewirtschaft bereits vorhanden seien. Anderseits überwies der Nationalrat im Verlaufe der Behandlung des neuen Wasserwirtschaftsartikels eine Motion der vorberatenden Kommission, die den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Energiewirtschaftsartikels beauftragte. Bundespräsident Bonvin erklärte seinerseits die bestehenden Bundeskompetenzen als ungenügend
[2]. Die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) betonte, dass in eine Gesamtenergiekonzeption vor allem Grundsatzentscheide und erst in zweiter Linie technische Details gehörten
[3].
Die sich immer deutlicher abzeichnende Aussicht auf eine
Lücke in der Energieversorgung und die starke Abhängigkeit von ausländischen Zufuhren gaben Anlass, einerseits vermehrte Sparsamkeit, anderseits eine Erweiterung der Produktion und ausserdem eine Diversifikation der Energieträger zu fordern
[4]. Der Vorschlag der SVP, zur besseren Ausnützung der Tageslichtspanne die Sommerzeit einzuführen, und der in Zürich praktizierte Versuch eines Stromspartages hatten dabei eher symbolischen Charakter. Das gleiche gilt für die Empfehlung, die Strassen- und Reklamebeleuchtung einzuschränken, da für diese hauptsächlich nicht lagerbare Randenergie verwendet wird
[5]. Heftiger umstritten waren Vorstösse, welche mit Energierestriktionen zugleich Wachstumspolitik verbinden wollten. Es wurde besonders befürchtet, dass auf eine künstliche Drosselung des Energiekonsums eine drastische Senkung des Realeinkommens und damit des Lebensstandards folgen würde. Auch gegen eine Rationierung meldeten sich Bedenken, wobei auf die Schwierigkeit hingewiesen wurde, den verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden
[6]. Es erregte deshalb Aufsehen, als das EVED eine Weisung des Departementsvorstehers veröffentlichte, in der das Amt für Energiewirtschaft zu vorsorglichen Massnahmen für eine Anordnung von Einschränkungen im Stromverbrauch aufgefordert wurde. Man verstand diesen Akt als eine bewusste Warnung der Öffentlichkeit vor der sich entwickelnden Knappheitssituation, mit der das EVED freilich das Risiko einging, der Druckausübung zugunsten des Kemkraftwerkbaus bezichtigt zu werden
[7]. Im hydrographischen Jahr 1972/73 resultierte, dank besserer Wasserführung im Sommer 1973 und voller Ausnützung des Kernkraftwerkes Mühleberg, wiederum ein Exportüberschuss (im Vorjahr Importüberschuss) in der Energiebilanz
[8].
Kernenergie
Das Tauziehen um den Bau von Kernkraftwerken nahm seinen Fortgang. Mangels besserer Alternativen setzten sich insbesondere Bundespräsident Bonvin und die Elektrizitätswirtschaft in verschiedenen Voten und Aktionen für die Errichtung weiterer Anlagen ein, deren Sicherheit nach menschlichem Ermessen gewährleistet sei
[9]. Gerade davon waren aber die Gegner nicht überzeugt, was zu Protesten gegen eine Verniedlichung der Gefahr von Strahlungsschäden führte. Ausserdem wurde gegen die neuen Kraftwerke eingewandt, dass die erforderlichen Kühltürme klimatische Veränderungen nach sich zögen und die Landschaft verunstalteten, dass die betroffene Bevölkerung kein Mitspracherecht besitze und dass der Ausbau der Energieproduktion überhaupt nicht wünschbar sei, da er das wirtschaftliche Wachstum fördere. Anonyme Kreise. liessen sich sogar zur Gewaltdrohung hinreissen
[10]. Angesichts der Tatsache, dass die Standortbewilligung für Kernkraftwerke bereits dem Bund zusteht, die lokalen und kantonalen Behörden aber in den harten Auseinandersetzungen um die Baubewilligungen oft überfordert sind, beantragte der Kanton Aargau in einer Standesinitiative die Zentralisierung des ganzen Bewilligungsverfahrens beim Bund, wobei den Kantonen ein gebührendes Mitspracherecht einzuräumen sei ; ausserdem wurde die Erstellung einer umfassenden Standortkonzeption verlangt. Die Regierungsräte beider Basel schlugen ihren Parlamenten einen ähnlich lautenden Vorstoss vor
[11]. Ein Postulat Keller (fdp, TG) forderte anderseits die Erstellung regionaler Anlagen, die mit ihren kleineren Dimensionen die Umwelt weniger beeinträchtigen würden. Einer solchen Konzeption opponierte allerdings Bundespräsident Bonvin, indem er einwandte, es fehle dazu sowohl an einer genügenden Zahl geeigneter Standorte als auch am nötigen Überwachungspersonal
[12].
Die erste der projektierten Anlagen, mit deren Bau trotz vielfachem Widerstand begonnen wurde, war diejenige von
Gösgen-Däniken (SO)
[13]. Die Gegner hatten sich in einer « Aktion Pro Niederamt » zusammengeschlossen, die eine Petition an den Bundesrat mit gegen 16 000 Unterschriften einreichte und sich nach dem Baubeginn im Herbst für die Einleitung eines Abberufungsverfahrens gegen den Solothumer Regierungsrat aussprach. Ausserdem verpflichtete eine Motion des Solothumer Groisen Rates die Regierung, sich beim EVED gegen die Auflage des Kühlturmsbaus einzusetzen
[14]. Der Kampf weitete sich auf die Grossstädte Zürich und Basel aus, deren Stimmbürger über eine finanzielle Beteiligung an der Kraftwerkgesellschaft zu entscheiden hatten. In Zürich, wo das städtische Elektrizitätswerk mit der Organisation eines Stromspartages für die Vorlage Stimmung gemacht hatte, gab die Sorge um die Bedarfsdeckung den Ausschlag für eine positive Stellungnahme. In Basel-Stadt hatte sich die Regierung, die den Bau eines nahegelegenen Kraftwerkes in Kaiseraugst bekämpfte, das Vorhaben im entfernteren Gösgen aber unterstützte, den Vorwurf der Inkonsequenz zugezogen ; im Abstimmungskampf, der erst Anfang 1974 stattfand, siegten die Atomkraftwerkgegner
[15]. Für das Projekt
Kaiseraugst (AG) wurde gegen Jahresende die Baubewilligung erteilt. Der Gemeinderat kam auf seinen ablehnenden Beschluss von 1972 zurück, da die aargauische Regierung ihn dazu angewiesen hatte und die Beschwerden gegen eine solche Anweisung vom Bundesgericht nicht gutgeheissen worden waren. Eine symbolische Besetzung des Baugeländes liess immerhin darauf schliessen, dass sich die Kraftwerkgegner noch nicht geschlagen gaben
[16]. Auch das Projekt Leibstadt (AG) erhielt die Baubewilligung. Die umliegenden Gemeinden reichten darauf Beschwerde ein, wurden aber vom Regierungsrat abgewiesen. Sie verzichteten auf einen Weiterzug, da sie sich nach den Erfahrungen von Kaiseraugst keinen Erfolg versprachen. Auch konnten sie vom Kraftwerkkonsortium erhebliche « Schmerzensgelder » herausschlagen
[17].
Gegen andere, noch weniger weit fortgeschrittene Projekte verdichtete sich die Gegnerschaft. Dasjenige von Verbois bei Genf wurde insbesondere von den Bürgern der betroffenen Gemeinde Russin bekämpft, die sich ihrerseits an den Chef des EVED wandten. In diesem Zusammenhang verlangte Nationalrat Ziegler (sp, GE) in einer Motion, dass Standortbewilligungen des Bundes für Kernkraftwerke von der Zustimmung der betroffenen Kantone und Gemeinden abhängig gemacht werden sollten. Dieser Vorstoss wurde jedoch vom Rat zurückgewiesen. Das Koordinationskomitee gegen das Projekt Verbois protestierte überdies gegen die Sendung von Werbespots für Atomemergie im Schweizer Fernsehen
[18]. Eine gegen das Projekt Graben (BE) gerichtete Petition des Naturschutzvereins Oberaargau wurde mit 12 000 Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben
[19]. Gegen das Projekt Rüthi im St. Galler Rheintal wurden nun auch noch Stimmen aus Bayern laut, während man sich umgekehrt auf deutscher Seite erstaunt gab, über schweizerische Proteste gegen ein ins Gespräch gekommenes Riesenprojekt bei Schwörstadt (gegenüber Möhlin AG)
[20]. Die umstrittene Bewilligung einer Umzonung durch die Stimmbürger von Inwil (LU) erlaubte den Centralschweizerischen Kraftwerken mit der konkreten Planung für ihr Projekt zu beginnen
[21]. Sie gab aber auch den Anstoss zur Konstituierung einer allgemeinen überparteilichen, jedoch vorwiegend Politiker der Rechtsgruppen umfassenden Bewegung gegen Kernkraftwerke
[22].
Trotz diesem vielfältigen Widerstand sprach Bundespräsident Bonvin bei der Beantwortung verschiedener Kleiner Anfragen von einem ersten Durchbruch im Kernkraftwerkbau. Aufgrund der 1973 erteilten Bewilligungen können in Kaiseraugst, Leibstadt und Gösgen-Däniken drei Werke mit einer Gesamtleistung von 2700 Megawatt — fast das Dreifache der Leistung der schon im Betrieb stehenden Anlagen von Beznau (AG) und Mühleberg (BE) — gebaut werden ; bereits beginnt sich mit dem enormen Finanzbedarf dieser Bauvorhaben ein neuer Problemkreis abzuzeichnen
[23].
Erdöl und Erdgas
Im Bereich des Erdöls sah man sich unversehens mit einer Versorgungskrise konfrontiert, welche die Fragwürdigkeit einer allzu einseitigen Ausrichtung auf diese Energiequelle allgemein bewusst machte
[24]. Seit dem Frühjahr war auf dem Weltmarkt eine
Verknappung aufgetreten und hatte zu Preissteigerungen für Benzin und Heizöl geführt, die von der Preisüberwachung im Interesse einer Erhaltung der Konkurrenz teilweise zugelassen wurden
[25]. Abgabenerhöhungen durch die Förderländer und Boykottmassnahmen gegen einzelne Staaten im Zusammenhang mit dem Nahostkrieg verschärften die Lage. Unter dem Eindruck alarmierender Deutungen durch die Massenmedien kam es im Oktober zu Hamsterkäufen, die erneut die Preise steigen liessen
[26]. Italien sperrte Mitte Oktober den Export von Erdölprodukten ; dies traf besonders das Tessin, das Oberwallis und das Engadin und gab Anlass zu handelspolitischen Interventionen der Schweiz in Rom. Trotzdem erklärte man im Bundeshaus wiederholt, die Versorgungslage sei normal, was weitherum auf Unverständnis stiess
[27].
Wegen der zunehmenden Unsicherheit über die künftige Entwicklung und auch aus Solidarität mit dem Ausland erliess der Bundesrat Anfang November dann doch einen
Sparappell, welcher aber bloss in der Westschweiz einigermassen befolgt wurde
[28]. Er sah sich daher zu strengeren Massnahmen gedrängt. Stufenweise verfügte er nun eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, ein Verbot, an den Tankstellen Kanister abzufüllen, eine Treib- und Brennstoffkontingentierung sowie ein Fahrverbot an vorläufig drei Sonntagen
[29]. Die Massnahmen begegneten vorerst breitem Verständnis ; nach dem zweiten autofreien Sonntag mehrten sich jedoch, besonders aus Kreisen des Tourismus, die Stimmen, welche eine Rationierung vorzogen
[30]. Während die Benzin- und Heizölimporte im November noch beträchtlich über jenen des Vorjahres lagen,. nahmen sie im Dezember merklich ab. Der Bundesrat verzichtete deshalb einstweilen auf eine vorgesehene Reduktion des tolerierten Bleigehaltes im Benzin, unterband durch Verordnung einer minimalen Tankfüllung (von ½) bei Grenzübertritt die „Benzinfahrten“ der Ausländer, verlängerte die Kontingentierung für Benzin und Heizöl und liess eine Rationierung vorbereiten
[31].
Parallel zu dieser Entwicklung verstärkte sich ein allgemeines Gefühl, an fremde Mächte ausgeliefert zu sein. Damit gerieten einerseits die Entwicklungshilfe und anderseits die multinationalen Ölgesellschaften, die 1973 ihre Gewinne horrend steigerten, ins Schussfeld der Kritik
[32]. Zur Stärkung unserer Marktposition, wurden Gemeinschaftseinkäufe durch die Carbura (privatrechtliche Zentralstelle unter Bundesaufsicht für die Einfuhr und Pflichtlagerhaltung flüssiger Treib- und Brennstoffe) vorgenommen sowie direkte Vereinbarungen zwischen der Schweiz und den Förderländern vorgeschlagen. Gleichzeitig traf man Anstalen zu einer Ausdehnung der Erdöl- und Erdgasprospektion in der Schweiz, und eine von Nationalrat Jaeger (Idu, SG) und 144 Mitunterzeichnern eingerechte Motion verlangte unter anderem eine vermehrte Wiederaufbereitung von Altölen. Die vorübergehende Sperre der Einfuhr von Erdölprodukten aus Italien gab ausserdem den Bemühungen um einen Raffineriebau im sanktgallischen Rheintal neuen Auftrieb
[33]. Man machte sich auch Gedanken über die wirtschaftlichen Folgen der Erdölkrise. Von verschiedener Seite wurde erklärt, es sei kurzfristig keine Rezession zu erwarten, die Epoche der billigen Energie gehöre aber der Vergangenheit an
[34]. Man wies auch darauf hin, dass Embargos wegen fehlender Universalität und mangelnder Solidarität selten von langer Wirkungsdauer sind. Ebenso kritisierte man das psychologisch ungeschickte und die Spekulation seitens der Ölfirmen fördernde Verhalten der Hamsterkäufer
[35].
Ganz im Sinne einer Diversifikation der Energieversorgung wurde der
Ausbau der Erdgas-Infrastruktur planmässig vorangetrieben
[36]. Die Transitleitung Holland-Italien stand vor ihrer Vollendung, der Walliser Strang wurde trotz lokaler Widerstände in Angriff genommen, desgleichen die Verlängerung durch den Genfersee bis nach Genf, für welche die Gaznat SA im Frühjahr vom Bundesrat die Konzession erhielt
[37]. Zweifel an der Sicherheit dieser Leitung, die das Trinkwasserreservoir einer halben Million Menschen durchqueren soll, erregten besonders in Fischerkreisen eine starke Protestwelle. Auch in dieser Sache wurde eine Petition an die Bundeskanzlei gerichtet, dazu ein Rekurs gegen die Konzession des EVED, welcher jedoch vom Bundesrat abgelehnt wurde
[38]. In der Innerschweiz erfolgten erste Abklärungen für den Aufbau eines regionalen Verteilnetzes
[39]. Ein weiterer bedeutender Schritt in der Erdgasbeschaffung gelang im Rahmen eines Abkommens zwischen einem europäischen Konsortium und der algerischen Gasexportgesellschaft Sonatrach ; die Swissgas konnte für die Schweiz jährliche Gasbezüge von rund 1 Mia m3 sichern
[40]. Anderseits wurden aber auch Stimmen laut, die vor einer unwirtschaftlichen Gasverteilung warnten. Probleme stellte ferner die Anfechtung des Eigenwirtschaftlichkeitsprinzipes für öffentliche Betriebe.
So scheiterte in Zürich infolge der Ablehnung des neuen Gastarifes, gegen den die PdA das Referendum ergriffen hatte, die Sanierung des städtischen Gaswerkes, und auch in Winterthur stiess die Erhöhung der Gaspreise bei der äussersten Linken auf Opposition
[41].
[1] Vgl. M. Kohn, „Perspektiven der schweizerischen Energiepolitik“, in Schweizer Monatshefte, 53/1973-74, S. 754 ff. und H. C. Binswanger, „Von der Energieprognose zur Energieplanung“, in NZZ, 346, 29.7.73 ; ferner F. Kneschaurek, „Energie, Elektrizität und Umwelt“, in Bulletin des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins (SEV), 64/1973, S. 875 ff. ; A. Peter (NZ, 56, 60, 66, 68, 75, 80, 19.2.-12.3.73), E. Tondeur (TA, 152, 4.7.73) und BN, 86, 11.4.73 ; NZZ, 310, 8.7.73 ; Tat, 185, 11.8.73 ; Bund, 163, 16.7.73. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 85 f.
[2] Motion Künzi : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1194 f. ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 788 ff. ; NZZ, 190, 26.4.73. Motion der NR-Kommission : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1336 ; zum Wasserwirtschaftsartikel vgl. unten, S. 107 f. Voten BR Bonvins und StR Jauslins : Amtl. Bull. StR, 1973, S. 261 ff. Der StR lehnte die 1972 überwiesene Motion Jaeger (ldu, SG) zum Schutz vor Atomkraftwerken auf Antrag BR Bonvins ab (Amtl. Bull. StR, 1973, S. 187 ff. ; Tat, 67, 21.3.73 ; vgl. auch SPJ, 1972, S. 85).
[3] Vgl. NZZ, 493, 24.10.73 ; ferner : NZZ (sda), 161, 6.4.73 ; 177, 16.4.73 ; Ldb, 209, 11.8.73.
[4] Vgl. zur Versorgungslücke u. a. BR Bonvin (Documenta, 1973, Nr. 6, S. 26 ff.), H. R. Siegrist (Documenta, 1973, Nr. 7, S. 14 ff. und NZ, 199, 29.6.73), W. Kähr, „Die Entwicklung des Energieverbrauchs der Schweiz im Zeitraum 1950 bis 1970 und Vorschau auf das Jahr 2000“, in Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 109/1973, S. 385 ff., „Vorschau auf die Elektrizitätsversorgung der Schweiz 1972-1980“ (Zehnwerkebericht des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätswerke, VSE), in Bulletin SEV, 64/1973, S. 319 ff. Vgl. zur Sparsamkeit das Postulat Oehen (na, BE) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1728 ff.), BR Bonvin (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1406 f.), ferner Bund, 176, 31.7.73 ; 283, 3.12.73. Vgl. zur Diversifikation BR Bonvin (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1869 f.).
[5] Sommerzeit : BZ, 131, 7.6.73 ; TA, 192, 21.8.73. Stromspartag : .NZZ, 398, 29.8.73 ; 413, 6.9.73 ; NZ, 277, 5.9.73 ; 278, 6.9.73 ; TG, 209, 8./9.9.73. Strassenbeleuchtung : TG, 272, 21.11.73.
[6] Wachstumspolitik : Tat, 201, 30.8.73 ; NZZ, 560, 2.12.73. Lebensstandardsenkung : Tw, 88, 14.4.73 ; BN, 235, 8.10.73 ; NZZ, 465, 8.10.73. Rationierung : Ldb, 66, 21.3.73 ; Vat., 185, 11.8.73 ; Bund, 192, 19.8.73.
[7] BN, 149, 29.6.73 ; Bund, 149, 29.6.73 ; NZZ (sda), 295, 29.6.73 ; 298, 1.7.73 ; Tw, 153, 4.7.73 ; ferner : GdL, 303, 29./30.12.73.
[8] Das hydrographische Jahr dauert vom 1.10. bis zum 30.9. Der Verbrauch stieg um 5,8 % (Vorjahr 3,8 %), die Produktion wurde um 9,1 % auf 34 744 Mio KWh gesteigert, der daraus resultierende Ausfuhrüberschuss betrug 3240 Mio KWh, wobei aber für das Winterhalbjahr ein Einfuhrüberschuss von 256 Mio KWh zu verzeichnen war (NZZ, sda, 584, 16.12.73 ; 33, 21.1.74). Vgl. auch E. Keppler, „Die Schweizerische Elektrizitätswirtschaft“, in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 29/1973, Heft 7. Vgl. SPJ, 1972, S. 86.
[9] Vgl. zur Sicherheit die Pressekonferenz des EVED vom 22.2.73 (Presse ab 23.2.73) und BR Bonvin (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1863 ff.) ; zur Notwendigkeit u. a. BR Bonvin (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1399 ; Bund, 192, 19.8.73 ; NZZ, sda, 427, 14.9.73), die Stellungnahme der Kommission für elektrische Anlagen (NZZ, sda,. 108, 63.73), den Zehnwerkebericht des VSE (Bulletin SEV, 64/1973, S. 319 ff.), und die Aufklärungsaktionen des VSE und der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie (SVA) (TA, 85, 11.4.73 ; 193, 22.8.73 ; 293, 17.12.73 ; JdG, 86, 11.4.73) ; ferner hierzu : Ldb, 5, 8.1.73 ; Bund, 191, 17.8.73 ; 219, 19.9.73 ; 220, 20.9.73 ; AZ, 208209, 7./8.9.73 ; NZZ, 476, 14.10.73.
[10] Gegnerschaft : World Wildlife Fund (WWF) (NZZ, 281, 21.6.73), dazu Replik der SVA (NZZ, 593, 21.12.73), ferner SGU und Institut suisse de la vie (NZ, 325, 18.10.73; TG, 244, 19.10.73), offener Brief von Wissenschaftern an BR Bonvin mit Replik des EVED (NZ, 87, 18.3.73), Prof. J. Rossel (NZ, 387, 11.12.73), NR Bächtold (Idu, BE) (NZZ, 103, 3.3.73). Gewaltdrohungen : BN, 249, 23.10.73 ; 251, 25.10.73 ; NZZ (sda), 525, 12.11.73. Vgl. ferner NZ, 25, 23.1.73 ; 229, 25.7.73 ; SHZ, 8, 22.2.73 ; NZZ, 436, 20.9.73 ; Ww, 45, 7.11.73.
[11] Vgl. zum Bewilligungsverfahren H. Huber, „Die Bewilligung von Kernkraftwerken“, in NZZ, 303, 4.7.73 ; U. Fischer, „Kompetenzordnung bei der Bewilligung von Kernkraftwerkens“, in Bulletin SEV, 64/1973, S. 785 ff. Standesinitiativen : NZZ, 147, 29.3.73 (AG) ; TA, 285, 7.12.73 (BS und BL).
[12] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 569 ff.
[14] Zusammenschluss : NZZ, 45, 29.1.73. Petition : NZZ (sda), 189, 25.4.73 ; Solothurner Zeitung, 167, 20.7.73. Abberufungsverfahren : TA, 254, 1.11.73 ; 264, 13.11.73. Motion : Solothurner Zeitung, 276, 27.11.73. Vgl. ferner die Debatten im Solothumer Kantonsrat (Bund, 50, 1.3.73 ; Solothurner Zeitung, 271, 21.11.73 ; 276, 27.11.73) und Stellungnahmen aus Naturschutzkreisen (TA, 23, 29.1.73 ; 80, 5.4.73).
[15] Zürich : NZZ, 153, 2.4.73 ; (sda), 253, 4.6.73 ; ferner AZ, 212, 12.9.73 ; 221, 21122.9.73 ; NZZ, 498, 26.10.73 (Stromspartag) ; AZ, 213, 13.9.73 (Aufruf der c Aktion Pro Niederamt ») ; NZZ, 442, 24.9.73 (Abstimmung). Basel : NZZ (sda), 98, 28.2.73 ; 151, 31.3.73 ; NZ, 391, 15.12.73 ; 398, 21.12.73 ; ferner BN, 47, 25.2.74 ; 48, 26.2.74 ; NZ, 63, 25.2.74 (Abstimmung). Eine weitere Abstimmung in Bern warf keine Wellen und ergab eine deutliche Befürwortung der Beteiligung (Tw, 113, 18.5.73 ; Bund, 117, 21.5.73).
[16] Baubewilligung : NZ, 261, 22.8.73 ; 271, 31.8.73 ; 383, 8.12.73. Beschwerdeverfahren : NZZ, 275, 18.6.73 ; 451, 29.9.73 ; 572, 9.12.73 ; BN, 176, 31.7.73 ; 191, 17.8.73. Basel-Stadt : NZ, 189, 20.6.73 ; 198, 28.6.73 ; 205, 4.7.73. Besetzung : NZ, 403, 27.12.73. Diese Widerstände wurden oft als Verzögerungsmanöver kritisiert (Tat, 138, 16.6.73 ; NZZ, 310, 8.7.73).
[17] Beschwerden : NZZ (sda), 219, 14.5.73 ; (sda), 255, 5.6.73 ; (sda), 510, 2.11.73 ; (sda), 564, 4.12.73. Geldleistungen : NZ, 362, 19.11.73; TA, 299, 24.12.73.
[18] Russin : TG, 13, 17.1.73 ; 95, 25.4.73. Werbespots : JdG, 14, 18.1.73 ; Tw, 45, 23.2.73. Motion : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1195 ff. Weitere gegnerische Stimmen : TG, 14, 18.1.73. (Naturschutz) ; JdG, 47, 26.2.73 (Vigilance) ; VO, 70, 24.3.73 ; 131, 9.6.73 (SP) ; TG, 163, 16.7.73 (Zoologischer Verein) ; ferner VO, 8, 12.1.73 ; TLM, 170, 19.6.73.
[19] NZZ (sda), 105, 5.3.73.
[20] Vgl. zu Rüthi eine Intervention im Bonner Parlament (TA, 18, 23.1.73) und Stellungnahmen des bayrischen Umweltministers (NZZ, 479, 16.10.73), ferner Ostschw., 111, 14.5.73 ; 212, 11.9.73 ; 213, 12.9.73. Vgl. zum Projekt Schwörstadt : Bund, 126, 1.6.73 ; NZ, 174, 6.6.73 ; ferner die Diskussion in den Kantonsparlamenten von BS (NZ, 197, 27.6.73) und AG (NZ, 189, 20.6.73) sowie die Reaktion in Deutschland (TA, 150, 2.7.73).
[21] Abstimmungskampf : Vat., 149, 30.6.73 ; 152, 4.7.73 ; 154, 155, 156, 157, 6.-10.7.73. Vgl. auch einen gegen die Abstimmung gerichteten Rekurs und die vom Bundesgericht abgewiesene Beschwerde (Vat., 161, 14.7.73 ; 248, 25.10.73 ; 61, 14.3.74).
[22] Vat., 249, 26.10.73 ; NZZ, 501, 29.10.73.
[23] BR Bonvin : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1869 f. ; NZZ, 22, 15.1.74. Finanzierung : Ph. de Weck, „Kapitalmarkt und Finanzierung der Elektrizitätswirtschaft“, in Bulletin SEV, 64/1973, S. 1529 ff. ; Bund, 242, 16.10.73. Leistung : SPJ, 1972, S. 86, Anm. 6.
[24] TA, 261, 9.11.73 ; NZZ, 524, 11.11.73 ; 577, 12.12.73 ; Vat., 271, 22.11.73 ; TLM, 333, 29.11.73.
[25] Preissteigerungen : Ostschw., 111, 14.5.73 ; TG, 127, 4.6.73 ; 244, 19.10.73 ; Ww, 24, 13.6.73 ; NZZ (sda), 482, 17.10.73. Preisüberwachung : JdG, 129, 5.6.73 ; TA, 129, 6.6.73 ; 241, 17.10.73 ; Vat., 157, 10.7.73 ; NZ, 244, 7.8.73. Konkurrenzerhaltung : TA, 163, 17.7.73 ; GdL, 242, 17.10.73 ; NZZ, 524, 11.11.73 ; (sda), 553. 28.11.73.
[26] Förderländer : TG, 243, 18.10.73 ; 245, 20./21.10.73 ; 300, 24./25./26.12.73 ; NZZ, 500, 28.10.73. Massenmedien : Tat, 238, 13.10.73. Hamsterkäufe : NZZ, 499, 27.10.73 ; TA, 276, 27.11.73.
[27] Italien : Tat, 236, 11.10.73 ; 278, 29.11.73 ; TA, 244, 20.10.73 ; 267, 16.11.73 ; 280, 1.12.73 ; NZZ (sda), 473, 12.10.73 ; 513, 5.11.73. Versorgungslage : TG, 237, 12.10.73 ; NZZ (sda), 486, 19.10.73 ; Bund, 262, 8.11.73 ; TA, 260, 8.11.73. Unverständnis : Ldb, 258, 7.11.73.
[28] NZZ (sda), 520, 8.11.73 ; 521, 9.11.73 ; Bund, 263, 9.11.73 ; BZ, 263, 9.11.73 ; Ldb, 260, 9.11.73 ; Tat, 261, 9.11.73 ; 264, 13.11.73 ; TG, 262, 9.11.73 ; TA, 262, 10.11.73 ; Vat., 262, 12.11.73 ; Ww, 46, 14.11.73.
[29] Höchstgeschwindigkeit : BZ, 268, 15.11.73 ; TG, 267, 15.11.73. Abfüllverbot : TA, 268, 17.11.73. Kontingentierung : NZZ (sda), 542, 21.11.73 ; Tat, 271, 21.11.73. Sonntagsfahrverbot : Presse vom 22.11.73. Weitere Sparmassnahmen wurden in der Bundesverwaltung (BBI, 1973, II, Nr. 48, S. 1092 ff. ; NZZ, sda, 522, 9.11.73 ; TA, 277, 28.11.73) und bei der Swissair (NZZ, sda, 535, 17.11.73 ; 553, 28.11.73 ; TG, 290, 12.12.73) getroffen.
[30] Zustimmung : NZZ, 554, 28.11.73 ; 563. 4.12.73 ; Ww, 48, 28.11.73 ; JdG, 279, 29.11.73 ; TA, 280, 1.12.73. Zur Kritik aus dem Tourismus vgl. Tat, 273, 23.11.73 ; NBZ, 385, 1.12.73 ; NZZ, 571, 8.12.73 ; (sda), 583, 15.12.73. Weitere Einwände : NZZ (sda), 558, 30.11.73 (Carhalter) ; NZZ, 522, 9.11.73 ; 537, 19.11.73 (SBB).
[31] Importe : NBZ, 395, 11.12.73 ; TA, 288, 11.12.73 ; TG, 295, 18.12.73. Bleigehalt : NZZ (sda), 249, 1.6.73 ; TA, 282, 4.12.73. Benzinfahrten : Ostschw., 268, 15.11.73 ; 282, 1.12.73 ; NZZ, 576, 11.12.73 ; TG, 289, 11.12.73. Verlängerung der Kontingentierung : TG, 299, 22.23.12.73 ; NZZ (sda), 596, 23.12.73. Rationierung : Bund, 300, 23.12.73. Vgl. ferner die vielbeachtete Stellungnahme BR Bruggers als Antwort auf verschiedene parlamentarische Vorstösse (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1774 ff.).
[32] BN, 247, 20.10.73 ; 295, 15.12.73 ; BZ, 267, 14.11.73 ; JdG, 283, 4.12.73 ; NZ, 381, 6.12.73 ; 399, 22.12.73 ; Ldb, 284, 7.12.73 ; 285, 8.12.73 ; NZZ, 596, 23.12.73 ; Vat., 298, 24.12.73.
[33] Marktposition : Motion Schürmann (cvp, SO) (Verhandl. B.vers., 1973, II, S. 36) ; JdG, 136, 14.6.73 ; dazu Information des Eidg. Amtes für wirtschaftliche Kriegsvorsorge. Prospektion : NZZ, 262, 8.6.73 ; 314, 10.7.73 ; 319, 13.7.73 ; TG, 153, 4.7.73 ; Bund, 290, 11.12.73. Motion Jaeger : Tat, 294, 18.12.73 ; Ldb, 294, 19.12.73 ; NZZ, 592, 20.12.73. Raffinerie Rheintal : NBZ, 359, 10.11.73 ; vgl. auch SPJ, 1972, S. 88 f.
[34] Vgl. Tat, 287, 10.12.73 (BR Brugger) ; Tw, 303, 29.12.73 (Prof. M. Weber) ; GdL, 296, 19.12.73 ; Touring, 8, 28.2.74 (Prof. F. Schaller) ; NZZ, 587, 18.12.73 (Schweiz. Bankgesellschaft).
[36] Tw, 196, 23.8.73 ; NZZ, 422, 12.9.73 ; 524, 11.11.73 ; vgl. auch SPJ, 1972, S. 89.
[37] Transitleitung : NZZ, 524, 11.11.73. Walliser Strang : TLM, 179, 28.6.73 ; TA, 181, 8.8.73 ; TG, 185, 10.8.73. Gaznat : GdL, 23, 29.1.73 ; NZZ (sda), 99, 1.3.73 ; TG, 210, 10.9.73.
[38] Proteste der Fischer : NZ, 113, 10.4.73 ; GdL, 141, 20.6.73 ; TG, 146, 26.6.73. Proteste aus Frankreich : TG, 93, 21./22.23.4.73 ; TLM, 175, 24.6.73 ; GdL, 158, 10.7.73. Petition : TG, 159, 11.7.73. Rekurs : TG (sda), 169, 23.7.73 ; GdL, 190, 15.8.73 ; TG, 190, 16.8.73. Vgl. ferner TG, 124, 29.5.73 ; 154, 5.7.73 ; TA, 156, 9.7.73.
[39] BBI, 1973, I, Nr. 17, S. 1147 f.; BN, 113, 16.5.73 ; Vat., 113, 16.5.73.
[40] TG, 100, 1.5.73 ; Bund, 120, 14.5.73 ; 138, 17.6. 73 ; GdL (sda), 119, 23.5.73 ; NZZ (sda), 493, 24.10.73.
[41] Ww, 40, 3.10.73. Vgl. zu Zürich : NZZ (sda), 100, 1.3.73 ; 223, 16.5.73 ; 232, 21.5.73 ; 584, 16.12.73 ; AZ, 112, 15.5.73 ; 134, 12.6.73 ; 288, 10.12.73. Zu Winterthur : TA, 232, 6.10.73 ; 258, 6.11.73 ; Ldb, 266, 16.11.73.