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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
L'évolution du système d'enseignement est marquée par l'affaiblissement du zèle réformateur et par la tendance à la réduction de l'activité des pouvoirs publics — Les parlements cantonaux de Berne et de Zurich ouvrent la voie à des votations populaires sur l'uniformisation du début de l'année scolaire — Des efforts sont entrepris pour éliminer les dernières différences existant dans l'enseignement des garçons et des filles— Initiatives proposant de faciliter l'accès aux écoles privées — Echec de la réforme scolaire dans le canton de Vaud — Le Parti socialiste ouvrier lance une initiative demandant un droit à la formation professionnelle de qualité — Tendances visant à l'adaptation de l'enseignement universitaire aux besoins de la pratique professionnelle — La révision des lois universitaires zurichoise et bernoise progresse — Le Conseil fédéral propose, dans le cadre de la nouvelle répartition des täches entre Confédération et cantons, de remettre à la charge de ces derniers le financement des bourses d'études — Le gouvernement publie un projet de loi sur la recherche — Mauvaise humeur au parlement à l'égard du professeur J. Ziegler.
Bildungspolitik
Der Wandel der Bildungspolitik wurde durch die Veröffentlichung statistischen Datenmaterials dokumentiert und gab zu einigen rückblickenden Betrachtungen Anlass. Seit 1974 ist der Anteil der Bildungsausgaben an den Gesamtaufwendungen der öffentlichen Hand rückläufig [1]. Der neoliberale Trend gegen zentralstaatliche Intervention, der in den Bemühungen um eine Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen und im Abbau der Bundessubventionen zum Ausdruck kommt, hat dazu geführt, dass das Bildungswesen vermehrt auf den Kantonen lastet. Die eigentliche Bewährung des Konzepts des kooperativen Föderalismus bei der Aufgabenneuverteilung im Bundesstaat steht aber noch aus, wenn auch schon einige Erfolge — wie etwa die interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeiträge — verbucht werden können. Die Schulkoordination dagegen, integraler Bestandteil dieses Konzepts, geht so langsam vor sich, dass eine Tendenz zu zentralstaatlicher Regelung weiterbesteht [2].
Der Glaube an die Behebung gesellschaftlicher Mängel durch die Bildung und an die Erziehung des idealen Menschen ist in den 70er Jahren zusehends verblasst. Im Gegenzug ist die Reformpädagogik für neue gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht worden. Anstelle des schülerorientierten Postulates der Chancengleichheit ist die wirtschaftsfreundlichere Maxime der Chancenvielfalt getreten. Der St. Galler Regierungsrat Rüesch, Präsident der Ostschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, vertrat die Meinung, erste Forderung an das Bildungssystem sei die Befähigung der Schüler zu einer möglichst grossen Mobilität. Als weiteres Anliegen nannte er die Neubelebung der Grundwerte wie Fleiss, Pünktlichkeit, Wahrheitsliebe und Treue, die im Zeitalter der emanzipatorischen und antiautoritären Welle allzuleicht über Bord geworfen worden seien. Eine solche Äusserung kann wohl als Reaktion auf den Druck zum Abbau der «Leistungsschule» verstanden werden [3].
Es liegt auch im antistaatlichen Trend, der nach der Erschütterung des sozialstaatlichen Politikmodells durch den Kriseneinbruch Mitte der 70er Jahre aufgekommen ist, dass vermehrt ein Wettbewerb zwischen einzelnen Bildungsinstitutionen gefordert wird. Die freie Konkurrenz zwischen Staats- und Privatschulen soll nach diesen Vorstellungen durch eine gleichmässige Verteilung der staatlichen Subventionen garantiert werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Reprivatisierung gewisser Bildungsinstitutionen zur Diskussion gestellt.
Seit 1964 sind die Geburten stetig zurückgegangen. Dadurch hat die Ausbauphase der Primarschulen ihr Ende gefunden; einzelne Mittelschulen mussten jedoch im Berichtsjahr ihre Kapazität noch leicht erweitern. Der Andrang der geburtenstarken Jahrgänge an die Universitäten scheint weniger eigentliche Reformimpulse auszulösen als vielmehr in Richtung auf eine straffere Strukturierung der Organisation und auf eine vermehrte Beachtung der Effizienz des Lehrbetriebs zu wirken [4]. Auf allen Bildungsstufen wurden die hohen Reformziele etwas zurückgesteckt. Die Bestrebungen endeten, sofern sie in legislative Prozesse mündeten, in Anpassungen der Gesetze an die jeweils bestehenden kantonalen Schulverhältnisse. Während vor einem Jahrzehnt vom quantitativen Ausbau der Bildungsinstitutionen Reformimpulse ausgegangen waren, stehen heute unter veränderten konjunkturellen und politischen Verhältnissen Massnahmen zur Bewältigung von Kapazitätsproblemen im Vordergrund.
Ebenfalls ins Bild des erlahmenden Reformeifers gehört das Ende der Gewerkschaft Kultur, Erziehung, Wissenschaft (GKEW). Diese aus der 68er Bewegung entstandene Organisation hatte zehn Jahre lang versucht, alternative gewerkschaftliche Politik im Bildungsbereich zu betreiben. Die gesamtschweizerisch nie mehr als 500 Mitglieder zählende Organisation ging — z.T. auch als Folge einer Strategie der gewerkschaftlichen Doppelmitgliedschaft — im VPOD auf [5].
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Primar- und Mittelschulen
Unter den Bemühungen um interkantonale Koordination auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen lag das Hauptgewicht auf der Frage des einheitlichen Schuljahrbeginns. Eine zentralstaatliche Lösung durch eine Regelung in der Bundesgesetzgebung strebt die im Februar eingereichte «Volksinitiative für die Koordination des Schuljahrbeginns in allen Kantonen» an, die von zwölf freisinnigen Kantonalparteien lanciert wurde [6]. Auf der Grundlage des kooperativen Föderalismus wird eine Vereinheitlichung des Schulanfangs durch koordinierte Bemühungen in den Ständen Zürich und Bern versucht, denen in dieser Frage eine Schlüsselposition zukommt. Im Mai beschloss der Grosse Rat des Kantons Bern, den Beginn des Schuljahres 1983/84 vom 1. April auf den 1. August zu verlegen und diesen Beschluss dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Im August aber votierte der Zürcher Kantonsrat für Nichteintreten auf eine entsprechende Gesetzesvorlage, worauf Bern die Volksabstimmung aussetzte. Zentralschweizerische Kantone befürchteten bereits, sie würden durch den Zürcher Entscheid zur Rückkehr zum Frühjahrschulbeginn gezwungen. Im September unterstützte das Zürcher Kantonsparlament aber eine Behördeninitiative der Schulpflege Stallikon für den Spätsommerbeginn und machte somit den Weg frei für einen Volksentscheid [7].
Hinter den Bestrebungen nach Vereinheitlichung des Schulanfangs traten die Bemühungen um die innere Koordination, d.h. einer gegenseitigen Abstimmung der Lehrpläne, des Beginns des Fremdsprachenunterrichts und des Übertritts in die Oberstufe, zurück. Im Kanton Genf, dessen Schulsystem lange Zeit als Paradebeispiel moderner Reformtätigkeit galt, zeigten sich sogar starke Tendenzen, die Entwicklungen der vergangenen Jahre wieder rückgängig zu machen. Nachdem sich im Frühling die Reformkräfte in einer Volksabstimmung über die Abschaffung der traditionellen Schülerpreise nochmals durchzusetzen vermocht hatten, lancierte die Liberale Partei im Herbst eine Initiative, die eine Reorganisation der vereinheitlichten Orientierungsstufe fordert, da sie die bestehende Ordnung für eine Nivellierung nach unten verantwortlich macht. Mit dem Vorstoss möchten die Liberalen auch unkontrollierbaren Schulexperimenten durch eine erweiterte Regierungsaufsicht ein Ende setzen [8].
Aufgrund der stark diskutierten Forderung nach Gleichberechtigung der Frau wirkte in der Frage der gleichen Ausbildung für Knaben und Mädchen ein kräftiger Reformdruck. Obwohl die entsprechenden Gesetze in Revision sind, boykottierten in Zürich einige Schülerinnen den obligatorischen hauswirtschaftlichen Fortbildungskurs und beriefen sich in ihrer Rechtfertigung auf den angenommenen Verfassungsgrundsatz der gleichen Rechte von Mann und Frau. Im Jura wurde freilich eine junge Frau mit Gefängnis bestraft, weil sie sich geweigert hatte, das hauswirtschaftliche Obligatorium zu besuchen [9]. Im Kanton Zug entsprach der Regierungsrat parlamentarischen Vorstössen und erliess versuchsweise eine neue Stundentafel für die Sekundarstufe, in der ein Grundkurs in Hauswirtschaft für beide Geschlechter obligatorisch ist. In Luzern startete der VPOD eine Volksinitiative «Gleiche Grundausbildung für Mädchen und Knaben», und der Solothurner Regierungsrat unterstützte eine im Vorjahr eingereichte entsprechende Initiative [10]. Auch bei der Revision des Aargauer Schulgesetzes wurde der Fragenkomplex des geschlechtsspezifischen Unterrichts heftig diskutiert. Nach einem Rückzugsgefecht der SVP wurde schliesslich der Antrag der Regierung auf gesetzliche Verankerung des gleichen Fächerangebotes gutgeheissen und durch die anschliessende Volksabstimmung sanktioniert [11].
Die Tendenz, auch im Bildungssektor die Privatinitiative gegenüber dem öffentlichen Angebot zu stärken, führte zu verschiedenen Vorstössen auf kantonaler Ebene. Durch die Schaffung einer freien Konkurrenz zwischen privaten und öffentlichen Institutionen unter Anwendung eines vereinheitlichten Finanzierungssystems soll einem individuellen Recht auf freie Wahl des Bildungsganges zum Durchbruch verholfen werden. So wurde im März in Bern die «Volksinitiative für eine freie Schulwahl» eingereicht. Die politisch bunt zusammengesetzte Initiantengruppe fordert für Eltern, die ihre Kinder in Privatschulen schicken, die Rückerstattung der Kosten für Schulgeld und Lehrmittel, die sonst für die öffentliche Hand angefallen wären. Die SP hat sich gegen die Initiative ausgesprochen, weil ihre Vorschläge ohnehin privilegierten Kindern zugute kämen, dem Staat andererseits Gelder für die Schule entgingen und in der Konsequenz einer «Industrialisierung der Schule» Vorschub geleistet würde [12].
Noch radikaler wurde die Forderung nach einem Wettbewerb zwischen Privat- und Staatsschulen durch den Basler Landesring erhoben. Ein «Bildungsgutschein» soll eine umfassende Freizügigkeit eröffnen, wodurch Privatschulen für ihre Besucher kostenlos würden. Der Idee wurden in der katholischen Innerschweiz, wo mehrere kirchliche Bildungsinstitute angesiedelt sind, einige Sympathien entgegengebracht. Auch in Genf wurde eine Initiative für die freie Schulwahl lanciert, die für Eltern, die ihre Kinder in eine Privatschule schicken wollen, einen Abbau der finanziellen Belastung fordert [13].
Im Waadtland kam die 1960 begonnene Revision des Schulgesetzes zu einem vorläufigen Ende durch die Ablehnung in einer Volksabstimmung. Die Regierungsvorlage hatte vorgesehen, nach der vierten Klasse eine zweijährige Phase der Beobachtung und Orientierung mit Niveaukursen in den wichtigsten Fächern einzuführen. So sollte die Weichenstellung für die verschiedenen Ausbildungsgänge, die nach geltendem Gesetz nach der vierten Klasse erfolgt, erst mit dem Übertritt ins siebte Schuljahr vorgenommen werden. Das Reformvorhaben ging einem Teil der Liberalen zu weit, den Kommunisten dagegen zu wenig weit, und die vom Grossen Rat gutgeheissene Fassung genügte auch den Sozialdemokraten nicht mehr. Das Referendum wurde aber schliesslich von Rechtskreisen ergriffen. Unmittelbar nach der relativ knappen Verwerfung kündigte die Linke eine Initiative «für eine echte Schulreform» an [14].
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Berufsbildung
Die Jugendunruhen gingen an den Mittelschulen nicht ganz spurlos vorbei. Ende 1980 wurde in Zürich eine Schülergewerkschaft gegründet, die in einer Charta eine «allgemeine Demokratisierung des Schulwesens» fordert. Unmittelbarer Anlass zur Gründung war die Ablehnung einer Weiterbeschäftigung dreier Lehrbeauftragter an der Kantonsschule Wiedikon gewesen. Am Ende des Jahres veröffentlichte die etwa 500 Schüler umfassende Organisation ein Schwarzbuch über Repressionsfälle an Zürcher Mittelschulen [15].
Der Bereich der Berufsbildung war auch im vergangenen Jahr geprägt durch die Auseinandersetzungen um den Vollzug des auf Anfang 1980 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes. Während die bürgerlichen Kräfte mit der bisherigen Entwicklung weitgehend zufrieden waren, sprach der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) von einer «kläglichen Bilanz». Das vom BIGA erlassene Mindestprogramm zur Lehrmeisterausbildung sei durch Gewerbekreise stark reduziert worden, gegen die obligatorischen externen Einführungskurse leisteten die Unternehmer Widerstand und das Freifächerangebot entspreche nicht den ursprünglichen Vorstellungen. Missbräuche im Bereich der Anlehre seien hingegen dank dem Druck der Gewerkschaften weitgehend ausgeblieben [16].
Im Frühling wurde eine ursprünglich vom Schweizerischen Gewerbeverband angeregte, dann aber von der öffentlichen Hand finanzierte Studie über die Qualität der Ausbildung von Lehrlingen publiziert. Die Untersuchung förderte auch einige dunkle Stellen ans Licht der Öffentlichkeit. Im Zentrum stand die Kritik an überlangen Arbeitszeiten und häufigen ausbildungsfremden Arbeiten in gewissen Berufen. Ferner wurden einige klare Verstösse gegen vertragliche und gesetzliche Ausbildungsvorschriften publik. Aufgewisse Mängel im Berufswahlsystem lässt die Tatsache, dass mehr als ein Drittel aller gewerblichen und industriellen Lehrlinge nicht mehr den gleichen Beruf erlernen würden, schliessen [17].
Nach Ansicht des BIGA war der Lehrstellenmarkt im Jahre 1981 im Vergleich zu den vergangenen zwei bis drei Jahren wesentlich entspannt. Aber immer noch standen eine recht grosse Zahl Schulentlassener einem zeitweise ausgetrockneten Lehrstellenangebot gegenüber. Betroffen waren vor allem Mädchen, schwächere Schüler, Ausländerkinder und Schüler aus wirtschaftlichen Randgebieten [18]. Als einen möglichen Lösungsvorschlag zur Überwindung dieser Schwierigkeiten wollte die Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) eine von ihr lancierte eidgenössische Initiative verstanden wissen, nach der ein Recht auf vollwertige Berufsbildung gewährleistet und die Lücken im Lehrstellenangebot von den Kantonen ausgefüllt werden sollen. Entsprechende Vorstösse auf kantonaler Ebene sind bisher auf weitgehende Ablehnung gestossen. Der SGB, in dessen Programm die Einrichtung öffentlicher Lehrwerkstätten zur Ergänzung der privaten Ausbildungsplätze schon lange figuriert, wandte sich gegen die Initiative. Offensichtlich nicht gewillt, sich von der SAP ins Schlepptau nehmen zu lassen, warf er dieser übergrosse Staatsgläubigkeit vor und forderte im Gegenzug die Unterstellung der Lehrlinge unter die Gesamtarbeitsverträge [19]. Die Sozialdemokratische Partei, deren Unterorganisationen sich z.T. für die Lehrwerkstättenidee engagierten, versuchte ihrerseits, durch bundesrechtliche Regelungen die Situation der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer zu verbessern. Im Ständerat wurden Teile einer Motion Miville (sp, BS), die die Anrechnung des gesamten Berufsschulunterrichts an die Arbeitszeit forderte, als Postulat überwiesen [20]. In der Volkskammer drang eine Motion Bircher (sp, AG), die den Anspruch der minderjährigen Lehrlinge und jugendlichen Arbeitnehmer auf fünf Wochen Ferien in den obligationenrechtlichen Bestimmungen verankern wollte, als Postulat durch. In einer Interpellation übte Bircher ferner Kritik an der Sparpolifik im Bereich der Berufsbildung und forderte die Anwendung der Härteklausel für finanzschwache Kantone [21].
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Hochschulen
Die Situation an den Hochschulen war auch im vergangenen Jahr gekennzeichnet durch die immer noch steigende Zahl der Studierenden einerseits und durch das Fehlen der benötigten Mehraufwendungen andererseits. Die realen Bruttobetriebsausgaben aller Hochschulen pro Student sind seit 1973 rückläufig. Der Anteil des Bundes an den Hochschulausgaben ist zudem seit 1976 leicht zurückgegangen, da er mit der Zunahme in den Kantonen nicht Schritt hielt. Diese Umverteilung der Lasten wird durch die interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeträge nur teilweise aufgefangen. Studentische Kreise warnten vor der Tendenz, gesamtschweizerisch schwierige Probleme beliebig zu «kantonalisieren», da sonst leicht die Bewohner der finanzschwächeren Kantone benachteiligt würden. Immerhin konnte mit dem Beitritt aller Kantone zum Konkordat die Gefahr, dass ausserkantonale Studierende höhere Zulassungsgebühren zu entrichten hätten, wie das der Kanton Zürich durch Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen bereits angedroht hatte, abgewendet werden. Auf seiner neuen Rechtsbasis erliess der Regierungsrat des Kantons Zürich jedoch im September eine Ausländergebührenverordnung, nach der nach einer Übergangszeit alle ausländischen Studierenden zusätzliche Gebühren in der Höhe von 1000 Fr. pro Jahr zahlen müssen. Diese Verordnung hat innerhalb und ausserhalb der Universität Kritik ausgelöst, da insbesondere durch die Nichtgewährung gegenrechtlicher Ausnahmen, beispielsweise der Bundesrepublik Deutschland gegenüber, der akademische Austausch gefährdet werden könnte [22].
Der Zwang für Hochschulbehörden und -verwaltungen, mit stagnierenden Mitteln die Ausbildung einer wachsenden Zahl von Studenten zu garantieren, sowie die — wenn auch geringe — Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen förderten die Bereitschaft, bei der Reform von Ausbildungsgängen verstärkt Anforderungen der Berufspraxis zu berücksichtigen. Der Schweizerische Wissenschaftsrat wies auf Spannungen zwischen individuellen Ausbildungswünschen und dem Arbeitsmarkt hin und zeigte in einer Broschüre Handlungsmöglichkeiten der Hochschulpolitik auf. Durch Förderung der Flexibilität und durch ergänzende berufsorientierte Kurse, insbesondere für Geistes- und Sozialwissenschafter (z.B. in EDV, Planungsverfahren und Verwaltungswissenschaften), durch einen Ausbau des Beratungswesens und die schrittweise Verwirklichung eines rekurrenten Hochschulsystems (mit Weiterbildungsmöglichkeiten) müsste versucht werden, Bildungs- und Beschäftigungsordnung besser in Einklang zu bringen [23]. Eine bessere Abstimmung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse wird auch durch neue Akzente in Lehre und Forschung angestrebt. Der Schweizerische Schulrat schuf mit Wirkung auf Anfang Oktober eine Abteilung für Informatik an der ETH Zürich; einem Auftrag des Bundesrates entsprechend wird eine solche Abteilung auch an der ETH Lausanne eröffnet. In Lausanne wurde ferner ein Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung gegründet [24]. An der ETH Zürich wurde die Abteilung für industrielle Forschung (AFIF) ausgebaut, die die Zusammenarbeit mit der Industrie in Forschung und Entwicklung fördert [25].
Die neue Medizinalprüfungsverordnung konnte nach rund zehnjährigen Revisionsarbeiten von den eidgenössischen Räten verabschiedet werden. Der erstbehandelnde Ständerat brachte am bundesrätlicben Entwurf einige Korrekturen an. Um eine bedürfnisgerechte medizinische Grundversorgung zu bieten und um der Kostenexplosion im Gesundheitswesen entgegenzusteuern, will man die Allgemeinmedizin in der Ausbildung der Ärzte vermehrt berücksichtigen [26].
Nachdem die provisorische gesetzliche Grundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Form einer Übergangsregelung 1980 nochmals verlängert worden war, wurde im Berichtsjahr wenigstens die Revision der Ausführungsverordnung in Angriff genommen. Für die Revision dieses Reglementes aus dem Jahre 1924 haben die Reformkommissionen der beiden ETH von Zürich und Lausanne ihre Thesen dem Schulrat, der direkt dem Bundesrat unterstehenden Oberbehörde dieser beiden Hochschulen, eingereicht. Hauptpunkt der vorgelegten Thesen ist das Mitspracherecht von Assistenten und Studierenden [27].
Die im Zentrum der kantonalen Hochschulpolitik stehenden Bemühungen, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen, machten in Zürich und Bern Fortschritte. Angesichts des Verlangens der Behörden nach einer Straffung der Organisation und vermehrter Effizienz des Betriebes einerseits und der alten studentischen Forderung nach einem ausgebauten gesetzlichen Mitspracherecht anderseits hatte die 1978 in Zürich eingereichte CVP-Initiative «für eine zeitgenössische und volksnahe Organisation der Uni» vor dem Kantonsrat keine Chance. Eine vom Erziehungsdirektor als Gegenvorschlag dazu gedachte Revision des Unterrichtsgesetzes fand ebensowenig Zustimmung. Mittels einer Behördeninitiative des Erziehungsrates, der eine vorläufige Unterstützung im Parlament nicht versagt wurde, vermochte Erziehungsdirektor Gilgen seine Vorstellungen schliesslich doch noch einzubringen. Allerdings beschloss das Parlament, den Revisionsentwurf nicht gleichzeitig mit der CVP-Initiative zur Abstimmung gelangen zu lassen. Nachdem diese in der Volksabstimmung deutlich verworfen worden war, unterstützte der Rat die Behördeninitiative definitiv [28].
In Bern kam der Behördenentwurf zu einer Teilrevision des Universitätsgesetzes, in dem eine Stärkung des Rektorats, eine Straffung der Organisation und ein beschränktes Mitwirkungsrecht der Studierenden vorgesehen sind, vor den Grossen Rat. In der umstrittensten Frage der obligatorischen Zugehörigkeit aller Studierenden zu einer offiziellen Studentenschaft stimmte der Rat einem Artikel zu, der den Begriff der verfassten Studentenschaft nicht enthält, aber Organe einer solchen bezeichnet und diesen bestimmte Dienstleistungsfunktionen zuweist. Die Studierenden hatten ihrerseits Ende Januar eine «Initiative für eine demokratische Hochschulbildung» lanciert, die u.a. eine paritätische Mitbestimmung und eine Stärkung der Institute auf Kosten der Fakultäten vorsieht sowie den Zugang zur Universität wesentlich erleichtern will. Der radikalere Teil der Studentenschaft zeigte sich gewillt, gegen das vom Parlament beratene Gesetz das Referendum zu ergreifen [29].
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Nachdem sich die oppositionellen privatrechtlichen Studentenschaften in Zürich und Basel auf einem gewissen Stand haben konsolidieren können, scheint die Neigung zu einer öffentlichrechtlichen Regelung, die in politischen Dingen den Studentenschaften einige Beschränkungen auferlegt, aber dafür einen allseitig anerkannten Gesprächspartner schafft, bei den Behörden wieder gewachsen zu sein. In diesem Sinne sprach sich der Zürcher Hochschulrektor Hilty an einer Feier der Zofingia aus [30].
Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS), der sein sechzigjähriges Bestehen feiern konnte, ist seit einigen Jahren hauptsächlich nur noch darum bemüht, den Stand der Organisation und der bildungspolitischen Aktivitäten zu wahren. Ein Höhepunkt der Krise wurde im Juli erreicht, als der Delegiertenrat mangels Kandidaten keinen Vorstand wählen konnte. Im Herbst wurde an einem «Standortseminar» festgestellt, dass die traditionelle Arbeitsweise und die bestehenden Stukturen bei den Studenten nicht mehr genügendes Interesse finden [31].
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Dem Ruf nach Harmonisierung im Stipendienwesen ist nach Ansicht des Bundesrates durch Fortschritte in der Selbstkoordination der Kantone Rechnung zu tragen. In der Vorlage über erste Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen ist vorgesehen, dass die Finanzierung der Stipendien bis 1985 wieder ausschliesslich Sache der Kantone wird. Der Gesetzesentwurf beinhaltet lediglich allgemeine Grundsätze über die Berechtigung zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen und die Festlegung des stipendienrechtlichen Wohnsitzes; der Bund soll aber keinerlei Einfluss auf die Höhe der Leistung haben. Die Vorschläge sind beim Grossteil der Kantone auf Zustimmung gestossen. Andere Kreise, darunter auch der VSS, befürchteten jedoch, dass durch die Neuregelung die regionalen Unterschiede noch grösser werden. In einem Brief an den Bundesrat forderte der VSS, dass die Eidgenossenschaft die Leitung im Stipendienwesen übernimmt und durch ein Gesetz ein für alle Kantone einheitliches Stipendienberechnungssystem schafft. Ferner forderte er das Parlament mit einer Petition auf, die Bundessubventionen an die Ausbildungsbeiträge beizubehalten und das vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmengesetz zu einem wirksamen Harmonisierungsgesetz auszubauen [32].
Gesamtschweizerisch blieb die Zahl der Hochschulstipendiaten in der Zeit von 1974 bis 1979 praktisch konstant, so dass ihr Anteil an der Gesamtstudentenschaft von 30 auf 25% gesunken ist. Das durchschnittliche Stipendium pro Bezüger hat im selben Zeitraum real um 2% abgenommen; dividiert man die gesamten Stipendienleistungen durch die Zahl der Hochschulstudenten, so ergibt sich eine reale Abnahme um 18% [33]. Der Kanton Tessin kürzte die Stipendien um 25% und strich die Doktoratsvorbereitungsstipendien. In Basel-Stadt hatte eine Initiative der POCH für eine automatische Indexierung der Studienbeiträge keine Chance [34].
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Forschung
In der im vorangegangenen Jahr abgeschlossenen Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Forschung waren unterschiedliche Auffassungen über deren Aufgaben zum Ausdruck gekommen. Die SP möchte den vorgelegten Entwurf im Sinne einer gewissen sozialen Verpflichtung der Forschung nochmals gründlich überarbeitet wissen; insbesondere wird bemängelt, dass das Gesetz keinerlei Einfluss auf jene rund 80% der Forschung, die durch die Privatwirtschaft getätigt werden, vorsieht. Auf der anderen Seite würden mehrere Universitäten ein blosses Förderungsgesetz vorziehen. Mit der vom Bundesrat veräbschiedeten Fassung konnten jedoch die Bedenken der Hochschulinstanzen, die vor allem an den Bestimmungen über Koordination und Planung angebracht worden waren, weitgehend ausgeräumt werden [35].
Die Kürzung der Bundesbeiträge an den Nationalfonds (SNF) führte zu einer Einbusse von rund 6% an Forschungskapazität. Am Ende des Jahres drang im Nationalrat ferner ein Antrag durch, den Kredit an den SNF von 140,7 Mio um die 90 000 Fr. zu kürzen, die im Jahresprogramm für ein Forschungsprojekt des sozialdemokratischen Genfer Nationalrates Ziegler in seiner Eigenschaft als Professor für Entwicklungssoziologie vorgesehen waren. Damit gab man dem Arger über Zieglers prononciert gesellschaftskritische Aktivitäten Ausdruck. Eine Mahnung der Ständekammer zur Besinnung fruchtete nichts, und nachdem der Nationalrat an der Kürzung festgehalten hatte, schloss sich der kleine Rat der Unmutskundgebung an. Die Massregelung vermochte freilich Zieglers Projekt nicht zu treffen, da das Parlament nur Gesamtkredite an den SNF zu bewilligen hat, aber nicht auf die einzelnen Forschungsprojekte einwirken kann [36].
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[1] Bundesamt für Statistik, Hochschulen und Bildung im Überblick, Bern 1981, S. 83.
[2] SGT, 7, 10.1.81.
[3] E. Rüesch, «Bildungspolitik zwischen gestern und morgen », in NZZ, 152, 4.7.81.
[4] Bundesamt für Statistik, Hochschulen und Bildung im Überblick, Bern 1981, S. 9 f. Ausbau der Mittelschulen : NZZ, 135, 15.6.81; 224, 28.9.81.
[5] PZ, 24, 25.6.81.
[6] Vgl. SPJ, 1980, S. 144; Mitteilungen der Schweiz. Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen... (abgekürzt: Mitteilungen), 20/1981, Nr. 77, S. 53 ff.; BBI, 1981, II, S. 1266.
[7] Mitteilungen, 20/1981, Nr. 79, S. 61 f. Bern : Presse v. 4. und 5.2., 6.5., 20.8. und 10.9.81. Zürich : Presse vom 11.8., 15.8., 15.9. und 8.12.81.
[8] JdG, 206, 4.9.81; 207, 5.9.81; 255, 2.1 1.81 (Interview mit A. Chavanne). Schülerpreise : Presse vom 11.5.81; BaZ, 210, 9.9.81.
[9] Zürich: NZZ, 60, 13.3.81; TA, 152, 4.8.81; Vr, 164, 26.8.81. Jura: TLM, 46, 15.2.81; 145, 25.5.81; 234, 22.8.81.
[10] Zug: Vat., 105, 7.5.81; 228, 2.10.81. Luzern : Vat., 76, 1.4.81; BaZ, 81, 6.4.81. Solothurn : TA, 246, 23.10.81; SZ, 297, 19.12.81.
[11] AT, 42, 20.2.81; 46, 25.2.81; 52, 4.3.81; 64, 18.3.81; Presse v. 28.9.81. Kernstück der Aargauer Schulgesetzrevision war die Einführung des obligatorischen 9. Schuljahres. Umstritten war aber vor allem die direkte Volkswahl für Primarlehrer.
[12] Vgl. SPJ, 1980, S. 146; Bund, 49, 28.2.81; BaZ, 55, 6.3.81; TW, 75, 31.3.81; Mitteilungen, 20/1981, Nr. 79, S. 66.
[13] BaZ, 14, 17.1.81; 26, 31.1.81; 30, 5.2.81; Vat., 117, 21.5.81.
[14] Presse vom 13. und 17.1., 19.2., 3.3. und 28.9.81. Kritik: VO, 2, 15.1. ; 5, 5.2. ; 9, 5.3.81; Domaine public, 606, 24.9.81. Initiative: BaZ, 227, 29.9.81.
[15] TA, 34, 11.2.81; BaZ, 61, 13.3.81; LNN, 65, 19.3.81; Vr, 111, 11.6.81; 235, 3.12.81.
[16] SGB, 15, 16.4.81; TW, 92, 22.4.81; Bund, 189, 15.8.81; Woche, 6, 16.10.81; SGT, 273, 21.11.81.
[17] Schweizer Lehrlinge zwischen Ausbildung und Produktion, Muri-Bern 1981; LNN, 98, 29.4.81; NZZ, 99, 30.4.81. Von sozialdemokratischer Seite wurde kritisiert, dass die Studie anlässlich der Delegiertenversammlung des Gewerbeverbandes vorgestellt wurde und dass nur ausgewählte Journalisten zur Pressekonferenz eingeladen wurden (Einfache Anfrage Renschler, sp, ZH: Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1402). Eine Studie über die Lehrlingsausbildung im Oberwallis zeigte die prekäre Situation in wirtschaftlichen Randgebieten (BaZ, 209, 8.9.81).
[18] BaZ, 29, 4.2.81; NZZ, 82, 8.4.81. In der Presse war die Rede von der Gefahr, dass die zweite Ausländergeneration zur Hilfsarbeitergeneration herangezüchtet werde (BaZ, 119, 23.5.81; 210, 9.9.81; NZZ, 217, 19.9.81; vgl. SPJ, 1980, S. 137).
[19] Bresche, 173, 2.2.81; TLM, 34, 3.2.81; Presse vom 18.2.81. Gewerkschaftliche Stellungnahme zur SAP-Initiative: SGB, 7, 19.2.81 (V. Moser). Kritik des Initiativkomitees an der gewerkschaftlichen Stellungnahme : Vr, 46, 6.3.81; vgl. SPJ, 1979, 5.154.
[20] Amtl. Bull. StR, 1981, S. 251f.
[21] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1314 f., 1371f.; Vr, 129, 7.7.81. Im Bereich der Berufsbildung wurde ferner ein Fortbildungslehrgang für administrativ tätige Beamte gefordert (Postulat Renschler, sp, ZH : Amtl. Bull. NR, 1981, S. 817) und die Botschaft über den Neubau des Schweiz. Instituts für Berufspädagogik veröffentlicht (BBI, 1981, III, 5.149 ff.).
[22] Bundesamt für Statistik, Hochschulen und Bildung im Überblick, Bem 1981, S. 95 und 101. Eine neue Studie des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft prognostiziert eine Zunahme der Studienanfänger bis 1986 und eine Zunahme der Zahl aller Studierenden bis 1990 (NZZ, 45, 24.2.82). Interkantonale Vereinbarung: Vat., 90, 18.4.81; TA, 136, 16.6.81; NZZ, 143, 24.6.81. Ausländergebühren: TA, 231, 7.10.81.
[23] Schweiz. Wissenschaftsrat, Hochschulbildung, Arbeitsmarkt, Beschäftigung. Probleme, Analysen, Perspektiven, Bern 1981.
[24] NZZ, 86, 13.4.81; 94, 24.4.81; 105, 8.5.81.
[25] NZZ, 97, 28.4.81. Dadurch konnte die Gesellschaft zur Förderung der industrieorientierten Forschung, deren Präsident zugleich Vorsitzender des Schweizerischen Schulrates ist, ihre Arbeit intensivieren.
[26] Zürcher Student/in, 25, 23.1.81; TLM, 118, 24.4.81; Wissenschaftspolitik, 10/1981, S. 23 ff. ; BBl, 1981, I, S. 119 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 421 ff. und 540; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1609 ff.; vgl. auch SPJ, 1980, S. 149 f. Kritik durch Verband der Schweizerischen Studentenschaften und Verband der Schweizer Medizinstudenten: Mitteilungen, 20/1981, Nr. 77, S. 57 f.
[27] Bund, 27, 3.2.81; Zürcher Student/in, 6, 21.5.81; 8/9, 5.6.81; 10, 9.6.81; TA, 126, 3.6.81; NZZ, 169, 24.7.81.
[28] Vgl SPJ, 1980, S. 149; TA, 9, 13.1.81; 48, 27.2.81; 51, 3.3.81; 61, 14.3.81; 87, 14.4.81; Presse vom 28.9.81; TA, 285, 8.12.81.
[29] Bund, 13, 17.1.81; 92, 22.4.81; 194, 21.8.81; 207, 5.9.81; 242, 16.10.81; 283, 3.12.81; 39, 17.2.82; Berner Student, 1, 22.1.81; 5, 15.5.81; 12, 17.12.81; Konzept, 10/1981, Nr.7;
[30] Zürcher Student/in, 19, 27.11.81; TA, 278, 30.11.81; Konzept, 10/1981, Nr. 7.
[31] Verband der Schweizerischen Studentenschaften, Studentenpolitik — Politik mit Studenten ? 60 Jahre VSS, Bern 1981; NZZ, 146, 27.6.81; Konzept, Nr. 102, Januar 1982.
[32] BBI, 1981, III, S. 783 ff., 858 ff.; TA, 208, 9.9.81; Vat., 262, 11.11.81; Konzept, Nr. 101, Dezember 1981; SGB, 41, 24.12.81. Vgl. SPJ, 1980, S. 151 sowie oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons).
[33] Bundesamt für Statistik, Hochschulen und Bildung im Überblick, Bern 1981, 5.107 ff.
[34] Tessin: CdT, 66, 21.3.81; 91, 21.4.81. Basel-Stadt: BaZ, 7, 9.1.81; 136, 15.6.81.
[35] Vgl. SPJ, 1980, S. 151. Vernehmlassung: TW, 27, 3.2.81; NZZ, 74, 30.3.81; TA, 93, 23.4.81; Presse vom 16.6.81. Botschaft: BBI, 1981, III, S. 1021 ff.; Presse vom 19.11.81.
[36] NZZ, 35, 12.2.81; 287, 10.12.81; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1567 ff. und 1707 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 518 ff. und 542 ff.
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